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Ausschreibung: Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung und Reinigung von Miethandtüchern - DE-Nürnberg
Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Dokument Nr...: 884631-2020 (ID: 2020080611380088821)
Veröffentlicht: 06.08.2020
*
  Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung und Reinigung von Miethandtüchern für die Stadt Nürnberg
VERGABEUNTERLAGEN
2020003965
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung und Reinigung von
Miethandtüchern für die Stadt Nürnberg
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Stadt Nürnberg - Zentrale Dienste
Äußere Cramer-Klett-Str. 3, 90489 Nürnberg, Deutschland
30.07.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
zavb_nbg........................................................................................................................
.................................. 3
Datenschutzhinweise Vergabeverfahren
VMS_20190115............................................................................... 9
Bewerbungsbedingungen-VMS_UVgO_20200109.........................................................................................
. 11
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 14
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 19
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 23
i
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung und Reinigung von Miethandtüchern für die Stadt
Nürnberg
I. Allgemeines
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben.
Einzelheiten ergeben sich aus den Anlagen.
 Allgemeine Informationen zum Verfahren
Projektname: Rahmenvereinbarung über
die Bereitstellung und
Reinigung von
Miethandtüchern für die
Stadt Nürnberg
Projektbeschreibung: Rahmenvereinbarung über
die Bereitstellung und
Reinigung von
Miethandtüchern für die
Stadt Nürnberg
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Termine
Bekanntmachung am: 31.07.2020
Angebotsfrist 24.08.2020 23:59:00
Bindefrist: 30.09.2020
Frist für Fragen in der
Bieterkommunikation:
11.08.2020 14:00
1. Auskünfte:
Auskünfte erteilt nur die Vergabestelle der Auftraggeberin (sofern in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Angaben
gemacht
werden), bei der auch die der Ausschreibung zugrunde liegenden Bedingungen eingesehen werden können.
Die Kommunikation mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Nachrichtenmodul "Bieterkommunikation" im
Vergabemanagementsystem der Deutschen eVergabe. Bei Rückfragen zur Bedienung der Software wenden Sie sich bitte an den Support
der
Firma Healy Hudson: support@ deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter: 0611 / 949 106-81.
Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend
unterrichtet gewesen
sei, ist ausgeschlossen.
2. Preisnachlässe:
Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote berücksichtigt, wenn sie
sich auf alle
Abschlags- und Schlusszahlungen beziehen und die Zahlungsfrist mindestens 14 Tage beträgt. Nicht zu wertende Preisnachlässe
(unter 14
Tage) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. Deshalb werden von uns in der
Ausschreibung 14
Tage als Richtwert vorgegeben, d.h. die von uns vorgegebenen 14 Tage dienen nur zur Wertung. Unabhängig davon können Sie
jedoch in
Ihrem Angebot auch ein längeres Zahlungsziel (z.B. 21 Tage) anbieten. Sollte in Ihrem Angebot kein Skonto/Preisnachlass
angegeben werden,
tritt der Regelungsinhalt gem.	17 Nr. 1 VOL/B in Kraft, wonach die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen 30 Tagen nach Eingang
der
prüfbaren Rechnung erfolgt.
3. Kriterien für die Auftragsvergabe:
Bewertungsmethode: Niedrigster Preis
Berechnungsmethode:
Gelten besondere Zuschlagskriterien, werden diese bekannt gemacht und können dann als Wertungsmatrix in der Angebotsmaske des
Bieterassistenten eingesehen werden.
4. Bedarfspositionen
Bedarfspositionen werden gewertet.
5. Eigene AGB
Beinhaltet das Angebot eigene Geschäftsbedingungen des Bieters (auch AGB), muss das Angebot gemäß  42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO bzw.
 53
Abs. 7 Satz 1, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV ausgeschlossen werden.
6. Vergabeunterlagen/Vertrag sbedingungen
Mit der Angebotsabgabe werden die im Angebotsassistenten (Workflowpunkte Vertragsbedingungen/Formu lare und Produkte/Leistungen)
hinterlegten und aufgeführten Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung sowie die VOL/B, in der am Tage der
Angebotseröffnung
gültigen Fassung, Vertragsbestandteil.
1
Die Rangfolge richtet sich nach 1 VOL/B.
7. Bindefrist
Mit Abgabe des Angebots ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
8. Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen
Eine wissentlich unvollständige oder falsche Erklärung im Angebotsschreiben kann den Ausschluss von weiteren
Auftragserteilungen zur Folge
haben.
9. Gemäß DSGVO ist der Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung notwendig, wenn die Auftraggeberin:
a) einen Auftrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt und/oder
b) Im Zuge eines Pflege-/Wartungsvertrags eine Fernwartung vereinbart wird.
Sofern sich die Notwendigkeit einer Vereinbarung über Auftragsverarbeitung erst während der Vertragslaufzeit ergibt, wird
eine Vereinbarung
auf Basis eines Vertragsmusters der Auftraggeberin geschlossen.
II. Elektronische Angebotsabgabe
Vorgehensweise:
1. Durch die elektronische Angebotsabgabe im Bieterassistenten des Vergabemanagementsystems (VMS) ist das Textformerfordernis
gem.
126 b BGB erfüllt ( 38 UVgO bzw.  53 Abs. 1 VgV).
2. Bei Rückfragen zur Bedienung der Software können Sie sich gerne an den Support der Firma Healy Hudson wenden.
 An: support@ deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter: 0611 / 949 106  81
III. Schriftliche Angebotsabgabe
Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten, ausschließlich auf elektronischem Weg die
Angebotsunterlagen
(Eingabemaske im Bieterassistenten) auszufüllen und bis zum Einreichungstermin elektronisch (Angebotsfrist, siehe Projekt- und
Dokumenteninformation) abzugeben.
Die Angebotsabgabe auf schriftlichem Weg in Papierform ist in diesem Verfahren nicht zugelassen.
2
Stadt Nürnberg
ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
für die Ausführung von Leistungen (ZAVB/L)
Hinweis
Die genannten Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Art und Umfang der Leistung, Preise (VOL/B  1)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für die zur Leistung erforderlichen
Arbeitsmittel, Betriebs- und Hilfsstoffe wie Reinigungsmittel, Verpackung o.ä. und die
notwendigen Hilfsleistungen wie Transporte, Auf- und Abladen frei Verwendungsstelle,
sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Etwaige
Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die
Lieferung/Leistung abgegolten.
Packstoffe hat der Auftragnehmer zurückzunehmen und ggf. wie auch durch seinen
Auftrag entstandene Abfälle auf seine Kosten fachgerecht zu beseitigen.
Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbst gefertigte Abschrift oder
Kurzfassung benutzt hat, ist allein die vom Auftraggeber verfasste
Leistungsbeschreibung verbindlich
Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung
Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall
erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der
Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach
Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die
Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel bei
Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
2 Einheitspreise
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag
einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz
und Einheitspreis entspricht.
3 Änderung der Leistung (VOL/B  2)
3.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nr.3 eine erhöhte Vergütung, muss
er dies dem Auftraggeber unverzüglich  möglichst vor Ausführung der Leistung und
möglichst der Höhe nach  schriftlich mitteilen.
3.2 Sind nach  2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer auf Verlangen seine
Preisermittlungen für diese Preise und für die vertragliche Leistung vorzulegen und
Mehr- und Minderkosten nachzuweisen.
4 Ausführungsunterlagen (VOL/B  3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrundegelegt werden, die vom Auftraggeber
als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
3
Seite 2 von 6
5 Ausführung der Leistung (VOL/B  4)
5.1 Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
unterrichten.
5.2 Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede
Änderung seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft dem Auftraggeber
unverzüglich unaufgefordert mitzuteilen.
5.3 Nach- oder Subunternehmer treten in keinem Fall in rechtliche oder vertragliche
Beziehungen zum Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat also derartige weiter
gegebene Aufträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu erteilen. Die
Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber erfolgt nur mit dem Auftragnehmer.
6 Kündigung aus wichtigem Grund (VOL/B 8)
Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten
des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet,
verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei
ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse
einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.
7 Wettbewerbsbeschränkungen (VOL/B  8 Nr. 2)
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen
hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. der
Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in
anderer Höhe nachgewiesen wird.
Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere
solche aus  8 Nr. 2 VOL/B, bleiben unberührt.
Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten insbesondere Verabredungen
und Verhandlungen mit anderen Bietern über
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar
oder mittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligungen oder andere Aufgaben, sowie Empfehlungen,
es sei denn, dass sie nach  24 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) zulässig sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
4
Seite 3 von 6
8 Abnahme (VOL/B  13)
8.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
8.2 Die Gefahr geht grundsätzlich erst mit der Abnahme auf den Auftraggeber über.
9 Mängelansprüche (VOL/B  14)
Die Verjährung für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung bzw.
Lieferung.
10 Rechnungen (VOL/B  15 und 17)
10.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder
Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind
durchlaufend zu nummerieren.
10.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl
(Position) und der Bezeichnung  gegebenenfalls abgekürzt  wie in der
Leistungsbeschreibung aufzuführen.
10.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) in
Euro aufzustellen: der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem
Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird
die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf
maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
10.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits
erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen
Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
10.5 Alle Rechnungen und sonstige Abrechnungsunterlagen sind vom Auftragnehmer in 2-
facher Ausfertigung einzureichen.
11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (VOL/B  16)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen
arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-
, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht
enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen
aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften
erhält der Auftragnehmer.
5
Seite 4 von 6
12 Zahlungen (VOL/B  17)
12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos im Überweisungsverkehr in Euro geleistet.
12.2 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das
Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat.
12.3 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den
Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
12.4 Für Vorauszahlungen ist stets besondere Sicherheit durch selbstschuldnerische
Bürgschaft nach dem vom Auftraggeber vorgeschriebenen Muster für den
Zahlungsbetrag incl. Mehrwertsteuer zu leisten.
13 Überzahlungen (VOL/B  17)
13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann
sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB)
berufen.
13.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu
erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des
Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner
Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über
dem Basiszinssatz des  247 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
13.3 Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche des Auftraggebers beträgt acht Jahre, sie
beginnt mit der Schlusszahlung.
14 Abtretung
14.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können ohne Zustimmung
des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn sich die Abtretung auf alle
Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller
etwaiger Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung
des Auftraggebers gegen ihn wirksam.
14.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst,
- wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter
genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle des Auftrags gemäß dem
Formblatt des Auftraggebers schriftlich angezeigt worden ist und
- wenn der neue Gläubiger eine Erklärung gemäß Formblatt mit folgendem Inhalt
abgegeben hat:
"Ich erkenne an,
a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen
beansprucht werden kann,
b) dass mir gemäß  404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die
zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren,
c) dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des  406 BGB zulässig
6
Seite 5 von 6
ist,
d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber
nicht wirksam ist.
Zahlungen, die der Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet,
lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim
Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des
Überweisungsauftrags an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies
gilt nicht, wenn die die Zahlung bearbeitende Kasse schon vor Ablauf dieser Frist von
der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte."
14.3 Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen.
14.4 Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach den Nrn. 14.1 bis 14.3 kann der
Auftragnehmer Geldforderungen an einen Dritten abtreten, wenn der Auftragnehmer
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsgeschäft, das
die Forderung begründet hat, für ihn ein Handelsgeschäft ist (siehe  354a Satz 1
HGB).
Die Forderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber dem
Auftraggeber; er kann vielmehr weiterhin mit befreiender Wirkung an den
Auftragnehmer Zahlungen leisten. Das gilt auch dann, wenn die Forderungsabtretung
dem Auftraggeber angezeigt wird oder er anderweitig davon Kenntnis erlangt (siehe
354a Sätze 2 und 3 HGB).
15 Sicherheitsleistung (VOL/B  18)
15.1 Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher
Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung
der Leistung einschließlich der Abrechnung, für Mängelansprüche und
Schadensersatz.
15.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der
Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz.
15.3 Wird in den Besonderen Vertragsbedingungen Sicherheit verlangt, hat der
Auftragnehmer Sicherheit (vorzugsweise durch Bürgschaft) zu leisten.
15.4 Die Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche beträgt 5 % der
Auftragssumme einschließlich Mehrwertsteuer. Bei besonderen Risiken kann sie bis zu
10 % der Auftragssumme einschließlich Mehrwertsteuer betragen. Bei Erhöhung der
Auftragssumme um mehr als 50.000 EURO einschließlich Mehrwertsteuer (Nachträge,
Mengenmehrungen usw.) ist die Sicherheit entsprechend zu erhöhen. Der
Auftraggeber kann dies auch bei niedrigeren Erhöhungen verlangen.
15.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, als Sicherheit die entsprechende Summe bei fälligen
Zahlungen aus diesem Vertrag einzubehalten. Ein Einbehalt kann durch eine
entsprechende Bürgschaft ersetzt werden.
15.6 Nach Abnahme, Vorlage der prüfbaren Schlussrechnung und nach Erfüllung aller bis
dahin bestehenden Ansprüche kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit
für Mängelansprüche bis auf 3 % der Abrechnungssumme zuzüglich der
voraussichtlichen Aufwendungen für die Beseitigung festgestellter Mängel verringert
oder gem. 16.5 die Bürgschaft ausgetauscht wird.
15.7 Die Sicherheit für Mängelansprüche wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen
für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend gemachten Ansprüche
erfüllt sind.
7
Seite 6 von 6
16 Bürgschaften (VOL/B  17 und 18)
16.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu
verwenden.
16.2 Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche
Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder
Kautionsversicherer zu stellen (Konzernbürgschaften sind nicht zugelassen.).
16.3 Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- "Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft
nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage
gemäß  770, 771, BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der
Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Gegenforderungen des Auftragnehmers.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser
Bürgschaftsurkunde.
- Gerichtsstand ist Nürnberg.
16.4 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde in Euro
zu stellen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss die Bürgschaft auf die Arbeitsgemeinschaft
ausgestellt sein.
16.5 Die Urkunde über die Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft wird
zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige rechtmäßig erhobene Ansprüche befriedigt und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
16.6 Die Urkunde über die Mängelanspruchsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die
Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend
gemachten Ansprüche erfüllt sind.
16.7 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die
Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (VOL/B  19)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste
Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen
zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
18 Gerichtsstand (VOL/B  19)
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist  soweit gesetzlich zulässig
Nürnberg.
8
Stadt Nürnberg
Zentrale Dienste
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen
Datensicherheit
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte
Verbindung übertragen.
Verantwortlich für die Datenerhebung
Stadt Nürnberg
Zentrale Dienste
Äußere Cramer-Klett-Str. 3
90489 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31  33 21 1
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Datenschutz
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31  51 15
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:
 Durchführung von Vergabeverfahren, insb.:
 Bereitstellen von Vergabeunterlagen
 Beantwortung von Bieterfragen
 Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen
 Abfrage und Überprüfung der Eignung
 Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen
 Pflege einer Bieterkartei
 Dokumenten- und Vertragsmanagement
 Vertragsabwicklung
 Führen sachdienlicher Kommunikation
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Buchstaben b, c und e DSGVO sowie Art. 4
Absatz 1 BayDSG.
Weitergabe von Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden  soweit erforderlich  weitergegeben an:
 Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem.  150a GewO
 Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von
 Ausschlussgründen
 Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
 Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher Voraus
 setzungen
 Sachbearbeiter der Stadt Nürnberg zur sachdienlichen Kommunikation
 Teilnehmer an Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung
9
Seite 2 von 2
Übermittlung an Drittländer
Es erfolgt keine Übermittlung. Bei Übermittlung in Drittländer = Nicht-EU bitte mit der/dem
Datenschutzbeauftragten Kontakt aufnehmen.
Speicherzeitraum
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.
Bei europaweiten Ausschreibungen sind gem.  8 Abs. 4 VgV für Liefer- und Dienstleistungen bzw.  20 EU
VOB/A i.V.m.  8 Abs. 4 VgV für Bauleistungen die Vergabeunterlagen bis zum Ende der Laufzeit des
Vertrags/ der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des
Zuschlags.
Bei nationalen Ausschreibungen sind gem.  6 UVgO für Liefer- und Dienstleistungen die Vergabeunterlagen
mindestens für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags aufzubewahren.
Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für Bauleistungen deren Auftragswert
25.000  ohne USt. bzw. bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000  ohne USt. übersteigt, sind
die in	20 Abs. 3 VOB/A genannten Informationen sechs Monate vorzuhalten,  20 Abs. 3 Satz 2 VOB/A.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung
folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer
Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten
verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen
Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie
Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die
Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die
Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht
auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch
machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht
ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Erforderlichkeit der Datenangabe
Nach den oben genannten Rechtsgrundlagen sind die Daten für die Vergabe öffentlicher Aufträge und
Konzessionen erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann das Vergabeverfahren möglicherweise
nicht erfolgreich durchgeführt und/oder der Vertrag nicht abgeschlossen und abgewickelt werden.
10
Stand Januar 2020 Seite 1 von 3
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher
Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte"
(Unterschwellenvergabeordnung  UVgO).
1.1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters/Bewerbers Unklarheiten,
so hat der Bieter/Bewerber die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
1.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern/Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem
Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden
ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere
für Bietergemeinschaften.
1.3 Angebot
1.3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
1.3.2 Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter/Bewerber und die
natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das
Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot
ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die
Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
1.3.3 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind in Euro
(Bruchteile in vollen Cent) ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter
Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Die
Berechtigung zur Verrechnung ermäßigter Steuersätze ist mit dem Angebot nachzuweisen.
Soweit ihre Wertung in den Informationen zum Verfahren nicht ausdrücklich vorgesehen ist,
werden nur Preisnachlässe gewertet, die
 ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
 an der dafür vorgesehenen Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe (z.B. Skonti) bleiben Inhalt des Angebotes und werden
im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
1.3.4 Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen
werden.
Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen
und Angaben enthalten. Die Preise des Angebots müssen grundsätzlich auch die Kosten
aller zur Leistung erforderlichen Stoffe, Hilfsstoffe und Lohnnebenkosten sowie alle
Nebenleistungen enthalten.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz
oder gleichwertiger Art und wird vom Bieter/Bewerber dazu eine Produktangabe
verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typbezeichnung)
auch dann anzugeben, wenn der Bieter/Bewerber das vorgegebene Fabrikat anbieten
will. Fehlt diese Angabe, ist das Angebot unvollständig.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der
Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
1.3.5 Wird in der Ausschreibung auf Normen, technische Spezifikationen, europäische
technische Zulassungen Bezug genommen, wird das Angebot auch gewertet, sofern der
11
Stand April 2019 Seite 2 von 3
Bieter/Bewerber in seinem Angebot mit geeigneten Mitteln nachweist, dass die von ihm
angebotene Lösung den Anforderungen der technischen Spezifikation, auf die Bezug
genommen wurde, gleichermaßen entspricht.
1.3.6 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
1.4. Datenschutz
1.4.1 Die von den Bietern/Bewerbern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im
Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben erfolgen
freiwillig und sind Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes.
1.4.2 Ein qualifizierter Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
1.4.3. Werden der Auftraggeberin personenbezogene Daten Dritter (z.B. von Mitarbeitern des
Auftragnehmers/der Auftragnehmerin) als Betroffene übermittelt, so ist der
Auftragnehmer/die Auftragnehmerin für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Verpflichtungen diesbezüglich eigenständig verantwortlich. Auf die Frewilligkeit ihrer
Angaben ist hinzuweisen und der qualifizierte Datenschutzhinweis der Auftraggeberin ist
den Betroffenen bekannt zu machen.
1.5 Nebenangebote
1.5.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten
Mindestanforderungen erfüllen. Sie müssen als solche gekennzeichnet sein, ihre Anzahl
ist an der im dafür vorgesehenen Stelle aufzuführen.
1.5.2 Nebenangebote müssen qualitativ und quantitativ die durch die Leistungsbeschreibung
vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen. Sie müssen damit mindestens
 die funktionalen Anforderungen und
 die wirtschaftlichen Kriterien der ausgeschriebenen Lösung erfüllen, insbesondere
Gebrauchstauglichkeit, Folgekosten, Lebensdauer.
Die Gleichwertigkeit ist mit dem Nebenangebot nachzuweisen.
1.5.3 Der Bieter/Bewerber hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und
erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit
möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung
der Leistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter/Bewerber eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im
Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu
machen.
1.5.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses
beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern
(auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
1.5.5 Nebenangebote, die den Nummern 1.5.1 bis 1.5.4 nicht entsprechen, können nicht
gewertet werden.
1.6 Bietergemeinschaften
1.6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben,
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (oder vergleichbarer Zusammenschluss)
im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
 dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
 dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
12
Stand April 2019 Seite 3 von 3
1.6.2 Beim Öffentlichen Verfahren und bei Beschränkter Ausschreibung werden Angebote von
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus
aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
1.7 Benachrichtigung
Wurde bis zum Ablauf der Bindefrist kein Auftrag erteilt, so konnte das Angebot nicht
berücksichtigt werden. Eine Unterrichtung der Bieter erfolgt gem.  46 UVgO.
13
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
30.07.2020
Verfahren: 2020003965 - Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung und Reinigung von
Miethandtüchern für die Stadt Nürnberg
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Allgemeine Vorbemerkungen
1. Allgemeines und Vertragslaufzeit
Bei der Stadt Nürnberg lassen rund 70 Dienststellen mit ca. 200 verschiedenen Lieferadressen zuvor bereitgestellte
Handtücher waschen.
Vergeben wird die Bereitstellung und Reinigung von Miethandtüchern für die Festlaufzeit vom 01.11.2020 bis
31.10.2022 (zwei Jahre) mit zweimaliger Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr, bis maximal 31.10.2024.
2. Mengen
Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um geschätzte Mengen, welche auf Grundlage der tatsächlich
beauftragten Leistungen der letzten 9 Monate auf die maximale Laufzeit von 4 Jahren hochgerechnet wurden.
Es besteht kein Anspruch auf Abnahme der geschätzten Mengen durch die Auftraggeberin.
Die geschätzten Mengen können während der Vertragslaufzeit bei Bedarf optional um maximal 50% erhöht werden.
3. Abholung und Anlieferung
3.1 Dienststellen mit geringerem Wäscheaufkommen haben überwiegend eigene Wäschekörbe zur Verfügung. In
den Wäschekörben wird vor Ort die Schmutzwäsche gesammelt und der Wäscherei mitgegeben. Die Wäscherei
liefert im Gegenzug die Frischwäsche in einem anderen dienststelleneigenen Wäschekorb an.
Bei Engpässen stellt der Auftragnehmer den Dienststellen Wäschesäcke zur Verfügung. Pro Lieferstelle sind aktuell
etwa 3 Wäschesäcke mit einem Fassungsvermögen von ca. 60 Litern im Einsatz.
3.2 Die Handtücher werden nach einem festgelegten Rhythmus/Tourenplan bei den jeweiligen Dienststellen
abgeholt. Bei Abholung der Schmutzwäsche erfolgt gleichzeitig die Anlieferung der gewaschenen Exemplare im
Austausch. Die Öffnungszeiten sind hierbei zu beachten. Die meisten der ca. 200 Anlieferstellen sind alle 14 Tage
anzufahren. In Ausnahmefällen kann mit dem Bedarfsträger eine gesonderte Regelung vereinbart werden.
Bei den Schulen, Kindergärten und Horten sind die Schulferien zu berücksichtigen. Dabei muss bei den meisten
Einrichtungen die Schmutzwäsche vor den Ferien abgeholt werden und im Regelfall in der Woche vor Ferienende
oder in der ersten Schulwoche wieder angeliefert werden.
3.3 Eine Übersicht der aktuellen Lieferstellen befindet sich unter dem Punkt Anlagen.
4. Preise / Abrechnung
4.1 Die vom Auftragnehmer angebotenen Preise sind Festpreise. Sie enthalten alle Lohn- und Lohnnebenkosten,
Material-, Geräte- und Gemeinkosten sowie Kosten für die Bereitstellung von Wäschesäcken und -körben. Die
Anlieferung bei den verschiedenen Anlieferstellen ist ebenso inbegriffen. Der Stadt Nürnberg entstehen keine
weiteren Kosten.
4.2 Preisgleitklausel:
Der Auftragnehmer kann nach Ablauf von 24 Monaten, erstmalig zum 01.11.2022, eine Preisanpassung beantragen.
Die Preisanpassung ist rechtzeitig (mindestens 4 Wochen bevor die Preiserhöhung wirksam werden soll) schriftlich
begründet bei der Vergabestelle anzuzeigen.
Der Preis kann sich dann höchstens um die Veränderungsrate (in %) im Falle einer Veränderung des Preisindizes
des Statistischen Bundesamtes im Vergleich des Kalender-Vorjahres mit dem des vorvergangenen Kalenderjahres,
jeweils zum Jahresende (Beispiel: erstmalige Preisanpassung zum 01.11.2022: aus der Veränderungsrate in % aus
dem Jahresdurchschnitt für das Jahr 2020 mit dem Jahresdurchschnitt zum Ende des Jahres 2021) erhöhen.
Die Preiserhöhung wird erst nach Zustimmung durch die Stadt Nürnberg wirksam.
Die Preisbindung gilt ab dem Wirksamwerden der Erhöhung bis zum Vertragsende am 31.10.2024.
Widerspricht der Auftraggeber dem Anpassungsantrag und wird keine Einigung erzielt, kann die
Rahmenvereinbarung gekündigt werden. Bis zum Ablauf des Vertrags gelten die zuletzt vereinbarten Preise weiter.
4.3 Rechnungsstellung erfolgt monatlich in 2-facher Ausfertigung nach erbrachter Leistung direkt an die jeweiligen
Dienststellen. Bei großen Dienststellen können Sammelrechnungen erstellt werden. Die Lieferscheine werden für
jede Anlieferstelle separat erstellt und an die Dienststellen übersandt.
Leistungsverzeichnis - 1/5
14
Der Lieferschein muss folgende Angaben enthalten:
- Lieferdatum
- Datum der Leistung
- Art bzw. Positionsnummer der Leistung mit jeweiliger Preisangabe.
Die Rechnung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Abrechnungszeitraum
- Lieferdatum
- Bezeichnung des Artikels
- Anzahl pro zu berechnender Artikel
- Einzelpreis des Artikels
- Gesamtpreis des Artikels
- Mehrwertsteuer
- Gesamtbruttorechnungsbetr ag
- ggf. Skonto-Abzugsbetrag
4.4 Ein monatlicher Nachweis über den Gesamtumsatz des jeweils vergangenen Monats mit Netto- und Bruttobetrag
(aufgeteilt nach den Dienststellen) ist unaufgefordert monatlich im Laufe der 1. Kalenderwoche des nachfolgenden
Monats per E-Mail an ZD-3-Einkauf@ stadt.nuernberg.de zu übermitteln.
Diese Regelung gilt für die gesamte Vertragslaufzeit.
5. Kündigung
5.1 Die Kündigung bedarf der Textform des  126 b BGB.
5.2.1 Kündigung aus wichtigem Grund
Der Vertrag ist für beide Seiten aus wichtigem Grund innerhalb von zwei Wochen ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist kündbar. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die
Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den
Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn einer Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und
unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrages bis zur vereinbarten Beendigung nicht
zugemutet werden kann.
Ein wichtiger Grund, der die Auftraggeberin zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, - wenn der
Auftragnehmer seine Vertragspflichten nicht oder nur ungenügend erfüllt und die Mängel trotz schriftlicher
Abmahnung und Kündigungsandrohung innerhalb einer angemessenen Frist nicht abstellt; - über das Vermögen des
Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des
Vertrags dadurch in Frage gestellt ist, dass der Auftragnehmer seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt; -
die Auftraggeberin den Betrieb, an und in dem die Vertragsleistungen zu erbringen sind, ganz oder teilweise einstellt.
5.2.2 Im Falle einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund behält sich die Auftraggeberin mögliche daraus
resultierende Schadensersatzansprüche vor.
Vorbemerkungen Nachhaltigkeit
Die Stadt Nürnberg unterzeichnete im Oktober 2017 die Musterresolution des Deutschen Städtetags 2030 - Agenda
für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten. Die Agenda 2030 und ihre 17 Ziele für
nachhaltige Entwicklung sind heute schon Bestandteil vieler städtischer Dienststellen: Nachhaltigkeit ist eine der
großen Prämissen kommunaler Arbeit und von wachsender Bedeutung im Alltag der städtischen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter. Hierzu zählt auch die nachhaltige Beschaffung (Ziel 12 Nachhaltige Konsum- und
Produktionsmuster sicherstellen).
Die Sparte Wäschereileistungen des ausführenden Unternehmens muss nach DIN EN ISO 14001:2015-11 bzw. ISO
14001:2015 Umweltmanagement (oder gleichwertig) zertifiziert sein.
Als Nachweis, dass die vorgenannten Kriterien erfüllt werden, ist das gültige Zertifikat nach DIN EN ISO
14001:2015-11 bzw. ISO 14001:2015 Umweltmanagement (oder gleichwertig) bei Angebotsabgabe über den
Bieterassistenten in der Anlagen hochzuladen und als solches zu kennzeichnen.
Als Nachweis dafür, dass das ausführende Unternehmen gleichwertig zertifiziert ist, ist das gültige Zertifikat und
ZUSÄTZLICH eine schriftliche Bestätigung über die Gleichwertigkeit des Zertifikats zur DIN EN ISO 14001:2015-11
bzw. ISO 14001:2015 Umweltmanagement in deutscher Sprache von einer unabhängigen, akkreditierten Stelle, über
den Bieterassistenten in der Anlage hochzuladen und als solches zu kennzeichnen.
Vorbemerkungen Miet-Handtücher
Miete der Stoffhandtücher (Gerstenkorn weiß und blau kariert) für die Dienststellen der Stadt Nürnberg inklusive
Abhol-, Wasch- und Lieferservice.
1. Mengenangaben
Bei der Stadt Nürnberg lassen rund 70 Dienststellen mit ca. 200 verschiedenen Lieferadressen Handtücher waschen.
Es handelt sich je nach Bedarfsstelle um Gerstenkorn-Handtücher in den Farben weiß und blau-kariert.
Leistungsverzeichnis - 2/5
15
2. Anforderungen an die Ausführung der Waschleistungen
2.1 Die Handtücher sind fachgerecht - unter Beachtung der Hersteller- und Pflegehinweise - mit geeigneten Waschbzw.
Reinigungsmitteln zu behandeln.
2.2 Die Handtücher werden gewaschen, gemangelt und gelegt
2.3 Die Dienststellen bekommen dieselbe Art und Anzahl der Handtücher zurück, die sie zum Waschen gegeben
haben.
3. Miete
3.1 Die Handtücher werden vom Auftragnehmer in der erforderlichen Menge bereitgestellt
Die notwendige Stückzahl der Handtücher für die Erstausstattung der Dienststellen wird vom Auftragnehmer ermittelt.
3.2 Der Auftragnehmer ersetzt verschlissene, kaputte und stark verschmutzte Handtücher eigenständig in gleicher
Anzahl, Art und Güte.
Fragen zur Leistungsbeschreibung oder anderen Sachverhalten können vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt und
aufgeklärt werden. Zur lückenlosen Vergabedokumentation in diesem eVergabesystem, bitten wir Sie dazu
ausschließlich die Kommunikations-Funktion dieses Systems zu verwenden. Bitte beachten Sie den Schlusstermin
für die Nutzung dieses Tools (unter Projektinformationen). Technisch sind Fragestellungen nach diesem
Schlusstermin zwar möglich, eine Beantwortung bis zur Angebotsfrist kann jedoch nicht mehr sichergestellt werden.
1 Miet-Handtuch weiß USt. [%]
19%
Menge
225.061,00
Einheit
Stück
 Gerstenkorn
Maße ca.: 50 cm x 100 cm
Die angegebene Menge ist die Gesamtumlaufmenge für die maximale
Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
2 Miet-Handtuch blau USt. [%]
19%
Menge
395.184,00
Einheit
Stück
 Waffelmuster
Maße ca.: 50 cm x 100 cm
Die angegebene Menge ist die Gesamtumlaufmenge für die maximale
Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
3 Wäschesäcke USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stück
 Stellung von Wäschesäcken für schmutzige Wäsche.
Fassungsvermögen von ca. 60 Litern
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis
[EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Leistungsverzeichnis - 3/5
16
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 4/5
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LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
30.07.2020
Verfahren: 2020003965 - Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung und Reinigung von
Miethandtüchern für die Stadt Nürnberg
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 5/5
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
30.07.2020
Verfahren: 2020003965 - Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung und Reinigung von
Miethandtüchern für die Stadt Nürnberg
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Präqualifizierung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifi kats, welches im amtlichen Verzeichnis
Präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (oder alternativ in der älteren auch noch gültigen
PQ-VOL-Datenbank) eingetragen ist, zu akzeptieren.
Informationen und Zertifikat sind erhältlich unter
www.amtliches-verzeichnis .ihk.de
Hinweis: Bei den nachfolgenden Muss-Angaben zur Eignung bitte "PQ" eintragen bzw. das so gekennzeichnete Feld ankreuzen.
Tragen Sie bitte Ihre PQ-Nummer in das Eingabefeld ein. Wenn Sie NICHT PRÄQUALIFIZIERT sind d.h. keine PQ-Nummer haben,
schreiben Sie bitte das Wort "KEINE" in das Freifeld.
2 Eintragung Berufs-/ Handelsregister (I) [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte laden Sie eine Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) Ihres Eintrags in
das
Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über
die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen
Union, in
dem das Unternehmen niedergelassen ist, als Anlage hoch.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja, Nachweis wurde mit Angebotsabgabe hochgeladen (0)
[ ] Nein, wird durch gültige Präqualifizierung (PQ) abgedeckt (0)
[ ] Nein, Eintrag ist für mein/unser Gewerbe bzw. meinen/unseren Berufsstand nicht vorgeschrieben (0)
Nur eine Antwort wählbar
3 Eintragung Berufs-/ Handelsregister (II) [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Tragen Sie nachfolgend ein, welche Unterlagen vorgelegt/hochgeladen wurden:
1. Gewerbeanmeldung
2. Handelsregisterauszug (sofern ich/wir zur Eintragung verpflichtet bin/sind)
3. Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe
4. Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder
5. Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union, in dem das Unternehmen
niedergelassen ist
Falls Sie präqualifiziert sind, tragen Sie bitte PQ ein
4 Ausschlussgründe  123 GWB [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich erkläre/wir erklären, dass die in  123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder
rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach  125 GWB).
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5 Ausschlussgründe  124 GWB [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich erkläre/wir erklären, dass die in  124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach
125
GWB).
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Kriterienkatalog - 1/4
19
Nur eine Antwort wählbar
6 Referenzliste [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Bitte laden Sie eine Referenzliste der wesentlichen, in jedem der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen, die mit der zu
vergebenden
Leistung vergleichbar sind (Bereitstellung und Reinigung von Miethandtüchern), mit Angabe des Rechnungswertes, der
Leistungszeit
sowie der öffentlichen und privaten Empfänger der Leistung (wenn möglich) mit Ansprechpartner und Telefonnummer als Anlage
hoch.
Die Referenzen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahekommen und dieser entsprechend ähneln; sie müssen einen in etwa gleich
hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
Bitte verwenden Sie dazu die Vorlage im Punkt "Anlagen".
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
7 Betriebshaftpflichtversic herung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte laden Sie den Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversic herung mit
folgenden
Mindestdeckungssummen als Anlage hoch:
Sachschäden 500.000 EUR;
Personenschäden: 2.000.000 EUR;
Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss dem Angebot eine Erklärung beigelegt werden, dass sie bei
Auftragserteilung angepasst werden.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja, Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) wurde mit Angebotsabgabe hochgeladen (0)
[ ] Ja, eine gültige Betriebshaftpflichtversic herung ist zwar abgeschlossen, jedoch sind die Versicherungssummen derzeit nicht
ausreichend. Ich/wir erkläre(n), dass die Mindestdeckungssumme(n) bei Auftragserteilung angepasst werden (Die momentan aktuelle
Police wurde mit dem Angebot mit hochgeladen). (0)
[ ] Nein, wird durch gültige Präqualifizierung (PQ) abgedeckt (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
8 Berufsgruppe/Unternehmens art [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Wählen Sie die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe aus.
Ich/wir gehöre(n) zu
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] Handwerk (0)
[ ] Industrie (0)
[ ] Handel (0)
[ ] Versorgungsunternehmen (0)
[ ] Freie Berufe gem.  18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG (0)
[ ] Sonstigen (0)
[ ] PQ (0)
Nur eine Antwort wählbar
9 Zuverlässigkeit / Einhaltung AEntG / MiLoG [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich erkläre/Wir erklären, dass für mein Unternehmen keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in
Frage stellt.
Ich erkläre / wir erklären, dass ich / wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der
zu einem
Eintrag im Gewerbezentralregisteraus zug geführt hat und insbesondere, dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht:
? gem.  21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungs gesetz oder
? gem.	21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegeset z oder
? gem.	19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von
mehr
als 2.500  belegt worden bin/sind.
Hinweis:
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.  150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bei Abdeckung durch gültige Präqualifizierung (PQ) bitte ebenfalls mit "Ja" bestätigen.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 2/4
20
10 Gewerberechtliche Voraussetzungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich erkläre / wir erklären, dass ich / wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistung
erfülle(n).
Bei Abdeckung durch gültige Präqualifizierung (PQ) bitte "Ja" auswählen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja, ich/wir erfülle(n) die gewerberechtlichen Voraussetzungen (0)
[ ] Nein, Gewerbeerlaubnis ist für mein/unser Gewerbe bzw. meinen/unseren Berufsstand nicht vorgeschrieben (0)
[ ] Nein, ich/wir erfülle(n) nicht die gewerberechtlichen Voraussetzungen (0)
Nur eine Antwort wählbar
11 Berufsgenossenschaft [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich bin / wir sind Mitglied in der Berufsgenossenschaft
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
12 Berufsgenossenschaft Detail [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Geben Sie an seit wann und unter welcher Nr. Sie Mitglied der Berufsgenossenschaft sind.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen entsprechenden
Versicherungsträger an.
Wenn nicht zutreffend, schreiben Sie bitte das Wort "entfällt" in das Freifeld.
13 Bevorzugte Bewerber [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Ich bin/Wir sind bevorzugte(r) Bewerber laut beigefügtem/vorliegendem Nachweis (z.B. Werkstatt für Behinderte, anerkannte
Blindenwerkstatt, Inklusionsbetriebe gem. Ziffer 3 "Berücksichtigung bevorzugter Bieter" der Verwaltungsvorschrift zum
öffentlichen
Auftragswesen (VVöA), Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 14. November 2017, Az. B II 2  G17/17-1.)
Nachweis bzw. für Inklusionsbetriebe Eigenerklärung bitte im Workflow-Punkt "Eigene Anlagen" des Bieterassistenten mit
hochladen.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
14 Ausländisches Unternehmen
K.O.-Kriterium: Nein
Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem EWR-Staat bzw. Staat des WTO-Abkommens oder einem anderem Staat
(Wenn zutreffend bitte angeben).
15 Nachhaltigkeitszertifizie rung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Sparte Wäschereileistungen unseres Unternehmens ist nach DIN EN ISO 14001:2015-11 bzw. ISO 14001:2015
Umweltmanagement oder gleichwertig zertifiziert.
Als Nachweis dafür, dass das ausführende Unternehmen gleichwertig zertifiziert ist, ist das gültige Zertifikat und
ZUSÄTZLICH eine
schriftliche Bestätigung über die Gleichwertigkeit des Zertifikats zur DIN EN ISO 14001:2015-11 bzw. ISO 14001:2015
Umweltmanagement in deutscher Sprache von einer unabhängigen, akkreditierten Stelle, über den Bieterassistenten in die Anlagen
hochzuladen und als solches zu kennzeichnen.
Die gültigen Zertifikate lade ich bei Angebotsabgabe als Anlage hoch.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 3/4
21
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
30.07.2020
Verfahren: 2020003965 - Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung und Reinigung von
Miethandtüchern für die Stadt Nürnberg
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Nachunternehmereinsatz UVgO
Gewichtung: 0,00%
1.1 Nachunternehmerliste UVgO [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nachfolgend aufgeführte Leistungen werden an Nachunternehmer übertragen.
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne/n ich/wir Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich
mich/wir uns
der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen werde(n).
Bitte geben Sie unten eine Zuordnung nach Positionsnummer und Beschreibung der Teilleistung an.
Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes sind den als Nachunternehmer vorgesehenen Firmen die vollständigen Vergabeunterlagen
der ausschreibenden Dienststelle zur Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen.
Kriterienkatalog - 4/4
22
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage Vorlage_Referenzliste_für _Bieter.docx 18,12 KB docx
Dateianlage Aktuelle Lieferstellen Wäschereileistungen 2020.pdf 121,07 KB pdf
23
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/07/0cb95a83-d3df-49d5-91ad-e2e008ec56e0.html
Data Acquisition via: p8000000
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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