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Ausschreibung: Antibiotika zur systemischen Anwendung - DE-Hannover
Antibiotika zur systemischen Anwendung
Dokument Nr...: 364706-2020 (ID: 2020080409062384059)
Veröffentlicht: 04.08.2020
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  DE-Hannover: Antibiotika zur systemischen Anwendung
   2020/S 149/2020 364706
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK  Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
   Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
   Ort: Hannover
   NUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
   Postleitzahl: 30519
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Arzneimittelmanagement
   E-Mail: [6]rabattvertraege@nds.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.aok.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter:
   [8]https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmac
   hung-von-ausschreibungen/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Gesetzliche Krankenversicherung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB
   V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Tobramycin (ATC-Code: J01GB01)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33651100 Antibiotika zur systemischen Anwendung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB
   V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Tobramycin (ATC-Code: J01GB01)
   innerhalb des Zeitraumes vom 1.10.2020 bis zum 30.9.2022 mit
   jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit
   (open-house-Modell).
   Die Vertragspartner sind einzusehen unter:
   [9]https://www.aok-gesundheitspartner.de/nds/arzneimittel/rabatt/index_
   03504.html?bl=nds.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Zu dem Wirkstoff Tobramycin (ATC-Code: J01GB01) bietet die AOK  Die
   Gesundheitskasse für Niedersachsen für den Zeitraum bis zum
   Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines förmlichen
   Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB allen
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen, ohne Auswahlentscheidung,
   Rabattverträge an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines
   open-house-Modells und fungieren als Brücke zwischen dem Beginn des
   generischen Wettbewerbs (Patentablauf) und der Bezuschlagung von
   Exklusivverträgen. Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv;
   Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind
   seitens der AOK Niedersachsen gewünscht. Im open-house-Modell gelten
   für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte,
   Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich  individuelle
   Verhandlungen werden grundsätzlich nicht geführt. Die
   Vertragslaufzeiten betragen maximal vierundzwanzig Monate, der früheste
   Vertragsbeginn ist der 1.10.2020. Alle Verträge enden spätestens am
   30.9.2022, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein
   Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des
   vierundzwanzigmonatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines Monats
   erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs Wochen zum
   Monatsende. Die AOK  Die Gesundheitskasse für Niedersachsen behält
   sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht exklusiven
   open-house-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen.
   Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge
   werden die open-house-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung
   beendet, d. h. die open-house Verträge enden automatisch. Den
   Erfahrungen der AOK Niedersachsen nach treten exklusive Rabattverträge
   in der Regel sechs bis acht Monate nach der Veröffentlichung der
   entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt
   der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner im
   open-house-Modell werden gebeten, sich bezüglich dieser
   Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt
   der Europäischen Union zu informieren.
   Interessierte pharmazeutische Unternehmen können die Vertragsunterlagen
   sowie die Vertragsbedingungen unter der unter I.1) genannten
   Kontaktadresse anfordern.
   Verträge zu dem Wirkstoff Tobramycin (ATC-Code: J01GB01) werden
   erstmalig mit Wirkung zum 1.10.2020 abgeschlossen. Interessenten, die
   zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die
   einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 27.8.2020 bei der in den
   Vertragsunterlagen genannten Adresse einzureichen. Es kommt auf den
   Zugang bei der AOK Niedersachsen an. Spätere Vertragsschlüsse sind
   während der vierundzwanzigmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten
   eines Monats möglich. Organisatorisch ist ein Vorlauf von in der Regel
   35 Kalendertagen seitens der AOK notwendig um die erforderlichen
   Arbeiten, z. B. die Vertragsmeldung in die Lauer-Taxe® gewährleisten zu
   können. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen
   bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich
   nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Richtlinie(2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes
   Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu
   gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt
   der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
   daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die
   Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
   dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
   geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
   untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
   Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2020
   Ende: 30/09/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 28/07/2022
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 28/07/2022
   Ortszeit: 13:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es liegt keine Bindung an vergaberechtliche Vorgaben vor, da mangels
   Auswahlentscheidung durch die AOK  Die Gesundheitskasse für
   Niedersachsen unter den interessierten, geeigneten pharmazeutischen
   Unternehmen und einer diskriminierungsfreien Beitrittmöglichkeit dieser
   Unternehmen kein öffentlicher Auftrag vergeben wird. Der Rechtsweg zu
   den Vergabenachprüfungsinstanzen (§§ 160 ff GWB) ist daher nur
   eröffnet, wenn mit dem Rechtsbehelf gleichwohl das Vorliegen eines
   öffentlichen Auftrags -also einer Auswahlentscheidung (vgl. EuGHC-9/17
   und C-410/14)  im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU/ § 103
   GWB behauptet wird. Rein vorsorglich für den Fall eines
   Vergabenachprüfungsverfahrens wird zudem auf die Bestimmungen des GWB,
   insbesondere auf §§ 134, 135, 160, 168 GWB, hingewiesen.
   Im Falle von Rechtsbehelfen, mit dem Ziel, gegen die Bestimmungen und
   Bedingungen dieses Open-House-Verfahrens einschließlich der
   vertraglichen Bestimmungen vorzugehen, steht der Rechtsweg zu den
   Sozialgerichten offen, deren Zuständigkeit in §§ 51 ff. SGG (zur
   örtlichen Zuständigkeit § 57 SGG) geregelt ist. Das Vorverfahren, den
   einstweiligen Rechtsschutz sowie das Verfahren im ersten Rechtszug
   regeln §§ 77 ff., 87 ff. SGG.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   30/07/2020
References
   6. mailto:rabattvertraege@nds.aok.de?subject=TED
   7. http://www.aok.de/
   8. https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/
   9. https://www.aok-gesundheitspartner.de/nds/arzneimittel/rabatt/index_03504.html?bl=nds
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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