Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2020080509044986495" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket - DE-Potsdam
Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
Systemberatung und technische Beratung
Dokument Nr...: 367028-2020 (ID: 2020080509044986495)
Veröffentlicht: 05.08.2020
*
  DE-Potsdam: Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
   2020/S 150/2020 367028
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des
   Landes Brandenburg
   Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
   Ort: Potsdam
   NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 14467
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]poststelle@zenit.justiz.brandenburg.de
   Telefon: +49 331 / 2015-3195
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://zenit.brandenburg.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8
   D1ZW/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8
   D1ZW
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Exadata
   Referenznummer der Bekanntmachung: 5470-E-I-035/20
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung und Aufbau eines Oracle Exadata Datenbanksystems
   Konzeptionsleistungen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72220000 Systemberatung und technische Beratung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg
   Henning-von-Tresckow-Str. 9-13, 14467 Potsdam
   Aufbau der Hardware erfolgt in 13599 Berlin
   e-shelter/NTT Nonnendammallee 15, 13599 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftraggeber beabsichtigt den redundanten, skalierbaren Aufbau
   eines zentralen Datenbanksystems auf der Grundlage von Oracle Exadata.
   Der Auftragnehmer hat die Systeme zu liefern, aufzubauen und zu
   installieren. Erörterung der Aufbauszenarien und Wissensvermittlung der
   Administratoren erfolgen in Workshops. Basis bildet ein EVB-IT
   Systemliefervertrag.
   Ergänzend werden auf Basis eines EVB-IT Dienstleistungsvertrages
   weitere Konzeptionsunterstützungen (z.B. im Bereich Oracle Middleware,
   Migration von Fachverfahren) benötigt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Ausführungsfrist:
   Geplanter Realisierungszeitraum: ca. 6 Wochen nach Zuschlagserteilung
   Die Anlieferung der zu beschaffenden Technik soll nach Möglichkeit als
   Komplettlieferung erfolgen. Der Termin (Datum, Uhrzeit) der Lieferung
   muss 4 Werktage vorher gegenüber dem ZenIT avisiert werden. Darüber
   hinaus werden noch die Angaben zur Spedition und Name des Fahrers
   benötigt. Diese Informationen sind für eine Anmeldung am Rechenzentrum
   vonnöten.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
   Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
   Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der
   Bietergemeinschaft (nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist
   gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den
   Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des
   Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
   2. Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des
   Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
   (a) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannte
   Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
   Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
   (b) Hinweis Eignungsleihe:
   Im Fall der Eignungsleihe ist die Eigenerklärung, dass keiner der
   Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt für jedes Drittunternehmen zu
   erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes
   Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit
   dem Angebot einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer;
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter.
   (c) Hinweis Nachunternehmer:
   Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Eigenerklärung,
   dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt für jeden Nachunternehmer,
   dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen.
   Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
    Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer;
    Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis*
   einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
   durch Bestätigung des Versicherers mit angemessenen Deckungssummen.
   Ersatzweise kann der Bieter erklären, dass er unverzüglich nach
   Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener
   Höhe und in der geforderten Ausgestaltung abschließt und der
   Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes nachweisen
   wird.
   (a) Hinweis: die mit * gekennzeichnete Bescheinigung kann bereits mit
   Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf
   Aufforderung vorzulegen,
   (b) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten
   Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
   2. Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem
   Tätigkeitsbereich des Auftrags.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Erklärung des Bieters/Auftragnehmers über die Einhaltung der
   Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
   a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von
   jedem Mitglied der Bietergemeinschaft unterschrieben mit dem Angebot
   einzureichen.,
   2. Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer über die
   Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen
   Vergabegesetzes.
   a) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Erklärung für
   jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft,
   unterschrieben mit dem Angebot oder spätestens auf Nachforderung der
   Auftraggeberin einzureichen:
   b) Im Fall der Eignungsleihe ist die Erklärung für jedes
   Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt,
   unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 01/09/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 01/09/2020
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   ZenIT
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Leitweg-ID: 12-149308770341312-96
   Bekanntmachungs-ID: CXP9YK8D1ZW
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
   Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
   Ort: Potsdam
   Postleitzahl: 14473
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat...
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden....
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   31/07/2020
References
   6. mailto:poststelle@zenit.justiz.brandenburg.de?subject=TED
   7. https://zenit.brandenburg.de/
   8. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8D1ZW/documents
   9. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8D1ZW
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau