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Ausschreibung: Baustellenüberwachung - DE-Frankfurt am Main
Baustellenüberwachung
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Dokument Nr...: 363870-2020 (ID: 2020080309134283302)
Veröffentlicht: 03.08.2020
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  DE-Frankfurt am Main: Baustellenüberwachung
   2020/S 148/2020 363870
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
   Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
   Ort: Frankfurt am Main
   NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 60486
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Gleser, Martin
   E-Mail: [7]einkauf-online@deutschebahn.com
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bauüberwachungsleistungen: Erneuerung Eisenbahnüberführung (EÜ)
   Pestalozzistraße, Nierstein - Einbau Hilfsbrücken
   Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37171
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71521000 Baustellenüberwachung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU. Überwacht werden soll der Einbau
   von Hilfsbrücken der EÜ Pestalozzistraße in Nierstein (1.
   Bauabschnitt). Die EÜ liegt auf der zweigleisigen, elektrifizierten
   Strecke 3522 Nierstein - Oppenheim bei km 18,582. Auf Grund des
   fehlenden Planfeststellungsbeschlusses wird als Vorabmaßnahme nur die
   Hilfsbrücke eingebaut. Sperrpausen sind ab Dezember 2019 bis Mai 2020
   angemeldet.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/08/2019
   Ende: 30/06/2020
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2019/S 141-348523
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 19FEI37171
   Los-Nr.: 1
   Bezeichnung des Auftrags:
   Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   08/07/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR
   nur noch die Übermittlung von Angeboten/ Teilnahmeanträgen über das
   Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
   Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den
   unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/ Nachweisen folgende
   weitere Erklärungen/ Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/ Nachweise
   sind erst mit Angebotsabgabe abzugeben:
    Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/ den unten genannten
   weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden
   (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/
   verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei
   Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes
   einzelne Gemeinschaftsmitglied,
    DB Engineering & Consulting GmbH;
    LBM Worms;
    IMM Maidl & Maidl GmbH & Co. KG;
    DB Kommunikationstechnik GmbH;
    Vermessungsbüro Riemenschneider;
    IGH Ingenieurgesellschaft Grundbauinstitut.
   Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen,
   die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
   erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem
   Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
   Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
    Erklärung, dass der Bewerber/ Bieter den DB-Verhaltenskodex für
   Geschäftspartner
   ([10]http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads)
   oder die BME-Verhaltensrichtlinie
   ([11]https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_de
   utsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen
   vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird;
    Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und
   Korruptionsprävention;
    Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen
   Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
    Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
   Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15
   ff. AktG verbundenen Unternehmens:
   a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu
   beeinflussen;
   b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
   unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
   c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die
   Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
   Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise:
   Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
   Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
   Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant
   zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl
   berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
   Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/
   Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem
   Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
   Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
   Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer
   Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im
   Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren
   setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb
   zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im
   Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften
   ist zulässig.
   Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
   rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
   interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
   Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
   rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6
   Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
   Teilnahmeanträge zu beantworten.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   29/07/2020
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   71521000 Baustellenüberwachung
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
   Hauptort der Ausführung:
   Mainz
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU. Überwacht werden soll der Einbau
   von Hilfsbrücken der EÜ Pestalozzistraße in Nierstein (1.
   Bauabschnitt). Die EÜ liegt auf der zweigleisigen, elektrifizierten
   Strecke 3522 Nierstein - Oppenheim bei km 18,582. Auf Grund des
   fehlenden Planfeststellungsbeschlusses wird als Vorabmaßnahme nur die
   Hilfsbrücke eingebaut. Sperrpausen sind ab Dezember 2019 bis Mai 2020
   angemeldet.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 01/08/2019
   Ende: 30/06/2020
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Nachtrag 02: Mehraufwendungen BÜW Leistungen
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Die angemeldeten Mehrleistungen BÜW wurden erforderlich um den
   Projekterfolg zu wahren. Ein Wechsel des Auftraggebers auf Grund der
   Gewährleistung und der Dringlichkeit war nicht möglich.
    Zu Pos 1.: Der Mehraufwand für die Erstellung von zusätzlichen
   Sicherungsplänen ist gerechtfertigt. Die Fa. B+H hat falsche
   Sicherungspläne erstellt und dadurch war Mehraufwand der BÜW
   angefallen.
    Zu Pos.2.: Die BzS hat kurzfristig die Sicherungsart angepasst. So
   dass nun eine ATWS erforderlich wurde. Die ATWS konnte nicht von der
   beauftragen Sicherungsfirma SafeUsSecurity gestellt werden, so dass
   eine andere Sicherungsfirma (MBL) herangezogen werden musste. Die
   Einweisung, Absprache, Koordinierung usw., mit der eingesetzten
   Sicherungsfirma (MBL) ist als Mehraufwand gerechtfertigt.
    Zu Pos.3.: Die Betra Antragstellung für das Spleisen des TK-Kabels
   war im Auftrag des AN Bau (B+H Bau). Dieser hatte nicht das benötigte
   Personal, um die Anmeldung zu tätigen. Um die Fristen einzuhalten,
   musste die Betra-Antragstellung über die BÜW laufen. Der Mehraufwand
   ist gerechtfertigt.
    Zu Pos.4.: Durch Anordnung des ALV Oberbau müssen während der
   Bohrpfahlgründung Passschienen eingebaut werden. Für diese Arbeiten
   wird ein SFI OS benötigt. Der Mehraufwand des SFI OS und die Abstimmung
   hierzu mit dem Bau AN ist gerechtfertigt.
    Zu Pos.5.: Der Aus-, und Einbau der LST Schaltmittel war in der
   Ausschreibung zum Hauptvertag KIB nicht berücksichtigt. Zusätzliche
   Leistungen des Bau AN und der BÜW sind erforderlich geworden. Die
   Mehrleistungen der Personalstunden LST und EEA sind gerechtfertigt.
    Zu Pos.6.: Sowohl bei der Bohrpfahlgründung als auch beim
   Hilfsbrückeneinbau wurden zusätzliche Sperrpausen benötigt um den
   Projekterfolg zu wahren. Hierzu wurden zusätzliche BÜW-Leistungen
   erforderlich. Die zusätzlichen Sperrpausen im Angebot werden bestätigt.
   Der Mehraufwand ist gerechtfertigt.
    Zu Pos.7.: Während den Bohrpfahlarbeiten traten enorme
   Schwierigkeiten beim Baugrund auf. Der Bau AN drohte mit Nachträgen. Um
   Streitigkeiten und Nachträge abzuwenden war eine geotechnisches
   Gegengutachten erforderlich. Das Leistungsbild geotechnische BÜW gemäß
   Ausschreibung gab jedoch diese benötigte fachtechnische Erfahrung eines
   Gegengutachtens nicht wieder und hatte auch diese nicht im Auftrag. Ein
   anerkannter Baugrundgutachter musste herangezogen werden, um die
   Nachträge abzuwenden (geschätzt ca. 50 000 EUR) und um das
   Leistungsbild der geotechnischen BÜW zu ergänzen.
   Die Leistungen des Baugrundgutachters als Ergänzung des Leistungsbildes
   geotechnischer BÜW ist gerechtfertigt.
    Zu Pos.8.: Aufgrund eines Fehlers bei der Hilfsbrückenbestellung,
   konnten die Schienen im Gleis 6 nach Einbau der HB nicht montiert
   werden. Die falschen Rippenplatten mussten ersetzt werden. Hierzu waren
   zusätzliche Sperrpausen nötig. Die zusätzlichen Sperrpausen im Angebot
   werden bestätigt. Der Mehraufwand ist gerechtfertigt.
   VII.2.3)Preiserhöhung
References
   7. mailto:einkauf-online@deutschebahn.com?subject=TED
   8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:348523-2019:TEXT:DE:HTML
  10. http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads
  11. https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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