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Ausschreibung: Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste - DE-Ulm
Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 366488-2020 (ID: 2020080409215685777)
Veröffentlicht: 04.08.2020
*
  DE-Ulm: Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
   2020/S 149/2020 366488
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Ulm
   Postanschrift: Marktplatz 1
   Ort: Ulm
   NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
   Postleitzahl: 89073
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]mail@gersemann-recht.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.ulm.de
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Gersemann Rechtsanwälte
   Postanschrift: Wilhelmstraße 20a
   Ort: Freiburg i. Br.
   NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
   Postleitzahl: 79098
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Gregor Czernek, LL.M.
   E-Mail: [8]mail@gersemann-recht.de
   Telefon: +49 76176990730
   Fax: +49 76176990739
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [9]www.gersemann-recht.de
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an folgende
   Anschrift:
   Offizielle Bezeichnung: Gersemann Rechtsanwälte
   Postanschrift: Wilhelmstraße 20a
   Ort: Freiburg i. Br.
   Postleitzahl: 79098
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt Gregor Czernek, LL.M.
   Telefon: +49 76176990730
   E-Mail: [10]mail@gersemann-recht.de
   Fax: +49 76176990739
   NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [11]www.gersemann-recht.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Wasserkonzessionsvertrag
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   65100000 Wasserversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt beabsichtigt den Abschluss eines neuen ausschließlichen
   Vertrages über die Wegenutzung zur Verlegung und zum Betrieb von
   Leitungen, die zu einem Wasserversorgungsnetz der allgemeinen
   Versorgung gehören, und die öffentliche Versorgung der Bevölkerung mit
   Wasser (Wasserkonzessionsvertrag). Das Vertragsgebiet erstreckt sich
   auf das Gemeindegebiet der Stadt Ulm.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Ulm macht bekannt, dass der mit der SWU Energie GmbH
   abgeschlossene Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für
   die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem
   Wasserverteilernetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet
   gehören, und die öffentliche Versorgung der Bevölkerung im
   Gemeindegebiet Ulm mit Wasser (Wasserkonzessionsvertrag) zum Ablauf des
   31. Dezember 2022 endet. Das Konzessionsgebiet erstreckt sich auf das
   Gemeindegebiet der Stadt Ulm.
   Unternehmen, die am Neuabschluss eines ausschließlichen
   Wasserkonzessionsvertrages mit der Stadt Ulm für das Gemeindegebiet der
   Stadt Ulm interessiert sind, werden aufgefordert, ihre schriftliche
   Interessenbekundung innerhalb der unter Ziff. IV.2.2. genannten Frist
   (Interessenbekundungsfrist) bei der oben unter Ziff. I.3. angegebenen
   Kontaktstelle einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der
   Interessenbekundungsfrist ist der Eingang bei der genannten
   Kontaktstelle. Die Übermittlung der Interessenbekundung per Fax oder
   per E-Mail ist zugelassen und für die Fristwahrung ausreichend. Nach
   Fristablauf eingehende Interessenbekundungen werden im weiteren
   Verfahren nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist).
   Nach fristgerechtem Eingang der Interessenbekundung werden den
   Interessenten weitere Verfahrensunterlagen zugesendet, aus denen sich
   der Verfahrensablauf, die Eignungsanforderungen und die
   Auswahlkriterien ergeben.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 13/11/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Diese Bekanntmachung und Aufforderung zur Interessenbekundung erfolgt
   vor dem Hintergrund, dass sich die Stadt zu einer europaweiten
   Transparenz verpflichtet sieht, da Binnenmarktrelevanz nicht
   auszuschließen ist. Es wird dadurch kein formelles Vergabeverfahren im
   Sinne vergaberechtlicher Vorschriften eröffnet.. Es wird ausdrücklich
   darauf hingewiesen, dass auf die Vergabe des Wasserkonzessionsvertrages
   insbesondere die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, der
   Teil 4 des GWB, die VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO keine
   Anwendung finden. Es gelten § 19 GWB sowie die allgemeinen
   Rechtsgrundsätze der Diskriminierungsfreiheit und Transparenz. Soweit
   Angaben in dieser Bekanntmachung ein anderes Verständnis zulassen,
   beruht dies ausschließlich auf der vorgegebenen Systematik des
   Formulars, welche teilweise zum Ausfüllen von Feldern verpflichtet.
   Unternehmen, die am Neuabschluss eines ausschließlichen
   Wasserkonzessionsvertrages mit der Stadt Ulm für das Gemeindegebiet der
   Stadt Ulm interessiert sind, werden aufgefordert, ihre schriftliche
   Interessenbekundung innerhalb der unter Ziff. IV.2.2. genannten Frist
   (Interessenbekundungsfrist) bei der oben unter Ziff. I.3. angegebenen
   Kontaktstelle einzureichen. Maßgeblich für die Wahrung der
   Interessenbekundungsfrist ist der Eingang bei der genannten
   Kontaktstelle. Die Übermittlung der Interessenbekundung per Fax oder
   per E-Mail ist zugelassen und für die Fristwahrung ausreichend. Nach
   Fristablauf eingehende Interessenbekundungen werden im weiteren
   Verfahren nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist).
   Nach fristgerechtem Eingang der Interessenbekundung werden den
   Interessenten weitere Verfahrensunterlagen zugesendet, aus denen sich
   der Verfahrensablauf, die Eignungsanforderungen und die
   Auswahlkriterien ergeben.
   Informationen über das im Konzessionsgebiet belegene
   Wasserversorgungsnetz, die für eine Interessenbekundung erforderlich
   sind, können unter konkreter Darlegung der benötigten Daten bei der
   unter Ziff. I.3. angegebenen Kontaktstelle angefragt werden. Die
   Herausgabe von Daten erfolgt nach Prüfung und gegen vorherige Zeichnung
   einer Vertraulichkeitsvereinbarung.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Landgericht Stuttgart
   Postanschrift: Urbanstraße 20
   Ort: Stuttgart
   Postleitzahl: 70182
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Rechtsverstöße, die aus dieser Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis
   zum Ablauf der Interessenbekundungsfrist gegenüber der unter Ziff. I.3.
   angegebenen Kontaktstelle in Textform zu rügen. Werden erkennbare
   Rechtsverstöße nicht bis zum Ablauf vorstehend genannter Frist geltend
   gemacht, wird davon ausgegangen, dass Präklusion eingetreten ist und
   die entsprechenden Rechtsverstöße zu einem späteren Zeitpunkt nicht
   mehr geltend gemacht werden können.
   Für die gerichtliche Geltendmachung von Rechtsverletzungen gelten die
   einschlägigen Rechtsvorschriften des Rechts der Bundesrepublik
   Deutschland.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   30/07/2020
References
   6. mailto:mail@gersemann-recht.de?subject=TED
   7. http://www.ulm.de/
   8. mailto:mail@gersemann-recht.de?subject=TED
   9. http://www.gersemann-recht.de/
  10. mailto:mail@gersemann-recht.de?subject=TED
  11. http://www.gersemann-recht.de/
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