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Ausschreibung: Bauarbeiten - DE-Waiblingen
Bauarbeiten
Dokument Nr...: 362399-2020 (ID: 2020080309034381780)
Veröffentlicht: 03.08.2020
*
DE-Waiblingen: Bauarbeiten
2020/S 148/2020 362399
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rems-Murr-Kreis, Landkreis
Postanschrift: Alter Postplatz 10
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71332
Land: Deutschland
E-Mail: [6]t.demand@rems-murr-kreis.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.rems-murr-kreis.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bauträgerkaufvertrag Rötestraße in Waiblingen Neues
Verwaltungsgebäude
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Rems-Murr-Kreis beabsichtigt am Verwaltungsstandort Waiblingen in
der Rötestraße einen zweiten Verwaltungsstandort zu errichten.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Hauptort der Ausführung:
Waiblingen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Rems-Murr-Kreis beabsichtigt am Verwaltungsstandort Waiblingen eine
Reduzierung von 10 auf 2 Verwaltungsstandorte. Neben einem
Erweiterungsbau auf der Tiefgarage am Alten Postplatz 10 (seit Jahren
im Eigentum des Rems-Murr-Kreises) soll in der Rötestraße der zweite
Verwaltungsstandort errichtet werden. Der Rems-Murr-Kreis beabsicht
daher ein Grundstück mit einem Bürokomplex (Verwaltungsgebäude) in der
Rötestraße von der Kreisbaugesellschaft Waiblingen mbH zu erwerben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Es wird auf Ziffer VI.3) Zusätzliche Angaben" verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
Es wird auf Ziffer VI.3) Zusätzliche Angaben" verwiesen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
29/07/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Kreisbaugesellschaft Waiblingen mbH
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine
freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB.
Der Rems-Murr-Kreis vertritt die Auffassung, dass der Erwerb des
Grundstücks in der Rötestraße in Waiblingen mit einem Bürokomplex
(Verwaltungsgebäude) in Form eines Bauträgerkaufvertrages von der
Kreisbaugesellschaft Waiblingen mbH nicht in den Anwendungsbereich des
4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen fällt. Der
geplante Erwerb des Grundstücks ist gemäß dem Ausnahmetatbestand nach §
107 Abs. 1 Nr. 2 GWB vergaberechtsfrei. Da der Rems-Murr-Kreis weder im
Detail Einfluss auf das zu errichtende Gebäude noch auf die zugrunde
liegende Planungskonzeption des Bauwerks genommen hat, liegt kein
vergabepflichtiger Bestellbau, sondern ein vergaberechtsfreies
Grundstücksgeschäft vor.
Ungeachtet dessen ist nach Auffassung des Rems-Murr-Kreises vorliegend
ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 EU Abs. 3
Nr. 3 Satz 2 lit. c) VOB/A und in diesem Rahmen Verhandlungen
ausschließlich mit der Kreisbaugesellschaft Waiblingen mbH zulässig.
Das Ergebnis einer aktuell durchgeführten und dokumentierten
Markterkundung hat ergeben, dass für die Realisierung eines zweiten
Verwaltungsstandortes des Rems-Murr-Kreises in Waiblingen unter
Zugrundelegung der objektiven und sachbezogenen Kriterien, namentlich
die Immobilie muss zum Kauf angeboten werden;
die für die Verwaltung vorhandene Nutzfläche muss mindestens 4 000 qm
betragen;
die Unterbringung der Betriebsfahrzeugflotte gemäß Konzeption muss
gewährleistet sein sowie
die fußläufige Erreichbarkeit von der ÖPNV-Anbindung und vom Alten
Postplatz 10 innerhalb von 10 Minuten;
Ausschließlich das Objekt in der Rötestraße in Betracht kommt.
Der beabsichtigte Abschluss des Bauträgervertrages erfolgt nicht vor
Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung.
2. Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die
Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt an dieser Stelle eine
Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um
den tatsächlichen notariellen Kaufpreis.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse:
[8]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung vom 17. Februar 2016. Hinsichtlich der Einleitung
von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. §
160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Internet-Adresse:
[9]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/07/2020
References
6. mailto:t.demand@rems-murr-kreis.de?subject=TED
7. https://www.rems-murr-kreis.de/
8. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
9. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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