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Ausschreibung: Internetdienste - DE-Würzburg
Internetdienste
Dokument Nr...: 368659-2020 (ID: 2020080509154788099)
Veröffentlicht: 05.08.2020
*
DE-Würzburg: Internetdienste
2020/S 150/2020 368659
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Würzburg
Postanschrift: Josef-Schneider-Str. 2
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97080
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GB4 Stabsstelle Vergabe (BC 1)
E-Mail: [6]EUVergaben@ukw.de
Fax: +49 9312016055800
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.ukw.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Internetdienste (Übernahme von Universität)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72400000 Internetdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die bisherigen, für Forschung, Lehre und Betrieb durchgeführten
Dienstleistungen wurden über die Universität Würzburg durch den DFN
(Deutsches Forschungsnetzwerk e. V.) erbracht.
Die benötigten Leistungen werden ausschließlich über das X-WIN
Wissenschaftsnetz durch den DFN zu beziehen sein, um einen weiteren
reibungslosen Ablauf in den verschiedenen Organisationseinheiten
bewahren zu können.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 700 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die bisherigen, für Forschung, Lehre und Betrieb durchgeführten
Dienstleistungen wurden über die Universität Würzburg durch den DFN
(Deutsches Forschungsnetzwerk e. V.) erbracht.
Die benötigten Leistungen werden ausschließlich über das X-WIN
Wissenschaftsnetz durch den DFN zu beziehen sein, um einen weiteren
reibungslosen Ablauf in den verschiedenen Organisationseinheiten
bewahren zu können.
Maßgeschneidert für Wissenschaft und Forschung
Das Wissenschaftsnetz X-WiN ist die technische Plattform des Deutschen
Forschungsnetzes. Über das X-WiN sind Hochschulen,
Forschungseinrichtungen und forschungsnahe Unternehmen in Deutschland
und ereinander, mit den Wissenschaftsnetzen in Europa und auf anderen
Kontinenten verbunden. Darüber hinaus verfügt das X-WiN über
leistungsstarke Austauschpunkte mit dem allgemeinen Internet.
Mit Anschlusskapazitäten bis zu 100 Gigabit/s und einem
Multi-Terabit-Kernnetz, das sich zwischen ca. 60 Kernnetz-Standorten
aufspannt, zählt das X-WiN zu den leistungsfähigsten
Kommunikationsnetzen weltweit.
Auch eine 2-Provider-Strategie wurde im Vorfeld nachteilig beschienen,
weshalb der Bedarfszweck entsprechende Ausrichtung erhielt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erhalt der bisheigen Dienstestruktur ohne
Einschränkungen für Nutzer / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die Leistung der lnternetkonnektivität für das UKW wurde bislang durch
das Rechenzentrum der Universität sichergestellt.
Durch aktuelle Einflüsse (Datenschutz, IT-Sicherheit, etc.) ist
insbesondere durch die organschaftliche Trennung der Universität vom
UKW diese Lösung nicht mehr durchführbar.
Beschaffungsbedarf/Grundlage:
Es ist sicherzustellen, dass ein Wechsel zu einem anderen Provider
keine Einbußen in Bestandsleistungen mit sich bringt. Eines der
Hauptziele des UKWs ist Forschung und Lehre.
Ein Wechsel zu einem herkömmlichen Provider, wie z. B. Telekom,
Vodafone, 02, etc. ist durch folgende, ausschließlich vom DFN
erbringbaren Leistungen auszuschließen:
Es gibt im Bereich der Forschung- und Lehre, bei Projekten der
Medizininformatik, aber auch im Rahmen klinischen Kooperationen folgend
genutzte Dienste am UKW, welche nur über das X-WiN Wissenschaftsnetz
des DFN-Verein zur Verfügung gestellt werden.
DFN-AAI:
Hierbei handelt es sich um eine Authentifizierungs- und
Autorisierungs-lnfrastruktur, um Nutzern von Einrichtungen aus
Wissenschaft und Forschung (Teilnehmer) über das Wissenschaftsnetz
einen Zugang zu geschützten Ressourcen (z. B. wissenschaftlichen
Veröffentlichungen, lizenzpflichtiger Software, Großrechnern,
GRID-Ressourcen) von Anbietern zu ermöglichen.
GEANT:
Das europäische Wissenschaftsnetz GEANT organisiert die Bereitstellung
und den Betrieb einer Kommunikations-Infrastruktur für die nationalen
Forschungsnetze in Europa. GEANT verbindet 38 nationale Forschungsnetze
(NREN) und verbindet über 50 Millionen Nutzer in 10 000 Institutionen
in ganz Europa über alle wissenschaftliche Disziplinen.
11>- eduroam
Dieser ist in Deutschland ein vom DFN-Verein betriebener Dienst,
welcher den Mitarbeitern und Studierenden von partizipierenden
Universitäten und Organisationen einen authentifizierten Internetzugang
an den Standorten aller teilnehmenden Organisationen unter Verwendung
des Accounts ihrer Heimat Organisation bietet. Das UKW ist ein
offizielles Mitglied dieser Föderation und trägt selbst auch aktiv zur
flächendeckenden Bereitstellung dieses Dienstes bei.
Entsprechend einer Markterkundung bei den gängigen leistungsstarken
Internet-Providern in Deutschland können diese die oben aufgeführten
Dienste nicht zur Verfügung stellen.
Somit stellen diese Alleinstellungsmerkmale hinsichtlich der geplanten
Beauftragung eines eigenen UKW-Internetzugangs beim DFN-Verein dar, die
für das UKW maßgeblich sind.
Als Dachorganisation von Einrichtungen aus Wissenschaft und Forschung,
die in der Regel öffentliche Auftraggeber im Sinne des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind, schreibt der DFN-Verein die für
den Betrieb des Wissenschaftsnetzes X-WiN benötigten Leistungen in
Vergabeverfahren nach geltendem deutschen Recht aus.
Als Anbieter darf der DFN-Verein hingegen nicht am Markt auftreten.
Dies ist ihm aus Gründen der Gemeinnützigkeit untersagt, was wiederum
eine Ausschreibung mit gewünschten Zielen des Leistungserhaltes
unmöglich macht.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: EU2020/020
Bezeichnung des Auftrags:
Internetdienstleistungen für Forschung, Lehre und Betrieb am
UK-Würzburg
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
26/07/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Verein zur Förderung eines Deutschen
Forschungsnetzes e. V. -
Postanschrift: Alexanderplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Internet-Adresse: [8]https://www.dfn.de/
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 684 288.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer
Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse:
[10]http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg21
01.htm
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat,
Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und;
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen. Bei der unter der o.g. Referenznummer veröffentlichten
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche
Bekanntmachung. Hierzu wird diese vorliegende Veröffentlichung nochmals
über eine Veröffentlichung über vergebene Aufträge abschließend
erstellt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/07/2020
References
6. mailto:EUVergaben@ukw.de?subject=TED
7. http://www.ukw.de/
8. https://www.dfn.de/
9. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
10. http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
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