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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Düsseldorf
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Dokument Nr...: 363773-2020 (ID: 2020080309123483109)
Veröffentlicht: 03.08.2020
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DE-Düsseldorf: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 148/2020 363773
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH als
Treuhänder der Stadt Münster
Postanschrift: Fritz-Vomfelde-Str. 10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Harald Koops als Kontakt der Stadt Münster
E-Mail: [6]koops@stadt-muenster.de
Telefon: +49 2514922-540
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.muenster.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY6AD6SB/document
s
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH
Postanschrift: Fritz-Vomfelde-Str. 10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Corinna Schwöbel
E-Mail: [9]corinna.schwoebel@nrw-urban.de
Telefon: +49 231341-127
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]https://www.nrw-urban.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY6AD6SB
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Stadt- und Standortentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung einer 5-Gruppen-Kindertageseinrichtung im Oxford-Quartier in
Münster-Gievenbeck
Referenznummer der Bekanntmachung: ZV 20-068
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Münster ist eine junge, wachsende Stadt, so dass sich für die
Kindertageseinrichtungen seit Jahren ebenfalls wachsenden
Kinderbetreuungsbedarf ergeben. Allein auf der Konversionsfläche
Oxford, das künftige Oxford-Quartier, sollen in den nächsten acht
Jahren insgesamt 1 200 Wohnungen errichtet werden. Der dadurch
entstehende Bedarf an Betreuungsplätzen wird sich mit dem Fortschreiben
der Wohnraumfertigstellung kontinuierlich erhöhen und soll standortnah
gedeckt werden.
Die Stadt Münster plant auf dem Gelände des Oxford-Quartiers in Münster
Gievenbeck, den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit 5 Gruppen. Dazu
kommen Freiflächen für die Außenspielfläche sowie Stellplätze für
Fahrräder, Tretroller und Laufräder. Da der Bildung eine hohe Bedeutung
als Standortfaktor zukommt, sollen öffentliche Bildungsbauten im neuen
Quartier auch durch eine entsprechende architektonische Figur
bestechen.
Die zu planende Bruttogrundfläche beträgt in etwa 1 200 m^2. Für die
Baumaßnahme wird ein Kostenrahmen (KG 300 und 400) in Höhe von brutto 2
490 000 EUR angenommen und bei den Außenanlagen (KG 500) in Höhe von
brutto 230 000 EUR. Das Budget ist bei der Bearbeitung der
Wettbewerbsaufgabe zu berücksichtigen. Unterschreitungen des
Projektbudgets werden begrüßt. Der Baubeginn ist für Sommer 2023 und
die Übergabe Ende 2024 geplant.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15
Teilnehmern nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren
vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Teams aus Architekten und
Landschaftsarchitekten. Architekten und Landschaftsarchitekten müssen
also zwingend einen gemeinsamen Wettbewerbsbeitrag einreichen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass der Bewerber
als Architekt bzw. Landschaftsarchitekt teilnahmeberechtigt ist.
Die Stadt Münster erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb
zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Rahmen eines
Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern einen der Preisträger mit
der Realisierung des Wettbewerbs (Leistungsbild Objektplanung Gebäude
und Innenräume, gem. §§ 34 HOAI ff. und Leistungsbild Freianlagen, gem.
§§ 38 HOAI ff.)zu beauftragen, stufenweise nach Leistungsphasen
und/oder zu realisierenden Bauabschnitten, jeweils mindestens jedoch
die Leistungsphasen 2-5 nach §§ 34 (Objektplanung) und §§ 38
(Freianlagen) HOAI ff.
Die Ausloberin ist verpflichtet, im Fall der beabsichtigten weiteren
Beauftragung ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach
§17 VgV zunächst unter Beteiligung des ersten Preisträgers
durchzuführen. Sofern mit dem ersten Preisträger keine Einigung
zustande kommt, werden die Verhandlungen mit allen Preisträgern
fortgesetzt.
Das Wettbewerbsergebnis fließt dabei mit einer erheblichen Gewichtung
in das Verhandlungsverfahren ein (Wettbewerbsergebnis = 45 %).
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der
Bewerbungsfrist bis zum 31.8.2020, 15 Uhr ein Teilnahmeantrag
eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des
Teilnahmeantrags über den vorgeschriebenen Submissionskanal der
Vergabeplattform. Für den Teilnahmeantrag ist das zur Verfügung
gestellte Formular zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise
enthalten:
Eigenerklärung zur Bestätigung der Bedingungen zur Teilnahme am
Verfahren;
Name des Bewerbers (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen
sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
Kontaktdaten (Büroanschrift, Name des Ansprechpartners mit
Telefonnummer und E-Mail-Anschrift) sowie Nennung des bevollmächtigten
Vertreters;
Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auslosung am
Wettbewerb teilnehmen wird;
Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung
Architekt bzw. Landschaftsarchitekt (Kammernachweis);
Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und § 4 Abs. 2 RPW
2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw.
Nachunternehmer);
Nennung der natürlichen Person, die den Teilnahmeantrag ausgefüllt
hat;
Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (1,5
Mio. für Personenschäden und 1,0 Mio. für Sach- und Vermögensschäden,
jeweils 2-Fach maximiert und nicht älter als 6 Monate).
Sofern die Deckungssummen nicht ausreichend sind genügt die Aufstockung
der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall.
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein
zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013
vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer
der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, ob o. g.
Ausschlussgründe vorliegen, und in Zweifelsfällen innerhalb einer
angemessenen Nachfrist einen zulässigen Nachweis einzureichen. Die
vorgenannten Ausschlussgründe gelten für das gesamte Verfahren bis zur
Auftragserteilung.
Eine Nennung von Referenzen ist für das Wettbewerbsverfahren nicht
notwendig.
Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich.
Eine solche muss ebenfalls bereits im Teilnahmeantrag benannt werden.
Sofern die Anforderungen nicht erfüllt werden können führt dies zum
sofortigen formalen Ausschluss aus dem Verfahren.
Das Einreichen des Teilnahmeantrags per Fax, Mail, postalisch oder über
die Kommunikationsfunktion ist unzulässig und führt zum sofortigen
formalen Ausschluss.
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 10
Wettbewerbsteilnehmern sowie 3 weiteren Bewerbern als potentiellen
Nachrückern nach dem im Bewerbermemorandum beschriebenen Verfahren.
Fünf Büros werden von der Ausloberin gesetzt.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die nach den
Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zum Führen der
Berufsbezeichnung Architekt/-in bzw. Landschaftsarchitekt/-in
berechtigt sind. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht
gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG
Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz
in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem
Geschäftszweck Architektenleistungen gehören, wenn sie einen
bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder
personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die
so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine
Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in
anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist
von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften
natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn
jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen
und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen
Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer
Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb
teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten
der Beteiligten zur Folge.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Architekten Wannenmacher + Möller GmbH, Bielefeld
Architekturbüro Thiel, Münster
architektur-werk-stadt, Paderborn
kbg architekten, Oldenburg
MS Plus Architekten, Münster
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt,
wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
Städtebauliche und architektonische Qualität;
Raumprogramm und Funktionalität;
Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten).
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/08/2020
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
Tag: 13/10/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme
einen Gesamtbetrag in Höhe von 32 600,00 EUR inkl. MwSt. zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 13 000,00 EUR;
2. Preis: 8 200,00 EUR;
3. Preis: 4 900,00 EUR;
2 Anerkennungen à: 3 250,00 EUR.
Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der
Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der
gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Stephan Aumann, Konversionsmanager (Stadt Münster)
Stephan Brinktrine, Bezirksbürgermeister BV West (Stadt Münster)
Robin Denstorff, Stadtbaurat und Dezernen für Planung, Bau und
Wirtschaft (Stadt Münster)
Gerhard Joksch, Bürgermeister und Politischer Vertreter der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Jürgen Reuter, Politischer Vertreter der FDP-Fraktion
Sabine Trockel, Amtsleiterin Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
(Stadt Münster)
Beate Burhoff-Dömer, Architektin (Münster)
Prof. Dr.-Ing. Volker Droste, Architekt (Oldenburg)
Harald Koops, Architekt und Fachstellenleiter Amt für
Immobilienmanagement (Stadt Münster)
Gerd Lorber, Architekt (Köln)
Bernhard Niehoff, Architekt (Gronau)
Oliver Platz, Architekt (Bremen)
Martin Ritz-Rahman, Architekt (Düsseldorf)
Reiner Thiel, Landschaftsarchitekt (Münster)
Birgit Westphal, Architektin (Bremen)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom
Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrags um Teilnahme am Wettbewerb
zu bewerben. Der Teilnahmeantrag steht zusammen mit dem
Bewerbermemorandum kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe
EU-Bekanntmachung Abschnitt I.3. Kommunikation) zum Download zur
Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1. geforderten
Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich
digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff. IV.2.2.
genannten Termin einzureichen. Bewerbungen, die verspätet eingehen,
können nicht berücksichtigt werden.
2. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit
dem Teilnahmeantrag ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit
Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen
Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der
bevollmächtigten Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder
gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle
Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird. Im Falle von
Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise zur
Berufshaftpflichtverischerung von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft abzugeben. Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen
Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum
Ausschluss vom Vergabeverfahren.
3. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist
allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
4. Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform
[12]www.vergabe.nrw.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 6
Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform eingehen.
Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail
können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung
nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für
alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter
Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
5. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig
elektronisches Verfahren. Für den Upload der Unterlagen ist
ausschließlich der eingerichtete Submissionskanal der Vergabeplattform
zu verwenden. Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs dürfen in keinem
Falle per Mail, Fax, postalisch oder über die Kommunikationsfunktion
zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden
können. Verstöße gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der
Unterlagen, führen zum sofortigen formalen Ausschluss.
6. Bewerbungen dürfen nicht doppelt eingereicht werden. Sofern die
Bewerbung eines Büros doppelt vorliegt wird dies als Betrugsversuch
gewertet, da eine höhere Chance bei der Auslosung vorliegt. Bitte
achten Sie darauf, dass Ihre Bewerbung nicht doppelt eingereicht wird.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6AD6SB
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der
Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer- Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514-110
Fax: +49 2514112-165
Internet-Adresse: [13]https://www.brd.nrw.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1. genannten
Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung
gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich,
wenn der Auftraggeber die im anschließenden Verhandlungsverfahren
unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen
Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder
auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Nach § 160
Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Auslobungsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist für die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/07/2020
References
6. mailto:koops@stadt-muenster.de?subject=TED
7. http://www.muenster.de/
8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY6AD6SB/documents
9. mailto:corinna.schwoebel@nrw-urban.de?subject=TED
10. https://www.nrw-urban.de/
11. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY6AD6SB
12. http://www.vergabe.nrw.de/
13. https://www.brd.nrw.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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