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Ausschreibung: Gasversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste - DE-Ulm
Gasversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 366491-2020 (ID: 2020080409230385894)
Veröffentlicht: 04.08.2020
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DE-Ulm: Gasversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
2020/S 149/2020 366491
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ulm
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [6]mail@gersemann-recht.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.ulm.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Gersemann Rechtsanwälte
Postanschrift: Wilhelmstraße 20a
Ort: Freiburg i. Br.
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79098
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Gregor Czernek, LL.M.
E-Mail: [8]mail@gersemann-recht.de
Telefon: +49 76176990730
Fax: +49 76176990739
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [9]www.gersemann-recht.de
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an folgende
Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Gersemann Rechtsanwälte
Postanschrift: Wilhelmstraße 20a
Ort: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79098
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Gregor Czernek, LL.M.
Telefon: +49 76176990730
E-Mail: [10]mail@gersemann-recht.de
Fax: +49 76176990739
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [11]www.gersemann-recht.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gaskonzessionsvertrag (Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65200000 Gasversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt beabsichtigt den Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrags
zur Verlegung und zum Betrieb von Leitungen, die zu einem
Gasverteilernetz der allgemeinen Versorgung gehören
(Gaskonzessionsvertrag). Das Vertragsgebiet erstreckt sich auf das
Gemeindegebiet der Stadt Ulm.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Ulm macht bekannt, dass der mit der SWU Energie GmbH
(Rechtsnachfolgerin: Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH) abgeschlossene
Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung
und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Gasverteilernetz der
allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören
(Gaskonzessionsvertrag) zum Ablauf des 31. Dezember 2022 endet. Das
Vertragsgebiet erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Stadt Ulm.
Unternehmen, die am Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages mit der
Stadt Ulm für das Gemeindegebiet der Stadt Ulm interessiert sind,
werden aufgefordert, ihre schriftliche Interessenbekundung innerhalb
der unter Ziff. IV.2.2. genannten Frist (Interessenbekundungsfrist) bei
der oben unter Ziff. I.3. angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
Maßgeblich für die Wahrung der Interessenbekundungsfrist ist der
Eingang bei der genannten Kontaktstelle. Die Übermittlung der
Interessenbekundung per Fax oder per E-Mail ist zugelassen und für die
Fristwahrung ausreichend. Nach Fristablauf eingehende
Interessenbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht mehr
berücksichtigt (Ausschlussfrist).
Nach fristgerechtem Eingang der Interessenbekundung werden den
Interessenten weitere Verfahrensunterlagen zugesendet, aus denen sich
der Verfahrensablauf, die Eignungsanforderungen und die
Auswahlkriterien ergeben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 13/11/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Diese Bekanntmachung und Aufforderung zur Interessenbekundung erfolgt
vor dem Hintergrund, dass sich die Stadt zu einer europaweiten
Transparenz verpflichtet sieht, da Binnenmarktrelevanz nicht
auszuschließen ist. Es wird dadurch kein formelles Vergabeverfahren im
Sinne vergaberechtlicher Vorschriften eröffnet. Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass auf die Vergabe des Gaskonzessionsvertrages
insbesondere die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, der
Teil 4 des GWB, die VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO keine
Anwendung finden. Es gelten §§ 46 ff. EnWG und § 19 GWB sowie die
allgemeinen Rechtsgrundsätze der Diskriminierungsfreiheit und
Transparenz. Soweit Angaben in dieser Bekanntmachung ein anderes
Verständnis zulassen, beruht dies ausschließlich auf der vorgegebenen
Systematik des Formulars, welche teilweise zum Ausfüllen von Feldern
verpflichtet.
Unternehmen, die am Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages mit der
Stadt Ulm für das Gemeindegebiet der Stadt Ulm interessiert sind,
werden aufgefordert, ihre schriftliche Interessenbekundung innerhalb
der unter Ziff. IV.2.2. genannten Frist (Interessenbekundungsfrist) bei
der oben unter Ziff. I.3. angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
Maßgeblich für die Wahrung der Interessenbekundungsfrist ist der
Eingang bei der genannten Kontaktstelle. Die Übermittlung der
Interessenbekundung per Fax oder per E-Mail ist zugelassen und für die
Fristwahrung ausreichend. Nach Fristablauf eingehende
Interessenbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht mehr
berücksichtigt (Ausschlussfrist).
Nach fristgerechtem Eingang der Interessenbekundung werden den
Interessenten weitere Verfahrensunterlagen zugesendet, aus denen sich
der Verfahrensablauf, die Eignungsanforderungen und die
Auswahlkriterien ergeben.
Die der Stadt von dem bisherigen Nutzungsberechtigten zur Verfügung
gestellten Informationen über die technische und wirtschaftliche
Situation des Gasverteilernetzes im Sinne von § 46a EnWG (Netzdaten)
können bei der oben unter Ziff. I.3. angegebenen Kontaktstelle
abgefragt werden. Die Zurverfügungstellung der Netzdaten setzt die
Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung voraus. Diese kann
bei der oben unter Ziff. I.3. angegebenen Kontaktstelle angefordert
werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landgericht Stuttgart
Postanschrift: Urbanstraße 20
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten für Rechtsbehelfe die gesetzlichen Vorgaben des EnWG. Die
dabei zu beachtenden Vorgaben und Fristen ergeben sich aus § 47 EnWG,
der wie folgt lautet (darin enthaltene Verweisnormen sind solche des
EnWG):
§ 47 Rügeobliegenheit, Präklusion:
1. Jedes beteiligte Unternehmen kann eine Rechtsverletzung durch
Nichtbeachtung der Grundsätze eines transparenten und
diskriminierungsfreien Verfahrens nach § 46 Absatz 1 bis 4 nur geltend
machen, soweit es diese nach Maßgabe von Absatz 2 gerügt hat. Die Rüge
ist in Textform gegenüber der Gemeinde zu erklären und zu begründen.
2. Rechtsverletzungen, die aufgrund einer Bekanntmachung nach § 46
Absatz 3 erkennbar sind, sind innerhalb der Frist aus § 46 Absatz 4
Satz 4 zu rügen. Rechtsverletzungen, die aus der Mitteilung nach § 46
Absatz 4 Satz 4 erkennbar sind, sind innerhalb von 15 Kalendertagen ab
deren Zugang zu rügen. Rechtsverletzungen im Rahmen der
Auswahlentscheidung, die aus der Information nach § 46 Absatz 5 Satz 1
erkennbar sind, sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab deren Zugang zu
rügen. Erfolgt eine Akteneinsicht nach Absatz 3, beginnt die Frist nach
Satz 3 für den Antragsteller erneut ab dem ersten Tag, an dem die
Gemeinde die Akten zur Einsichtnahme bereitgestellt hat.
3. Zur Vorbereitung einer Rüge nach Absatz 2 Satz 3 hat die Gemeinde
jedem beteiligten Unternehmen auf Antrag Einsicht in die Akten zu
gewähren und auf dessen Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften
zu erteilen. Der Antrag auf Akteneinsicht ist in Textform innerhalb
einer Woche ab Zugang der Information nach § 46 Absatz 5 Satz 1 zu
stellen. Die Gemeinde hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen,
soweit dies zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
geboten ist.
4. Hilft die Gemeinde der Rüge nicht ab, so hat sie das rügende
Unternehmen hierüber in Textform zu informieren und ihre Entscheidung
zu begründen.
5. Beteiligte Unternehmen können gerügte Rechtsverletzungen, denen die
Gemeinde nicht abhilft, nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang
der Information nach Absatz 4 vor den ordentlichen Gerichten geltend
machen. Es gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das
Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund
braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden.
6. Ein Vertrag nach § 46 Absatz 2 darf erst nach Ablauf der Fristen aus
Absatz 2 Satz 3 und Absatz 5 Satz 1 geschlossen werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/07/2020
References
6. mailto:mail@gersemann-recht.de?subject=TED
7. http://www.ulm.de/
8. mailto:mail@gersemann-recht.de?subject=TED
9. http://www.gersemann-recht.de/
10. mailto:mail@gersemann-recht.de?subject=TED
11. http://www.gersemann-recht.de/
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