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Ausschreibung: Statistiksoftwarepaket - DE-Kiel
Statistiksoftwarepaket
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Software-Wartung und -Reparatur
Dokument Nr...: 370408-2020 (ID: 2020080709124090088)
Veröffentlicht: 07.08.2020
*
  DE-Kiel: Statistiksoftwarepaket
   2020/S 152/2020 370408
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig Holstein vertreten durch das
   Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung
   des Landes Schleswig-Holstein
   Postanschrift: Lorentzendamm 35
   Ort: Kiel
   NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 24103
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]DataportVergabe14577@dataport.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse:
   [7]https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderF
   iles.ashx?subProjectId=H%252bnOfT9mClM%253d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierp
   ortal/dataport
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Justiz
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   BI-Software Justiz SH
   Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2020000037
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48463000 Statistiksoftwarepaket
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz (MJEV) ist
   zentrale Sammel- und Auswertungsstelle für justizinterne Daten des
   Landes Schleswig Holstein. Die Daten werden monatlich und quartalsweise
   in den entsprechenden Gerichten erhoben. Ein Großteil der Daten wird
   automatisiert an das Statistikamt Nord in Hamburg weitergeleitet. Das
   Statistikamt Nord plausibilisiert sämtliche Daten und übermittelt dem
   MJEV aggregierte Daten als txt- und csv Dateien über ein dafür
   vorgesehenes Austauschverzeichnis. Aus dem Austauschverzeichnis werden
   die Dateien mittels verschiedener Prozeduren in eine Datenbank
   eingelesen. Daneben existieren noch unterschiedliche Daten, die nicht
   durch das Statistikamt verarbeitet werden. Die Justizbehörden leiten
   dem MJEV vordefinierte Tabellen weiter oder schreiben einzelne
   Kennzahlen direkt in die Datenbank. Ferner werden Daten aus
   unterschiedlichen Fachverfahren über SQL Abfragen zusammengestellt. Die
   daraus resultierenden csv Dateien werden wiederum über entsprechende
   Prozeduren in die Datenbank eingespielt. Darüber hinaus besitzt ein
   ausgewählter Personenkreis in den Justizbehörden die Berechtigung,
   Datenbanktabellen bzw. -felder für unterschiedliche Bereiche mittels
   Excel-Add In manuell zu befüllen. In diesen Bereichen existiert kein
   Fachverfahren beziehungsweise das Fachverfahren wird derzeit nicht
   abgefragt.
   Die in der Datenbank vorgehaltenen Daten werden für unterschiedliche
   Reports und weiteren Berechnungen genutzt. Berechnungen werden
   innerhalb der Datenbank durchgeführt und ebenfalls dort abgespeichert.
   Bis Mitte 2020 war eine Open-Source PALO-Datenbank im Einsatz, welche
   über ein Add In in Microsoft Excel gesteuert wurde. Aufgrund einer
   veralteten Softwareversion kam es zu Kompatibilitätsproblemen, so dass
   temporär das Produkt Jedox vom gleichnamigen Hersteller zum Einsatz
   kommt.
   Mit dieser Vergabe werden folgende Zielsetzungen verfolgt:
    Erwerb einer BI-Software in Abhängigkeit vom Lizenzierungsmodell des
   Bieters;
    Fachtechnische Implementierung und laufende Konfiguration der
   BI-Software in Verbindung mit einem vom Bieter empfohlenen
   Datenbankmanagementsystem im Rechenzentrum der Dataport AöR;
    Datenmigration aus dem bisherigen IT-Verfahren Jedox;
    Laufende Pflege, Wartung und Support der BI-Software.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
   72267000 Software-Wartung und -Reparatur
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Kiel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1 Ausgangslage und Zielsetzung
   1.1 Ausgangslage und Anlass
   Das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz (MJEV) ist
   zentrale Sammel- und Auswertungsstelle für justizinterne Daten des
   Landes Schleswig Holstein. Die Daten werden monatlich und quartalsweise
   in den entsprechenden Gerichten erhoben. Ein Großteil der Daten wird
   automatisiert an das Statistikamt Nord in Hamburg weitergeleitet. Das
   Statistikamt Nord plausibilisiert sämtliche Daten und übermittelt dem
   MJEV aggregierte Daten als txt- und csv Dateien über ein dafür
   vorgesehenes Austauschverzeichnis. Aus dem Austauschverzeichnis werden
   die Dateien mittels verschiedener Prozeduren in eine Datenbank
   eingelesen. Daneben existieren noch unterschiedliche Daten, die nicht
   durch das Statistikamt verarbeitet werden. Die Justizbehörden leiten
   dem MJEV vordefinierte Tabellen weiter oder schreiben einzelne
   Kennzahlen direkt in die Datenbank. Ferner werden Daten aus
   unterschiedlichen Fachverfahren über SQL Abfragen zusammengestellt. Die
   daraus resultierenden csv Dateien werden wiederum über entsprechende
   Prozeduren in die Datenbank eingespielt. Darüber hinaus besitzt ein
   ausgewählter Personenkreis in den Justizbehörden die Berechtigung,
   Datenbanktabellen bzw. -felder für unterschiedliche Bereiche mittels
   Excel-Add In manuell zu befüllen. In diesen Bereichen existiert kein
   Fachverfahren beziehungsweise das Fachverfahren wird derzeit nicht
   abgefragt.
   Die in der Datenbank vorgehaltenen Daten werden für unterschiedliche
   Reports und weiteren Berechnungen genutzt. Berechnungen werden
   innerhalb der Datenbank durchgeführt und ebenfalls dort abgespeichert.
   Bis Mitte 2020 war eine Open-Source PALO-Datenbank im Einsatz, welche
   über ein Add In in Microsoft Excel gesteuert wurde. Aufgrund einer
   veralteten Softwareversion kam es zu Kompatibilitätsproblemen, so dass
   temporär das Produkt Jedox vom gleichnamigen Hersteller zum Einsatz
   kommt.
   1.2 Beschreibung der vorliegenden Daten
   Die durch das Statistikamt Nord plausibilisierten Daten bestehen aus
   insgesamt 50 unterschiedlichen, nicht in Verbindung stehenden Tabellen.
   Die Tabellen sind kanonisch aufgebaut und besitzen einen eindeutigen
   Primärschlüssel (Verfahrensaktenzeichen). Es handelt sich jeweils um
   monatliche Daten. Diese werden nach der Plausibilisierung und dem
   Monatsabschluss beim Statistikamt Nord als txt- oder csv Datei zur
   Verfügung gestellt. Die größte Tabelle geht bis in das Jahr 2007 zurück
   und besitzt ca. 500 000 Datensätze mit jeweils 37 Attributen. Diese
   Tabelle wird pro Monat im Schnitt um 2 000 bis 2 500 neuen Datensätzen
   ergänzt. Bis auf eine Ausnahme sind die restlichen Tabellen in Bezug
   auf Kardinalität und Grad wesentlich kleiner. Die Daten für diese
   Ausnahme gehen pro Quartal ein. Dabei handelt es sich um ca. 70 000
   Datensätze mit jeweils 135 Attributen.
   Daneben erfolgen quartalsweise Datenimporte nach individuell
   vorgegebenen Abfrageroutinen. Es existieren 45 Eingabetabellen
   innerhalb der Datenbank, die durch ausgewählte User in den Gerichten
   gefüllt werden. Diese Daten werden durch maximal 47 User nach
   Beendigung eines Quartals direkt in die dafür vorgesehene Tabelle
   eingegeben. Ein User ist dabei als Dienststellenkennung zu verstehen,
   d.h. eine Kennung pro Justizbehörde oder eine personengebundene
   Kennung, zzgl. Vertreterkennung. Die größte Eingabetabelle besitzt 60
   Attribute. Im Schnitt bestehen die Tabellen aus 10 bis 20 Attributen.
   Diese Tabellen sind ebenfalls kanonisch aufgebaut und werden
   fortlaufend an den bestehenden Datenbestand angehangen. Da es sich um
   aggregierte Mengen handelt existieren keine Primärschlüssel.
   Aus unterschiedlichen Tabellen des Statistikamt Nords und
   Eingabetabellen der Justizbehörden entstehen durch vorgegebene
   Berechnungen wiederum neue Tabellen. Die Berechnungen innerhalb der
   Datenbank werden derzeit von den Datenbankadministratoren hausintern
   programmiert. So ist es möglich, auf wechselnde Erfordernisse
   individuell einzugehen und zeitnah Anpassungen vorzunehmen. Derzeit
   gibt es 550 unterschiedliche Berechnungsformeln und Beziehungen, die
   zum Teil auf eine Vielzahl von Attributen unterschiedlicher Tabellen
   zugreifen.
   Neben den zuvor aufgeführten und durch das Statistikamt Nord
   plausibilisierten Daten müssen die Daten aus der bisherigen
   Jedox-Umgebung migriert werden. Derzeitig handelt es sich um einen
   Datenumfang von 1,09 GB, welche in 4 Bereiche untergliedert ist.
   Innerhalb der zu migrierenden Daten finden wiederum Berechnungsroutinen
   statt.
   1.3 Vergabegegenstand
   1.3.1 Übersicht
   Mit dieser Vergabe werden folgende Zielsetzungen verfolgt:
    Erwerb einer BI-Software in Abhängigkeit vom Lizenzierungsmodell des
   Bieters;
    Fachtechnische Implementierung und laufende Konfiguration der
   BI-Software in Verbindung mit einem vom Bieter empfohlenen
   Datenbankmanagementsystem im Rechenzentrum der Dataport AöR;
    Datenmigration aus dem bisherigen IT-Verfahren Jedox);
    Laufende Pflege, Wartung und Support der BI-.
   1.3.2 Abgrenzung
   Folgende Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand
   stehen, sind nicht Bestandteil der Vergabe:
    Der technische Betrieb der Serverservices und dienste erfolgt durch
   die Dataport AöR im dortigen Rechenzentrum. Dem Bieter kommen beim
   Betrieb des Gesamtsystems lediglich Aufgaben des 3rd-Level-Supports für
   das Gesamtsystem zu;
    Die Installation etwaiger Clientsoftware auf den
   Standard-IT-Arbeitsplätzen der Justiz erfolgt durch die Justiz. Der
   Bieter stellt hierfür lediglich Installationsdateien gemäß Anforderung
   zur Verfügung und nimmt Aufgaben des 3rd-Level-Supports wahr.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 60
   Preis - Gewichtung: 40
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 96
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 10
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Für die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber wird aus den jeweils
   erzielten Punktwerten zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ein Gesamtergebnis
   Leistungsfähigkeit errechnet. Dazu wird die Gewichtung
   1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 10 %:
   a) Umsatzentwicklung 10 %
   2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 90 %:
   a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand
   (Referenzen) 70 %,
   b) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (Unternehmen gesamt) 5 %,
   c) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (ausschreibungsrelevanter
   Bereich) 5 %,
   d) Darstellung Qualifiziertes Personal 10 %.
   Angewendet. Auf diese Weise können insgesamt bis zu 500 Punkte erzielt
   werden.
   Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er
   die Mindestkriterien erfüllt.
   Aufgrund der erreichten Punktzahl bildet die Vergabestelle eine
   Rangfolge der Bewerber. 10 geeignete Bewerber mit der höchsten Benotung
   werden zu Vertragsverhandlungen aufgefordert.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Das Zuschlagskriterium Leistungen ergibt sich aus den
   Bewertungskriterien sowie aus der einzureichenden Projektplanung. Als
   weiteren Bestandteil der des Zuschlagskriteriums Leistung wird eine
   bewertende Teststellung durchgeführt.
   Die Kriterien werden innerhalb des Zuschlagskriteriums Leistung
   folgendermaßen gewichtet:
    Bewertungskriterien 25 %;
    Bewertung Projektplanung 25 %;
    Bewertende Teststellung (Use Case) 50 %.
   Die Bieter werden gebeten eine Teststellung in einer Umgebung ihrer
   Wahl zu präsentieren bzw. vorzuführen. Die Bieter präsentieren alle Use
   Case.
   Bitte stellen Sie sicher, dass zur Teststellung die relevanten Personen
   für die spätere Leistungserbringung teilnehmen.
   Weitere Informationen werden mit einer gesonderten Einladung folgen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Umsatzentwicklung in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
   [Auswertung der Anlage Umsatz] 10 %
   Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt
   bewertet:
   Für das Kriterium Umsatzentwicklung erhält der Bewerber einen
   Punktwert von 0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln:
    5 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich ist
   jeweils in jedem der 3 Geschäftsjahre ansteigend, gemessen an dem
   jeweiligen Vorjahreswert;
    3 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich steigt
   zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber insgesamt stabil. Das
   bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten
   Geschäftsjahrs höher sind als die des ersten Geschäftsjahres oder nicht
   mehr 3 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen;
    0 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich ist
   jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben.
   Der Nachweis Anlage Umsatz ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder
   privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes
   Unternehmen getrennt einzureichen. Die Umsatzkennzahlen von
   Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden
   addiert.
   Lässt die Bewertung der Anlage Umsatz die Prognose nicht zu, dass der
   Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen
   wird (stark abfallende Umsatzzahlen, s. o.), so wird die
   Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung
   ausgeschlossen.
   Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der
   bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium Umsatzentwicklung.
   Neben den o. a. Unterlagen werden für die Feststellung der
   wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die Anlagen
   Liste privilegierter Unterauftragnehmer, Erklärung Unterauftragnehmer
   sowie Erklärung Bewerbergemeinschaft ausgewertet.
   Gesamtbenotung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Die für das Kriterium vergebenen Punkte werden mit der dem jeweiligen
   Kriterium zugeordneten Gewichtung multipliziert (Bsp. 5 maximal
   erreichbare Punkte x 10 Gewichtung = 50 Punkte). Auf diese Weise sind
   für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit insgesamt 50
   Punkte zu erreichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand
   [Auswertung der Anlage Referenzen] 70 %
   Für das Kriterium Erfahrung mit einem vergleichbaren
   Beschaffungsgegenstand erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis
   5. Es werden lediglich Referenzen zur Bewertung zugelassen, die die o.
   a. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte zur Vergleichbarkeit
   erfüllen.
   Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten
   Referenzen. Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen
   keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus,
   dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine
   Betrachtung von 3-5 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend
   ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im
   Falle eines Einreichens von mehr als 5 Referenzen keine Nachteile
   entstehen. Der Hinweis, möglichst 3-5 vergleichbare Referenzen
   einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon
   ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von
   Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des
   Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung
   einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine
   unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
   Lässt die Bewertung der Anlage Referenzen die Prognose nicht zu, dass
   der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht
   ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der
   Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei
   der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im
   Vordruck Anlage Referenzen beschrieben wurde.
   Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig
   Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n
   Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und
   E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten
   des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht
   in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei
   der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken
   hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung,
   kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann
   der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden,
   wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität
   der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage
   stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
   Die Bewertung nach Punkten erfolgt nach folgenden Regeln:
   5 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 5 Referenzprojekte, die
   im Wesentlichen vergleichbar sind.
   Zudem enthält sie mindestens 5 Referenzprojekte, bei denen eine Anzahl
   von 50 Tabellen erhoben, vorgehalten und ausgewertet wurde.
   Zudem enthält sie mindestens 3 Referenzprojekte, bei denen der
   Referenzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt:
    Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des
   Bundes oder der Länder; Oberste Bundes- oder Landesbehörden bzw.
   vergleichbar.
   4 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 5 Referenzprojekte, die
   im Wesentlichen vergleichbar sind.
   Zudem enthält sie mindestens 4 Referenzprojekte, bei denen eine Anzahl
   von 30 Tabellen erhoben, vorgehalten und ausgewertet wurde.
   Zudem enthält sie mindestens 3 Referenzprojekte, bei denen der
   Referenzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt:
    öffentlichrechtlicher Auftraggeber
   3 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 3 Referenzprojekte, die
   im Wesentlichen vergleichbar sind.
   Zudem enthält sie mindestens 3 Referenzprojekte, bei denen eine Anzahl
   von 10 Tabellen erhoben, vorgehalten und ausgewertet wurde.
   1 Punkt: Die Referenzliste enthält mindestens 3 Referenzprojekte, die
   im Wesentlichen vergleichbar sind.
   0 Punkte: Die Referenzliste enthält weniger als 3 im Wesentlichen
   vergleichbare Referenzprojekte oder erreicht andere der oben
   angeführten jeweiligen Voraussetzungen nicht.
   Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der
   bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium Referenzen.
   b) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (Unternehmen gesamt): 5 %
   [Auswertung der Anlage Personalkennzahlen]
   Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt
   bewertet:
   Für das Kriterium Beschäftigtenzahlen erhält der Bewerber einen
   Punktwert von 0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln:
   5 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
   Unternehmens ist jeweils in jedem Jahr ansteigend, gemessen an dem
   jeweiligen Vorjahr.
   3 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
   Unternehmens steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber
   jeweils für sich insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren,
   dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahrs jeweils höher sind
   als die des ersten Geschäftsjahrs oder nicht mehr als 10 % vom ersten
   Geschäftsjahr abweichen.
   0 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
   Unternehmens ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte
   beschrieben.
   Der Nachweis Anlage Beschäftigtenzahlen ist im Falle von
   Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für
   jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die
   Beschäftigtenzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten
   Unterauftragnehmern werden addiert.
   Lässt die Bewertung der Anlage Personalkennzahlen die Prognose nicht
   zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht
   ausführen wird (stark abfallende Beschäftigtenzahlen, s. o.), so wird
   die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung
   ausgeschlossen.
   Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der
   bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium Beschäftigtenzahl.
   c) Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (ausschreibungsrelevanter
   Bereich): 5 %
   [Auswertung der Anlage Personalkennzahlen]
   Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt
   bewertet:
   Für das Kriterium Beschäftigtenzahlen im ausschreibungsrelevanten
   Bereich erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 nach
   nachfolgenden Regeln:
   5 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl im
   ausschreibungsrelevanten Bereich des Unternehmens ist jeweils in jedem
   Jahr ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahr.
   3 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl im
   ausschreiungsrelevanten Bereich des Unternehmens steigt zwar nicht
   jeweils in jedem Jahr, bleibt aber jeweils für sich insgesamt stabil.
   Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten
   Geschäftsjahrs jeweils höher sind als die des ersten Geschäftsjahrs
   oder nicht mehr als 10 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen.
   0 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl im
   ausschreiungsrelevanten Bereich des Unternehmens ist jeweils nicht wie
   zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben.
   Der Nachweis Anlage Beschäftigtenzahlen ist im Falle von
   Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für
   jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die
   Beschäftigtenzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten
   Unterauftragnehmern werden addiert.
   Lässt die Bewertung der Anlage Personalkennzahlen die Prognose nicht
   zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht
   ausführen wird (stark abfallende Beschäftigtenzahlen, s. o.), so wird
   die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung
   ausgeschlossen.
   Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der
   bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium Beschäftigtenzahl.
   d) Darstellung Qualifiziertes Personal: 10 %
   [Auswertung der Anlage Qualifiziertes Personal]
   Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt
   bewertet:
   Es liegen einschlägige Profile und Referenzen zu Mitarbeiter/innen vor.
   Die Qualifikation der Mitarbeiter/innen ist geeignet, um die Aufgaben
   im Rahmen der Einführung (Projektmanagement, Schulung), Bereitstellung
   (Systemintegration) und Pflege der Fachverfahren (Softwareanpassungen)
   abdecken zu können.
   Die Profile werden folgendermaßen bewertet:
   5 Punkte: 8 Mitarbeiterprofile sind vergleichbar bzw. von Relevanz
   bzgl. Projektumfang, Projektdauer und inhaltlichem Leistungsspektrum.
   Dabei werden alle 4 geforderten Profiltypen doppelt abgedeckt.
   3 Punkte: 6 Mitarbeiterprofile sind vergleichbar bzw. von einiger
   Relevanz bzgl. Projektumfang, Projektdauer und inhaltlichem
   Leistungsspektrum. Dabei werden alle 4 geforderten Profiltypen
   abgedeckt.
   1 Punkte: 4 der Mitarbeiterprofile sind vergleichbar bzw. von Relevanz
   bzgl. Projektumfang, Projektdauer und inhaltlichem Leistungsspektrum.
   Dabei werden alle 4 geforderten Profiltypen abgedeckt.
   Gesamtbenotung technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Die für die 4 Kriterien vergebenen Punkte werden mit der der dem
   jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl
   multipliziert (Bsp. Referenzen: 5 maximal erreichbare Punkte x 70
   Gewichtung = 350 Punkte). Auf diese Weise sind bei den 4 Kriterien
   maximal 350, 25, 25 und 50 Punkte, insgesamt also 450 Punkte zu
   erreichen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:
   Zusätzlich wird die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur in
   folgenden Fällen als erfüllt angesehen:
    Die Anlage Referenzen enthält mindestens 3 im wesentlichen
   vergleichbare Referenzprojekte (siehe im Einzelnen unten);
    Durch die Anlage Qualifiziertes Personal wird eine aureichende
   Anzahl an qualifizerten Mitarbeitern durch das einreichen von Profilen
   nachgewiesen (siehe im Einzelnen unten).
   a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand:
   [Auswertung der Anlage Referenzen]
   Die Anlage Referenzen enthält mindestens 3 im wesentlichen
   vergleichbare Referenzprojekte (siehe im Einzelnen unten).
   Die Anlage Referenzen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig
   ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen.
   Anforderungen an die Referenzprojekte / Vergleichbarkeit.
   Der Bewerber benennt in der Anlage Referenzen im Wesentlichen
   vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 30.8.2017 erfolgreich
   abgeschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind
   die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese
   gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit
   mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.
   Erfolgreich abgeschlossen =
   Bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig
   verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und
   nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der
   Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen
   erhebliche Mängel aufwies und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht
   vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht
   erfolgreich abgeschlossen mit den Folgen wie unten unter Überprüfung
   / Referenzansprechpartner beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für
   noch laufende Projekte.
   Im Wesentlichen vergleichbar =
    mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus
   der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.1.) ergebenden
   Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen,
   vergleichbarer Auftraggeber) im Wesentlichen entspricht.
    setzt ebenso voraus, dass die referenzierten Leistungen in
   technischer und organisatorischer Hinsicht einen in etwa gleich hohen
   oder auch höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen müssen.
    bedeutet zugleich, dass die referenzierten Leistungen der
   ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln müssen, dass sie einen
   tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit der Bieters für die
   ausgeschriebene Leistung eröffnen.
   Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert
   erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die
   erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die
   Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der
   Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
   Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften
   oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes
   Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.
   b) Darstellung Qualifiziertes Personal:
   [Auswertung der Anlage Qualifiziertes Personal]
   Es sollten jeweils mindestens 4 qualifizierte (bzgl. Projektumfang,
   Projektdauer und inhaltlichem Leistungsspektrum) Profile (mind. ein
   Profil pro Profiltyp) vorgelegt werden:
    1 Profile für den Aufbau der Datenstruktur inklusive dem Import der
   Daten;
    1 Profile für die Analyse und das Reporting der Daten;
    1 Profile für technische Support;
    1 Profile für die Anwenderbetreuung und Durchführung von Schulungen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
    deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung;
    keine Anwendung der Technologie von L. Ron Hubbard bei der
   Auftragsdurchführung;
    dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der
   Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte
   verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu
   übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser
   Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer;
    Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz
   Schleswig-Holstein (VGSH);
    Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung;
    Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung;
    Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach
   SÜG.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 08/09/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/03/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite
   ([10]https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplie
   rportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen
   sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich
   dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern
   für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort
   eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der
   Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die
   Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und
   sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.
   Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
   Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den
   Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der
   Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von
   Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder
   Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu
   seinen Lasten.
   Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu
   dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als Schluss
   Frageforum bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des
   Bieterassistenten jeweils einzeln über die Senden Funktion
   einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem
   Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der
   Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B 
   Leistungsbeschreibung).
   Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen
   teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation
   genannten Termin Fragen und Antworten an alle Bieter (21.12.2018)
   über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der
   Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der
   Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte,
   die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit
   die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den
   Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die
   Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum
   versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine
   unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine
   zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV
   darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie
   Antworten versendet.
   Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen
   wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung
   des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich
   und geboten ist.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
   Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
   Ort: Kiel
   Postleitzahl: 24105
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@wimi.landsh.de
   Telefon: +49 4319884640
   Fax: +49 4319884702
   Internet-Adresse:
   [12]http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) hin. Dieser lautet:
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der ergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   04/08/2020
References
   6. mailto:DataportVergabe14577@dataport.de?subject=TED
   7. https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html
   8. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=H%252bnOfT9mClM%253d
   9. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
  10. https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
  11. mailto:vergabekammer@wimi.landsh.de?subject=TED
  12. http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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