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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Salzweg
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 366084-2020 (ID: 2020080409185085398)
Veröffentlicht: 04.08.2020
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  DE-Salzweg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
   2020/S 149/2020 366084
   Wettbewerbsbekanntmachung
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Salzweg
   Postanschrift: Passauer Str. 42
   Ort: Salzweg
   NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
   Postleitzahl: 94121
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]alexander.heberger@salzweg.de
   Telefon: +49 8519499815
   Fax: +49 8519499820
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.salzweg.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=19530
   6
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=19530
   6
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Salzweg  Eine lebenswerte Mitte für Salzweg am Goldenen Steig
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Salzweg ist eine Gemeinde rund sechs Kilometer nördlich von Passau und
   ein Straßendorf ohne erkennbare Ortsmitte. Die Passauer Straße
   durchquert Salzweg in seiner ganzen Länge von Nord nach Süd und ist
   eine von Schwerlastverkehr stark belastete Straße. Trotz
   Umgehungsstraße (B 12) besteht unangenehm viel Verkehr im Ort.
   Fußgänger, Fahrradfahrer und Anwohner leiden unter der hohen
   Verkehrsfrequenz und den wenigen öffentlichen Flächen, auf denen man
   sich aufhalten kann. Der öffentliche Raum ist rein nach
   verkehrstechnischen Aspekten ausgebaut, ohne jegliche
   Aufenthaltsqualität.
   Mit diesem Wettbewerb erwartet sich die Ausloberin zeitgemäße
   Gestaltungsvorschläge zur Gestaltung einer Ortsmitte mit den
   vorhandenen Gegebenheiten. Ziel der Neugestaltung ist es den
   öffentlichen Raum trotz knapper Flächen attraktiver zu machen, die
   Aufenthaltsqualität zu verbessern, gezielt Kommunikationsbereiche zu
   schaffen und trotzdem dem Verkehr den notwendigen Raum zu geben.
   Prognostizierte Kosten:
    anrechenbare Kosten Freianlagen: 1 558 000,00 EUR;
    anrechenbare Kosten Verkehrsanlagen: 930 000,00 EUR.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
   Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen:
   Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt,
   welche erklären,
   1. dass sie die entsprechenden Berufsqualifikationen als
   Architekt/-in, Landschaftsarchitekt/-in oder Stadtplaner/-in
   besitzen,
   2. dass bei keinem Bewerber/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft
   Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen,
   3. dass der Bewerber sich nicht mehrfach bewirbt,
   5. dass mindestens ein Referenzprojekt über die Neugestaltung eines
   innerörtlichen öffentlichen Platzes im Leistungsbild Freianlagen,
   mindestens in den LPh. 2, 3 und 5 bis einschließlich 8 und Honorarzone
   IV oder höher, vorliegt sowie
   6. dass mindestens ein Referenzprojekt über die Neugestaltung eines
   innerörtlichen Straßenraumes im Leistungsbild Verkehrsanlagen,
   mindestens mit den LPh. 2 bis einschließlich 8 und Honorazone III oder
   höher, vorliegt.
   Es werden bei beiden Leistungsbildern nur Referenzprojekte
   berücksichtigt, die zwischen dem 1.1.2010 und dem Schlusstermin dieser
   Bewerbung abgeschlossen wurden und bei denen der eigene Leistungsanteil
   je Leistungsphase mind. 50 % betragen hat.
   Zu den Referenzprojekten (Freianlage und Verkehrsanlage) sind jeweils
   folgende Angaben zu machen:
    Name des Referenzprojekts;
    Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift;
    Zeitpunkt Fertigstellung LPh 8 (Monat/Jahr);
    Honorarzone;
    Anrechenbare Kosten netto (KG 500);
    Fläche in m^2;
    der eigene prozentuale Leistungsanteil.
   Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen,
   erfolgt die Auswahl von max. 10 Wettbewerbsteilnehmern zusätzlich zu
   den 5 vorausgewählten Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Kriterien:
   Freianlage, wird berücksichtigt:
   Die Vergleichbarkeit der Fläche:
    5 000 m^2 oder mehr = 5,0 Punkte;
    4 000 m^2 oder mehr= 4,0 Punkte;
    3 000 m^2 oder mehr= 3,0 Punkte;
    weniger als 3 000 m^2 = 0 Punkte.
   Die Vergleichbarkeit der Anrechenbaren Kosten netto (KG 500)
    0,50 Mio. EUR oder mehr= 5,0 Punkte;
    0,35 Mio. EUR oder mehr= 4,0 Punkte;
    0,20 Mio. EUR oder mehr= 3,0 Punkte;
    weniger als 0,20 Mio. EUR = 0 Punkte.
   Verkehrsanlagen, wird berücksichtigt:
   Die Vergleichbarkeit der Fläche:
    3 000 m^2 oder mehr = 5,0 Punkte;
    2 000 m^2 oder mehr= 4,0 Punkte;
    1 000 m^2 oder mehr= 3,0 Punkte;
    weniger als 1 000 m^2 = 0 Punkte.
   Die Vergleichbarkeit der Anrechenbaren Kosten netto (KG 500):
    0,30 Mio. EUR oder mehr= 5,0 Punkte;
    0,20 Mio. EUR oder mehr= 4,0 Punkte;
    0,10 Mio. EUR oder mehr= 3,0 Punkte;
    weniger als 0,10 Mio. EUR = 0 Punkte.
   Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Es werden nur Referenzen
   berücksichtigt für die die geforderten Angaben in den Formularen des
   Teilnahmeantrags gemacht wurden.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
   Beruf angeben:
   Architekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner; Bayerische
   Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Nichtoffen
   Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
   IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
   Architektin und Stadtplaner im Plankreis, Dorner und Gronle
   Partnerschaft mbB
   die-grille selbständige Landschaftsarchitekten, Harry Dobrzanski
   Landschaftsarchitekt ByAK BDLA
   Dömges Architekten AG
   mk.landschaft
   toponauten landschaftsarchitekturGesellschaft mbH
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
    Schlüssigkeit des Gesamtkonzeptes/Konzeptidee;
    funktionale Qualität;
    gestalterische Qualität;
    Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit in Herstellung und Unterhalt;
    Programmerfüllung, Vollständigkeit der Leistung.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
   Tag: 31/08/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
   ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
   Teilnahmeanträge verfasst werden können:
   Deutsch
   IV.3)Preise und Preisgericht
   IV.3.1)Angaben zu Preisen
   Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
   Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
   Als Wettbewerbssumme stehen folgende Beträge zur Verfügung:
    1. Preis: 19 000 EUR;
    2. Preis: 14 000 EUR;
    3. Preis: 7 000 EUR;
    Anerkennungen: 7 000 EUR;
    Wettbewerbssumme gesamt netto: 47 000 EUR;
    Wettbewerbssumme gesamt brutto: 55 930 EUR.
   Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss
   des Preisgerichts verändert werden. Die Gesamtsumme kommt dabei in
   jedem Fall zur Auszahlung.
   IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
   Keine.
   IV.3.3)Folgeaufträge
   Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
   Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
   IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
   Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
   Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
   IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
    Jochen Baur, Architekt/Stadtplaner;
    Rolf-Peter Klar, Architekt/Stadtplaner;
    Jochen Rümpelein, Landschaftsarchitekt/Stadtplaner;
    Erwin Wenzl, Architekt;
    Peter Wich, Landschaftsarchitekt/Stadtplaner;
    Josef Putz, Erster Bürgermeister Gemeinde Salzweg;
    Alexander Aulinger, Pfarrer d. Kath. Kirche St. Rupert;
    Georg Breitenfellner, Gemeinderat Salzweg;
    Wido Kilian, Gemeinderat Salzweg.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die
   Vergabeplattform zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht
   10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht
   mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden
   ausschließlich auf der Vergabeplattform [10]www.aumass.de eingestellt.
   Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben
   sich durch regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform selbst über
   Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen
   zu informieren.
   Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14
   Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Das Ergebnis des
   Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet. Die
   Ausloberin behält sich vor, ggf. nur mit dem 1. Preisträger zu
   verhandeln.
   Die Gemeinde Salzweg schließt mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens
   einen Vertrag über die weiteren Planungsleistungen zur Umsetzung des
   Wettbewerbsentwurfs ab.
   Es wird eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsphasen
   vorgesehen:
    § 39 HOAI 2013 Freianlagen mit den Leistungsphasen (LPh) 1-9;
    § 47 HOAI 2013 Verkehrsanlagen mit den Leistungsphasen (LPh) 1-9.
   Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei
   der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, mindestens die Leistungsphasen 2
   bis einschließlich 5 (§ 39 HOAI 2013 Freianlagen und § 47 HOAI
   Verkehrsanlagen) beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe
   entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht
   nicht.
   Die Beteiligung von Wettbewerbsgemeinschaften am Verhandlungsverfahren
   setzt voraus, dass der Bestand der Mitglieder aus der
   Bewerbergemeinschaft gewahrt bleibt. Im Falle einer Beauftragung wird
   die Gemeinde Salzweg mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen
   Vertrag für die Leistungsbilder Freianlagen und Verkehrsanlagen
   abschließen.
   Soweit die Leistungen von mehreren Mitgliedern der Bietergemeinschaft
   arbeitsteilig erbracht werden, wird der Vertrag über die Planung mit
   diesen als Arbeitsgemeinschaft abgeschlossen.
   Nach dem Wettbewerbsverfahren haben die Preisträger für das
   Verhandlungsverfahren die nachfolgenden Nachweise in Bezug auf die
   Mindestanforderungen,  Ausschlussgründe und Eignung vorzulegen:
    Nachweis des Preisträgers (natürliche Personen, juristische Personen,
   Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für die jeweiligen
   Projektverantwortlichen. Preisträger mit Sitz in Deutschland: Vorlage
   eines Nachweises über die Eintragung in ein entsprechendes
   Berufsregister als Architekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner;
   Preisträger mit Sitz im Ausland müssen die Erlaubnis der Berufsausübung
   im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang
   XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig
   ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied,
    Nachweis der Planung und Bearbeitung der bereits für die
   Bewerberauswahl zu benennenden Referenzen.
   Nachweis einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden
   Mindestdeckungssummen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied.):
   Für Freianlagen, Verkehrsanlagen, verkehrsberuhigte Bereiche 1,5 Mio.
   EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse:
   [12]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustae
   ndigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
   nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
   abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
   Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
   bevor die Vergabekammerden
   Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168
   Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15
   Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1
   GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
   versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2
   GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
   den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
   Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags
   setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10
   Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
   GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
   Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   30/07/2020
References
   6. mailto:alexander.heberger@salzweg.de?subject=TED
   7. https://www.salzweg.de/
   8. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=195306
   9. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=195306
  10. http://www.aumass.de/
  11. mailto:vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de?subject=TED
  12. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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