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Ausschreibung: Breitbanderschließung unterversorgter Schulen - DE-Rotenburg (Wümme)
Kommunikationsinfrastruktur
Dokument Nr...: 879076-2020 (ID: 2020022114100679576)
Veröffentlicht: 21.02.2020
*
  Breitbanderschließung unterversorgter Schulen im Landkreis Rotenburg (Wümme)
VERGABEUNTERLAGEN
2/20/80
Breitbanderschließung unterversorgter Schulen im Landkreis Rotenburg
(Wümme)
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme), Deutschland
17.02.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 3
631_UVgO_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots_2-20-80 ................................................................. 3
632_Bewerbungsbedingungen_2-20-80
.......................................................................................................... 7
0 Vergabebedingungen
Schulen...................................................................................................................... 9
1.
Einleitung......................................................................................................................
........................ 11
2.
Vergabeverfahren................................................................................................................
................. 11
3. Anforderungen an das Angebot
........................................................................................................... 11
3.1 Einreichung des Angebots
......................................................................................................... 11
3.2 Inhalt des
Angebots.................................................................................................................... 12
4. Besondere
Leistungsbestimmungen.................................................................................................... 13
5. Zuschlagskriterien
................................................................................................................................
 14
6. Weitere Hinweise
................................................................................................................................
. 15
633_UVgO_Angebotsschreiben_ohne_Losen_2-20-80...................................................................................
 17
Besondere Vertragsbedingungen
NTVergG-Dienstleistung............................................................................. 19
234_Erklaerung_Bietergemeinschaft
............................................................................................................... 23
Erklärung zum NTVergG P4 Abs 1_01-20
....................................................................................................... 24
Eigenerklärung_national........................................................................................................
........................... 25
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 26
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 27
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 29
i
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung des unten
angegebenen
Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2/20/80
Auftragsbezeichnung Breitbanderschließung unterversorgter Schulen im Landkreis Rotenburg (Wümme)
Auftragsbeschreibung Ziel der Maßnahme ist es durch die Gewährung einer Investitionsbeihilfe, für unterversorgte Schulen im
Kreisgebiet eine zuverlässige, erschwingliche, hochwertige und nachhaltige Breitbandversorgung zu
schaffen. Dabei muss die Breitbandanbindung der benannten Schulen durch die Maßnahme
zuverlässig mit 1 GBit/s (symmetrisch) erfolgen können. Das Verfahren erfolgt in Anlehnung an die
UVgO.
VERFAHREN
Auftraggeber Landkreis Rotenburg (Wümme)
Liefer-/Ausführungsort 27...Landkreis Rotenburg (Wümme)
Leistungsart Dienstleistungsauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung(UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Zuschlagskriterium Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 60%: 40%
Klassifizierungen Code Bezeichnung
32571000-6 Kommunikationsinfrastrukt ur
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Verwendung elektronischer Mittel Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://portal.deutsche-e vergabe.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
TERMINE
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 01.04.2020 10:00
Angebotsfrist 08.04.2020 10:00:00
Bindefrist 07.10.2020
AUFTRAGSDAUER
Anmerkungen Ziel der Bereitstellung der Breitbandanschlüsse (Betriebsbereitschaft) ist spätestens der 30.06.2021.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 01.04.2020 10:00 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Kommunikation mit der Vergabestelle" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort
geprüft
werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://portal.deutsche-e vergabe.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden ausschließlich über die
Bieterkommunikation beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
1
SCHRIFTLICHE ANGEBOTSABGABE
Wenn eine schriftliche Angebotseinreichung zugelassen ist und Sie Ihr Angebot schriftlich einreichen wollen, können Sie eine
Ausfertigung der
anliegenden Angebotsunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben in verschlossenem Umschlag bis zum
Einreichungstermin (siehe
Projekt- und Dokumenteninformation) einzureichen bei
Landkreis Rotenburg - Zentrale Vergabestelle
Hopfengarten 2 (Raum 226)
27356 Rotenburg (Wümme)
Der Umschlag ist als Angebot zu kennzeichnen. Bitte verwenden Sie dazu den Angebotsaufkleber, der den Ausschreibungsunterlagen
beigefügt wurde.
SONSTIGES
WICHTIGER HINWEIS: Falls Sie das Angebot online einreichen und trotzdem gleichzeitig das komplette Angebot in Papierform
einreichen, gilt
zur Vermeidung von Wertungsproblemen nur und ausschließlich das Papierangebot.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Zentralen Vergabestelle telefonisch unter der Telefonnummer +49
(0)4261-983-2178 oder
-2182 oder per E-Mail unter vergabe@lk-row.de gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zur Bedienung der Software können Sie sich gerne an den Support der Deutschen eVergabe wenden. E-Mail: support@
deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter +49 (0)611-949106-83. Der Support ist kostenlos.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Zentrale Vergabestelle
2
631
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 4
Vergabestelle Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliches Auswahlverfahren in Anlehnung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum Uhrzeit
Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren in Anlehnung an UVgO / MiLoG)
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
632 Bewerbungsbedingungen (Ausgabe 2017)
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
634 Besondere Zuwendungsbedingungen
Zusätzliche Zuwendungsbedingungen (Umsetzung gesetzl. Vorgaben  13-15 NTVergG)
Entwurf Zuwendungsbescheid des Landkreis Rotenburg (Wümme)
Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe des Bundes mit Anlagen
Besondere Vergabebedingungen mit Zuschlagskriterien
an die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
und das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen
Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Deutschland
08.04.2020 10:00:00
07.10.2020
2/20/80 Breitbanderschließung unterversorgter Schulen im Landkreis Rotenburg (Wümme)
3
631
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 4
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
633 Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
E igenerklärung zur Eignung
Erklärung zum NTVergG
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Formblätter "Technischer Überblick", "Bewertung Endkundenpreise", "Wirtschaftslücke" und
Konzept zur Nutzung innovativer Verlegetechniken
Angaben zur Erfüllung der Verpflichtung zur Herstellung eines diskriminierungsfreien Zuganges
Formlose Kostenaufstellung nach Schulstandorten
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
Eignungsnachweise in Form weiterer Unterlagen und Erklärungen
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im
Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt
elektronisch über die Vergabeplattform
in Textform unter nachstehender Anschrift:
Stelle
Fax
Straße E-Mail
PLZ/Ort
3 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) einen Auszug
aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Zeitplan für die Bereitstellung der Breitbandanschlüsse
Informationen zur zu errichtenden Infrastruktur
Netzplan mit PDF-Karten
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach  6 Telekommunikationsgesetz
4
631
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 3 von 4
3.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
3.3 - frei -
4 Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen) -
ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent
eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
s. o.
5
631
( Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 4 von 4
7 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch
in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls
vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die
Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Schriftlich
Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in
verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort
abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
Angebot für
Maßnahmennummer: Maßnahme:
Vergabenummer: Leistung:
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
8 Nachprüfungsstelle
9
2/20/80 Breitbanderschließung unterversorgter Schulen im Landkreis Rotenburg (Wümme)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
6
632
(Bewerbungsbedingungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 2
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das
Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein
verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die
Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen
umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu
beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
7
632
(Bewerbungsbedingungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 2 von 2
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt
ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung
zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
6 Eignung
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot
- Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch
die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines
Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
8
Vergabebedingungen
für das Vergabeverfahren in Anlehnung an die UVgO zur
Breitbanderschließung unterversorgter Schulen
im Landkreis Rotenburg (Wümme),
Verfahren 2/20/80
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
DATUM: 17.02.2020
9
2
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung
....................................................................................................................... 3
2. Vergabeverfahren .......................................................................................................... 3
3. Anforderungen an das Angebot...................................................................................... 3
3.1 Einreichung des Angebots ........................................................................................ 3
3.2 Inhalt des Angebots .................................................................................................. 4
4. Besondere Leistungsbestimmungen .............................................................................. 5
5. Zuschlagskriterien
.......................................................................................................... 6
6. Weitere Hinweise ...........................................................................................................
7
10
3
1. Einleitung
Zur Verbesserung der Breitbandversorgung mit Telekommunikationsdiensten an
unterversorgten Schulstandorten wird ein Netzbetreiber gesucht, der die notwendige
Aufrüstung der Infrastruktur mit anschließendem Betrieb übernimmt.
Interessierte Unternehmen werden aufgefordert ein Angebot für die in der Anlage 1
(Leistungsbeschreibung) und Anlage 6 (Entwurf Zuwendungsbescheid) näher beschriebenen
Leistungen auf Grundlage der im Folgenden aufgeführten Vergabebedingungen
einzureichen.
2. Vergabeverfahren
Das Verfahren wird als öffentliches Auswahlverfahren in Anlehnung an die
Unterschwellenvergabeverordnung UVgO und dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen
Mindestlohns (Mindestlohngesetz (MiLoG) durchgeführt.
Interessierte Unternehmen werden aufgefordert innerhalb der Angebotsfrist ein verbindliches
Angebot einzureichen. Alle fristgerecht abgegebenen Angebote werden entsprechend den
formellen und inhaltlichen Anforderungen aus diesen Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit
geprüft und anhand der in Abschnitt 5 dargestellten Wertungskriterien bewertet. Der Bieter
mit dem auf diese Weise ermittelten wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag.
Darüber hinaus werden die Bieter darauf hingewiesen, dass die endgültige Fassung des
Zuwendungsbescheides ggfs. unter dem Vorbehalt der Zustimmung seitens der
Bundesnetzagentur und des Förderungsgebers steht.
3. Anforderungen an das Angebot
Das Angebot muss vollständig sein, die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten
Erklärungen und Angaben enthalten, sowie sämtliche in den Vergabeunterlagen
dargestellten Vorgaben erfüllen. Etwaige in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der
Leistungsbeschreibung (Anlage 1), ausdrücklich genannten Mindestanforderungen sind dem
Angebote zwingend zugrunde zu legen.
3.1 Einreichung des Angebots
Zur Einreichung des Angebots sind die in der Angebotsaufforderung (Formular 631)
aufgeführten Formblätter auszufüllen. Das Angebot muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist
am
08. April 2020 um 10:00 Uhr
elektronisch unter https://portal.deutsche-evergabe.de eingegangen sein.
Angebote, die nach Ablauf dieser Angebotsfrist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Eingereichte Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist in elektronischer Form unter
https://portal.deutsche-evergabe.de ergänzt, geändert, berichtigt oder zurückgezogen
werden.
Per Fax, E-Mail oder Post eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt.
11
4
3.2 Inhalt des Angebots
Mit seinem Angebot hat der Bieter die technische Lösung darzustellen und Angaben zu der
Wirtschaftlichkeit des Projekts zu machen. Hierzu zählen:
1. Ein Zeitplan für die Bereitstellung der Breitbandanschlüsse (Ziel Betriebsbereitschaft bis
30.06.2021).
2. Informationen zur zu errichtenden Infrastruktur, mit Darstellung der verwendeten Technik
und der erreichten Bandbreiten / Übertragungsgeschwindigkeiten mit den Angaben zur
Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösung.
3. Die Darstellung der Ausbauplanung (Netzplan) nach den Vorgaben der GISNebenbestimmungen
4.0. Dem Angebot ist zusätzlich eine digitale Darstellung der GISKarten
in PDF-Form (lesbar und druckbar im DIN A3-Format) mit Detailansichten zu den
Schulstandorten beizufügen. In den Detailansichten müssen die darzustellenden Objekte
erkennbar und unterscheidbar sein.
4. Das ausgefüllte Formblatt Technischer Überblick (Anlage 2).
Hinweis: Im Rahmen der Fördermaßnahme soll für die Schulstandorte eine Anbindung
von 1 GBit/s symmetrisch für 100% der Anschlüsse mit einer Verbindungsverfügbarkeit
mindestens 97% gemittelt über 365 Tage, gewährleistet werden.
Eine Unterschreitung dieser Zielbandbreiten bzw. fehlende Aussagen zu den nach
Fördermaßnahme mindestens zur Verfügung stehenden Bandbreiten führen zum
Ausschluss des Angebotes vom weiteren Vergabeverfahren.
5. Angaben über die nach Zuschlag und Umsetzung angebotenen Dienste sowie
Erstproduktangebote mit einer Übersicht über die angebotenen Tarifmodelle inkl.
detaillierter Leistungsbeschreibung, und dem monatlichen Preis für einen Basis-
Internetanschluss.
Für die Auswertung der Angebote wird eine Berechnung der Durchschnittskosten je
Produktvariante bei Annahme einer 24-monatigen Vertragslaufzeit inkl. Einmalentgelten
ohne Berücksichtigung etwaiger Rabatte zugrunde gelegt. Hierzu ist das Formblatt in
Anlage 3 auszufüllen.
6. Die Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke ist über einen Zeitraum von 10 Jahren
darzustellen. Als Kalkulationsgrundlage ist das als Anlage 4 (Formblatt: Berechnung
Wirtschaftlichkeitslücke) beigefügte Formblatt zu verwenden.
Die Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als die Differenz zwischen dem Barwert aller
Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzausbaus und betriebs.
Die Höhe der Zuwendung zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke darf die Summe der
förderfähigen Investitionsausgaben nicht übersteigen.
Für die Berechnung der Einnahmen ist das vorhandene und erwartete Kundenpotential
und das sich daraus abzuleitende Umsatzpotential maßgeblich. Hierbei sind folgende
Punkte zu berücksichtigen:
a. Die Einnahmen aller Neukunden werden vollständig berücksichtigt.
b. Alle Einnahmen aller Upgrader (Kunden, die aufgrund des Breitbandausbaus
innerhalb des Zweckbindungszeitraums auf ein höherwertiges Produkt wechseln)
werden ab dem prognostizierten Moment des Wechsels für die Restlaufzeit
innerhalb der Zweckbindungsfrist ebenfalls vollständig berücksichtigt.
c. Die Einnahmen der Bestandskunden werden nicht berücksichtigt, da diese die
Möglichkeiten des neuen NGA-Netzes nicht nutzen.
12
5
d. Erwartete Einnahmen aus der Vermarktung von Vorleistungsprodukten sind
vollständig zu berücksichtigen.
Da eine Abrechnungsfähigkeit mit den beteiligten Gemeinden gewährleistet sein muss,
ist dem Angebot ergänzend zur Wirtschaftlichkeitslücke gesamt eine Aufstellung der
Wirtschaftlichkeitslücken zu den einzelnen Schulstandorten beizulegen. Die Darstellung
kann formlos erfolgen, eine Nutzung des Formblattes (Anlage 4) ist nicht notwendig.
7. Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung der Verpflichtung zur Herstellung
eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) einschließlich
indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise.
8. Ein Konzept zur Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden, sowie
bereits vorhandener Infrastruktur. Hierbei ist unter Angabe der Streckenlänge
darzustellen, welche alternativen Verlegemethoden (nach Maßgabe der
Bundesförderrichtlinie) geplant sind und welche und in welcher Streckenlänge bereits
vorhandene Infrastruktur (Leerrohre / LWL) zum Auf- und Ausbau des NGA-Netzes
verwendet werden soll. Ziel sollte es dabei sein zu schnellen und kostengünstigen
Gesamtlösungen zu kommen. Zur Darstellung ist das Formblatt Konzept zur Nutzung
von alternativen Netztechnologien und Verlegemethoden (Anlage 5) zu verwenden.
Ist keine Nutzung von alternativen Verlegetechniken und/oder bereits vorhandener
Infrastruktur geplant, so ist dies im Konzept anzugeben und zu begründen.
4. Besondere Leistungsbestimmungen
a) Der Landkreis Rotenburg (Wümme) leitet die vom Bund und Land erhaltene Zuwendung
nach  44 Landeshaushaltsordnung per eigenem Zuwendungsbescheid an den
Bestbietenden (Letztempfänger) weiter. Dieser hat den Erhalt und die Kenntnisnahme
sowie die Anerkennung der Zuwendungsbestimmungen schriftlich zu bestätigen.
Ein Entwurf für einen eigenen Zuwendungsbescheides mit seinen Auflagen und
Nebenbestimmungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen (Anlage 6). Die darin
enthaltenen Bestimmungen, Auflagen und Nebenbestimmungen sind bei der
Angebotserstellung zu beachten. Modifizierungen auf Grund von Vorgaben des
Fördermittelgebers sind nach wie vor möglich.
Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-
P) des Landes (ANBest-P) werden Bestandteil des Zuwendungsbescheides des
Landkreises an den Letztempfänger.
b) Der Auftragnehmer hat sämtliche Vorgaben der Zuwendungsbescheide des Bundes
sowie des Landes Niedersachsen nebst aller hierzu ergangenen Nebenbestimmungen,
soweit sich hieraus Pflichten für den Landkreis ergeben, für den Landkreis zu erfüllen um
die Pflichterfüllung des Landkreises im Rahmen des eigenen Zuwendungsverfahrens
sicher zu stellen (siehe Anlage 7 und 7a Zuwendungsbescheid des Bundes in vorläufiger
Höhe und seine Anlagen).
c) Der Landkreis hat ausgezahlte Fördermittel anteilig zurückzufordern, wenn nach sieben,
bzw. zehn Jahren festgestellt wird, dass sich die Wirtschaftlichkeitslücke tatsächlich um
20% verringert hat (Abrechnung im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung auf der
Grundlage des Berechnungsverfahrens, das dem Bewilligungsbescheid zugrunde lag).
13
6
5. Zuschlagskriterien
Neben dem Preis wird auch die Qualität der Leistungserbringung anhand der Angaben der
Bieter zu den geforderten Darstellungen und Konzepten zur Auftragsdurchführung bewertet.
Die Bewertung erfolgt nach der im Folgenden dargestellten Wertungsmatrix. Die Punkte der
jeweiligen Kriterien werden addiert.
Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, das gemäß dem in diesem Abschnitt
beschriebenen Bewertungsverfahren die höchste Gesamtpunktzahl erzielt. Rundungen
erfolgen mathematisch auf zwei Nachkommastellen.
Nr. Kriterium Punkte
1 Höhe der benötigten Investitionsbeihilfe
Angebote, deren Wirtschaftlichkeitslücke die niedrigste
Wirtschaftlichkeitslücke um 25 % oder mehr übersteigt, erhalten 0 Punkte.
Negative Punktzahlen werden nicht gegeben. Alle weiteren Angebote
werden im Verhältnis zur niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke nach folgender
Formel bewertet:
  =
60
2 Zeitplan
Maßgeblich ist der im Angebot verbindlich in Aussicht gestellte zeitliche
Umfang zur Realisierung des Projekts, gemessen vom Beginn der
Planungsphase bis zur Gesamtinbetriebnahme des NGA-Breitbandnetzes.
Der Zeitbedarf ist in der Form einer Projektplanung in Kalenderwochen
darzustellen.
(Das Angebot, das die Gesamtinbetriebnahme des Breitbandnetzes in
kürzester Zeit garantieren kann, erhält zwölf (12) Punkte. Die weiteren
Angebote erhalten im Verhältnis hierzu eine ihrer garantierten Dauer relativ
entsprechende Punktzahl (Dreisatzrechnung).)
12
3 Höhe der Endkundenpreise
a) Einstiegsprodukt: Brutto-Kosten für einen Basis-Breitbandanschluss
für 24 Monate mit mind.200 MBit/s im Download und 100 Mbit/s im
Upload (ein Produkt mit höheren Bandbreiten anzusetzen ist
zulässig) plus jeweils einmaliger Anschlusskosten. Rabatte werden
nicht berücksichtigt.
b) Gigabitprodukt: Brutto-Kosten für einen Basis-Breitbandanschluss für
24 Monate mit mindestens 1 GBit/s symmetrisch (ein Produkt mit
höheren Bandbreiten anzusetzen ist möglich) plus jeweils einmaliger
Anschlusskosten. Rabatte werden nicht berücksichtigt.
Für das Kriterium Höhe der Endkundenpreise werden insgesamt maximal
20 Punkte vergeben, wobei auf jedes Unterkriterium maximal zehn (10)
Leistungspunkte entfallen.
20
14
7
Je Unterkriterium erhält das Angebot mit dem jeweils geringsten
angebotenen absoluten Brutto-Betrag in EUR zehn (10) Punkte. Die
weiteren Angebote erhalten im Verhältnis hierzu eine relativ entsprechende
Punktzahl (Dreisatzrechnung)
4 Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden
Maßgeblich für die Bewertung ist, ob die Darstellungen plausibel und
nachvollziehbar sind und ob und in welchem Umfang auf Grundlage der
Ausführungen mit der Umsetzung der benannten Ziele zu rechnen ist.
Alternative Technologien und Methoden werden entsprechend der vom
Fördermittelgeber genannten Verfahren anerkannt. Dazu gehören
Trenching-, Spülbohr- und Kabelpflugverfahren sowie Nutzung oder Bau
aufgeständerte Verlegung.
Für das Kriterium Nutzung alternativer Netztechnologien und
Verlegemethoden werden maximal 8 Punkte nach objektiven,
nachvollziehbaren Maßstäben vergeben.
 Die volle zu erreichende Punktzahl (8 Punkte) erhält ein Angebot, wenn
die Darstellungen im Konzept aus Sicht des Auftraggebers in jeder
Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale
und vollumfängliche Umsetzung der Ziele schließen lassen.
 5 Punkte erhält ein Angebot, wenn die Darstellungen im Konzept aus
Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar
erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung der Ziele
schließen lassen.
 2 Punkte erhält ein Angebot, wenn die Darstellungen im Konzept aus
Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und
nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende
Umsetzung der Ziele schließen lassen.
 0 Punkte erhält ein Angebot, wenn die Darstellungen im Konzept aus
Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil
plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende
Umsetzung des jeweiligen Ziels schließen lassen.
8
SUMME 100
6. Weitere Hinweise
a) Mit dieser Ausschreibung wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer
Beihilfe oder zum Erteilen einer Bewilligung an einen der Bewerber verpflichtet.
Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich
das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar
erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen,
wenn die avisierten Fördermittel - gleich aus welchem Grund - nicht akquiriert werden
konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe ist
insbesondere der endgültige Zuwendungsbescheid des Bundes und des Landes
Niedersachsen.
15
8
Die Gewährung der Förderung und damit die Zuschlagserteilung stehen unter dem
Vorbehalt der Zustimmung des Förderungsgebers und der Gremien des Auftraggebers,
die insbesondere unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze von Sparsamkeit und
Wirtschaftlichkeit ergehen wird.
Die Bieter können zudem keine andere Art der Förderung ihres
Breitbandausbauvorhabens beanspruchen.
Für den Fall, dass das Verfahren aufgehoben wird, sind  soweit rechtlich zulässig
Schadensersatzansprüche der Bieter ausgeschlossen.
b) Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden.
c) Die Bieter sind für eine Frist von sechs (6) Monaten an das von ihnen abgegebene
Angebot gebunden (Bindefrist). Die Bindefrist des Bieters beginnt mit dem Ende der
Angebotsfrist.
16
633
(Angebotsschreiben  Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 2
Name und Anschrift des Bieters
(Firmenname lt. Handelsregister)
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle) Registergericht
BImA-Nummer
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie
den geforderten Angaben und Erklärungen
234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Nebenangebot(e)
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden
124 LD Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Deutschland
2/20/80 Breitbanderschließung unterversorgter Schulen im Landkreis Rotenburg (Wümme)
17
633
(Angebotsschreiben  Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 2
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung
beträgt ohne Umsatzsteuer Euro
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für
Haupt- und alle Nebenangebote %
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen  Teil B
6 Ich/Wir erklären, dass
 ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
 ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n).
 mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes
sind.
 das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen
des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von
mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
 falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
 ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme
dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn,
ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss,
nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen,
wird das Angebot ausgeschlossen.
18
634
Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
 Seite 1 von 4
Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der	13 bis 15 NTVergG
- Vergabe von Dienstleistungsaufträgen -
1. Zahlung von Mindestentgelten
Der Auftragnehmer hat sich verpflichtet, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern im Sinne des  22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der
Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von
Regelungen nach  1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
- den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG),
- den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
- der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
- aus einem auf der Grundlage von  5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich
erklärten Tarifvertrag im Sinne von  4 Absatz 1 Nummer 1 sowie  5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
Die Pflicht des Auftragnehmers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der
Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden.
In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den
Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit
diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen.
Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der
Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind.
Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder
Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen.
Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wird verwiesen, vgl. BAG,
Urteil vom 18.04.2012  4 AZR 139/10; BAG E 109, 244.
2. Verpflichtung von Nachunternehmen
Der Auftragnehmer ist weiter verpflichtet, die in Ziffer 1 genannten Verpflichtungen zur Zahlung
von Mindestentgelten auch den von ihm eingesetzten oder von Nachunternehmen eingesetzten
Nachunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit
diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen. Die
Verpflichtung von Nachunternehmen zur Zahlung des Mindestentgeltes nach Ziffer 1 besteht nur
für Leistungen, die das beauftragte Nachunternehmen innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland erbringen wird. Die Verpflichtungserklärungen können nach Maßgabe des  13 Abs.
1 Satz 4, 5 i.V.m.  8 Abs. 1 NTVergG auch im Wege der Präqualifikation erbracht werden.
Vorstehende Verpflichtungen beziehen sich auf die Verpflichtungserklärungen über die Zahlung
von Mindestentgelten nach  4 Abs. 1 NTVergG.
Die Erklärungen sind vor Einsatz des jeweiligen Nachunternehmens einzufordern und dem
Auftraggeber vorzulegen.
Die Mindestentgeltverpflichtung bezieht sich jeweils auf das beauftragte Nachunternehmen.
Soweit keine Mindestentgeltregelung nach  4 Abs. 1 Nr. 2 NTVergG existiert, ist das
Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes gemäß  4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG zu
zahlen.
19
634
Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
 Seite 2 von 4
Nachunternehmen im Sinne dieser Regelungen sind in der Regel rechtlich selbständige
Unternehmen, die von dem beauftragten Auftragnehmer zur Erbringung der ausgeschriebenen
Leistung herangezogen werden, die in sich abgeschlossene Teilleistungen bilden und nicht nur
untergeordnete Hilfsdienste oder bloße Zulieferungen darstellen. Der Auftragnehmer hat diese
rechtliche Einordnung der von ihm zur Ausführung eingesetzten Dritten in eigener Verantwortung
zu prüfen. Die Regelung des  4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt.
3. Kontrollrechte
3.1. Allgemeines Kontrollrecht des Auftraggebers
Die Vertragsparteien vereinbaren vor dem Hintergrund der Regelung in  14 Abs. 1 NTVergG ein
allgemeines Recht des Auftraggebers zur jederzeitigen Kontrolle, ob der Auftragnehmer und die
zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmen und Verleihunternehmen die von ihnen im
Hinblick auf das NTVergG übernommenen Pflichten erfüllen.
3.2. Kontrollrechte des Auftraggebers und Vertragspflichten des Auftragnehmers im Hinblick auf
die Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit auf
Verlangen des Auftraggebers die Grundlage für seine Zahlungsverpflichtung des Mindestentgelts
i.S.d.  4 Abs. 1 NTVergG offenzulegen und Kontrollen über die Einhaltung und Umsetzung dieser
Zahlungspflicht zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer die zur Kontrolle
erforderlichen Unterlagen, Arbeitsnachweise der Beschäftigten und Nachweise über
Entgeltzahlungen an die Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistung eingesetzt sind, bereit zu
halten und dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Anforderung auszuhändigen. Um die
Einhaltung der in Ziffer 1 und 2 genannten Vertragspflichten zu überprüfen, ist der Auftraggeber
berechtigt, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere
Leistungsorte/Baustellen und/oder Geschäftsräume zu betreten, Beschäftigte zu befragen,
Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere
Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und
tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die
Unterlagen sind nach Auftragserteilung vollständig und prüffähig bereit zu halten.
Die vorstehenden Pflichten sind mit Zuschlag Vertragsbestandteil. Sie gelten auch nach
vollständiger Erfüllung der Hauptleistungspflichten durch den Auftragnehmer in entsprechender
Anwendung des  147 Abgabenordnung für zehn (10) Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in
dem die Hauptleistung des Auftragnehmers vollständig und vertragsgerecht erbracht wurde.
Nach vollständiger Leistungserbringung wird der Auftraggeber eine angemessene Frist zur
Bereitstellung und Vorlage der o.g. Unterlagen setzen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten auf die Kontroll- und Nachweispflichten
gegenüber dem Auftraggeber hinzuweisen. Ihm ist bekannt, dass die Umsetzung und Ausübung
der Kontrollrechte durch den Auftraggeber nicht von der Einwilligung der Beschäftigten abhängt.
Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erfassung, Bereithaltung und Offenlegung der
personenbezogenen Daten ist zur Prüfung der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten
Mindestentgelts erforderlich und gilt daher unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sowie sonstigen zur Auftragsausführung Beschäftigten ihre Einwilligung zur
Erfassung und Offenlegung der personenbezogenen Daten erteilen.
20
634
Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
Dienstleistung Seite 3 von 4
Vorstehende Pflichten bestehen in gleicher Weise für eingesetzte Nachunternehmen und
Verleihunternehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Nach- und
Verleihunternehmen sowie etwaige dritte Nach- und Verleihunternehmen, die für die Ausführung
des Auftrags eingesetzt sind, seinerseits auf Einhaltung der Vertragspflichten gem. Ziffer 1 und 2
zu kontrollieren und dem Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf dessen Verlangen
jederzeit nachzuweisen.
Die in Ziffer 2 genannte Pflicht zur Vorlage von Erklärungen von Nachunternehmen gilt nicht,
sofern und soweit der Auftraggeber gemäß  13 Abs. 3 NTVergG auf die Vorlage von Erklärungen
verzichtet. Auch in diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Zahlung des
entsprechenden Mindestentgelts Sorge zu tragen und dies dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
4. Sanktionen/Vertragsstrafe/Kündigungsrecht
Die Vertragspartner vereinbaren für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers und der von
ihm oder durch seine Nach- oder Verleihunternehmen beauftragten Nach- oder
Verleihunternehmen gegen die vorstehend erfassten Vertragspflichten gem. Ziffer 1, 2 und Ziffer
3.2 die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswertes netto -
basierend auf dem Auftragswert im Zeitpunkt der Beauftragung; bei mehreren Verstößen gegen
die Vertragspflichten auf Grundlage des  4 Abs. 1 NTVergG darf die Summe der Vertragsstrafen
10 vom Hundert des Auftragswertes nicht überschreiten.
Diese Vertragsstrafenregelung bezieht sich explizit ausschließlich auf schuldhafte
Vertragspflichtverstöße im Zusammenhang mit den vorgenannten Vertragsregelungen der Ziffern
1, 2 und 3.2, die auf den gesetzlichen Regelungen des NTVergG basieren. Die Vereinbarung von
Vertragsstrafen für andere Verstöße gegen Vertragspflichten, etwa über die Vereinbarung von
Terminen und Fristen, bleibt hiervon unberührt.
Schuldhaft ist auch ein Verstoß gegen Vertragspflichten, der durch Nach- oder
Verleihunternehmen begangen wird, wenn und soweit dieser Verstoß als schuldhafter Verstoß
des Auftragnehmers gegen eigene Nebenpflichten einzuordnen ist. Dies ist dann nicht der Fall,
wenn der Auftragnehmer schlüssig nachweist, dass er die Einhaltung der
Mindestentlohnungspflichten durch die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen regelmäßig
kontrolliert und sichergestellt hat. Die Zahlung einer Vertragsstrafe wird daher auch für den Fall
vereinbart, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen oder ein Verleihunternehmen begangen
wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Den
Vertragsparteien ist bekannt, dass das Gebot der Verhältnismäßigkeit bei der Verwirkung der
Vertragsstrafe zu beachten ist und die Vertragsstrafe vom Auftraggeber auf Antrag des
Auftragnehmers auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden kann.
Neben der Vertragsstrafenregelung vereinbaren die Parteien für den Fall der schuldhaften und
nicht nur unerheblichen Nichterfüllung der sich aus den in Ziffer 1, 2 und 3.2 genannten
Vertragspflichten durch den Auftragnehmer oder durch einen von diesem oder einem Nach- oder
Verleihunternehmen eingesetzten Nach- oder Verleihunternehmen das Recht des Auftraggebers
zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.  8 VOL/B und etwaige andere vertragliche
Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer informiert die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen über die
drohenden Sanktionen im Fall schuldhafter Verstöße gegen die in Ziffer 1, 2 und/oder 3.2
vereinbarten Verpflichtungen.
21
634
Fortsetzung Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
Dienstleistung Seite 4 von 4
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftraggeber die für die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach  21 MiLoG, nach  23 AEntG und nach  16 AÜG zuständigen
Stellen über Verstöße des Auftragnehmers bzw. der Nach- oder Verleihunternehmen gegen die
auf Grundlage des  4 Abs. 1 NTVergG vereinbarten Mindestentgeltregelungen informieren.
5. Rechtliche Hinweise und Regelung zur Teilnichtigkeit
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, bezieht sich die Unwirksamkeit
ausschließlich auf die jeweilige Teilregelung und nicht auf die Vertragsregelungen insgesamt.
139 BGB wird ausdrücklich abbedungen.
22
234
(Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer Baumaßnahme
Vergabenummer Leistung
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der bevollmächtigte
Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder
als Gesamtschuldner haften.
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte
Erklärung
abzugeben.
2/20/80 Breitbanderschließung unterversorgter Schulen im Landkreis Rotenburg (Wümme)
23
Auftraggeber/Vergabestelle
Vergabenummer
Erklärung zu  4 Abs. 1 NTVergG
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des
Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage
dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des  22
Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden
Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes
(derzeit 9, Euro) zu zahlen
und
2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach	1 Abs. 3
MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser
Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
 den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
 den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
 den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
 aus einem auf der Grundlage von  5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für
allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von  4 Absatz 1 Nummer 1
sowie  5 und 6 Absatz 2 des AEntG1.
_______________________________________________________
Datum, Unterschrift / Firmenstempel
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihunternehmen
Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch
diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.
Landkreis Rotenburg (Wümme)
2/20/80
24
Auftraggeber/Vergabestelle (einschl. Anschrift)
(Eigenerklärung zur Eignung)
Vergabenummer
Leistung:
Eigenerklärung
Ich/Wir erkläre(n), dass
 über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag
mangels Masse abgelehnt wurde.
 ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinde(n).
 sich mein/unser Unternehmen nicht in finanzieller Schwierigkeiten befindet.
 für mein/unser Unternehmen in vergangenen zehn Jahren keine Rettungs- oder
Umstrukturierungsbeihilfe gewährt wurde.
 ich/wir keine Verfehlungen begangen habe(n), die meine/unsere Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt, insbesondere ich/wir mich/uns nicht an Preisabsprachen beteiligt
habe/n bzw. beteiligen werden.
Entsprechende Nachweise können auf Verlangen vorgelegt werden.
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Falle unzutreffender Erklärungen vom Wettbewerb
ausgeschlossen werden kann/können.
(Datum, Unterschrift, ggf. Firmenstempel)
Landkreis Rotenburg (Wümme)
2/20/80
25
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
17.02.2020
Verfahren: 2/20/80 - Breitbanderschließung unterversorgter Schulen im Landkreis Rotenburg
(Wümme)
SKONTO
Skonto kann gesondert angeboten werden, wird allerdings bei der Wertung der Angebote nicht
berücksichtigt.
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Wirtschaftlichkeitslücke USt. [%]
0%
Menge
1,00
Einheit
---
Übertragen Sie hier bitte nachrichtlich den Nettowert zur ausgewiesenen
Wirtschaftlichkeitslücke aus Anlage 4 (Arbeitsblatt
Wirtschaftlichkeitslücke) .
Einzelpreis
[EUR]
................
pro 1,00 ---
Gesamtpreis
[EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
26
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
17.02.2020
Verfahren: 2/20/80 - Breitbanderschließung unterversorgter Schulen im Landkreis Rotenburg
(Wümme)
EIGNUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 1/2
27
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
17.02.2020
Verfahren: 2/20/80 - Breitbanderschließung unterversorgter Schulen im Landkreis Rotenburg
(Wümme)
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 2/2
28
Name Dateiname Größe MIME-Type
Anlage 1_Leistungsbeschreibung Schulen Anlage 1_Leistungsbeschreibung
Schulen.pdf
525,38
KB application/pdf
Anlage 2_Formblatt_Technischer Überblick Anlage 2_Formblatt_Technischer
Überblick.xlsx
12,18
KB
application/vnd.openxmlfo
rmats-officedocument.spre adsheetml.sheet
Anlage 3_Formblatt_Endkundenprei se Anlage 3_Formblatt_Endkundenprei se.xlsx 10,39
KB
application/vnd.openxmlfo
rmats-officedocument.spre adsheetml.sheet
Anlage 4_Formblatt_Berechnung
Wirtschaftlichkeitslücke
Anlage 4_Formblatt_Berechnung
Wirtschaftlichkeitslücke. xlsx
53,44
KB
application/vnd.openxmlfo
rmats-officedocument.spre adsheetml.sheet
Anlage 5_Formblatt Konzept Nutzung
alternative Verlegetechniken
Anlage 5_Formblatt Konzept Nutzung
alternative Verlegetechniken.docx
21,39
KB
application/vnd.openxmlfo
rmats-officedocument.word
processingml.document
Anlage 6_Entwurf Zuwendungsbescheid
inkl AnBest-P
Anlage 6_Entwurf Zuwendungsbescheid inkl
AnBest-P.pdf
334,83
KB application/pdf
Anlage 7_2019-10-10 ZWB Bund Schulen Anlage 7_2019-10-10 ZWB Bund
Schulen.pdf 1,12 MBapplication/pdf
Anlage 7a_2019-10-10 Anlagen ZWB Bund
Schulen
Anlage 7a_2019-10-10 Anlagen ZWB Bund
Schulen.pdf 4,30 MBapplication/pdf
29
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/02/dacccb43-b5c8-415d-886c-2b538c757d58.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau