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Ausschreibung: Bauarbeiten - DE-Waiblingen
Bauarbeiten
Dokument Nr...: 362399-2020 (ID: 2020080309034381780)
Veröffentlicht: 03.08.2020
*
  DE-Waiblingen: Bauarbeiten
   2020/S 148/2020 362399
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Rems-Murr-Kreis, Landkreis
   Postanschrift: Alter Postplatz 10
   Ort: Waiblingen
   NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
   Postleitzahl: 71332
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]t.demand@rems-murr-kreis.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.rems-murr-kreis.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bauträgerkaufvertrag Rötestraße in Waiblingen  Neues
   Verwaltungsgebäude
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45000000 Bauarbeiten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Rems-Murr-Kreis beabsichtigt am Verwaltungsstandort Waiblingen in
   der Rötestraße einen zweiten Verwaltungsstandort zu errichten.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
   Hauptort der Ausführung:
   Waiblingen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Rems-Murr-Kreis beabsichtigt am Verwaltungsstandort Waiblingen eine
   Reduzierung von 10 auf 2 Verwaltungsstandorte. Neben einem
   Erweiterungsbau auf der Tiefgarage am Alten Postplatz 10 (seit Jahren
   im Eigentum des Rems-Murr-Kreises) soll in der Rötestraße der zweite
   Verwaltungsstandort errichtet werden. Der Rems-Murr-Kreis beabsicht
   daher ein Grundstück mit einem Bürokomplex (Verwaltungsgebäude) in der
   Rötestraße von der Kreisbaugesellschaft Waiblingen mbH zu erwerben.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Es wird auf Ziffer VI.3) Zusätzliche Angaben" verwiesen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
            einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
   Erläuterung:
   Es wird auf Ziffer VI.3) Zusätzliche Angaben" verwiesen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   29/07/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Kreisbaugesellschaft Waiblingen mbH
   Ort: Waiblingen
   NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine
   freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB.
   Der Rems-Murr-Kreis vertritt die Auffassung, dass der Erwerb des
   Grundstücks in der Rötestraße in Waiblingen mit einem Bürokomplex
   (Verwaltungsgebäude) in Form eines Bauträgerkaufvertrages von der
   Kreisbaugesellschaft Waiblingen mbH nicht in den Anwendungsbereich des
   4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen fällt. Der
   geplante Erwerb des Grundstücks ist gemäß dem Ausnahmetatbestand nach §
   107 Abs. 1 Nr. 2 GWB vergaberechtsfrei. Da der Rems-Murr-Kreis weder im
   Detail Einfluss auf das zu errichtende Gebäude noch auf die zugrunde
   liegende Planungskonzeption des Bauwerks genommen hat, liegt kein
   vergabepflichtiger Bestellbau, sondern ein vergaberechtsfreies
   Grundstücksgeschäft vor.
   Ungeachtet dessen ist nach Auffassung des Rems-Murr-Kreises vorliegend
   ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 EU Abs. 3
   Nr. 3 Satz 2 lit. c) VOB/A und in diesem Rahmen Verhandlungen
   ausschließlich mit der Kreisbaugesellschaft Waiblingen mbH zulässig.
   Das Ergebnis einer aktuell durchgeführten und dokumentierten
   Markterkundung hat ergeben, dass für die Realisierung eines zweiten
   Verwaltungsstandortes des Rems-Murr-Kreises in Waiblingen unter
   Zugrundelegung der objektiven und sachbezogenen Kriterien, namentlich
    die Immobilie muss zum Kauf angeboten werden;
    die für die Verwaltung vorhandene Nutzfläche muss mindestens 4 000 qm
   betragen;
    die Unterbringung der Betriebsfahrzeugflotte gemäß Konzeption muss
   gewährleistet sein sowie
    die fußläufige Erreichbarkeit von der ÖPNV-Anbindung und vom Alten
   Postplatz 10 innerhalb von 10 Minuten;
   Ausschließlich das Objekt in der Rötestraße in Betracht kommt.
   Der beabsichtigte Abschluss des Bauträgervertrages erfolgt nicht vor
   Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung.
   2. Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die
   Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt an dieser Stelle eine
   Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um
   den tatsächlichen notariellen Kaufpreis.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse:
   [8]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) in der Fassung vom 17. Februar 2016. Hinsichtlich der Einleitung
   von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. §
   160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
   Ort: Karlsruhe
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse:
   [9]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   29/07/2020
References
   6. mailto:t.demand@rems-murr-kreis.de?subject=TED
   7. https://www.rems-murr-kreis.de/
   8. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
   9. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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