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Ausschreibung: Statistiksoftwarepaket - DE-Kiel
Statistiksoftwarepaket
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Software-Wartung und -Reparatur
Dokument Nr...: 370408-2020 (ID: 2020080709124090088)
Veröffentlicht: 07.08.2020
*
DE-Kiel: Statistiksoftwarepaket
2020/S 152/2020 370408
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig Holstein vertreten durch das
Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung
des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Lorentzendamm 35
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [6]DataportVergabe14577@dataport.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[7]https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderF
iles.ashx?subProjectId=H%252bnOfT9mClM%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierp
ortal/dataport
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Justiz
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
BI-Software Justiz SH
Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2020000037
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48463000 Statistiksoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz (MJEV) ist
zentrale Sammel- und Auswertungsstelle für justizinterne Daten des
Landes Schleswig Holstein. Die Daten werden monatlich und quartalsweise
in den entsprechenden Gerichten erhoben. Ein Großteil der Daten wird
automatisiert an das Statistikamt Nord in Hamburg weitergeleitet. Das
Statistikamt Nord plausibilisiert sämtliche Daten und übermittelt dem
MJEV aggregierte Daten als txt- und csv Dateien über ein dafür
vorgesehenes Austauschverzeichnis. Aus dem Austauschverzeichnis werden
die Dateien mittels verschiedener Prozeduren in eine Datenbank
eingelesen. Daneben existieren noch unterschiedliche Daten, die nicht
durch das Statistikamt verarbeitet werden. Die Justizbehörden leiten
dem MJEV vordefinierte Tabellen weiter oder schreiben einzelne
Kennzahlen direkt in die Datenbank. Ferner werden Daten aus
unterschiedlichen Fachverfahren über SQL Abfragen zusammengestellt. Die
daraus resultierenden csv Dateien werden wiederum über entsprechende
Prozeduren in die Datenbank eingespielt. Darüber hinaus besitzt ein
ausgewählter Personenkreis in den Justizbehörden die Berechtigung,
Datenbanktabellen bzw. -felder für unterschiedliche Bereiche mittels
Excel-Add In manuell zu befüllen. In diesen Bereichen existiert kein
Fachverfahren beziehungsweise das Fachverfahren wird derzeit nicht
abgefragt.
Die in der Datenbank vorgehaltenen Daten werden für unterschiedliche
Reports und weiteren Berechnungen genutzt. Berechnungen werden
innerhalb der Datenbank durchgeführt und ebenfalls dort abgespeichert.
Bis Mitte 2020 war eine Open-Source PALO-Datenbank im Einsatz, welche
über ein Add In in Microsoft Excel gesteuert wurde. Aufgrund einer
veralteten Softwareversion kam es zu Kompatibilitätsproblemen, so dass
temporär das Produkt Jedox vom gleichnamigen Hersteller zum Einsatz
kommt.
Mit dieser Vergabe werden folgende Zielsetzungen verfolgt:
Erwerb einer BI-Software in Abhängigkeit vom Lizenzierungsmodell des
Bieters;
Fachtechnische Implementierung und laufende Konfiguration der
BI-Software in Verbindung mit einem vom Bieter empfohlenen
Datenbankmanagementsystem im Rechenzentrum der Dataport AöR;
Datenmigration aus dem bisherigen IT-Verfahren Jedox;
Laufende Pflege, Wartung und Support der BI-Software.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Kiel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
1 Ausgangslage und Zielsetzung
1.1 Ausgangslage und Anlass
Das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz (MJEV) ist
zentrale Sammel- und Auswertungsstelle für justizinterne Daten des
Landes Schleswig Holstein. Die Daten werden monatlich und quartalsweise
in den entsprechenden Gerichten erhoben. Ein Großteil der Daten wird
automatisiert an das Statistikamt Nord in Hamburg weitergeleitet. Das
Statistikamt Nord plausibilisiert sämtliche Daten und übermittelt dem
MJEV aggregierte Daten als txt- und csv Dateien über ein dafür
vorgesehenes Austauschverzeichnis. Aus dem Austauschverzeichnis werden
die Dateien mittels verschiedener Prozeduren in eine Datenbank
eingelesen. Daneben existieren noch unterschiedliche Daten, die nicht
durch das Statistikamt verarbeitet werden. Die Justizbehörden leiten
dem MJEV vordefinierte Tabellen weiter oder schreiben einzelne
Kennzahlen direkt in die Datenbank. Ferner werden Daten aus
unterschiedlichen Fachverfahren über SQL Abfragen zusammengestellt. Die
daraus resultierenden csv Dateien werden wiederum über entsprechende
Prozeduren in die Datenbank eingespielt. Darüber hinaus besitzt ein
ausgewählter Personenkreis in den Justizbehörden die Berechtigung,
Datenbanktabellen bzw. -felder für unterschiedliche Bereiche mittels
Excel-Add In manuell zu befüllen. In diesen Bereichen existiert kein
Fachverfahren beziehungsweise das Fachverfahren wird derzeit nicht
abgefragt.
Die in der Datenbank vorgehaltenen Daten werden für unterschiedliche
Reports und weiteren Berechnungen genutzt. Berechnungen werden
innerhalb der Datenbank durchgeführt und ebenfalls dort abgespeichert.
Bis Mitte 2020 war eine Open-Source PALO-Datenbank im Einsatz, welche
über ein Add In in Microsoft Excel gesteuert wurde. Aufgrund einer
veralteten Softwareversion kam es zu Kompatibilitätsproblemen, so dass
temporär das Produkt Jedox vom gleichnamigen Hersteller zum Einsatz
kommt.
1.2 Beschreibung der vorliegenden Daten
Die durch das Statistikamt Nord plausibilisierten Daten bestehen aus
insgesamt 50 unterschiedlichen, nicht in Verbindung stehenden Tabellen.
Die Tabellen sind kanonisch aufgebaut und besitzen einen eindeutigen
Primärschlüssel (Verfahrensaktenzeichen). Es handelt sich jeweils um
monatliche Daten. Diese werden nach der Plausibilisierung und dem
Monatsabschluss beim Statistikamt Nord als txt- oder csv Datei zur
Verfügung gestellt. Die größte Tabelle geht bis in das Jahr 2007 zurück
und besitzt ca. 500 000 Datensätze mit jeweils 37 Attributen. Diese
Tabelle wird pro Monat im Schnitt um 2 000 bis 2 500 neuen Datensätzen
ergänzt. Bis auf eine Ausnahme sind die restlichen Tabellen in Bezug
auf Kardinalität und Grad wesentlich kleiner. Die Daten für diese
Ausnahme gehen pro Quartal ein. Dabei handelt es sich um ca. 70 000
Datensätze mit jeweils 135 Attributen.
Daneben erfolgen quartalsweise Datenimporte nach individuell
vorgegebenen Abfrageroutinen. Es existieren 45 Eingabetabellen
innerhalb der Datenbank, die durch ausgewählte User in den Gerichten
gefüllt werden. Diese Daten werden durch maximal 47 User nach
Beendigung eines Quartals direkt in die dafür vorgesehene Tabelle
eingegeben. Ein User ist dabei als Dienststellenkennung zu verstehen,
d.h. eine Kennung pro Justizbehörde oder eine personengebundene
Kennung, zzgl. Vertreterkennung. Die größte Eingabetabelle besitzt 60
Attribute. Im Schnitt bestehen die Tabellen aus 10 bis 20 Attributen.
Diese Tabellen sind ebenfalls kanonisch aufgebaut und werden
fortlaufend an den bestehenden Datenbestand angehangen. Da es sich um
aggregierte Mengen handelt existieren keine Primärschlüssel.
Aus unterschiedlichen Tabellen des Statistikamt Nords und
Eingabetabellen der Justizbehörden entstehen durch vorgegebene
Berechnungen wiederum neue Tabellen. Die Berechnungen innerhalb der
Datenbank werden derzeit von den Datenbankadministratoren hausintern
programmiert. So ist es möglich, auf wechselnde Erfordernisse
individuell einzugehen und zeitnah Anpassungen vorzunehmen. Derzeit
gibt es 550 unterschiedliche Berechnungsformeln und Beziehungen, die
zum Teil auf eine Vielzahl von Attributen unterschiedlicher Tabellen
zugreifen.
Neben den zuvor aufgeführten und durch das Statistikamt Nord
plausibilisierten Daten müssen die Daten aus der bisherigen
Jedox-Umgebung migriert werden. Derzeitig handelt es sich um einen
Datenumfang von 1,09 GB, welche in 4 Bereiche untergliedert ist.
Innerhalb der zu migrierenden Daten finden wiederum Berechnungsroutinen
statt.
1.3 Vergabegegenstand
1.3.1 Übersicht
Mit dieser Vergabe werden folgende Zielsetzungen verfolgt:
Erwerb einer BI-Software in Abhängigkeit vom Lizenzierungsmodell des
Bieters;
Fachtechnische Implementierung und laufende Konfiguration der
BI-Software in Verbindung mit einem vom Bieter empfohlenen
Datenbankmanagementsystem im Rechenzentrum der Dataport AöR;
Datenmigration aus dem bisherigen IT-Verfahren Jedox);
Laufende Pflege, Wartung und Support der BI-.
1.3.2 Abgrenzung
Folgende Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand
stehen, sind nicht Bestandteil der Vergabe:
Der technische Betrieb der Serverservices und dienste erfolgt durch
die Dataport AöR im dortigen Rechenzentrum. Dem Bieter kommen beim
Betrieb des Gesamtsystems lediglich Aufgaben des 3rd-Level-Supports für
das Gesamtsystem zu;
Die Installation etwaiger Clientsoftware auf den
Standard-IT-Arbeitsplätzen der Justiz erfolgt durch die Justiz. Der
Bieter stellt hierfür lediglich Installationsdateien gemäß Anforderung
zur Verfügung und nimmt Aufgaben des 3rd-Level-Supports wahr.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 96
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Für die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber wird aus den jeweils
erzielten Punktwerten zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ein Gesamtergebnis
Leistungsfähigkeit errechnet. Dazu wird die Gewichtung
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 10 %:
a) Umsatzentwicklung 10 %
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 90 %:
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand
(Referenzen) 70 %,
b) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (Unternehmen gesamt) 5 %,
c) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (ausschreibungsrelevanter
Bereich) 5 %,
d) Darstellung Qualifiziertes Personal 10 %.
Angewendet. Auf diese Weise können insgesamt bis zu 500 Punkte erzielt
werden.
Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er
die Mindestkriterien erfüllt.
Aufgrund der erreichten Punktzahl bildet die Vergabestelle eine
Rangfolge der Bewerber. 10 geeignete Bewerber mit der höchsten Benotung
werden zu Vertragsverhandlungen aufgefordert.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Das Zuschlagskriterium Leistungen ergibt sich aus den
Bewertungskriterien sowie aus der einzureichenden Projektplanung. Als
weiteren Bestandteil der des Zuschlagskriteriums Leistung wird eine
bewertende Teststellung durchgeführt.
Die Kriterien werden innerhalb des Zuschlagskriteriums Leistung
folgendermaßen gewichtet:
Bewertungskriterien 25 %;
Bewertung Projektplanung 25 %;
Bewertende Teststellung (Use Case) 50 %.
Die Bieter werden gebeten eine Teststellung in einer Umgebung ihrer
Wahl zu präsentieren bzw. vorzuführen. Die Bieter präsentieren alle Use
Case.
Bitte stellen Sie sicher, dass zur Teststellung die relevanten Personen
für die spätere Leistungserbringung teilnehmen.
Weitere Informationen werden mit einer gesonderten Einladung folgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Umsatzentwicklung in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
[Auswertung der Anlage Umsatz] 10 %
Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt
bewertet:
Für das Kriterium Umsatzentwicklung erhält der Bewerber einen
Punktwert von 0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln:
5 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich ist
jeweils in jedem der 3 Geschäftsjahre ansteigend, gemessen an dem
jeweiligen Vorjahreswert;
3 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich steigt
zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber insgesamt stabil. Das
bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten
Geschäftsjahrs höher sind als die des ersten Geschäftsjahres oder nicht
mehr 3 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen;
0 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich ist
jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben.
Der Nachweis Anlage Umsatz ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder
privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes
Unternehmen getrennt einzureichen. Die Umsatzkennzahlen von
Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden
addiert.
Lässt die Bewertung der Anlage Umsatz die Prognose nicht zu, dass der
Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen
wird (stark abfallende Umsatzzahlen, s. o.), so wird die
Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung
ausgeschlossen.
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der
bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium Umsatzentwicklung.
Neben den o. a. Unterlagen werden für die Feststellung der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die Anlagen
Liste privilegierter Unterauftragnehmer, Erklärung Unterauftragnehmer
sowie Erklärung Bewerbergemeinschaft ausgewertet.
Gesamtbenotung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die für das Kriterium vergebenen Punkte werden mit der dem jeweiligen
Kriterium zugeordneten Gewichtung multipliziert (Bsp. 5 maximal
erreichbare Punkte x 10 Gewichtung = 50 Punkte). Auf diese Weise sind
für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit insgesamt 50
Punkte zu erreichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand
[Auswertung der Anlage Referenzen] 70 %
Für das Kriterium Erfahrung mit einem vergleichbaren
Beschaffungsgegenstand erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis
5. Es werden lediglich Referenzen zur Bewertung zugelassen, die die o.
a. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte zur Vergleichbarkeit
erfüllen.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten
Referenzen. Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen
keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus,
dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine
Betrachtung von 3-5 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend
ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im
Falle eines Einreichens von mehr als 5 Referenzen keine Nachteile
entstehen. Der Hinweis, möglichst 3-5 vergleichbare Referenzen
einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon
ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von
Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des
Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung
einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine
unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Lässt die Bewertung der Anlage Referenzen die Prognose nicht zu, dass
der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht
ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der
Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei
der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im
Vordruck Anlage Referenzen beschrieben wurde.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig
Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n
Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und
E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten
des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht
in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei
der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken
hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung,
kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann
der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden,
wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität
der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage
stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Die Bewertung nach Punkten erfolgt nach folgenden Regeln:
5 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 5 Referenzprojekte, die
im Wesentlichen vergleichbar sind.
Zudem enthält sie mindestens 5 Referenzprojekte, bei denen eine Anzahl
von 50 Tabellen erhoben, vorgehalten und ausgewertet wurde.
Zudem enthält sie mindestens 3 Referenzprojekte, bei denen der
Referenzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt:
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des
Bundes oder der Länder; Oberste Bundes- oder Landesbehörden bzw.
vergleichbar.
4 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 5 Referenzprojekte, die
im Wesentlichen vergleichbar sind.
Zudem enthält sie mindestens 4 Referenzprojekte, bei denen eine Anzahl
von 30 Tabellen erhoben, vorgehalten und ausgewertet wurde.
Zudem enthält sie mindestens 3 Referenzprojekte, bei denen der
Referenzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt:
öffentlichrechtlicher Auftraggeber
3 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 3 Referenzprojekte, die
im Wesentlichen vergleichbar sind.
Zudem enthält sie mindestens 3 Referenzprojekte, bei denen eine Anzahl
von 10 Tabellen erhoben, vorgehalten und ausgewertet wurde.
1 Punkt: Die Referenzliste enthält mindestens 3 Referenzprojekte, die
im Wesentlichen vergleichbar sind.
0 Punkte: Die Referenzliste enthält weniger als 3 im Wesentlichen
vergleichbare Referenzprojekte oder erreicht andere der oben
angeführten jeweiligen Voraussetzungen nicht.
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der
bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium Referenzen.
b) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (Unternehmen gesamt): 5 %
[Auswertung der Anlage Personalkennzahlen]
Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt
bewertet:
Für das Kriterium Beschäftigtenzahlen erhält der Bewerber einen
Punktwert von 0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln:
5 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens ist jeweils in jedem Jahr ansteigend, gemessen an dem
jeweiligen Vorjahr.
3 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber
jeweils für sich insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren,
dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahrs jeweils höher sind
als die des ersten Geschäftsjahrs oder nicht mehr als 10 % vom ersten
Geschäftsjahr abweichen.
0 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte
beschrieben.
Der Nachweis Anlage Beschäftigtenzahlen ist im Falle von
Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für
jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die
Beschäftigtenzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten
Unterauftragnehmern werden addiert.
Lässt die Bewertung der Anlage Personalkennzahlen die Prognose nicht
zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht
ausführen wird (stark abfallende Beschäftigtenzahlen, s. o.), so wird
die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung
ausgeschlossen.
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der
bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium Beschäftigtenzahl.
c) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (ausschreibungsrelevanter
Bereich): 5 %
[Auswertung der Anlage Personalkennzahlen]
Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt
bewertet:
Für das Kriterium Beschäftigtenzahlen im ausschreibungsrelevanten
Bereich erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 nach
nachfolgenden Regeln:
5 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl im
ausschreibungsrelevanten Bereich des Unternehmens ist jeweils in jedem
Jahr ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahr.
3 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl im
ausschreiungsrelevanten Bereich des Unternehmens steigt zwar nicht
jeweils in jedem Jahr, bleibt aber jeweils für sich insgesamt stabil.
Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten
Geschäftsjahrs jeweils höher sind als die des ersten Geschäftsjahrs
oder nicht mehr als 10 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen.
0 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl im
ausschreiungsrelevanten Bereich des Unternehmens ist jeweils nicht wie
zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben.
Der Nachweis Anlage Beschäftigtenzahlen ist im Falle von
Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für
jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die
Beschäftigtenzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten
Unterauftragnehmern werden addiert.
Lässt die Bewertung der Anlage Personalkennzahlen die Prognose nicht
zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht
ausführen wird (stark abfallende Beschäftigtenzahlen, s. o.), so wird
die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung
ausgeschlossen.
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der
bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium Beschäftigtenzahl.
d) Darstellung Qualifiziertes Personal: 10 %
[Auswertung der Anlage Qualifiziertes Personal]
Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt
bewertet:
Es liegen einschlägige Profile und Referenzen zu Mitarbeiter/innen vor.
Die Qualifikation der Mitarbeiter/innen ist geeignet, um die Aufgaben
im Rahmen der Einführung (Projektmanagement, Schulung), Bereitstellung
(Systemintegration) und Pflege der Fachverfahren (Softwareanpassungen)
abdecken zu können.
Die Profile werden folgendermaßen bewertet:
5 Punkte: 8 Mitarbeiterprofile sind vergleichbar bzw. von Relevanz
bzgl. Projektumfang, Projektdauer und inhaltlichem Leistungsspektrum.
Dabei werden alle 4 geforderten Profiltypen doppelt abgedeckt.
3 Punkte: 6 Mitarbeiterprofile sind vergleichbar bzw. von einiger
Relevanz bzgl. Projektumfang, Projektdauer und inhaltlichem
Leistungsspektrum. Dabei werden alle 4 geforderten Profiltypen
abgedeckt.
1 Punkte: 4 der Mitarbeiterprofile sind vergleichbar bzw. von Relevanz
bzgl. Projektumfang, Projektdauer und inhaltlichem Leistungsspektrum.
Dabei werden alle 4 geforderten Profiltypen abgedeckt.
Gesamtbenotung technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die für die 4 Kriterien vergebenen Punkte werden mit der der dem
jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl
multipliziert (Bsp. Referenzen: 5 maximal erreichbare Punkte x 70
Gewichtung = 350 Punkte). Auf diese Weise sind bei den 4 Kriterien
maximal 350, 25, 25 und 50 Punkte, insgesamt also 450 Punkte zu
erreichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:
Zusätzlich wird die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur in
folgenden Fällen als erfüllt angesehen:
Die Anlage Referenzen enthält mindestens 3 im wesentlichen
vergleichbare Referenzprojekte (siehe im Einzelnen unten);
Durch die Anlage Qualifiziertes Personal wird eine aureichende
Anzahl an qualifizerten Mitarbeitern durch das einreichen von Profilen
nachgewiesen (siehe im Einzelnen unten).
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand:
[Auswertung der Anlage Referenzen]
Die Anlage Referenzen enthält mindestens 3 im wesentlichen
vergleichbare Referenzprojekte (siehe im Einzelnen unten).
Die Anlage Referenzen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig
ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen.
Anforderungen an die Referenzprojekte / Vergleichbarkeit.
Der Bewerber benennt in der Anlage Referenzen im Wesentlichen
vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 30.8.2017 erfolgreich
abgeschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind
die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese
gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit
mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.
Erfolgreich abgeschlossen =
Bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig
verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und
nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der
Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen
erhebliche Mängel aufwies und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht
vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht
erfolgreich abgeschlossen mit den Folgen wie unten unter Überprüfung
/ Referenzansprechpartner beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für
noch laufende Projekte.
Im Wesentlichen vergleichbar =
mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus
der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.1.) ergebenden
Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen,
vergleichbarer Auftraggeber) im Wesentlichen entspricht.
setzt ebenso voraus, dass die referenzierten Leistungen in
technischer und organisatorischer Hinsicht einen in etwa gleich hohen
oder auch höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen müssen.
bedeutet zugleich, dass die referenzierten Leistungen der
ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln müssen, dass sie einen
tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bieters für die
ausgeschriebene Leistung eröffnen.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert
erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die
erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die
Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der
Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften
oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes
Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.
b) Darstellung Qualifiziertes Personal:
[Auswertung der Anlage Qualifiziertes Personal]
Es sollten jeweils mindestens 4 qualifizierte (bzgl. Projektumfang,
Projektdauer und inhaltlichem Leistungsspektrum) Profile (mind. ein
Profil pro Profiltyp) vorgelegt werden:
1 Profile für den Aufbau der Datenstruktur inklusive dem Import der
Daten;
1 Profile für die Analyse und das Reporting der Daten;
1 Profile für technische Support;
1 Profile für die Anwenderbetreuung und Durchführung von Schulungen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung;
keine Anwendung der Technologie von L. Ron Hubbard bei der
Auftragsdurchführung;
dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der
Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte
verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu
übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser
Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer;
Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz
Schleswig-Holstein (VGSH);
Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung;
Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung;
Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach
SÜG.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/09/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/03/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite
([10]https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplie
rportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen
sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich
dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern
für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort
eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der
Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die
Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und
sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.
Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den
Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der
Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von
Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder
Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu
seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu
dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als Schluss
Frageforum bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des
Bieterassistenten jeweils einzeln über die Senden Funktion
einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem
Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der
Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B
Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen
teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation
genannten Termin Fragen und Antworten an alle Bieter (21.12.2018)
über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der
Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der
Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte,
die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit
die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den
Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die
Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum
versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine
unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine
zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV
darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie
Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen
wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung
des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich
und geboten ist.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse:
[12]http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) hin. Dieser lautet:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der ergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/08/2020
References
6. mailto:DataportVergabe14577@dataport.de?subject=TED
7. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html
8. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=H%252bnOfT9mClM%253d
9. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
10. https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
11. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
12. http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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