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Ausschreibung: Internet-Telefondienste - DE-Saarbrücken
Internet-Telefondienste
Dokument Nr...: 363311-2020 (ID: 2020080309100182689)
Veröffentlicht: 03.08.2020
*
  DE-Saarbrücken: Internet-Telefondienste
   2020/S 148/2020 363311
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: CISPA  Helmholtz-Zentrum für
   Informationssicherheit gGmbH
   Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
   Ort: Saarbrücken
   NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
   Postleitzahl: 66123
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Abteilung Beschaffungen/Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergaben@cispa.saarland
   Telefon: +49 68130271900
   Fax: +49 68130271942
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://cispa.saarland/de/
   Adresse des Beschafferprofils:
   [8]https://cispa.saarland/de/about/organization/procurement/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHKYY0Y/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHKYY0Y
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Großforschungszentrum; Klassischer öffentlicher Auftraggeber
   gemäß § 99 Nr. 2 lit. a) GWB
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Teil der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
   Forschungszentren
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Offenes Verfahren zur Dienstleistung VoIP Anbieter
   Referenznummer der Bekanntmachung: 79_2020
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64215000 Internet-Telefondienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das CISPA beabsichtigt die Beauftragung eines VoIP Anbieters.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
   Hauptort der Ausführung:
   CISPA  Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit gGmbH
   Stuhlsatzenhaus 5
   66123 Saarbrücken
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das CISPA beabsichtigt die Beauftragung eines VoIP Anbieters.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Kalenderjahre und beginnt mit
   Zuschlagserteilung. Einer Kündigung bedarf es insoweit nicht. Der AG
   kann den Vertrag einseitig einmal um ein Vertragsjahr verlängern. Die
   Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist jeweils 3 Monate vor Ablauf
   eines Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale
   Vertragslaufzeit ist damit auf 4 Jahre beschränkt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Einzureichende Unterlagen:
    Eigenerklärung zur Eignung/alternativ die Einheitlich Europäische
   Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
   vorzulegen): Der Bewerber/Bieter hat die Eigenerklärung zur Eignung
   oder Alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
   vollständig auszufüllen und dem Angebot hinzuzufügen;
    Eignungsleihe_Unterauftrag_OPTIONAL. (mit dem Angebot vorzulegen):
   Sofern der Bieter Bewerber beabsichtigt, eine Eignungsleihe zu
   betreiben, muss das Formular Eignungsleihe_Unterauftrag vollständig
   ausgefüllt mit dem Angebot/der Bewerbung übermittelt werden;
    Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer_OPTIONAL (mit dem Angebot
   vorzulegen): Sofern der Bieter/Bewerber beabsichtigt, sich einer
   Unterauftragnehmerschaft zu bedienen, müssen die Formulare
   Eignungsleihe_Unterauftrag und Verpflichtungserklärung
   Unterauftragnehmer sowie die Eigenerklärung des Nachunternehmers
   vollständig ausgefüllt mit dem Angebot/der Bewerbung übermittelt
   werden;
    Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft_OPTIONAL (mit dem
   Angebot vorzulegen): Sofern der Bieter/Bewerber eine
   Bewerber-/Bietergemeinschaft eingeht, ist dem Antrag/Angebot zwingend
   die Verpflichtungserklärung_Bewerber-Bietergemeinschaft, vollständig
   ausgefüllt, beizufügen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Einzureichende Unterlagen:
    Aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen
   Finanzamt (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der
   Bewerber/Bieter hat seinem Teilnahmeantrag/Angebot eine Bescheinigung
   in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) vom zuständigen
   Finanzamt hinzuzufügen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/09/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/11/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 03/09/2020
   Ortszeit: 10:05
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
   unberührt.
   Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
   Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
   der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
   frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
   informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
   die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist.
   Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach
   Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das
   E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
   und Bewerber kommt es nicht an.
   Bekanntmachungs-ID: CXS0YHKYY0Y
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammer des Bundes beim
   Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 2289499-0
   Fax: +49 2289499-163
   Internet-Adresse:
   [12]https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabek
   ammern.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: CISPA  Helmholtz-Zentrum für
   Informationssicherheit gGmbH
   Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
   Ort: Saarbrücken
   Postleitzahl: 66123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergaben@cispa.saarland
   Telefon: +49 68130271900
   Fax: +49 68130271942
   Internet-Adresse: [14]https://cispa.saarland/de/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertragsnach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
   unberührt.
   Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
   Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
   der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
   frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
   informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
   die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist.
   Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach
   Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das
   E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
   und Bewerber kommt es nicht an.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: CISPA  Helmholtz-Zentrum für
   Informationssicherheit gGmbH
   Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
   Ort: Saarbrücken
   Postleitzahl: 66123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [15]vergaben@cispa.saarland
   Telefon: +49 68130271900
   Fax: +49 68130271942
   Internet-Adresse: [16]https://cispa.saarland/de/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   29/07/2020
References
   6. mailto:vergaben@cispa.saarland?subject=TED
   7. https://cispa.saarland/de/
   8. https://cispa.saarland/de/about/organization/procurement/
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHKYY0Y/documents
  10. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHKYY0Y
  11. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  12. https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
  13. mailto:vergaben@cispa.saarland?subject=TED
  14. https://cispa.saarland/de/
  15. mailto:vergaben@cispa.saarland?subject=TED
  16. https://cispa.saarland/de/
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