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Ausschreibung: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien - DE-Düsseldorf
Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Dokument Nr...: 371598-2020 (ID: 2020080709261491270)
Veröffentlicht: 07.08.2020
*
  DE-Düsseldorf: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
   2020/S 152/2020 371598
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
   Postanschrift: Völklinger Straße 49
   Ort: Düsseldorf
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 40221
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): ZA1.1
   E-Mail: [6]ZVST.LKA@polizei.nrw.de
   Telefon: +49 211939-0
   Fax: +49 211939-7119
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://lka.polizei.nrw
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYSY47V/document
   s
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
   Offizielle Bezeichnung: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
   Postanschrift: Völklinger Straße 49
   Ort: Düsseldorf
   Postleitzahl: 40221
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): ZA 1.2  Angebotssammelstelle
   Telefon: +49 211939-0
   E-Mail: [9]F33-ZA12.LKA@polizei.nrw.de
   Fax: +49 211939-7129
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]https://lka.polizei.nrw
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe zu: 1000543483 DNA Fremdvergabe
   Referenznummer der Bekanntmachung: LKA12356
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
   Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
   das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im Rahmen
   der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz ca. 20 000 Untersuchungsaufträgen in 10
   Losen aus, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000 Untersuchungsaufträge
   (Los 1 bis Los 10) entfallen werden. Während der Laufzeit des
   Rahmenvertrages wird eine garantierte Mindestanzahl von 1 300
   Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden.
   Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht
   nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen
   über die garantierte Mindestabnahmenge von 1 300 Untersuchungsaufträgen
   (pro Los und Jahr) hinausgehender Untersuchungsaufträge an die
   Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt ausdrücklich vorbehalten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 4
   Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2020
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
   Völklinger Straße 49
   40221 Düsseldorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
   Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
   das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), schreibt im Rahmen
   der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
   Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
   Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprache zu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
   von einem Auftragsvolumen von ca. 20 000 Untersuchungsaufträgen/Jahr
   aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich 4 Spuren
   umfasst.
   Dieses Gesamtvolumen von ca. 40 000 Untersuchungsaufträgen wird in 10
   Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000
   Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10/Jahr) entfallen werden.
   Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1 300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA
   NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA
   NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der
   Lose 1 bis 10 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1 300
   Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) hinausgehender
   Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt
   ausdrücklich vorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
   mindestens 108 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber 4 Lose, abgeben
   (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die
   maximal 4 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
   deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt an
   dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der Leistungsabruf durch
   den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmers erfolgt, voraussichtlich
   am 16.10.2020 ("Vertragsbeginn"). Diese Rahmenvereinbarung verlängert
   sich nach Ablauf derVertragslaufzeit optional 2-mal um 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Los-Nr. 1  10 (ca. 2 000 Untersuchungsaufträge)
   Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1 300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA
   NRW abgerufen werden. Eine darüber Hinausgehende Verpflichtung des LKA
   NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der
   Lose 1 bis 10 besteht nicht.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2020
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
   Düsseldorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
   Ineern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
   das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
   der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
   Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
   Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprachezu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
   von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr
   aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich 4 Spuren
   umfasst.
   Dieses Gesamtvolumen von ca. 40.000 Untersuchungsaufträgen wird in 10
   Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000
   Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10/Jahr) entfallen werden.
   Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA
   NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA
   NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der
   Lose 1 bis 10 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1300
   Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) hinausgehender
   Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt
   ausdrücklichvorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
   mindestens 108 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber 4 Lose, abgeben
   (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die
   maximal 4 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
   deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt an
   dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der Leistungsabruf durch
   den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmers erfolgt, voraussichtlich
   am 16.10.2020 ("Vertragsbeginn"). Diese Rahmenvereinbarung verlängert
   sich nach Ablauf derVertragslaufzeit optional 2-mal um 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Los-Nr. 1 - 10 (ca. 2.000 Untersuchungsaufträge)
   Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1.300
   Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden.
   Eine darüber
   Hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht
   nicht.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2020
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
   Düsseldorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
   Ineern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
   das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
   der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
   Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
   Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprachezu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
   von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr
   aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich 4 Spuren
   umfasst.
   Dieses Gesamtvolumen von ca. 40.000 Untersuchungsaufträgen wird in 10
   Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000
   Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10/Jahr) entfallen werden.
   Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA
   NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA
   NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der
   Lose 1 bis 10 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1300
   Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) hinausgehender
   Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt
   ausdrücklichvorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
   mindestens 108 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber 4 Lose, abgeben
   (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die
   maximal 4 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
   deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt an
   dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der Leistungsabruf durch
   den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmers erfolgt, voraussichtlich
   am 16.10.2020 ("Vertragsbeginn"). Diese Rahmenvereinbarung verlängert
   sich nach Ablauf derVertragslaufzeit optional 2-mal um 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Los-Nr. 1 - 10 (ca. 2.000 Untersuchungsaufträge)
   Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1.300
   Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden.
   Eine darüber
   Hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht
   nicht.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2020
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
   Düsseldorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
   Ineern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
   das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
   der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
   Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
   Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprachezu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
   von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr
   aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich 4 Spuren
   umfasst.
   Dieses Gesamtvolumen von ca. 40.000 Untersuchungsaufträgen wird in 10
   Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000
   Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10/Jahr) entfallen werden.
   Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA
   NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA
   NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der
   Lose 1 bis 10 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1300
   Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) hinausgehender
   Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt
   ausdrücklichvorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
   mindestens 108 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber 4 Lose, abgeben
   (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die
   maximal 4 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
   deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt an
   dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der Leistungsabruf durch
   den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmers erfolgt, voraussichtlich
   am 16.10.2020 ("Vertragsbeginn"). Diese Rahmenvereinbarung verlängert
   sich nach Ablauf derVertragslaufzeit optional 2-mal um 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Los-Nr. 1 - 10 (ca. 2.000 Untersuchungsaufträge)
   Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1.300
   Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden.
   Eine darüber
   Hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht
   nicht.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2020
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
   Düsseldorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
   Ineern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
   das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
   der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
   Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
   Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprachezu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
   von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr
   aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich 4 Spuren
   umfasst.
   Dieses Gesamtvolumen von ca. 40.000 Untersuchungsaufträgen wird in 10
   Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000
   Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10/Jahr) entfallen werden.
   Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA
   NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA
   NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der
   Lose 1 bis 10 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1300
   Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) hinausgehender
   Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt
   ausdrücklichvorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
   mindestens 108 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber 4 Lose, abgeben
   (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die
   maximal 4 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
   deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt an
   dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der Leistungsabruf durch
   den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmers erfolgt, voraussichtlich
   am 16.10.2020 ("Vertragsbeginn"). Diese Rahmenvereinbarung verlängert
   sich nach Ablauf derVertragslaufzeit optional 2-mal um 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Los-Nr. 1 - 10 (ca. 2.000 Untersuchungsaufträge)
   Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1.300
   Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden.
   Eine darüber
   Hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht
   nicht.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2020
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
   Düsseldorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
   Ineern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
   das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
   der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
   Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
   Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprachezu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
   von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr
   aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich 4 Spuren
   umfasst.
   Dieses Gesamtvolumen von ca. 40.000 Untersuchungsaufträgen wird in 10
   Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000
   Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10/Jahr) entfallen werden.
   Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA
   NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA
   NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der
   Lose 1 bis 10 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1300
   Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) hinausgehender
   Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt
   ausdrücklichvorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
   mindestens 108 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber 4 Lose, abgeben
   (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die
   maximal 4 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
   deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt an
   dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der Leistungsabruf durch
   den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmers erfolgt, voraussichtlich
   am 16.10.2020 ("Vertragsbeginn"). Diese Rahmenvereinbarung verlängert
   sich nach Ablauf derVertragslaufzeit optional 2-mal um 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Los-Nr. 1 - 10 (ca. 2.000 Untersuchungsaufträge)
   Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1.300
   Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden.
   Eine darüber
   Hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht
   nicht.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2020
   Los-Nr.: 7
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
   Düsseldorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
   Ineern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
   das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
   der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
   Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
   Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprachezu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
   von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr
   aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich 4 Spuren
   umfasst.
   Dieses Gesamtvolumen von ca. 40.000 Untersuchungsaufträgen wird in 10
   Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000
   Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10/Jahr) entfallen werden.
   Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA
   NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA
   NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der
   Lose 1 bis 10 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1300
   Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) hinausgehender
   Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt
   ausdrücklichvorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
   mindestens 108 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber 4 Lose, abgeben
   (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die
   maximal 4 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
   deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt an
   dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der Leistungsabruf durch
   den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmers erfolgt, voraussichtlich
   am 16.10.2020 ("Vertragsbeginn"). Diese Rahmenvereinbarung verlängert
   sich nach Ablauf derVertragslaufzeit optional 2-mal um 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Los-Nr. 1 - 10 (ca. 2.000 Untersuchungsaufträge)
   Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1.300
   Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden.
   Eine darüber
   Hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht
   nicht.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2020
   Los-Nr.: 8
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
   Düsseldorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
   Ineern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
   das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
   der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
   Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
   Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprachezu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
   von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr
   aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich 4 Spuren
   umfasst.
   Dieses Gesamtvolumen von ca. 40.000 Untersuchungsaufträgen wird in 10
   Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000
   Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10/Jahr) entfallen werden.
   Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA
   NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA
   NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der
   Lose 1 bis 10 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1300
   Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) hinausgehender
   Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt
   ausdrücklichvorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
   mindestens 108 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber 4 Lose, abgeben
   (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die
   maximal 4 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
   deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt an
   dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der Leistungsabruf durch
   den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmers erfolgt, voraussichtlich
   am 16.10.2020 ("Vertragsbeginn"). Diese Rahmenvereinbarung verlängert
   sich nach Ablauf derVertragslaufzeit optional 2-mal um 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Los-Nr. 1 - 10 (ca. 2.000 Untersuchungsaufträge)
   Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1.300
   Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden.
   Eine darüber
   Hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht
   nicht.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2020
   Los-Nr.: 9
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
   Düsseldorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
   Ineern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
   das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
   der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
   Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
   Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprachezu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
   von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr
   aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich 4 Spuren
   umfasst.
   Dieses Gesamtvolumen von ca. 40.000 Untersuchungsaufträgen wird in 10
   Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000
   Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10/Jahr) entfallen werden.
   Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA
   NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA
   NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der
   Lose 1 bis 10 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1300
   Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) hinausgehender
   Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt
   ausdrücklichvorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
   mindestens 108 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber 4 Lose, abgeben
   (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die
   maximal 4 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
   deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt an
   dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der Leistungsabruf durch
   den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmers erfolgt, voraussichtlich
   am 16.10.2020 ("Vertragsbeginn"). Diese Rahmenvereinbarung verlängert
   sich nach Ablauf derVertragslaufzeit optional 2-mal um 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Los-Nr. 1 - 10 (ca. 2.000 Untersuchungsaufträge)
   Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1.300
   Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden.
   Eine darüber
   Hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht
   nicht.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Molekulargenetisch-analytische Leistungen für das Landeskriminalamt
   Nordrhein-Westfalen 2020
   Los-Nr.: 10
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221
   Düsseldorf
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des
   Ineern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses wiederum vertreten durch
   das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW),schreibt im Rahmen
   der Erfüllung seines Auftrages aus § 13 Abs. 2
   Polizeiorganisationsgesetz (POG) molekulargenetisch-analytische
   Leistungen mit den dazu gehörigen Voruntersuchungen aus.
   Hierbei sind von Vergleichsproben und von serologischen Spuren aller
   Art, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren (u. a. nach § 81 a, c, e, f
   Strafprozessordnung (StPO)) erhoben wurden, ausschließlich im Gebiet
   der Bundesrepublik Deutschland nach neuestem wissenschaftlichem
   Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen,
   DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) zu bestimmen.
   Es sind die STR-Systeme der deutschen DNA-Analyse-Datei (DAD)
   fehlerfrei und möglichst vollständig zu typisieren und gegebenenfalls
   in einer für eine Speicherung geeigneten Form anzuliefern. Über die
   Feststellungen sind Gutachten als Sachverständiger im Sinne der §§ 72
   ff. StPO in deutscher Sprachezu erstatten und ggf. vor einem deutschen
   Gericht zu vertreten. Die Entschädigung richtet sich nach den
   Vorschriften des Justiz-Vergütungs-Entschädigungs-Gesetzes (JVEG).
   Das LKA NRW geht nach den durchgeführten Vorermittlungen und Planungen
   von einem Auftragsvolumen von ca. 20.000 Untersuchungsaufträgen/Jahr
   aus, wobei jeder Untersuchungsauftrag durchschnittlich 4 Spuren
   umfasst.
   Dieses Gesamtvolumen von ca. 40.000 Untersuchungsaufträgen wird in 10
   Losen vergeben, wobei auf jedes der Lose ca. 2 000
   Untersuchungsaufträge (Los 1 bis Los 10/Jahr) entfallen werden.
   Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1300 Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) vom LKA
   NRW abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des LKA
   NRW zur Vergabe von Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der
   Lose 1 bis 10 besteht nicht. Das Recht des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen über die Mindestabnahmenge von 1300
   Untersuchungsaufträgen (pro Los/Jahr) hinausgehender
   Untersuchungsaufträge an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 bleibt
   ausdrücklichvorbehalten.
   Sämtliche Fälle müssen im Zeitraum von 6 Wochen nach erfolgter
   Bereitstellung der einzelnen Untersuchungsaufträge und Asservate durch
   den Auftraggeber von dem Auftragnehmer analysiert und abschließend
   bearbeitet werden. Dafür ist vorgesehen, dass die zu bearbeitenden
   Untersuchungsaufträge und Asservate den Auftragnehmern im
   Leistungszeitraum in monatlichen Tranchen mit einer Größenordnung von
   mindestens 108 Untersuchungsaufträgen je Los, bereitgestellt werden.
   Bieter können ihr Angebot auf ein Los, maximal aber 4 Lose, abgeben
   (sog. Loslimitierung). Dies ist im Angebotsschreiben und in den für die
   maximal 4 Lose vorgesehenen Preisblättern (pro Los ein Preisblatt)
   deutlich erkennbar zum Ausdruck zu bringen. Pro Los wird eine
   Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen/einem Institut geschlossen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten und beginnt an
   dem Kalendertag, der auf den Tag folgt, an dem der Leistungsabruf durch
   den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmers erfolgt, voraussichtlich
   am 16.10.2020 ("Vertragsbeginn"). Diese Rahmenvereinbarung verlängert
   sich nach Ablauf derVertragslaufzeit optional 2-mal um 12 Monate.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Los-Nr. 1 - 10 (ca. 2.000 Untersuchungsaufträge)
   Während der Laufzeit des Rahmenvertrages wird eine garantierte
   Mindestanzahl von 1.300
   Untersuchungsaufträgen (pro Los und Jahr) vom LKA NRW abgerufen werden.
   Eine darüber
   Hinausgehende Verpflichtung des LKA NRW zur Vergabe von
   Untersuchungsaufträgen an die Auftragnehmer der Lose 1 bis 10 besteht
   nicht.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur
   Teilnahme an einem Auditierungsverfahren (Vordruck Anlage 1.2),
   2. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zum
   Verpflichtungsgesetz (Vordruck Anlage 1.6),
   3. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung
   Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB gem. Formular 521 EU (Vordruck
   Anlage 1.5),
   4. Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung nach
   dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Vordruck Anlage 1.7),
   5. Unternehmensprofil mit Angaben zur Firmengründung, Rechtsform,
   Standorte, Leistungsspektrum, Kerngeschäft und Hierarchie (Vordruck
   Anlage 6),
   6. Nachweis über die Eintragung in das einschlägige Handelsregister
   durch Vorlage eines max. 6 Monate alten Auszugs dieses Registers
   (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den
   Eingang der Angebote);einfache Kopie ausreichend. Dies gilt nicht für
   Rechtsmedizinische Institute von Universitäten,
   7. Der mit dem Firmenstempel versehene und unterschriebene
   Kriterienkatalog zur Durchführung einer Auditierung (Vordruck Anlage
   4),
   8. Die Bieter haben die Namen, die Qualifikation und den
   Verantwortungsbereich aller Personen tabellarisch anzugeben, die an der
   Ausführung der ausgeschriebenen Dienstleistungen beteiligt sein sollen.
   Darüber hinaus ist zu erklären, dass die entsprechende Verfügbarkeit im
   Ausführungszeitraum gewährleistet ist,
   9. Vorlage beglaubigter Kopien, dass mindestens 2 der für die
   Auftragsabwicklung und die Qualitätssicherungsmaßnahmen verantwortlich
   zeichnenden Personen eine erfolgreich abgeschlossene
   Hochschulausbildung in Biologie, Biochemie oder Humanmedizin absolviert
   haben. Sie sind gemäß § 81 f StPO öffentlich bestellte Sachverständige
   oder werden nach Zuschlagserteilung gemäß § 1 Abs. 1 und 4
   Verpflichtungsgesetz förmlich verpflichtet,
   10. Nachweis über eine adäquate Assistenten- oder Laborantenausbildung
   des mit den Analysen betrauten Laborpersonals in den Fachbereichen
   Biologie, Biochemie oder Humanmedizin oder dass diese eine nahe
   verwandte Fachrichtung erfolgreich absolviert haben durch Vorlage
   beglaubigter Kopien,
   11. Eine fortlaufende fachbezogene Weiterbildung des verantwortlichen
   wissenschaftlichen und nicht wissenschaftlichen Personals muss
   gewährleistet sein und gegenüber dem Auftraggeber belegt werden. Der
   Nachweis kann entweder durch Belege Dritter über die besuchten
   Fortbildungsmaßnahmen oder bei internen Fortbildungsmaßnahmen durch
   detaillierte Teilnehmerlisten unter gleichzeitiger Vorlage des
   Schulungsprogramms erbracht werden.
   Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben
   jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Bewerber müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer
   Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und
   finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
   Es ist ein Nachweis zu erbringen über
    den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Umsatz im Bereich
   der vergabegegenständlichen Dienstleistung; jeweils bezogen auf die
   letzten 3 Geschäftsjahre. (Vordruck Anlage 5);
    über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
   1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sachschäden, oder
   die Erklärung, im Auftragsfalle eine solche abzuschließen.
   Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben
   jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Geforderte Mindeststandards:
   Die Bewerber müssen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer
   Positionierung am Markt über die erforderlichen wirtschaftlichen und
   finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
   Es ist ein Nachweis zu erbringen über
    den Gesamtumsatz des Unternehmens und über seinen Umsatz im Bereich
   der vergabegegenständlichen Dienstleistung; jeweils bezogen auf die
   letzten 3 Geschäftsjahre. (Vordruck Anlage 5);
    über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von
   1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sachschäden, oder
   die Erklärung, im Auftragsfalle eine solche abzuschließen.
   Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben
   jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Referenzliste über mindestens 3 in den letzten 3 Jahren
   (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den
   Eingang der Angebote) erbrachte vergleichbare Dienstleistungen (mit
   Angabe von Auftragsgegenstand, Auftragsumfang, Rechnungswert,
   Leistungszeit, Auftraggeber, Ansprechpartner);
   2) Vorlage von 10 im Rahmen staatsanwaltschaftlicher oder polizeilicher
   Ermittlungsverfahren in denvergangenen 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt
   ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang derAngebote)
   angefertigter Gutachten, unter gleichzeitiger Beifügung aller diesen
   Gutachten zugrunde liegenden Protokolle und Analysedaten.
   Die Gutachten müssen Beispiele für folgende Konstellationen enthalten:
    Meldebogen für die DNA-Analyse-Datei
    Mischspuren (mit und ohne biostatistische Berechnung)
    nicht auswertbare Spur (z. B. zu wenig DNA)
    Vortests zur Bestimmung der Spurenart
    Umgang mit zahlreichen Asservaten innerhalb eines
   Untersuchungsantrages
    Minimalspuren.
   3) Ab dem Jahr 2018 muss die erfolgreiche Teilnahme an den
   GEDNAP-Ringversuchen, bei denen alle aktuellen DAD-Systeme (SE33,
   D21S11, vWA, TH01, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D2S1338,D16S539,
   D19S433, Amelogenin, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391 und D22S1045
   geprüft wurden, für forensische Spuren und Personenproben durch Vorlage
   beglaubigter Kopien lückenlos belegt werden;
   4) Für alle angebotenen Untersuchungsverfahren und Analysemethoden muss
   eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025: 2018 gegenüber dem
   Auftraggeber durch Vorlage beglaubigter Kopien der
   Akkreditierungsurkunde und der entsprechenden Anlage belegt werden;
   5) Die Prozessabläufe und Verfahrensschritte der ausgeschriebenen
   Leistungen müssen unter Benennung der Verantwortlichkeiten schriftlich
   fixiert sein. Ein diesbezügliches Dokument (z. B. schematische
   Prozessbeschreibung oder Verfahrensanweisung) müssen die Bieter mit der
   Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorlegen;
   6) Die Aufbauorganisation der Untersuchungsstelle muss unter Benennung
   der Verantwortlichkeiten und Personalstärke schriftlich fixiert sein.
   Ein diesbezügliches Dokument (z. B. Organigramm) müssen die Bieter mit
   der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorlegen;
   7) Alle Untersuchungsmethoden, die im Rahmen der Leistungserbringung
   angewendet werden, müssen schriftlich in Form von Arbeitsanweisungen
   (oder vergleichbaren Dokumenten) fixiert und zudem
   validiert/verifiziert sein. Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sowie
   Validierungs-/ Verifizierungsnachweise sind von den Bietern mit der
   Einreichung des Angebots gegenüber dem Auftraggeber vorzulegen;
   8) Es muss eine schriftlich fixierte Strategie zum Umgang mit
   Kontaminationsgefahren (Einbringen fremder DNA in das
   Untersuchungsmaterial), Probenverwechslungen sowie zur Sicherstellung
   der Entdeckung eingetretener Ereignisse dieser Art (z. B. durch eine
   interne Referenzdatei) existieren. Ein diesbezüglicher schriftlicher
   Nachweis ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots gegenüber
   dem Auftraggeber zu führen;
   9) Es muss ein schriftlich fixiertes Verfahren zur Archivierung
   ergebnisrelevanter Aufzeichnungen existieren, welches gewährleistet,
   dass dem LKA NRW oder den beantragenden Dienststellen auf Anforderung
   alle relevanten Unterlagen und Dateien für den Zeitraum von mindestens
   10 Jahren zur Verfügung gestellt werden können. Das entsprechende
   Dokument ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots dem
   Auftraggeber vorzulegen;
   10) Organisatorische und technische Qualitätssicherungsmaßnahmen zum
   Datenschutz, inkl. der System- und Netzwerksicherheit müssen
   schriftlich fixiert sein. Ein diesbezüglicher schriftlicher Nachweis
   ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber
   vorzulegen;
   11) Schriftliches Konzept zur Lenkung fehlerhafter
   Untersuchungsergebnisse unter Einbeziehung geeigneter Korrektur- und
   Vorbeugungsmaßnahmen.
   Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder Eignungsleiher haben
   jeweils diese Angaben und Formalitäten beizubringen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Geforderte Mindeststandards
   1) Referenzliste über mindestens 3 in den letzten 3 Jahren
   (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den
   Eingang der Angebote) erbrachte vergleichbare Dienstleistungen (mit
   Angabe von Auftragsgegenstand, Auftragsumfang, Rechnungswert,
   Leistungszeit, Auftraggeber, Ansprechpartner);
   2) Vorlage von 10 im Rahmen staatsanwaltschaftlicher oder polizeilicher
   Ermittlungsverfahren in denvergangenen 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt
   ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang derAngebote)
   angefertigter Gutachten, unter gleichzeitiger Beifügung aller diesen
   Gutachten zugrunde liegenden Protokolle und Analysedaten.
   Die Gutachten müssen Beispiele für folgende Konstellationen enthalten:
    Meldebogen für die DNA-Analyse-Datei
    Mischspuren (mit und ohne biostatistische Berechnung)
    nicht auswertbare Spur (z. B. zu wenig DNA)
    Vortests zur Bestimmung der Spurenart
    Umgang mit zahlreichen Asservaten innerhalb eines
   Untersuchungsantrages
    Minimalspuren.
   3) Ab dem Jahr 2018 muss die erfolgreiche Teilnahme an den
   GEDNAP-Ringversuchen, bei denen alle aktuellen DAD-Systeme (SE33,
   D21S11, vWA, TH01, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D2S1338,D16S539,
   D19S433, Amelogenin, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391 und D22S1045
   geprüft wurden, für forensische Spuren und Personenproben durch Vorlage
   beglaubigter Kopien lückenlos belegt werden;
   4) Für alle angebotenen Untersuchungsverfahren und Analysemethoden muss
   eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025: 2018 gegenüber dem
   Auftraggeber durch Vorlage beglaubigter Kopien der
   Akkreditierungsurkunde und der entsprechenden Anlage belegt werden;
   5) Die Prozessabläufe und Verfahrensschritte der ausgeschriebenen
   Leistungen müssen unter Benennung der Verantwortlichkeiten schriftlich
   fixiert sein. Ein diesbezügliches Dokument (z. B. schematische
   Prozessbeschreibung oder Verfahrensanweisung) müssen die Bieter mit der
   Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorlegen;
   6) Die Aufbauorganisation der Untersuchungsstelle muss unter Benennung
   der Verantwortlichkeiten und Personalstärke schriftlich fixiert sein.
   Ein diesbezügliches Dokument (z. B. Organigramm) müssen die Bieter mit
   der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber vorlegen;
   7) Alle Untersuchungsmethoden, die im Rahmen der Leistungserbringung
   angewendet werden, müssen schriftlich in Form von Arbeitsanweisungen
   (oder vergleichbaren Dokumenten) fixiert und zudem
   validiert/verifiziert sein. Verfahrens- und Arbeitsanweisungen sowie
   Validierungs-/ Verifizierungsnachweise sind von den Bietern mit der
   Einreichung des Angebots gegenüber dem Auftraggeber vorzulegen;
   8) Es muss eine schriftlich fixierte Strategie zum Umgang mit
   Kontaminationsgefahren (Einbringen fremder DNA in das
   Untersuchungsmaterial), Probenverwechslungen sowie zur Sicherstellung
   der Entdeckung eingetretener Ereignisse dieser Art (z. B. durch eine
   interne Referenzdatei) existieren. Ein diesbezüglicher schriftlicher
   Nachweis ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots gegenüber
   dem Auftraggeber zu führen;
   9) Es muss ein schriftlich fixiertes Verfahren zur Archivierung
   ergebnisrelevanter Aufzeichnungen existieren, welches gewährleistet,
   dass dem LKA NRW oder den beantragenden Dienststellen auf Anforderung
   alle relevanten Unterlagen und Dateien für den Zeitraum von mindestens
   10 Jahren zur Verfügung gestellt werden können. Das entsprechende
   Dokument ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots dem
   Auftraggeber vorzulegen;
   10) Organisatorische und technische Qualitätssicherungsmaßnahmen zum
   Datenschutz, inkl. der System- und Netzwerksicherheit müssen
   schriftlich fixiert sein. Ein diesbezüglicher schriftlicher Nachweis
   ist von den Bietern mit der Einreichung des Angebots dem Auftraggeber
   vorzulegen;
   11) Schriftliches Konzept zur Lenkung fehlerhafter
   Untersuchungsergebnisse unter Einbeziehung geeigneter Korrektur- und
   Vorbeugungsmaßnahmen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es wird darauf hingewiesen, dass der/die Bestbieter im Fall der
   beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem Tariftreue- und
   Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) erforderlichen Nachweise
   und Erklärungen innerhalb von 3 Werktagen nach Absendung der
   Aufforderung vorzulegen haben (Bestbieterprinzip).
   Werden die Nachweise innerhalb der vorgenannten Frist nicht vorgelegt,
   ist das Angebot gemäß § 9 TVgG-NRW von der Wertung auszuschließen.
   Gemäß der Vorgaben des § 41 Abs. 1 der Verordnung über die Vergabe
   öffentlicher Aufträge (VgV) werden die Vergabeunterlagen allen Bietern
   ohne eine vorherige Registrierung über die Vergabeplattform zur
   Verfügung gestellt.
   Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie Informationen über
   nachträgliche Änderungen an den Vergabeunterlagen oder weitere
   Bieterinformationen nur nach einer erfolgten Registrierung erhalten
   können. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform wird deshalb
   dringend empfohlen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   Beschleunigtes Verfahren
   Begründung:
   Die Angebotsfrist wurde verhältnismäßig um einen Kalendertag gekürzt,
   um die Angebotsöffnung  falls aufwändiger  unbedingt in einer
   Kalenderwoche vornehmen zu können.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/09/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/10/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 03/09/2020
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   A) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft
   zusammenschließen (gemäß Vordruck).
   Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt
   III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) aufgeführten Unterlagen jeweils
   von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
   Die unter Abschnitt III.1.3) (1) aufgeführten Unterlagen können für die
   Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
   Die unter AbschnittIII.1.3) (2) bis (11) genannten Unterlagen sind
   aufgrund der hohen Sicherheitsrelevanz von allen Mitgliedern der
   Bietergemeinschaft vorzulegen.
   (B) Ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen
   des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 VgV vorsehen.
   In diesem Fall hat der Bieter/ die Bietergemeinschaft die Teile des
   Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere
   Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen.
   Darüber hinaus hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die vorgesehenen
   Unterauftragnehmer in dem Angebot mit Name und Anschrift zu benennen
   (gemäß Vordruck) und die unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt
   III.1.2) bezeichneten Unterlagen für den jeweiligen Unterauftragnehmer
   vorzulegen.
   Ferner hat der Bieter/die Bietergemeinschaft eine unterschriebene
   Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) jeweils von den benannten
   Dritten mit dem Angebot beizubringen. Sofern der Bieter / die
   Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche
   und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt
   zudem D).
   (C) Die Auftragsausführung muss ausschließlich im Gebiet der
   Bundesrepublik Deutschland erfolgen.
   Sollte ein Unterauftragnehmer benannt werden, wird der Auftragnehmer in
   dem Vertrag mit dem Unterauftragnehmer sicherstellen, dass eine
   Übertragung von Untersuchungsaufträgen nur in der Weise erfolgt, dass
   diese stets in alleiniger Verantwortung durch den Unterauftragnehmer
   bearbeitet und gegebenenfalls vor einem deutschen Gericht vertreten
   werden. Eine Aufteilung der für die Ausführung der
   Untersuchungsaufträge notwendigen Arbeiten zwischen dem Auftragnehmer
   und dem Unterauftragnehmer ist damit ausgeschlossen.
   (D) Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen -
   auch Unterauftragnehmer i.S. des § 36 Abs. 1 VgV - in Anspruch nehmen
   (vgl. § 47 VgV).
   In diesem Fall hat derBieter/die Bietergemeinschaft diese anderen
   Unternehmen (Dritten) in dem Angebot mit Name und Anschrift zubenennen
   (gemäß Vordruck)) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) und unter
   Abschnitt III.1.2) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten
   vorzulegen.
   Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.3)
   (1)aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als
   der Bieter / die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und
   /oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch
   nimmt.
   Ferner hat der der Bieter/die Bietergemeinschaft eine unterschriebene
   Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) jeweils von den benannten
   Dritten mit dem Angebot beizubringen.
   Aufgrund der hohen Sicherheitsrelevanz sind die unter Abschnitt
   III.1.3) (2) bis (15) genannten Unterlagen von den benannten Dritten
   mit dem Angebot beizubringen.
   (E) Die Leistungserbringung erfolgt im sicherheitsrelevanten Bereich.
   Die Bieter erhalten erst nach Unterzeichnung einer
   Vertraulichkeitsvereinbarung eine Übersendung der Leistungsbeschreibung
   (Teil B) und der Rahmenvereinbarung (Teil C).
   Die Vertraulichkeitsvereinbarung ist bei der unter I.3 benannten
   Kontaktstelle zu erfragen.
   Bekanntmachungs-ID: CXS7YYSY47V
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Düsseldorf  Vergabekammer
   Postanschrift: Am Bonneshof 35
   Ort: Düsseldorf
   Postleitzahl: 40474
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de
   Telefon: +49 211 / 475-0
   Fax: +49 211475-3989
   Internet-Adresse: [12]http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
   Postanschrift: Völklinger Straße 49
   Ort: Düsseldorf
   Postleitzahl: 40221
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]ZVST.LKA@polizei.nrw.de
   Telefon: +49 211939-0
   Fax: +49 211939-7119
   Internet-Adresse: [14]https://lka.polizei.nrw
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   03/08/2020
References
   6. mailto:ZVST.LKA@polizei.nrw.de?subject=TED
   7. https://lka.polizei.nrw/
   8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YYSY47V/documents
   9. mailto:F33-ZA12.LKA@polizei.nrw.de?subject=TED
  10. https://lka.polizei.nrw/
  11. mailto:poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de?subject=TED
  12. http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer
  13. mailto:ZVST.LKA@polizei.nrw.de?subject=TED
  14. https://lka.polizei.nrw/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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