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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Schwerin
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 367982-2020 (ID: 2020080509113287416)
Veröffentlicht: 05.08.2020
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DE-Schwerin: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2020/S 150/2020 367982
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch
das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung
Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die VMV Verkehrsgesellschaft
Mecklenburg-Vorpommern mbH
Postanschrift: VMV Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH,
Schloßstraße 37
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): VMV Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH
E-Mail: [6]vergabe@vmv-mbh.de
Telefon: +49 38559087-0
Fax: +49 38559087-45
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.vmv-mbh.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]www.daisikomm.de/verfahren/D57566
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]www.daisikomm.de/verfahren/D57566
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Organisation und Finanzierung von
Verkehrsleistungen.
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) - Teilnetz
Ostseeküste II
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im
öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr)
einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der
Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG und der DB Station&Service AG,
Vergabe der Leistungen für das Teilnetz Ostseeküste II" (Rostock
Stralsund Rügen/Züssow) ab 12/2021.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Hauptort der Ausführung:
Eisenbahnstrecken im Land Mecklenburg-Vorpommern
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Als Betriebsaufnahmezeitpunkt für das Teilnetz Ostseeküste II" ist der
Fahrplanwechsel für den Jahresfahrplan 2022, 1. Betriebstag 12.12.2021,
vorgesehen. Als Betriebsendzeitpunkt ist der Fahrplanwechsel für den
Jahresfahrplan 2035, letzter Betriebstag vsl. 9.12.2034, vorgesehen.
Zur Vergabe im Teilnetz sind folgende Linien- bzw. Linienabschnitte
vorgesehen:
Vergabe der Leistungen für das Teilnetz Ostseeküste II" (Rostock
Stralsund Rügen/Züssow) mit ca. 1,8 Mio. Zugkm p. a. im Zeitraum
12/2021 bis 12/2034 (13 Jahresfahrplanperioden).
RE9 Rostock Hbf Stralsund Hbf Sassnitz/Ostseebad Binz
(2-h-Grundtakt Rostock Stralsund Hbf, weitgehende Taktverdichtung
Insel Rügen zum 1-h-Takt).
RE10 Rostock Hbf Stralsund Hbf Züssow, die den 2-h-Grundtakt
Rostock Stralsund der RE9 bzw. den 2-h-Takt der RE3 Stralsund
Pasewalk (-Berlin) bis Züssow zum 1-h-Takt verdichtet
Fahrzeuge:
Für die Erbringung der Verkehrsleistungen ist der vom derzeitigen
Auftragnehmer beschaffte Fahrzeugpark bestehend aus sieben Fahrzeugen
vom Typ Desiro ML des Herstellers Siemens einzusetzen.
Die Fahrzeuge wurden als dreiteilige Elektrotriebzüge erstmals in 2020
zugelassen. Der Umbau der Fahrzeuge zu vierteiligen Elektrotriebzügen
erfolgt in den Jahren 2020 und 2021. Das Alter der Fahrzeuge beträgt
zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme weniger als 2 Jahre.
Die vorstehend genannten Fahrzeuge sind zwingend für die Erbringung der
geschuldeten Verkehrsleistungen einzusetzen. Hierzu muss der künftige
Auftragnehmer für die Dauer des Verkehrsvertrages in einen zwischen dem
derzeitigen Betreiber ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH und dem
Leasinggeber Alphta Trains OSK S.à.r.l. abgeschlossenen Leasingvertrag
(der Nutzungsvertrag) eintreten. Zugleich ist der künftige
Auftragnehmer verpflichtet, eine dreiseitige Vereinbarung zwischen ihm,
dem Land und dem Leasinggeber abzuschließen, mit der der durchgehende
Einsatz der Fahrzeuge bis zum Dezember 2034 für den Fall einer
vorzeitigen Beendigung des hiesigen Verkehrsvertrags sichergestellt
wird.
Lose:
Eine Losbildung (Teillose) ist gemäß der Angabe zu Losen unter Ziffer
II.1.6) nicht vorgesehen.
Laufzeit:
Die Laufzeit des Vertragswerks für das Teilnetz Ostseeküste II" wird
bei 13 Jahren liegen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/12/2021
Ende: 09/12/2034
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung legt der
Bieter mit seinem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes vor, in
dem er ansässig ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Angebots nicht
älter als 6 Monate sein. Darüber hinaus ist es erwünscht, aber nicht
erforderlich, dass der Bieter mit seinem Angebot eine Eigenerklärung
über die Beteiligungsverhältnisse an seinem Unternehmen vorlegt.
Zudem hat der Bieter zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung bzw. der Berechtigung zur Erbringung der betreffenden
Dienstleistung mit seinem Angebot eine Unternehmensgenehmigung für
Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder einen Beleg einzureichen, dass diese nicht
benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f
Abs. 1 AEG. Die Genehmigungen müssen der Art der angebotenen Leistungen
(Personenverkehr) entsprechen. Darüber hinaus hat er eine
Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG oder eine zusätzliche
nationale Bescheinigung nach § 7a Abs. 4 AEG einzureichen. Sofern er
zum Zeitpunkt des Angebots über keine dieser Genehmigungen bzw.
Bescheinigungen verfügt, hat er eine Darstellung vorzulegen, aus der
sich ergibt, wie er eine der beiden genannten Bescheinigungen bis zur
Betriebsaufnahme erlangen wird.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Aufgabenträgers
anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
erfüllen wird.
Der Bieter hat zur Beurteilung seiner wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vorzulegen:
a) einen Mindestjahresumsatz im Bereich der SPNV-Leistungen i. H. v. 25
Mio. EUR im letzten vor der Abgabe Angebotes abgeschlossenen
Geschäftsjahr und
b) ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter
Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller
Reserven i. H. v. mindestens 2 Mio. EUR zum Ende des letzten vor der
Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers.
Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bieters ausgewiesen
wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des
Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn der Bieter weist
nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter oder durch Gewinne im
laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Die Bieter haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen
erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1. Eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters im letzten vor der
Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahr,
2. Den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang,
Lagebericht, Erläuterung steil, soweit vorhanden) für das letzte
abgeschlossene Geschäftsjahr des Bewerbers, falls und soweit deren
Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bieter niedergelassen ist,
gesetzlich vorgeschrieben ist,
3. Ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen
des Bieters zum Zeitpunkt des Abschlusses des letzten Geschäftsjahres
vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den
oben unter lit. b) geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht
erreicht,
4. Ggf. eine Eigenerklärung des Bieters, dass ein im letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahr des Bieters ausgewiesener Verlust durch
den/die Gesellschafter des Bieters oder durch Gewinne im laufenden
Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Fortführung der obigen Aufzählung (nicht als Mindeststandards zu
verstehen):
Alternative 1:
Soweit für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bieters kein
Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bieter den Jahresabschluss ganz
oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen
möchte, dass dessen Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben
ist, hat der Bieter eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.
In diesem Fall hat der Bieter neben den in den oben unter Grundfall
genannten Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen und anstelle der
oben in Ziffer 2) genannten Unterlage eine Einnahmen-Überschussrechnung
für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mit der Angabe des
Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen,
die folgende Angaben enthalten muss:
sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet
gem. §§ 238 bis 289a HGB;
Eigenkapital zu Buchwerten;
Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht
dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Alternative 2:
Ist der Jahresabschluss des Bieters über das letzte abgeschlossene
Geschäftsjahr zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes noch nicht
erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die
Einnahmen-Überschussrechnung jeweils soweit nach den obigen
Ausführungen vorzulegen noch nicht erstellt, hat der Bieter dies in
einer Eigenerklärung mitzuteilen.
Sodann hat der Bieter neben den in den oben unter Grundfall genannten
Ziffern 1), 3) und 4) genannten Unterlagen und anstelle der oben in
Ziffer 2) genannten Unterlage folgende Unterlagen abzugeben:
Den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 2) oder die
Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht soweit nach
den obigen Ausführungen vorzulegen für das vorletzte abgeschlossene
Geschäftsjahr.
Eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) in der die Umsatzerlöse
und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis
für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (ggf. vor
Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie
Eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten)
zum Abschluss des letzten Geschäftsjahres unter Berücksichtigung des
vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im letzten abgeschlossenen
Geschäftsjahr getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen
Entnahmen.
Ergänzung für alle Fälle:
Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden
Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das letzte
abgeschlossene Geschäftsjahr nicht ergibt, sind die zur Beschreibung
der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im
Wege einer Eigenerklärung zu machen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die
zur Durchführung der zu vergebenden Leistungen im SPNV erforderlich
sind.
Der Bieter legt zur Beurteilung seiner technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vor:
Referenzen über die von ihm in den Jahren 2018, 2019 und 2020
erbrachten Leistungen im SPNV mit Angaben zur Art und zum Umfang der
jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder
privaten Auftraggeber vorzulegen. Diese Leistungen müssen nicht in
allen eben genannten Jahren erbracht worden sein. Der Auftraggeber wird
auch Referenzen über Dienstleistungsaufträge im SPNV berücksichtigen,
die früher als 2018 erbracht wurden, nicht jedoch früher als 2014
erbracht wurden. Die genannten Referenzen können entweder durch eine
Erklärung des jeweiligen Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung
beigebracht werden.
Es ist mindestens eine Referenz über einen während der Jahre 2014 bis
2020 (nicht zwingend in allen Jahren) ausgeführten
Dienstleistungsauftrag im SPNV vorzulegen.
Eignungsleihe:
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch
Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen mit dem Angebot
nachzuweisen. Der Bieter hat zudem nachzuweisen, dass für den Dritten
kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB besteht.
Darüber hinaus ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten
beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bieter tatsächlich über die
Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Verpflichtungserklärung darf
für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht
einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der
Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des
Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt,
bei der Erbringung der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies
muss aus der vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Im Falle eines Betreiberwechsels hat der Auftragnehmer nach Maßgabe der
Regelungen in den Vergabeunterlagen dem Betriebspersonal des bisherigen
Betreibers gemäß § 131 Abs. 3 GWB die Rechte zu gewähren, auf die es
Anspruch hätte, wenn ein Betriebsübergang nach § 613a BGB erfolgt wäre.
Die Bieter haben sich mit der Abgabe des Angebots nach Maßgabe von § 9
des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu bestimmten
Mindestarbeitsbedingungen zu verpflichten. Für diese Erklärung ist ein
Formblatt zu verwenden, das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung
gestellt wird.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [10]2020/S 062-149185
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/10/2020
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/03/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/10/2020
Ortszeit: 13:00
Ort:
Schwerin
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55
Abs. 2 Satz 2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Die Vergabeunterlagen werden in der Fassung, die sie zu Beginn des
Vergabeverfahrens haben, auf der unter Ziff. I.3) genannten
Internetseite zur Verfügung gestellt. Davon ausgenommen sind ggf.
Dokumente, die dem Schutz der Vertraulichkeit nach § 41 Abs. 3 VgV
unterliegen. Die vertraulichen Dokumente und eventuelle Antworten auf
Rückfragen der Bewerber sowie alle Aktualisierungen der
Vergabeunterlagen übermittelt die Vergabestelle den Unternehmen, die
nach § 9 Abs. 3 VgV eine Registrierung vorgenommen haben. Bewerber, die
sich zunächst nicht registrieren möchten, sind in der Pflicht, die
vertraulichen Dokumente, Antworten auf etwaige Rückfragen sowie
eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen bei der Vergabestelle
unaufgefordert per E-Mail (Adresse unter Ziff. I.1)) abzufordern bzw.
zu erfragen. Zur Abgabe eines Angebots ist eine Registrierung und
Anmeldung im Vergabeportal erforderlich.
2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124
GWB vorliegen, sind mit dem Angebot entsprechende Eigenerklärungen des
Bieters vorzulegen, für die jeweils Formblätter zu verwenden sind, die
im Rahmen der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
3. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3
VgV).
4. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, Leistungen in
den Kernbereichen Fahrbetriebsleistungen (Durchführung der
fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen), Einsatz von Service personal und
Fahrausweisprüfungen auf bestimmte Nachauftragnehmer zu übertragen, so
hat er den/die Nachauftragnehmers in seinem Angebot zu benennen. In
diesem Fall sind Art und Umfang der für den/die Nachunternehmer
vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers
sind für den/die Nachunternehmer die in der Vergabebekanntmachung
geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der
Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen
und Angaben sowie auf einzelne Nachunternehmer beschränken.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes
Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon: +49 3855885165
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse:
[12]https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Verg
abekammern/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs.
3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3
Satz 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern
e. V.
Postanschrift: Eckdrift 97
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [13]abst@abst-mv.de
Telefon: +49 38561738110
Fax: +49 38561738120
Internet-Adresse: [14]http://www.abst-mv.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/07/2020
References
6. mailto:vergabe@vmv-mbh.de?subject=TED
7. http://www.vmv-mbh.de/
8. http://www.daisikomm.de/verfahren/D57566
9. http://www.daisikomm.de/verfahren/D57566
10. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:149185-2020:TEXT:DE:HTML
11. mailto:vergabekammer@wm.mv-regierung.de?subject=TED
12. https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
13. mailto:abst@abst-mv.de?subject=TED
14. http://www.abst-mv.de/
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