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Ausschreibung: Organisation von Kulturveranstaltungen - DE-Berlin
Organisation von Kulturveranstaltungen
Dokument Nr...: 367984-2020 (ID: 2020080509104587332)
Veröffentlicht: 05.08.2020
*
  DE-Berlin: Organisation von Kulturveranstaltungen
   2020/S 150/2020 367984
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
   Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE30 Berlin
   Postleitzahl: 10559
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]einkauf@gewobag.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.gewobag.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabeplattform.berlin.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://my.vergabeplattform.berlin.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://my.vergabeplattform.berlin.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Künstler- und Veranstaltungsbetreuung
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79952100 Organisation von Kulturveranstaltungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Gewobag beabsichtigt die Beauftragung einer erfahrenen Agentur mit
   den Leistungen der Künstler- und Veranstaltungsbetreuung sowohl für
   eigene Veranstaltungen als auch für die Stiftung Berliner Leben (dort
   insb. im Rahmen des UN-Museums und des Residenzprogramms Fresh A.I.R.).
   Die Leistungen beschränken sich auf Veranstaltungen mit künstlerischen
   Bezügen. Für die weiteren Veranstaltungen (ohne künstlerische Bezüge)
   wird die Gewobag eine gesonderte Rahmenvereinbarung ausschreiben.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Gewobag beabsichtigt die Beauftragung einer erfahrenen Agentur mit
   den Leistungen der Künstler- und Veranstaltungsbetreuung sowohl für
   eigene Veranstaltungen als auch für die Stiftung Berliner Leben (dort
   insb. im Rahmen des UN-Museums und des Residenzprogramms Fresh A.I.R.).
   Die Leistungen beschränken sich auf Veranstaltungen mit künstlerischen
   Bezügen. Für die weiteren Veranstaltungen (ohne künstlerische Bezüge)
   wird die Gewobag eine gesonderte Rahmenvereinbarung ausschreiben.
   A. UN-Museum:
   I. Aufgaben:
   1. Betrieb Museum,
   2. Ausstellungen/ Produktion Veranstaltungen,
   3. Sammlungs-Ausstellungen innerhalb der Räumlichkeiten der Gewobag.
   II. Leistungen:
   1. Allgemeine Unterstützungsleistungen,
   2. Vorbereitung der Projekte,
   3. Umsetzung der Projekte,
   4. Nachbereitung Projekte,
   5. Betrieb und Pflege Datenbank.
   B. ONE WALLs (im gesamten Berliner Stadtgebiet):
   I. Projekte des AG und Aufgaben des AN:
   1. Vorbereitung und Begleitung von Fassadengestaltungen in Berlin in
   Berlin (One Wall  Gestaltung von Fassaden der Gewobag durch wechselnde
   Künstler),
   2. Community Wall (Freifläche an Bülowstr.).
   II. Leistungen:
   1. Allgemeine Unterstützungsleistungen,
   2. Vorbereitung der Projekte,
   3. Umsetzung der Projekte,
   4. Nachbereitung Projekte.
   C. Begleitung Residenz-Programm Fresh A.I.R.:
   I. Aufgaben:
   1. Ausstellungen
   Vorbereiten/Durchführen/Überwachen von Ausstellungen im Rahmen des
   Fresh A.I.R.-Programmes,
   2. Instandhaltung (Residenzen und Community Space),
   3. Betreuung Stipendiaten,
   4. Photographische Dokumentation.
   II. Leistungen:
   1. Allgemein:
   a) Vorbereitung der Projekte,
   b) Umsetzung der Projekte,
   c) Nachbereitung Projekte.
   2. Ausstellungen:
   a) Vorbereitung der Projekte,
   b) Umsetzung der Projekte,
   c) Nachbereitung Projekte.
   3. Instandhaltung,
   4. Betreuung Stipendiaten,
   5. Photographische Dokumentation.
   Die Darstellung der Aufgaben und Leistungen stellt lediglich einen
   Überblick dar. Maßgeblich für den Inhalt und den Umfang der Leistungen
   sind die Festlegungen der Vergabeunterlagen (insb. des Vertrags nebst
   seiner Anlagen sowie der Leistungsbeschreibung, Anlage 1.1).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und endet am 31.12.22
   (Festlaufzeit). Die Gewobag hat die Option, Vertrag zweimal um je ein
   Jahr zu verlängern. Die Gewobag muss die jeweiligen Optionen bis zum
   31.6.2022 (1. Verlängerungsoption) und bis zum 31.6.2023 (2.
   Verlängerungsoption) durch Erklärung der Inanspruchnahme in Textform
   ausgeübt haben.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Gewobag wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine
   Prüfung der wirtschaftlichen und der beruflichen Leistungsfähigkeit
   (Eignung) der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften durchführen. Bei der
   Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit können die
   Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 100 Punkte (Ziffer 4.2.3 des
   Formblattes Teilnahmeantrag) erzielen.
   Die Gewobag wird die 3 bis max. 5 geeigneten Unternehmen mit den
   höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen
   auffordern.
   Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die
   auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Unzulässig ist
   es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer
   Projektreferenz zusammenzufügen.
   Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz
   mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden
   Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind
   die in der jeweiligen Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen
   und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis des
   jeweiligen Aspektes der Eignung ausreichend.
   Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann prüffähig, wenn sie die
   folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
    Beschreibung der erbrachten Leistungen (Kapazitätsunterstützung bei
   der Künstler- und Veranstaltungsbetreuung, vgl. Ziffer II.2.4)
   Bekanntmachung)
    Hintergrund/Problem/Herausforderung;
    Aufgabe/Zielsetzung;
    Strategische Herangehensweise;
    Idee/Lösung/Mechanik;
    Kreation/Umsetzung;
    Ergebnisse;
    Mitteleinsatz.
    Gesamtauftragsvolumen (brutto) bzw. voraussichtliches
   Gesamtauftragsvolumen (brutto);
    Auftraggeber mit Adresse;
    Zuständige Abteilung beim Auftraggeber, Telefonnummer;
    Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ,
   Abschluss nicht vor 2015).
   Für jede wertungsfähige Referenz können max. 20 Punkte erreicht werden.
   5 Punkte erhält eine wertungsfähige (vergleichbare) Referenz.
   Max. 15 Zusatzpunkte kann ein Bewerber erzielen, wenn er in dem
   benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine
   oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht hat bzw. das
   Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
    Leistungen in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft erbracht (2
   Punkte);
    Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht (3 Punkte);
    Auftraggeber mit deutlich nachweisbarem sozialen Background
   (gemeinnützig im Sinne von § 52 Abgabenordnung) (2 Punkte);
    Praktische Begleitung von Kunstprojekten in der Stadt- und der
   Quartiersentwicklung (z. B. OneWalls, gemeinsame Kunstproduktion mit
   Kindern und Jugendlichen, (4 Punkte);
    Wissenschaftliche Begleitung von Kunstprojekten in der Stadt- und der
   Quartiersentwicklung (z. B. Evaluation im Hinblick auf
   Verhaltensänderung im Quartier) (4 Punkte).
   Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine
   Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen
   und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der
   gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu
   entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die
   Referenz nicht gewertet.
   Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet
   und muss  trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des
   Referenz-Auftraggebers  in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und
   insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können.
   Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen
   herstellen:
    Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend),
    Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z. B.
   Wohnungswirtschaft, Stiftung etc.).
   Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung
   der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen abfordern bzw.
   aufklären.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Vorgaben insb. des BerlAVG sowie des MiLoG sind zu beachten.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für
   alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass
    er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
   angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
    er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
   umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
    sein/ihr Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das
   Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
   Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden
   ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet
   oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
    er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere
   Verfehlung begangen hat/haben, durch die die Integrität des
   Unternehmens infrage gestellt wird,
    er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
   sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
   nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers
   ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
    keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus
   einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden
   ist,
    er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss
   aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann,
    insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den
   Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,
    er/sie insb. § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
   Mindestlohns (Mindestlohngesetz  MiLoG), § 21 des
   Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21
   des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und
   beachten wird/werden.
   Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise
   von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen
   Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die
   Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch
   Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der
   Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren
   ausgeschlossen.
   Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der
   Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu
   erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht,
   muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen:
   Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von
   Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem
   Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während
   eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen
   bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener
   Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen
   wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener
   Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind
   auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen.
   Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem
   EU-Ausland.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Gewobag prüft den durchschnittlichen Umsatz (Gesamtumsatz)
   innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2017 bis 2019 (Ziffer 4.2.1).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Gewobag prüft die jahresdurchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter
   innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2017 bis 2019 (Ziffer 4.2.2),
   Referenzen zu vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der
   Bekanntmachung) in den vergangenen 5 Geschäftsjahren 2015 bis 2019
   (Ziffer 4.2.3) sowie Angaben zu Profilen der Mitarbeiter (Ziffer
   4.2.4).
   Referenzen, 4.2.3:
   Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die
   auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Unzulässig ist
   es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer
   Projektreferenz zusammenzufügen.
   Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz
   mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden
   Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind
   die in der jeweiligen Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen
   und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis des
   jeweiligen Aspektes der Eignung ausreichend.
   Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann prüffähig, wenn sie die
   folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
    Beschreibung der erbrachten Leistungen (Kapazitätsunterstützung bei
   der Künstler- und Veranstaltungsbetreuung, vgl. Ziffer II.2.4)
   Bekanntmachung)
    Hintergrund/Problem/Herausforderung;
    Aufgabe/Zielsetzung;
    Strategische Herangehensweise;
    Idee/Lösung/Mechanik;
    Kreation/Umsetzung;
    Ergebnisse;
    Mitteleinsatz.
    Gesamtauftragsvolumen (brutto) bzw. voraussichtliches
   Gesamtauftragsvolumen (brutto);
    Auftraggeber mit Adresse;
    Zuständige Abteilung beim Auftraggeber, Telefonnummer;
    Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ,
   Abschluss nicht vor 2015).
   Für jede wertungsfähige Referenz können max. 20 Punkte erreicht werden.
   5 Punkte erhält eine wertungsfähige (vergleichbare) Referenz.
   Max. 15 Zusatzpunkte kann ein Bewerber erzielen, wenn er in dem
   benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine
   oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht hat bzw. das
   Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
    Leistungen in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft erbracht (2
   Punkte);
    Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht (3 Punkte);
    Auftraggeber mit deutlich nachweisbarem sozialen Background
   (gemeinnützig im Sinne von § 52 Abgabenordnung) (2 Punkte);
    Praktische Begleitung von Kunstprojekten in der Stadt- und der
   Quartiersentwicklung (z. B. OneWalls, gemeinsame Kunstproduktion mit
   Kindern und Jugendlichen, (4 Punkte);
    Wissenschaftliche Begleitung von Kunstprojekten in der Stadt- und der
   Quartiersentwicklung (z. B. Evaluation im Hinblick auf
   Verhaltensänderung im Quartier) (4 Punkte).
   Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine
   Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen
   und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der
   gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu
   entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die
   Referenz nicht gewertet.
   Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet
   und muss  trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des
   Referenz-Auftraggebers  in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und
   insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können.
   Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen
   herstellen:
    Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend);
    Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z. B.
   Wohnungswirtschaft, Stiftung etc.).
   Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung
   der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen abfordern bzw.
   aufklären.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die
   auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Unzulässig ist
   es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer
   Projektreferenz zusammenzufügen.
   Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz
   mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden
   Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind
   die in der jeweiligen Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen
   und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis des
   jeweiligen Aspektes der Eignung ausreichend.
   Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann prüffähig, wenn sie die
   folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
    Beschreibung der erbrachten Leistungen (Kapazitätsunterstützung bei
   der Künstler- und Veranstaltungsbetreuung, vgl. Ziffer II.2.4)
   Bekanntmachung)
    Hintergrund/Problem/Herausforderung;
    Aufgabe/Zielsetzung;
    Strategische Herangehensweise;
    Idee/Lösung/Mechanik;
    Kreation/Umsetzung;
    Ergebnisse;
    Mitteleinsatz.
    Gesamtauftragsvolumen (brutto) bzw. voraussichtliches
   Gesamtauftragsvolumen (brutto);
    Auftraggeber mit Adresse;
    Zuständige Abteilung beim Auftraggeber, Telefonnummer;
    Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ,
   Abschluss nicht vor 2015).
   Für jede wertungsfähige Referenz können max. 20 Punkte erreicht werden.
   5 Punkte erhält eine wertungsfähige (vergleichbare) Referenz.
   Max. 15 Zusatzpunkte kann ein Bewerber erzielen, wenn er in dem
   benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine
   oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht hat bzw. das
   Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
    Leistungen in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft erbracht (2
   Punkte);
    Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht (3 Punkte);
    Auftraggeber mit deutlich nachweisbarem sozialen Background
   (gemeinnützig im Sinne von § 52 Abgabenordnung) (2 Punkte);
    Praktische Begleitung von Kunstprojekten in der Stadt- und der
   Quartiersentwicklung (z. B. OneWalls, gemeinsame Kunstproduktion mit
   Kindern und Jugendlichen, (4 Punkte);
    Wissenschaftliche Begleitung von Kunstprojekten in der Stadt- und der
   Quartiersentwicklung (z. B. Evaluation im Hinblick auf
   Verhaltensänderung im Quartier) (4 Punkte).
   Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine
   Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen
   und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der
   gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu
   entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die
   Referenz nicht gewertet.
   Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet
   und muss  trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des
   Referenz-Auftraggebers  in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und
   insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können.
   Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen
   herstellen:
    Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend);
    Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z. B.
   Wohnungswirtschaft, Stiftung etc.).
   Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung
   der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen abfordern bzw.
   aufklären.
   Ziffer 4.2.4
   Der Bewerber muss über jeweils mind. 2 Mitarbeiter mit folgenden
   Profilen verfügen:
   Senior Experte: mind. 6 Jahre einschlägige Berufserfahrung,
   Qualifikation (Ausbildung, mindestens): Hochschulabschluss
   (Geistes-/Sozialwissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften)
   Junior Experte: mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung,
   Qualifikation (Ausbildung, mindestens): Hochschulabschluss
   (Geistes-/Sozialwissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften)
   Assistenz: mind. 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung, Qualifikation
   (Ausbildung, mindestens): kaufmännische Berufsausbildung.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Bieter muss einen Senior Experten Projektleiter und einen Junior
   Experten benennen und konkret anbieten (Anforderungen: s. o. Ziffer
   III.1.3)).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 31/08/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Von Fragen über den Stand der Auswertung des Angebots bitten wir
   abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre
   Berücksichtigung/Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
   Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters
   Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den
   Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 21.8.2020, 10.00 Uhr, darauf
   hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen
   erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Gewobag auf der
   Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende
   Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische
   Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind
   ausschließlich über das Profil der Gewobag auf der Vergabeplattform des
   Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil
   beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet, sich in regelmäßigen
   Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Gewobag auf der
   Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der
   vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt
   der anfragende Bieter.
   2. Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung
   der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften
   zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
   3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Nachweis einer bestehenden
   Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des
   Zuschlages mit einer branchenüblichen Deckungssumme für Personenschäden
   und für sonstige Schäden (insb. Sach- und Vermögensschäden) erbringen
   wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen
   über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorhalten wird. Der Nachweis
   des bestehenden Versicherungsschutzes ist Fälligkeitsvoraussetzung für
   jedweden Zahlungsanspruch des Auftragnehmers gegen die Gewobag. Der
   Versicherungsschutz ist über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten
   und auf Anforderung durch die Gewobag jederzeit nachzuweisen. Erfolgt
   die Prämienzahlung jährlich, so ist mit der jeweiligen Fälligkeit der
   Prämienzahlung unaufgefordert der Nachweis gegenüber dem Auftraggeber
   zu führen. Der fehlende Nachweis berechtigt den Auftraggeber zur
   Kündigung aus wichtigem Grund.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
   Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
   ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
   Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht,
   wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der
   eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
   Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
   kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union
   bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union (§ 135 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   31/07/2020
References
   6. mailto:einkauf@gewobag.de?subject=TED
   7. http://www.gewobag.de/
   8. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
   9. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
  10. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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