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Ausschreibung: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse - DE-Berlin
Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Dokument Nr...: 365363-2020 (ID: 2020080409133784696)
Veröffentlicht: 04.08.2020
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  DE-Berlin: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
   2020/S 149/2020 365363
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr und digitale
   Infrastruktur
   Postanschrift: Invalidenstraße 44
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10115
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bmvi.bund.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343024
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343024
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verkehrsprognose 2035, Teil 2: Wirtschafts- und
   Verkehrsentwicklungsprognose 2035
   Referenznummer der Bekanntmachung: Z30/SeV/288.3/2020/G13
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Wirtschafts- und
   Verkehrsentwicklungsprognose 2035. Diese setzt sich zusammen aus den
   Prognoseteilen Wirtschaftsprognose 2035, Seeverkehrsprognose 2035,
   Luftverkehrsprognose 2035 und Verkehrsentwicklungsprognose 2035.
   Zudem umfasst der Auftrag das Projektmanagement zwischen den Fachteilen
   der Verkehrsprognose 2035.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Die Leistungen sind am Sitz des AN zu erbringen.
   Arbeitstreffen, Präsentationen o. ä. mit/bei dem AG finden am
   Dienstsitz in Berlin oder Bonn statt.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Wirtschafts- und
   Verkehrsentwicklungsprognose 2035.
   Die Leistung setzt sich insbesondere aus den folgenden Arbeitspaketen
   (AP) zusammen:
    AP 1: Wissenschaftliche Beratung des Auftraggebers; Abstimmung AN/AG;
    AP 2: Wissenschaftliche Beratung und Abstimmungen mit den
   Auftragnehmern der anderen Fachteile der Verkehrsprognose 2035;
    AP 3: Beratung mit einem prognosebegleitenden Ausschuss;
    AP 4: Definition der Prognoseszenarien;
    AP 5: Definition der Prämissen;
    AP 6: Verkehrszelleneinteilung;
    AP 7: Intermodales Netz;
    AP 8: Wirtschaftsprognose 2035;
    AP 9: Seeverkehrsprognose 2035;
    AP 10: Luftverkehrsprognose 2035;
    AP 11: Analysestand 2017  Teil Personenverkehr;
    AP 12: Analysestand 2017  Teil Güterverkehr;
    AP 13: Prognose 2035  Teil Personenverkehr;
    AP 14: Prognose 2035  Teil Güterverkehr;
    AP 15: Szenarien 2050  Teil Personenverkehr;
    AP 16: Szenarien 2050  Teil Güterverkehr;
    AP 17: Berechnung der Umweltwirkungen;
    AP 18: Dokumentation und Berichte;
    AP 19: Übergabe der aufbereiteten Ergebnisse als Datensätze;
    AP 20: Übergabe der aufbereiteten Ergebnisse als digitale Karten;
    AP 21: Zusammenarbeit mit einem externen Qualitätssicherer;
    AP 22: Präsentation der Ergebnisse beim Auftraggeber;
    AP 23: Präsentation der Ergebnisse bei Dritten;
    AP 24: Externe Datenbeschaffung;
    Bedarfsposition 1: Zusätzliche Treffen für
   Abstimmungen/Präsentationen mit/bei AG;
    Bedarfsposition 2: Zusätzliche Präsentation der Ergebnisse für
   Dritte.
   Der AG schätzt den Aufwand (AP 1-24) insgesamt auf:
    3 178 Stunden in der Personalkategorie Projektleitung;
    19 178 Stunden in der Personalkategorie Wissenschaftliche Mitarbeit;
    1 407 Stunden in der Personalkategorie Büroassistenz;
    44 Reisen zum Dienstsitz des AG Berlin/Bonn;
    Sachkosten i. H. v. 218 000 EUR.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept
   Aufgabenverständnis/Methodische Vorgehensweise / Gewichtung: 40
   Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept Qualitätssicherung /
   Gewichtung: 15
   Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: 20
   Preis - Gewichtung: 25
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Ende: 30/11/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Bedarfspositionen 1 und 2
   werden im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein
   Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit gem. § 15 des Vertrags
   (1) Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens
   eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen
   festzusetzen.
   a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder
   personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig
   erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze
   gem. § 9 Abs. (6) dieses Vertrages.
   b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und
   durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn
   nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als
   den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen
   werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
   c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener
   Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße
   Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-,
   Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten
   realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung
   voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen
   (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten
   Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und
   Stundensätze festgesetzt.
   d) Auf die Höhe der Pauschalfestpreise gem. § 10 Abs. (3) finden diese
   Regelungen keine Anwendung.
   e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das
   Schriftformerfordernis des § 17 Abs. (4) dieses Vertrages.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
   EK Nr. 1: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§
   123, 124 GWB (siehe z.B.
   [10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und
   [11]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html).
    Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer
   (Formblatt F1);
    ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer
   Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes
   Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im
   Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen;
    verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung
   Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer 
   spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber  die oben genannten
   Unterlagensowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung
   (Eigenerklärung, F-VE) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind
   namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA
   Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
   EK Nr. 2: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
    Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe
   des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende
   Versicherung vorhanden ist, im Auftragsfall abgeschlossen und diese
   während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt
   F2);
    sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes
   Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind
   auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem
   Teilnahmeantrag vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen
   darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (F-VE)
   vorzulegen.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die
   nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen
   abzudecken:
    für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je
   Schadensfall;
    für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR je Schadensfall.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   EK Nr. 3: Geeignete Referenzen
    über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren
   erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die
   ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben;
    Bereich/Themenschwerpunkt:Großräumige/nationale
   verkehrsträgerübergreifende Verkehrsnachfragemodellierung und
   Prognosen;
    Der AG berücksichtigt auch Referenzen aus den letzten 10 Jahren.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Leistungen, die dem
   Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität
   (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen
   Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende
   Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
    Für jeden der nachfolgenden Schwerpunkte/Teilbereiche ist mindestens
   eine Referenz nachzuweisen, die die Erfahrungen des Bewerbers belegt:
    Projektmanagement;
    Wirtschaftsprognosen;
    Seeverkehrsprognosen einschließlich Prognosen der Hafenumschläge;
    Luftverkehrsprognosen (Passagiere);
    Luftverkehrsprognosen (Fracht);
    verkehrsmittelübergreifende Verkehrsentwicklungsprognosen
   einschließlich Prognosen von Verkehrsverflechtungen im Personenverkehr;
    verkehrsträgerübergreifende Verkehrsentwicklungsprognosen
   einschließlich Prognosen von Verkehrsverflechtungen im Güterverkehr;
    Dabei können mit einer Referenz auch mehrere
   Schwerpunkte/Teilbereiche belegt werden.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Gewährleistung der Neutralität:
    Der AN darf ohne Zustimmung des AG zeitgleich keine Dienstleistungen
   für Dritte mit widerstreitenden Interessen (Interessenkollision) bis
   zum Ende der Vertragslaufzeit übernehmen. Eine Interessenkollision
   liegt vor, wenn der AN zeitgleich wirtschafts- und/oder
   verkehrsträgerbezogene Prognosen für Dritte und/oder damit im
   Zusammenhang stehende Beratungsleistungen für Dritte erbringt;
    Näheres regelt § 13 des Vertrags.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 31/08/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt  Vergabekammer des Bundes
   Ort: Bonn
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.:
   [12]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der
   Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
   Vergabeverfahren hin.
   § 160 GWB lautet:
   1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein,
   2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
   3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   30/07/2020
References
   6. mailto:servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bmvi.bund.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343024
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343024
  10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
  11. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
  12. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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