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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Potsdam
Arzneimittel
Dokument Nr...: 364639-2020 (ID: 2020080409060384010)
Veröffentlicht: 04.08.2020
*
  DE-Potsdam: Arzneimittel
   2020/S 149/2020 364639
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost  Die Gesundheitskasse
   Postanschrift: Brandenburger Str. 72
   Ort: Potsdam
   NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
   Postleitzahl: 14467
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Arzneimittelversorgung
   E-Mail: [6]fp_open-house@nordost.aok.de
   Telefon: +49 800265080-40198
   Fax: +49 800265080-25353
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse:
   [7]http://www.aok-gesundheitspartner.de/nordost/arzneimittel/rabatt/ind
   ex.html
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MDSZ9/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V
   zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger
   Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
   Referenznummer der Bekanntmachung: 200730_OH FAM NOST_50_AH
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000 Arzneimittel
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Details siehe im jeweiligen Los.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 18
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Calciumcarbonat+Colecalciferol
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000 Arzneimittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   NUTS-Code: DE8 MECKLENBURG-VORPOMMERN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Die
   unter Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber, Punkt 1.3.) Kommunikation
   benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
   vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen
   Bestand. Auskünfte sowie die Bereitstellung der Vertragsunterlagen sind
   unter der folgenden E-Mailadresse anzufordern:
   [9]fp_open-house@nordost.aok.de. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2020. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   30.09.2022, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.10.2020 bis zum 27.08.2020 vorliegen,
   vor dem 07.09.2020 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost
   geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.11.2020; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.10.2020). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
   daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die
   Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
   Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet.
   Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
   vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
   verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der
   vergebenen Aufträge erfolgt seit dem 01.09.2016 ausschließlich auf der
   Internetseite [10]www.aok-gesundheitspartner.de.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2020
   Ende: 30/09/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Darifenacin
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000 Arzneimittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   NUTS-Code: DE8 MECKLENBURG-VORPOMMERN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Die
   unter Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber, Punkt 1.3.) Kommunikation
   benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
   vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen
   Bestand. Auskünfte sowie die Bereitstellung der Vertragsunterlagen sind
   unter der folgenden E-Mailadresse anzufordern:
   [11]fp_open-house@nordost.aok.de. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2020. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   30.09.2022, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.10.2020 bis zum 27.08.2020 vorliegen,
   vor dem 07.09.2020 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost
   geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.11.2020; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.10.2020). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
   daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die
   Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
   Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet.
   Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
   vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
   verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der
   vergebenen Aufträge erfolgt seit dem 01.09.2016 ausschließlich auf der
   Internetseite [12]www.aok-gesundheitspartner.de.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2020
   Ende: 30/09/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Estradiol
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000 Arzneimittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   NUTS-Code: DE8 MECKLENBURG-VORPOMMERN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Die
   unter Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber, Punkt 1.3.) Kommunikation
   benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
   vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen
   Bestand. Auskünfte sowie die Bereitstellung der Vertragsunterlagen sind
   unter der folgenden E-Mailadresse anzufordern:
   [13]fp_open-house@nordost.aok.de. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2020. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   30.09.2022, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.10.2020 bis zum 27.08.2020 vorliegen,
   vor dem 07.09.2020 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost
   geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.11.2020; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.10.2020). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
   daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die
   Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
   Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet.
   Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
   vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
   verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der
   vergebenen Aufträge erfolgt seit dem 01.09.2016 ausschließlich auf der
   Internetseite [14]www.aok-gesundheitspartner.de.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2020
   Ende: 30/09/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Filgrastim
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000 Arzneimittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   NUTS-Code: DE8 MECKLENBURG-VORPOMMERN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Die
   unter Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber, Punkt 1.3.) Kommunikation
   benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
   vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen
   Bestand. Auskünfte sowie die Bereitstellung der Vertragsunterlagen sind
   unter der folgenden E-Mailadresse anzufordern:
   [15]fp_open-house@nordost.aok.de. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2020. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   30.09.2022, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.10.2020 bis zum 27.08.2020 vorliegen,
   vor dem 07.09.2020 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost
   geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.11.2020; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.10.2020). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
   daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die
   Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
   Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet.
   Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
   vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
   verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der
   vergebenen Aufträge erfolgt seit dem 01.09.2016 ausschließlich auf der
   Internetseite [16]www.aok-gesundheitspartner.de.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2020
   Ende: 30/09/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Formoterol+Aclidiniumbromid
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000 Arzneimittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   NUTS-Code: DE8 MECKLENBURG-VORPOMMERN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Die
   unter Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber, Punkt 1.3.) Kommunikation
   benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
   vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen
   Bestand. Auskünfte sowie die Bereitstellung der Vertragsunterlagen sind
   unter der folgenden E-Mailadresse anzufordern:
   [17]fp_open-house@nordost.aok.de. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2020. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   30.09.2022, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.10.2020 bis zum 27.08.2020 vorliegen,
   vor dem 07.09.2020 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost
   geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.11.2020; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.10.2020). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
   daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die
   Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
   Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet.
   Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
   vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
   verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der
   vergebenen Aufträge erfolgt seit dem 01.09.2016 ausschließlich auf der
   Internetseite [18]www.aok-gesundheitspartner.de.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2020
   Ende: 30/09/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Glycopyrroniumbromid
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000 Arzneimittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   NUTS-Code: DE8 MECKLENBURG-VORPOMMERN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Die
   unter Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber, Punkt 1.3.) Kommunikation
   benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
   vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen
   Bestand. Auskünfte sowie die Bereitstellung der Vertragsunterlagen sind
   unter der folgenden E-Mailadresse anzufordern:
   [19]fp_open-house@nordost.aok.de. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2020. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   30.09.2022, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.10.2020 bis zum 27.08.2020 vorliegen,
   vor dem 07.09.2020 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost
   geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.11.2020; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.10.2020). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
   daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die
   Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
   Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet.
   Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
   vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
   verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der
   vergebenen Aufträge erfolgt seit dem 01.09.2016 ausschließlich auf der
   Internetseite [20]www.aok-gesundheitspartner.de.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2020
   Ende: 30/09/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Immunglobuline - normal human, zur intravasalen Anwendung (ATC J06BA02)
   Los-Nr.: 7
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000 Arzneimittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   NUTS-Code: DE8 MECKLENBURG-VORPOMMERN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Die
   unter Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber, Punkt 1.3.) Kommunikation
   benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
   vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen
   Bestand. Auskünfte sowie die Bereitstellung der Vertragsunterlagen sind
   unter der folgenden E-Mailadresse anzufordern:
   [21]fp_open-house@nordost.aok.de. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2020. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   30.09.2022, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.10.2020 bis zum 27.08.2020 vorliegen,
   vor dem 07.09.2020 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost
   geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.11.2020; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.10.2020). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
   daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die
   Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
   Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet.
   Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
   vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
   verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der
   vergebenen Aufträge erfolgt seit dem 01.09.2016 ausschließlich auf der
   Internetseite [22]www.aok-gesundheitspartner.de.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2020
   Ende: 30/09/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Irbesartan
   Los-Nr.: 8
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000 Arzneimittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   NUTS-Code: DE8 MECKLENBURG-VORPOMMERN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Die
   unter Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber, Punkt 1.3.) Kommunikation
   benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
   vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen
   Bestand. Auskünfte sowie die Bereitstellung der Vertragsunterlagen sind
   unter der folgenden E-Mailadresse anzufordern:
   [23]fp_open-house@nordost.aok.de. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2020. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   30.09.2022, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.10.2020 bis zum 27.08.2020 vorliegen,
   vor dem 07.09.2020 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost
   geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.11.2020; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.10.2020). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
   daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die
   Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
   Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet.
   Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
   vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
   verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der
   vergebenen Aufträge erfolgt seit dem 01.09.2016 ausschließlich auf der
   Internetseite [24]www.aok-gesundheitspartner.de.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2020
   Ende: 30/09/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leuprorelin
   Los-Nr.: 9
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000 Arzneimittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   NUTS-Code: DE8 MECKLENBURG-VORPOMMERN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Die
   unter Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber, Punkt 1.3.) Kommunikation
   benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
   vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen
   Bestand. Auskünfte sowie die Bereitstellung der Vertragsunterlagen sind
   unter der folgenden E-Mailadresse anzufordern:
   [25]fp_open-house@nordost.aok.de. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2020. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   30.09.2022, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.10.2020 bis zum 27.08.2020 vorliegen,
   vor dem 07.09.2020 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost
   geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.11.2020; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.10.2020). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
   daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die
   Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
   Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet.
   Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
   vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
   verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der
   vergebenen Aufträge erfolgt seit dem 01.09.2016 ausschließlich auf der
   Internetseite [26]www.aok-gesundheitspartner.de.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2020
   Ende: 30/09/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Octreotid
   Los-Nr.: 10
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000 Arzneimittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   NUTS-Code: DE8 MECKLENBURG-VORPOMMERN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Die
   unter Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber, Punkt 1.3.) Kommunikation
   benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
   vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen
   Bestand. Auskünfte sowie die Bereitstellung der Vertragsunterlagen sind
   unter der folgenden E-Mailadresse anzufordern:
   [27]fp_open-house@nordost.aok.de. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2020. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   30.09.2022, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.10.2020 bis zum 27.08.2020 vorliegen,
   vor dem 07.09.2020 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost
   geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.11.2020; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.10.2020). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
   daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die
   Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
   Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet.
   Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
   vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
   verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der
   vergebenen Aufträge erfolgt seit dem 01.09.2016 ausschließlich auf der
   Internetseite [28]www.aok-gesundheitspartner.de.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2020
   Ende: 30/09/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Olaparib
   Los-Nr.: 11
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000 Arzneimittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   NUTS-Code: DE8 MECKLENBURG-VORPOMMERN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Die
   unter Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber, Punkt 1.3.) Kommunikation
   benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
   vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen
   Bestand. Auskünfte sowie die Bereitstellung der Vertragsunterlagen sind
   unter der folgenden E-Mailadresse anzufordern:
   [29]fp_open-house@nordost.aok.de. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2020. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   30.09.2022, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.10.2020 bis zum 27.08.2020 vorliegen,
   vor dem 07.09.2020 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost
   geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.11.2020; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.10.2020). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
   daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die
   Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
   Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet.
   Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
   vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
   verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der
   vergebenen Aufträge erfolgt seit dem 01.09.2016 ausschließlich auf der
   Internetseite [30]www.aok-gesundheitspartner.de.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2020
   Ende: 30/09/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Pegfilgrastim
   Los-Nr.: 12
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000 Arzneimittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   NUTS-Code: DE8 MECKLENBURG-VORPOMMERN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Die
   unter Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber, Punkt 1.3.) Kommunikation
   benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
   vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen
   Bestand. Auskünfte sowie die Bereitstellung der Vertragsunterlagen sind
   unter der folgenden E-Mailadresse anzufordern:
   [31]fp_open-house@nordost.aok.de. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2020. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   30.09.2022, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.10.2020 bis zum 27.08.2020 vorliegen,
   vor dem 07.09.2020 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost
   geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.11.2020; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.10.2020). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
   daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die
   Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
   Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet.
   Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
   vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
   verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der
   vergebenen Aufträge erfolgt seit dem 01.09.2016 ausschließlich auf der
   Internetseite [32]www.aok-gesundheitspartner.de.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2020
   Ende: 30/09/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Pegvisomant
   Los-Nr.: 13
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000 Arzneimittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   NUTS-Code: DE8 MECKLENBURG-VORPOMMERN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Die
   unter Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber, Punkt 1.3.) Kommunikation
   benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
   vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen
   Bestand. Auskünfte sowie die Bereitstellung der Vertragsunterlagen sind
   unter der folgenden E-Mailadresse anzufordern:
   [33]fp_open-house@nordost.aok.de. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2020. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   30.09.2022, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.10.2020 bis zum 27.08.2020 vorliegen,
   vor dem 07.09.2020 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost
   geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.11.2020; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.10.2020). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
   daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die
   Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
   Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet.
   Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
   vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
   verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der
   vergebenen Aufträge erfolgt seit dem 01.09.2016 ausschließlich auf der
   Internetseite [34]www.aok-gesundheitspartner.de.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2020
   Ende: 30/09/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rosuvastatin
   Los-Nr.: 14
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000 Arzneimittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   NUTS-Code: DE8 MECKLENBURG-VORPOMMERN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Die
   unter Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber, Punkt 1.3.) Kommunikation
   benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
   vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen
   Bestand. Auskünfte sowie die Bereitstellung der Vertragsunterlagen sind
   unter der folgenden E-Mailadresse anzufordern:
   [35]fp_open-house@nordost.aok.de. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2020. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   30.09.2022, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.10.2020 bis zum 27.08.2020 vorliegen,
   vor dem 07.09.2020 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost
   geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.11.2020; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.10.2020). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
   daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die
   Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
   Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet.
   Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
   vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
   verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der
   vergebenen Aufträge erfolgt seit dem 01.09.2016 ausschließlich auf der
   Internetseite [36]www.aok-gesundheitspartner.de.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2020
   Ende: 30/09/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rotigotin
   Los-Nr.: 15
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000 Arzneimittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   NUTS-Code: DE8 MECKLENBURG-VORPOMMERN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Die
   unter Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber, Punkt 1.3.) Kommunikation
   benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
   vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen
   Bestand. Auskünfte sowie die Bereitstellung der Vertragsunterlagen sind
   unter der folgenden E-Mailadresse anzufordern:
   [37]fp_open-house@nordost.aok.de. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2020. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   30.09.2022, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.10.2020 bis zum 27.08.2020 vorliegen,
   vor dem 07.09.2020 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost
   geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.11.2020; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.10.2020). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
   daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die
   Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
   Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet.
   Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
   vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
   verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der
   vergebenen Aufträge erfolgt seit dem 01.09.2016 ausschließlich auf der
   Internetseite [38]www.aok-gesundheitspartner.de.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2020
   Ende: 30/09/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sulfasalazin
   Los-Nr.: 16
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000 Arzneimittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   NUTS-Code: DE8 MECKLENBURG-VORPOMMERN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Die
   unter Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber, Punkt 1.3.) Kommunikation
   benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
   vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen
   Bestand. Auskünfte sowie die Bereitstellung der Vertragsunterlagen sind
   unter der folgenden E-Mailadresse anzufordern:
   [39]fp_open-house@nordost.aok.de. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2020. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   30.09.2022, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.10.2020 bis zum 27.08.2020 vorliegen,
   vor dem 07.09.2020 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost
   geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.11.2020; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.10.2020). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
   daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die
   Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
   Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet.
   Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
   vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
   verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der
   vergebenen Aufträge erfolgt seit dem 01.09.2016 ausschließlich auf der
   Internetseite [40]www.aok-gesundheitspartner.de.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2020
   Ende: 30/09/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Tocilizumab
   Los-Nr.: 17
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000 Arzneimittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   NUTS-Code: DE8 MECKLENBURG-VORPOMMERN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Die
   unter Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber, Punkt 1.3.) Kommunikation
   benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
   vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen
   Bestand. Auskünfte sowie die Bereitstellung der Vertragsunterlagen sind
   unter der folgenden E-Mailadresse anzufordern:
   [41]fp_open-house@nordost.aok.de. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2020. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   30.09.2022, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.10.2020 bis zum 27.08.2020 vorliegen,
   vor dem 07.09.2020 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost
   geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.11.2020; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.10.2020). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
   daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die
   Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
   Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet.
   Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
   vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
   verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der
   vergebenen Aufträge erfolgt seit dem 01.09.2016 ausschließlich auf der
   Internetseite [42]www.aok-gesundheitspartner.de.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2020
   Ende: 30/09/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Triptorelin
   Los-Nr.: 18
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33600000 Arzneimittel
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   NUTS-Code: DE8 MECKLENBURG-VORPOMMERN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen
   nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten Open
   House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie
   eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
   interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
   pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem
   Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten
   Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen angeboten. Interessierte
   pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter l.1) genannten
   Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Die
   unter Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber, Punkt 1.3.) Kommunikation
   benannte E-Mailadresse zum Zwecke des uneingeschränkten und
   vollständigen gebührenfreien Zuganges der Auftragsunterlagen hat keinen
   Bestand. Auskünfte sowie die Bereitstellung der Vertragsunterlagen sind
   unter der folgenden E-Mailadresse anzufordern:
   [43]fp_open-house@nordost.aok.de. Voraussetzung für den Abschluss eines
   Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die
   angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und
   unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die
   Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der
   Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem
   Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der
   Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen
   Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht
   durchgeführt. Vertragsbeginn kann jeweils nur ein Monatserster sein.
   Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.10.2020. Davon ausgehend beträgt
   die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens am
   30.09.2022, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das Angebot
   muss bei Vertragsbeginn zum 01.10.2020 bis zum 27.08.2020 vorliegen,
   vor dem 07.09.2020 werden jedoch keine Verträge seitens der AOK Nordost
   geschlossen. Für einen späteren Vertragsbeginn gilt als
   Einreichungsfrist der Angebote der 5. des jeweiligen Vormonats.
   (Beispiel: Vertragsstart 01.11.2020; Frist zur Einreichung des
   Angebotes: 05.10.2020). Sollte die AOK Nordost während der
   Vertragslaufzeit für den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination einen
   exklusiven Zuschlag im Rahmen eines offenen Verfahrens erteilen, gelten
   die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen vertraglichen
   Regelungen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht
   um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments
   und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
   Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten,
   erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden
   Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die
   daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die
   Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind einzig der Nutzung dieses
   Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet.
   Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
   vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen
   verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden. Eine Bekanntgabe der
   vergebenen Aufträge erfolgt seit dem 01.09.2016 ausschließlich auf der
   Internetseite [44]www.aok-gesundheitspartner.de.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2020
   Ende: 30/09/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 05/08/2022
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch, Englisch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 05/08/2022
   Ortszeit: 23:59
   Ort:
   Bei dem unter Punkt IV.2.7) eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es
   sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels
   Eingabemöglichkeiten nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das
   letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen (s. auch Ziffern VI.4.1 bis
   VI.4.4) beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
   Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der
   Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen
   Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer
   Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im
   Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft.
   Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der
   Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der
   vertraglichen Bestimmungen  gemessen an den unionsrechtlichen
   Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz
    nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den
   Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG.
   Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen
   darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im
   Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer
   Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl.
   hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen
   Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht
   wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§
   160 ff. GWB eröffnet.
   Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter
   vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6MDSZ9
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils
   örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [45]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird
   (s. o. Ziffer VI.3.), sind u. a. die folgenden Bestimmungen zu
   beachten:
   § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. ()
   § 168 Entscheidung der Vergabekammer
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...)."
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   30/07/2020
References
   6. mailto:fp_open-house@nordost.aok.de?subject=TED
   7. http://www.aok-gesundheitspartner.de/nordost/arzneimittel/rabatt/index.html
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MDSZ9/documents
   9. mailto:fp_open-house@nordost.aok.de?subject=TED
  10. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
  11. mailto:fp_open-house@nordost.aok.de?subject=TED
  12. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
  13. mailto:fp_open-house@nordost.aok.de?subject=TED
  14. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
  15. mailto:fp_open-house@nordost.aok.de?subject=TED
  16. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
  17. mailto:fp_open-house@nordost.aok.de?subject=TED
  18. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
  19. mailto:fp_open-house@nordost.aok.de?subject=TED
  20. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
  21. mailto:fp_open-house@nordost.aok.de?subject=TED
  22. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
  23. mailto:fp_open-house@nordost.aok.de?subject=TED
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  25. mailto:fp_open-house@nordost.aok.de?subject=TED
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  27. mailto:fp_open-house@nordost.aok.de?subject=TED
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  29. mailto:fp_open-house@nordost.aok.de?subject=TED
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  31. mailto:fp_open-house@nordost.aok.de?subject=TED
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  33. mailto:fp_open-house@nordost.aok.de?subject=TED
  34. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
  35. mailto:fp_open-house@nordost.aok.de?subject=TED
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  37. mailto:fp_open-house@nordost.aok.de?subject=TED
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  39. mailto:fp_open-house@nordost.aok.de?subject=TED
  40. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
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  43. mailto:fp_open-house@nordost.aok.de?subject=TED
  44. http://www.aok-gesundheitspartner.de/
  45. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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