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Ausschreibung: Forschung im Projekt MobilE-PHY2 - DE-Rosenheim
Forschungsdienste
Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Wirtschaftsforschung
Dokument Nr...: 884750-2020 (ID: 2020080611381688933)
Veröffentlicht: 06.08.2020
*
  Forschung im Projekt MobilE-PHY2
VERGABEUNTERLAGEN
2020OTM000010
Forschung im Projekt MobilE-PHY2
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Technische Hochschule Rosenheim
Hochschulstrasse 1, 83024 Rosenheim, Deutschland
03.08.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 3
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 3
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 3
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 3
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 3
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 4
2.2.1. Einfache Textform
.......................................................................................................................... 4
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 4
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 4
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 7
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 7
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 8
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 8
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
9
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
9
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 9
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 10
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 10
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 11
Eigenerklärung
................................................................................................................................
......... 11
Gewerbezentralregister..........................................................................................................
.......................... 13
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 13
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 13
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 13
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 14
2018_10_01_AGB_RO
................................................................................................................................
.... 15
2017_05_15_freih_Zusätzliche Vertragsbestimmungen_Dienstleistung ......................................................... 16
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 20
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 21
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 24
i
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
03.08.2020
Verfahren: 2020OTM000010 - Forschung im Projekt MobilE-PHY2
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2020OTM000010
Auftragsbezeichnung Forschung im Projekt MobilE-PHY2
VERFAHREN
Auftraggeber Technische Hochschule Rosenheim
Liefer-/Ausführungsort 83024 Rosenheim
Leistungsart Dienstleistungsauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 50%: 50%
Klassifizierungen Code Bezeichnung
ANGEBOTE
Mehrere Hauptangebote
zugelassen
Mehrere Hauptangebote sind zulässig
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Nein
Skonto Zahlungsziel Tag(e)
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene
Vorinformation
Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 03.08.2020
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 18.08.2020 12:00
Angebotsfrist 11.09.2020 12:00:00
Bindefrist 30.09.2023
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn 01.10.2020
Ende 30.09.2023
Anmerkungen Dienstleistungsauftrag über 36 Monate
Verfahrensinformationen - 1/2
1
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
 https://www.auftraege.bayern.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen
Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 18.08.2020 12:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.auftraege.bayern.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
Verfahrensinformationen - 2/2
2
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Forschung im Projekt MobilE-PHY2
11.09.2020 12:00:00 30.09.2023 18.08.2020 12:00 2020OTM000010
Forschung im Projekt MobilE-PHY2
3
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach  126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß  2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
4
 Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
 Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Abweichende Bestimmungen oder Regelungen im Zusammenhang mit dem Abschluss
dieses Vertrages werden nicht Vertragsbestandteil.
Bitte bedenken Sie, dass dies insbesondere von Ihnen beigefügte Allgemeine
Geschäftsbedingungen, Begleitschreiben oder Konzepte betrifft.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
5
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
 Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
 Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
 Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
 Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
6
 Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
 Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange von Kleinst-,
kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Existenzgründungen angemessen zu
berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
7
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründungen
angemessen zu beteiligen.
Er verpflichtet sich, bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum
Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
8
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.  1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 des Vorliegens von Ausschlussgründen,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 24. März 2020, Az. B II 2  G17/17  2), müssen dies im Angebot erklären und den
Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so
wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
9
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß  12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
10
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
 werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag, oder einer nach den  7, 7a oder 11 AEntG oder  3a des AEntG
erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben
werden.
 wird gem.  7 Abs. 1 AGG,  3 Abs. 1 EntgTranspG und  2 Nr. 7 AEntG Frauen und
Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
2020OTM000010
Forschung im Projekt MobilE-PHY2
11
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AEntG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
12
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem.  150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach  19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
2020OTM000010
Forschung im Projekt MobilE-PHY2
13
4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
14
Allgemeine Bedingungen für die Lieferungen, Leistungen und Zahlungen der
Hochschule Rosenheim
General Terms and Conditions for Deliveries, Services, and Payments of the
Rosenheim University of Applied Science
Für die Aufträge der Hochschule Rosenheim gelten, falls nicht ausdrücklich etwas
anderes schriftlich vereinbart wird, die nachstehenden Bestimmungen. Mündliche
Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
Auftrag
1) Für Lieferungen und Leistungen gelten die Allgemeinen Bedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B). Abweichungen vom Lieferauftrag, der VOL/B
und gegebenenfalls Zusätzlichen oder Ergänzenden Vertragsbedingungen sind
ausdrücklich zu erklären und gelten wie auch mündliche Abreden nur, wenn die
Hochschule Rosenheim sie schriftlich bestätigt hat.
2) Jeder Auftrag ist schriftlich zu bestätigen. Der in der Bestellung aufgeführte
Liefertermin ist verbindlich. Bei Überschreiten der Lieferfristen treten die
gesetzlichen Folgen ein, soweit nicht im Einzelfall eine andere Vereinbarung
getroffen wird. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere
Zahlungs- und Lieferungsbedingungen, Erfüllungsort- und Gerichtsstandsvereinbarungen gelten nur, wenn Sie von der Hochschule
Rosenheim
ausdrücklich und schriftlich angenommen sind. Dies trifft auch dann zu, wenn
die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Inhalt eines Bestätigungsschreibens sind.
3) Bei Annahme eines Auftrages gelten ausschließlich die Bedingungen für
Lieferungen, Leistungen und Zahlungen der Hochschule Rosenheim.
Lieferung
4) a) Erfüllungsort ist grundsätzlich die Lieferanschrift.
b) Die Lieferung von Geräten, Maschinen und Anlagen hat  sofern nichts anderes
schriftlich vereinbart ist  frei Verwendungsstelle einschließlich gebrauchsfertiger
Aufstellung, Montage etc. zu erfolgen. Notwendiges Hilfspersonal ist vom
Auftragnehmer kostenlos zu stellen. Die Gefahr geht erst über, wenn die Lieferung
oder Leistung am Erfüllungsort vereinbarungsgemäß ausgeführt ist. Sofern für die
Lieferung besondere Vorkehrungen zu treffen sind, sind diese rechtzeitig mit der
Bedarfsstelle abzustimmen.
5) Sofern die Ware zwecks Vorratshaltung zentral bei der Hochschule Rosenheim
zwischengelagert wird, beginnt die Frist für die Mängelrüge und die Gewährleistung
erst dann, wenn die eigentliche Bedarfsstelle die Ware empfängt.
6) a) Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers grundsätzlich
frei Haus. Gefahr und Eigentum gehen grundsätzlich mit der Abnahme auf die
Hochschule Rosenheim über.
b) Die Lieferung von Geräten, Maschinen und Anlagen erfolgt auf Kosten und
Gefahr frei Verwendungsstelle. Die Abnahme erfolgt erst nach vorangegangener
Leistungsprüfung durch die Hochschule Rosenheim, wenn die Leistung des
Auftragnehmers den Vereinbarungen entspricht. Die Verpflichtung zur Untersuchung
und Mängelrüge beginnt erst dann, wenn die Ware vom Empfänger abgenommen
ist. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Tag der Abnahme bzw. des
Empfangs der Bedarfsstelle.
7) Bei Nichterfüllung des Vertrages oder bei Lieferverzug behält sich die Hochschule
Rosenheim die nach VOL/B zulässigen Maßnahmen vor.
8) Teillieferungen sind nur nach Vereinbarung zugelassen und als solche zu
kennzeichnen. Jeder Lieferung sind Lieferscheine in doppelter Ausfertigung
beizugeben, die den Inhalt der Sendung (Stückzahl, Preisangabe, Bestellnummer)
genau bezeichnen.
9) Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Mit ihnen sind, wenn nichts anderes
ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, sämtliche Leistungen des Auftragnehmers
einschließlich Fracht, Verpackung und sonstiger Kosten und Lasten abgegolten.
10) Die Lieferungen müssen handelsüblich verpackt sein. Die Verpackung ist auf das
unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Umweltfreundliches
Verpackungsmaterial ist vorzuziehen. Transport-, Um- und Verkaufspackungen sind
auf Wunsch der Hochschule Rosenheim zurückzunehmen.
Rechnung
11) Die Rechnung ist in doppelter Ausfertigung an die Hochschule Rosenheim,
Abteilung Finanzen, Hochschulstr 1, 83024 Rosenheim, unter Angabe der
Auftrags- bzw. Bestellnummer, sowie der Warenbezeichnung und -menge und des
Gesamtpreises auszustellen und bei dieser möglichst mit dem bestätigten
Lieferschein einzureichen. Bei Instandsetzung sind Materialkosten, Arbeitszeit und
Stundenlohn getrennt zu erläutern.
12) Die angebotenen Preise sind rein netto. Mehrwertsteuer und Skonto sind gesondert
auszuweisen.
13) Vertraglich vereinbarte oder in den Rechnungen angebotene Skonti werden in
Anspruch genommen. Die Skontofrist muss aus verwaltungstechnischen Gründen.
21 Tage betragen. Sie beginnt mit dem Tag des Eingangs der Rechnung bei
vorgenannter Stelle, es sei denn, die Lieferung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht
erfolgt. In diesem Fall beginnt die Skontofrist frühestens mit dem Tag der Lieferung.
Geben die gelieferten Gegenstände oder die Rechnung Anlass zu Beanstandungen,
beginnt die Skontofrist erst nach Behebung der Mängel bzw. mit dem Tag des
Eingangs der neuen und einwandfreien Lieferung oder der berichtigten Rechnung
bei der Abteilung Finanzen der Hochschule Rosenheim.
14) Die Zahlung erfolgt durch die Hochschule Rosenheim grundsätzlich innerhalb von
30 Tagen vom Tag der Abnahme bzw. wenn dieser Tag später liegt, vom Tage
des Rechnungseingangs an. Hat der Auftragnehmer Verzögerungen zu vertreten
(z.B. Vorlage nicht aufgegliederter Rechnungen), oder liegt ein ordnungsgemäß
gerügter Mangel vor, beginnen die genannten Fristen (für den gerügten
Gegenstand) mit Beseitigung des Mangels.
15) Die Zahlungen der Hochschule Rosenheim gelten mit Zugang des Überweisungsauftrags bei der Staatsoberkasse Bayern in
Landshut als geleistet.
Sonstiges
16) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt für Möbel, Maschinen, Geräte usw.
ab Lieferung ohne Ausnahme und ohne Beschränkung eine Garantie von
mindestens 12 Monaten. Die Garantie in Nr. 16 entspricht der Garantie gemäß
 443 BGB. Während der Garantiezeit werden Kosten für Instandsetzungen oder
Austausch von der Hochschule Rosenheim weder ganz noch anteilig übernommen.
17) Die Abtretung der Forderung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Hochschule
Rosenheim wirksam.
18) Gerät ein Auftragnehmer in Konkurs oder tritt er in ein Vergleichsverfahren ein, so
hat er dies der Hochschule Rosenheim unverzüglich mitzuteilen.
19) Gerichtsstand für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Rosenheim. Es
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
The following terms and conditions shall apply for orders placed by the Rosenheim
University of Applied Science, unless agreed otherwise in writing. Oral agreements are not
valid.
Order
1) Deliveries and services are subject to the General Terms for Execution of Services
(Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Part B:VOL/B) issued by the Federal
Ministry of Economics and Technology. Any deviations from the purchase order, the
VOL/B, or from any additional contractual terms shall be expressly declared and shall
apply only if confirmed in writing by the Rosenheim University of Applied Science, as is
the case with oral agreements.
2) Each order shall be confirmed in writing. The delivery date as stated in the order is
binding. In case a delivery deadline is not met, the statutory regulations shall apply,
unless otherwise agreed in an individual case. General terms and conditions of the
contractor, especially regarding payment and delivery, place of performance,
and jurisdiction shall only apply with the express and written approval of the
Rosenheim University of Applied Science. This shall also apply if the
Contractor s general terms and conditions form part of a letter of confirmation.
3) When an order is accepted, the General Terms and Conditions for Deliveries,
Services, and Payments of the Rosenheim University of Applied Science shall
apply exclusively.
Deliveries
4) a) As a rule, the place of performance shall be the delivery address.
b) Equipment, machines, and installations shall be delivered free of charge to the
point of use and assembled, installed, etc. ready for use, unless otherwise agreed in
writing. Any personnel required for assistance shall be provided by the Contractor
free of charge. Risk shall be transferred only when the delivery or services have been
performed at the place of performance as contractually agreed. Any precautions
necessary for delivery shall be agreed with the procurement entity in due time.
5) If the goods are to be temporarily stored in a central location at the Rosenheim
University of Applied Sciences for maintaining inventory, the period for lodging
complaints regarding defects and the guarantee period shall not commence until
the intended procurement entity receives the goods.
6) a) Delivery shall be made at the risk and expense of the Contractor to the delivery
address. Risk and ownership shall be transferred as a rule upon acceptance to the
Rosenheim University of Applied Science.
b) Equipment, machines, and installations shall be delivered free of charge to the
point of use. The Rosenheim University of Applied Science shall only accept the
goods after prior testing of performance, if the Contractor s performance corresponds
to the agreement. The obligation of examining and notifying any defects shall only
commence after the goods have been accepted by the recipient. The guarantee
period shall commence on the day of acceptance or receipt by the procurement
entity.
7) If the contract has not been fulfilled or delivery is delayed, the Rosenheim University
of Applied Science reserves the right to take measures permitted by VOL/B.
8) Partially deliveries are only permitted if agreed and shall be designated as such. Each
delivery must be accompanied by a delivery note in duplicate describing in detail the
content of the shipment (number of items, price, order number).
9) The agreed prices are fixed prices. These prices shall include all performance
provided by the Contractor, including freight, packaging, and any other expenses and
charges.
10) The deliveries shall be packaged in a manner uustomary in the trade. The packaging
shall be limited to the absolute minimum. Ecological materials shall be used when
possible. If the Rosenheim University of Applied Sciences so requests, the
Contractor shall take back any Packaging materials used in transport, outer
packaging and sales packaging.
Invoices
11) Invoices shall be sent in duplicate to the Rosenheim University of Applied
Sciences, Abteilung Finanzen, Hochschulstr. 1, 83024 Rosenheim, and shall
include the order number as well as the product description and amount and the
total price, and shall be submitted with the confirmed delivery note to the above
address. Repair work invoices shall indicate the costs of materials, labor, and hourly
rate.
12) The prices offered are net of any tax. VAT and discounts shall be indicated
separately.
13) Discounts that are contractually agreed or are offered in the invoices will be claimed.
The discount period shall be 21 days for administrative reasons. The period begins
on the day of receipt of the invoice at the aforementioned address, unless the delivery
has not arrived by this date. In this case, the discount period shall begin on the day of
delivery at the earliest. If there is reason for complaint regarding the delivered items,
the discount period shall being after the defects have been remedied, or on the date
of delivery of the new and flawless items, or the date of receipt of the corrected
invoice, at the Finance Department of the Rosenheim University of Applied Sciences.
14) Rosenheim University of Applied Sciences shall remit payments as a rule within 30
days after the day of acceptance or after receipt of the invoice, whichever is later. If
there is any delay attributable to the Contractor (for example, is an invoice is
submitted without sufficient breakdown of items), or if a defect has been duly
claimed, the aforementioned periods (for the defective item) shall commence upon
remedy of the defect.
15) Payments by the Rosenheim University of Applied Science shall be deemed
remitted upon receipt of the transfer order by the Staatsoberkasse Bayern
(Bavarian State Treasury) in Landshut
Miscellaneous
16) Unless expressly otherwise agreed, a minimum 12-month guarantee period shall
apply to furuniture, machines, appliances, etc., commencing upon delivery, without
exception or restriction. The guarantee in Article 16 corresponds to a guarantee
pursuant to Sec. 443 of the German Civil Code. During the guarantee period, the
Rosenheim University of Applied Science will assume neither part nor all of the
expenses for repairs or replacement.
17) The assignment of receivables shall only be effective with the written consent of the
Rosenheim University of Applied Science.
18) If a Contractor becomes insolvent or enters into a settlement proceeding, it shall
notify the Rosenheim University of Applied Sciences without delay.
19) The Rosenheim courts shall have jurisdiction for all deliveries, services, and
payments. These General Terms and Conditions shall be subject exclusively to the
laws of the Federal Republic of German.
Zum Verbleib beim Auftragnehmer bestimmt! Contractor s copy
Technische Hochschule für angewandte Wissenschaften Rosenheim
Stand: 01.10.2018
Rosenheim Technical University of Applied Sciences Rosenheim
Status: 01.10.2018
15
1
Zusätzliche Vertragsbestimmungen
 1
Vertragsbestandteile
(1) Für Art und Umfang der zu erbringenden Leistung und der vertraglichen Abwicklung sind in der
nachfolgend aufgeführten Reihenfolge in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend:
 Diese Zusätzlichen Vertragsbestimmungen
 das Aufforderungsschreiben der Hochschule Rosenheim vom
 die Leistungsbeschreibung der Hochschule Rosenheim vom
 das Angebot des Auftragnehmers vom
 die Allgemeinen Bedingungen für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen der Hochschule
Rosenheim
 Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss
geltenden Fassung
(2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, auch
wenn diesen vom Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprochen wird.
 2
Durchführung
(1) Grundlage für die Durchführung dieses Vertrages ist die Leistungsbeschreibung der Hochschule
Rosenheim. Es gelten die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen und
Bedingungen.
(2) Die Leistung hat entsprechend den organisatorischen und inhaltlichen Vorgaben der
Hochschule Rosenheim zu erfolgen.
 3
Pflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in seinem Angebot aufgeführten Leistungen in der
Hochschule Rosenheim entsprechend der Leistungsbeschreibung zu erbringen.
 4
Einsatz von Personal zur
Auftragserfüllung
(1) Soweit der/die Auftragnehmer/in zum Zwecke dieser Vertragserfüllung Personal einsetzt, sichert
er/sie schriftlich zu, dem von ihm/ihr eingesetzten Personal Mindestlohn nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG) in der jeweils gültigen Fassung zu zahlen sowie das ArbeitnehmerEntsendegesetz (AEntG) einzuhalten
(Anlage 1).
(2) Die Übertragung von Leistungen oder Teilleistungen auf Subunternehmer ist nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der/die Auftragnehmer/in verpflichtet sich,
dafür zu sorgen, dass der Subunternehmer ebenfalls die Einhaltung des MiLoG sowie des AEntG
in den jeweils gültigen Fassungen schriftlich zusichert. Kommen bereits durch den/die
Auftragnehmer/in eingesetzte Subunternehmer der Aufforderung zur schriftlichen Zusicherung
nicht nach, so wird der/die Auftragnehmer/in den Subunternehmer unverzüglich aus der
Leistungserbringung herausnehmen. Für Subunternehmer haftet der/die Auftragnehmer/in in
gleicher Weise wie für seine eigenen Leistungen und Arbeitskräfte.
16
2
(3) Auf Anforderung des Auftraggebers wird der/die Auftragnehmer/in geeignete Nachweise in Form
von anonymisierten Lohnjournalen über den Stundensatz des eingesetzten Personals erbringen,
auch des vom Subunternehmer eingesetzten Personals.
(4) Der/die Auftragnehmer/in zahlt bei jedem Verstoß gegen die Pflichten aus den Absätzen 1 - 3 eine
Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro, maximal jedoch 5 % der Gesamtsumme des
Auftragswertes.
(5) Dem Auftraggeber steht bei einem Verstoß des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin gegen die
Pflichten aus den Absätzen 1 - 3 ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
(6) Wird der Auftraggeber wegen eines Verstoßes gegen Pflichten aus dem MiLoG im Sinne einer
Auftraggeberhaftung gemäß  13 MiLoG in Anspruch genommen, ist dieser berechtigt, Rückgriff
bei dem/der Auftragnehmer/in zu nehmen.
 5
Vergütung
(1) Mit der Zahlung des Auftragnehmers vereinbarte Vergütungen sind sämtlicher Kosten und
Auslagen, die im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglichen Leistung stehen,
abgegolten. Darüber hinausgehende Kosten, Auslagen und Spesen sowie sonstige
Aufwandsentschädigungen, etc. sind somit ausgeschlossen.
(2) Für alle Einzelaufträge gelten die durch den Zuschlag Vertragsbestandteil gewordenen
Konditionen unter Ausschluss jeglicher entgegenstehender Konditionen des Auftragnehmers auch
ohne dass diesen ausdrücklich widersprochen werden muss.
(3) Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach erbrachter Leistung und Rechnungsstellung durch den
Auftragnehmer im Überweisungsverkehr. Das Zahlungsziel beträgt nach Rechnungseingang 30
Tage.
 6
Vertraulichkeit
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden
geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten auch über das Ende dieses Vertrages hinaus
vertraulich zu behandeln.
(2) Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die ihm übergebenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren, vor
Einsichtnahme Dritter zu schützen und auf Verlangen nach dem Ende des Vertrages
innerhalb der von der Hochschule Rosenheim vorgegebenen angemessenen Frist
zurückzugeben oder die Unterlagen zu vernichten. Eine über den Vertragszweck hinausgehende
Verwendung der vertraulichen Informationen oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
(3) Der Auftragnehmer wird in geeigneter Form dafür sorgen, dass auch die MitarbeiterInnen des
Auftragnehmers und die vom Auftragnehmer bei der Durchführung dieses Vertrages hinzugezogenen MitarbeiterInnen die vorstehende
Vertraulichkeit wahren.
(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen nicht, wenn und soweit die betreffenden Informationen
und / oder Unterlagen
 ohne Bruch dieses Vertrages allgemein bekannt sind oder
 ohne Verschulden der betroffenen Vertragspartei allgemein bekannt werden oder
 rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden oder
 bei der betroffenen Vertragspartei bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages vorhanden
waren oder die betroffene Vertragspartei diese später unabhängig davon erhalten hat.
17
3
 aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung Gesetzes zu
offenbaren sind. In diesem Fall ist der Informationsgeber vor Preisgabe unverzüglich zu
unterrichten und das weitere Vorgehen mit ihm abzustimmen.
 7
Vertragsdauer
(1) Der Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft, die Leistungszeit beginnt am
 und endet am , ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.
(3) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
 über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder
dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
 ein Verstoß des Auftragnehmers gegen  5 dieses Vertrages gegeben ist.
(4) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(5) Im Falle der Kündigung hat der Auftraggeber nur die bis zum Zugang der Kündigung vom
Auftragnehmer erbrachten Leistungen zu bezahlen. Darüber hinausgehende Ansprüche des
Auftragnehmers gegen den Auftraggeber bestehen nicht. Der Auftragnehmer stellt dem
Auftraggeber binnen einer Frist von zwei Wochen alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung
erstellten Unterlagen bzw. erbrachten Leistungen zur Verfügung.
 8
Haftung
(1) Die Hochschule Rosenheim, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften bei
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, die die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere
Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf, für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit, bei einfacher
Fahrlässigkeit jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(2) Im Übrigen ist die Haftung der Hochschule Rosenheim, ihrer gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen gegenüber Ansprüchen aus Vertragsverletzungen oder Delikt ist beschränkt
auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden; der Höhe nach ist die
Haftung außer bei Vorsatz begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme. Die Haftung für
mittelbare Schäden und Folgeschäden ist im Fall grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit.
(4) Der Auftragnehmer haftet für von ihm zu vertretende Schäden wie folgt:
 für Sachschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis
 für Vermögensschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis
 für Personenschäden bis zu 2.500.000 Euro je Schadensereignis.
(5) Verzögert sich die Leistung des Auftragnehmers gegenüber den vereinbarten
Leistungsterminen um mehr als sieben Kalendertage, kann die Hochschule Rosenheim für
jeden weiteren Verzugstag Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung verlangen.
Dieser beträgt maximal 0,08% des Wertes desjenigen Teils der Leistung, die nicht genutzt
werden kann, je Tag. Dieser beträgt max. 8% des Wertes desjenigen Teils der Leistung, die
nicht genutzt werden kann, jedoch max. 5% der Gesamtsumme des Auftragswertes.
01.10.2020 30.09.2023
18
4
 9
Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist in den Räumlichkeiten der Hochschule Rosenheim.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Rosenheim.
(3) Es findet deutsches Recht Anwendung.
 10
Schlussbestimmungen
(1) Die Aufhebung, Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Kündigungserklärungen haben der jeweils anderen Vertragspartei mit
eingeschriebenem Brief zuzugehen. Mündliche Abreden gelten nicht.
(2) Sollten in dem Vertrag eine oder mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder rechtlichen
Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen werden die Vertragspartner diese durch solche ersetzen, welche die
Verwirklichung des Vertragszweckes am besten gewährleisten; dies gilt sinngemäß für den Fall
einer Regelungslücke.
83024 Rosenheim
19
Produkte/Leistungen
Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer einzugeben
Projekt MobilE-PHY2
Im Rahmen des Münchner Netzwerks Versorgungsforschung MobilE-NET
werden wissenschaftliche Dienstleistung zur Forschung im Projekt MobilE-PHY2 ausgeschrieben.
1 Wissenschaftliche Dienstleistung im Projekt MobilE-PH Y2 EUR .........................
1.1 Wissenschaftliche
Dienstleistung im Projekt
MobilE-PH Y2
USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
(ohne
Einheit)
 Wissenschaftliche Dienstleistung im Projekt MobilE-PH Y2
gemäß Leistungsverzeichnis
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 (ohne Einheit)
Gesamtpreis [EUR]
................
20
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
03.08.2020
Verfahren: 2020OTM000010 - Forschung im Projekt MobilE-PHY2
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eigenerklärung
Gewichtung: 0,00%
1.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht
zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
2 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
2.1 Hinweis
K.O.-Kriterium: Nein
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
2.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Allgemeine Anforderungen
Gewichtung: 0,00%
3.1 Enge Anbindung an universitäre Allgemeinmedizin [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Enge Anbindung an universitäre Allgemeinmedizin
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/3
21
3.2 Forschungsschwerpunkte [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Forschungsschwerpunkte: geriatrischer Patient, Schwindel und Sturzprävention, Versorgungsforschung in der Allgemeinmedizin
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.3 Netzwerk [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Netzwerk an kooperierenden hausärztlichen Forschungspraxen
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.4 Mobile-NET [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Vorerfahrungen mit Mobile-NET
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 Projektwissenschaftler m/w/d für 36 Monate
Gewichtung: 0,00%
4.1 Master/Diplom [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Master oder Diplom  auch FH - Pflege- oder Gesundheitswissenschaften o. vergleichbar
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4.2 Intervention Versorgungspfad [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Kooperative Entwicklung der Intervention Versorgungspfades
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4.3 Outcome und Prozessevaluation [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Kooperative Entwicklung von Outcome und Prozessevaluation (gemäß den Richtlinien des MRC frameworks)
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 2/3
22
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
03.08.2020
Verfahren: 2020OTM000010 - Forschung im Projekt MobilE-PHY2
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Projektwissenschaftler m/w/d
Gewichtung: 50,00%
1.1 Supervision [Mussangabe]
Gewichtung: 16,67%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Supervision
1.2 Implementierung [Mussangabe]
Gewichtung: 16,67%
Maximalpunktzahl: 25
K.O.-Kriterium: Nein
Implementierung der zu entwickelnden Intervention
1.3 Disseminationsstrategien [Mussangabe]
Gewichtung: 16,67%
Maximalpunktzahl: 20
K.O.-Kriterium: Nein
Entwicklung von Disseminationsstrategien
2 Studienassistenz für die Feldphase (24 Monate)
Gewichtung: 50,00%
2.1 Unterstützung Projektwissenschaftler [Mussangabe]
Gewichtung: 16,67%
Maximalpunktzahl: 15
K.O.-Kriterium: Nein
Unterstützung für Projektwissenschaftler während der Feldphase
2.2 Unterstützung bei der Implementierung der Interven [Mussangabe]
Gewichtung: 16,67%
Maximalpunktzahl: 20
K.O.-Kriterium: Nein
Unterstützung bei der Implementierung der Intervention
2.3 Datensammlung [Mussangabe]
Gewichtung: 16,67%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Durchführung der Datensammlung
Kriterienkatalog - 3/3
23
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage Neu_Leistungsbeschreibung_Wissenschaftliche Dienstleistung.pdf 164,91 KB pdf
24
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/08/c37e7c2f-f2bd-427d-abdb-e38fbb8f458e.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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