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Ausschreibung: Optische Mikroskope - DE-Dresden
Optische Mikroskope
Dokument Nr...: 365336-2020 (ID: 2020080409130084635)
Veröffentlicht: 04.08.2020
*
DE-Dresden: Optische Mikroskope
2020/S 149/2020 365336
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der
Wissenschaften e. V., Max-Planck-Institut für Molekulare Zellbiologie
und Genetik
Postanschrift: Pfotenhauerstraße 108
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
E-Mail: [6]purchasing@mpi-cbg.de
Telefon: +49 3512101022
Fax: +49 3512101009
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.mpg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Einrichtung des privaten Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Grundlagenforschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Herstellung, Lieferung und Installation eines QPhase holographic
microscope system
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38634000 Optische Mikroskope
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Herstellung, Lieferung und Installation eines QPhase holographic
microscope system.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Herstellung, Lieferung und Installation eines QPhase holographic
microscope system.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die Vergabe des Auftrages erfolgte gemäß § 14 (4) 2 b) VgV 2016, da aus
technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
27/07/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Telight Brno s. r. o.
Ort: Brno
NUTS-Code: CZZ EXTRA-REGIO NUTS 1
Land: Tschechien
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB 2016). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach
Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 160 (3) Nr. 1 GWB 2016). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder auf
elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 (2)
GWB 2016). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner
voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach
Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder
den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Bewerbungs-
bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB 2016).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/07/2020
References
6. mailto:purchasing@mpi-cbg.de?subject=TED
7. http://www.mpg.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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