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Ausschreibung: Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste - DE-Ulm
Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 366488-2020 (ID: 2020080409215685777)
Veröffentlicht: 04.08.2020
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DE-Ulm: Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
2020/S 149/2020 366488
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ulm
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
E-Mail: [6]mail@gersemann-recht.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.ulm.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Gersemann Rechtsanwälte
Postanschrift: Wilhelmstraße 20a
Ort: Freiburg i. Br.
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79098
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Gregor Czernek, LL.M.
E-Mail: [8]mail@gersemann-recht.de
Telefon: +49 76176990730
Fax: +49 76176990739
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [9]www.gersemann-recht.de
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an folgende
Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Gersemann Rechtsanwälte
Postanschrift: Wilhelmstraße 20a
Ort: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79098
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Gregor Czernek, LL.M.
Telefon: +49 76176990730
E-Mail: [10]mail@gersemann-recht.de
Fax: +49 76176990739
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [11]www.gersemann-recht.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Wasserkonzessionsvertrag
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65100000 Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt beabsichtigt den Abschluss eines neuen ausschließlichen
Vertrages über die Wegenutzung zur Verlegung und zum Betrieb von
Leitungen, die zu einem Wasserversorgungsnetz der allgemeinen
Versorgung gehören, und die öffentliche Versorgung der Bevölkerung mit
Wasser (Wasserkonzessionsvertrag). Das Vertragsgebiet erstreckt sich
auf das Gemeindegebiet der Stadt Ulm.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Ulm macht bekannt, dass der mit der SWU Energie GmbH
abgeschlossene Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für
die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem
Wasserverteilernetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet
gehören, und die öffentliche Versorgung der Bevölkerung im
Gemeindegebiet Ulm mit Wasser (Wasserkonzessionsvertrag) zum Ablauf des
31. Dezember 2022 endet. Das Konzessionsgebiet erstreckt sich auf das
Gemeindegebiet der Stadt Ulm.
Unternehmen, die am Neuabschluss eines ausschließlichen
Wasserkonzessionsvertrages mit der Stadt Ulm für das Gemeindegebiet der
Stadt Ulm interessiert sind, werden aufgefordert, ihre schriftliche
Interessenbekundung innerhalb der unter Ziff. IV.2.2. genannten Frist
(Interessenbekundungsfrist) bei der oben unter Ziff. I.3. angegebenen
Kontaktstelle einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der
Interessenbekundungsfrist ist der Eingang bei der genannten
Kontaktstelle. Die Übermittlung der Interessenbekundung per Fax oder
per E-Mail ist zugelassen und für die Fristwahrung ausreichend. Nach
Fristablauf eingehende Interessenbekundungen werden im weiteren
Verfahren nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist).
Nach fristgerechtem Eingang der Interessenbekundung werden den
Interessenten weitere Verfahrensunterlagen zugesendet, aus denen sich
der Verfahrensablauf, die Eignungsanforderungen und die
Auswahlkriterien ergeben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 13/11/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Diese Bekanntmachung und Aufforderung zur Interessenbekundung erfolgt
vor dem Hintergrund, dass sich die Stadt zu einer europaweiten
Transparenz verpflichtet sieht, da Binnenmarktrelevanz nicht
auszuschließen ist. Es wird dadurch kein formelles Vergabeverfahren im
Sinne vergaberechtlicher Vorschriften eröffnet.. Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass auf die Vergabe des Wasserkonzessionsvertrages
insbesondere die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, der
Teil 4 des GWB, die VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO keine
Anwendung finden. Es gelten § 19 GWB sowie die allgemeinen
Rechtsgrundsätze der Diskriminierungsfreiheit und Transparenz. Soweit
Angaben in dieser Bekanntmachung ein anderes Verständnis zulassen,
beruht dies ausschließlich auf der vorgegebenen Systematik des
Formulars, welche teilweise zum Ausfüllen von Feldern verpflichtet.
Unternehmen, die am Neuabschluss eines ausschließlichen
Wasserkonzessionsvertrages mit der Stadt Ulm für das Gemeindegebiet der
Stadt Ulm interessiert sind, werden aufgefordert, ihre schriftliche
Interessenbekundung innerhalb der unter Ziff. IV.2.2. genannten Frist
(Interessenbekundungsfrist) bei der oben unter Ziff. I.3. angegebenen
Kontaktstelle einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der
Interessenbekundungsfrist ist der Eingang bei der genannten
Kontaktstelle. Die Übermittlung der Interessenbekundung per Fax oder
per E-Mail ist zugelassen und für die Fristwahrung ausreichend. Nach
Fristablauf eingehende Interessenbekundungen werden im weiteren
Verfahren nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist).
Nach fristgerechtem Eingang der Interessenbekundung werden den
Interessenten weitere Verfahrensunterlagen zugesendet, aus denen sich
der Verfahrensablauf, die Eignungsanforderungen und die
Auswahlkriterien ergeben.
Informationen über das im Konzessionsgebiet belegene
Wasserversorgungsnetz, die für eine Interessenbekundung erforderlich
sind, können unter konkreter Darlegung der benötigten Daten bei der
unter Ziff. I.3. angegebenen Kontaktstelle angefragt werden. Die
Herausgabe von Daten erfolgt nach Prüfung und gegen vorherige Zeichnung
einer Vertraulichkeitsvereinbarung.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landgericht Stuttgart
Postanschrift: Urbanstraße 20
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rechtsverstöße, die aus dieser Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis
zum Ablauf der Interessenbekundungsfrist gegenüber der unter Ziff. I.3.
angegebenen Kontaktstelle in Textform zu rügen. Werden erkennbare
Rechtsverstöße nicht bis zum Ablauf vorstehend genannter Frist geltend
gemacht, wird davon ausgegangen, dass Präklusion eingetreten ist und
die entsprechenden Rechtsverstöße zu einem späteren Zeitpunkt nicht
mehr geltend gemacht werden können.
Für die gerichtliche Geltendmachung von Rechtsverletzungen gelten die
einschlägigen Rechtsvorschriften des Rechts der Bundesrepublik
Deutschland.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/07/2020
References
6. mailto:mail@gersemann-recht.de?subject=TED
7. http://www.ulm.de/
8. mailto:mail@gersemann-recht.de?subject=TED
9. http://www.gersemann-recht.de/
10. mailto:mail@gersemann-recht.de?subject=TED
11. http://www.gersemann-recht.de/
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The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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