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Ausschreibung: Baustellenüberwachung - DE-Frankfurt am Main
Baustellenüberwachung
Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Dokument Nr...: 363870-2020 (ID: 2020080309134283302)
Veröffentlicht: 03.08.2020
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DE-Frankfurt am Main: Baustellenüberwachung
2020/S 148/2020 363870
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gleser, Martin
E-Mail: [7]einkauf-online@deutschebahn.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bauüberwachungsleistungen: Erneuerung Eisenbahnüberführung (EÜ)
Pestalozzistraße, Nierstein - Einbau Hilfsbrücken
Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37171
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU. Überwacht werden soll der Einbau
von Hilfsbrücken der EÜ Pestalozzistraße in Nierstein (1.
Bauabschnitt). Die EÜ liegt auf der zweigleisigen, elektrifizierten
Strecke 3522 Nierstein - Oppenheim bei km 18,582. Auf Grund des
fehlenden Planfeststellungsbeschlusses wird als Vorabmaßnahme nur die
Hilfsbrücke eingebaut. Sperrpausen sind ab Dezember 2019 bis Mai 2020
angemeldet.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/08/2019
Ende: 30/06/2020
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2019/S 141-348523
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 19FEI37171
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
08/07/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR
nur noch die Übermittlung von Angeboten/ Teilnahmeanträgen über das
Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den
unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/ Nachweisen folgende
weitere Erklärungen/ Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/ Nachweise
sind erst mit Angebotsabgabe abzugeben:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/ den unten genannten
weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden
(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/
verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei
Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes
einzelne Gemeinschaftsmitglied,
DB Engineering & Consulting GmbH;
LBM Worms;
IMM Maidl & Maidl GmbH & Co. KG;
DB Kommunikationstechnik GmbH;
Vermessungsbüro Riemenschneider;
IGH Ingenieurgesellschaft Grundbauinstitut.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen,
die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros
erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem
Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche
Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/ Bieter den DB-Verhaltenskodex für
Geschäftspartner
([10]http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads)
oder die BME-Verhaltensrichtlinie
([11]https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_de
utsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen
vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird;
Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und
Korruptionsprävention;
Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen
Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15
ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu
beeinflussen;
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein
Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant
zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl
berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/
Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem
Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer
Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im
Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren
setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb
zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im
Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften
ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so
rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung
interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der
Teilnahmeanträge zu beantworten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/07/2020
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Hauptort der Ausführung:
Mainz
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU. Überwacht werden soll der Einbau
von Hilfsbrücken der EÜ Pestalozzistraße in Nierstein (1.
Bauabschnitt). Die EÜ liegt auf der zweigleisigen, elektrifizierten
Strecke 3522 Nierstein - Oppenheim bei km 18,582. Auf Grund des
fehlenden Planfeststellungsbeschlusses wird als Vorabmaßnahme nur die
Hilfsbrücke eingebaut. Sperrpausen sind ab Dezember 2019 bis Mai 2020
angemeldet.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/08/2019
Ende: 30/06/2020
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Nachtrag 02: Mehraufwendungen BÜW Leistungen
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die angemeldeten Mehrleistungen BÜW wurden erforderlich um den
Projekterfolg zu wahren. Ein Wechsel des Auftraggebers auf Grund der
Gewährleistung und der Dringlichkeit war nicht möglich.
Zu Pos 1.: Der Mehraufwand für die Erstellung von zusätzlichen
Sicherungsplänen ist gerechtfertigt. Die Fa. B+H hat falsche
Sicherungspläne erstellt und dadurch war Mehraufwand der BÜW
angefallen.
Zu Pos.2.: Die BzS hat kurzfristig die Sicherungsart angepasst. So
dass nun eine ATWS erforderlich wurde. Die ATWS konnte nicht von der
beauftragen Sicherungsfirma SafeUsSecurity gestellt werden, so dass
eine andere Sicherungsfirma (MBL) herangezogen werden musste. Die
Einweisung, Absprache, Koordinierung usw., mit der eingesetzten
Sicherungsfirma (MBL) ist als Mehraufwand gerechtfertigt.
Zu Pos.3.: Die Betra Antragstellung für das Spleisen des TK-Kabels
war im Auftrag des AN Bau (B+H Bau). Dieser hatte nicht das benötigte
Personal, um die Anmeldung zu tätigen. Um die Fristen einzuhalten,
musste die Betra-Antragstellung über die BÜW laufen. Der Mehraufwand
ist gerechtfertigt.
Zu Pos.4.: Durch Anordnung des ALV Oberbau müssen während der
Bohrpfahlgründung Passschienen eingebaut werden. Für diese Arbeiten
wird ein SFI OS benötigt. Der Mehraufwand des SFI OS und die Abstimmung
hierzu mit dem Bau AN ist gerechtfertigt.
Zu Pos.5.: Der Aus-, und Einbau der LST Schaltmittel war in der
Ausschreibung zum Hauptvertag KIB nicht berücksichtigt. Zusätzliche
Leistungen des Bau AN und der BÜW sind erforderlich geworden. Die
Mehrleistungen der Personalstunden LST und EEA sind gerechtfertigt.
Zu Pos.6.: Sowohl bei der Bohrpfahlgründung als auch beim
Hilfsbrückeneinbau wurden zusätzliche Sperrpausen benötigt um den
Projekterfolg zu wahren. Hierzu wurden zusätzliche BÜW-Leistungen
erforderlich. Die zusätzlichen Sperrpausen im Angebot werden bestätigt.
Der Mehraufwand ist gerechtfertigt.
Zu Pos.7.: Während den Bohrpfahlarbeiten traten enorme
Schwierigkeiten beim Baugrund auf. Der Bau AN drohte mit Nachträgen. Um
Streitigkeiten und Nachträge abzuwenden war eine geotechnisches
Gegengutachten erforderlich. Das Leistungsbild geotechnische BÜW gemäß
Ausschreibung gab jedoch diese benötigte fachtechnische Erfahrung eines
Gegengutachtens nicht wieder und hatte auch diese nicht im Auftrag. Ein
anerkannter Baugrundgutachter musste herangezogen werden, um die
Nachträge abzuwenden (geschätzt ca. 50 000 EUR) und um das
Leistungsbild der geotechnischen BÜW zu ergänzen.
Die Leistungen des Baugrundgutachters als Ergänzung des Leistungsbildes
geotechnischer BÜW ist gerechtfertigt.
Zu Pos.8.: Aufgrund eines Fehlers bei der Hilfsbrückenbestellung,
konnten die Schienen im Gleis 6 nach Einbau der HB nicht montiert
werden. Die falschen Rippenplatten mussten ersetzt werden. Hierzu waren
zusätzliche Sperrpausen nötig. Die zusätzlichen Sperrpausen im Angebot
werden bestätigt. Der Mehraufwand ist gerechtfertigt.
VII.2.3)Preiserhöhung
References
7. mailto:einkauf-online@deutschebahn.com?subject=TED
8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:348523-2019:TEXT:DE:HTML
10. http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads
11. https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf
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