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Ausschreibung: Beschaffung eines Containerfahrzeugs - DE-Oldenburg
Fahrzeuge für Abfall
Dokument Nr...: 884633-2020 (ID: 2020080611380088823)
Veröffentlicht: 06.08.2020
*
  Beschaffung eines Containerfahrzeugs
VERGABEUNTERLAGEN
2020OL000272
Beschaffung eines Containerfahrzeugs
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Stadt Oldenburg (Oldb)
Industriestr. 1 a, 26121 Oldenburg, Deutschland
27.07.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
[stol] Aufforderung zur
Angebotsabgabe.......................................................................................................... 3
[stol]
Angebotsschreiben...............................................................................................................
................... 6
[stol] Zusätzliche Vertragsbestimmungen (Anlage
ZVB).................................................................................. 8
[stol] Bewerbungsbedingungen VOL (Anlage BB)
........................................................................................... 12
[stol]_ILO_Erklärung...........................................................................................................
.............................. 13
[stol] Anlage Tariftreue
................................................................................................................................
..... 15
Erklärung zur Tariftreue bzw. zur Zahlung von Mindestentgelten nach dem Mindestlohngesetz (MiLo .. 15
Besondere
Vertragsbedingungen.............................................................................................................
 16
Diese Anlage ist Bestandteil meines unterschriebenen Angebotsschreibens und wird im Fall der Zusc 16
[stol] Anlage Tariftreue Nachunternehmer
....................................................................................................... 17
Zwischen
(Auftragnehmer).............................................................................................................. 17
Besondere
Vertragsbedingungen.............................................................................................................
 18
[stol]
Angebotsaufkleber...............................................................................................................
.................... 19
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 20
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 24
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 27
i
Allgemeine Informationen zum Verfahren
I. Allgemeines
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Projektnummer/-name: 2020OL000272 / Beschaffung eines
Containerfahrzeugs
Projektbeschreibung: Beschaffung eines Containerfahrzeugs für
Container bis 7 Meter Länge
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Ausschreibung in
Losen:
Ja
Nebenangebote: Nebenangebote sind zugelassen
zulässige Signaturen: Qualifizierte elektronische Signatur,
Fortgeschrittene elektronische Signatur,
Mantelbogen, Textform nach 126b BGB
Termine
Frist Bieterfragen: 19.08.2020 23:59
Angebotsfrist: 26.08.2020 15:30:00
Zuschlags-/Bindefrist: 30.11.2020{Project.AcceptancePeriod }
II. Sofern Sie die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe
wählen:
Der Link zur Anmeldung: http://www.deutsche-everg abe.de/
Benötigen Sie Hilfe bei der Abgabe eines elektronischen Angebotes?
Unseren aktuellen Leitfaden finden Sie unter https://www.oldenburg.de/
startseite/wirtschaft/aus schreibungen/evergabe.htm l?L=0
Die Stadt Oldenburg bietet in regelmäßigen Abständen kostenlose Schulungen für
Bieter an,
in denen die wichtigsten Bieterfragen - von der Anmeldung im System bis zur
Angebotsabgabe - beantwortet werden.
 Haben Sie Fragen oder möchten sich anmelden, können Sie sich per E-Mail an
sandra.koehler@ stadt-oldenburg.de an uns wenden.
III. Sofern Sie die Möglichkeit der schriftlichen Angebotsabgabe wählen:
Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Ausfertigung der
Angebotsunterlagen reichen Sie bitte in verschlossenem Umschlag
1
rechtzeitig bis zum Einreichungstermin ein bei:
Stadt Oldenburg (Oldb)
Vergabestelle
Industriestr. 1 a
26121 Oldenburg
Deutschland
Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma) und Ihrer Anschrift zu
versehen. Bitte verwenden Sie dazu den Angebotsaufkleber, der den
Ausschreibungsunterlagen beigefügt wurde.
Hinweis zur Änderung der Umsatzsteuer:
Um die Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen, wird bei der Angebotsbewertung der zu diesem
Zeitpunkt gültige Umsatzsteuersatz berücksichtigt. Für die Abrechnung ist der Umsatzsteuersatz
zugrunde zu legen, der zum Zeitpunkt der Abrechnung maßgebend ist.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Oldenburg (Oldb)
Industriestr. 1 a 26121 Oldenburg
+49 4412352579
vergabestelle@ stadt-oldenburg.de
P. S. Bei Rückfragen zur Bedienung der Software können Sie sich
gerne an den Support der Deutschen eVergabe wenden.
E-Mail: support@ deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter +49
(0)611-949106-83.
2
Seite 1 von 3
Stadt Oldenburg (Oldb) - 26105 Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Oldenburg beabsichtigt die Vergabe o.a. Leistung/Lieferung im Wege einer
Öffentlichen
Ausschreibung
Beschränkten
Ausschreibung Verhandlungsvergabe
Beschränkten Ausschreibung nach
öffentl. Teilnahmewettbewerb
Verhandlungvergabe nach öffentl.
Teilnahmewettbewerb
Es gelten die allgemeinen Bewerbungsbedingungen (Anlage BB).
Angebotsfrist:
Für Ihre Angebotsabgabe in Papierform ist das beigefügte Angebotsschreiben zu
unterschreiben und zusammen mit den im Angebotsschreiben aufgeführten Unterlagen
in verschlossenem Umschlag an die Vergabestelle der Stadt Oldenburg
Postanschrift: Stadt Oldenburg Hausanschrift:
Vergabestelle
26105 Oldenburg
Stadt Oldenburg
Stadtplanungsamt
Vergabestelle
Industriestraße 1a,
Zimmer 150 ,
26121 Oldenburg
DATUM UND ZEICHEN IHRES SCHREIBENS UNSER ZEICHEN DATUM
Vergabestelle
Industriestr. 1a  26121 Oldenburg
Zimmer Nr. 150
Telefon 0441 235- 2579 oder - 2419
Telefax 0441 235- 2189
vergabestelle@stadt-oldenburg.de
Ausführungsdatum/-frist:
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Vergabenr.:
Maßnahme:
1. Angebote und Fristen
Binde-/Zuschlagsfrist:
bis
BANKKONTEN DER STADTKASSE SPRECHZEITEN
Name der Bank IBAN BIC (Swift)
Landessparkasse zu Oldenburg DE49 2805 0100 0000 4001 68 SLZODE22 Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Bremer Landesbank DE36 2905 0000 3001 6350 01 BRLADE22XXX Montag bis Donnerstag 13:30 bis 15:30 Uhr
Oldenburgische Landesbank AG DE09 2802 0050 1443 9962 00 OLBODEH2XXX
Postbank Hannover DE57 2501 0030 0005 7403 07 PBNKDEFF
Raiffeisenbank Oldenburg eG DE98 2806 0228 0000 1007 00 GENODEF1OL2 SERVICECENTER 0441 235-4444
Volksbank Oldenburg eG DE31 2806 1822 3030 7597 00 GENODEF1EDE ONLINE-SERVICE www.oldenburg.de
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie unter www.oldenburg.de/datenschutz oder unter 0441 235-4444.
Beschaffung eines Containerfahrzeugs
2020OL000272 30.11.2020 27.07.2020 26.08.2020 15:30:00
3
Seite 2 von 3
sind nicht zugelassen werden zugelassen
nein ja, Angebote können abgegeben werden
für mehrere Lose für alle Lose
zu senden oder während der Öffnungszeiten dort abzugeben. Der Briefumschlag muss
mit dem Namen des Angebotes und dem beigefügten Aufkleber gekennzeichnet sein.
 werden nur bei gleichzeitiger Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen
Anforderungen für zugelassene Nebenangebote:
Eine getrennte losweise Vergabe bleibt vorbehalten.
Anforderungen für die Abgabe mehrerer Lose:
Geben Sie Ihr Angebot elektronisch über die eVergabe ab, ist eine zusätzliche Übersendung
der vollständigen Unterlagen per Post nicht erforderlich.
3. Vergabe nach Losen
nur für ein Los
Auskünfte zum Verfahren und zu den Vertragsunterlagen erteilt ausschließlich
die Vergabestelle der Stadt Oldenburg.
Wir weisen darauf hin, dass der Auftraggeber ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro für
den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
beim Bundesamt für Justiz anfordert.
4. Information
Die Eignungs- und Zuschlagskriterien finden Sie im Kriterienkatalog.
Zugelassene Signaturen für Ihr Angebot:
2. Nebenangebote
technisch mindestens gleichwertige Fahrzeuge
Keine
Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Mantelbogen,
Textform nach 126b BGB
4
Seite 3 von 3
Anlagen:
Anlage Angebot:
Anlage BB:
Anlage LV:
 Anlage Preis:
Anlage ZVB:
 Anlage BVB:
 Anlage Tariftreue:
 Anlage Tariftreue AN-NU:
 Anlage ILO:
Angebotsschreiben
Bewerbungsbedingungen
Leistungsverzeichnis
Preisblatt
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen
Nachweisliste
Tariftreue-/Mindestentgelterklärung des Bieters
Vereinbarung zw. Auftrag-und Nachunternehmer
bzgl. Tariftreue/Mindestlohn
Erklärung zur ILO-Konvention 182
Anlage NL:
5
Angebot
Stadt Oldenburg
Vergabestelle
26105 Oldenburg
Angebot
Maßnahme:
1. Mein/Unser Angebot umfasst
folgende beigefügte Unterlagen
(die genannten Anlagen beziehen sich auf die Vergabeunterlagen)
Leistungsverzeichnis inklusive aller Preise und Angaben
sämtliche geforderte Eigenerklärungen und Nachweise
Tariftreueerklärung (Anlage Tariftreue)
Tariftreueerklärung Nachunternehmer (Anlage AN-NU)
Erklärung zur Einhaltung der ILO-Konvention 182 (Anlage ILO)
Nebenangebot(e)
folgende nicht beigefügte Unterlagen
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Anlage ZVB)
Besondere Vertragsbedingungen (Anlage BVB)
Vergabenummer:
Angebotsfrist endet am:
Seite 1 von 2
Beschaffung eines Containerfahrzeugs
2020OL000272 26.08.2020 15:30:00
6
Angebot
Ich/Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben entsprechend den Eintragungen im
anliegenden Leistungsverzeichnis an.
An mein/unser Angebot halte/n ich mich/wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist
gebunden.
Seite 2 von 2
2. Angebot
Die nachstehende Unterschrift/Signatur gilt für alle Bestandteile des Angebotes, dazu
gehören auch die auf Seite 1 aufgeführten Anlagen.
Zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen sind Gegenstand meines/
unseres Angebotes.
Mit nachstehender Unterschrift bzw. Signatur wird von mir/uns der Wortlaut der
vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als
alleinverbindlich anerkannt.
Das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt ist Inhalt meines/unseres Angebotes, wenn
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten
und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen
wurden.
_________________________________________________________________________
Ort, Datum, Firmenstempel und Unterschrift*
*) Wird das Angebot hier nicht unterschrieben, gilt es als nicht abgegeben.
Bei elektronischer Angebotabgabe ist an dieser Stelle keine Signatur erforderlich.
3. Unterschrift/Signatur
Geben Sie Ihr Angebot auf elektronischem Weg ab, erfolgt die Signatur Ihres
Angebotes im Schritt "Angebot einreichen".
Ist bei nationalen Verfahren eine schriftliche Angebotsabgabe zugelassen und
möchten Sie Ihr Angebot auf diesem Wege abgeben, unterzeichnen Sie bitte dieses
Schreiben.
7
Anlage ZVB
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
der Stadt Oldenburg für die Ausführung
von Lieferungen und Leistungen
Inhaltsverzeichnis
1 Vertragsbestandteile
2 Preis
3 Änderung der Vergütung
4 Mehr- und Minderleistungen
5 Verpackung
6 Ausführung der Leistungen
7 Sprache
8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
9 Abnahme
10 Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt
11 Gewährleistung und Verjährung
12 Rechnung
13 Bezahlung, Abtretung
14 Vertragsänderungen
15 Gerichtsstand
Vorbemerkung
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B).
1 Vertragsbestandteile ( 1)
1.1. Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen
Nr. 1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen
werden durch den Vertrag bestimmt.
Nr. 2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
a) Die Leistungsbeschreibung mit Vorrang gegenüber
Plänen/Zeichnungen
b) Besondere Vertragsbedingungen
c) etwaige Ergänzende Vertragsbestimmungen
d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
e) etwaige allgemeine Technische
Vertragsbedingungen
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
1.2. Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers werden nicht
Bestandteile des Vertrages.
Abweichungen von den in Nr. 1.1 angegebenen Vertragsbestandteilen wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber
sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen angebotenen Skontoabzug.
1.3. Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
2 Preise
2.1. Die Preisvereinbarung dieses Auftrags unterliegt den
Bestimmungen der jeweils geltenden Fassung der
Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen und ggf. einer Preisprüfung. Die in
diesem Auftrag vereinbarten Preise gelten als
Marktpreise im Sinne der o. a. Verordnung, soweit
nicht in dem Auftrag ausdrücklich ein anderer Preistyp angegeben ist.
2.2. Mit der Annahme des Auftrags ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer verpflichtet, der zuständigen Preisbehörde
auf Verlangen nachzuweisen,
dass es sich um einen Marktpreis handelt. Kann aufgrund der Preisprüfung ein Marktpreis nicht festgestellt werden, gilt der
vereinbarte Preis als Selbstkostenpreis im Sinne der entsprechenden Preisverordnung. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
ist in diesem Fall verpflichtet, in Zusammenarbeit mit
der Preisbehörde nach den Vorschriften der LSPLeitsätze für die Preisermittlung aufgrund von
Selbstkosten einen Selbstkostenfestpreis, Selbstkostenrichtpreis oder Selbstkostenerstattungspreis zu
ermitteln und abzurechnen. Bei der Abrechnung zu
Selbstkosten wird zur Abgeltung des kalkulatorischen Gewinns ein Satz für höchstens 5 v. H. der
Netto-Selbstkosten als angemessen betrachtet. Eine
Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals von
6,5 v. H. darf nicht überschritten werden.
8
2
3 Änderung der Vergütung ( 2 Nr. 3)
Beansprucht die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer auf Grund von  2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte
Vergütung, muss sie bzw. er dies dem Auftraggeber
unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung
und möglichst der Höhe nach - anzeigen. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung
der Leistung bedingten
Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.
4 Mehr- oder Minderleistungen ( 2)
Bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen, für
die Einheitspreise im Vertrag vorgesehen sind,
- ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer
verpflichtet, Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im
Vertrag festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten Einheitspreisen zu erbringen,
- begründen Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag festgelegten Mengen keinen Anspruch auf Änderung der im Vertrag
festgelegten Einheitspreise.
Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren.
5 Verpackung
Verpackungen sind aus umweltverträglichen und die
stoffliche Verwertung nicht belastenden Materialien
herzustellen.
Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu vermeiden, dass Verpackungen
1. nach Volumen und Gewicht auf das zum Schutz
des Füllgutes notwendige Maß beschränkt werden,
2. so beschaffen sein müssen, dass sie wieder verwendbar sind, soweit dies technisch möglich und
zumutbar sowie vereinbar mit den auf das Füllgut bezogenen Vorschriften ist,
3. stofflich verwertet werden, soweit die Voraussetzungen für eine Wiederverwendbarkeit nicht
vorliegen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist
verpflichtet, sofern in der Leistungsbeschreibung
ausdrücklich vorgesehen, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen
Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer gewährleistet die umweltgerechte Entsorgung.
Verzichtet der Auftraggeber auf die Rücknahme
der Verpackungen, so gehen diese - wenn nichts
anderes vereinbart ist - ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über. Wird
in gemieteten Behältern geliefert, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer -wenn nichts
anderes vereinbart ist  keinen Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühren.
6 Ausführung der Leistungen ( 4)
6.1. Die Waren sind in der angebotenen Ausführung zu
liefern und müssen den anerkannten Regeln der
Technik, insbesondere den gesetzlichen Vorschriften
und behördlichen Bestimmungen sowie den im Anhang TS der VOL/A aufgeführten Technischen Spezifikationen entsprechen.
6.2. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die
für die Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und der anderen in Ziffer 6.1 genannten Umstände
erforderlichen Unterlagen
(Schaltbilder, Funktionsbeschreibungen usw. in
deutscher Sprache) dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass Ziffer 6.1
nicht beachtet wurde, so
hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die
Kosten der Überprüfung zu übernehmen und den
ordnungsgemäßen Zustand der Geräte und Anlagen
auf ihre bzw. seine Kosten unverzüglich herzustellen.
Ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer mit
der Beseitigung des Mangels im Verzuge, so kann
der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des
Auftraggebers bleiben unberührt. Der Auftraggeber
ist berechtigt, sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu unterrichten. Dazu sind ihm auf
Wunsch die Ausführungsunterlagen zur Einsicht vorzulegen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Zutritt zu den in
Betracht kommenden Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen zu gewähren.
6.3. Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die die
Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erhalten
hat, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind
dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrags
kostenfrei zurückzugeben
6.4. Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und
dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung
der zu erbringenden Leistung beizufügen.
7 Sprache
Alle schriftlichen Äußerungen der Auftragnehmerin
oder des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefaßt sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z. B.
Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung
behördlicher Bescheinigungen muss vom Konsulat
beglaubigt sein.
8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)( 4 Nr. 4)
8.1. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer darf
Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen,
die die gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung des zu vergebenden
Auftrags erfüllen. Sie bzw. er ist
gehalten, zu Unteraufträgen mittlere und kleine Unternehmen in dem Umfang heranzuziehen, wie es
mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen
zu vereinbaren ist. Unterauftragnehmer sind bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen
öffentlichen Auftrag handelt. Sie unterliegen der in Nummer 2.1 aufgeführten
Verordnung.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat der
Beauftragung von Unterauftragnehmern die Regelungen der VOL/A, Ausgabe 2009, zu Grunde zu legen und VOL/B zum Vertragsinhalt zu
machen.
Dem Nachunternehmer dürfen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, Gewährleistung und
Vertragsstrafe - keine ungünstigeren Bedingungen
auferlegt werden als zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart sind.
9
3
8.2. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat vor
der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der
Leistungen sowie Namen, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des
hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich bekanntzugeben. Beabsichtigt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
Leistungen zu übertragen, auf die ihr bzw. sein Betrieb eingerichtet ist,
hat sie bzw. er vorher die schriftliche Zustimmung
gemäß  4 Nr. 4 VOL/B einzuholen.
9 Abnahme ( 13)
9.1. Leistungs- und Erfüllungsort ist - wenn nichts
anderes vereinbart ist - der Sitz der empfangenden Dienststelle (Empfangsstelle).
9.2. Die Liefergegenstände sind - wenn nichts anderes vereinbart ist - auf Gefahr der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers
frei Verwendungsstelle zu liefern. Liefertermine sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen.
9.3. Teilleistungen sind nur mit Zustimmung des
Auftraggebers zulässig.
9.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer
zufälligen Verschlechterung geht erst auf den
Auftraggeber über, wenn die oder der zuständige Mitarbeiter der Empfangsstelle die Leistung
der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
abgenommen oder, wenn eine Abnahme weder
gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart ist, die Lieferung des Auftragnehmers angenommen ist.
10 Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt und pauschalierter Schadensersatzanspruch ( 7, 8)
10.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu
kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn die
Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer Personen, die aufseiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der
Durchführung
des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile ( 331 ff StGB) anbietet, verspricht oder gewährt.
Solchen Handlungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen
gleich, die aufseiten der Auftragnehmerin oder des
Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind.
10.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu
kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn die
Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer aus
An-lass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind
insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen
und Verabredungen mit anderen Bietern über
- Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen,
soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach
 2 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - zulässig sind. Solchen
Handlungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihr bzw. ihm
beauftragt oder
für sie bzw. ihn tätig sind.
10.3 Tritt der Auftraggeber gemäß Nr. 10.1 oder 10.2
vom Vertrag zurück, so finden die gesetzlichen
Bestimmungen Anwendung. Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung, soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat,
nach den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung
auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem
Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückgewährt.
10.4 Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe
nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt,
hat er 15 v. H. der Abrechnungssumme an den
Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein
Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird.
Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird
oder bereits erfüllt ist.
11 Gewährleistung und Verjährung ( 14)
11.1. Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche beginnt mit der unbeanstandeten Abnahme der Leistung oder, wenn eine
Abnahme
weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich
vereinbart ist, mit der unbeanstandeten Annahme der Lieferung.
12 Rechnung ( 15)
12.1. Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete
Dienststelle auszustellen.
12.2. Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen
müssen gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche
und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.
12.3. Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht
nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die
Lieferung/ Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine bzw.
Leistungsnachweise.
13 Bezahlung, Abtretung ( 17)
13.1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach
Erfüllung der Leistung, und soweit nichts anderes
vereinbart ist, nach Wahl des Auftraggebers in10
4
nerhalb von 14 Tagen (ggf. unter Abzug eines vereinbarten Skontos) oder inner- halb von 30 Tagen
ohne Abzug. Sie kann früher gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen.
13.2. Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem
Eingang der prüfungsfähigen Rechnung bei der
benannten Dienststelle, frühestens jedoch mit
dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gemäß
Nummer 9.4 dieser Vertragsbedingungen.
13.3. Die Zahlung gilt als geleistet
- bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln mit dem Tag der Übergabe oder
der Einlieferung,
- bei Überweisung oder Auszahlung von einem
Konto des Auftraggebers mit dem Tag des Zugangs des Überweisungsauftrages beim Geldinstitut des Auftraggebers.
13.4. Eine Abtretung der Forderung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers ist nur mit vorheriger Zustimmung des
Auftraggebers rechtswirksam.
14 Vertragsänderungen
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
15 Gerichtsstand ( 19)
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die
Gültigkeit des Vertrages sowie aus dem Vertragsverhältnis richtet sich ausschließlich nach dem Sitz
der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
11
Anlage BB
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
(zum Verbleib beim Bieter)
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen
für die Vergabe von Leistungen" (VOL/A, Abschnitt 1).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des
Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder
Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor
Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit
diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat
 an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle
aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des
Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen
müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung
qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung
der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist
mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben,
ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit
Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen
Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben;
die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit
möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen,
3.1
3.2
3.3
3.4
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis
zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der
Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
Eine selbst gefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Das von der Vergabestelle vorgegebene
Leistungsverzeichnis ist allein
verbindlich.
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabedie zu einer
einwandfreien Ausführung der Leistung
erforderlich sind.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen,
entfallen lassen, zusätzlich erfordern),
nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht
entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
3.5
stelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine
Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
3.6
3.7
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf
verschiedene Einheitspreise anderer
Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm
geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei
denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere
Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkom-
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
 dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
mastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des
geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes
hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
 ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die
Abrechnungssumme gewährt werden
und
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder
qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden
Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst
nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus
aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht
zugelassen.
Stand August 2016 12
Anlage ILO
Erklärung zur Einhaltung internationaler Vereinbarungen gegen verbotene
ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182
Aufgrund eines Beschlusses des Rates der Stadt Oldenburg vom 08.10.2007 und gemäß
dem Ziel des  12 NTVergG finden im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen nur
Produkte Berücksichtigung, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILOKonvention 182 hergestellt wurden bzw.
Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive
zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet
haben. Hierdurch soll im Sinne der ILO-Konvention 182 sichergestellt werden, dass die Stadt
Oldenburg nur Produkte einkauft, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden.
Betroffen sind insbesondere folgende Produkte, sofern sie in Asien, Afrika oder Lateinamerika teilweise oder vollständig
hergestellt oder erzeugt wurden:
 Sportartikel (Bälle, Kleidung) und Spielwaren
 Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien, Lederwaren
 Natursteine, Grabsteine, Pflastersteine, Platten, Bordsteine, Diamanten
 Produkte aus Holz
 Agrarprodukte wie Kakao, Orangensaft, Südfrüchte, Tee, Kaffee
 Fischereiprodukte wie Garnelen, Shrimps usw.
 Feuerwerkskörper, Zündhölzer
Lederwaren, Gerbprodukte
1. Erklärung:
Ich/Wir erkläre/n, dass die von mir/uns angebotenen Produkte oder Teile davon nicht durch
ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt werden. Der Produktions-/Bearbeitungsort der von
mir/uns gelieferten Produkte oder Teile davon liegt nicht in Asien, Afrika oder Lateinamerika
(bitte zutreffendes ankreuzen):
 Ja  Nein
Wenn Nein angekreuzt wurde, machen Sie bitte folgende Angaben:
a) Der Produktions-/Bearbeitungsort der von mir/uns gelieferten Produkte oder Teile davon
liegt in Asien, Afrika oder Lateinamerika. Ein Zertifikat/Label im Sinne der ILO-Konvention 182 habe ich diesem Angebot
beigefügt (eine unabhängige Zertifizierung, die bestätigt, dass das Produkt nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit im
Sinne der ILOKonvention 182 hergestellt und/oder bearbeitet wurde),
 Nein
 Ja beigefügtes Label/Zertifikat:
Anerkannt werden insbesondere folgende Nachweise (oder ein gleichwertiger Nachweis):
Hinweise:
Sofern ein Zertifikat bei der Angebotsabgabe noch nicht vorliegen sollte, ist eine Eigenerklärung zunächst ausreichend. Das
Zertifikat ist auf Anforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung nachzureichen.
Falls ein gleichwertiger Nachweis vorgelegt wird, obliegt der Nachweis der Gleichwertigkeit
dem Bieter.
13
Anlage ILO
b) Der Nachweis kann nicht durch Zertifikat, Siegel oder gleichwertigen Nachweis erbracht
werden. Der Produktions-/Bearbeitungsort der von mir/uns gelieferten Produkte oder Teile
davon liegt in Asien, Afrika oder Lateinamerika. Ich versichere, dass das Produkt oder
Teile davon nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt und/oder bearbeitet wurde(n) (verbindliche Zusage Ihres
Unternehmens, dass das Produkt nicht mittels
ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt und/oder bearbeitet wurde; diese Bestätigung
muss auch die Aktivitäten aller Lieferanten und Subunternehmer abdecken)
 Nein
 Ja, ich/wir legen eine verbindliche Zusage nach den unten näher beschriebenen
 Anforderungen vor.
c) Der Nachweis kann nicht durch Zertifikat, Siegel oder gleichwertigen Nachweis erbracht
werden. Der Produktions-/Bearbeitungsort der von mir/uns gelieferten Produkte oder Teile
davon liegt in Asien, Afrika oder Lateinamerika. Mein Unternehmen, meine Lieferanten
und Subunternehmer haben aktive und zielführende Maßnahmen gegen den Einsatz
von Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 eingeleitet. Dies wird belegt durch
die/den beigefügte/n Selbstverpflichtung/ Verhaltenskodex/ Sozialstandard die/der von einer Führungskraft meines Unternehmens
unterzeichnet ist (Ihre verbindliche Zusage, dass
Ihr Unternehmen, Ihre Lieferanten und Subunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen gegen den Einsatz von Kinderarbeit im
Sinne der ILO-Konvention 182 eingeleitet haben.
 Nein
 Ja, ich/wir legen eine/n Selbstverpflichtung/Verhaltenskodex/Sozialstandard nach
 den unten näher beschriebenen Anforderungen vor.
Anforderungen an die Varianten b) und c)
Die Varianten b) und c) werden nur zugelassen, wenn produktbezogene Zertifikate, Siegel
oder vergleichbare Nachweise eines unabhängigen Dritten nicht vorgelegt werden können.
Dann ist eine von der Führungsebene Ihres Unternehmens unterzeichnete Selbstverpflichtung, ein Verhaltenskodex oder
Sozialstandard vorzulegen und ggf. die eingeleiteten Maßnahmen näher zu beschreiben.
2. Besondere Vertragsbedingungen
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Erklärung aus Ziffer 1 einzuhalten.
(2) Der Auftraggeber behält sich die Prüfung der Nachweise und deren Anerkennung vor.
(3) Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine nicht fristgerechte oder unvollständige Abgabe der geforderten Erklärungen
und Nachweise grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes führt.
(4) Die vorstehenden Erklärungen werden im Falle eines Zuschlages Vertragsbestandteil.
Verstößt der Auftragnehmer gegen die mit Ziffer 1 abgegebene Verpflichtung handelt es sich
um einen erheblichen Pflichtverstoß, der den Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag oder
zur fristlosen Kündigung berechtigt.
(5) Hat der Auftragnehmer einen Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen zu vertreten, ist der Auftraggeber berechtigt,
eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Endbetrages
des Auftragswertes (ohne Mehrwertsteuer) zu verlangen.
14
Anlage Tariftreue
Erklärung zur Tariftreue bzw. zur Zahlung von Mindestentgelten
nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG)
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Bau- und Dienstleistungen zur Auftragsausführung,
welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte/n ich/wir mich/uns, für die Ausführung der auf der Grundlage
dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Leistungen
 meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des  22
MiLoG vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348)1
, in der jeweils gültigen
Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes
und
 meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den
Regelungen nach  1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799)
2
, in der jeweils geltenden Fassung,
bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen
zu zahlen.
Ich/Wir nehmen zur Kenntnis, dass ich/wir vom öffentlichen Auftraggeber für die
Dauer von bis zu drei Jahren von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werde(n),
wenn ich/wir mindestens grob fahrlässig oder mehrfach gegen diese Erklärung
verstoße (n).
1 geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203)
2 zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 7. Februar 2016 (BGBl. I S. 203)
Stand: 17.06.2016
15
BesondereVertragsbedingungen
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Tariftreue-/Mindestentgelterklärung einzuhalten.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Nachunternehmer und von ihnen eingesetzte
weitere Nachunternehmer zu beauftragen, die sich verpflichten, die Tariftreueerklärung nach
 4 Abs. 1 NTVergG abzugeben und den für die Ausführung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten mindestens das nach  4 Abs. 1
NTVergG vorgesehene Entgelt zu zahlen. Gemäß
 13 Abs. 1 NTVergG sind der Auftragnehmer und die jeweiligen Nachunternehmer
verpflichtet, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf dessen
Verlagen jederzeit nachzuweisen.
(3) Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der
Tariftreueerklärung bzw. die Zahlung des Mindestlohnes zu überprüfen.
Er darf zu diesem Zweck Einblick in die Entgeltabrechnungen (Einsicht in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere
Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten
hervorgehen) des Auftragnehmers und der Nachunternehmer sowie in die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmern
abgeschlossenen Verträge nehmen und ist berechtigt, die eingesetzten Beschäftigten
zu befragen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
und die Pflicht, Fragen des Auftraggebers zu beantworten, hinzuweisen.
(4) Der Auftragnehmer und seine Nachunternehmer haben vollständige und prüffähige Unterlagen gemäß Absatz 1 und 2 über
die eingesetzten Beschäftigten, soweit sie bei der Auftragsausführung eingesetzt wurden, bereitzuhalten. Auf Verlangen des
Auftraggebers sind ihm
diese Unterlagen vorzulegen.
(5) Soweit Leistungen auf Nachunternehmer und von diesen auf weitere Nachunternehmer
übertragen werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer bzw. Nachunternehmer, den Nachunternehmern die für Auftragnehmer
geltenden Pflichten dieser Besonderen Vertragsbedingungen aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die
Nachunternehmer zu
überwachen.
(6) Zur Sicherung der Einhaltung der Verpflichtungen aus diesen Besonderen Vertragsbedingungen, gilt zwischen dem Auftraggeber
und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften
Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu 10
vom Hundert, des Auftragswertes als vereinbart.
Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach Satz 1 auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch
einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen
von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß weder kannte noch
kennen musste.
Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie vom Auftraggeber auf
Antrag des Auftragnehmers auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
(7) Die Nichterfüllung der Verpflichtungen aus diesen Besonderen Vertragsbedingungen durch
den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer sowie grob fahrlässige oder mehrfache
Verstöße gegen die Verpflichtungen der Absätze 1 bis 5 berechtigen den Auftraggeber zur
fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund des Auftrages.
Diese Anlage ist Bestandteil meines unterschriebenen Angebotsschreibens und wird im
Fall der Zuschlagerteilung Vertragsbestandteil. Mir ist bewusst, dass das Fehlen dieser
Erklärung oder eine wissentlich falsche Erklärung zum Ausschluss meines Angebotes
führen kann und einen Grund zur fristlosen Kündigung darstellt.
Stand: 17.06.2016
16
Anlage Tariftreue AN-NU
Vereinbarung zur Einhaltung der Tariftreue-/Mindestentgeltregelungen
nach  4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
Nach  13 Abs. 1 NTVergG muss sich der Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen verpflichten, den eingesetzten
Nachunternehmern Erklärungen zu den Verpflichtungen aus  4
Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und diese dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Alle
daraus resultierenden Verpflichtungen sind durch den Auftragnehmer vertraglich
abzusichern und dem Auftraggeber vorzulegen.
Leistung:
Zwischen (Auftragnehmer)
und (Nachunternehmer)
wird folgendes vereinbart:
Hiermit verpflichte/n ich/wir mich/uns, für die Ausführung der auf der Grundlage
dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Leistungen
 meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des  22
Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348)1
, in
der jeweils gültigen Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben des MiLoG
und
 meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den
Regelungen nach  1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799)2
, in der jeweils geltenden Fassung,
bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen
zu zahlen.
Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, dass ich/wir vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von
bis zu drei Jahren von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werde(n), wenn ich/wir
mindestens grob fahrlässig oder mehrfach gegen diese Vereinbarung verstoße(n).
1 geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203) 2 zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs.
11 des Gesetzes vom 7. Februar 2016 (BGBl. I S. 203)
Stand 17.06.2016
17
Anlage Tariftreue AN-NU
Besondere Vertragsbedingungen
(1) Der Nachunternehmer ist verpflichtet, die Erklärung von Seite 1 einzuhalten.
(2) Der Nachunternehmer verpflichtet sich, nur weitere Nachunternehmer zu beauftragen, die
sich verpflichten, die Tariftreueerklärung nach  4 Abs. 1 NTVergG abzugeben und den für
die Ausführung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten mindestens das nach  4 Abs. 1
NTVergG vorgesehene Entgelt zu zahlen.
(3) Gemäß  14 Abs. 1 Satz 2 NTVergG sind der Nachunternehmer und die jeweiligen weiteren Nachunternehmer verpflichtet, dem
öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der
Tariftreue-/Entgeltverpflichtung auf dessen Verlagen jederzeit nachzuweisen.
(4) Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung
der Tariftreueerklärung bzw. die Zahlung des Mindestlohnes zu überprüfen.
Er darf zu diesem Zweck Einblick in die Entgeltabrechnungen (Einsicht in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere
Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten
hervorgehen) des Auftragnehmers und der Nachunternehmer sowie in die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmern
abgeschlossenen Verträge nehmen und ist berechtigt, die eingesetzten
Beschäftigten zu befragen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten auf die Möglichkeit
solcher Kontrollen und die Pflicht, Fragen des Auftraggebers zu beantworten, hinzuweisen.
(5) Der Nachunternehmer hat vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten
Beschäftigten bereitzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers sind ihm diese Unterlagen
vorzulegen.
(6) Soweit Leistungen auf weitere Nachunternehmer übertragen werden, verpflichtet sich der
Nachunternehmer, den weiteren Nachunternehmern die für Auftragnehmer geltenden Pflichten dieser Besonderen Vertragsbedingungen
aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die weiteren Nachunternehmer zu überwachen.
(7) Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftragnehmer mit
Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers für jeden schuldhaften Verstoß eine
Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu 10 vom
Hundert, des Auftragswertes zu zahlen.
Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung erwirbt der öffentliche Auftraggeber
unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns (Nachunternehmer) zu
fordern.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer) (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer)
Stand 17.06.2016
18
Angebotsaufkleber
Haben Sie Ihr Angebot vollständig ausgefüllt und unterschrieben bzw. elektronisch
abgegeben und den Mantelbogen rechtsgültig unterschrieben, senden Sie diese/n
rechtzeitig in einem verschlossenen Umschlag an die unten genannte Stelle. Eine
persönliche Abgabe ist ebenfalls möglich.
Absender/in:
Angebot für:
Angebotsfrist:
Eröffnungstermin:
Projektnummer:
An
 - sofort
 zustellen -
Stadt Oldenburg (Oldb)
Vergabestelle
Industriestraße 1a, Zi. 150
26121 Oldenburg
Bitte schneiden Sie den Angebotsaufkleber aus und kleben diesen auf den
verschlossenen Umschlag
Beschaffung eines Containerfahrzeugs
26.08.2020 15:30:00 2020OL000272
19
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
27.07.2020
Verfahren: 2020OL000272 - Beschaffung eines Containerfahrzeugs
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Vorbemerkungen
Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Lose aufgeteilt. Los 1 enthält die Beschreibung / An-forderungen an das Fahrgestell
und Los 2 die an den Aufbau Abrollkipper.
Das Leistungsverzeichnis legt fest, dass der Hersteller des Fahrgestells dieses zum Ab-fallwirtschaftsbetrieb liefert.
Hier hat der Aufbauhersteller das Fahrgestell zu überneh-men und zur Montage des Aufbaus in sein Werk zu
überführen. Nach erfolgter Montage liefert der Aufbauhersteller das komplette Fahrzeug wieder zum
Abfallwirtschaftsbetrieb. Nach Auftragserteilung ist eine anderslautende Absprache zwischen den einzelnen
Auftragnehmern über die Direktanlieferung zulässig. Der Abfallwirtschaftsbetrieb ist von einer solchen Absprache in
Kenntnis zu setzen. Die Kosten der Überführung sind von den Bietern zu berücksichtigen.
Die Bieter sollen dem Angebot eine eigene technische Beschreibung für das angebote-ne Fabrikat / Modell
beigefügen.
1 LOS Fertigung und Lieferung eines Kommunalfahrzeug-Fahrgest ells EUR .........................
Zuschlagskriterium: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Klassifizierung: Fahrzeuge für Abfall (34144510-6)
Fertigung und Lieferung eines Kommunalfahrzeug-Fahrgest ells geeignet für die Montage eines Abrollkippers (Los 2)
1.1 Fertigung und Lieferung eines
Kommunalfahrzeug-Fahrgest
ells als Abrollkipper
USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Stück
 - Frontlenker-Fahrerhaus mittel
- Innenmaße Fahrerhaus (h x b x l): ca. 1370mm x 2050mm x
1770mm (Innenhöhe zwischen Mitteltunnel/Fahrerhausda ch
- Fahrerhausrückwand mit zwei Fenstern
- 3-Achser mit höchstmöglichem zulässigen Gesamtgewicht
- gelenkte Nachlaufachse liftbar mit Anfahrhilfe
- Radstand ca. 4800 mm je nach Aufbauhersteller für 7m
Container
- EG-Fahrtenschreiber Continental
- Vorrüstung Mauterfassungsgerät
- Radio mit Blue Tooth Handyfreisprecheinrichtun g
- Rückfahrkamera (auf Bordmonitor & aktivierbar bei nicht
eingelegtem Rückwärts-gang)
- USB-Anschluss
- Multifunktionslenkrad
- Orthopädischer Fahrersitz luftgefedert Recaro C7000
- Einzelsitz rechts mit klappbarer Lehne und Automatikgurt
- Windschutzscheibe Verbundglas und Wärmeschutzverglasung
und Sonnenblende vor Windschutzscheibe
- heizbare Außenspiegel mit Weitwinkel- und Bordsteinspiegel
elektrisch verstellbar
- Stabilisatoren an Vorderachse und Hinterachse
- Hydrolenkung
- Scheibenwascher mit elektr. Pumpe
- Sonnenrollos an den Türen links und rechts
- Klimaanlage
- Kompressorkühlbox
- Zusatzluftheizung mit Zeitschaltuhr
- Diesel-Motor ca. 440 PS, EURO 6 d temp & großer AdBlue
Tank
- Rußpartikelfilter
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/4
20
- Bereifung Antriebsachse 315/80 R 22,5 schlauchlos
- Bereifung Nachlaufachse 315/80 R 22,5 schlauchlos
- Vorderfedern verstärkt in Verbindung mit Reifen 385/65 R 22,5
- Bremse verstärkt
- Drucklufttrockner beheizt
- Hinterachse Luftfederung für hohen Schwerpunkt
- Drucksensoren an den Luftfederbälgen für Aufbau
- Automatische Absenkung der Luftfederung auf Puffer mit
Restdruckregelung
- Automatische Niveaueinstellung ab 20km/h incl. Abschaltung
aller Zusatzleuchten
- Achslastanzeige Digital
- Notbremsassistent nicht abschaltbar
- Akustische Rückfahrwarnanlage
- Warnmarkierungen
- Hochlastwankstabilisierun g
- Hinterachsstoßdämpfer tiefer gesetzt für Abrollkipper
- Fahrerhaus luftgefedert
- Dachspoiler
- Drehzahlanhebung
- Nebenabtrieb Motorseitig
- Differentialsperre
- mit Reserveradhalter
- Einstieg gem. BAGUV
- Verbandskasten
- automatisiertes Schaltgetriebe elektropneumatisch ohne
Kupplungspedal
- Lackierung
Rahmen RAL 9011
Fahrerhaus RAL 2011 (schadstoffarm)
- Zulassungsbescheinigung, Prüfbuch
- 3 Jahre/450000km Antriebstranggarantie
- Nebelscheinwerfer
- Tank ca. 400 Liter
- Batterien 2 x 175 Ah 12 V
- Schluss- und Positionsleuchten in LED-Ausführung
- Abbiegelicht
- Sicherungsautomaten
- zwei LED Arbeitsscheinwerfer auf dem Fahrerhausdach hinten
- zusätzlich zwei LED Arbeitsscheinwerfer bei den
Schlussleuchten
- zusätzlich LED Arbeitsscheinwerfer für Aufnahmerolle links &
rechts (flach max. 6 cm)
- Dachluke manuell
- Blitz Rundumleuchten
- Bedieneinheit für Abrollkipper am Armaturenbrett
- Handwaschbehälter Fahrerseite
- Abbiegeassistent
- Verstärkte Luftfördereinheit (entweder größerer Luftkessel
oder größerer Kompressor)
- Luftanschluss im Fahrerhaus, mit Luftpistole und flexibler
Zuleitung
- Flexible Begrenzungsleuchte an Heckstoßstange außen
- Zentralschmieranlage incl. Rockinger Anhängerkupplung Typ
430 G 150 A mit auto-matischem Wartungssystem
(luftunterstützt)
- Luftanschluss für Anhängerbremse in Duomatik-Kupplung
- Überführung an den Auftraggeber (siehe Vorbemerkungen)
Textergänzungen/Eigenscha ften
angebotenes Fabrikat und Typ: ________
verbindliche Lieferzeit ab Auftragserteilung: ________ Wochen
Legen Sie dem Angebot bitte eine ausführliche eigene Beschreibung des Produktes bei.: ________
Volumen AdBlue-Tank: ________ Liter
Lieferadresse / -Termine
Stadt Oldenburg (Oldb)
-Abfallwirtschaftsbetrieb -
Wehdestr. 70
26123 Oldenburg
2 LOS Fertigung eines Abrollkippers EUR .........................
Leistungsverzeichnis - 2/4
21
Zuschlagskriterium: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Klassifizierung: Fahrzeuge für Abfall (34144510-6)
Fertigung eines Abrollkippers und Montage auf Fahrgestell Los 1
2.1 Fertigung eines Abrollkippers
und Montage auf Fahrgestell
Los 1
USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Stück
 - Grundrahmen aus zwei geschlossenen Stahllängsträgern mit
Quertraversen
- Drehwelle zur Aufnahme eines Kipprahmens
- Teleskop-Kipp-Rahmen
- Hydraulikanlage mit Mehrkolben Axialpumpe, Aufbau
bedienbar bei eingelegtem Gang
- zwei doppeltwirkende Einkolbenschwenkpressen
- technisch mögliche Nutzlast einschließlich Behälter ca. 20.000
kg
- geeignet für Behälter nach DIN 14505 und 30722 bis 7000
mm Länge
- hydraulische Innenverriegelung
- Alukotflügel für Hinterräder
- Lackierung wie Fahrgestellrahmen
- seitlicher Unterfahrschutz
- Unterfahrschutz hinten hydraulisch verschiebbar
- seitliche LED Markierungsleuchten
- Edelstahlstaukiste & Gitterkorb seitlich am LKW montiert
- 2 x Feuerlöscher ABC 6kg im Bereich LKW-Rahmen montiert
(links & rechts)
- Montage auf Fahrgestell (Los 1)
- TÜV-Abnahme
- Abholung des Fahrgestells beim Auftraggeber (siehe
Vorbemerkung)
- Überführung des gesamten Fahrzeugs nach Montage an den
Auftraggeber (siehe Vorbemerkung)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenscha ften
angebotenes Fabrikat und Typ: ________
verbindliche Lieferzeit ab Fahrgestellübernahme: ________ Wochen
Legen Sie dem Angebot bitte eine ausführliche eigene Beschreibung des Produktes bei.: ________
Lieferadresse / -Termine
Stadt Oldenburg (Oldb)
-Abfallwirtschaftsbetrieb -
Wehdestr. 70
26123 Oldenburg
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 3/4
22
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
27.07.2020
Verfahren: 2020OL000272 - Beschaffung eines Containerfahrzeugs
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 4/4
23
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
27.07.2020
Verfahren: 2020OL000272 - Beschaffung eines Containerfahrzeugs
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Los 1 -"Fertigung und Lieferung eines Kommunalfahrzeug-Fahrgest ells"
2 Los 2 -"Fertigung eines Abrollkippers"
3 Hinweis
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte beachten Sie, dass die Fragen so formuliert sind, dass die Antwort "ja" immer Ihre Eignung bestätigt, d.h. keine
Verurteilung/Insolvenz/.. . vorliegt.
4 Hinweis zum Datenschutz
K.O.-Kriterium: Nein
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie unter www.oldenburg.de/datensch utz oder unter 0441 235-4444.
5 Schwarzarbeit [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Weiterhin erkläre ich/erklären wir, dass ich/ wir in den letzten zwei Jahren nicht gemäß  21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungs gesetz mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten und mehr oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
6 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich erkläre, daß ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß
nachgekommen bin/sind.
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
7 Erklärung zum AEntG und MiLoG [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen das Arbeitnehmer-Entsendegese tz oder das Mindestlohngesetz
mit
einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von
der
Auftragsvergabe nach  21 AEntG oder  19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
8 Erklärung Insolvenz [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (Weiterführung
der Geschäfte
durch Insolvenzverwalter -  22 InsO).
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
9 Registergericht/Genehmigu ngsbehörde [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Kriterienkatalog - 1/3
24
Bitte machen Sie folgende Angaben:
- Eintrag im öffentlichen Register unter: HRA, HRB, GnR oder VR
- Registernummer
- zuständiges Registergericht/Genehmigu ngsbehörde
10 Ausländische Unternehmen
K.O.-Kriterium: Nein
Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EWR-Staat / Staat des WTO-Abkommens bzw.
einem anderen Staat (bitte Nennung des Staates, soweit es sich nicht um einen EWR-Staat / Staat des WTO-Abkommens handelt):
11 Nachweise/Präqualifikatio n
K.O.-Kriterium: Nein
Die Nachforderung von Nachweisen zur Bestätigung der vorgenannten Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung wird vorbehalten.
Falls der Nachweis durch Eintragung in ein Präqualifizierungsverzeic hnis zugelassen ist, geben Sie nachfolgend bitte Name und
Präqualifikations-Nummer an:
12 Erklärung des Bieters [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss
von
weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
13 Nachunternehmereinsatz
K.O.-Kriterium: Nein
Beabsichtigen Sie Teilleistungen an Nachunternehmer zu übertragen, nennen Sie bitte an dieser Stelle
- die Teilleistung
- Name und Anschrift des Nachunternehmers
Kann das Unternehmen namentlich noch nicht benannt werden, muss dies spätestens vor Zuschlagserteilung, ggf. auf Anforderung
des
Auftraggebers erfolgen.
Die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile kann nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere Unternehmen
(Nachunternehmer) übertragen werden.
Als Nachunternehmer werden nur Firmen beauftragt,
- die die geforderten Eignungs- und Zuverlässigkeitskriterien erfüllen,
- die sich verpflichten, die übertragenen Leistungen grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen,
- die die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen,
- die bei Erfüllung einer Dienstleistung eine Erklärung zur Tariftreue (Anlage AN-NU) abgegeben haben und
- die bei Erfüllung einer Lieferleistung eine Erklärung zur ILO-Konvention 182 (Anlage ILO) abgegeben haben.
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
27.07.2020
Verfahren: 2020OL000272 - Beschaffung eines Containerfahrzeugs
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Los 1 -"Fertigung und Lieferung eines Kommunalfahrzeug-Fahrgest ells"
1.1 Wirtschaftlichstes Angebot
Gewichtung: 100,00%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das unter den Gesichtspunkten Preis, Qualität und Ausführungsfrist als das
wirtschaftlichste
erscheint.
2 Los 2 -"Fertigung eines Abrollkippers"
2.1 Wirtschaftlichstes Angebot
Gewichtung: 100,00%
Maximalpunktzahl: 10
K.O.-Kriterium: Nein
Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das unter den Gesichtspunkten Preis, Qualität und Ausführungsfrist als das
wirtschaftlichste
erscheint.
Kriterienkatalog - 3/3
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External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
27
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/07/1a36adb7-3110-4665-a970-88af22cf25a1.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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