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Ausschreibung: Druckerei- und Verteilerdienste - DE-Magdeburg
Druckerei- und Verteilerdienste
Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
Formulare
Dokument Nr...: 371488-2020 (ID: 2020080709253691162)
Veröffentlicht: 07.08.2020
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DE-Magdeburg: Druckerei- und Verteilerdienste
2020/S 152/2020 371488
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Justiziariat/Vergabestelle
E-Mail: [6]katja.wartenberg@san.aok.de
Telefon: +49 3912878-45327
Fax: +49 3912878-845327
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://san.aok.de/
Adresse des Beschafferprofils: [8]http://www.dtvp.de/Center
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BKK Landesverband Mitte
Postanschrift: Eintrachtweg 19
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30173
Land: Deutschland
E-Mail: [9]katja.wartenberg@san.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]http://www.bkkmitte.de/startseite.html
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: IKK gesund plus
Postanschrift: Umfassungsstraße 85
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39124
Land: Deutschland
E-Mail: [11]katja.wartenberg@san.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [12]https://www.ikk-gesundplus.de/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Knappschaft, Regionaldirektion Cottbus
Postanschrift: August-Bebel-Str. 85
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: [13]katja.wartenberg@san.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[14]https://www.kbs.de/DE/00_ueber_uns/05_verbund/regionaldirektionen/c
ottbus/InhNav.html
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau, handelnd als Landwirtschaftliche Krankenkassen
Postanschrift: Weißensteinstr. 70-72
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
E-Mail: [15]katja.wartenberg@san.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [16]http://www.svlfg.de/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek),
vertreten durch den Leiter der Landesvertretung Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Schleinufer 12
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
E-Mail: [17]katja.wartenberg@san.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [18]https://www.vdek.com/LVen/SAH.html
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Im Falle einer gemeinsamen Beschaffung, an der verschiedene Länder
beteiligt sind geltendes nationales Beschaffungsrecht:
Die AOK Sachsen-Anhalt schreibt im Auftrag der Verbände der
gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen-Anhalt aus. Es finden die
einschlägigen Regelungen des LVG LSA Anwendung.
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[19]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRADSLG/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[20]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRADSLG
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Krankenversicherung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Druck und Lieferung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung
und das Entlassmanagement in Sachsen-Anhalt
Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2020 - 0006
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79824000 Druckerei- und Verteilerdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird der Auftrag zum Druck und zur Lieferung von
Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung und die Versorgung von
Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen im Rahmen des
Entlassmanagements im Land Sachsen-Anhalt.
Der Auftrag umfasst die laufende Belieferung der Kassenärztlichen
Vereinigung Sachsen-Anhalt und der Krankenhäuser und
Rehabilitationseinrichtungen in Sachsen-Anhalt auf Bestellung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
22000000 Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse
22820000 Formulare
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2
39120 Magbedurg und
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt, Am Kirchtor 9
06108 Halle.
Die Vordrucke für das Entlassmanagement sind an die anfordernden
Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen zu liefern. Derzeit
können 47 Krankenhäuser und 18 Rehabilitationseinrichungen in Sachsen -
Anhalt Vordrucke abfordern.
Auf die Vergabeunterlagen wird verwiesen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ausgeschrieben wird der Auftrag zum Druck und zur Lieferung von
Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung und die Versorgung von
Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen im Rahmen des
Entlassmanagements im Land Sachsen-Anhalt.
Der Auftrag umfasst die laufende Belieferung der Kassenärztlichen
Vereinigung Sachsen-Anhalt und der Krankenhäuser und
Rehabilitationseinrichtungen in Sachsen-Anhalt auf Bestellung.
Bei der Herstellung der Vordrucke sind als Druckvorlage ausschließlich
die verbindlichen Muster der jeweils geltenden Vordruckvereinbarungen
gem. Bundesmantelvertrag-Ärzte bzw. der Rahmenverträge
Entlassmanagement/ Entlassmanagement-Rehaund sowie des Kurarztvertrages
zu verwenden. Außerdem sind bei der Herstellung von Impfausweisen zur
Umsetzung der Maßgaben des § 20i Abs. 4 SGB V die Vorgaben der
Internationalen Bescheinigung über Impfungen und Impfbuch nach den
Vorgaben des § 22 Infektionsschutzgesetzes, der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Ständigen Impfkommission
(STIKO) maßgeblich.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberinnen haben das Recht, den Vertrag insgesamt 2-mal
jeweils um 1 Jahr (1 + 1) bis längstens 31.12.2024 zu verlängern,
sofern sie dieses spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen
Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklären. Ein Anspruch des
Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Es ist ein aktueller Handelsregisterauszug (Ausstellungsdatum nicht vor
dem 1.6.2020) einzureichen.
Bei Nichtvorhandensein ist ein gleichwertiger Nachweis einzureichen aus
dem die Bezeichnung, die Rechtsform der Gesellschaft, das
Gründungsdatum des Unternehmens, das Tätigkeitsspektrum sowie die
Anschrift des Firmenhauptsitzes und eventueller weiterer
Betriebsstätten hervorgehen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
ausgefülltes Formblatt Eigenerklärung Eignung und wenn bereits
vorhanden, Kopie/Scan der Police der Betriebshaftpflichtversicherung;
Kopie/Scan der gültigen Bescheinigung in Steuersachen (oder
Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamtes, Ausstellungsdatum
nicht vor dem 1.6.2020.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Betriebshaftpflichtversicherung umfasst mindestens Personen-, Sach-
und Vermögensschäden. Die Mindestversicherungssumme für Personen- und
Sachschäden beträgt 1 Mio. EUR pauschal je Schadenereignis.
Kopie/Scan der gültigen Bescheinigung in Steuersachen (oder
Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamtes, Ausstellungsdatum
nicht vor dem 1.6.2020.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
ausgefülltes Formblatt Referenzliste;
ausgefülltes Formblatt Eigenerklärung Eignung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Auftragnehmer hat über mindestens 5 festangestellte Mitarbeiter zu
verfügen.
Es sind zwei Referenzen, welche mit dem ausgeschriebenen Auftrag
vergleichbar sind, anzugeben. Die Referenzen müssen sich auf
unterschiedliche Auftraggeber (Geschäftskunden) beziehen und dürfen
nicht älter als 3 Jahre, ausgehend vom Ende der Angebotsfrist, sein.
Die Art der hergestellten Druckerzeugnisse soll aus dem Bereich des
Formular- bzw. Vordruckwesens sein und die Anzahl insgesamt muss je
Geschäftskunde mindestens 10 Mio. Stück pro Jahr betragen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Über die einzureichenden Unterlagen/Erklärungen/Nachweise zur
wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit hinaus, bedarf es der Vorlage von:
Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Paragraph 10 LVG
LSA);
Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/09/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19/10/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/09/2020
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der elektronischen Angebote findet unter Ausschluss der
Öffentlichkeit statt. Eine Teilnahme der Bieter bei der Öffnung der
Angebote ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt Die Gesundheitskasse,
vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg,
Deutschland;
2. Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal
[21]www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID
CXP4YRADSLG zum Download zur Verfügung.
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des
Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen
sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das
Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu
richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf
[22]www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch
im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung
gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung
heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere
Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im
Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung
Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der Bieter ohne
Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen
muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist,
sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen
abzurufen.
3. Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben
mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben. Die in Ziffer III.2.1. bis III.2.3. aufgeführten
Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der
vertraglichen Pflichten;
4. Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von
Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die
Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2.
VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den
Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an
den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine
entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin
nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur
Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende
Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur
Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall
gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es
wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene
Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in
die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen
sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRADSLG
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134
Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz
1 Satz 2 bleibt unberührt.
Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/08/2020
References
6. mailto:katja.wartenberg@san.aok.de?subject=TED
7. https://san.aok.de/
8. http://www.dtvp.de/Center
9. mailto:katja.wartenberg@san.aok.de?subject=TED
10. http://www.bkkmitte.de/startseite.html
11. mailto:katja.wartenberg@san.aok.de?subject=TED
12. https://www.ikk-gesundplus.de/
13. mailto:katja.wartenberg@san.aok.de?subject=TED
14. https://www.kbs.de/DE/00_ueber_uns/05_verbund/regionaldirektionen/cottbus/InhNav.html
15. mailto:katja.wartenberg@san.aok.de?subject=TED
16. http://www.svlfg.de/
17. mailto:katja.wartenberg@san.aok.de?subject=TED
18. https://www.vdek.com/LVen/SAH.html
19. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRADSLG/documents
20. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRADSLG
21. http://www.dtvp.de/center
22. http://www.dtvp.de/
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