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Ausschreibung: Fuhrparkverwaltung - DE-Berlin
Fuhrparkverwaltung
Unterstützungsdienste für Fahrzeugparks
Dokument Nr...: 371520-2020 (ID: 2020080709253891169)
Veröffentlicht: 07.08.2020
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DE-Berlin: Fuhrparkverwaltung
2020/S 152/2020 371520
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Friedrichstraße 71 / Quartier 206
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Die Autobahn GmbH des Bundes, Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle@autobahn.de
Fax: +49 30-403680810
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.autobahn.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343596
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343596
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige
Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer
Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
2020-10105 Ummeldung kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge von den
Bundesländern auf die Autobahn GmbH des Bundes
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-10105
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50111100 Fuhrparkverwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ummeldung kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge von den Bundesländern auf
die Autobahn GmbH des Bundes.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 630 252.10 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50111110 Unterstützungsdienste für Fahrzeugparks
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Hauptort der Ausführung:
Berlin und bundesweit
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Mit Übernahme aller Aufgaben rund um die Autobahnen in Deutschland muss
für 14 000 Fahrzeuge und Geräte die Umschreibung von den
Ländergesellschaften auf den neuen Halter, die Autobahn GmbH des
Bundes, erfolgen. Für die Umschreibung sind die Spezifika der Fahrzeuge
und Geräte zu beachten und entsprechend der bisherigen Dokumente in die
neu Auszustellenden zu übernehmen. Die Umschreibung
fahrzeugspezifischer Sonderdokumente erfolgt zeitgleich auf den neuen
Halter. Die erforderlichen Dokumente werden in Chargen durch die
Autobahn GmbH zur Verfügung gestellt und nach erfolgter Umschreibung
vom Auftragnehmer an benannte Adressen zurückgesandt. Der neue
Haltereintrag muss mit Aufnahme der Tätigkeit der Autobahn zum 1.1.2021
unverzüglich erfolgen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 630 252.10 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 18/09/2020
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
1. Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1 Erklärung zum
Unternehmen (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B.
[10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https
://[11]www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
1b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer
Bieter- /Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die
vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt
F-BS auchAngaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro
Wirtschaftsteilnehmer (auch von den einzelnen Mitgliedern einer
Bewerber-/Bietergemeinschaft)
Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des
Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach
dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er
darüber und über die Gründe (z. B. dieRechtsform) eine entsprechende
Eigenerklärung abzugeben.
Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister
verzeichnet ist, genügt der Nachweis der der erlaubten Berufsausübung
auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder
Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen
Vereinigung).
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen
Berufs oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen
über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die
öffentliche Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG,
Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
3.1. Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (auch von einzelnen
Mitgliedern einer Bewerber-/-Bietergemeinschaft hierfür benannten
anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden
ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der
gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 3.1. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die
nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen
abzudecken:
Für Personenschäden mindestens 3 000 000 EUR je Schadensfall;
Für Sach- und Vermögensschäden jeweils 1 500 000 EUR je Schadensfall.
Vorlage der Eigenerklärung wie zu 3.1 ausgeführt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
4.1 Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO
27001,
4.2 Nachweis eines Zulassungsdienstes am Standort Berlin,
4.3 Liste der Referenzen des Bieters der letzten 5 Jahre (ab 2015), die
Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten in den Bereichen.
Fahrzeugzulassungen und -ummeldungen belegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 4.1 Vorlage der Zertifikate nach DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 27001,
Zu 4.2 Nachweis der Eigenerklärung. Gegebenenfalls zusätzlich
Einreichnung einer Gewerbeanmeldung,
Zu 4.3 Es sind mindestens 3 Referenzprojekte im Leistungsbereich
nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken.
Die Referenzkunden müssen mindestens ein identisches oder höheres
Ummelde/Zulassungsvolumen aufweisen.
Dabei ist mindestens der Nachweis einer Referenz für einen öffentlichen
Auftraggeber nachzuweisen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/08/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/08/2020
Ortszeit: 13:00
Ort:
Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.:
[12]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3
Angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.:
[13]https://www.gesetze-iminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage
nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1
und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3
GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/08/2020
References
6. mailto:vergabestelle@autobahn.de?subject=TED
7. http://www.autobahn.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343596
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343596
10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
11. http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
12. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html
13. https://www.gesetze-iminternet.de/gwb/__134.html
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