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Ausschreibung: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen - DE-Bayreuth
Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Dokument Nr...: 367914-2020 (ID: 2020080509101987264)
Veröffentlicht: 05.08.2020
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DE-Bayreuth: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
2020/S 150/2020 367914
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gedikom GmbH
Postanschrift: Brandenburger Str. 4
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gedikom GmbH
E-Mail: [6]vergabestelle@gedikom.de
Telefon: +49 921/7851755879
Fax: +49 921/78517556879
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.gedikom.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E17773845
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E17773845
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Tochtergesellschaft der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen für
Bayerische Bereitschaftspraxen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der verfahrensgegenständliche Auftrag beinhaltet den Bedarf aller in
Bayern durch den Auftraggeber betriebenen Bereitschaftspraxen. Die
Gedikom GmbH hat ca. 90 Bereitschaftspraxen bayernweit mit über 1 000
Mitarbeitern durch einen Dienstleister mit Arbeitskleidung auszustatten
(Schlupfkasack, Hose, ¾ T-Shirt, Arztkittel sowie Wäscheschränke und
Spinde). Der Dienstleister übernimmt dabei sowohl die
Zurverfügungstellung der Wäsche als auch die Abholung, Reinigung und
Lieferung der gereinigten Kleidung an die jeweiligen Standorte der
Bereitschaftspraxen. Konkretisierend wird wird auf das Dokument
Leistungsverzeichnis verwiesen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 800 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
NUTS-Code: DE2 BAYERN
Hauptort der Ausführung:
Abholung/Lieferung erfolgt an den jeweiligen Standorten der
Bereitschaftspraxen. Hinsichtlich der jeweiligen Postleitzahlbezirke
wird auf das Dokument Leistungsverzeichnis verwiesen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der verfahrensgegenständliche Auftrag beinhaltet den Bedarf aller in
Bayern durch den Auftraggeber betriebenen Bereitschaftspraxen. Die
Gedikom GmbH hat ca. 90 Bereitschaftspraxen bayernweit mit über 1 000
Mitarbeitern durch einen Dienstleister mit Arbeitskleidung auszustatten
(Schlupfkasack, Hose, ¾ T-Shirt, Arztkittel sowie Wäscheschränke und
Spinde). Der Dienstleister übernimmt dabei sowohl die
Zurverfügungstellung der Wäsche als auch die Abholung, Reinigung und
Lieferung der gereinigten Kleidung an die jeweiligen Standorte der
Bereitschaftspraxen. Konkretisierend wird wird auf das Dokument
Leistungsverzeichnis verwiesen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Implementierung / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Berufskleidung / Gewichtung: 10
%
Qualitätskriterium - Name: Havariekonzept / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Vorgehen bei Wäschewechsel / Gewichtung: 5 %
Preis - Gewichtung: 70 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/03/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Das Unternehmen muss ordungsgemäß angemeldet und sofern nach Maßgabe
der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig in das Handelsregister
eingetragen sein.
Das Unternehmen darf sich nicht in Liquidation befinden.
Das Unternehmen darf sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem
vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahren befinden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter verfügt oder wird im Auftragsfall eine
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für
Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR, für Sachschäden und
Vermögensschäden in Höhe von je 1,0 Mio. EUR abschließen. Die
Deckungssumme der Haftpflichtversicherung muss in jedem
Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
Der Bieter muss in den letzten 3 Geschäftsjahren, für die ein
Jahresabschluss vorliegt bzw. vorliegen muss, einen durchschnittlichen
Jahresgesamtumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 VgV) von mindestens
400 000,00 EUR erwirtschaftet haben. Bei Bietergemeinschaften genügt
die Erfüllung des Kriteriums durch ein Mitglied der Bietergemeinschaft.
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters sind die Vorlage einer oder mehrerer der
folgenden Unterlagen zugelassen. Die Vorlage einzelner dieser
Unterlagen kann durch die Vergabestelle nachgefordert werden. Es wird
empfohlen, die entsprechenden Belege dem Angebot beizugeben:
entsprechende Bankerklärungen;
Nachweise zu einer entsprechenden Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung;
Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren
Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter oder Bieter
niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
eine Erklärung über den Gesamtumsatz. Diese Erklärung wird nur für
die letzten 3 Geschäftsjahre gefordert und nur, sofern entsprechende
Angaben verfügbar sind.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der für die Auftragsdurchführung verantwortliche Mitarbeiter und dessen
Stellvertreter sowie deren berufliche Befähigung/Erfahrung sind zu
benennen.
Eine namentliche Nennung ist nicht notwendig. Ausreichend ist die
Angabe, dass der verantwortliche Mitarbeiter und dessen Stellvertreter
die folgenden Eigenschaften erfüllt:
Der verantwortliche Mitarbeiter muss eine Berufserfahrung von
mindestens 5 Berufsjahren in Bezug auf vergleichbare Leistungen
aufweisen.
Der Stellvertreter muss eine Berufserfahrung von mindestens 3
Berufsjahren in Bezug auf vergleichbare Leistungen aufweisen.
Als vergleichbar gelten Leistungen, die bezüglich ihres Umfangs und der
Qualität der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung
(ungefähr) entsprechen. Hinsichtlich des Umfangs ist Vergleichbarkeit
auch noch bei einer Unterschreitung des hiesigen Umfangs um 40 %
gegeben. Hinsichtlich der Qualität müssen die Mitarbeiter mit der
Reinigung und Aufbereitung von Praxis-/Krankenhauswäsche o. ä. betraut
gewesen sein.
Ausführung von mindestens 3 vergleichbaren Dienstleistungen. Als
vergleichbar gelten Leistungen, die bezüglich ihres Umfangs und der
Qualität der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung
(ungefähr) entsprechen. Hinsichtlich des Umfangs ist Vergleichbarkeit
auch noch bei einer Unterschreitung des hiesigen Umfangs um 40 %
gegeben. Hinsichtlich der Qualität muss der Auftrag die Reinigung und
Aufbereitung von Praxis-/Krankenhauswäsche zum Gegenstand gehabt haben.
Eine der Referenzen muss die gleiche Dienstleistung an mind. 80
überregionalen Standorten zum Gegenstand haben.
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV wird darauf hingewiesen, dass auch
einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre,
jedoch nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, um einen ausreichenden
Wettbewerb sicherzustellen.
Der Bieter muss über ausreichende personelle Kapazitäten zur Ausführung
des Auftrags verfügen.
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Bieters wird die Vorlage folgender Unterlagen
gefordert:
1. Eine Referenz über früher ausgeführte Aufträge der letzten,
höchstens 5 Jahren mit folgenden Angaben:
Art der ausgeführten Leistung;
Anzahl der belieferten Standorte;
Angabe des Auftraggebers sowie eines entsprechenden Ansprechpartners
beim Auftraggeber;
Ausführungszeitraum;
Umfang.
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die
im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht,
3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren ersichtlich ist,
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen oder eine
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen.
5. Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen
als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/09/2020
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/10/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/09/2020
Ortszeit: 15:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981-531277
Fax: +49 981-531837
Internet-Adresse:
[11]https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2
101.htm
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für Nachprüfungsanträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer
leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist
schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des
Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/en gegenüber der
Auftraggeberin erfolgt ist/sind und dass dem Antragsteller durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren
enthalten und, soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen. Ein
Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in
Deutschland zu benennen.
Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt,
der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden
und/oder
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht
aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation
gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühestens Zeitpunkt des
Vertragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer
Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bieterinformation
erteilt werden.
Die maßgeblichen Normen für Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB:
§134 GWB
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Informationen nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information
auf elektronischem Wege oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch die Auftraggeberin; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/07/2020
References
6. mailto:vergabestelle@gedikom.de?subject=TED
7. http://www.gedikom.de/
8. https://www.subreport.de/E17773845
9. https://www.subreport.de/E17773845
10. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
11. https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
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