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Ausschreibung: Fuhrparkverwaltung - DE-Berlin
Fuhrparkverwaltung
Unterstützungsdienste für Fahrzeugparks
Dokument Nr...: 371520-2020 (ID: 2020080709253891169)
Veröffentlicht: 07.08.2020
*
  DE-Berlin: Fuhrparkverwaltung
   2020/S 152/2020 371520
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
   Postanschrift: Friedrichstraße 71 / Quartier 206
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10117
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Die Autobahn GmbH des Bundes, Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@autobahn.de
   Fax: +49 30-403680810
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.autobahn.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343596
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343596
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige
   Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer
   Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   2020-10105 Ummeldung kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge von den
   Bundesländern auf die Autobahn GmbH des Bundes
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-10105
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   50111100 Fuhrparkverwaltung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ummeldung kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge von den Bundesländern auf
   die Autobahn GmbH des Bundes.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 630 252.10 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50111110 Unterstützungsdienste für Fahrzeugparks
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin und bundesweit
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Mit Übernahme aller Aufgaben rund um die Autobahnen in Deutschland muss
   für 14 000 Fahrzeuge und Geräte die Umschreibung von den
   Ländergesellschaften auf den neuen Halter, die Autobahn GmbH des
   Bundes, erfolgen. Für die Umschreibung sind die Spezifika der Fahrzeuge
   und Geräte zu beachten und entsprechend der bisherigen Dokumente in die
   neu Auszustellenden zu übernehmen. Die Umschreibung
   fahrzeugspezifischer Sonderdokumente erfolgt zeitgleich auf den neuen
   Halter. Die erforderlichen Dokumente werden in Chargen durch die
   Autobahn GmbH zur Verfügung gestellt und nach erfolgter Umschreibung
   vom Auftragnehmer an benannte Adressen zurückgesandt. Der neue
   Haltereintrag muss mit Aufnahme der Tätigkeit der Autobahn zum 1.1.2021
   unverzüglich erfolgen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 630 252.10 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 18/09/2020
   Ende: 31/12/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
   1. Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers
   a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1  Erklärung zum
   Unternehmen (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine
   Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B.
   [10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https
   ://[11]www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
   1b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer
   Bieter- /Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die
   vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt
   F-BS auchAngaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
   2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro
   Wirtschaftsteilnehmer (auch von den einzelnen Mitgliedern einer
   Bewerber-/Bietergemeinschaft)
    Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des
   Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach
   dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur
   Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er
   darüber und über die Gründe (z. B. dieRechtsform) eine entsprechende
   Eigenerklärung abzugeben.
    Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister
   verzeichnet ist, genügt der Nachweis der der erlaubten Berufsausübung
   auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder
   Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen
   Vereinigung).
    Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen
   Berufs oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen
   über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die
   öffentliche Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG,
   Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   3.1. Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
   Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (auch von einzelnen
   Mitgliedern einer Bewerber-/-Bietergemeinschaft hierfür benannten
   anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden
   ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der
   gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 3.1. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die
   nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen
   abzudecken:
    Für Personenschäden mindestens 3 000 000 EUR je Schadensfall;
    Für Sach- und Vermögensschäden jeweils 1 500 000 EUR je Schadensfall.
   Vorlage der Eigenerklärung wie zu 3.1 ausgeführt.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   4.1 Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO
   27001,
   4.2 Nachweis eines Zulassungsdienstes am Standort Berlin,
   4.3 Liste der Referenzen des Bieters der letzten 5 Jahre (ab 2015), die
   Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten in den Bereichen.
    Fahrzeugzulassungen und -ummeldungen belegen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 4.1 Vorlage der Zertifikate nach DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 27001,
   Zu 4.2 Nachweis der Eigenerklärung. Gegebenenfalls zusätzlich
   Einreichnung einer Gewerbeanmeldung,
   Zu 4.3 Es sind mindestens 3 Referenzprojekte im Leistungsbereich
   nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken.
   Die Referenzkunden müssen mindestens ein identisches oder höheres
   Ummelde/Zulassungsvolumen aufweisen.
   Dabei ist mindestens der Nachweis einer Referenz für einen öffentlichen
   Auftraggeber nachzuweisen.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/08/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 19/08/2020
   Ortszeit: 13:00
   Ort:
   Berlin
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt  Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 228-94990
   Fax: +49 228-9499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.:
   [12]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der
   Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
   Vergabeverfahren hin.
   Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3
   Angegebene Kontaktstelle anzubringen.
   § 160 GWB lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.:
   [13]https://www.gesetze-iminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor
   Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
   schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
   Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage
   nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1
   und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3
   GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   03/08/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@autobahn.de?subject=TED
   7. http://www.autobahn.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343596
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343596
  10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
  11. http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
  12. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html
  13. https://www.gesetze-iminternet.de/gwb/__134.html
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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