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Ausschreibung: Software-Wartung und -Reparatur - DE-Altenholz
Software-Wartung und -Reparatur
Software-Unterstützung
Dokument Nr...: 371485-2020 (ID: 2020080709253091139)
Veröffentlicht: 07.08.2020
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DE-Altenholz: Software-Wartung und -Reparatur
2020/S 152/2020 371485
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [6]dataportvergabe14303@dataport.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.dataport.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderF
iles.ashx?subProjectId=u0mhe1nEUGc%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierp
ortal/dataport
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informations- und Kommunikationstechnik
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Oracle Java SE Subscription
Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2020000027
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Dataport beabsichtigt die Leistung Oracle Java SE Subscription
Prozessor und Oracle Java SE Desktop Subscription Named User Plus
des Herstellers Oracle für den Zeitraum 1.1.-31.12.2021 verbindlich zu
beschaffen. Eine Verlängerungsmöglichkeit für ein weiteres Jahr für den
Zeitraum 1.1.-31.12.2022 soll ebenso angeboten werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72261000 Software-Unterstützung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Altenholz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Dataport ist ein öffentlichrechtlicher IT-Dienstleister für die
Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In seinen
Rechenzentrumsstandorten werden Fachverfahren aller Bereiche der
Behörden betrieben. Dataports Leistungsspektrum reicht von der
Softwareentwicklung, über Netzwerkverwaltung, Rechenzentrumsleistung
(RZ) bis zum Endgerätebetrieb.
Sowohl im Rechenzentrums- als auch im Endgerätebetrieb von Dataport
wird die Oracle Java Technologie eingesetzt. Um Nutzungsrechte und den
Hersteller-Support für Oracle Java in Anspruch nehmen zu können, hat
Dataport für 2019 und für 2020 Verträge mit unlimited Konditionen
abgeschlossen gehabt. Über diese Verträge wurden die
Hersteller-Produkte Oracle Java SE Subscription Processor und
Oracle Java SE Desktop Subscription Named User Plus eingekauft.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird die Oracle Java SE Subscription
für die Zeit ab dem 1.1.2021 ausgeschrieben.-
Dataport beabsichtigt die Leistung Oracle Java SE Subscription
Prozessor und Oracle Java SE Desktop Subscription Named User Plus
des Herstellers Oracle für den Zeitraum 1.1.-31.12.2021 verbindlich zu
beschaffen. Eine Verlängerungsmöglichkeit für ein weiteres Jahr für den
Zeitraum 1.1.-31.12.2022 soll ebenso angeboten werden.
Die Lizenzmetriken Prozessor und Named User Plus des Herstellers
Oracle sind im Oracle License Definitions and Rules Booklet definiert.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine Verlängerungsmöglichkeit des obigen Unlimited License Agreement
(ULA) für ein weiteres Jahr für den Zeitraum 1.1.-31.12.2022 soll
angeboten werden, sofern dies möglich ist.
Eine Grundlage für die Kalkulation der Verlängerungsmöglichkeit kann
aktuell nicht benannt werden. Es sind aber 9 Varianten der
Bedarfsentwicklung bezogen auf die Anzahl der beiden Lizenzmetriken
Prozessor und NUP im Vergleich zum ersten Jahr vorstellbar.
Entscheidet sich der Bieter, die Verlängerungsmöglichkeit der ULA
anzubieten, muss er alle diese 9 Varianten (siehe Ziffer 2.3 Teil B
Leistungsbeschreibung) als Kalkulationsgrundlage vorsehen und anbieten.
Für diese Verlängerungsmöglichkeit besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Ob die Verlängerungsmöglichkeit in Anspruch genommen wird und welche
Variante der Bedarfsentwicklung dabei berücksichtigt wird, wird
spätestens bis zum 30.8.2021 durch eine Beauftragung der enstprechenden
Verlängerungsvariante mitgeteilt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Betriebshaftpflichtversicherung:
[Auswertung der Anlage Betriebshaftpflichtversicherung]
Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung
mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens
innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und
vorgelegt wird:
5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio. EUR für
Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für
alle Schadensfälle.
Die ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot
vollständig ausgefüllt einzureichen. Sollte der Nachweis nicht der in
der Anlage geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine
positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen
wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des
Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend,
ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von
Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Partnerstatus:
[Auswertung der Angaben zum eVergabe-Kriterium Partnerstatus]
Zur Bewertung des Kriteriums Partnerstatus zieht der Auftraggeber die
Angaben zum Partnerstatus (eVergabe Kriterium 3.2) heran. Das Kriterium
Partnerstatus gilt als erfüllt, sofern der Bieter über den
Partnerstatus Gold Level oder Platinum Level verfügt. Der
Partnerstatus ist dem Auftraggeber auf Anforderung schriftlich
nachzuweisen. Der Partnerstatus muss dann nicht nachgewiesen werden,
sofern es sich bei dem Bieter um den Hersteller selbst handelt.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung;
keine Anwendung der Technologie von L. Ron Hubbard bei der
Auftragsdurchführung;
dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der
Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte
verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu
übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser
Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer;
Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz
Schleswig-Holstein (VGSH);
Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung;
Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung;
Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach
SÜG.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/09/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/09/2020
Ortszeit: 12:00
Ort:
Altenholz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite
([10]https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplie
rportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen
sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich
dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern
für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort
eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der
Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die
Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und
sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.
Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den
Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der
Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von
Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder
Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu
seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu
dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als Schluss
Frageforum bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des
Bieterassistenten jeweils einzeln über die Senden Funktion
einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem
Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der
Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B
Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen
teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation
genannten Termin Fragen und Antworten an alle Bieter (21.12.2018)
über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der
Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der
Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte,
die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit
die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den
Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die
Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum
versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine
unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine
zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV
darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie
Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen
wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung
des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich
und geboten ist.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse:
[12]http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/08/2020
References
6. mailto:dataportvergabe14303@dataport.de?subject=TED
7. http://www.dataport.de/
8. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=u0mhe1nEUGc%253d
9. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
10. https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
11. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
12. http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
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