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Ausschreibung: Antibiotika zur systemischen Anwendung - DE-Hannover
Antibiotika zur systemischen Anwendung
Dokument Nr...: 364706-2020 (ID: 2020080409062384059)
Veröffentlicht: 04.08.2020
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DE-Hannover: Antibiotika zur systemischen Anwendung
2020/S 149/2020 364706
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Arzneimittelmanagement
E-Mail: [6]rabattvertraege@nds.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[8]https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmac
hung-von-ausschreibungen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Gesetzliche Krankenversicherung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB
V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Tobramycin (ATC-Code: J01GB01)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33651100 Antibiotika zur systemischen Anwendung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB
V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Tobramycin (ATC-Code: J01GB01)
innerhalb des Zeitraumes vom 1.10.2020 bis zum 30.9.2022 mit
jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit
(open-house-Modell).
Die Vertragspartner sind einzusehen unter:
[9]https://www.aok-gesundheitspartner.de/nds/arzneimittel/rabatt/index_
03504.html?bl=nds.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Zu dem Wirkstoff Tobramycin (ATC-Code: J01GB01) bietet die AOK Die
Gesundheitskasse für Niedersachsen für den Zeitraum bis zum
Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines förmlichen
Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB allen
interessierten pharmazeutischen Unternehmen, ohne Auswahlentscheidung,
Rabattverträge an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines
open-house-Modells und fungieren als Brücke zwischen dem Beginn des
generischen Wettbewerbs (Patentablauf) und der Bezuschlagung von
Exklusivverträgen. Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv;
Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind
seitens der AOK Niedersachsen gewünscht. Im open-house-Modell gelten
für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte,
Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich individuelle
Verhandlungen werden grundsätzlich nicht geführt. Die
Vertragslaufzeiten betragen maximal vierundzwanzig Monate, der früheste
Vertragsbeginn ist der 1.10.2020. Alle Verträge enden spätestens am
30.9.2022, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein
Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des
vierundzwanzigmonatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines Monats
erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs Wochen zum
Monatsende. Die AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen behält
sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht exklusiven
open-house-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen.
Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge
werden die open-house-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung
beendet, d. h. die open-house Verträge enden automatisch. Den
Erfahrungen der AOK Niedersachsen nach treten exklusive Rabattverträge
in der Regel sechs bis acht Monate nach der Veröffentlichung der
entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt
der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner im
open-house-Modell werden gebeten, sich bezüglich dieser
Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt
der Europäischen Union zu informieren.
Interessierte pharmazeutische Unternehmen können die Vertragsunterlagen
sowie die Vertragsbedingungen unter der unter I.1) genannten
Kontaktadresse anfordern.
Verträge zu dem Wirkstoff Tobramycin (ATC-Code: J01GB01) werden
erstmalig mit Wirkung zum 1.10.2020 abgeschlossen. Interessenten, die
zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die
einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 27.8.2020 bei der in den
Vertragsunterlagen genannten Adresse einzureichen. Es kommt auf den
Zugang bei der AOK Niedersachsen an. Spätere Vertragsschlüsse sind
während der vierundzwanzigmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten
eines Monats möglich. Organisatorisch ist ein Vorlauf von in der Regel
35 Kalendertagen seitens der AOK notwendig um die erforderlichen
Arbeiten, z. B. die Vertragsmeldung in die Lauer-Taxe® gewährleisten zu
können. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen
bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich
nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Richtlinie(2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes
Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu
gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt
der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die
Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung
dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform
geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung
untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen
Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2020
Ende: 30/09/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/07/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/07/2022
Ortszeit: 13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es liegt keine Bindung an vergaberechtliche Vorgaben vor, da mangels
Auswahlentscheidung durch die AOK Die Gesundheitskasse für
Niedersachsen unter den interessierten, geeigneten pharmazeutischen
Unternehmen und einer diskriminierungsfreien Beitrittmöglichkeit dieser
Unternehmen kein öffentlicher Auftrag vergeben wird. Der Rechtsweg zu
den Vergabenachprüfungsinstanzen (§§ 160 ff GWB) ist daher nur
eröffnet, wenn mit dem Rechtsbehelf gleichwohl das Vorliegen eines
öffentlichen Auftrags -also einer Auswahlentscheidung (vgl. EuGHC-9/17
und C-410/14) im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU/ § 103
GWB behauptet wird. Rein vorsorglich für den Fall eines
Vergabenachprüfungsverfahrens wird zudem auf die Bestimmungen des GWB,
insbesondere auf §§ 134, 135, 160, 168 GWB, hingewiesen.
Im Falle von Rechtsbehelfen, mit dem Ziel, gegen die Bestimmungen und
Bedingungen dieses Open-House-Verfahrens einschließlich der
vertraglichen Bestimmungen vorzugehen, steht der Rechtsweg zu den
Sozialgerichten offen, deren Zuständigkeit in §§ 51 ff. SGG (zur
örtlichen Zuständigkeit § 57 SGG) geregelt ist. Das Vorverfahren, den
einstweiligen Rechtsschutz sowie das Verfahren im ersten Rechtszug
regeln §§ 77 ff., 87 ff. SGG.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/07/2020
References
6. mailto:rabattvertraege@nds.aok.de?subject=TED
7. http://www.aok.de/
8. https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/
9. https://www.aok-gesundheitspartner.de/nds/arzneimittel/rabatt/index_03504.html?bl=nds
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