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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Potsdam
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Technische Planungsleistungen
Dokument Nr...: 367944-2020 (ID: 2020080509102987293)
Veröffentlicht: 05.08.2020
*
DE-Potsdam: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2020/S 150/2020 367944
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kommunaler Immobilien Service Eigenbetrieb der
Landeshauptstadt Potsdam
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 79/81
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): MD Rechtsanwälte
E-Mail: [6]Britta.Haensch@md-ra.de
Telefon: +49 331-2899916
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.kis-potsdam.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCR
DT5J/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCR
DT5J
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Planungsleistungen Technische Ausrüstung von Schulen/Digitalpakt (Los
02)
Referenznummer der Bekanntmachung: VV-L-KIS-127-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Es sind die in der Projektbeschreibung bezeichneten Grundleistungen der
Technischen Gebäudeausrüstung der KG 430/440/450 zu erbringen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71356400 Technische Planungsleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Potsdam
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es sind die in der Projektbeschreibung bezeichneten Grundleistungen der
Technischen Gebäudeausrüstung der KG 430/440/450 zu erbringen. Der
Loszuschnitt ist nachfolgend dargestellt.
Loszuordnung: Es existiert keine Loslimitierung. Jedoch ist, sofern
beabsichtigt, für jedes Los ein separates Angebot einschließlich
Nachweisen einzureichen.
Anschriften: LOS
Schule 400801 Dortusstraße 28-29 14467 Potsdam,
Schule 401201 Carl-von Ossietzki-Straße 37 14471 Potsdam,
Schule 401301 Clara-Zetkin-Straße 11 14471 Potsdam,
Schule 401501 Friedrich-Ebert-Straße 17 14467 Potsdam,
Schule 401601 Karl-Liebknecht-Straße 29 14482 Potsdam,
Schule 402201 Schlüterstraße 2 14471 Potsdam,
Schule 402501 Kirchallee 172 14469 Potsdam,
Schule 403101 Stephansonstraße 1 14482 Potsdam,
Schule 406101 Jägerstraße 23a 14469 Potsdam,
Schule 406301 Berliner Straße 114-116 14467 Potsdam.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfahrung Projektleiter / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Organisation Bauüberwachung / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Pres / Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/10/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Bieter/Bietergemeinschaften haben zwingend die von dem Auftraggeber
vorgegebenen Formblätter für die Erstellung ihres Angebotes zu
verwenden. Die Formblätter und Vergabeunterlagen stehen ausschließlich
unter der in der EU-weiten Bekanntmachung angegebenen Adresse zum
Download bereit. Die Verfahrenskommunikation wird ausschließlich über
die Vergabeplattform abgewickelt. Es obliegt den interessierten
Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme der Bekanntmachung sich
für das Vergabeverfahren zu registrieren und sicherzustellen, dass
Posteingänge über die Vergabeplattform regelmäßig abgerufen bzw.
überwacht werden.
Zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Bieterfragen
wird der Auftraggeber nur gegenüber registrierten Unternehmen
mitteilen. Im Übrigen obliegt es den interessierten
Unternehmen/Bietern, die bereitgestellten Vergabeunterlagen auf etwaige
Aktualisierungen hin zu prüfen.
Angebote, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden,
werden ausgeschlossen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Vergabe im Wege eines
offenen Verfahrens erfolgt. Bei der Erarbeitung und Übersendung der
Angebote ist.
Zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter sind gemäß § 311 BGB vorvertraglich verpflichtet, die
Vergabeunterlagen vollständig und sorgfältig zu prüfen. Soweit der
Bieter im Vergabeverfahren feststellt, dass Vergabeunterlagen
fehlerhaft, unklar, lückenhaft oder widersprüchlich sind, muss er den
Auftraggeber darüber unverzüglich informieren und für Aufklärung
sorgen. Mit der Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, dass er die
Vergabeunterlagen der geforderten Prüfung unterzogen hat, dass die
Fragen zu den Vergabeunterlagen vollständig beantwortet sind und die
Vergabeunterlagen eine ausreichende Grundlage für die Angebotsabgabe
bilden.
2. Alle Unterlagen und Informationen, die dem Bieter im Zusammenhang
mit dem Vergabeverfahren sowie der etwaigen anschließenden
Vertragserfüllung überlassen oder bekannt werden, sind vom Bieter auch
nach dem Abschluss des Verfahrens vertraulich zu behandeln. Sie dürfen
ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Auftraggebers nicht für
andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht
werden. Das vom Bieter beschäftigte Personal ist zur Geheimhaltung
aller personenbezogenen und betrieblichen Daten zu verpflichten, die
bei Angebotsabgabe oder Vertragserfüllung bekannt werden. Jeder Bieter
haftet für Schäden, die aus der Weitergabe dieser Daten entstehen, es
sei denn, der Bieter weist nach, dass der Schaden weder vorsätzlich
noch fahrlässig entstanden ist.
Die Bieter haben die in ihren Angeboten enthaltenen oder sonst im Laufe
des Vergabeverfahrens an den Auftraggeber (Vergabestelle) übermittelten
Informationen, soweit sie vertraulich sind, bei der Übermittlung
deutlich erkennbar als vertraulich zu kennzeichnen. Insbesondere auf
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Bieter ist bei der Übermittlung
ausdrücklich hinzuweisen. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens ist der
Auftraggeber verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die vom Bieter
eingereichten Erklärungen und Nachweise, Angebote enthalten, an die
Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten eines
Nachprüfungsverfahrens haben in der Regel ein Akteneinsichtsrecht. Der
Auftraggeber kann im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens nur auf solche
vertraulichen Informationen Rücksicht nehmen, die deutlich entsprechend
gekennzeichnet sind. Über die Gewährung der Akteneinsicht und deren
Umfang entscheiden die Vergabenachprüfungsinstanzen.
Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das
Angebot einschließlich der Anlagen in Textform nach § 126b BGB über die
Plattform [10]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de einzureichen.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Angebot
beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen,
Broschüren, o. Ä. wird nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie
beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln
und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu
verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf
Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin,
dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit
ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen
(Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder
eingeholt werden können.
6. Eine Rückgabe der von den Bietern im Zuge des Vergabeverfahrens
eingereichten Unterlagen erfolgt (auch im Falle der
Nichtberücksichtigung des Angebotes) nicht. Das Sacheigentum an mit dem
Angebot von den Bietern eingereichten Unterlagen (inkl. ggf. Muster,
Pläne, Zeichnungen/Skizzen, Fotographien usw.) geht ohne Anspruch auf
Vergütung auf den Auftraggeber über. Etwas anderes gilt nur in Bezug
auf Unterlagen, die der Bieter auf ausdrückliche Anforderung der
Auftraggeberin im Original vorgelegt hat und für die er im Falle der
Nichtberücksichtigung seines Angebotes ein berechtigtes und vorrangiges
Interesse an einer Rückgabe des Originals hat (z. B.
Ausbildungsbescheinigungen, obsolet gewordene Bürgschaftsurkunden,
Bestätigungen/Bescheinigungen öffentlicher Stellen). Die Rückgabe
solcher Originale ist vom Bieter auf seine Kosten spätestens binnen 30
Kalendertage nach der Mitteilung des Auftraggebers (Vergabestelle) über
die Nichtberücksichtigung des Angebotes zu verlangen, andernfalls
gelten die Sätze 1 und 2 auch bezüglich der vorgelegten Originale.
7. Sofern Nachunternehmer/dritte Unternehmen eingesetzt werden sollen,
haben diese Seite 6 bis 11 des Angebotsschreibens Teil 1 (Anlage D)
einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1
und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bieters, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB
erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1
GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG vorliegt; die Einholung eines
Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Die Vereinbarung über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach
dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister
und/oder Handelsregister/Partnerschaftsregister des Planers, soweit
nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder
Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei
juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren
Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im
Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter mit
anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
6. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung
vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft
gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter
Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung
aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im
Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7. Soweit eine Beteiligung als Bieter-/Bietergemeinschaft vorgesehen
ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten
Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der
Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von
Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen
(sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden
Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die
vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5
vorzulegen. Von den Bietern/Bietergemeinschaften ist außerdem
nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die
Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen
(Verpflichtungserklärung).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3
Geschäftsjahren,
2. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind
für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre
vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der
Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von
Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen,
sind auch von diesen namentlich zu benennenden
Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die
vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen,
3. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss
Personenschäden mindestens 3,5 Mio. EUR und für Sachschäden 1,5 Mio.
EUR betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu
führen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Namentliche Benennung der verantwortlichen Fachplaner:
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen
Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation durch Nachweis der
Eintragung in das Berufsregister.
2. Referenzen:
Darstellung von mindestens 2 Referenzprojekten über vergleichbare
Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung der KG 430, 440 und 450 (§
53 Abs. 2 Nr. 3-5 HOAI) eines öffentlichen Gebäudes in den
Leistungsphasen 3 bis 8 bei dem Leistungsgegenstand die strukturierte
Netzwerkverkabelung und Netzwerkertüchtigung war.
3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bieter/den Mitgliedern der
Bietergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren.
Pro Los müssen 2 Bauüberwacher und ein Projektleiter über die gesamte
Dauer des Bauvorhabens auch kurzfristig zur Verfügung stehen. Diese
sind zu benennen. Es ist eine Reaktionszeit von einer Stunde
sicherzustellen, d. h. dass der Bauüberwacher innerhalb dieser Zeit auf
der Baustelle Vor-Ort eintreffen muss.
Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind
durch jedes Mitglied die genannten Erklärungen und Nachweise
vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der
Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von
Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen
(sog. Eig-nungsleihe), sind auch von diesen
Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen
und Nachweise unter Ziffer 2 ein- schließlich der für ihren
vorgesehenen Leistungsbereich einzureichen. Von den Bietern/der
Bietergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die
Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in
tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen
(Verpflichtungserklärung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Gefordertes Mindestkriterium: Bei einer Referenz muss nachgewiesen
sein, dass Fördermittel eingesetzt wurden.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit insbesondere während
der Ausführungsphase wird vorausgesetzt. Es wird vorausgesetzt, dass
der/die Leistungserbringer über die branchenübliche technische
Ausstattung verfügt (CAD- und AVA Software mit den üblicherweise
verwendeten Datenaustauschschnittstellen wie dxf, dwg sowie GAEB für
die Leistungserbringung).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/09/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/10/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/09/2020
Ortszeit: 10:05
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDT5J
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren
unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/07/2020
References
6. mailto:Britta.Haensch@md-ra.de?subject=TED
7. http://www.kis-potsdam.de/
8. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRDT5J/documents
9. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRDT5J
10. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/
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