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Ausschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen - DE-Mühlhausen
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Textilabfall
Dokument Nr...: 363392-2020 (ID: 2020080309102482756)
Veröffentlicht: 03.08.2020
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  DE-Mühlhausen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
   2020/S 148/2020 363392
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis
   Postanschrift: Bonatstraße 50
   Ort: Mühlhausen
   NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
   Postleitzahl: 99974
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis
   E-Mail: [6]info@abfallwirtschaft-uhk.de
   Telefon: +49 36018-01777
   Fax: +49 36018-01778
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.abfallwirtschaft-uhk.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=342978
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=342978
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verwertung von Alttextilien und Schuhen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis
   Referenznummer der Bekanntmachung: EU 1/2020 AWB
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Verwertung von Alttextilien und Schuhen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 330 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   19620000 Textilabfall
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Aemilienhäuser Straße 59
   99974 Mühlhausen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis beabsichtigt die
   Vergabe von Transport- und Verwertungsleistungen hinsichtlich der vom
   Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis im Unstrut-Hainich-Kreis
   eingesammelten Alttextilien und Schuhe (nachfolgend aus
   Vereinfachungsgründen als Alttextilien bezeichnet). Der Auftrag
   umfasst insbesondere:
    Gestellung und Unterhaltung geeigneter Sammelcontainer an der
   Umladestation (Anschrift: Aemilienhäuser Straße 59, 99974 Mühlhausen)
   des Abfallwirtschaftsbetriebs Unstrut-Hainich-Kreis für den Transport
   zu Verwertungsanlagen;
    regelmäßige Entleerung der Sammelcontainer;
    Transport der Alttextilien zu einer Sortier- oder Verwertungsanlage;
    Sortierung der Altextilien, soweit möglich und notwendig;
    Rückführung der Alttextilien in den Wirtschaftskreislauf, soweit
   möglich;
    Stoffliche Verwertung der Alttextilien, soweit möglich;
    Ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung etwaiger nicht
   wiederverwendbarer und nicht verwertbarer Alttextilien sowie von
   Fremdstoffen (Fehlwürfe).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 330 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2021
   Ende: 31/12/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich, wenn er nicht vom Abfallwirtschaftsbetrieb
   Unstrut-Hainich-Kreis bis zum 30.9.2021 mit Wirkung zum 31.12.2021
   gekündigt wird, um ein Jahr bis zum 31.12.2022 und wiederum um ein
   weiteres Jahr bis zum 31.12.2023, wenn er nicht bis zum 30.9.2022 durch
   den Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis mit Wirkung zum
   31.12.2022 gekündigt wird.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Auszug aus dem Handels- oder Firmenregister;
    Gewerbeanmeldung;
    Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB;
    Eigenerklärung über Gruppen- oder Konzernzugehörigkeit des Bieters.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Eigenerklärung zum Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, soweit dieser
   Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
   sind;
    Eigenerklärung zu den jahresdurchschnittlich beschäftigten
   Arbeitskräften bezogen auf die letzten 3 abgeschlossnen Geschäftsjahre;
    Nachweis einer angemessenen Umwelt- und einer
   Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden
   (Mindestdeckungssumme: 2 500 000,00 EUR je Schadensereignis) und
   Sachschäden (Mindestdeckungssumme: 1 000 000,00 EUR je
   Schadensereignis).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Eigenerklärung zur Erbringung von mindestens 3 Leistungen, die mit
   der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, bezogen auf die letzten
   3 Geschäftsjahre;
    Nachweis der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56
   Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Sammeln, Befördern, Lagern,
   Behandeln, Verwerten und Handeln von Bekleidung und Textilien oder eine
   gleichwertige Bescheinigung;
    Leistungskonzept zur beabsichtigten Durchführung der
   ausschreibungsgegenständlichen Leistungen, wobei das Leistungskonzept,
   dass der Prüfung und Plausibilität einer ordnungsgemäßen
   Leistungserbringung dient, in aussagekräftiger Form die vorgesehenen
   Schritte zur Leistungserbringung  inbesondere Gestellung der
   Sammelcontainer an der Umladestation des Abfallwirtschaftsbetriebes
   Unstrut-Hainich-Kreis, Transport, Sortierung, stoffliche Verwertung
   sowie Absatzwege  darzustellen hat;
    aussagekräftige Darstellung der zur Erbringung von Leistungen des
   Transportes und der Verwertung von Alttextilien im Unternehmen
   vorhandenen Ressourcen (Fahrzeuge, an der Umladestation des
   Abfallwirtschaftsbetriebes Unstrut-Hainich-Kreis bereitzustellende
   Sammelcontainer, Anlagen und technische Einrichtungen, Personal);
    Anzeige gem. § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz;
    Immisionsschutzrechtliche Genehmigung für Bau und Betrieb von Anlagen
   zur Lagerung und Behandlung von Abfällen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Auf gesondertes Verlangen des Abfallwirtschaftsbetriebes
   Unstrut-Hainich-Kreis sind vom Bestbieter folgende Nachweise gem.
   Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) vorzulegen:
    Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit
   (§§ 10 und 12 Abs. 2 THürVgG);
    Verpflichtungen nach  § 12 und 15  Nachunternehmereinsatz, § 17
   ThürVgG  Kontrollen, § 18 ThürVgG  Sanktionen;
    Verpflichtungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12
   Abs. 2 ThürVgG).
   Bei Einsatz von Nachunternehmern zuätzlich:
    Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt
   und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG);
    Verpflichtungen des Nachunternehmers zur Beachtung der
   ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/09/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/10/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 03/09/2020
   Ortszeit: 12:01
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Thüiringen beim
   Thüringer Landesverwaltungsamt
   Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
   Ort: Weimar
   Postleitzahl: 99423
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalt einer First von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 ABs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachunng benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   29/07/2020
References
   6. mailto:info@abfallwirtschaft-uhk.de?subject=TED
   7. https://www.abfallwirtschaft-uhk.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=342978
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=342978
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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