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Ausschreibung: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen - DE-Bayreuth
Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Dokument Nr...: 367914-2020 (ID: 2020080509101987264)
Veröffentlicht: 05.08.2020
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  DE-Bayreuth: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
   2020/S 150/2020 367914
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Gedikom GmbH
   Postanschrift: Brandenburger Str. 4
   Ort: Bayreuth
   NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 95448
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Gedikom GmbH
   E-Mail: [6]vergabestelle@gedikom.de
   Telefon: +49 921/7851755879
   Fax: +49 921/78517556879
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.gedikom.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E17773845
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E17773845
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Tochtergesellschaft der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen für
   Bayerische Bereitschaftspraxen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der verfahrensgegenständliche Auftrag beinhaltet den Bedarf aller in
   Bayern durch den Auftraggeber betriebenen Bereitschaftspraxen. Die
   Gedikom GmbH hat ca. 90 Bereitschaftspraxen bayernweit mit über 1 000
   Mitarbeitern durch einen Dienstleister mit Arbeitskleidung auszustatten
   (Schlupfkasack, Hose, ¾ T-Shirt, Arztkittel sowie Wäscheschränke und
   Spinde). Der Dienstleister übernimmt dabei sowohl die
   Zurverfügungstellung der Wäsche als auch die Abholung, Reinigung und
   Lieferung der gereinigten Kleidung an die jeweiligen Standorte der
   Bereitschaftspraxen. Konkretisierend wird wird auf das Dokument
   Leistungsverzeichnis verwiesen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 800 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
   NUTS-Code: DE2 BAYERN
   Hauptort der Ausführung:
   Abholung/Lieferung erfolgt an den jeweiligen Standorten der
   Bereitschaftspraxen. Hinsichtlich der jeweiligen Postleitzahlbezirke
   wird auf das Dokument Leistungsverzeichnis verwiesen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der verfahrensgegenständliche Auftrag beinhaltet den Bedarf aller in
   Bayern durch den Auftraggeber betriebenen Bereitschaftspraxen. Die
   Gedikom GmbH hat ca. 90 Bereitschaftspraxen bayernweit mit über 1 000
   Mitarbeitern durch einen Dienstleister mit Arbeitskleidung auszustatten
   (Schlupfkasack, Hose, ¾ T-Shirt, Arztkittel sowie Wäscheschränke und
   Spinde). Der Dienstleister übernimmt dabei sowohl die
   Zurverfügungstellung der Wäsche als auch die Abholung, Reinigung und
   Lieferung der gereinigten Kleidung an die jeweiligen Standorte der
   Bereitschaftspraxen. Konkretisierend wird wird auf das Dokument
   Leistungsverzeichnis verwiesen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Implementierung / Gewichtung: 5 %
   Qualitätskriterium - Name: Qualität der Berufskleidung / Gewichtung: 10
   %
   Qualitätskriterium - Name: Havariekonzept / Gewichtung: 10 %
   Qualitätskriterium - Name: Vorgehen bei Wäschewechsel / Gewichtung: 5 %
   Preis - Gewichtung: 70 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2021
   Ende: 31/03/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Das Unternehmen muss ordungsgemäß angemeldet und sofern nach Maßgabe
   der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig in das Handelsregister
   eingetragen sein.
   Das Unternehmen darf sich nicht in Liquidation befinden.
   Das Unternehmen darf sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem
   vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahren befinden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bieter verfügt oder wird im Auftragsfall eine
   Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für
   Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR, für Sachschäden und
   Vermögensschäden in Höhe von je 1,0 Mio. EUR abschließen. Die
   Deckungssumme der Haftpflichtversicherung muss in jedem
   Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
   Der Bieter muss in den letzten 3 Geschäftsjahren, für die ein
   Jahresabschluss vorliegt bzw. vorliegen muss, einen durchschnittlichen
   Jahresgesamtumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 VgV) von mindestens
   400 000,00 EUR erwirtschaftet haben. Bei Bietergemeinschaften genügt
   die Erfüllung des Kriteriums durch ein Mitglied der Bietergemeinschaft.
   Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit des Bieters sind die Vorlage einer oder mehrerer der
   folgenden Unterlagen zugelassen. Die Vorlage einzelner dieser
   Unterlagen kann durch die Vergabestelle nachgefordert werden. Es wird
   empfohlen, die entsprechenden Belege dem Angebot beizugeben:
    entsprechende Bankerklärungen;
    Nachweise zu einer entsprechenden Berufs- oder
   Betriebshaftpflichtversicherung;
    Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren
   Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter oder Bieter
   niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
    eine Erklärung über den Gesamtumsatz. Diese Erklärung wird nur für
   die letzten 3 Geschäftsjahre gefordert und nur, sofern entsprechende
   Angaben verfügbar sind.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der für die Auftragsdurchführung verantwortliche Mitarbeiter und dessen
   Stellvertreter sowie deren berufliche Befähigung/Erfahrung sind zu
   benennen.
   Eine namentliche Nennung ist nicht notwendig. Ausreichend ist die
   Angabe, dass der verantwortliche Mitarbeiter und dessen Stellvertreter
   die folgenden Eigenschaften erfüllt:
    Der verantwortliche Mitarbeiter muss eine Berufserfahrung von
   mindestens 5 Berufsjahren in Bezug auf vergleichbare Leistungen
   aufweisen.
    Der Stellvertreter muss eine Berufserfahrung von mindestens 3
   Berufsjahren in Bezug auf vergleichbare Leistungen aufweisen.
   Als vergleichbar gelten Leistungen, die bezüglich ihres Umfangs und der
   Qualität der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung
   (ungefähr) entsprechen. Hinsichtlich des Umfangs ist Vergleichbarkeit
   auch noch bei einer Unterschreitung des hiesigen Umfangs um 40 %
   gegeben. Hinsichtlich der Qualität müssen die Mitarbeiter mit der
   Reinigung und Aufbereitung von Praxis-/Krankenhauswäsche o. ä. betraut
   gewesen sein.
   Ausführung von mindestens 3 vergleichbaren Dienstleistungen. Als
   vergleichbar gelten Leistungen, die bezüglich ihres Umfangs und der
   Qualität der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung
   (ungefähr) entsprechen. Hinsichtlich des Umfangs ist Vergleichbarkeit
   auch noch bei einer Unterschreitung des hiesigen Umfangs um 40 %
   gegeben. Hinsichtlich der Qualität muss der Auftrag die Reinigung und
   Aufbereitung von Praxis-/Krankenhauswäsche zum Gegenstand gehabt haben.
   Eine der Referenzen muss die gleiche Dienstleistung an mind. 80
   überregionalen Standorten zum Gegenstand haben.
   Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV wird darauf hingewiesen, dass auch
   einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre,
   jedoch nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, um einen ausreichenden
   Wettbewerb sicherzustellen.
   Der Bieter muss über ausreichende personelle Kapazitäten zur Ausführung
   des Auftrags verfügen.
   Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit des Bieters wird die Vorlage folgender Unterlagen
   gefordert:
   1. Eine Referenz über früher ausgeführte Aufträge der letzten,
   höchstens 5 Jahren mit folgenden Angaben:
    Art der ausgeführten Leistung;
    Anzahl der belieferten Standorte;
    Angabe des Auftraggebers sowie eines entsprechenden Ansprechpartners
   beim Auftraggeber;
    Ausführungszeitraum;
    Umfang.
   2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die
   im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
   unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht,
   3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
   des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren ersichtlich ist,
   4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine
   Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine
   Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen oder eine
   qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
   des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
   Lohnsummen.
   5. Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen
   als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 14/09/2020
   Ortszeit: 15:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/10/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 14/09/2020
   Ortszeit: 15:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
   Postanschrift: Promenade 27
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981-531277
   Fax: +49 981-531837
   Internet-Adresse:
   [11]https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2
   101.htm
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für Nachprüfungsanträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer
   leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist
   schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und
   unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des
   Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
   Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/en gegenüber der
   Auftraggeberin erfolgt ist/sind und dass dem Antragsteller durch die
   behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
   ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren
   enthalten und, soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen. Ein
   Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
   Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in
   Deutschland zu benennen.
   Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
   unberührt,
    der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden
   und/oder
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der
   Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht
   aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation
   gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühestens Zeitpunkt des
   Vertragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer
   Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bieterinformation
   erteilt werden.
   Die maßgeblichen Normen für Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB:
   §134 GWB
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Informationen nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information
   auf elektronischem Wege oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
   auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch die Auftraggeberin; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
   sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
   beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
   den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
   insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
   berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
   lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   31/07/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@gedikom.de?subject=TED
   7. http://www.gedikom.de/
   8. https://www.subreport.de/E17773845
   9. https://www.subreport.de/E17773845
  10. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
  11. https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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