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Ausschreibung: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste - DE-Ulm
Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 366486-2020 (ID: 2020080409215985785)
Veröffentlicht: 04.08.2020
*
  DE-Ulm: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
   2020/S 149/2020 366486
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Ulm
   Postanschrift: Marktplatz 1
   Ort: Ulm
   NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
   Postleitzahl: 89073
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]mail@gersemann-recht.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.ulm.de
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Gersemann Rechtsanwälte
   Postanschrift: Wilhelmstraße 20a
   Ort: Freiburg i. Br.
   NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
   Postleitzahl: 79098
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Gregor Czernek, LL.M.
   E-Mail: [8]mail@gersemann-recht.de
   Telefon: +49 76176990730
   Fax: +49 76176990739
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [9]www.gersemann-recht.de
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an folgende
   Anschrift:
   Offizielle Bezeichnung: Gersemann Rechtsanwälte
   Postanschrift: Wilhelmstraße 20a
   Ort: Freiburg i. Br.
   Postleitzahl: 79098
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Gregor Czernek, LL.M.
   Telefon: +49 76176990730
   E-Mail: [10]mail@gersemann-recht.de
   Fax: +49 76176990739
   NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [11]www.gersemann-recht.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Stromkonzessionsvertrag (Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   65300000 Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt beabsichtigt den Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrags
   zur Verlegung und zum Betrieb von Leitungen, die zu einem
   Elektrizitätsverteilernetz der allgemeinen Versorgung gehören
   (Stromkonzessionsvertrag). Das Vertragsgebiet erstreckt sich auf das
   Gemeindegebiet der Stadt Ulm.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Ulm macht bekannt, dass der mit der SWU Energie GmbH
   (Rechtsnachfolgerin: Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH) abgeschlossene
   Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung
   und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Elektrizitätsverteilernetz
   der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören
   (Stromkonzessionsvertrag) zum Ablauf des 31. Dezember 2022 endet. Das
   Vertragsgebiet erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Stadt Ulm.
   Unternehmen, die am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit
   der Stadt Ulm für das Gemeindegebiet der Stadt Ulm interessiert sind,
   werden aufgefordert, ihre schriftliche Interessenbekundung innerhalb
   der unter Ziff. IV.2.2. genannten Frist (Interessenbekundungsfrist) bei
   der oben unter Ziff. I.3. angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
   Maßgeblich für die Wahrung der Interessenbekundungsfrist ist der
   Eingang bei der genannten Kontaktstelle. Die Übermittlung der
   Interessenbekundung per Fax oder per E-Mail ist zugelassen und für die
   Fristwahrung ausreichend. Nach Fristablauf eingehende
   Interessenbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht mehr
   berücksichtigt (Ausschlussfrist).
   Nach fristgerechtem Eingang der Interessenbekundung werden den
   Interessenten weitere Verfahrensunterlagen zugesendet, aus denen sich
   der Verfahrensablauf, die Eignungsanforderungen und die
   Auswahlkriterien ergeben.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 13/11/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Diese Bekanntmachung und Aufforderung zur Interessenbekundung erfolgt
   vor dem Hintergrund, dass sich die Stadt zu einer europaweiten
   Transparenz verpflichtet sieht, da Binnenmarktrelevanz nicht
   auszuschließen ist. Es wird dadurch kein formelles Vergabeverfahren im
   Sinne vergaberechtlicher Vorschriften eröffnet. Es wird ausdrücklich
   darauf hingewiesen, dass auf die Vergabe des Stromkonzessionsvertrages
   insbesondere die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, der
   Teil 4 des GWB, die VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO keine
   Anwendung finden. Es gelten §§ 46 ff. EnWG und § 19 GWB sowie die
   allgemeinen Rechtsgrundsätze der Diskriminierungsfreiheit und
   Transparenz. Soweit Angaben in dieser Bekanntmachung ein anderes
   Verständnis zulassen, beruht dies ausschließlich auf der vorgegebenen
   Systematik des Formulars, welche teilweise zum Ausfüllen von Feldern
   verpflichtet.
   Unternehmen, die am Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit
   der Stadt Ulm für das Gemeindegebiet der Stadt Ulm interessiert sind,
   werden aufgefordert, ihre schriftliche Interessenbekundung innerhalb
   der unter Ziff. IV.2.2. genannten Frist (Interessenbekundungsfrist) bei
   der oben unter Ziff. I.3. angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
   Maßgeblich für die Wahrung der Interessenbekundungsfrist ist der
   Eingang bei der genannten Kontaktstelle. Die Übermittlung der
   Interessenbekundung per Fax oder per E-Mail ist zugelassen und für die
   Fristwahrung ausreichend. Nach Fristablauf eingehende
   Interessenbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht mehr
   berücksichtigt (Ausschlussfrist).
   Nach fristgerechtem Eingang der Interessenbekundung werden den
   Interessenten weitere Verfahrensunterlagen zugesendet, aus denen sich
   der Verfahrensablauf, die Eignungsanforderungen und die
   Auswahlkriterien ergeben.
   Die der Stadt von dem bisherigen Nutzungsberechtigten zur Verfügung
   gestellten Informationen über die technische und wirtschaftliche
   Situation des Stromverteilernetzes im Sinne von § 46a EnWG (Netzdaten)
   können bei der oben unter Ziff. I.3. angegebenen Kontaktstelle
   abgefragt werden. Die Zurverfügungstellung der Netzdaten setzt die
   Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung voraus. Diese kann
   bei der oben unter Ziff. I.3. angegebenen Kontaktstelle angefordert
   werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Landgericht Stuttgart
   Postanschrift: Urbanstraße 20
   Ort: Stuttgart
   Postleitzahl: 70182
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten für Rechtsbehelfe die gesetzlichen Vorgaben des EnWG. Die
   dabei zu beachtenden Vorgaben und Fristen ergeben sich aus § 47 EnWG,
   der wie folgt lautet (darin enthaltene Verweisnormen sind solche des
   EnWG):
   § 47 Rügeobliegenheit, Präklusion:
   1. Jedes beteiligte Unternehmen kann eine Rechtsverletzung durch
   Nichtbeachtung der Grundsätze eines transparenten und
   diskriminierungsfreien Verfahrens nach § 46 Absatz 1 bis 4 nur geltend
   machen, soweit es diese nach Maßgabe von Absatz 2 gerügt hat. Die Rüge
   ist in Textform gegenüber der Gemeinde zu erklären und zu begründen.
   2. Rechtsverletzungen, die aufgrund einer Bekanntmachung nach § 46
   Absatz 3 erkennbar sind, sind innerhalb der Frist aus § 46 Absatz 4
   Satz 4 zu rügen. Rechtsverletzungen, die aus der Mitteilung nach § 46
   Absatz 4 Satz 4 erkennbar sind, sind innerhalb von 15 Kalendertagen ab
   deren Zugang zu rügen. Rechtsverletzungen im Rahmen der
   Auswahlentscheidung, die aus der Information nach § 46 Absatz 5 Satz 1
   erkennbar sind, sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab deren Zugang zu
   rügen. Erfolgt eine Akteneinsicht nach Absatz 3, beginnt die Frist nach
   Satz 3 für den Antragsteller erneut ab dem ersten Tag, an dem die
   Gemeinde die Akten zur Einsichtnahme bereitgestellt hat.
   3. Zur Vorbereitung einer Rüge nach Absatz 2 Satz 3 hat die Gemeinde
   jedem beteiligten Unternehmen auf Antrag Einsicht in die Akten zu
   gewähren und auf dessen Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften
   zu erteilen. Der Antrag auf Akteneinsicht ist in Textform innerhalb
   einer Woche ab Zugang der Information nach § 46 Absatz 5 Satz 1 zu
   stellen. Die Gemeinde hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen,
   soweit dies zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
   geboten ist.
   4. Hilft die Gemeinde der Rüge nicht ab, so hat sie das rügende
   Unternehmen hierüber in Textform zu informieren und ihre Entscheidung
   zu begründen.
   5. Beteiligte Unternehmen können gerügte Rechtsverletzungen, denen die
   Gemeinde nicht abhilft, nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang
   der Information nach Absatz 4 vor den ordentlichen Gerichten geltend
   machen. Es gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das
   Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund
   braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden.
   6. Ein Vertrag nach § 46 Absatz 2 darf erst nach Ablauf der Fristen aus
   Absatz 2 Satz 3 und Absatz 5 Satz 1 geschlossen werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   30/07/2020
References
   6. mailto:mail@gersemann-recht.de?subject=TED
   7. http://www.ulm.de/
   8. mailto:mail@gersemann-recht.de?subject=TED
   9. http://www.gersemann-recht.de/
  10. mailto:mail@gersemann-recht.de?subject=TED
  11. http://www.gersemann-recht.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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