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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: OTRS Dienstleistungen - DE-Nürnberg
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Softwareprogrammierung und -beratung
Systemberatung und technische Beratung
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Dokument Nr...: 884588-2020 (ID: 2020080611375488782)
Veröffentlicht: 06.08.2020
*
  OTRS Dienstleistungen
VERGABEUNTERLAGEN
2020AHE000008
OTRS Dienstleistungen
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern
Sophienstraße 6, 80333 München, Deutschland
29.07.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 3
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 3
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 3
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 3
2.1. Fristen
................................................................................................................................
............... 3
2.2. Form des Angebots
........................................................................................................................... 4
2.2.1. Einfache Textform
.......................................................................................................................... 4
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................................... 4
2.3. Weitere Festlegungen zur
Angebotsabgabe..................................................................................... 4
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen.................................... 7
2.4.1.
Bietergemeinschaften............................................................................................................
......... 7
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................................... 8
2.4.3. Verbundene
Unternehmen............................................................................................................. 8
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ...............................................................................
9
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
9
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 9
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 10
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 10
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 11
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 12
Eigenerklärung
................................................................................................................................
......... 12
Gewerbezentralregister..........................................................................................................
.......................... 14
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 14
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 14
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 14
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 15
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 16
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 16
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 16
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 17
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 17
Scientology-Schutzerklärung....................................................................................................
........................ 18
1. Erklärung zum Vergabeverfahren
........................................................................................................ 18
2. Erklärung für den Fall der
Zuschlagserteilung...................................................................................... 18
3. Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes: ................................................. 18
Leistungsbeschreibung
................................................................................................................................
.... 20
1
Einleitung......................................................................................................................
......................... 22
i
2
Leistungsumfang.................................................................................................................
.................. 23
2.1
Allgemein.......................................................................................................................
............. 23
2.2 Benutzer- und Administratorenschulungen ................................................................................ 24
3 Nachweis der
Leistungsfähigkeit...........................................................................................................
26
IT-Dienstvertrag................................................................................................................
................................ 28
1 Gegenstand und Bestandteile des
Vertrages........................................................................................ 29
1.1
Vertragsgegenstand..............................................................................................................
..... 29
1.2 Vertragsbestandteile
.................................................................................................................. 29
2 Überblick über die vereinbarten
Leistungen.......................................................................................... 30
3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung.........................................................................
30
3.1 Art, Umfang und
Termine........................................................................................................... 30
3.2 Einmalig zu erbringende
Leistungen.......................................................................................... 31
3.3 Regelmäßig zu erbringende Leistungen ....................................................................................
31
3.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen................................................................ 31
3.5 Abweichende Kündigungsregelung............................................................................................
32
4
Vergütung......................................................................................................................
........................ 32
4.1 Vergütung nach Aufwand - wird zur Zuschlagserteilung ergänzt ............................................... 32
4.1.1 Kategorien - wird zur Zuschlagserteilung ergänzt ........................................................... 32
4.1.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessät . 33
4.1.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten................................................. 33
4.1.4
Preisanpassung............................................................................................................... 33
4.1.5 Fälligkeit und Zahlung
..................................................................................................... 33
4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand............................................... 33
4.2 Vergütung zum
Pauschalfestpreis.............................................................................................. 33
4.3 Rechnungsadresse
.................................................................................................................... 34
5 Service- und
Reaktionszeiten*..............................................................................................................
34
5.1 Servicezeiten*
............................................................................................................................ 34
5.2 Reaktionszeiten*
........................................................................................................................ 34
6
Ansprechpartner.................................................................................................................
................... 35
7 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers............................................................ 35
8 Mitwirkungsleistungen des
Auftraggebers............................................................................................. 35
9 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen ......................................... 35
10
Quellcode*......................................................................................................................
..................... 36
11 Abweichende Haftungsregelungen
..................................................................................................... 36
12
Vertragsstrafen.................................................................................................................
................... 36
13 Weitere
Regelungen......................................................................................................................
...... 36
13.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit........................................................................... 36
13.2
Haftpflichtversicherung.........................................................................................................
.... 37
13.3
Teleservice*....................................................................................................................
.......... 37
13.4 Dokumentations- und Berichtspflichten....................................................................................
37
13.5 Interessenkonflikt
..................................................................................................................... 37
14 Pflichten nach Vertragsende
............................................................................................................... 37
ii
15 Sonstige
Vereinbarungen..................................................................................................................
.. 37
Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz
................................................................................................. 38
Datenschutzvereinbarung
................................................................................................................................
 41
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
........................................................................................................... 45
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 54
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 58
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 61
iii
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
29.07.2020
Verfahren: 2020AHE000008 - OTRS Dienstleistungen
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2020AHE000008
Auftragsbezeichnung OTRS Dienstleistungen
VERFAHREN
Auftraggeber Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern
Liefer-/Ausführungsort 90489 Nürnberg
Leistungsart Dienstleistungsauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: UfAB 2018: Reine Preiswertung
Klassifizierungen Code Bezeichnung
72000000-5 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72200000-7 Softwareprogrammierung und -beratung
72220000-3 Systemberatung und technische Beratung
72250000-2 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
72260000-5 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
ANGEBOTE
Mehrere Hauptangebote
zugelassen
Mehrere Hauptangebote sind zulässig
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Nein
Skonto zugelassen Nein
Skonto Zahlungsziel Tag(e)
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene
Vorinformation
Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 30.07.2020
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 17.08.2020 12:00
Angebotsfrist 24.08.2020 12:00:00
Bindefrist 23.09.2020
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Verfahrensinformationen - 1/2
1
Beginn 01.10.2020
Ende 30.09.2022
Anmerkungen Laufzeit 24 Monate Einmalige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate. Eine anschließende
weitere Verlängerung ist ausgeschlossen.
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
 https://www.auftraege.bayern.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen
Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 17.08.2020 12:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.auftraege.bayern.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
Verfahrensinformationen - 2/2
2
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) ist eine Mittelbehörde des
Freistaats Bayern und befasst sich im Kern mit Themen aus dem Bereich IT-Sicherheit,
vorrangig in Bezug auf kommunale und staatliche Stellen.
Das LSI betreibt hierbei aktuell die Community Edition von OTRS in Version 6 auf zwei
virtuellen Maschinen für derzeit insgesamt ca. 70 Agenten. Mittelfristig wird die Anzahl auf
ca. 150 Agenten ansteigen.
Betrieben wird sowohl eine Produktiv- als auch Testumgebung in Eigenadministration.
Das vorhandene Projektteam vor Ort soll im Bereich OTRS beratend unterstützt werden und
Hilfe bei der Umsetzung dedizierter Anwendungsszenarien im OTRS-System erhalten.
Anwenderanfragen und Störungen des Systems werden aktuell einzig durch das Projektteam
im LSI bearbeitet (1st Level Support). Der Auftragnehmer soll als 2nd Level Support dienen
und bei tiefergehenden Anfragen miteinbezogen werden.
Des Weiteren besteht Bedarf an Schulungen für Anwender und Administratoren.
24.08.2020 12:00:00 23.09.2020 17.08.2020 12:00 2020AHE000008 H 1620.2.1-1098
OTRS Dienstleistungen
3
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach  126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß  2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
4
 Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
 Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Abweichende Bestimmungen oder Regelungen im Zusammenhang mit dem Abschluss
dieses Vertrages werden nicht Vertragsbestandteil.
Bitte bedenken Sie, dass dies insbesondere von Ihnen beigefügte Allgemeine
Geschäftsbedingungen, Begleitschreiben oder Konzepte betrifft.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
5
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
 Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
 Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
 Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
 Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
6
 Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
 Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange von Kleinst-,
kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Existenzgründungen angemessen zu
berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
7
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründungen
angemessen zu beteiligen.
Er verpflichtet sich, bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum
Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
8
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.  1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 des Vorliegens von Ausschlussgründen,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 24. März 2020, Az. B II 2  G17/17  2), müssen dies im Angebot erklären und den
Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so
wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
9
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß  12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
10
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
OTRS Dienstleistungen
2020AHE000008 H 1620.2.1-1098 24.08.2020 12:00:00 23.09.2020 01.10.2020 30.09.2022 ausschreibung@lfst.bayern.de 29.07.2020
Alexander von Helmersen
11
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
 werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag, oder einer nach den  7, 7a oder 11 AEntG oder  3a des AEntG
erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben
werden.
 wird gem.  7 Abs. 1 AGG,  3 Abs. 1 EntgTranspG und  2 Nr. 7 AEntG Frauen und
Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
2020AHE000008 H 1620.2.1-1098
OTRS Dienstleistungen
12
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AEntG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
13
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem.  150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach  19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
2020AHE000008 H 1620.2.1-1098
OTRS Dienstleistungen
14
4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
15
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
2020AHE000008 H 1620.2.1-1098
OTRS Dienstleistungen
16
3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
17
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Schutzerklärung
1. Erklärung zum Vergabeverfahren
Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2
oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem
Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung
Der Bewerber/Bieter versichert,
2.1. dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von
L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse
oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur
Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser
Technologie besuchen lässt;
2.2. dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen
die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet
oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.3. Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte
Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen,
die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren,
in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie
besuchen.
2.4. Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 oder 2.2 sowie ein
Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.3 berechtigen den Auftraggeber zur
Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte
des Auftraggebers bleiben unberührt.
3. Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes:
Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die Bekanntmachung der Bayerischen
Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen.
2020AHE000008 H 1620.2.1-1098
OTRS Dienstleistungen
18
Scientology-Organisation
Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151
(AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44):
Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter
dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen
mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Methoden einer totalen
inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren.
Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von
L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu
betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L.
Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in
der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen
Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology.
Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:
1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den
nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu
verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind
zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und
Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die
 Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine
Beschäftigten eröffnen
 ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder
 die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem
Vertragspartner erfordern.
Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in
Betracht:
Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und
Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung
und -steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge.
2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung
hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder
gegen die mit der Erklärung eingegangenen Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der
Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern
unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend
zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern,
wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden.
5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft.
19
Leistungsbeschreibung
OTRS Support, Beratung und Schulung
20
Inhalt
1
Einleitung......................................................................................................................
.......... 3
2
Leistungsumfang.................................................................................................................
.. 4
2.1 Allgemein
........................................................................................................................ 4
2.2 Benutzer- und Administratorenschulungen ............................................................... 5
3 Nachweis der Leistungsfähigkeit........................................................................................ 7
21
1 Einleitung
Das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) ist eine Mittelbehörde
des Freistaats Bayern und befasst sich im Kern mit Themen aus dem Bereich ITSicherheit, vorrangig in Bezug auf kommunale und
staatliche Stellen.
Das LSI betreibt hierbei aktuell die Community Edition von OTRS in Version 6 auf zwei
virtuellen Maschinen für derzeit insgesamt ca. 70 Agenten. Mittelfristig wird die Anzahl
auf ca. 150 Agenten ansteigen.
Betrieben wird sowohl eine Produktiv- als auch Testumgebung in Eigenadministration.
Das vorhandene Projektteam vor Ort soll im Bereich OTRS beratend unterstützt werden
und Hilfe bei der Umsetzung dedizierter Anwendungsszenarien im OTRS-System
erhalten.
Anwenderanfragen und Störungen des Systems werden aktuell einzig durch das
Projektteam im LSI bearbeitet (1st Level Support). Der Auftragnehmer soll als 2nd Level
Support dienen und bei tiefergehenden Anfragen miteinbezogen werden.
Des Weiteren besteht Bedarf an Schulungen für Anwender und Administratoren.
Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate. Sofern der Vertrag nicht von einer
der Vertragsparteien rechtzeitig gekündigt wird, verlängert sich diese Laufzeit einmalig
um 12 Monate. Eine weitere Verlängerung ist ausgeschlossen. Weitere Regelungen
hinsichtlich Laufzeit und Kündigung sind dem Vertragsdokument zu entnehmen.
Zur Fixierung der vereinbarten Leistungen von Auftragnehmer und Auftraggeber ist
beabsichtigt, einen EVB-IT Dienstleistung (siehe auch www.cio.bund.de)
abzuschließen.
Weitere Vereinbarungen, insbesondere zur Auftragsverarbeitung, sind dem Entwurf des
EVB-IT Dienstleistung und den zugehörigen Anlagen zu entnehmen.
22
2 Leistungsumfang
2.1 Allgemein
Der Leistungsumfang erstreckt sich auf Beratungs-, Support- und Schulungsleistungen.
Insbesondere fallen folgende Leistungen des späteren Auftragnehmers an:
 Allgemeine Beratung in OTRS spezifischen Fragen
 Unterstützung bei der Planung und Durchführung von OTRS Upgrades und
Patches
 Bestandsaufnahme/Review der eingesetzten OTRS Umgebung
 Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von anstehenden Projekten in
Zusammenhang mit OTRS wie z.B.:
 Implementation unterschiedlicher interner Prozesse mit dem
Prozessmodul von OTRS
 Migration der Datenbank auf einen externen Datenbank-Server
 Anbindung zusätzlicher externer Datenbanken
 Unterstützung bei Nutzung bzw. Implementierung von Schnittstellen (API),
insbesondere eAkte
 2nd Level Support bei spezifischen Problemstellungen
 Anbieten von OTRS-Basis- und Admin-Schulungen
Der Umfang der Dienstleistung für Beratung und Schulung wird voraussichtlich ca. 20
Manntage pro Jahr betragen, die inhaltlich flexibel und bedarfsorientiert einsetzbar sind.
Ein Manntag entspricht dabei 8 Stunden Arbeitszeit, zzgl. entsprechender Pause
Zeiten.
Im Bereich OTRS Support wird mit einem Umfang von ca. 10 Supportfällen pro Jahr
gerechnet. Ein Supportfall gilt erst nach vollständiger Lösung und entsprechender
Prüfung und Bestätigung seitens des LSI als gelöst.
Die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber soll vorrangig remote, mitunter aber auch in
den Räumlichkeiten des LSI stattfinden. Der Zugriff auf die notwendigen Systeme wird
entsprechend per Fernzugang bereitgestellt. Die notwendige Software wird vom
23
Kunden zur Verfügung gestellt. Weiterhin wird eine telefonische Kontaktaufnahme
(Hotline) als zentraler Meldepunkt für Anfragen seitens des LSI vorausgesetzt. Die
Kommunikation mit dem Auftragnehmer muss deutschsprachig sein.
Hierfür sind dem Auftraggeber entsprechende Kontaktdaten, mindestens eine
kostenfreie Telefonnummer sowie eine zentrale E-Mail-Adresse, zu benennen. Für
notwendige Eskalationen sind entsprechende Ansprechpartner beim Auftragnehmer zu
benennen und mitzuteilen.
Im Folgenden werden Leistungsbestandteile hinsichtlich der geforderten Schulungen
näher erläutert.
2.2 Benutzer- und Administratorenschulungen
Im Rahmen der Angebotserstellung ist durch den Bieter ein Schulungskonzept zu
erstellen und dem Angebot beizufügen. Hierbei sind die im Folgenden dargestellten
Anforderungen jeweils als Mindestanforderung anzusehen und umzusetzen.
Schulung der Benutzer/Agenten:
- Erwartete Anzahl zu schulenden Personen: max. 100
- Die Schulungsdauer sollte 1 Tag nicht übersteigen und max. 10 Teilnehmer pro
Schulung beinhalten.
- Die Schulung findet vor Ort in den Räumlichkeiten des Auftraggebers statt.
- Der Fokus dieser Schulung ist die tägliche Arbeit mit dem OTRS Ticketsystem,
ohne Administrationsberechtigungen.
Dementsprechend sind für diesen Nutzerkreis insbesondere die folgenden
Aspekte zu schulen:
o Grundlegende Funktionalitäten des Systems
o Möglichkeiten zur Pflege des Nutzerprofils
o Tickethandling und Ticketbearbeitung
24
- Zu Beginn der Vertragslaufzeit sind innerhalb von fünf Wochen nach
Zuschlagserteilung die ersten 40 Benutzer gemäß dem Schulungskonzept zu
beschulen. Die gemäß vereinbartem Schulungskonzept erforderliche Anzahl an
Benutzerschulungen stellt gleichzeitig die Mindestabnahmemenge für
Benutzerschulungen innerhalb der gesamten Vertragslaufzeit dar.
Weitere Benutzerschulungen erfolgen bedarfsorientiert, je nach Aufwuchs des
Personalstamms am LSI. Ein Anspruch auf Durchführung weiterer
Benutzerschulungen besteht seitens des Auftragnehmers nicht.
Schulung der Administratoren:
- Erwartete Anzahl zu schulenden Personen: 5
- Die Schulungsdauer sollte 1 Tag nicht übersteigen und max. 5 Teilnehmer pro
Schulung beinhalten.
- Die Schulung findet vor Ort in den Räumlichkeiten des Auftraggebers statt.
- Der Fokus dieser Schulung ist die Administration des OTRS Ticketsystem.
Dementsprechend sind für diesen Nutzerkreis insbesondere die folgenden
Aspekte zu schulen:
o Nutzer- und Rechtemanagement
o Erweiterte Funktionalitäten im OTRS
o Administration der Queues
o Administration des Prozessmoduls
- Die Inhalte der Benutzerschulung sind innerhalb der Schulung der
Administratoren nicht zu wiederholen. Die als Administrator des Systems
eingesetzten Personen werden ebenso die Benutzerschulung besuchen.
- Zu Beginn der Vertragslaufzeit sind innerhalb von fünf Wochen nach
Zuschlagserteilung die ersten 5 Administratoren gemäß dem Schulungskonzept
zu beschulen. Die gemäß vereinbartem Schulungskonzept erforderliche Anzahl
an Administratorenschulungen stellt gleichzeitig die Mindestabnahmemenge für
Administratorenschulungen dar.
Zusätzliche Administratorenschulungen können darüber hinaus bedarfsorientiert,
25
je nach Aufwuchs des Personalstamms am LSI erfolgen. Ein Anspruch auf
Durchführung weiterer Administratorenschulungen besteht seitens des
Auftragnehmers nicht.
3 Nachweis der Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit (Eignung) ist durch den jeweiligen Bieter die
Eignungsmatrix zu befüllen und dem Angebot die dort geforderten Anlagen und
Nachweise beizufügen.
Insbesondere sind die drei geforderten Referenzprojekte entsprechend den
Anforderungen darzustellen.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der Prüfung der Referenzprojekte
ausdrücklich vor, die Referenzprojekte über den jeweils benannten Ansprechpartner
des ursprünglichen Auftraggebers zu verifizieren.
Folgende Informationen hinsichtlich der übermittelten Referenzenprojekte sind zu
übermitteln:
1. Native OTRS Systeme oder OTRS-Forks sind/waren Gegenstand des
Referenzprojektes.
2. Die Anzahl Agenten im betreuten OTRS-System.
3. Die Anbindung einer externen Datenbank wurde realisiert.
4. Das jeweilige Referenzprojekt wurde innerhalb der letzten drei Kalenderjahre
(2017, 2018 oder 2019) abgeschlossen oder das jeweilige Referenzprojekt läuft
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch
5. Das Referenzprojekt hat/hatte ein On-Premise oder Off-Premise OTRS-System
zum Vertragsgegenstand.
6. Der betreute Kunde war/ist ein CERT (Computer Emergency Response Team).
26
7. Wurden im Referenzprojekt bereits CERT-typische Prozesse (z.B.
Vorfallsbearbeitung) oder generelle Prozesse mit dem Prozessmodul
implementiert? Wenn ja, bitte beschreiben Sie diese Prozesse separat.
8. Wurden im Referenzprojekt OTRS-Addons zur Optimierung/ Anpassung
entwickelt und/oder implementiert? Falls ja, beschreiben Sie die Addons bitte
separat.
9. Während der Laufzeit des Projektes wurde die Nutzung einer Schnittstelle (API)
realisiert.
Bei der Angabe der Referenzprojekte ist neben einer Kurzbeschreibung des Projektes
auch der entsprechende Auftraggeber mit Adresse und Telefonnummer anzugeben.
Innerhalb der Kurzbeschreibung ist jeweils insbesondere auf die o.g. Anforderungen
(Ziffern 1 bis einschließlich 7) und deren Umsetzung innerhalb des Referenzprojektes
einzugehen.
Die Prüfung und Bewertung der angegebenen Referenzprojekte erfolgt entsprechend
der dargestellten Kriterien innerhalb der Bewertungsmatrix.
27
EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 10
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber O 1088.6-3-2
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer wird zur Zuschlagserteilung ergänzt
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert.
Version 2.1 vom 01.04.2018
Vertrag über IT-Dienstleistungen
Inhaltsangabe
1 Gegenstand und Bestandteile des
Vertrages............................................................................................................... 2
1.1 Vertragsgegenstand
................................................................................................................................
.......... 2
1.2
Vertragsbestandteile............................................................................................................
.............................. 2
2 Überblick über die vereinbarten
Leistungen................................................................................................................. 3
3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und
Kündigung................................................................................................ 3
3.1 Art, Umfang und Termine
................................................................................................................................
.. 3
3.2 Einmalig zu erbringende
Leistungen.................................................................................................................. 4
3.3 Regelmäßig zu erbringende
Leistungen............................................................................................................ 4
3.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden
sollen........................................................................................ 4
3.5 Abweichende Kündigungsregelung
................................................................................................................... 5
4 Vergütung
................................................................................................................................
.................................... 5
4.1 Vergütung nach Aufwand
................................................................................................................................
.. 5
4.1.1
Kategorien......................................................................................................................
............................... 5
4.1.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen.......................... 6
4.1.3
Reisekosten/Nummer*/Materialkosten/Reisezeiten..................................................................................
..... 6
4.1.4
Preisanpassung..................................................................................................................
........................... 6
4.1.5 Fälligkeit und Zahlung
................................................................................................................................
... 6
4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand
............................................................................. 6
4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis
..................................................................................................................... 6
4.3
Rechnungsadresse................................................................................................................
............................ 7
5 Service- und
Reaktionszeiten*................................................................................................................
..................... 7
5.1
Servicezeiten*..................................................................................................................
.................................. 7
5.2
Reaktionszeiten*................................................................................................................
................................ 7
6 Ansprechpartner
................................................................................................................................
.......................... 8
7 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers
................................................................................... 8
8 Mitwirkungsleistungen des
Auftraggebers...................................................................................................................
. 8
9 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen,
Erfindungen................................................................. 8
10
Quellcode*......................................................................................................................
.......................................... 9
11 Abweichende
Haftungsregelungen..............................................................................................................
............. 9
12
Vertragsstrafen.................................................................................................................
........................................ 9
13 Weitere
Regelungen......................................................................................................................
........................... 9
13.1 Datenschutz, Geheimhaltung und
Sicherheit..................................................................................................... 9
13.2 Haftpflichtversicherung
................................................................................................................................
.... 10
13.3
Teleservice*....................................................................................................................
................................. 10
13.4 Dokumentations- und Berichtspflichten
........................................................................................................... 10
13.5
Interessenkonflikt..............................................................................................................
............................... 10
14 Pflichten nach Vertragsende
................................................................................................................................
.. 10
15 Sonstige
Vereinbarungen..................................................................................................................
..................... 10
28
EVB-IT Dienstvertrag Seite 2 von 10
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber O 1088.6-3-2
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer wird zur Zuschlagserteilung ergänzt
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert.
Version 2.1 vom 01.04.2018
Vertrag über IT-Dienstleistungen
Zwischen
Freistaat Bayern, vertreten durch das
Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Keßlerstraße 1
90489 Nürnberg
 im Folgenden Auftraggeber genannt
und
wird zur Zuschlagserteilung ergänzt
 im Folgenden Auftragnehmer genannt
wird folgender Vertrag geschlossen:
1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages
1.1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen des Auftragnehmers
zur Unterstützung der mit dem Betrieb des vorhandenen OTRS-Systems betrauten Mitarbeitenden des Auftraggebers
(Beratungs- und Unterstützungsleistungen), Schulungsmaßnahmen sowie Dienstleistungen zur Lösung spezifischer
technischer Fragestellungen (Supportcases).
1.2 Vertragsbestandteile
Es gelten als Vertragsbestandteile:
1.2.1 dieser Vertragstext mit den folgenden Anlagen:
Anlagen zum EVB-IT Dienstvertrag
Anlage
Nr.
Bezeichnung Datum/
Version
Anzahl Seiten
1 2 3 4
01 Angebot wird zur Zuschlagserteilung ergänzt
02 Leistungsbeschreibung 30.07.2020 8
03 Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz wird zur Zuschlagserteilung ergänzt
04 Datenschutzvereinbarung wird zur Zuschlagserteilung ergänzt
05 Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung wird zur Zuschlagserteilung ergänzt
Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge .
1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) in der bei
Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2
29
EVB-IT Dienstvertrag Seite 3 von 10
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber O 1088.6-3-2
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer wird zur Zuschlagserteilung ergänzt
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert.
Version 2.1 vom 01.04.2018
1.2.3 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in
der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die EVB-IT Dienstleistungs-AGB stehen unter www.cio.bund.de und die VOL/B unter www.bmwi.de zur Einsichtnahme
bereit.
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von  305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den
sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT
Dienstleistungs-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVBIT
Dienstleistungs-AGB zugelassen ist.
Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen
sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
2 Überblick über die vereinbarten Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen:
Beratung
Projektleitungsunterstützung
Schulung
Einführungsunterstützung
Betreiberleistungen
Benutzerunterstützungsleistungen
Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit
Unterstützung bei Planungsleistungen
Unterstützung bei Softwareentwicklung
Hotline
sonstige Dienstleistungen
3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung
3.1 Art, Umfang und Termine
Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Termin- und Leistungsplan):
Lfd. Nr. Leistung
(ggf. Verweis auf Anlage)
Ort der Leistung MVD1 Beginn Ende/Termin3
1 2 3 4 5 6
01 Allgemeine Beratungsleistungen
in OTRS-spezifischen Fragestellungen
Diensträume des
Auftraggebers,
nach gesonderter
Absprache auch
per Video-/Telefonkonferenz
möglich
24 Monate ab
Zuschlags
erteilung
Der Abruf
erfolgt
bedarfsorientiert
durch
den Auftraggeber
Spätestens
36 Monate
nach Zuschlagserteilung
02 Lösung spezifischer technischer
Fragestellungen zum 2nd-LevelSupport (Supportcase)
Diensträume des
Auftraggebers,
nach gesonderter
Absprache auch
per Video-/Telefonkonferenz
möglich
24 Monate ab
Zuschlags
erteilung
Der Abruf
erfolgt
bedarfsorientiert
durch
den Auftraggeber
Spätestens
36 Monate
nach Zuschlagserteilung
03 Schulung der Administratoren Diensträume des
Auftraggebers
5 Wochen
nach Zu30
EVB-IT Dienstvertrag Seite 4 von 10
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber O 1088.6-3-2
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer wird zur Zuschlagserteilung ergänzt
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert.
Version 2.1 vom 01.04.2018
schlagserteilung
04 Schulung der Benutzer/Agenten Diensträume des
Auftraggebers
Beschulung der
ersten 40
Benutzer/Agenten bis
spätestens
5 Wochen
nach Zuschlagserteilung
1 MVD = Mindestvertragsdauer 2 wenn keine Vorgabe für Beginn, dann Feld leer lassen 3 z.B. festes Datum ggf. mit Uhrzeit oder
nach 48 Monaten (wenn Vertrag unbefristet, dann Feld leer lassen)
Feiertage im Sinne dieses Vertrages sind die Feiertage in (siehe Ziffer 5.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB).
3.2 Einmalig zu erbringende Leistungen
Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. werden einmalig erbracht.
3.3 Regelmäßig zu erbringende Leistungen
Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. werden
in folgendem Zyklus erbracht:
wöchentlich
monatlich
jeweils
an folgenden Tagen: (Wochentag(e) bzw. bei monatlichen Zyklen auch 1. Montag im
Monat)
in der Zeit von bis (Uhrzeit)
nicht jedoch an Feiertagen.
in folgenden Zyklen zu folgenden Zeiten erbracht: .
3.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen
Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 01 werden nur auf Abruf erbracht.
Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt (Stunden/Tage).
Die geschätzte Abnahme beträgt 60 Stunden (Stunden/Tage) pro Vertragslaufzeit (z.B.
Vertragsmonat/Vertragsquartal/Vertragsjahr/Vertragslaufzeit).
Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt (Stunden/Tage) pro (z.B. Vertragsmonat, Vertragsquartal, Vertragsjahr,
Vertragslaufzeit).
Die Mindestabnahme für Leistungen, die Reisen erforderlich machen, beträgt pro Abruf (Stunden/Tage).
Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 02 werden nur auf Abruf erbracht.
Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt (Stunden/Tage).
Die geschätzte Abnahme beträgt 30 Supportcases (Stunden/Tage) pro Vertragslaufzeit (z.B.
Vertragsmonat/Vertragsquartal/Vertragsjahr/Vertragslaufzeit).
Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt (Stunden/Tage) pro (z.B. Vertragsmonat, Vertragsquartal, Vertragsjahr,
Vertragslaufzeit).
Die Mindestabnahme für Leistungen, die Reisen erforderlich machen, beträgt pro Abruf (Stunden/Tage).
31
EVB-IT Dienstvertrag Seite 5 von 10
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber O 1088.6-3-2
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer wird zur Zuschlagserteilung ergänzt
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert.
Version 2.1 vom 01.04.2018
Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 03 und 04 werden nur auf Abruf erbracht.
Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt (Stunden/Tage).
Die geschätzte Abnahme beträgt 1 Schulung für Administratoren sowie ca. 10 Schulungen für Benutzer/Agenten (Stunden/Tage)
pro Vertragslaufzeit (z.B. Vertragsmonat/Vertragsquartal/Vertragsjahr/Vertragslaufzeit).
Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt 1 Schulung für Administratoren sowie 4 Schulungen für Benutzer/Agenten (Stunden/Tage)
pro Vertragslaufzeit (z.B. Vertragsmonat, Vertragsquartal, Vertragsjahr, Vertragslaufzeit).
Die Mindestabnahme für Leistungen, die Reisen erforderlich machen, beträgt pro Abruf (Stunden/Tage).
Soweit Leistungen nur auf Abruf zu erbringen sind, hält sich der Auftragnehmer in dem vorgenannten Zeitraum zur
Leistungserbringung bereit.
3.5 Abweichende Kündigungsregelung
Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist Monat(e) zum Ablauf eines (z.B.
Kalendermonats/Kalendervierteljahres/Kalenderjahres).
Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem.
Anlage Nr. vereinbart.
4 Vergütung
4.1 Vergütung nach Aufwand - wird zur Zuschlagserteilung ergänzt
Die Leistungen gemäß
Nummer 3.1 lfd. Nr. werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 4.1.1
mit einer Obergrenze in Höhe von Euro
Nummer 3.1 lfd. Nr. werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 4.1.1
mit einer Obergrenze in Höhe von Euro
Nummer 3.1 lfd. Nr. werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 4.1.1
mit einer Obergrenze in Höhe von Euro
vergütet.
4.1.1 Kategorien - wird zur Zus chlags erteilung ergänzt
Lfd. Nr. Bezeichnung der
Kategorie
Vergütung für Tätigkeiten innerhalb
der zuschlagsfreien
Zeiten
Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze aus Spalten 3 und
4 für Tätigkeiten innerhalb nachfolgender Zeiten
Stundensatz
Tagessatz
Montag bis
Freitag (Arbeitstage) außerhalb der zuschlagsfreien
Zeiten
Samstag Sonn- und Feiertage
von
bis
von
bis
von
bis
von
bis
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Kategorie 1 % % % % %
Kategorie 2 % % % % %
Kategorie 3 % % % % %
32
EVB-IT Dienstvertrag Seite 6 von 10
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber O 1088.6-3-2
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer wird zur Zuschlagserteilung ergänzt
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert.
Version 2.1 vom 01.04.2018
Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:
Arbeitstag zuschlagsfreie Zeiten
Montag bis Donnerstag von bis Uhr
Freitag von bis Uhr
Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
4.1.2 Abweichende Regelungen für die Bes timmung und Vergütung von Pers onentages s ätzen
Abweichend von Ziffer 9.2.4 Satz 2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis pro
Kalendertag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.
Abweichend von Ziffer 9.2.4 Sätze 2 und 3 Dienstleistungs-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung
gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag
geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen.
weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
4.1.3 Reis ekos ten/Nebenkos ten*/Materialkos ten/Reis ezeiten
Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.
Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.
Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
Materialkosten werden nicht gesondert vergütet.
Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.
Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.
Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
4.1.4 Preis anpas s ung
Es wird eine Preisanpassung
gemäß Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB
gemäß Anlage Nr.
für die Kategorien gemäß Nummer 4.1.1 vereinbart.
4.1.5 Fälligkeit und Zahlung
Die Vergütung ist abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB nicht monatlich nachträglich fällig, sondern
zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats.
wie folgt .
gemäß Anlage Nr. .
nach Erstellung und Übersendung einer vollständigen und prüffähigen Rechnung der erbrachten Leistungen,
jeweils zum Monatsende.
4.1.6 Bes ondere Bes timmungen zur Vergütung nach Aufwand
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart.
4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis
Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 03 werden zum Pauschalfestpreis je durchgeführter Schulungsmaßnahme in Höhe von
insgesamt - wird zur Zuschlagserteilung ergänzt - Euro vergütet.
33
EVB-IT Dienstvertrag Seite 7 von 10
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber O 1088.6-3-2
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer wird zur Zuschlagserteilung ergänzt
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert.
Version 2.1 vom 01.04.2018
Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 04 werden zum Pauschalfestpreis je durchgeführter Schulungsmaßnahme in Höhe von
insgesamt - wird zur Zuschlagserteilung ergänzt - Euro vergütet.
Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart:
Betrag: Anlass: ,
Betrag: Anlass: ,
Betrag: Anlass: .
4.3 Rechnungsadresse
Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten:
Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Keßlerstraße 1
90489 Nürnberg
5 Service- und Reaktionszeiten*
Für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 01 und 02 werden folgende Service- und Reaktionszeiten* vereinbart:
5.1 Servicezeiten*
Tag Uhrzeit
Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 17:00 Uhr
Freitag bis von 07:00 bis 14:00 Uhr
von bis Uhr
An Sonntagen von bis Uhr
An Feiertagen von bis Uhr
Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten* gemäß Anlage Nr. .
5.2 Reaktionszeiten*
Leistung gemäß Nummer
3.1
Anlass/Problemkategorie Reaktionszeit*
in Stunden
Die Reaktionszeiten* werden in Anlage Nr. festgelegt.
Reaktionszeiten* beginnen ausschließlich mit Zugang der entsprechenden Meldung oder dem Eintritt des vereinbarten
Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten*.
Ergänzend können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
34
EVB-IT Dienstvertrag Seite 8 von 10
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber O 1088.6-3-2
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer wird zur Zuschlagserteilung ergänzt
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert.
Version 2.1 vom 01.04.2018
6 Ansprechpartner
Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
wird zur Zuschlagserteilung ergänzt
Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
wird zur Zuschlagserteilung ergänzt
7 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers
Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:
Lfd.
Nr.
Position Schlüsselposition gemäß Ziffer 8.3 EVBIT DienstleistungsAGB
(ja/nein)
Fachliche Qualifikation
Sicherheitsüberprüfung
Ü 1, 2 oder 3
1
Sonstige Anforderungen,
z.B. weitere
Sicherheitsanforderungen
1 2 3 4 5 6
1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz
Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Leistungen
gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 01, 02, 03 und 04 nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des
Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.
Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, für die Leistungen
gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. auch Personal einzusetzen, welches lediglich in folgender Sprache zu kommunizieren in der Lage ist:
Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr.
8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers
Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers werden abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT
Dienstleistungs-AGB vereinbart: .
Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ergeben sich abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT
Dienstleistungs-AGB aus Anlage Nr. .
9 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen
Für folgende Leistungsergebnisse werden von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte vereinbart:
Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 01, 02, 03 und 04 gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB
mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein
ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen.
Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der
Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt
wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen: .
Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT DienstleistungsAGB mit der Maßgabe,
dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist.
Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der
Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist, .
35
EVB-IT Dienstvertrag Seite 9 von 10
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber O 1088.6-3-2
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer wird zur Zuschlagserteilung ergänzt
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert.
Version 2.1 vom 01.04.2018
Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT DienstleistungsAGB mit der Maßgabe,
dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist.
Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der
Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist: .
Von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte sind in Anlage Nr. geregelt.
Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 4 EVB-IT
Dienstleistungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr. .
10 Quellcode*
Im Falle der Erstellung oder Bearbeitung von Software:
ist gemäß Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der
Quellcodes* auf folgendem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Quellcoderepository zu speichern:
wird abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der
Quellcodes* wie folgt gespeichert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt: .
wird abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der
Quellcodes* nicht täglich sondern (z.B. am Ende jeder Arbeitswoche) abgespeichert.
erfolgt die Übergabe des Quellcodes* auch am Ende jedes Leistungsmonats in elektronischer Form auf einem
Datenträger.
11 Abweichende Haftungsregelungen
Abweichend von Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen
pro Schadensfall Euro.
insgesamt für diesen Vertrag Euro.
Abweichend von Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die
Regelungen gemäß Anlage Nr. .
Abweichend von Ziffer 13.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.
12 Vertragsstrafen
Als vertragsstrafenrelevant im Sinne von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten die in Nummer 3.1 lfd.
Nr. 01, 02, 03 und 04 vereinbarten Leistungstermine.
Abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird für Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr.
die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. vereinbart.
Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gilt die Vertragsstrafenregelung aus Ziffer 10.4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB.
Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. .
Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.5 oder Ziffer 1.6 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in
Höhe von Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
Für jeden Verstoß des Auftragnehmers gegen die Regelung im ersten Aufzählungspunkt der Ziffer 8.3 EVB-IT
Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß
nicht zu vertreten hat.
13 Weitere Regelungen
13.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages
bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. zu
beachten.
der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen.
36
EVB-IT Dienstvertrag Seite 10 von 10
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber O 1088.6-3-2
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer wird zur Zuschlagserteilung ergänzt
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert.
Version 2.1 vom 01.04.2018
die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten.
folgende weitere Regelungen einzuhalten: .
Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur
Sicherheit aus Anlage Nr. .
Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen
(Auftragsverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. 04 eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die
gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet.
Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. 05.
13.2 Haftpflichtversicherung
Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 18 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird vereinbart.
13.3 Teleservice*
Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund
der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren
einsetzen: (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB auch
den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen.
13.4 Dokumentations- und Berichtspflichten
Abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Leistungen gemäß
Nummer 3.1 lfd. Nr. nicht in deutscher, sondern in Sprache.
Weitere Dokumentations- und Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. .
13.5 Interessenkonflikt
Regelungen zur Vermeidung eines Interessenskonfliktes ergeben sich aus Anlage Nr. .
14 Pflichten nach Vertragsende
Ergänzend zu Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich weitere Vereinbarungen zu den Pflichten des
Auftragnehmers nach Vertragsende aus Anlage Nr. .
15 Sonstige Vereinbarungen
Sonstige Vereinbarungen:
Werbeverbot:
Öffentliche Werbung, die auf einem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber beruht, bedarf der ausdrücklichen
schriftlichen Einwilligung (vorherige Zustimmung) des Auftraggebers. Eine erteilte Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit
ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden.
Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. .
, ,
Ort , Datum Ort , Datum
Auftragnehmer Auftraggeber
Unterschrift(en) Auftragnehmer (Name(n) in Druckschrift)
Unterschrift(en) Auftraggeber (Name(n) in Druckschrift)
37
Niederschrift über die Verpflichtung
zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten nach dem
Verpflichtungsgesetz
Verhandelt
______________, den ____________
Vor der zur Verpflichtung zuständigen Person erschien heute zum Zwecke der
Verpflichtung nach  1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter
Personen vom 2. März 1974 (BGBl S. 547)
Frau/Herr :..............................................................................................................,
 (Name)
Geboren am ,
 (Datum)
tätig für Firma/Büro
.................................................................................................................
Die erschienene Person wurde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten
verpflichtet. Sie wurde auf folgende Strafvorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen:
 133 Abs. 3 - Verwahrungsbruch,
 201 Abs. 3 - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes,
 203, Abs. 2, 4, 5 - Verletzung von Privatgeheimnissen,
 204 - Verwertung fremder Geheimnisse,
 331, 332 - Vorteilsannahme und Bestechlichkeit
 353 b - Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen
Geheimhaltungspflicht,
 358 - Nebenfolgen.
 97 b Abs. 2
in Verbindung mit
 94 bis 97 - Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses,
 120 Abs. 2 - Gefangenenbefreiung,
 355 - Verletzung des Steuergeheimnisses.
Die erschienene Person wurde darauf belehrt, dass die vorgenannten Strafvorschriften auf
Grund der Verpflichtung für sie anzuwenden sind. Sie erklärt, auf die genannten
Bestimmungen hingewiesen worden zu sein. Sie unterzeichnet dieses Protokoll nach
Vorlesung zum Zeichen der Genehmigung und bestätigt gleichzeitig den Empfang einer
Abschrift der Niederschrift.
_______________________________ _______________________________
(Unterschrift der verpflichtenden Person) (Unterschrift der verpflichteten Person)
Dienstsitz Nürnberg Außenstelle Würzburg E-Mail
Keßlerstraße 1, 90489 Nürnberg Mergentheimer Straße 20/22, 97082 Würzburg poststelle@lsi.bayern.de
Telefon 0911 21549-0 Außenstelle Bad Neustadt a.d.Saale Internet
Öffentliche Verkehrsmittel Hahn-Straße 18, 97616 Bad Neustadt a.d.Saale www.lsi.bayern.de
U 2, U 3, Wöhrder Wiese 38
Auszüge aus dem StGB über Strafvorschriften:
 133 Verwahrungsbruch
(3) Wer die Tat an einer Sache begeht, die ihm als Amtsträger oder für den öffentlichen
Dienst besonders Verpflichteten anvertraut worden oder zugänglich geworden ist, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als
Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit
des Wortes verletzt.
 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum
persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
1. Amtsträger
2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten
3. ff
anvertraut oder sonst bekanntgeworden ist. Einem Geheimnis im Sinne des Satzes 1
stehen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines anderen gleich,
die für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfasst worden sind; Satz 1 ist jedoch nicht
anzuwenden, soweit solche Einzelangaben anderen Behörden oder sonstigen Stellen für
Aufgaben der öffentlichen Verwaltung bekanntgegeben werden und das Gesetz dies nicht
untersagt.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt ein
fremdes Geheimnis offenbart, das ihm bei der Ausübung oder bei Gelegenheit seiner
Tätigkeit als mitwirkende Person oder als bei den in den Absätzen 1 und 2 genannten
Personen tätiger Beauftragter für den Datenschutz bekannt geworden ist. Ebenso wird
bestraft, wer
1. als in den Absätzen 1 und 2 genannte Person nicht dafür Sorge getragen hat, dass
eine sonstige mitwirkende Person, die unbefugt ein fremdes, ihr bei der Ausübung
oder bei Gelegenheit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenes Geheimnis offenbart, zur
Geheimhaltung verpflichtet wurde; dies gilt nicht für sonstige mitwirkende
Personen, die selbst eine in den Absätzen 1 oder 2 genannte Person sind,
2. als im Absatz 3 genannte mitwirkende Person sich einer weiteren mitwirkenden
Person, die unbefugt ein fremdes, ihr bei der Ausübung oder bei Gelegenheit ihrer
Tätigkeit bekannt gewordenes Geheimnis offenbart, bedient und nicht dafür Sorge
getragen hat, dass diese zur Geheimhaltung verpflichtet wurde; dies gilt nicht für
sonstige mitwirkende Personen, die selbst eine in den Absätzen 1 oder 2 genannte
Person sind, oder
3. nach dem Tod der nach Satz 1 oder nach den Absätzen 1 oder 2 verpflichteten
Person ein fremdes Geheimnis unbefugt offenbart, das er von dem Verstorbenen
erfahren oder aus dessen Nachlass erlangt hat.
(5) Die Absätze 1 bis 4 sind auch anzuwenden, wenn der Täter das fremde Geheimnis nach
dem Tode des Betroffenen unbefugt offenbart.
(6) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu
bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre
oder Geldstrafe.
 204 Verwertung fremder Geheimnisse
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnis, zu dessen Geheimhaltung er nach  203 verpflichtet ist, verwertet,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 331 Vorteilsnahme
(1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst
besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen
Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren oder Geldstrafe bestraft.
(2) ff
(3) Die Tat ist nicht nach Abs.1 strafbar, wenn der Täter einen nicht von ihm geforderten
Vorteil sich versprechen lässt oder annimmt und die zuständige Behörde im Rahmen ihrer
Befugnisse entweder die Annahme vorher genehmigt hat oder der Täter unverzüglich bei
ihr Anzeige erstattet und sie die Annahme genehmigt. 18
39
 332 Bestechlichkeit
(1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst
besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung
dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung
vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt oder
verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In
minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der
Versuch ist strafbar.
(2) ff
(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung fordert, sich
versprechen lässt oder annimmt, so sind die Abätze 1 und 2 schon dann anzuwenden,
wenn er sich dem anderen gegenüber bereit gezeigt hat,
1. bei der Handlung seine Pflichten zu verletzen oder,
2. soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei der Ausübung des Ermessens
durch den Vorteil beeinflussen zu lassen.
 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen
Geheimhaltungspflicht
(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als
1. Amtsträger,
2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder
3. Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt,
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart und dadurch
wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft. Hat der Täter durch die Tat fahrlässig wichtige öffentliche Interessen
gefährdet, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1, unbefugt einen Gegenstand oder eine
Nachricht, zu deren Geheimhaltung er
1. auf Grund eines Beschlusses eines Gesetzgebungsorganes des Bundes oder eines
Landes oder eines seiner Ausschüsse verpflichtet ist oder
2. von einer anderen amtlichen Stelle unter Hinweis auf die Strafbarkeit der Verletzung der
Geheimhaltungspflicht förmlich verpflichtet worden ist,
an einen anderen gelangen lässt oder förmlich bekanntmacht und dadurch wichtige
öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(3a) ff
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung verfolgt. Die Ermächtigung wird erteilt
1. von dem Präsidenten des Gesetzgebungsorgans
a) in den Fällen des Absatzes 1, wenn der Täter das Geheimnis während seiner Tätigkeit
bei einem oder für ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes
bekanntgeworden ist,
b) in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1
2. von der obersten Bundesbehörde
a) in den Fällen des Absatzes 1, wenn dem Täter das Geheimnis während seiner Tätigkeit
sonst bei einer oder für eine Behörde oder bei einer anderen amtlichen Stelle des Bundes
oder für
eine solche Stelle bekannt geworden ist,
b) in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2, wenn der Täter von einer amtlichen Stelle des
Bundes verpflichtet worden ist;
40
Datenschutzvereinbarung
Zwischen
dem Freistaat Bayern, vertreten durch das
Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Keßlerstraße 1
90489 Nürnberg
- im folgenden Auftraggeber genannt -
und
>>wird zur Zuschlagserteilung ergänzt<<
- im folgenden Auftragnehmer genannt -
wird folgende Datenschutzvereinbarung geschlossen:
1 Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der einschlägigen
Datenschutzbestimmungen. Soweit Mitarbeiter des Auftragnehmers oder seiner
Subunternehmer im Rahmen von Vertragsverhältnissen Kenntnis von
personenbezogenen Daten erlangen oder erlangen könnten, die vom Auftraggeber
oder der Vertragsbehörde als verantwortlicher Stelle im Sinne des Bayerischen
Datenschutzgesetzes (BayDSG) erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, sind
sie vom Auftragnehmer auf das Datengeheimnis nach dem
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. dem Bayerischen Datenschutzgesetz
(BayDSG) zu verpflichten. Hiervon bleiben andere anzuwendende
Rechtsvorschriften zum Datenschutz unberührt. Die Verpflichtung auf Einhaltung
des Datengeheimnisses ist dem Auftraggeber oder der Vertragsbehörde auf
Verlangen nachzuweisen.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen von Vertragsverhältnissen Einblick in
die Betriebsabläufe des Auftraggebers oder der Vertragsbehörde bzw. Zugang zu
nicht allgemein zugänglichem Know-how des Auftraggebers oder der
Vertragsbehörde erhält, ist der Auftragnehmer zur Verschwiegenheit hierüber
verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch über das Vertragsverhältnis fort.
Darüber hinaus wird der Auftragnehmer alle zumutbaren Vorkehrungen treffen, um
einen unbefugten Zugriff Dritter auf sensible Daten in seinem Wirkungskreis zu
verhindern. Auf Verlangen des Auftraggebers oder der Vertragsbehörde hat der
Dienstsitz Nürnberg Außenstelle Würzburg E-Mail
Keßlerstraße 1, 90489 Nürnberg Mergentheimer Straße 20/22, 97082 Würzburg poststelle@lsi.bayern.de
Telefon 0911 21549-0 Außenstelle Bad Neustadt a.d.Saale Internet
Öffentliche Verkehrsmittel Otto-Hahn-Straße 18, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale www.lsi.bayern.de
U 2, U 3, Wöhrder Wiese 41
Auftragnehmer die entsprechenden Maßnahmen nachzuweisen.
(3) Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, alle im Rahmen von
Vertragsverhältnissen erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte
weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Vertrauliche Informationen sind
Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder
die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen
sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden.
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der
Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur
Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig
bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine
Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden. Der Erfahrungsaustausch des
Auftraggebers mit und innerhalb der öffentlichen Hand bleibt unbenommen, ebenso
wie die Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Auftraggebers.
(4) Der Auftragnehmer verarbeitet Daten nur soweit er hierzu beauftragt wurde und
nur auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers. Werden dem Auftragnehmer
Speichermedien des Auftraggebers für die Erfüllung seiner Verpflichtung
übergeben, so sind diese nach Erfüllung unverzüglich an den Auftraggeber
zurückzugeben. Alle personenbezogenen Daten in Speichermedien des
Auftragnehmers sind ebenso nach Erfüllung zu löschen.
(5) Im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten hat der Auftragnehmer die
technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit entsprechend
den Vorgaben des BDSG bzw. des BayDSG zu treffen.
Insbesondere ist die Verfügbarkeit, die Integrität und die Vertraulichkeit der Daten
sicherzustellen.
Der Auftragnehmer orientiert sich insoweit an den jeweils aktuellen GrundschutzKatalogen des Bundesamts für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI).
Die Maßnahmen sind regelmäßig dem jeweiligen Stand der Technik anzupassen.
2 Datenschutzkonforme Entsorgung/Vernichtung von Datenträgern
Es steht im Ermessen des Auftraggebers, ob Datenträger zur
datenschutzkonformen Entsorgung/Vernichtung an den Auftragnehmer abgegeben
werden. (z.B. bei Wartung und/oder im Garantiefall und/oder im Fall der
Aussonderung). Bei Abgabe von Datenträgern an den Auftragnehmer zur
datenschutzkonformen Entsorgung/Vernichtung sind die im Folgenden
dargestellten Vorgaben einzuhalten, wobei der Auftraggeber vorgibt, ob die
Datenträger datenschutzkonform gelöscht oder vernichtet werden sollen. Wird eine
datenschutzkonforme Löschung gefordert, steht es dem Auftragnehmer frei
stattdessen eine datenschutzkonforme Vernichtung durchzuführen.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung ist weiter in folgenden Fallkonstellationen
vorzunehmen:
- Löschung konnte nicht fehlerfrei abgeschlossen werden
42
- Vorhandene Löschmethoden sind nicht geeignet (z.B. bei Datenträgern mit
persistentem Halbleiterspeicher (SSD/Flash/USB-Stick/Cache/Hybrid-HDD
etc.))
Werden durch den Auftragnehmer HardwareKomponenten ausgetauscht oder
zurückgenommen, müssen hierbei die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz,
zum Steuergeheimnis und zum Geheimschutz eingehalten werden, die zum
Zeitpunkt des Austausches oder der Rückgabe als Stand der Technik und der ITForensik angesehen werden.
Maßgeblich sind hierbei die datenschutzrechtlichen Vorschriften nach dem
BayDSG, BDSG und EU-Datenschutzrecht für besonders schützenswerte
personenbezogene Daten und die dazugehörigen Datenvernichtungsempfehlungen
der Datenschutzbeauftragten. Es müssen zudem mindestens die Vorgaben für
vertrauliche Daten und damit für den Schutzbedarf hoch des Bundesamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Bayern-CERT/BayernCIO/Bayern-CISO eingehalten werden. Bei Abweichungen der
einzelnen Vorgaben
ist die jeweils strengere Vorschrift anzuwenden.
Die Datenlöschung ist spätestens innerhalb einer Woche nach Übergabe der
Gegenstände abzuschließen. Die Maßnahmen des BSI IT-Grundschutz
Vernichtung von Datenträgern durch externe Dienstleister (M 2.436) in der 12.EL
oder vergleichbare Regelungen des IT-Grundschutzes in der jeweils aktuellen
Fassung sind einzuhalten. Der Auftragnehmer weist die Vernichtung dem
Auftraggeber datenschutzkonform mit Hilfe eines Löschberichts nach.
Bedient sich der Auftragnehmer Dritter als Erfüllungsgehilfen verpflichtet sich der
Auftragnehmer diese zur Einhaltung oben stehender Regelungen zu verpflichten.
Der Auftraggeber ist berechtigt Erfüllungsgehilfen bei Verdacht mangelnder
fachlicher Qualifikation zurückzuweisen.
Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für alle Schäden, die nach
Übergabe durch nicht ordnungsgemäße Behandlung im obigen Sinne entstehen.
_______________________ _________________________
Ort, Datum Ort, Datum
_____________________ ___________________________
Unterschrift(en) Auftragnehmer Unterschrift(en) Auftraggeber
43
Muster eines Datenträger-Löschberichts
Ein Löschbericht enthält mindestens je Datenträger inhaltlich folgende Informationen. Die
Darstellungsreihenfolge und -form ist nicht fest vorgegeben.
Mit * markierte Felder sind freiwillige Angaben. Erläuterungen und Beispiele in < >.
Informationen zur ausführenden Person und Unternehmen:
Name durchführende Person:
Firma/Organisation:
Löschergebnis je Datenträger:
Datenträgerart: 
Modell: 
Typ: 
Serien-Nr.: 
Größe: 
Bus: 
Sektorenanzahl: 
HPA: <(Nicht) vorhanden>
DCO: <(Nicht) vorhanden>
Remappte Sektoren: 
Lösch-Software/Version: 
Löschstandard: 
Löschung Start: 
Löschung Ende: 
Löschung Dauer: 
Status: Gelöscht / Fehler X
Hardware-Informationen:
(nur soweit ein Gesamtsystem mit eingebauten Datenträgern zurückgegeben wird)
*Prozessor:
*Gesamtspeicher: 
Hersteller: 
Modell: 
Serien-Nr.: 
*Version: 
*Asset tag: 
Alle Datenträger:
- Festplatte: , 
Der Löschbericht ist wie folgt zu bestätigen:
Hiermit bestätige ich, dass die Datenlöschung gemäß den Vorgaben des Bayerischen Landesamts für
Steuern ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Unterzeichnung durch: Ausführende Person / Aufsicht bzw. Vorgesetzter / Firmenstempel
44
1
Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im
Auftrag nach Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)
zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das
Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Keßlerstraße 1
90489 Nürnberg
- Verantwortlicher (nachfolgend Auftraggeber genannt) -
und
>> wird zur Zuschlagserteilung ergänzt <<
- Auftragsverarbeiter (nachfolgend Auftragnehmer genannt) -
Präambel
Diese Vereinbarung regelt die Verpflichtungen der Vertragsparteien nach Art. 28 Abs. 3
DSGVO und ergänzt insoweit den Vertrag vom  (Datum) (im Folgenden Auftrag
genannt). Sie findet Anwendung auf alle Verarbeitungen personenbezogener Daten, die mit
dem Auftrag in Zusammenhang stehen und bei denen der Auftragnehmer oder durch den
Auftragnehmer beauftragte Dritte personenbezogene Daten für den Auftraggeber
verarbeiten.
1. Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsverarbeitung
1.1 Art, Zweck und Gegenstand der Verarbeitung
Dauer der Verarbeitung
Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten
Kategorien der betroffenen Personen
45
2
1.2 Die in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen werden ausschließlich in einem
Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum erbracht. Jede Verlagerung der Leistungen oder von
Teilarbeiten dazu in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und
darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.
2. Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
2.1 Der Auftragnehmer verarbeitet Daten von betroffenen Personen ausschließlich im
Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und der dokumentierten Weisungen des
Auftraggebers sowie entsprechend den datenschutzrechtlichen Regelungen, sofern er nicht
zu einer anderen Verarbeitung durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der
Auftragnehmer unterliegt, verpflichtet ist. In letzteren Fall teilt der Auftragnehmer dem
Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das
betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses
verbietet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a DSGVO). Der Auftragnehmer verwendet die zur
Verarbeitung überlassenen Daten für keine anderen Zwecke und insbesondere nicht für
eigene Zwecke. Kopien der Daten werden, ohne dass sie im Auftrag oder in diesem Vertrag
geregelt sind, nicht erstellt.
Sofern Weisungen des Auftraggebers zunächst mündlich erfolgen, sind sie unverzüglich
schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.
2.2 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Auffassung ist,
dass eine Weisung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO).
Ist die Rechtmäßigkeit einer Weisung zweifelhaft, ist der Auftragnehmer berechtigt, die
Durchführung der Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Auftraggeber bestätigt
oder geändert wird. Stehen schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Raum oder nimmt
der Auftragnehmer bei weisungsgemäßem Handeln das Risiko einer strafbaren Handlung
auf sich, darf er die Umsetzung der Weisung darüber hinaus aussetzen, bis die Parteien eine
einvernehmliche Lösung gefunden haben.
2.3 Der Auftragnehmer gestaltet seine innerbetriebliche Organisation so, dass sie den
Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er trifft insbesondere geeignete technische
und organisatorische Maßnahmen, um einen dem Risiko angemessenen Schutz der Daten
des Auftraggebers zu gewährleisten (Art. 32 Abs. 1 DSGVO). Sofern personenbezogene
Daten in Telearbeit und Heimarbeit verarbeitet werden, ist er verpflichtet, dies dem
Auftraggeber mitzuteilen. Er trifft diese technischen und organisatorischen Maßnahmen so,
dass die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste
46
3
im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicher gestellt sind Die entsprechenden
technischen und organisatorischen Maßnahmen ergeben sich aus (bitte ausführen - ggf. mit
Verweisung -, z. B. aus der Anlage zu dieser Vereinbarung, dem Sicherheitskonzept etc.).
Änderungen der getroffenen Maßnahmen durch den Auftragnehmer sind nur zulässig, wenn
sichergestellt ist, dass das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
Wesentliche Änderungen sind dem Auftraggeber mitzuteilen und mit diesem abzustimmen.
2.4 Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber nach Möglichkeit mit geeigneten
technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung von Anträgen betroffener
Personen auf Wahrnehmung der in Kapitel III der DSGVO genannten Rechte (Art. 28 Abs. 3
Buchst. e DSGVO) und unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der ihm zur
Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in den Art. 32 bis 36 DSGVO
genannten Pflichten, wie etwa bei erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 28
Abs. 3 Satz 2 Buchst. f DSGVO).
2.5 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass es den mit der Verarbeitung der Daten des
Auftraggebers befassten Beschäftigten und anderen für den Auftragnehmer tätigen
Personen untersagt ist, die Daten außerhalb der Weisung zu verarbeiten. Ferner
gewährleistet der Auftragnehmer, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen
Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen
gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegen. Die Vertraulichkeits-/Verschwiegenheitspflicht
besteht auch nach Beendigung des Auftrages fort.
2.6 Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn ihm im Rahmen
des Auftragsverhältnisses Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten des
Auftraggebers bekannt werden. Er trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der
Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen für die betroffenen Personen.
2.7 Der Auftragnehmer nennt dem Auftraggeber Ansprechpartner für im Rahmen des
Vertrages anfallende Weisungen sowie einen etwaigen Datenschutzbeauftragten. Bei einem
Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartner sind dem
Auftraggeber die Kontaktdaten eines neuen, zuständigen Ansprechpartners bzw. etwaigen
Datenschutzbeauftragten unverzüglich anzuzeigen.
Ansprechpartner des Auftragnehmers:
(Name, Vorname und Funktion, Organisationseinheit, Telefon, E-Mail)
Datenschutzbeauftragter des Auftragnehmers
(Name, Vorname und Funktion, Organisationseinheit, Telefon, E-Mail)
47
4
2.8 Der Auftragnehmer berichtigt, löscht oder sperrt die vertragsgegenständlichen Daten,
wenn der Auftraggeber dies anweist und dies vom Weisungsrahmen umfasst ist, es sei
denn, die Weisung widerspricht etwaigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
2.9 Nach Auftragsende sind Daten, Datenträger sowie sonstige Materialien auf Verlangen
und nach Wahl des Auftraggebers entweder zurückzugeben oder zu löschen, sofern nicht
nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur weiteren
Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.
2.10 Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftraggebers durch eine Person hinsichtlich
etwaiger Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO verpflichtet sich der
Auftragnehmer, den Auftraggeber bei der Abwehr der Ansprüche im Rahmen seiner
Möglichkeiten zu unterstützen.
3. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber ist im Rahmen dieser Vereinbarung für die Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere für die Beurteilung der
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO, die Datenweitergabe an den
Auftragnehmer sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den
Art. 12 bis 22 DSGVO verantwortlich (Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO).
3.2 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, falls er in den
Auftragsergebnissen Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher
Bestimmungen feststellt.
3.3 Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftragnehmers durch eine Person hinsichtlich
etwaiger Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO verpflichtet sich der Auftraggeber,
den Auftragnehmer bei der Abwehr der Ansprüche im Rahmen seiner Möglichkeiten zu
unterstützen.
3.3 Der Auftraggeber nennt dem Auftragnehmer weisungsberechtigte Personen für im
Rahmen des Vertrages anfallende Weisungen sowie den Datenschutzbeauftragten. Bei
einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartner sind dem
Auftragnehmer unverzüglich die Kontaktdaten eines neuen, zuständigen Ansprechpartners
bzw. Datenschutzbeauftragten anzuzeigen.
Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers sind:
(Name, Vorname und Funktion, Organisationseinheit, Telefon, E-Mail)
Datenschutzbeauftragter des Auftraggebers
48
5
(Name, Vorname und Funktion, Organisationseinheit, Telefon, E-Mail)
3.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten
Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des
Auftragnehmers vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung
dieser Vereinbarung bestehen. Die Befugnisse der Aufsichtsbehörden  insbesondere nach
Art. 58 Abs. 1 DSGVO  bleiben hiervon unberührt.
4. Anfragen betroffener Personen
Macht eine betroffene Person ihre Rechte gemäß Art. 15 ff. DSGVO gegenüber dem
Auftragnehmer geltend, wird dieser die betroffene Person an den Auftraggeber verweisen,
sofern eine Zuordnung an den Auftraggeber auf Basis der Angaben der betroffenen Person
möglich ist. Gemäß Nr. 2.4 dieser Vereinbarung unterstützt der Auftragnehmer den
Auftraggeber nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen
Maßnahmen.
5. Kontrollrechte des Auftraggebers
5.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum
Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung
(Art. 28 Abs. 3 Satz 2 Buchst. h DSGVO). Ggf.: Folgende Nachweise sind diesem Vertrag
als Anlage beigefügt:
 Ergebnisse eines Selbstaudits (Anlage )
 Zertifikat zu Datenschutz- und / oder Informationssicherheit (z.B. ISO 27001)
(Anlage )
 Genehmigte Verhaltensregeln (Art. 40 DSGVO) vom  (Datum)
(Anlage )
 Verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Art. 47 DSGVO) vom  (Datum).
(Anlage )
 Zertifizierungen gemäß Art. 42 DSGVO (Anlage )
 aktuelles Testat und/oder Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B.
Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung,
Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren, Anlage )
 . (Anlage ).
49
6
5.2 Sofern einschlägig, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber über den
Ausschluss von genehmigten Verhaltensregeln nach Art. 41 Abs. 4 DSGVO und den
Widerruf einer Zertifizierung nach Art. 42 Abs. 7 DSGVO unverzüglich zu informieren.
5.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, sich vor Beginn und während der Verarbeitung von der
Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen
Maßnahmen sowie der in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen.
Dies und Maßnahmen nach Nr. 5.4 werden nicht durch die Vorlage von Nachweisen nach
Nr. 5.1 ausgeschlossen.
5.4 Inspektionen durch den Auftraggeber oder durch einen von diesem beauftragten Prüfer
werden grundsätzlich nach vorheriger Anmeldung unter Berücksichtigung einer
angemessenen Vorlauffrist zu den üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Der
Auftragnehmer hat die Inspektion von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung
abhängig zu machen, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Auftraggeber oder ein von
diesem beauftragter Prüfer im Rahmen seiner Inspektion auch Kenntnis von Daten erlangt,
die der Auftragnehmer im Auftrag eines anderen Verantwortlichen verarbeitet. Der
Auftraggeber stellt sicher, dass ein von ihm beauftragter Prüfer in keinem
Wettbewerbsverhältnis zu dem Auftragnehmer steht.
6. Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter)
6.1 Ein Subunternehmerverhältnis liegt vor, wenn der Auftragnehmer weitere Auftragnehmer
mit der ganzen oder einer Teilleistung der im Vertrag vereinbarten Leistung beauftragt.
Der Auftragnehmer trägt bei der Auswahl eines Subunternehmers insbesondere Sorge dafür,
dass dieser hinreichende Garantien dafür bietet, dass die geeigneten technischen und
organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung
personenbezogener Daten entsprechend den Anforderungen der DatenschutzGrundverordnung erfolgt.
Nicht als Subunternehmerverhältnis im Sinne dieser Regelung sind solche Leistungen zu
verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der
Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Hierzu zählen z.B. Telekommunikationsleistungen,
Wartung und Benutzerservice (wenn ein Zugriff auf personenbezogene Daten des
Auftraggebers ausgeschlossen ist), Reinigungskräfte und Prüfer. Der Auftragnehmer trifft mit
diesen Dritten im erforderlichen Umfang schriftliche Vereinbarungen, um angemessene
Datenschutz- und Informationssicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten und behält sich
Kontrollmaßnahmen vor, um den Schutz und die Sicherheit der Daten des Auftraggebers zu
gewährleisten.
50
7
6.2 Der Vertrag mit dem Subunternehmer muss schriftlich abgefasst werden, was auch in
einem elektronischen Format erfolgen kann (Art. 28 Abs. 4 und Abs. 9 DSGVO). In dem
Vertrag mit dem Subunternehmer sind dieselben datenschutzrechtlichen Pflichten aus der
vorliegenden Vereinbarung dem Subunternehmer wirksam aufzuerlegen. Insbesondere
muss der Auftraggeber berechtigt sein, im Bedarfsfall angemessene Überprüfungen und
Inspektionen, auch vor Ort, bei Subunternehmern durchzuführen oder durch von ihm
beauftragte Dritte durchführen zu lassen.
6.3 Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber dafür, dass der Subunternehmer
den Datenschutzpflichten nachkommt, die ihm durch den Auftragnehmer im Einklang mit
dem vorliegenden Abschnitt vertraglich auferlegt wurden.
6.4 Der Auftragnehmer nimmt keinen Subunternehmer ohne vorherige gesonderte oder
allgemeine schriftliche Genehmigung in Anspruch. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber
die bereits bei Abschluss dieses Vertrags bestehenden Subunternehmer vorab mit. Die bei
Vertragsbeginn bestehenden Subunternehmer sind in Anlage  zu diesem Vertrag
aufgeführt. Diese gelten als von Beginn des Auftrages an genehmigt.
6.5 Weitere Subunternehmer
Alternative 1:
 Gemäß den vorgenannten Regelungen erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer
die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 Abs. 2
DSGVO in Anspruch zu nehmen (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2, Satz 2 DSGVO). Der
Auftragnehmer informiert den Auftraggeber frühzeitig, wenn er Änderungen in Bezug
auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter beabsichtigt.
Der Auftraggeber kann gegen derartige Änderungen Einspruch erheben. Der
Einspruch ist innerhalb von einem Monat nach Zugang der Information über die
Änderungen schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer einzulegen. Kann keine
einvernehmliche Lösung erzielt werden, erfolgt eine Einschränkung oder Beendigung
der Auftragsverarbeitung.
Alternative 2:
 Der Auftragnehmer nimmt einen Subunternehmer nur in Anspruch, wenn der
Auftraggeber dies zuvor gesondert schriftlich genehmigt hat (Art. 28 Abs. 2 Satz 1
Alt. 1 DSGVO). Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber frühzeitig, wenn er
Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung Subunternehmer
beabsichtigt.
51
8
6.6 Eine Beauftragung von Subunternehmern in Drittstaaten darf nur erfolgen, wenn die
besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind und der Auftraggeber vorab
zustimmt.
7. Haftung und Schadensersatz
Die Vertragsparteien haften entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen
bzw. gegenüber betroffenen Personen gemäß Art. 82 DSGVO.
8. Schlussbestimmungen
8.1 (Bitte eine Regelung zu Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten ergänzen)
8.2 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn die Daten des
Auftraggebers durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder
Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter beim
Auftragnehmer gefährdet werden. Der Auftragnehmer informiert in diesem Fall alle
Beteiligten unverzüglich darüber, dass das Eigentum an den Daten ausschließlich beim
Auftraggeber liegt.
8.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung und aller ihrer Bestandteile
einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers  bedürfen einer schriftlichen
oder in einem elektronischen Format abgefassten Vereinbarung, die den ausdrücklichen
Hinweises darauf enthält, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser
Vereinbarung handelt.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so ist die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon
nicht betroffen. In diesem Falle werden die Parteien einvernehmlich eine neue Regelung
oder Ergänzung der bestehenden Regelung vereinbaren, die die unwirksame oder
undurchführbare Regelung in einer Art und Weise ersetzt bzw. ergänzt, die der ursprünglich
von den Parteien bei Abfassung dieser Anlage beabsichtigten Regelung am nächsten
kommt, hätten sie denn die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bedacht. Dies gilt auch
für Regelungslücken.
 ,den
Ort Datum
 ,den
Ort Datum
52
9
- Auftraggeber - - Auftragnehmer -
53
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
29.07.2020
Verfahren: 2020AHE000008 - OTRS Dienstleistungen
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Hinweis zum Steuersatz
Um die Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen wird bei der Angebotswertung der zum
Zeitpunkt des Fristendes zur Angebotsabgabe gültige Umsatzsteuersatz berücksichtigt.
Für die Abrechnung der Leistung gilt nach 12 UStG i. V. m. 13 UStG der zum Zeitpunkt
der Leistungserbringung geltende Steuersatz.
Bitte ändern Sie den vorbelegten Steuersatz nicht ab!
Hinweis
Bei den folgenden Mengenangaben handelt es sich um die voraussichtliche Abnahmehöhe, welche im Rahmen der
Preiszusammenstellung lediglich als Kenngröße zur
Ermittlung des Angebotspreises dienen.
Der tatsächliche Abruf erfolgt bedarfsorientiert und jeweils gesondert durch den Auftraggeber.
1 Allgemeine Beratungsleistung USt. [%]
16%
Menge
60,00
Einheit
Projekttag/Personentag
 Allgemeine Beratungsleistungen in OTRS-spezifischen Fragestellungen gemäß Leistungsbeschreibung.
Preisangabe je Personentag
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Projekttag/Personentag
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/4
54
2 Supportcase 2nd-Level-Support USt. [%]
16%
Menge
30,00
Einheit
Pauschale
 Lösung spezifischer technischer Fragestellungen zum 2nd-Level-Support (Supportcase)
Preisangabe je Supportcase
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
3 Schulung der Administratoren USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Schulung(en)
 Schulung der Administratoren gem. Leistungsbeschreibung.
Preisangabe je Schulungsmaßnahme.
Mindestabnahme: 1 Schulungsmaßnahme
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Schulung(en)
Gesamtpreis [EUR]
................
4 Schulung der Benutzer / Agenten USt. [%]
16%
Menge
10,00
Einheit
Schulung(en)
 Schulung der Benutzer / Agenten gemäß Leistungsbeschreibung.
Preisangabe je Schulungsmaßnahme.
Mindestabnahme: 4 Schulungsmaßnahmen
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Schulung(en)
Gesamtpreis [EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
____________________
Leistungsverzeichnis - 2/4
55
Summe exkl. Nachlass
(netto)
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 3/4
56
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
29.07.2020
Verfahren: 2020AHE000008 - OTRS Dienstleistungen
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 4/4
57
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
29.07.2020
Verfahren: 2020AHE000008 - OTRS Dienstleistungen
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eigenerklärung
1.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht
zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
2 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
2.1 Hinweis
K.O.-Kriterium: Nein
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
2.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Eignungsmatrix [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Bestätigen Sie, dass Sie die Eignungsmatrix (Exceltabelle) mit den Eignungskriterien vollständig ausgefüllt im Abschnitt
"Eigene
Anlagen" hochgeladen haben?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
4 Eignungsmatrix - Auswertung
K.O.-Kriterium: Ja
Kriterienkatalog - 1/3
58
Die Auswertung erfolgt durch den Auftraggeber.
Der Bieter hat alle A-Kriterien erfüllt und mindestens 81 Wertungspunkte erreicht.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 2/3
59
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
29.07.2020
Verfahren: 2020AHE000008 - OTRS Dienstleistungen
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Leistungskriterien [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Bestätigen Sie, dass Sie vollumfänglich den geforderten Leistungsumfang gem. der "Leistungsbeschreibung OTRS Support, Beratung
und Schulung" erfüllen und bereitstellen können?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 3/3
60
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage Eignungsmatrix_OTRS_Support.xlsx 23,80 KB xlsx
61
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/07/14338be9-8733-438e-98b0-2358d6797d65.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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