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Ausschreibung: Bauarbeiten - DE-Mainz
Bauarbeiten
Rohbauarbeiten
Dokument Nr...: 369563-2020 (ID: 2020080709043289246)
Veröffentlicht: 07.08.2020
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DE-Mainz: Bauarbeiten
2020/S 152/2020 369563
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rheingoldhalle GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hechtsheimer Str. 37
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rheingoldhalle GmbH & Co. KG
E-Mail: [6]Rheingoldhalle@mag-mainz.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.mag-mainz.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49DSPU/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: KNH Rechtsanwaelte
Postanschrift: Friedrich-Str. 2-6
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60323
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KNH Rechtsanwaelte
E-Mail: [9]vergabe@knh-frankfurt.de
Telefon: +49 69905569-0
Fax: +49 699905569-49
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.knh-rechtsanwaelte.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49DSPU
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 4 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Errichten, Unterhalten und Betreiben von Gebäuden und
dergleichen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rheingoldhalle Mainz: Rohbauarbeiten 3
Referenznummer der Bekanntmachung: RGH-2020-15.1_Rohbau_3
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rohbauarbeiten III.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45223220 Rohbauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Rheingoldhalle Mainz
Rheinstr. 66
55116 Mainz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Rheingoldhalle GmbH & Co. KG, Hechtsheimer Str. 37, 55131 Mainz
plant die energetische Sanierung der Rheingoldhalle Mainz, Rheinstraße
66, 55116 Mainz.
Das Gebäude (Flur25, Flurstück 157/13; 172/5) weist einen
Bruttorauminhalt von rd. 71 000 m^3 auf und liegt südlich des Rheins
direkt an der Rheinstraße.
Die Baustellenzufahrt erfolgt von der Rheinstraße. Die genauen Zu- und
Abfahrtswege finden Sie in dem der Ausschreibung beigefügten
Baustelleneinrichtungsplan.
Im Vordergrund der Sanierung steht die Neukonzeption der Technischen
Gebäudeausrüstung des gesamten Gebäudes. In diesem Zusammenhang ist
auch der bauliche und konstruktive Brandschutz des Gebäudes zu
ertüchtigen und anzupassen.
Der Leistungsumfang für das Gewerk Rohbauarbeiten III beinhaltet
folgende Maßnahmen:
ca. 45 m Abbruch Brüstung;
ca. 190 m Bohrpfähle;
ca. 350 m^3 Erdaushub;
ca. 250 m^2 Perimeterdämmung;
ca. 130 m^2 Schalung Streifenfundamente;
ca. 135 m^3 Ortbeton C30/37 Streifenfundamente;
ca. 66 m^3 Ortbeton C30/37 Bodenplatte;
ca. 510 m^2 Schalung Wände und Stützen;
ca. 75 m^3 Ortbeton C30/37 Wände und Stützen;
ca. 300 m^2 Schalung Decke und Unterzüge;
ca. 75 m^3 Ortbeton C30/37 Decke und Unterzüge;
ca. 53 t Stabstahl;
1 St. 2-läufige Treppe Ortbeton C30/37.
Gebäudedaten:
Bruttogeschossfläche: ca. 15 500 qm;
Bruttorauminhalt: ca. 71 000 cbm;
Länge: ca. 75 m;
Breite ca. 75 m;
Höhe ab OK Gelände: 13,0 m bzw. 20,50 m (Saal);
Höhe ab UK Bodenplatte: ca. 26,00 m;
OK FFB Saalgeschoss (Ebene 1) 0,00 m = 90,70 m üNN;
OK FFB Gelände -5,00 m = 85,70 m üNN;
Anzahl der Geschosse: 2 Vollgeschosse.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 19/10/2020
Ende: 19/02/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister des Staates, in dem das
Unternehmen niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem
Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein
gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten schriftlich
nachzuweisen. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit
dem Angebot entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung
(siehe Formblatt in den Vergabeunterlagen) oder eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert,
reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten
Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies können insbesondere folgende Nachweise sein:
eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters
oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend
testierte Gewinn- und Verlustrechnungen;
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der
Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer;
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder
eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe
der Lohnsummen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem
Angebot den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder in ein
gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten schriftlich
nachzuweisen. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit
dem Angebot entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung
(siehe Formblatt in den Vergabeunterlagen) oder eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert,
reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten
Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/09/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/09/2020
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen, verlangt die
Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder Erklärungen nach. Diese sind
innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch die
Vergabestelle vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Aufforderung durch die Vergabestelle.
Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist
eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y49DSPU
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstr. 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131622-34
Fax: +49 61311621-13
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer
richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160
Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr.
1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der
Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2
GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/08/2020
References
6. mailto:Rheingoldhalle@mag-mainz.de?subject=TED
7. http://www.mag-mainz.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49DSPU/documents
9. mailto:vergabe@knh-frankfurt.de?subject=TED
10. http://www.knh-rechtsanwaelte.de/
11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49DSPU
12. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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