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Ausschreibung: Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen - DE-Frankfurt am Main
Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen
Elektrotechnische Ausstattung
Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen
Fahrleitungsbauarbeiten
Oberbauarbeiten
Installation von Fernmeldeanlagen
Dokument Nr...: 370046-2020 (ID: 2020080709091889736)
Veröffentlicht: 07.08.2020
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DE-Frankfurt am Main: Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und Unterführungen
2020/S 152/2020 370046
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Neubauer, David
E-Mail: [7]bianka.steuer@deutschebahn.com
Telefon: +49 3029755757
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Umbau Bf. Warnemünde Pbf. 2. Baustufe
Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37522
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45222000 Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und
Unterführungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31730000 Elektrotechnische Ausstattung
45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie
Tiefbauarbeiten
45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
45234115 Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
45236000 Oberbauarbeiten
45314000 Installation von Fernmeldeanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Neubau Bahnsteig 5, Neubau m. Verlängerung Bahnsteig 4, Anpassung
Bahnsteig 1/2;
Rückbau FÜ;
Neubau Zuwegungen und Wegeleitsysteme;
Bahnsteigausstattungen.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 17/06/2019
Ende: 18/05/2020
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2019/S 125-306843
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 19FEI37522
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Bahnsteige (inklusive Hochwasserschutz Bahnsteig 5)
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
29/05/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber
mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge
werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb
vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den
unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/ Nachweisen folgende
weitere Erklärungen/ Nachweise erforderlich:
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten
Erklärungen/ Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten
Erklärungen/ Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und
bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der
Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge zu beantworten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/08/2020
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45222000 Oberbauarbeiten, außer Brücken, Tunneln, Schächten und
Unterführungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31730000 Elektrotechnische Ausstattung
45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie
Tiefbauarbeiten
45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
45234115 Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
45236000 Oberbauarbeiten
45314000 Installation von Fernmeldeanlagen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Warnemünde
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Neubau Bahnsteig 5, Neubau m. Verlängerung Bahnsteig 4, Anpassung
Bahnsteig 1/2;
Rückbau FÜ;
Neubau Zuwegungen und Wegeleitsysteme;
Bahnsteigausstattungen.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 17/06/2019
Ende: 18/05/2020
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
WB19F030C AvL027C
Planung und Bauausführung: Fahrkarten-Entwerter für den Bahnsteig 5
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Durch das Bahnhofsmanagement wird zwingend gefordert, dass der
Fahrkartenentwerter, welcher zuvor am zurückgebauten Bahnsteig 6
vorhanden war, auf dem Bahnsteig 5 aufgestellt wird. Ein
Auftragnehmerwechsel ist aus technischen Gründen nicht möglich, da der
gesamte Kabeltiefbau für diese Maßnahme durch die Arge erfolgt und auch
von der Arge gesamthaft dokumentiert wird. Diese zusätzlichen Arbeiten
sind nicht von den bisherigen Arbeiten zu trennen. Außerdem würde es
zur Gewährleistungsablehnung kommen, wenn ein anderer Auftragnehmer
bereits hergestellte Flächen wieder öffnet.
Ein Auftragnehmerwechsel würde zu erheblichen Schwierigkeiten führen,
da eine Neuplanung und Ausschreibung zu erheblichen Terminverzögerungen
und Zusatzkosten führen würde. Für die Arge Bf Warnemünde ist diese
Leistung nur als eine geringfügige Ergänzung zu betrachten.
VII.2.3)Preiserhöhung
References
7. mailto:bianka.steuer@deutschebahn.com?subject=TED
8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:306843-2019:TEXT:DE:HTML
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The Office for Official Publications of the European Communities
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