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Ausschreibung: Stromzähler - DE-Hamburg
Stromzähler
Modems
Dokument Nr...: 368862-2020 (ID: 2020080509170088295)
Veröffentlicht: 05.08.2020
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  DE-Hamburg: Stromzähler
   2020/S 150/2020 368862
   Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems  Sektoren
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stromnetz Hamburg GmbH
   Postanschrift: Bramfelder Chaussee 130
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600 Hamburg
   Postleitzahl: 22177
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Poth, Lisa
   E-Mail: [6]snh-einkauf@stromnetz-hamburg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.stromnetz-hamburg.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [8]https://portal.deutsche-evergabe.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Strom
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Qualifizierungssystem Zähler- & Messtechnik
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2020002041
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   38551000 Stromzähler
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32552410 Modems
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE60 Hamburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Mit der Energiewende gehen grundlegende Veränderungen der
   Versorgungssysteme einher.
   Mit diesem Qualifizierungssystem soll die Möglichkeit geschaffen
   werden, nach erfolgtem Vergabefahren, die Energiewende im
   Versorgungsnetz der Hansestadt Hamburg durch Die Lieferung von
   Basiszählern, modernen Messeinrichtungen, und den Einsatz intelligenter
   Messsysteme in hoher Qualität umzusetzen/zu gestalten. Die
   Qualifizierung umfasst die nachfolgenden Schwerpunktbereiche:
   1) Smart Meter Gateways,
   2) moderne Messeinrichtungen,
   3) Basiszähler mit integriertem LMN-Anschluss.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
   Unbestimmte Dauer
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.9)Qualifizierung für das System
   Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
   Qualifikation erfüllen müssen:
    Erklärung und Nachweis zur Eintragung in einem Berufs- oder
   Handelsregister;
    Eigenerklärung hinsichtlich Eintragungen im Gewerbezentralregister;
    Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender
   Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1, 4 GWB;
    Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer
   Ausschlussgründe nach § 124 GWB;
    Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer
   Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, §19 MiLoG oder § 21
   SchwarzArbG;
    Erklärung zum Vorliegen einer Berufs- oder
   Betriebshaftpflichtversicherung;
    Erklärung zu Qualitätsmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen
   während der Auftragsausführung anwendet;
    Erklärung zu Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während
   der Auftragsausführung anwendet;
    Erklärung zu Arbeitssicherheitsmaßnahmen, die das Unternehmen während
   der Auftragsausführung anwendet;
    Erklärung zu Informationssicherheitsmaßnahmen, die das Unternehmen
   während der Auftragsausführung anwendet.
   Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
   wird:
   Die Erfüllung der genannten Bedingungen ist in der Anlage
   Eignungskriterien im Portal [9]https://portal.deutsche-evergabe.de zu
   dokumentieren.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Hamburg, Finanzbehörde für die
   Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen
   Postanschrift: Große Bleichen 27
   Ort: Hamburg
   Postleitzahl: 20354
   Land: Deutschland
   Fax: +49 40428232020
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 12, 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
   unzulässig,
   a) soweit der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
   Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
   hat (§ 160Abs. 3 Nr. 1 GWB),
   b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
   c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist
   zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
   werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
   d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
   160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   31/07/2020
References
   6. mailto:snh-einkauf@stromnetz-hamburg.de?subject=TED
   7. https://www.stromnetz-hamburg.de/
   8. https://portal.deutsche-evergabe.de/
   9. https://portal.deutsche-evergabe.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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