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Ausschreibung: Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket - DE-Potsdam
Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
Systemberatung und technische Beratung
Dokument Nr...: 367028-2020 (ID: 2020080509044986495)
Veröffentlicht: 05.08.2020
*
DE-Potsdam: Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
2020/S 150/2020 367028
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des
Landes Brandenburg
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [6]poststelle@zenit.justiz.brandenburg.de
Telefon: +49 331 / 2015-3195
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://zenit.brandenburg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8
D1ZW/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8
D1ZW
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Exadata
Referenznummer der Bekanntmachung: 5470-E-I-035/20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung und Aufbau eines Oracle Exadata Datenbanksystems
Konzeptionsleistungen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72220000 Systemberatung und technische Beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Zentraler IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13, 14467 Potsdam
Aufbau der Hardware erfolgt in 13599 Berlin
e-shelter/NTT Nonnendammallee 15, 13599 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber beabsichtigt den redundanten, skalierbaren Aufbau
eines zentralen Datenbanksystems auf der Grundlage von Oracle Exadata.
Der Auftragnehmer hat die Systeme zu liefern, aufzubauen und zu
installieren. Erörterung der Aufbauszenarien und Wissensvermittlung der
Administratoren erfolgen in Workshops. Basis bildet ein EVB-IT
Systemliefervertrag.
Ergänzend werden auf Basis eines EVB-IT Dienstleistungsvertrages
weitere Konzeptionsunterstützungen (z.B. im Bereich Oracle Middleware,
Migration von Fachverfahren) benötigt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Ausführungsfrist:
Geplanter Realisierungszeitraum: ca. 6 Wochen nach Zuschlagserteilung
Die Anlieferung der zu beschaffenden Technik soll nach Möglichkeit als
Komplettlieferung erfolgen. Der Termin (Datum, Uhrzeit) der Lieferung
muss 4 Werktage vorher gegenüber dem ZenIT avisiert werden. Darüber
hinaus werden noch die Angaben zur Spedition und Name des Fahrers
benötigt. Diese Informationen sind für eine Anmeldung am Rechenzentrum
vonnöten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der
Bietergemeinschaft (nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist
gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den
Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des
Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2. Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannte
Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die Eigenerklärung, dass keiner der
Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt für jedes Drittunternehmen zu
erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes
Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit
dem Angebot einzureichen:
Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer;
Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
gegenüber dem Bieter.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Eigenerklärung,
dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt für jeden Nachunternehmer,
dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen.
Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer;
Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
einzureichen!).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis*
einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
durch Bestätigung des Versicherers mit angemessenen Deckungssummen.
Ersatzweise kann der Bieter erklären, dass er unverzüglich nach
Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener
Höhe und in der geforderten Ausgestaltung abschließt und der
Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes nachweisen
wird.
(a) Hinweis: die mit * gekennzeichnete Bescheinigung kann bereits mit
Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens auf
Aufforderung vorzulegen,
(b) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten
Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Erklärung des Bieters/Auftragnehmers über die Einhaltung der
Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung von
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft unterschrieben mit dem Angebot
einzureichen.,
2. Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer über die
Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen
Vergabegesetzes.
a) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die Erklärung für
jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft,
unterschrieben mit dem Angebot oder spätestens auf Nachforderung der
Auftraggeberin einzureichen:
b) Im Fall der Eignungsleihe ist die Erklärung für jedes
Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt,
unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/09/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/09/2020
Ortszeit: 10:00
Ort:
ZenIT
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Leitweg-ID: 12-149308770341312-96
Bekanntmachungs-ID: CXP9YK8D1ZW
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden....
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/07/2020
References
6. mailto:poststelle@zenit.justiz.brandenburg.de?subject=TED
7. https://zenit.brandenburg.de/
8. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8D1ZW/documents
9. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YK8D1ZW
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