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Ausschreibung: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien - DE-Düsseldorf
Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Dokument Nr...: 371598-2020 (ID: 2020080709261491270)
Veröffentlicht: 07.08.2020
*
DE-Düsseldorf: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
2020/S 152/2020 371598
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Völklinger Straße 49
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZA1.1
E-Mail: [6]ZVST.LKA@polizei.nrw.de
Telefon: +49 211939-0
Fax: +49 211939-7119
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://lka.polizei.nrw
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYSY47V/document
s
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Völklinger Straße 49
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZA 1.2 Angebotssammelstelle
Telefon: +49 211939-0
E-Mail: [9]F33-ZA12.LKA@polizei.nrw.de
Fax: +49 211939-7129
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]https://lka.polizei.nrw
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe zu: 1000543483 DNA Fremdvergabe
Referenznummer der Bekanntmachung: LKA12356
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im Rahmen
der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz ca. 20 000 Untersuchungsaufträgen in 10
Losen aus, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000 Untersuchungsaufträge
(Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des
Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1 300
Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden.
Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht
nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
über die garantierte Mindestabnahmenge von 1 300 Untersuchungsaufträgen
(pro Los und Jahr) hinausgehender Untersuchungsaufträge an die
Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 4
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2020
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im Rahmen
der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
von einem Auftragsvolumen von ca. 20 000 Untersuchungsaufträgen/Jahr
aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich 4 Spuren
umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 40 000 Untersuchungsaufträgen wird in 10
Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000
Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10/Jahr) entfallen werden.
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1 300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA
NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA
NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der
Lose 1 bis 10 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1 300
Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) hinausgehender
Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt
ausdrücklich vorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
mindestens 108 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber 4 Lose, abgeben
(sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die
maximal 4 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt an
dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der Leistungsabruf durch
den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmers erfolgt, voraussichtlich
am 16.10.2020 ("Vertragsbeginn"). Diese Rahmenvereinbarung verlängert
sich nach Ablauf derVertragslaufzeit optional 2-mal um 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Los-Nr. 1 10 (ca. 2 000 Untersuchungsaufträge)
Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1 300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA
NRW abgerufen werden. Eine darüber Hinausgehende Verpflichtung des LKA
NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der
Lose 1 bis 10 besteht nicht.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2020
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
Düsseldorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
Ineern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprachezu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr
aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich 4 Spuren
umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 40.000 Untersuchungsaufträgen wird in 10
Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000
Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10/Jahr) entfallen werden.
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA
NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA
NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der
Lose 1 bis 10 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1300
Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) hinausgehender
Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt
ausdrücklichvorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
mindestens 108 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber 4 Lose, abgeben
(sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die
maximal 4 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt an
dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der Leistungsabruf durch
den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmers erfolgt, voraussichtlich
am 16.10.2020 ("Vertragsbeginn"). Diese Rahmenvereinbarung verlängert
sich nach Ablauf derVertragslaufzeit optional 2-mal um 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Los-Nr. 1 - 10 (ca. 2.000 Untersuchungsaufträge)
Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1.300
Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden.
Eine darüber
Hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht
nicht.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2020
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
Düsseldorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
Ineern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprachezu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr
aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich 4 Spuren
umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 40.000 Untersuchungsaufträgen wird in 10
Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000
Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10/Jahr) entfallen werden.
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA
NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA
NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der
Lose 1 bis 10 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1300
Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) hinausgehender
Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt
ausdrücklichvorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
mindestens 108 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber 4 Lose, abgeben
(sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die
maximal 4 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt an
dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der Leistungsabruf durch
den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmers erfolgt, voraussichtlich
am 16.10.2020 ("Vertragsbeginn"). Diese Rahmenvereinbarung verlängert
sich nach Ablauf derVertragslaufzeit optional 2-mal um 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Los-Nr. 1 - 10 (ca. 2.000 Untersuchungsaufträge)
Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1.300
Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden.
Eine darüber
Hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht
nicht.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2020
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
Düsseldorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
Ineern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprachezu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr
aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich 4 Spuren
umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 40.000 Untersuchungsaufträgen wird in 10
Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000
Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10/Jahr) entfallen werden.
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA
NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA
NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der
Lose 1 bis 10 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1300
Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) hinausgehender
Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt
ausdrücklichvorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
mindestens 108 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber 4 Lose, abgeben
(sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die
maximal 4 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt an
dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der Leistungsabruf durch
den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmers erfolgt, voraussichtlich
am 16.10.2020 ("Vertragsbeginn"). Diese Rahmenvereinbarung verlängert
sich nach Ablauf derVertragslaufzeit optional 2-mal um 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Los-Nr. 1 - 10 (ca. 2.000 Untersuchungsaufträge)
Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1.300
Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden.
Eine darüber
Hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht
nicht.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2020
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
Düsseldorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
Ineern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprachezu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr
aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich 4 Spuren
umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 40.000 Untersuchungsaufträgen wird in 10
Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000
Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10/Jahr) entfallen werden.
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA
NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA
NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der
Lose 1 bis 10 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1300
Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) hinausgehender
Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt
ausdrücklichvorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
mindestens 108 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber 4 Lose, abgeben
(sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die
maximal 4 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt an
dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der Leistungsabruf durch
den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmers erfolgt, voraussichtlich
am 16.10.2020 ("Vertragsbeginn"). Diese Rahmenvereinbarung verlängert
sich nach Ablauf derVertragslaufzeit optional 2-mal um 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Los-Nr. 1 - 10 (ca. 2.000 Untersuchungsaufträge)
Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1.300
Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden.
Eine darüber
Hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht
nicht.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2020
Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
Düsseldorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
Ineern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprachezu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr
aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich 4 Spuren
umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 40.000 Untersuchungsaufträgen wird in 10
Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000
Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10/Jahr) entfallen werden.
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA
NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA
NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der
Lose 1 bis 10 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1300
Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) hinausgehender
Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt
ausdrücklichvorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
mindestens 108 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber 4 Lose, abgeben
(sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die
maximal 4 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt an
dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der Leistungsabruf durch
den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmers erfolgt, voraussichtlich
am 16.10.2020 ("Vertragsbeginn"). Diese Rahmenvereinbarung verlängert
sich nach Ablauf derVertragslaufzeit optional 2-mal um 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Los-Nr. 1 - 10 (ca. 2.000 Untersuchungsaufträge)
Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1.300
Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden.
Eine darüber
Hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht
nicht.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2020
Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
Düsseldorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
Ineern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprachezu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr
aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich 4 Spuren
umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 40.000 Untersuchungsaufträgen wird in 10
Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000
Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10/Jahr) entfallen werden.
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA
NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA
NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der
Lose 1 bis 10 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1300
Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) hinausgehender
Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt
ausdrücklichvorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
mindestens 108 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber 4 Lose, abgeben
(sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die
maximal 4 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt an
dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der Leistungsabruf durch
den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmers erfolgt, voraussichtlich
am 16.10.2020 ("Vertragsbeginn"). Diese Rahmenvereinbarung verlängert
sich nach Ablauf derVertragslaufzeit optional 2-mal um 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Los-Nr. 1 - 10 (ca. 2.000 Untersuchungsaufträge)
Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1.300
Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden.
Eine darüber
Hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht
nicht.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2020
Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
Düsseldorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
Ineern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprachezu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr
aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich 4 Spuren
umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 40.000 Untersuchungsaufträgen wird in 10
Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000
Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10/Jahr) entfallen werden.
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA
NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA
NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der
Lose 1 bis 10 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1300
Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) hinausgehender
Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt
ausdrücklichvorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
mindestens 108 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber 4 Lose, abgeben
(sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die
maximal 4 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt an
dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der Leistungsabruf durch
den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmers erfolgt, voraussichtlich
am 16.10.2020 ("Vertragsbeginn"). Diese Rahmenvereinbarung verlängert
sich nach Ablauf derVertragslaufzeit optional 2-mal um 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Los-Nr. 1 - 10 (ca. 2.000 Untersuchungsaufträge)
Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1.300
Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden.
Eine darüber
Hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht
nicht.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2020
Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
Düsseldorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
Ineern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprachezu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr
aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich 4 Spuren
umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 40.000 Untersuchungsaufträgen wird in 10
Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000
Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10/Jahr) entfallen werden.
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA
NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA
NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der
Lose 1 bis 10 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1300
Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) hinausgehender
Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt
ausdrücklichvorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
mindestens 108 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber 4 Lose, abgeben
(sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die
maximal 4 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt an
dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der Leistungsabruf durch
den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmers erfolgt, voraussichtlich
am 16.10.2020 ("Vertragsbeginn"). Diese Rahmenvereinbarung verlängert
sich nach Ablauf derVertragslaufzeit optional 2-mal um 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Los-Nr. 1 - 10 (ca. 2.000 Untersuchungsaufträge)
Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1.300
Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden.
Eine darüber
Hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht
nicht.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen 2020
Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
Düsseldorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
Ineern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
ff. StPO in deutscher Sprachezu erstatten und ggf. vor einem deutschen
Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr
aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich 4 Spuren
umfasst.
Dieses Gesamtvolumen von ca. 40.000 Untersuchungsaufträgen wird in 10
Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000
Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10/Jahr) entfallen werden.
Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA
NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA
NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der
Lose 1 bis 10 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1300
Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) hinausgehender
Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt
ausdrücklichvorbehalten.
Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
mindestens 108 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber 4 Lose, abgeben
(sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die
maximal 4 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt an
dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der Leistungsabruf durch
den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmers erfolgt, voraussichtlich
am 16.10.2020 ("Vertragsbeginn"). Diese Rahmenvereinbarung verlängert
sich nach Ablauf derVertragslaufzeit optional 2-mal um 12 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Los-Nr. 1 - 10 (ca. 2.000 Untersuchungsaufträge)
Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte
Mindestanzahl von 1.300
Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden.
Eine darüber
Hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht
nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur
Teilnahme an einem Auditierungsverfahren (Vordruck Anlage 1.2),
2. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zum
Verpflichtungsgesetz (Vordruck Anlage 1.6),
3. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung
Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB gem. Formular 521 EU (Vordruck
Anlage 1.5),
4. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung nach
dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Vordruck Anlage 1.7),
5. Unternehmensprofil mit Angaben zur Firmengründung, Rechtsform,
Standorte, Leistungsspektrum, Kerngeschäft und Hierarchie (Vordruck
Anlage 6),
6. Nachweis über die Eintragung in das einschlägige Handelsregister
durch Vorlage eines max. 6 Monate alten Auszugs dieses Registers
(maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den
Eingang der Angebote);einfache Kopie ausreichend. Dies gilt nicht für
Rechtsmedizinische Institute von Universitäten,
7. Der mit dem Firmenstempel versehene und unterschriebene
Kriterienkatalog zur Durchführung einer Auditierung (Vordruck Anlage
4),
8. Die Bieter haben die Namen, die Qualifikation und den
Verantwortungsbereich aller Personen tabellarisch anzugeben, die an der
Ausführung der ausgeschriebenen Dienstleistungen beteiligt sein sollen.
Darüber hinaus ist zu erklären, dass die entsprechende Verfügbarkeit im
Ausführungszeitraum gewährleistet ist,
9. Vorlage beglaubigter Kopien, dass mindestens 2 der für die
Auftragsabwicklung und die Qualitätssicherungsmaßnahmen verantwortlich
zeichnenden Personen eine erfolgreich abgeschlossene
Hochschulausbildung in Biologie, Biochemie oder Humanmedizin absolviert
haben. Sie sind gemäß § 81 f StPO öffentlich bestellte Sachverständige
oder werden nach Zuschlagserteilung gemäß § 1 Abs. 1 und 4
Verpflichtungsgesetz förmlich verpflichtet,
10. Nachweis über eine adäquate Assistenten- oder Laborantenausbildung
des mit den Analysen betrauten Laborpersonals in den Fachbereichen
Biologie, Biochemie oder Humanmedizin oder dass diese eine nahe
verwandte Fachrichtung erfolgreich absolviert haben durch Vorlage
beglaubigter Kopien,
11. Eine fortlaufende fachbezogene Weiterbildung des verantwortlichen
wissenschaftlichen und nicht wissenschaftlichen Personals muss
gewährleistet sein und gegenüber dem Auftraggeber belegt werden. Der
Nachweis kann entweder durch Belege Dritter über die besuchten
Fortbildungsmaßnahmen oder bei internen Fortbildungsmaßnahmen durch
detaillierte Teilnehmerlisten unter gleichzeitiger Vorlage des
Schulungsprogramms erbracht werden.
Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben
jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Bewerber müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer
Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und
finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Es ist ein Nachweis zu erbringen über
den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Umsatz im Bereich
der vergabegegenständlichen Dienstleistung; jeweils bezogen auf die
letzten 3 Geschäftsjahre. (Vordruck Anlage 5);
über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sachschäden, oder
die Erklärung, im Auftragsfalle eine solche abzuschließen.
Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben
jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Geforderte Mindeststandards:
Die Bewerber müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer
Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und
finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Es ist ein Nachweis zu erbringen über
den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Umsatz im Bereich
der vergabegegenständlichen Dienstleistung; jeweils bezogen auf die
letzten 3 Geschäftsjahre. (Vordruck Anlage 5);
über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sachschäden, oder
die Erklärung, im Auftragsfalle eine solche abzuschließen.
Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben
jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Referenzliste über mindestens 3 in den letzten 3 Jahren
(maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den
Eingang der Angebote) erbrachte vergleichbare Dienstleistungen (mit
Angabe von Auftragsgegenstand, Auftragsumfang, Rechnungswert,
Leistungszeit, Auftraggeber, Ansprechpartner);
2) Vorlage von 10 im Rahmen staatsanwaltschaftlicher oder polizeilicher
Ermittlungsverfahren in denvergangenen 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt
ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang derAngebote)
angefertigter Gutachten, unter gleichzeitiger Beifügung aller diesen
Gutachten zugrunde liegenden Protokolle und Analysedaten.
Die Gutachten müssen Beispiele für folgende Konstellationen enthalten:
Meldebogen für die DNA-Analyse-Datei
Mischspuren (mit und ohne biostatistische Berechnung)
nicht auswertbare Spur (z. B. zu wenig DNA)
Vortests zur Bestimmung der Spurenart
Umgang mit zahlreichen Asservaten innerhalb eines
Untersuchungsantrages
Minimalspuren.
3) Ab dem Jahr 2018 muss die erfolgreiche Teilnahme an den
GEDNAP-Ringversuchen, bei denen alle aktuellen DAD-Systeme (SE33,
D21S11, vWA, TH01, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D2S1338,D16S539,
D19S433, Amelogenin, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391 und D22S1045
geprüft wurden, für forensische Spuren und Personenproben durch Vorlage
beglaubigter Kopien lückenlos belegt werden;
4) Für alle angebotenen Untersuchungsverfahren und Analysemethoden muss
eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025: 2018 gegenüber dem
Auftraggeber durch Vorlage beglaubigter Kopien der
Akkreditierungsurkunde und der entsprechenden Anlage belegt werden;
5) Die Prozessabläufe und Verfahrensschritte der ausgeschriebenen
Leistungen müssen unter Benennung der Verantwortlichkeiten schriftlich
fixiert sein. Ein diesbezügliches Dokument (z. B. schematische
Prozessbeschreibung oder Verfahrensanweisung) müssen die Bieter mit der
Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorlegen;
6) Die Aufbauorganisation der Untersuchungsstelle muss unter Benennung
der Verantwortlichkeiten und Personalstärke schriftlich fixiert sein.
Ein diesbezügliches Dokument (z. B. Organigramm) müssen die Bieter mit
der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorlegen;
7) Alle Untersuchungsmethoden, die im Rahmen der Leistungserbringung
angewendet werden, müssen schriftlich in Form von Arbeitsanweisungen
(oder vergleichbaren Dokumenten) fixiert und zudem
validiert/verifiziert sein. Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sowie
Validierungs-/ Verifizierungsnachweise sind von den Bietern mit der
Einreichung des Angebots gegenüber dem Auftraggeber vorzulegen;
8) Es muss eine schriftlich fixierte Strategie zum Umgang mit
Kontaminationsgefahren (Einbringen fremder DNA in das
Untersuchungsmaterial), Probenverwechslungen sowie zur Sicherstellung
der Entdeckung eingetretener Ereignisse dieser Art (z. B. durch eine
interne Referenzdatei) existieren. Ein diesbezüglicher schriftlicher
Nachweis ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots gegenüber
dem Auftraggeber zu führen;
9) Es muss ein schriftlich fixiertes Verfahren zur Archivierung
ergebnisrelevanter Aufzeichnungen existieren, welches gewährleistet,
dass dem LKA NRW oder den beantragenden Dienststellen auf Anforderung
alle relevanten Unterlagen und Dateien für den Zeitraum von mindestens
10 Jahren zur Verfügung gestellt werden können. Das entsprechende
Dokument ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots dem
Auftraggeber vorzulegen;
10) Organisatorische und technische Qualitätssicherungsmaßnahmen zum
Datenschutz, inkl. der System- und Netzwerksicherheit müssen
schriftlich fixiert sein. Ein diesbezüglicher schriftlicher Nachweis
ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber
vorzulegen;
11) Schriftliches Konzept zur Lenkung fehlerhafter
Untersuchungsergebnisse unter Einbeziehung geeigneter Korrektur- und
Vorbeugungsmaßnahmen.
Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben
jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Geforderte Mindeststandards
1) Referenzliste über mindestens 3 in den letzten 3 Jahren
(maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den
Eingang der Angebote) erbrachte vergleichbare Dienstleistungen (mit
Angabe von Auftragsgegenstand, Auftragsumfang, Rechnungswert,
Leistungszeit, Auftraggeber, Ansprechpartner);
2) Vorlage von 10 im Rahmen staatsanwaltschaftlicher oder polizeilicher
Ermittlungsverfahren in denvergangenen 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt
ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang derAngebote)
angefertigter Gutachten, unter gleichzeitiger Beifügung aller diesen
Gutachten zugrunde liegenden Protokolle und Analysedaten.
Die Gutachten müssen Beispiele für folgende Konstellationen enthalten:
Meldebogen für die DNA-Analyse-Datei
Mischspuren (mit und ohne biostatistische Berechnung)
nicht auswertbare Spur (z. B. zu wenig DNA)
Vortests zur Bestimmung der Spurenart
Umgang mit zahlreichen Asservaten innerhalb eines
Untersuchungsantrages
Minimalspuren.
3) Ab dem Jahr 2018 muss die erfolgreiche Teilnahme an den
GEDNAP-Ringversuchen, bei denen alle aktuellen DAD-Systeme (SE33,
D21S11, vWA, TH01, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D2S1338,D16S539,
D19S433, Amelogenin, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391 und D22S1045
geprüft wurden, für forensische Spuren und Personenproben durch Vorlage
beglaubigter Kopien lückenlos belegt werden;
4) Für alle angebotenen Untersuchungsverfahren und Analysemethoden muss
eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025: 2018 gegenüber dem
Auftraggeber durch Vorlage beglaubigter Kopien der
Akkreditierungsurkunde und der entsprechenden Anlage belegt werden;
5) Die Prozessabläufe und Verfahrensschritte der ausgeschriebenen
Leistungen müssen unter Benennung der Verantwortlichkeiten schriftlich
fixiert sein. Ein diesbezügliches Dokument (z. B. schematische
Prozessbeschreibung oder Verfahrensanweisung) müssen die Bieter mit der
Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorlegen;
6) Die Aufbauorganisation der Untersuchungsstelle muss unter Benennung
der Verantwortlichkeiten und Personalstärke schriftlich fixiert sein.
Ein diesbezügliches Dokument (z. B. Organigramm) müssen die Bieter mit
der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorlegen;
7) Alle Untersuchungsmethoden, die im Rahmen der Leistungserbringung
angewendet werden, müssen schriftlich in Form von Arbeitsanweisungen
(oder vergleichbaren Dokumenten) fixiert und zudem
validiert/verifiziert sein. Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sowie
Validierungs-/ Verifizierungsnachweise sind von den Bietern mit der
Einreichung des Angebots gegenüber dem Auftraggeber vorzulegen;
8) Es muss eine schriftlich fixierte Strategie zum Umgang mit
Kontaminationsgefahren (Einbringen fremder DNA in das
Untersuchungsmaterial), Probenverwechslungen sowie zur Sicherstellung
der Entdeckung eingetretener Ereignisse dieser Art (z. B. durch eine
interne Referenzdatei) existieren. Ein diesbezüglicher schriftlicher
Nachweis ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots gegenüber
dem Auftraggeber zu führen;
9) Es muss ein schriftlich fixiertes Verfahren zur Archivierung
ergebnisrelevanter Aufzeichnungen existieren, welches gewährleistet,
dass dem LKA NRW oder den beantragenden Dienststellen auf Anforderung
alle relevanten Unterlagen und Dateien für den Zeitraum von mindestens
10 Jahren zur Verfügung gestellt werden können. Das entsprechende
Dokument ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots dem
Auftraggeber vorzulegen;
10) Organisatorische und technische Qualitätssicherungsmaßnahmen zum
Datenschutz, inkl. der System- und Netzwerksicherheit müssen
schriftlich fixiert sein. Ein diesbezüglicher schriftlicher Nachweis
ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber
vorzulegen;
11) Schriftliches Konzept zur Lenkung fehlerhafter
Untersuchungsergebnisse unter Einbeziehung geeigneter Korrektur- und
Vorbeugungsmaßnahmen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es wird darauf hingewiesen, dass der/die Bestbieter im Fall der
beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreue- und
Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) erforderlichen Nachweise
und Erklärungen innerhalb von 3 Werktagen nach Absendung der
Aufforderung vorzulegen haben (Bestbieterprinzip).
Werden die Nachweise innerhalb der vorgenannten Frist nicht vorgelegt,
ist das Angebot gemäß § 9 TVgG-NRW von der Wertung auszuschließen.
Gemäß der Vorgaben des § 41 Abs. 1 der Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (VgV) werden die Vergabeunterlagen allen Bietern
ohne eine vorherige Registrierung über die Vergabeplattform zur
Verfügung gestellt.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie Informationen über
nachträgliche Änderungen an den Vergabeunterlagen oder weitere
Bieterinformationen nur nach einer erfolgten Registrierung erhalten
können. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform wird deshalb
dringend empfohlen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:
Die Angebotsfrist wurde verhältnismäßig um einen Kalendertag gekürzt,
um die Angebotsöffnung falls aufwändiger unbedingt in einer
Kalenderwoche vornehmen zu können.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/09/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/10/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/09/2020
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
A) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft
zusammenschließen (gemäß Vordruck).
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt
III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils
von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die unter Abschnitt III.1.3) (1) aufgeführten Unterlagen können für die
Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Die unter AbschnittIII.1.3) (2) bis (11) genannten Unterlagen sind
aufgrund der hohen Sicherheitsrelevanz von allen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft vorzulegen.
(B) Ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen
des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 VgV vorsehen.
In diesem Fall hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft die Teile des
Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere
Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die vorgesehenen
Unterauftragnehmer in dem Angebot mit Name und Anschrift zu benennen
(gemäß Vordruck) und die unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt
III.1.2) bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer
vorzulegen.
Ferner hat der Bieter/die Bietergemeinschaft eine unterschriebene
Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) jeweils von den benannten
Dritten mit dem Angebot beizubringen. Sofern der Bieter / die
Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche
und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt
zudem D).
(C) Die Auftragsausführung muss ausschließlich im Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland erfolgen.
Sollte ein Unterauftragnehmer benannt werden, wird der Auftragnehmer in
dem Vertrag mit dem Unterauftragnehmer sicherstellen, dass eine
Übertragung von Untersuchungsaufträgen nur in der Weise erfolgt, dass
diese stets in alleiniger Verantwortung durch den Unterauftragnehmer
bearbeitet und gegebenenfalls vor einem deutschen Gericht vertreten
werden. Eine Aufteilung der für die Ausführung der
Untersuchungsaufträge notwendigen Arbeiten zwischen dem Auftragnehmer
und dem Unterauftragnehmer ist damit ausgeschlossen.
(D) Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen -
auch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 Abs. 1 VgV - in Anspruch nehmen
(vgl. § 47 VgV).
In diesem Fall hat derBieter/die Bietergemeinschaft diese anderen
Unternehmen (Dritten) in dem Angebot mit Name und Anschrift zubenennen
(gemäß Vordruck)) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) und unter
Abschnitt III.1.2) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten
vorzulegen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.3)
(1)aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als
der Bieter / die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und
/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch
nimmt.
Ferner hat der der Bieter/die Bietergemeinschaft eine unterschriebene
Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) jeweils von den benannten
Dritten mit dem Angebot beizubringen.
Aufgrund der hohen Sicherheitsrelevanz sind die unter Abschnitt
III.1.3) (2) bis (15) genannten Unterlagen von den benannten Dritten
mit dem Angebot beizubringen.
(E) Die Leistungserbringung erfolgt im sicherheitsrelevanten Bereich.
Die Bieter erhalten erst nach Unterzeichnung einer
Vertraulichkeitsvereinbarung eine Übersendung der Leistungsbeschreibung
(Teil B) und der Rahmenvereinbarung (Teil C).
Die Vertraulichkeitsvereinbarung ist bei der unter I.3 benannten
Kontaktstelle zu erfragen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYSY47V
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Düsseldorf Vergabekammer
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [11]poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de
Telefon: +49 211 / 475-0
Fax: +49 211475-3989
Internet-Adresse: [12]http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Völklinger Straße 49
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail: [13]ZVST.LKA@polizei.nrw.de
Telefon: +49 211939-0
Fax: +49 211939-7119
Internet-Adresse: [14]https://lka.polizei.nrw
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/08/2020
References
6. mailto:ZVST.LKA@polizei.nrw.de?subject=TED
7. https://lka.polizei.nrw/
8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYSY47V/documents
9. mailto:F33-ZA12.LKA@polizei.nrw.de?subject=TED
10. https://lka.polizei.nrw/
11. mailto:poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de?subject=TED
12. http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer
13. mailto:ZVST.LKA@polizei.nrw.de?subject=TED
14. https://lka.polizei.nrw/
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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