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Ausschreibung: Drei Klein-Lkw 3,5 t bzw. 5,0 t mit Pritsche bzw. 3-Seitenkipper - DE-Nürnberg
Kraftfahrzeuge
Pritschenkleinlastwagen
Dokument Nr...: 884574-2020 (ID: 2020080611375288768)
Veröffentlicht: 06.08.2020
*
  Drei Klein-Lkw 3,5 t bzw. 5,0 t mit Pritsche bzw. 3-Seitenkipper
VERGABEUNTERLAGEN
2020003777
Drei Klein-Lkw 3,5 t bzw. 5,0 t mit Pritsche bzw. 3-Seitenkipper
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Stadt Nürnberg, SÖR, Einkauf/Materialwirtschaf t
Sulzbacher Str. 2-6, 90489 Nürnberg, Deutschland
21.07.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 4
Bewerbungsbedingungen-VMS_UVgO-VgV_20181026.................................................................................. 4
Zusätzliche Vertragsbedingungen
(ZAVB)....................................................................................................... 6
4
................................................................................................................................
............................... 6
Ausführungsunterlagen (VOL/B  3)
....................................................................................................... 6
5
................................................................................................................................
............................... 7
Ausführung der Leistung (VOL/B  4)
..................................................................................................... 7
6
................................................................................................................................
............................... 7
Kündigung aus wichtigem Grund (VOL/B 8)
......................................................................................... 7
7
................................................................................................................................
............................... 7
Wettbewerbsbeschränkungen (VOL/B  8 Nr.
2)..................................................................................... 7
8
................................................................................................................................
............................... 8
Abnahme (VOL/B
13)........................................................................................................................... 8
9
................................................................................................................................
............................... 8
Mängelansprüche (VOL/B  14)
............................................................................................................ 8
10
................................................................................................................................
............................. 8
Rechnungen (VOL/B  15 und
17)........................................................................................................ 8
11
................................................................................................................................
............................. 8
Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (VOL/B  16) ................................................................. 8
12
................................................................................................................................
............................. 9
Zahlungen (VOL/B  17)
......................................................................................................................... 9
13
................................................................................................................................
............................. 9
Überzahlungen (VOL/B
17).................................................................................................................. 9
14
................................................................................................................................
............................. 9
Abtretung
................................................................................................................................
................. 9
14.2
................................................................................................................................
.................. 9
Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst, ................................................................. 9
15
................................................................................................................................
............................. 10
Sicherheitsleistung (VOL/B  18)
............................................................................................................. 10
16
................................................................................................................................
............................. 11
Bürgschaften (VOL/B  17 und 18)
........................................................................................................ 11
17
................................................................................................................................
............................. 11
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (VOL/B  19)..................................................................... 11
18
................................................................................................................................
............................. 11
Gerichtsstand (VOL/B  19)
..................................................................................................................... 11
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 12
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 20
i
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 23
ii
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Es ist beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Projektinformationen
Projektnummer: 2020003777
Projektname: Drei Klein-Lkw 3,5 t bzw. 5,0 t mit Pritsche bzw. 3-Seitenkipper
Gewerk:
Projektbeschreibung: Drei Klein-Lkw 3,5 t bzw. 5,0 t mit Pritsche bzw. 3-Seitenkipper
CPV-Code Code Bezeichnung
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO
Termine
Bekanntmachung am: 30.07.2020
Einreichungsfrist
Teilnahmeantrag: bis einschließlich um Uhr
Angebotsfrist: bis einschließlich 25.08.2020 um 15:00:00 Uhr
Bindefrist: bis einschließlich 14.09.2020
geplante Ausführungsfrist: vom bis einschließlich
1. Auskünfte
Auskünfte erteilt die Vergabestelle (sofern in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden
Angaben gemacht werden). Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über
die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, wird ausgeschlossen.
Die Kommunikation mit der Vergabestelle erfolgt über das Nachrichtenmodul im
Vergabemanagementsystem der Deutschen eVergabe. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im
eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Fragen auf anderen
Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht
beantwortet.Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutsche-e
vergabe.de. Bieterfragen müssen bis spätestens 20.08.2020 12:00 Uhr eingegangen sein, für
später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per
E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im
Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
2. Kriterien für die Auftragsvergabe
Bewertungsmethode: Niedrigster Preis
Gewichtung: siehe in der Leistungsbeschreibung
Gelten besondere Zuschlagskriterien, werden diese bekannt gemacht und können dann als
Wertungsmatrix in der Angebotsmaske des Bieterassistenten eingesehen werden.
3. Bedarfspositionen
Eventuelle Bedarfspositionen werden grundsätzlich gewertet.
1
4. Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen
5. Preisnachlässe
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die
Abrechnungssumme gewährt werden und an der dafür vorgesehenen Stelle (in der Angebotsmaske
des Bieterassistenten im Unterpunkt "Nachlass") aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe
(z.B. Skonti) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als Vomhundertsatz angebotener
Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen
abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für
die vertragliche Leistung zu bilden sind. Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel werden
durch den Preisnachlass nicht verringert.
6. Losaufteilung
Eine Losaufteilung ist vorgesehen: Ja
Art der Losauswahl: Bieter kann für alle Lose anbieten (aber auch für weniger)
7. Eigene Geschäftsbedingungen
Werden dem Angebot eigene Geschäftsbedingungen des Bieters (z.B. AGB) beigelegt, muss das
Angebot gemäß  42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO bzw.  53 Abs. 7 Satz 1 und  57 Abs. 1 Nr. 4 VgV
ausgeschlossen werden.
8. Vergabeunterlagen/ Vertragsbedingungen
Mit der Angebotsabgabe werden die im Angebotsassistenten (Workflowpunkte
Vertragsbedingungen/Formu lare und Produkte/Leistungen) hinterlegten und aufgeführten
Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung sowie die VOL/B, in der am Tage der
Angebotseröffnung gültigen Fassung, Vertragsbestandteil. Die Rangfolge richtet sich nach  1
VOL/B.
Insbesondere sind die Bewerbungsbedingungen und die ergänzende Erklärung zur
Angebotsabgabe zu beachten, die bereits mit Angebotsabgabe verbindlich gelten.
9. Bindefrist
Mit Abgabe des Angebots ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
10. Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen
Eine wissentlich unvollständige oder falsche Erklärung im Vergabeverfahren kann den Ausschluss
von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben.
11. Datenschutz
a) Verarbeitung personenbezogener Daten durch freiwillige Angabe
Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des
Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben erfolgen freiwillig und sind
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes.
b) Qualifizierter Datenschutzhinweis
Ein qualifizierter Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
c) Personenbezogene Daten Dritter
Werden der Auftraggeberin personenbezogene Daten Dritter (z.B. von Mitarbeitern des
Auftragnehmers/der Auftragnehmerin) als Betroffene übermittelt, so ist der Auftragnehmer/die
2
Auftragnehmerin für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen diesbezüglich
eigenständig verantwortlich. Auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben ist hinzuweisen und der qualifizierte
Datenschutzhinweis der Auftraggeberin ist den Betroffenen bekannt zu machen.
d) Gemäß DSGVO ist der Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung notwendig,
wenn die Auftraggeberin einen Auftrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt und/oder
im Zuge eines Pflege-/Wartungsvertrages eine Fernwartung vereinbart wird. Ergibt sich die
Notwendigkeit einer Auftragsvereinbarung erst während der Vertragslaufzeit, wird eine
Vereinbarung auf Basis eines Vertragsmusters der Auftraggeberin geschlossen.
12. Form der Angebotsabgabe
Durch die elektronische Angebotsabgabe ist das Textformerfordernis gemäß  126 b BGB erfüllt.
Die Angebotsabgabe auf herkömmlichem vollständig schriftlichem Weg (Papierform) ist in diesem
Verfahren nicht zugelassen.
Bei Rückfragen zur Bedienung der Software wenden Sie sich bitte an den Support der Firma Healy
Hudson: support@ deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter: 0611 / 949 106  81.
Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten, die Angebotsunterlagen
in der Eingabemaske im Bieterassistenten (elektronisch) auszufüllen und bis zum
Einreichungstermin (elektronisch) abzugeben. Die Angebotsfrist finden Sie unter Allgemeines >
Termine. Um Angebote außerhalb des Vergabemanagementsystems elektronisch bearbeiten zu
können, verwenden Sie bitte Ihre Kalkulationssoftware oder eines der im Internet kostenlos zur
Verfügung gestellten AVA-Programm (z. B. unter www.heitker.de).
13. Kalkulation
Bei Leistungen des Gebäuderreinigerhandwerks sind von den für die Beauftragung in Frage
kommenden Bietern ausgefüllte Kalkulationsblätter 221 oder 222 und 223 vor der Auftragserteilung
zu übermitteln. Im Formblatt 223 sind alle Positionen des Leistungsverzeichnisses aufzugliedern.
Bis zu einer Angebotssumme von 50.000  behält sich der Auftraggeber vor, nur ausgewählte
Positionen im Formblatt 223 aufgliedern zu lassen. Die Nachforderung der Aufgliederung der
Leistungen des/der Nachunternehmer(s) wird vorbehalten.
14. Nachprüfungsbehörde
Vergabekammer Nordbayern
bei der Regierung von Mittelfranken
Promenade 27, 91522 Ansbach
15. Wichtige Bieterhinweise
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zwingend
zum Angebotsausschluss führen, auch wenn diese unabsichtlich oder unbewusst erfolgen.
Zu einer Änderung der Ausschreibungsunterlagen kann es beispielsweise durch
Angebotserläuterungen, welche der Leistungsbeschreibung oder den Vertragsbedingungen
widersprechen, kommen. Auch Hinweise zum Zahlungsziel, zum Gerichtsstand, zur
Angebotsbindefrist oder ein Eigentumsvorbehalt stellen eine Änderung der
Ausschreibungsunterlagen dar, die zwingend zum Ausschluss von der Angebotswertung führt.
Des weiteren können Angebote nicht gewertet werden, die nicht rechtzeitig vor dem Ende der
Angebotsfrist im System eingestellt sind.
Geänderte Leistungen können nur im Rahmen von Nebenangeboten abgegeben werden, wenn
diese ausdrücklich zugelassen sind. Um gewertet zu werden, müssen Nebenangebote als solche
gekennzeichnet sein. Nebenangebote müssen gleichwertig zur ausgeschriebenen Leistung sein.
Die nachträgliche Änderung eines Angebots ist nicht möglich. Dies betrifft nicht nur die
Angebotspreise, sondern z.B. auch Fabrikate, die Bauzeit oder den Umfang der Eigenleistung.
3
Stadt Nürnberg
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN für die Vergabe von Leistungen
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt unterhalb des europäischen Schwellenwertes nach der
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und bei Verfahren über dem Schwellenwert nach der
Vergabeverordnung (VgV). Soweit vertragsrelevant, sind einzelne Punkte nochmals in den Vergabeunterlagen
enthalten.
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den
Auftraggeber vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen
Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies
gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt,
zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das
Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle
zu übermitteln. Angebote in Textform dürfen nur abgegeben werden, wenn dies in der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist.
Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung der Leistungsbeschreibung ist zugelassen. Die vom Auftraggeber
verfasste Leistungsbeschreibung ist allein verbindlich.
3.3 Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden.
Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Die
Preise des Angebots müssen grundsätzlich auch die Kosten aller zur Leistung erforderlichen Stoffe, Hilfsstoffe und
Lohnnebenkosten sowie alle Nebenleistungen enthalten.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz oder gleichwertiger Art und
wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue
Typbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Fehlt diese Angabe,
ist das Angebot unvollständig.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz
und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
3.4 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind in Euro (Bruchteile in vollen Cent) ohne
Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss
des Angebots hinzuzufügen. Die Berechtigung zur Verrechnung ermäßigter Steuersätze ist mit dem Angebot
nachzuweisen.
Es werden nur Preisnachlässe (Rabatte) gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote berücksichtigt,
wenn sie sich auf alle Abschlags- und Schlusszahlungen beziehen und die Zahlungsfrist mindestens 14 Tage beträgt.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
3.5 Wird in der Ausschreibung auf Normen, technische Spezifikationen, europäische technische Zulassungen Bezug
genommen, wird das Angebot auch gewertet, sofern der Bieter in seinem Angebot mit geeigneten Mitteln nachweist,
dass die von ihm angebotene Lösung den Anforderungen der technischen Spezifikation, auf die Bezug genommen
wurde, gleichermaßen entspricht.
3.6 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
4
Seite 2 von 2
4 Nebenangebote
4.1 Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein, deren Anzahl ist
an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.
4.2 Nebenangebote müssen qualitativ und quantitativ die durch die Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestkriterien
erfüllen. Sie müssen damit mindestens
- die funktionalen Anforderungen und
- die wirtschaftlichen Kriterien der ausgeschriebenen Lösung erfüllen,
hier insbesondere Gebrauchstauglichkeit, Folgekosten, Lebensdauer.
Die Gleichwertigkeit ist mit dem Nebenangebot oder Änderungsvorschlag nachzuweisen. Sonst können sie nicht
berücksichtigt werden.
4.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die
Gliederung der Leistungsbeschreibung ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich
sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen
oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und
Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) der Leistungsbeschreibung beeinflussen (ändern, ersetzen,
entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung
durch Pauschalsumme).
4.5 Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, sind auch ohne Abgabe
eines Hauptangebotes zugelassen. Andere Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
zugelassen. Sollen Preisnachlässe für Nebenangebote zum Hauptangebot gelten, ist dies im Nebenangebot zu
erklären.
4.6 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.5 nicht entsprechen, können von der Wertung ausgeschlossen werden.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (oder vergleichbarer Zusammenschluss) im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.2 Beim Nichtoffenen Verfahren und bei Beschränkter Ausschreibung werden Angebote von Bietergemeinschaften, die
sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht
zugelassen.
6 Nachunternehmer
6.1 Beabsichtigt der Bieter oder eine Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Fähigkeiten anderer
Unternehmen zu bedienen, muss er/sie dem Auftraggeber hinsichtlich seiner/ihrer Eignung nachweisen, dass ihm/ihr die
erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Er/Sie hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen
auf Anforderung vorzulegen.
6.2 Ferner wird festgelegt, dass der Auftragnehmer
a) bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten verfährt,
b) dem Nachunternehmer auf Verlangen den Auftraggeber benennt,
c) dem Nachunternehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen  insbesondere hinsichtlich der
Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  stellt, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.
6.3 Der Auftragnehmer hat bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen
angemessen zu beteiligen.
6.4 Bei Großaufträgen hat sich der Auftragnehmer darum zu bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen
in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann.
7 Eignungsnachweis
Auf Verlangen hat der Bieter eine Bescheinigung seiner Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für ihn zuständigen
vergleichbaren Versicherungsträgers vorzulegen.
8 Benachrichtigung
Benachrichtigung über die Nichtberücksichtigung des Angebots:
a) Bei EU-Verfahren (über dem Schwellenwert) erhalten nichtberücksichtigte Bieter und Bewerber eine
Benachrichtigung nach  134 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
b) Bei nationalen Verfahren nach UVgO: Wurde bis zum Ablauf der Bindefrist kein Auftrag erteilt, so konnte das
Angebot nicht berücksichtigt werden.
5
Stadt Nürnberg
VHB-N 0521, Stand Juni 2013 Seite 1 von 6
ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
für die Ausführung von Leistungen
Hinweis
Die genannten Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Art und Umfang der Leistung, Preise (VOL/B  1)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für die zur Leistung erforderlichen
Arbeitsmittel, Betriebs- und Hilfsstoffe wie Reinigungsmittel, Verpackung o.ä. und die
notwendigen Hilfsleistungen wie Transporte, Auf- und Abladen frei Verwendungsstelle,
sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Etwaige
Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die
Lieferung/Leistung abgegolten.
Packstoffe hat der Auftragnehmer zurückzunehmen und ggf. wie auch durch seinen
Auftrag entstandene Abfälle auf seine Kosten fachgerecht zu beseitigen.
Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbst gefertigte Abschrift oder
Kurzfassung benutzt hat, ist allein die vom Auftraggeber verfasste
Leistungsbeschreibung verbindlich
Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung
Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall
erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der
Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach
Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die
Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel bei
Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
2 Einheitspreise
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag
einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz
und Einheitspreis entspricht.
3 Änderung der Leistung (VOL/B  2)
3.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nr.3 eine erhöhte Vergütung, muss
er dies dem Auftraggeber unverzüglich  möglichst vor Ausführung der Leistung und
möglichst der Höhe nach  schriftlich mitteilen.
3.2 Sind nach  2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer auf Verlangen seine
Preisermittlungen für diese Preise und für die vertragliche Leistung vorzulegen und
Mehr- und Minderkosten nachzuweisen.
4 Ausführungsunterlagen (VOL/B  3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrundegelegt werden, die vom Auftraggeber
als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
6
5 Ausführung der Leistung (VOL/B  4)
5.1 Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
unterrichten.
5.2 Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede
Änderung seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft dem Auftraggeber
unverzüglich unaufgefordert mitzuteilen.
5.3 Nach- oder Subunternehmer treten in keinem Fall in rechtliche oder vertragliche
Beziehungen zum Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat also derartige weiter
gegebene Aufträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu erteilen. Die
Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber erfolgt nur mit dem Auftragnehmer.
6 Kündigung aus wichtigem Grund (VOL/B 8)
Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten
des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet,
verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei
ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse
einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.
7 Wettbewerbsbeschränkungen (VOL/B  8 Nr. 2)
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen
hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. der
Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in
anderer Höhe nachgewiesen wird.
Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere
solche aus  8 Nr. 2 VOL/B, bleiben unberührt.
Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten insbesondere Verabredungen
und Verhandlungen mit anderen Bietern über
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar
oder mittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligungen oder andere Aufgaben, sowie Empfehlungen,
es sei denn, dass sie nach 24 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) zulässig sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
 Seite 2 von 6 7
8 Abnahme (VOL/B  13)
8.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
8.2 Die Gefahr geht grundsätzlich erst mit der Abnahme auf den Auftraggeber über.
9 Mängelansprüche (VOL/B  14)
Die Verjährung für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung bzw.
Lieferung.
10 Rechnungen (VOL/B  15 und 17)
10.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder
Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind
durchlaufend zu nummerieren.
10.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl
(Position) und der Bezeichnung  gegebenenfalls abgekürzt  wie in der
Leistungsbeschreibung aufzuführen.
10.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) in
Euro aufzustellen: der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem
Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei
Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird
die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf
maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
10.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits
erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen
Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
10.5 Alle Rechnungen und sonstige Abrechnungsunterlagen sind vom Auftragnehmer in 2-
facher Ausfertigung einzureichen.
11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (VOL/B  16)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen
arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-
, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht
enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen
aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften
erhält der Auftragnehmer.
 Seite 3 von 6 8
12 Zahlungen (VOL/B  17)
12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos im Überweisungsverkehr in Euro geleistet.
12.2 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das
Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat.
12.3 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den
Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
12.4 Für Vorauszahlungen ist stets besondere Sicherheit durch selbstschuldnerische
Bürgschaft nach dem vom Auftraggeber vorgeschriebenen Muster für den
Zahlungsbetrag incl. Mehrwertsteuer zu leisten.
13 Überzahlungen (VOL/B  17)
13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann
sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB)
berufen.
13.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu
erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des
Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner
Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über
dem Basiszinssatz des  247 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
13.3 Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche des Auftraggebers beträgt acht Jahre, sie
beginnt mit der Schlusszahlung.
14 Abtretung
14.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können ohne Zustimmung
des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn sich die Abtretung auf alle
Forderungen in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller
etwaiger Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung
des Auftraggebers gegen ihn wirksam.
14.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst,
- wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter
genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle des Auftrags gemäß dem
Formblatt des Auftraggebers schriftlich angezeigt worden ist und
- wenn der neue Gläubiger eine Erklärung gemäß Formblatt mit folgendem Inhalt
abgegeben hat:
"Ich erkenne an,
a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen
beansprucht werden kann,
b) dass mir gemäß  404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die
zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren,
c) dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des  406 BGB zulässig
 Seite 4 von 6 9
ist,
d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber
nicht wirksam ist.
Zahlungen, die der Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet,
lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim
Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des
Überweisungsauftrags an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies
gilt nicht, wenn die die Zahlung bearbeitende Kasse schon vor Ablauf dieser Frist von
der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte."
14.3 Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen.
14.4 Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach den Nrn. 14.1 bis 14.3 kann der
Auftragnehmer Geldforderungen an einen Dritten abtreten, wenn der Auftragnehmer
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsgeschäft, das
die Forderung begründet hat, für ihn ein Handelsgeschäft ist (siehe  354a Satz 1
HGB).
Die Forderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber dem
Auftraggeber; er kann vielmehr weiterhin mit befreiender Wirkung an den
Auftragnehmer Zahlungen leisten. Das gilt auch dann, wenn die Forderungsabtretung
dem Auftraggeber angezeigt wird oder er anderweitig davon Kenntnis erlangt (siehe
354a Sätze 2 und 3 HGB).
15 Sicherheitsleistung (VOL/B  18)
15.1 Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher
Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung
der Leistung einschließlich der Abrechnung, für Mängelansprüche und
Schadensersatz.
15.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der
Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz.
15.3 Wird in den Besonderen Vertragsbedingungen Sicherheit verlangt, hat der
Auftragnehmer Sicherheit (vorzugsweise durch Bürgschaft) zu leisten.
15.4 Die Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche beträgt 5 % der
Auftragssumme einschließlich Mehrwertsteuer. Bei besonderen Risiken kann sie bis zu
10 % der Auftragssumme einschließlich Mehrwertsteuer betragen. Bei Erhöhung der
Auftragssumme um mehr als 50.000 EURO einschließlich Mehrwertsteuer (Nachträge,
Mengenmehrungen usw.) ist die Sicherheit entsprechend zu erhöhen. Der
Auftraggeber kann dies auch bei niedrigeren Erhöhungen verlangen.
15.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, als Sicherheit die entsprechende Summe bei fälligen
Zahlungen aus diesem Vertrag einzubehalten. Ein Einbehalt kann durch eine
entsprechende Bürgschaft ersetzt werden.
15.6 Nach Abnahme, Vorlage der prüfbaren Schlussrechnung und nach Erfüllung aller bis
dahin bestehenden Ansprüche kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit
für Mängelansprüche bis auf 3 % der Abrechnungssumme zuzüglich der
voraussichtlichen Aufwendungen für die Beseitigung festgestellter Mängel verringert
oder gem. 16.5 die Bürgschaft ausgetauscht wird.
15.7 Die Sicherheit für Mängelansprüche wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen
für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend gemachten Ansprüche
erfüllt sind.
 Seite 5 von 6 10
 Seite 6 von 6
16 Bürgschaften (VOL/B  17 und 18)
16.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu
verwenden.
16.2 Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche
Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder
Kautionsversicherer zu stellen (Konzernbürgschaften sind nicht zugelassen.).
16.3 Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- "Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft
nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage
gemäß  770, 771, BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der
Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Gegenforderungen des Auftragnehmers.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser
Bürgschaftsurkunde.
- Gerichtsstand ist Nürnberg.
16.4 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde in Euro
zu stellen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss die Bürgschaft auf die Arbeitsgemeinschaft
ausgestellt sein.
16.5 Die Urkunde über die Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft wird
zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige rechtmäßig erhobene Ansprüche befriedigt und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
16.6 Die Urkunde über die Mängelanspruchsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die
Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend
gemachten Ansprüche erfüllt sind.
16.7 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die
Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (VOL/B  19)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste
Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen
zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
18 Gerichtsstand (VOL/B  19)
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist  soweit gesetzlich zulässig
Nürnberg.
11
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
21.07.2020
Verfahren: 2020003777 - Drei Klein-Lkw 3,5 t bzw. 5,0 t mit Pritsche bzw. 3-Seitenkipper
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 LOS Klein-Lkw 5,0 t Einzelkabine mit Tiefpritsche EUR .........................
Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis
Klein-Lkw 5,0 t Einzelkabine mit Tiefpritsche
1.1 Kleinlastkraftwagen 5 to. mit
Einzelkabine (3-sitzig) und
Tiefpritschenaufbau mit
Radkästen
USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Stück
 Motordaten:
Turbo Dieselmotor mit Oxidationskatalysator
und Dieselpartikelfilter (DPF) mind. Euro VI
Hubraum: 2.000 - 2.500 cm mit ca. 110 kW
Radstand bzw. Fahrzeugmaße:
Radstand: nicht weniger als 3.450 mm und nicht
mehr als 3.665 mm
Gesamtfahrzeuglänge ca. 6.200 mm
Zul. Gesamtmasse: 5.000 kg  5.200 kg
Ladehöhe: max. 900 mm
Antrieb:
mindestens 8-Gang Automatikgetriebe
ABS
ASR
Servolenkung
verstärkte Lichtmaschine
stärkere Starterbatterie
stabilisierte/verstärkte Vorderachse
stabilisierte/verstärkte Hinterachse
Stoßdämpfer verstärk
Fahrerraum:
Schwingsitz für Fahrer (Fahrersitz gefedert,
Körpergewicht einstellbar)
Zwei Einzelbeifahrersitze
Armlehnen für Fahrer- und Beifahrersitz
Fahrer- und Beifahrerairbag
Stoffsitzbezüge zusätzlich auf allen Sitzen (keine
Werkstattbezüge)
Kopfstützen (höhenverstellbar) und Sicherheitsgurte für alle Sitze
Rückspiegel innen abblendbar
Außenspiegel beide elektrisch verstellbar und beheizt
Elektrische Fensterheber
Fahrerhausrückwand mit Fenster
Gummifußmatten
Ablage-Schreibmöglichkeit im mittleren Sitz
zwischen Fahrer- und Beifahrersitz (evtl. klappbar)
Rückraumüberwachungskamer a mit Anzeige über
Radiodisplay (mind. 4 Diagonale) in Farbe,
wetter- und rüttelfest, komplett am Fahrzeug installiert
Abbiege-Assistenz-System mit Seitenkamera,
Aktivierung über Lichtzeichengeber (Blinker),
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/8
12
Systemgeschwindigkeitsges teuert mit
Richtungswechselerkennung , Lenkwinkelsensor,
Monitor und akustischem Warngeber
(Ein vom KBA zugelassenes System mit ABE)
Elektrik:
DAB + Radio mit Bluetooth Freisprecheinrichtung und
Displayanzeige für Rückfahrkamera
Warmwasserzusatzheizung mit Zeitschaltuhr
an der Zusatzbatterie angeschlossen
Klimaanlage
12 V-Steckdose mit Deckel anstatt
Zigarettenanzünder
12 V Steckdose im Fond
Anhängersteckdosen 13-polig und 7-polig (Kein
Adapter)
Rückfahrscheinwerfer
Arbeitsscheinwerfer für Ladefläche
Fremdstartsteckdose Herth & Buss
70 Quadrat (Nr. 51305417),
Kennzeichnung als 12 Volt Steckdose
Verteilersteckplatz für Zusatzelektrik
(Klemme 30 und Klemme 15) inkl. Lageplan
Aufbauausstattung:
Tiefpritschenaufbau mit Bordwänden, dreiseitig
abklappbar mit Befestigungshaken und
Aufstieg-Fußklappe gem. UVV
Bordwände in ALU-Ausführung mit Planösenprofil
Oberfläche Pritschenboden Siebdruckplatten
Kennzeichnung der Festigkeit der Bordwände
gem. DIN EN 12642 (Nutzfahrzeuge 5 to.
(Aufkleber)
!! Gitterfrontbordwand hochgezogen !!
Ladeflächenlänge ca. 3.500 mm (innen)
Zurrösen versenkt im Boden (4 Paar)
Kennzeichnung der Belastbarkeit der Zurrösen
gem. DIN Norm (Aufkleber) mind. 400 daN (kg)
Netzhaken an den Bordwänden
Anhängerkupplung Kugelkopf und Maul (Doppelversion)
beide fest am Fahrzeug installiert (!!Keine abnehmbare
Versionen!!)
Anhängelast gebremst: 3.500 kg
Staukästen unter der Ladefläche links und rechts
abschließbar ca. 520 x 360 x 360 mm
Bereifung:
Ganzjahresbereifung mit M+S Kennzeichnung
(5-fach) Ersatzrad leicht erreichbar
Sonstiges:
Lackierung (wassergelöst) serienmäßiges orange (ähnlich
RAL 2011)
Zulassungsbescheinigung Teil II, TÜV-Abnahme
Fahrzeugschlüssel 3-fach
Verbandskasten
Warndreieck
2 Stück Warnwesten orange
Bedienereinweisung mit Nachweis
Überführung nach 90425 Nürnberg
(Auftraggeber)
Bedienungs-/Wartungsanlei tung 1-fach
(wenn möglich in digitaler Ausführung)
Avisierung der Auslieferung und Einweisung
mindestens zwei Wochen im Voraus, mit
verbindlicher Terminzusage
Leistungsverzeichnis - 2/8
13
Textergänzungen/Eigenscha ften
Geben Sie bitte den Hersteller an:: ________
Bitte geben Sie das Modell an:: ________
Lieferzeit in Wochen (verbindlich):: ________
Gewährleistung in Monaten (mind. 24 Monate):: ________
Lieferadresse / -Termine
Lieferung, frei Betriebshof des
Auftraggebers in 90425 Nürnberg,
Großreuther Str. 117
2 LOS Klein-Lkw 3,5 t Doppelkabine mit 3-Seitenkipper EUR .........................
Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis
Klein-Lkw 3,5 t Doppelkabine mit 3-Seitenkipper
2.1 Kleinlastkraftwagen 3,5 t mit
Doppelkabine (6-sitzig) und
3-Seitenkipperaufbau
USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Stück
 Motordaten:
Turbo Dieselmotor mit Oxidationskatalysator
und Dieselpartikelfilter (DPF) mind. Euro VI
Hubraum: 2.000-2.500 cm mit ca. 70 kW90 kW
Radstand bzw. Fahrzeugmaße:
Radstand: nicht weniger als 3.450 mm und nicht
mehr als 3.665 mm
Gesamtfahrzeuglänge max. 6.200 mm
Zul. Gesamtmasse: 3.500 kg
Antrieb:
Schaltgetriebe: mind. 6-Gang, vollsynchronisiert
ABS
ASR
Servolenkung
verstärkte Lichtmaschine
stärkere Starterbatterie
Zweite Fahrzeugbatterie mit Trennrelais
stabilisierte/verstärkte Vorderachse
stabilisierte/verstärkte Hinterachse
Stoßdämpfer verstärkt
Fahrerraum:
Schwingsitz für Fahrer (Fahrersitz gefedert,
Körpergewicht einstellbar)
Beifahrersitz
4-sitzige Rücksitzbank
Rücksitzbank klappbar (Staufach)
Fahrer- und Beifahrerairbag
Stoffsitzbezüge zusätzlich auf allen Sitzen (keine
Werkstattbezüge)
Kopfstützen (höhenverstellbar) und Sicherheitsgurte für alle Sitze
4. Türe für Fond, verglast mit zu öffnenden Fenster
Rückspiegel innen abblendbar
Außenspiegel beide elektrisch verstellbar und
beheizt
Elektrische Fensterheber
Fahrerhausrückwand mit Fenster
Werkzeughalter an Bordwand (Fahrerhaus)
Gummifußmatten vorne und hinten
Rückraumüberwachungskamer a mit Anzeige über
Radiodisplay (mind. 4 Diagonale) in Farbe,
wetter- und rüttelfest, komplett am Fahrzeug installiert
Abbiege-Assistenz-System mit Seitenkamera,
Aktivierung über Lichtzeichengeber (Blinker),
Systemgeschwindigkeitsges teuert mit
Richtungswechselerkennung , Lenkwinkelsensor,
Monitor und akustischem Warngeber
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 3/8
14
(Ein vom KBA zugelassenes System mit ABE)
Elektrik:
DAB + Radio mit Bluetooth Freisprecheinrichtung und
Displayanzeige für Rückfahrkamera
Warmwasserzusatzheizung mit Zeitschaltuhr
an der Zusatzbatterie angeschlossen
12 V-Steckdose mit Deckel anstatt
Zigarettenanzünder (vorne Fahrer)
Fremdstartsteckdose Herth & Buss
70 Quadrat (Nr. 51305417), Kennzeichnung als
12 Volt Steckdose
Anhängersteckdosen 13-polig
Rückfahrscheinwerfer
Arbeitsscheinwerfer für Ladefläche
Verteilersteckplatz für Zusatzelektrik
(Klemme 30 und Klemme 15) inkl. Lageplan
Aufbauausstattung:
Dreiseitenkipper mit Bordwänden, dreiseitig
abklappbar mit Befestigungshaken und
Aufstieg-Fußklappe gem. UVV
Kippantrieb E-hydraulisch
Bordwände in ALU-Ausführung
Aufsteckbretter Alu mit Netzhaken, Höhe ca. 40 cm
(Befestigung für die Aufsteckbretter außen an
den Bordwänden)
Länge der Aufsteckbretter muss so angepasst
sein, dass seitlich gekippt werden kann!!
Gitterfrontbordwand hochgezogen
Ladeflächenlänge mind. 2.500 mm (innen)
Zurrösen im Boden versenkt Anzahl 3 Paar
Kennzeichnung der Belastbarkeit der Zurrösen
gem. DIN Norm (Aufkleber) mind. 400 daN (kg)
Netzhaken an den Bordwänden
Anhängerkupplung Kugelkopf fest am Fahrzeug installiert
(!!Keine abnehmbare Version!!)
Anhängelast gebremst: 3.500 kg
Staukästen unter der Ladefläche links und rechts
abschließbar ca. 520 x 360 x 360 mm
Schmutzfänger hinten
Bereifung:
Ganzjahresreifen mit M+S Kennzeichnung
(5-fach) Ersatzrad leicht erreichbar
Sonstiges:
Lackierung (wassergelöst) serienmäßiges orange (ähnlich
RAL 2011)
Zulassungsbescheinigung Teil II, TÜV-Abnahme
(Gutachten)
Fahrzeugschlüssel 3-fach mit Funkfernbedienung
Verbandskasten
Warndreieck
2 Stück Warnwesten orange
Bedienereinweisung mit Nachweis
Überführung nach 90425 Nürnberg
(Auftraggeber)
Bedienungs-/Wartungsanlei tung 1-fach
Avisierung der Auslieferung und Einweisung
mindestens eine Wochen im Voraus, mit
verbindlicher Terminzusage
Textergänzungen/Eigenscha ften
Geben Sie bitte den Hersteller an:: ________
Bitte geben Sie das Modell an:: ________
Lieferzeit in Wochen (verbindlich):: ________
Gewährleistung in Monaten (mind. 24 Monate):: ________
Lieferadresse / -Termine
Lieferung, frei Betriebshof des
Auftraggebers in 90425 Nürnberg,
Leistungsverzeichnis - 4/8
15
Großreuther Str. 117
3 LOS Klein-Lkw 3,5 t Doppelkabine mit 3-Seitenkipper EUR .........................
Zuschlagskriterium: Niedrigster Preis
Klein-Lkw 3,5 t Doppelkabine mit 3-Seitenkipper
3.1 Kleinlastkraftwagen 3,5 t mit
Doppelkabine (6-sitzig) und
3-Seitenkipperaufbau
USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Stück
 Motordaten:
Turbo Dieselmotor mit Oxidationskatalysator
und Dieselpartikelfilter (DPF) mind. Euro VI
Hubraum: 2.000-2.500 cm mit ca. 70 kW90 kW
Radstand bzw. Fahrzeugmaße:
Radstand: nicht weniger als 3.450 mm und nicht
mehr als 3.665 mm
Gesamtfahrzeuglänge max. 6.200 mm
Zul. Gesamtmasse: 3.500 kg
Antrieb:
mindestens 8-Gang Automatikgetriebe
ABS
ASR
Servolenkung
verstärkte Lichtmaschine
stärkere Starterbatterie
Zweite Fahrzeugbatterie mit Trennrelais
stabilisierte/verstärkte Vorderachse
stabilisierte/verstärkte Hinterachse
Stoßdämpfer verstärkt
Fahrerraum:
Schwingsitz für Fahrer (Fahrersitz gefedert,
Körpergewicht einstellbar)
Beifahrersitz
4-sitzige Rücksitzbank
Rücksitzbank klappbar (Staufach)
Fahrer- und Beifahrerairbag
Stoffsitzbezüge zusätzlich auf allen Sitzen (keine
Werkstattbezüge)
Kopfstützen (höhenverstellbar) und Sicherheitsgurte für alle Sitze
4. Türe für Fond, verglast mit zu öffnenden Fenster
Rückspiegel innen abblendbar
Außenspiegel beide elektrisch verstellbar und
beheizt
Elektrische Fensterheber
Fahrerhausrückwand mit Fenster
Werkzeughalter an Bordwand (Fahrerhaus)
Gummifußmatten vorne und hinten
Rückraumüberwachungskamer a mit Anzeige über
Radiodisplay (mind. 4 Diagonale) in Farbe,
wetter- und rüttelfest, komplett am Fahrzeug installiert
Abbiege-Assistenz-System mit Seitenkamera,
Aktivierung über Lichtzeichengeber (Blinker),
Systemgeschwindigkeitsges teuert mit
Richtungswechselerkennung , Lenkwinkelsensor,
Monitor und akustischem Warngeber
(Ein vom KBA zugelassenes System mit ABE)
Elektrik:
DAB + Radio mit Bluetooth Freisprecheinrichtung und
Displayanzeige für Rückfahrkamera
Warmwasserzusatzheizung mit Zeitschaltuhr
an der Zusatzbatterie angeschlossen
Klimaanlage
12 V-Steckdose mit Deckel anstatt
Zigarettenanzünder (vorne Fahrer)
Fremdstartsteckdose Herth & Buss
70 Quadrat (Nr. 51305417), Kennzeichnung als
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 5/8
16
12 Volt Steckdose
Anhängersteckdose 13-polig
Rückfahrscheinwerfer
Arbeitsscheinwerfer für Ladefläche
Verteilersteckplatz für Zusatzelektrik
(Klemme 30 und Klemme 15) inkl. Lageplan
Aufbauausstattung:
Dreiseitenkipper mit Bordwänden, dreiseitig
abklappbar mit Befestigungshaken und
Aufstieg-Fußklappe gem. UVV
Kippantrieb E-hydraulisch
Bordwände in ALU-Ausführung
Aufsteckbretter Alu mit Netzhaken, Höhe ca. 40 cm
(Befestigung für die Aufsteckbretter außen an
den Bordwänden)
Länge der Aufsteckbretter muss so angepasst
sein, dass seitlich gekippt werden kann!!
Gitterfrontbordwand hochgezogen
Ladeflächenlänge mind. 2.500 mm (innen)
Zurrösen im Boden versenkt Anzahl 3 Paar
Kennzeichnung der Belastbarkeit der Zurrösen
gem. DIN Norm (Aufkleber) mind. 400 daN (kg
Netzhaken an den Bordwänden
Anhängerkupplung Kugelkopf fest am Fahrzeug installiert
(!!Keine abnehmbare Version!!)
Anhängelast gebremst: 3.500 kg
Staukästen unter der Ladefläche links und rechts
abschließbar ca. 520 x 360 x 360 mm
Schmutzfänger hinten
Bereifung:
Ganzjahresreifen mit M+S Kennzeichnung
(5-fach) Ersatzrad leicht erreichbar
Sonstiges:
Lackierung (wassergelöst) serienmäßiges orange (ähnlich
RAL 2011)
Zulassungsbescheinigung Teil II, TÜV-Abnahme
(Gutachten)
Fahrzeugschlüssel 3-fach mit Funkfernbedienung
Verbandskasten
Warndreieck
2 Stück Warnwesten orange
Bedienereinweisung mit Nachweis
Überführung nach 90425 Nürnberg
(Auftraggeber)
Bedienungs-/Wartungsanlei tung 1-fach
Avisierung der Auslieferung und Einweisung
mindestens eine Wochen im Voraus, mit
verbindlicher Terminzusage
Textergänzungen/Eigenscha ften
Geben Sie bitte den Hersteller an:: ________
Bitte geben Sie das Modell an:: ________
Lieferzeit in Wochen (verbindlich):: ________
Gewährleistung in Monaten (mind. 24 Monate):: ________
Lieferadresse / -Termine
Lieferung, frei Betriebshof des
Auftraggebers in 90425 Nürnberg,
Großreuther Str. 117
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 6/8
17
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 7/8
18
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
21.07.2020
Verfahren: 2020003777 - Drei Klein-Lkw 3,5 t bzw. 5,0 t mit Pritsche bzw. 3-Seitenkipper
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 8/8
19
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
21.07.2020
Verfahren: 2020003777 - Drei Klein-Lkw 3,5 t bzw. 5,0 t mit Pritsche bzw. 3-Seitenkipper
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Los 1 -"Klein-Lkw 5,0 t Einzelkabine mit Tiefpritsche"
2 Los 2 -"Klein-Lkw 3,5 t Doppelkabine mit 3-Seitenkipper"
3 Los 3 -"Klein-Lkw 3,5 t Doppelkabine mit 3-Seitenkipper"
4 Eignungskriterien UVgO Stadt Nürnberg
Gewichtung: 0,00%
4.1 Insolvenz [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch
eröffnet
wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation
befindet.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4.2 Steuern und Abgaben [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich erkläre/wir erklären, dass ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur
gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung
ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind.
Bei Abdeckung durch gültige Präqualifizierung (PQ) bitte ebenfalls mit "Ja" bestätigen
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4.3 Vorteilsgewährung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir erklären, dass ich/wir Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile
angeboten,
versprochen oder gewährt habe(n).
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4.4 AEntG/MiLoG [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich erkläre/Wir erklären, dass für mein Unternehmen keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in
Frage
stellt.
Ich erkläre / wir erklären, dass ich / wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der
zu einem
Eintrag im Gewerbezentralregisteraus zug geführt hat und insbesondere, dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht:
? gem.  21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungs gesetz oder
? gem.	21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegeset z oder
? gem.	19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von
mehr
als 2.500  belegt worden bin/sind.
Hinweis:
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.  150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bei Abdeckung durch gültige Präqualifizierung (PQ) bitte ebenfalls mit "Ja" bestätigen.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/3
20
4.5 Berufsgenossenschaft 1 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich bin / wir sind Mitglied in der Berufsgenossenschaft
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4.6 Berufsgenossenschaft 2 [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Geben Sie an seit wann und unter welcher Nr. Sie Mitglied der Berufsgenossenschaft sind.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen entsprechenden
Versicherungsträger an.
Wenn nicht zutreffend, schreiben Sie bitte das Wort "entfällt" in das Freifeld.
Kriterienkatalog - 2/3
21
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
21.07.2020
Verfahren: 2020003777 - Drei Klein-Lkw 3,5 t bzw. 5,0 t mit Pritsche bzw. 3-Seitenkipper
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Los 1 -"Klein-Lkw 5,0 t Einzelkabine mit Tiefpritsche"
2 Los 2 -"Klein-Lkw 3,5 t Doppelkabine mit 3-Seitenkipper"
3 Los 3 -"Klein-Lkw 3,5 t Doppelkabine mit 3-Seitenkipper"
Kriterienkatalog - 3/3
22
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
23
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/07/fd51394f-d61c-4eb8-922b-f4015459321a.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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