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Ausschreibung: Betreibung der Verbundwohnungen für Asylbewerbende und Geflüchtete - DE- Niedergörsdorf OT Flufplatz
Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Dokument Nr...: 884667-2020 (ID: 2020080611380588853)
Veröffentlicht: 06.08.2020
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  Betreibung der Verbundwohnungen für Asylbewerbende und Geflüchtete, Ahornweg 2a, 14913 Niedergörsdorf OT Flugplatz
50.3-VB2020-2: Betreibung der Verbundwohnungen für Asylbewerbende und
Geflüchtete, Ahornweg 2a, 14913 Niedergörsdorf OT Flugplatz
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Bekanntmachung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Landkreis Teltow-Fläming
Kontaktstelle Sozialamt
Zu Händen Hrn. Erik Dilling
Postanschrift Am Nuthefließ 2
Ort 14943 Luckenwalde
Telefon +49 3371-6083300
Fax +49 3371-6089210
E-Mail erik.dilling@teltow-flaeming.de
UST.-ID DE 162693698
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Postalisch an die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y52D17X/
documents
Art und Umfang der Leistung
Leistungsbeschreibung
für die Betreibung von Verbundwohnungen für Asylbewerbende und Geflüchtete am Standort Ahornweg 2a, 14913 Niedergörsdorf
 OT Flugplatz
1.) Vertragsgegenstand:
Gegenstand des Auftrages ist die Betreibung von Verbundwohnungen für Asylbewerbende und Geflüchtete am Standort Ahornweg
 2a, 14913 Niedergörsdorf OT Flugplatz
2.) Umfang der Leistung:
Gemäß  1 Absatz 1 des Landesaufnahmegesetzes (LaufnG) sind die Aufnahme und die vorläufige Unterbringung von
 Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
öffentliche
 Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden.
Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gemäß  2 LAufnG. Solange eine Versorgung außerhalb der
 Gemeinschaftsunterkunft, i. d. R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gemäß  2 LAufnG in Einrichtungen der
 vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen ( 4 Absatz 1 LAufnG).
Der Landkreis Teltow-Fläming ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung
 (Übergangswohnheime und Übergangswohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in  2 LAufnG näher
 genannten Personenkreises zu gewährleisten ( 4 Absatz 2 LAufnG).
Gemäß  1 Absatz 3 LAufnG wirken die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden für den
 Personenkreis des  2 Nr. 1 und 2 LAufnG im Benehmen mit den anderen Trägern von Eingliederungsmaßnahmen und - hilfen
 zugleich im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben auf eine zügige Versorgung mit Wohnraum und sonstige Eingliederung hin.
Gemäß  4 Absatz 3 LAufnG können die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Betreibung von Übergangswohnheimen und der
 Betreuung und sozialen Beratung der Personen nach  2 LAufnG auch Dritte beauftragen.
Der Landkreis Teltow-Fläming stellt in der Gemeinde Niedergörsdorf ein Gebäude mit mehreren Wohnungen zur zentralen
 Unterbringung von Geflüchteten und Asylbewerbenden in Verbundwohnungen zur Verfügung. In den Gebäuden befinden sich
 mehrere Wohnungen in denen bis zu 60 Personen untergebracht werden können.
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50.3-VB2020-2: Betreibung der Verbundwohnungen für Asylbewerbende und
Geflüchtete, Ahornweg 2a, 14913 Niedergörsdorf OT Flugplatz
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Der Auftrag ergeht über das Betreiben dieser Verbundwohnungen.
Die Gebäude wird vom Landkreis Teltow-Fläming in dem nach den Mindestbedingungen für den Betrieb von
 Gemeinschaftunterkünften und die soziale Betreuung nach der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz in der
 geltenden Fassung gefordertem Standard zur Verfügung gestellt und ist vollständig mit notwendigem Mobiliar ausgestattet.
 Zusätzlich zu den nach den nach der genannten Vorschrift maßgeblichen Mindestbedingungen stellt der Betreiber ein lokales
 Funknetz für den Zugang zum Internet für die Bewohner*innen zur Verfügung.
Die Leistung umfasst folgende Teilleistungen:
1.) Betreibung der Verbundwohnungen, insbesondere
- Leitung und Verwaltung der Gemeinschaftsunterkunft
- laufende Unterhaltung der Gebäude und der Einrichtung inklusive Reparaturen und Ersatzausstattung entsprechend des
 Mietvertrages, inklusive ggf. Bekämpfung von Schädlingsbefall
- Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in der Gemeinschaftsunterkunft
2.) Unterbringung der vom Landkreis Teltow-Fläming zugewiesenen Asylbewerbenden und Geflüchteten
3.) Soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Flüchtlinge (Zeitumfang 6 Stunden von montags bis freitags, außer
 feiertags, im Zeitfenster zwischen 09:00 bis 17:00 Uhr)
4.) Durchgehende Bewachung und Sicherung des Übergangswohnheimes außerhalb der Anwesenheitszeiten der
 Sozialarbeitenden bzw. des sonstigen Personals durch ein erfahrenes und geeignetes Wachschutzunternehmen
5.) Gebäude-, Glas- und ggf. Wäschereinigung
Ein Sonderkündigungsrecht zum 31.08.2021 wird seitens des Bewerbers angeboten, falls eine Kündigung des Mietvertrages des
 Objekts gegenüber dem Landkreis Teltow-Fläming erfolgt.
Die Wahrnehmung dieser Sonderkündigungsoption muss der Landkreis dem Betreiber bis zum 31.05.2021 verbindlich mitteilen.
3.) Qualität der Leistung:
Der Betrieb und die soziale Beratung und Betreuung der zugewiesenen Geflüchteten und Asylbewerbenden in Verbundwohnungen
 stellt eine Aufgabe mit hohen sozialen und sicherheitsspezifischen Anforderungen dar.
Hinsichtlich des Betriebes der Verbundwohnungen und der Beratung und Betreuung der zugewiesenen Asylbewerbenden
 und ausländischen Geflüchteten aus verschiedenen Ländern stellen die Mindestbedingungen für den Betrieb von
 Gemeinschaftunterkünften und die soziale Betreuung nach der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz in der
 geltenden Fassung die rechtsverbindliche Grundlage des mindestens notwendigen Qualitätsstandards dar. Darüber hinaus stellt
 der Betreiber den Bewohnern ein WLAN-Netz in ausreichender Qualität zur Verfügung.
Für die Beratung und Betreuung der Asylbewerber und Flüchtlinge hält der Betreiber ausreichend geeignetes Fachpersonal
 entsprechend den Vorgaben der Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftunterkünften und die soziale Betreuung
 nach der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz in der geltenden Fassung vor.
Dieses Fachpersonal verfügt neben guten Kenntnissen der englischen sowie erweiterten Grundkenntnissen wenigsten einer
 weiteren Fremdsprache über die Fähigkeit über Empathie und Sensibilität, eine Betreuung nach den Grundsätzen der Sozialen
 Arbeit durchzuführen.
Zudem stellt der Betreiber den laufenden Betrieb und die organisatorische Leitung der Verbundwohnungen durch geeignetes
 sonstiges Personal sicher.
Hinsichtlich der Bewachung und Sicherung des Übergangswohnheimes gelten hohe sicherheitsspezifische Anforderungen. Die
 Zusammenarbeit mit den lokalen Ordnungsbehörden und der Polizei ist für das eingesetzte Wachschutzunternehmen keine neue
 Herausforderung. Das Wachschutzunternehmen hält hierfür geeignetes und erfahrenes Personal vor. Das eingesetzte Personal ist
 zusätzlich zu den reinen Bewachungsaufgaben in den Abwesenheitszeiten der Ort tätigen Sozialarbeiter der erste
Ansprechpartner
 für dringende Probleme der Asylbewerber und ausländischen Flüchtlinge.
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50.3-VB2020-2: Betreibung der Verbundwohnungen für Asylbewerbende und
Geflüchtete, Ahornweg 2a, 14913 Niedergörsdorf OT Flugplatz
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Der Betreiber wirkt im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben in den örtlichen fachspezifischen Netzwerken als Partner mit und
 bindet die Verbundwohnungen für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge durch breite sozialräumliche Handlungsansätze
vor
 Ort in die bestehenden Gemeindestrukturen umfassend ein.
4.) Preisgestaltung:
Der Preis für die Betreibung der Verbundwohnungen wird in Form einer Grundpauschale für die belegungsunabhängige Betreibung
 und eines Kostensatzes pro untergebrachtem Asylbewerbenden bzw. Geflüchteten pro Monat angeboten.
Die notwendigen Mietkosten, die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenumlage-verordnung werden vom Landkreis TeltowFläming
getragen.
Alle anderen anfallenden Kosten, insbesondere die Aufwendungen für notwendige Ersatzbeschaffungen und Reparaturen
 des von Landkreis gestellten Inventars (abzuschreibender Investitionswert 50.000,- EUR), die Kosten für Werterhaltung,
 Schönheitsreparaturen und Reparaturen in Folge von unsachgemäßer Nutzung bzw. Beschädigung, die Kosten für Reinigung der
 Gemeinschaftsräume und Außenanlagen, ggf. notwendiger Schädlingsbekämpfung, allgemeine Sach- und Verwaltungskosten, den
 notwendigen qualifizierten Wachschutz und alle weiteren notwendigen Betreibungsaufwendungen sind in diesen Kostensätzen mit
 berücksichtigt. In diese Kosten ist die Bereitstellung und der Betrieb eines WLAN-Netzes einzuberechnen.
Mit der Grundpauschale und den belegungsabhängigen Kostensätzen sind sämtliche Aufwendungen des Trägers für die
 Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben in der geforderten Qualität abgegolten.
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Verbundwohnungen für Geflüchtete und Asylbewerbende
Postanschrift Ahornweg 2 A
Ort 14391 Niedergörsdorf OT Flufplatz
Ausführungsfristen
Laufzeit bzw. Dauer
Beginn 01.10.2020
Ende 31.08.2022
Zuschlagskriterien
Kriterium Gewichtung
Niedrigster Preis 70 v.H.
Gestaltung der Leistung 30 v.H.
Weitere Informationen zu den
Zuschlagskriterien:
Zuschlagskriterium Preis (70 v. Hundert)
Der Gesamtpreis (in EUR, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, sowie preislich günstigeren
Grund- oder Wahlpositionen.
Zuschlagskriterium Gestaltung der Leistung (30 v. Hundert)
Die geplante Ausführung (Bereitstellung und Flexibilität) der ausgeschriebenen
Leistung unter Berücksichtigung der organisatorischen Vorgaben aus der
Leistungsbeschreibung. Hierbei werden auch Erfahrungen der Bieter hinsichtlich
benannter Referenzobjekte gewertet. Hierzu können ferner noch Musterdienstbzw. Einsatzpläne Musterhandlungsanweisungen bzw.
Einsatzdokumentationen
nachgefordert werden.
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
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Geflüchtete, Ahornweg 2a, 14913 Niedergörsdorf OT Flugplatz
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
*Nachweis, dass der Bieter im Berufsregister nach den Vorschriften des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat, eingetragen
ist.
* Für die Unterbringung, Beratung und Betreuung der Asylbewerber und Flüchtlinge durch die eingesetzten Sozialarbeiter sind
die
Vorgaben des  11 und der Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz (LAufnGDV) zu beachten und zu
erfüllen.
* Der Bieter und sein einzusetzendes Personal müssen über ausgeprägte Erfahrungen (mindestens 3 Referenzobjekte) in der
Betreibung von Übergangswohnheimen bzw. Verbundwohnungen für Asylbewerber und Flüchtlinge verfügen. Zusätzlich sind zur
Benennung der Referenzobjekte Bestätigungen der entsprechenden Auftraggeber erforderlich.
* Das Wachschutzunternehmen verfügt über entsprechende Erfahrungen mit Übergangswohnheimen bzw. Verbundwohnungen aus
mindestens 3 nachzuweisenden Referenzobjekten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
* Die Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt, eröffnet oder
mangels
Deckung der Verfahrenskosten abgelehnt worden ist, oder er sich in Liquidation befindet.
* Die Erklärung des Bieters, dass weder das Unternehmen noch sein Leitungspersonal mit einem Bußgeld von mindestens 2 500
Euro wegen Verstoßes gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz geschützte Pflichten belegt wurden.
* Die höchstens 12 Monate alte Bestätigung der Steuerbehörde, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben
ordnungsgemäß erfüllt sind und die Erklärung des Bieters, dass diese Aussage auch noch zur Zeit der Angebotsabgabe zutrifft.
* Die höchstens 12 Monate alten Bestätigungen gesetzlicher Sozialversicherer der Mehrzahl der Beschäftigten, dass die
Beiträge
ordnungsgemäß bezahlt sind und die Erklärung des Bieters, dass diese Aussage auch noch zur Zeit der Angebotsabgabe für alle
Beschäftigungsverhältnisse zutrifft.
* Die Erklärung des Bieters, dass weder das Unternehmen noch sein Leitungspersonal eine schwere Verfehlung begangen haben,
die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
* Die Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in der dem Vergabeverfahren
entsprechenden Leistungsart für max. die drei letzten Geschäftsjahre.
* Eine Liste der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen mit der Angabe des Wertes, der Leistungszeit und der
Auskunftsperson beim Auftraggeber oder (nur bei privaten Auftraggebern) dessen schriftliche Bestätigung.
* Die Erklärung des Bieters, ob und ggf. welcher Entgelttarifvertrag auf seine bei der Vertragserfüllung eingesetzten
Beschäftigten
anzuwenden ist, und welche Stundenentgelte sich hieraus ergeben.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
* Für die Unterbringung, Beratung und Betreuung der Asylbewerber und Flüchtlinge durch die eingesetzten Sozialarbeiter sind
die
Vorgaben der Durchführungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz Brandenburg (LAufnGDVO Bbg) in der jeweils geltenden
Fassung zu beachten und zu erfüllen.
* Der Bieter muss sich zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz verpflichten.
* Der Bieter muss ein Konzept zur geplanten Ausführung (Bereitstellung und Flexibilität) der ausgeschriebenen Leistung unter
Berücksichtigung der organisatorischen Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung vorlegen. Das Konzept muss Aussagen über die
Einsatzplanung, das geplante Wachschutzunternehmen sowie dessen Eignung, die Festlegung einer Hausordnung, Maßnahmen
zur Einhaltung der Hygiene, einen Pandemieplan sowie Methoden der Beratung und Betreuung enthalten.
* Der Bieter und sein einzusetzendes Personal müssen über ausgeprägte Erfahrungen (mindestens 3 Referenzobjekte) in der
Betreibung von Übergangswohnheimen für Asylbewerbenden und Geflüchteten verfügen. Zusätzlich sind zur Benennung der
Referenzobjekte Bestätigungen der entsprechenden Auftraggeber erforderlich.
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50.3-VB2020-2: Betreibung der Verbundwohnungen für Asylbewerbende und
Geflüchtete, Ahornweg 2a, 14913 Niedergörsdorf OT Flugplatz
 VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
* Die Vorlage von Studiennachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der für die Vertragserfüllung
vorgesehenen Personen.
* Die Erklärung des Bieters, ob und ggf. welcher Entgelttarifvertrag auf seine bei der Vertragserfüllung eingesetzten
Beschäftigten
anzuwenden ist, und welche Stundenentgelte sich hieraus ergeben.
* Das Wachschutzunternehmen verfügt über entsprechende Erfahrungen mit Übergangswohnheimen aus mindestens 3
nachzuweisenden Referenzobjekten.
Sonstige
An Stelle von Einzelnachweisen genügt der Nachweis in deutscher Sprache, dass das Unternehmen für die Teilnahme am
Wettbewerb um öffentliche Aufträge präqualifiziert ist oder bei demselben Auftraggeber in den letzten 12 Monaten zur Abgabe
eines
Angebots aufgefordert wurde.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 24.08.2020 um 12:00 Uhr
Bindefrist des Angebots 30.09.2020
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y52D17X
Seite 5/5
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-bb/2020/07/114096.html
Data Acquisition via: p8000000
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