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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Berlin
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 363865-2020 (ID: 2020080309130583207)
Veröffentlicht: 03.08.2020
*
DE-Berlin: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2020/S 148/2020 363865
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Friedrichstrasse 71 / Q206
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Die Autobahn GmbH des Bundes Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle@autobahn.de
Fax: +49 30-403680810
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.autobahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH im Bundeseigentum
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige
Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer
Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erbringung von Microsoft Consulting Services
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer soll die Autobahn GmbH des Bundes beim Aufbau einer
sicheren und arbeitsfähigen Microsoft Azure Umgebung, sowie der
Implementation des Active Directory unterstützen. Bestandteile sind
Consulting Leistungen zum Aufbau eines Active Directorys on-Prem, sowie
ein Azure Active Directory und Gestaltung der Microsoft Azure als Cloud
Infrastruktur unter Berücksichtigung von Governance, Datenschutz und
Informationssicherheit.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Autobahn GmbH verwendet im Rahmen des Aufbaus der IT-Architektur,
Microsoft Enterprise Modelle und hier insbesondere die Cloud Services
unter Microsoft Azure. Damit sichergestellt werden kann, dass die zu
schaffende Microsoft-Umgebung mit der sich aus den laufenden Vergaben
V1 und V4 ergebende Systemlandschaft kompatibel ist und den
datenschutzrechtlichen sowie informationssicherheitsrelevanten
Parametern gerecht wird, werden, insbesondere während der
Implementationsphase, weitere Unterstützungsleistungen erforderlich.
Der Auftragnehmer soll die Autobahn GmbH des Bundes beim Aufbau einer
sicheren und arbeitsfähigen Microsoft Azure Umgebung, sowie der
Implementation des Active Directory unterstützen. Bestandteile sind
Consulting Leistungen zum Aufbau eines Active Directorys on-Prem, sowie
ein Azure Active Directory und Gestaltung der Microsoft Azure als Cloud
Infrastruktur unter Berücksichtigung von Governance, Datenschutz und
Informationssicherheit.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Der Auftrag kann nur von einem Wirtschaftsteilnehmer, nämlich der
Microsoft Consulting Services (Microsoft Deutschland GmbH) als
Hersteller des Ausgangsproduktes erbracht werden, weil aus
technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und wegen des
Schutzes von ausschließlichen Rechten.
Nur die Microsoft Consultants verfügen über die notwendigen
Tiefenkenntnisse, um die Autobahn GmbH hinsichtlich der erforderlichen
Gestaltung des Azure Deployment und der notwendigen
Datenschutzanforderungen qualitativ ausreichend zu beraten. Andere
Dienstleister verfügen nicht über das nötige und erforderliche Wissen,
da Microsoft dieses Wissen in der benötigten Tiefe nicht weitergibt.
Bei diesen Informationen handelt es sich um Interna, die
Betriebsgeheimnisse in den Lösungen darstellen. Über diese
Informationen verfügt kein anderer Anbieter.
Auch verfügt nur Microsoft Consulting Services über das nötige
Spezialwissen, um die Anforderungen an die kurzfristige Verfügbarkeit
der Leistung zu gewährleisten. Aufgrund der hohen Kritikalität im
IT-Umfeld der Autobahn GmbH besteht nämlich die Anforderung, eine sehr
hohe Verfügbarkeit des Gesamtsystems zu erzielen. Die maximalen
Ausfallzeiten im Bereich der Windows basierten Kernkomponenten der
zentralisierten IKT-Systeme der Autobahn GmbH betragen 1 bis max. 4
Stunden. Im Rahmen von bestimmten Situationen müssen diese
Verfügbarkeitsanforderungen unbedingt gewährleistet werden. Nach der
Erfahrung der Autobahn GmbH ist nur die Microsoft Consulting Services
in der Lage, diese Anforderungen zu erfüllen. Im Störungsfall können
diese Anforderungen nur durch den Zugriff des Herstellers und dessen
Zugriffsmöglichkeiten auf die Produktentwickler erfüllt werden. Der
Umweg über Drittanbieter führt zu nicht vertretbaren zusätzlichen
Verzögerungen. Diese Annahmen haben sich in der Vergangenheit
bestätigt. Insbesondere die Vorteile des direkten Zugriffs auf die
Microsoft internen Ressourcen (z. B. Entwicklungsabteilung, usw.) und
die schnelle Bereitstellung von sogenannten private Hotfixes für die
Autobahn GmbH haben sich in der Vergangenheit als essentiell für die
Erfüllung der dargestellten Anforderungen gezeigt.
Des Weiteren kann nur die Microsoft Consulting Services als
Hersteller den erforderlichen technischen Support in der
erforderlichen Qualität und Umfang für die Leistungen stellen. Die im
Rahmen der MCS-Offerings erarbeiteten Konzepte werden im Betrieb
unterbrechungsfrei durch den Support von Microsoft Services
unterstützt. Die Prozesse sind nahtlos aufeinander abgestimmt. Mehr als
150 Mitarbeiter von Microsoft Services (Consulting und Support)
weltweit wurden für Cloud Cybersecurity speziell geschult. Kein anderer
Anbieter kann auf einen solch umfassenden Pool zurückgreifen.
Schließlich kann der Auftrag auch wegen des erforderlichen Schutzes von
ausschließlichen Rechten nur von der Microsoft Consulting Services
erbracht werden. Denn die entwickelte IP insbesondere im Cloud
Cybersecurity Umfeld, inklusive des notwendigen Wissens über den
Quellcode der Microsoft Produkte, wird nur durch Microsoft Services
gehalten und weiterentwickelt.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
29/07/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Microsoft Deutschland GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt-Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499561
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von
10 Kalendertagen zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, zu stellen
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/07/2020
References
6. mailto:vergabestelle@autobahn.de?subject=TED
7. http://www.autobahn.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
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