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Ausschreibung: Organisation von Kulturveranstaltungen - DE-Berlin
Organisation von Kulturveranstaltungen
Dokument Nr...: 367984-2020 (ID: 2020080509104587332)
Veröffentlicht: 05.08.2020
*
DE-Berlin: Organisation von Kulturveranstaltungen
2020/S 150/2020 367984
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [6]einkauf@gewobag.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.gewobag.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://my.vergabeplattform.berlin.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://my.vergabeplattform.berlin.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Künstler- und Veranstaltungsbetreuung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79952100 Organisation von Kulturveranstaltungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Gewobag beabsichtigt die Beauftragung einer erfahrenen Agentur mit
den Leistungen der Künstler- und Veranstaltungsbetreuung sowohl für
eigene Veranstaltungen als auch für die Stiftung Berliner Leben (dort
insb. im Rahmen des UN-Museums und des Residenzprogramms Fresh A.I.R.).
Die Leistungen beschränken sich auf Veranstaltungen mit künstlerischen
Bezügen. Für die weiteren Veranstaltungen (ohne künstlerische Bezüge)
wird die Gewobag eine gesonderte Rahmenvereinbarung ausschreiben.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Hauptort der Ausführung:
Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Gewobag beabsichtigt die Beauftragung einer erfahrenen Agentur mit
den Leistungen der Künstler- und Veranstaltungsbetreuung sowohl für
eigene Veranstaltungen als auch für die Stiftung Berliner Leben (dort
insb. im Rahmen des UN-Museums und des Residenzprogramms Fresh A.I.R.).
Die Leistungen beschränken sich auf Veranstaltungen mit künstlerischen
Bezügen. Für die weiteren Veranstaltungen (ohne künstlerische Bezüge)
wird die Gewobag eine gesonderte Rahmenvereinbarung ausschreiben.
A. UN-Museum:
I. Aufgaben:
1. Betrieb Museum,
2. Ausstellungen/ Produktion Veranstaltungen,
3. Sammlungs-Ausstellungen innerhalb der Räumlichkeiten der Gewobag.
II. Leistungen:
1. Allgemeine Unterstützungsleistungen,
2. Vorbereitung der Projekte,
3. Umsetzung der Projekte,
4. Nachbereitung Projekte,
5. Betrieb und Pflege Datenbank.
B. ONE WALLs (im gesamten Berliner Stadtgebiet):
I. Projekte des AG und Aufgaben des AN:
1. Vorbereitung und Begleitung von Fassadengestaltungen in Berlin in
Berlin (One Wall Gestaltung von Fassaden der Gewobag durch wechselnde
Künstler),
2. Community Wall (Freifläche an Bülowstr.).
II. Leistungen:
1. Allgemeine Unterstützungsleistungen,
2. Vorbereitung der Projekte,
3. Umsetzung der Projekte,
4. Nachbereitung Projekte.
C. Begleitung Residenz-Programm Fresh A.I.R.:
I. Aufgaben:
1. Ausstellungen
Vorbereiten/Durchführen/Überwachen von Ausstellungen im Rahmen des
Fresh A.I.R.-Programmes,
2. Instandhaltung (Residenzen und Community Space),
3. Betreuung Stipendiaten,
4. Photographische Dokumentation.
II. Leistungen:
1. Allgemein:
a) Vorbereitung der Projekte,
b) Umsetzung der Projekte,
c) Nachbereitung Projekte.
2. Ausstellungen:
a) Vorbereitung der Projekte,
b) Umsetzung der Projekte,
c) Nachbereitung Projekte.
3. Instandhaltung,
4. Betreuung Stipendiaten,
5. Photographische Dokumentation.
Die Darstellung der Aufgaben und Leistungen stellt lediglich einen
Überblick dar. Maßgeblich für den Inhalt und den Umfang der Leistungen
sind die Festlegungen der Vergabeunterlagen (insb. des Vertrags nebst
seiner Anlagen sowie der Leistungsbeschreibung, Anlage 1.1).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und endet am 31.12.22
(Festlaufzeit). Die Gewobag hat die Option, Vertrag zweimal um je ein
Jahr zu verlängern. Die Gewobag muss die jeweiligen Optionen bis zum
31.6.2022 (1. Verlängerungsoption) und bis zum 31.6.2023 (2.
Verlängerungsoption) durch Erklärung der Inanspruchnahme in Textform
ausgeübt haben.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Gewobag wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine
Prüfung der wirtschaftlichen und der beruflichen Leistungsfähigkeit
(Eignung) der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften durchführen. Bei der
Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit können die
Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 100 Punkte (Ziffer 4.2.3 des
Formblattes Teilnahmeantrag) erzielen.
Die Gewobag wird die 3 bis max. 5 geeigneten Unternehmen mit den
höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen
auffordern.
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die
auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Unzulässig ist
es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer
Projektreferenz zusammenzufügen.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz
mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden
Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind
die in der jeweiligen Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen
und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis des
jeweiligen Aspektes der Eignung ausreichend.
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann prüffähig, wenn sie die
folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
Beschreibung der erbrachten Leistungen (Kapazitätsunterstützung bei
der Künstler- und Veranstaltungsbetreuung, vgl. Ziffer II.2.4)
Bekanntmachung)
Hintergrund/Problem/Herausforderung;
Aufgabe/Zielsetzung;
Strategische Herangehensweise;
Idee/Lösung/Mechanik;
Kreation/Umsetzung;
Ergebnisse;
Mitteleinsatz.
Gesamtauftragsvolumen (brutto) bzw. voraussichtliches
Gesamtauftragsvolumen (brutto);
Auftraggeber mit Adresse;
Zuständige Abteilung beim Auftraggeber, Telefonnummer;
Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ,
Abschluss nicht vor 2015).
Für jede wertungsfähige Referenz können max. 20 Punkte erreicht werden.
5 Punkte erhält eine wertungsfähige (vergleichbare) Referenz.
Max. 15 Zusatzpunkte kann ein Bewerber erzielen, wenn er in dem
benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine
oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht hat bzw. das
Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
Leistungen in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft erbracht (2
Punkte);
Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht (3 Punkte);
Auftraggeber mit deutlich nachweisbarem sozialen Background
(gemeinnützig im Sinne von § 52 Abgabenordnung) (2 Punkte);
Praktische Begleitung von Kunstprojekten in der Stadt- und der
Quartiersentwicklung (z. B. OneWalls, gemeinsame Kunstproduktion mit
Kindern und Jugendlichen, (4 Punkte);
Wissenschaftliche Begleitung von Kunstprojekten in der Stadt- und der
Quartiersentwicklung (z. B. Evaluation im Hinblick auf
Verhaltensänderung im Quartier) (4 Punkte).
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine
Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen
und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der
gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu
entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die
Referenz nicht gewertet.
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet
und muss trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des
Referenz-Auftraggebers in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und
insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können.
Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen
herstellen:
Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend),
Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z. B.
Wohnungswirtschaft, Stiftung etc.).
Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung
der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen abfordern bzw.
aufklären.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Vorgaben insb. des BerlAVG sowie des MiLoG sind zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass
er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
sein/ihr Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet
oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere
Verfehlung begangen hat/haben, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird,
er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers
ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus
einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden
ist,
er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss
aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann,
insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den
Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,
er/sie insb. § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
Mindestlohns (Mindestlohngesetz MiLoG), § 21 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21
des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und
beachten wird/werden.
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise
von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen
Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die
Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch
Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der
Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren
ausgeschlossen.
Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der
Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu
erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht,
muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen:
Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von
Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem
Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während
eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen
bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener
Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen
wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener
Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind
auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen.
Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem
EU-Ausland.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Gewobag prüft den durchschnittlichen Umsatz (Gesamtumsatz)
innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2017 bis 2019 (Ziffer 4.2.1).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Gewobag prüft die jahresdurchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter
innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2017 bis 2019 (Ziffer 4.2.2),
Referenzen zu vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der
Bekanntmachung) in den vergangenen 5 Geschäftsjahren 2015 bis 2019
(Ziffer 4.2.3) sowie Angaben zu Profilen der Mitarbeiter (Ziffer
4.2.4).
Referenzen, 4.2.3:
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die
auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Unzulässig ist
es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer
Projektreferenz zusammenzufügen.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz
mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden
Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind
die in der jeweiligen Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen
und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis des
jeweiligen Aspektes der Eignung ausreichend.
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann prüffähig, wenn sie die
folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
Beschreibung der erbrachten Leistungen (Kapazitätsunterstützung bei
der Künstler- und Veranstaltungsbetreuung, vgl. Ziffer II.2.4)
Bekanntmachung)
Hintergrund/Problem/Herausforderung;
Aufgabe/Zielsetzung;
Strategische Herangehensweise;
Idee/Lösung/Mechanik;
Kreation/Umsetzung;
Ergebnisse;
Mitteleinsatz.
Gesamtauftragsvolumen (brutto) bzw. voraussichtliches
Gesamtauftragsvolumen (brutto);
Auftraggeber mit Adresse;
Zuständige Abteilung beim Auftraggeber, Telefonnummer;
Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ,
Abschluss nicht vor 2015).
Für jede wertungsfähige Referenz können max. 20 Punkte erreicht werden.
5 Punkte erhält eine wertungsfähige (vergleichbare) Referenz.
Max. 15 Zusatzpunkte kann ein Bewerber erzielen, wenn er in dem
benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine
oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht hat bzw. das
Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
Leistungen in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft erbracht (2
Punkte);
Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht (3 Punkte);
Auftraggeber mit deutlich nachweisbarem sozialen Background
(gemeinnützig im Sinne von § 52 Abgabenordnung) (2 Punkte);
Praktische Begleitung von Kunstprojekten in der Stadt- und der
Quartiersentwicklung (z. B. OneWalls, gemeinsame Kunstproduktion mit
Kindern und Jugendlichen, (4 Punkte);
Wissenschaftliche Begleitung von Kunstprojekten in der Stadt- und der
Quartiersentwicklung (z. B. Evaluation im Hinblick auf
Verhaltensänderung im Quartier) (4 Punkte).
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine
Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen
und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der
gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu
entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die
Referenz nicht gewertet.
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet
und muss trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des
Referenz-Auftraggebers in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und
insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können.
Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen
herstellen:
Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend);
Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z. B.
Wohnungswirtschaft, Stiftung etc.).
Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung
der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen abfordern bzw.
aufklären.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die
auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Unzulässig ist
es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer
Projektreferenz zusammenzufügen.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz
mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden
Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind
die in der jeweiligen Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen
und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis des
jeweiligen Aspektes der Eignung ausreichend.
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann prüffähig, wenn sie die
folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
Beschreibung der erbrachten Leistungen (Kapazitätsunterstützung bei
der Künstler- und Veranstaltungsbetreuung, vgl. Ziffer II.2.4)
Bekanntmachung)
Hintergrund/Problem/Herausforderung;
Aufgabe/Zielsetzung;
Strategische Herangehensweise;
Idee/Lösung/Mechanik;
Kreation/Umsetzung;
Ergebnisse;
Mitteleinsatz.
Gesamtauftragsvolumen (brutto) bzw. voraussichtliches
Gesamtauftragsvolumen (brutto);
Auftraggeber mit Adresse;
Zuständige Abteilung beim Auftraggeber, Telefonnummer;
Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ,
Abschluss nicht vor 2015).
Für jede wertungsfähige Referenz können max. 20 Punkte erreicht werden.
5 Punkte erhält eine wertungsfähige (vergleichbare) Referenz.
Max. 15 Zusatzpunkte kann ein Bewerber erzielen, wenn er in dem
benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine
oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht hat bzw. das
Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
Leistungen in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft erbracht (2
Punkte);
Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht (3 Punkte);
Auftraggeber mit deutlich nachweisbarem sozialen Background
(gemeinnützig im Sinne von § 52 Abgabenordnung) (2 Punkte);
Praktische Begleitung von Kunstprojekten in der Stadt- und der
Quartiersentwicklung (z. B. OneWalls, gemeinsame Kunstproduktion mit
Kindern und Jugendlichen, (4 Punkte);
Wissenschaftliche Begleitung von Kunstprojekten in der Stadt- und der
Quartiersentwicklung (z. B. Evaluation im Hinblick auf
Verhaltensänderung im Quartier) (4 Punkte).
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine
Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen
und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der
gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu
entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die
Referenz nicht gewertet.
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet
und muss trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des
Referenz-Auftraggebers in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und
insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können.
Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen
herstellen:
Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend);
Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z. B.
Wohnungswirtschaft, Stiftung etc.).
Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung
der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen abfordern bzw.
aufklären.
Ziffer 4.2.4
Der Bewerber muss über jeweils mind. 2 Mitarbeiter mit folgenden
Profilen verfügen:
Senior Experte: mind. 6 Jahre einschlägige Berufserfahrung,
Qualifikation (Ausbildung, mindestens): Hochschulabschluss
(Geistes-/Sozialwissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften)
Junior Experte: mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung,
Qualifikation (Ausbildung, mindestens): Hochschulabschluss
(Geistes-/Sozialwissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften)
Assistenz: mind. 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung, Qualifikation
(Ausbildung, mindestens): kaufmännische Berufsausbildung.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Bieter muss einen Senior Experten Projektleiter und einen Junior
Experten benennen und konkret anbieten (Anforderungen: s. o. Ziffer
III.1.3)).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/08/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Von Fragen über den Stand der Auswertung des Angebots bitten wir
abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre
Berücksichtigung/Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters
Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bieter den
Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 21.8.2020, 10.00 Uhr, darauf
hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen
erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Gewobag auf der
Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende
Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische
Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind
ausschließlich über das Profil der Gewobag auf der Vergabeplattform des
Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil
beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet, sich in regelmäßigen
Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Gewobag auf der
Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der
vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt
der anfragende Bieter.
2. Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung
der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften
zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Nachweis einer bestehenden
Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des
Zuschlages mit einer branchenüblichen Deckungssumme für Personenschäden
und für sonstige Schäden (insb. Sach- und Vermögensschäden) erbringen
wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen
über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorhalten wird. Der Nachweis
des bestehenden Versicherungsschutzes ist Fälligkeitsvoraussetzung für
jedweden Zahlungsanspruch des Auftragnehmers gegen die Gewobag. Der
Versicherungsschutz ist über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten
und auf Anforderung durch die Gewobag jederzeit nachzuweisen. Erfolgt
die Prämienzahlung jährlich, so ist mit der jeweiligen Fälligkeit der
Prämienzahlung unaufgefordert der Nachweis gegenüber dem Auftraggeber
zu führen. Der fehlende Nachweis berechtigt den Auftraggeber zur
Kündigung aus wichtigem Grund.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht,
wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der
eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union
bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/07/2020
References
6. mailto:einkauf@gewobag.de?subject=TED
7. http://www.gewobag.de/
8. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
9. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
10. https://my.vergabeplattform.berlin.de/
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Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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