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Ausschreibung: Gebäudereinigung - DE-Berlin
Gebäudereinigung
Textilreinigung
Abholdienst für Wäsche
Dokument Nr...: 87818-2020 (ID: 2020022109184778446)
Veröffentlicht: 21.02.2020
*
DE-Berlin: Gebäudereinigung
2020/S 37/2020 87818
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verdingungsstelle
E-Mail: [6]verdingung@bundesimmobilien.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://bundesimmobilien.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=312259
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=312259
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Unterhalts-u. Glasreinigungsleistungen und die Bereitsstellung und
Reinigung von Miet- und Lohnwäsche für das Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben in Holzen; VOEK 458-19
Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 458-19
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Los 1: Unterhaltsreinigungsleistung:
WE 143593 Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben,
Bildungszentrum Ith, Auf dem Ith 3 in 37632 Holzen
6 531,27 qm Grundfläche,
302 824,06 qm Jahresreinigungsfläche.
Bedarfsleistung Endreinigung:
2 194,83 qm Grundfläche,
96 572,52 Jahresreinigungsfläche.
Grundreinigung:
4 213,39 qm Grundfläche,
4 213,39 qm Jahresreinigungsfläche.
Los 2: Glasreinigungsleistungen:
WE 143593 Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben,
Bildungszentrum Ith, Auf dem Ith 3 in 37632 Holzen;
782,30 qm Grundfläche,
6 113,80 qm Jahresreinigungsfläche.
Los 3: Bereitstellung und Reinigung von Miet-u. Lohnwäsche:
WE 143593 Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben,
Bildungszentrum Ith, Auf dem Ith 3 in 37632 Holzen
Bereitstellung und Reinigung der Mietwäsche: ca. 228 800 Stück pro
Jahr,
Reinigung der Leihwäsche: ca. 732 pro Jahr.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Unterhaltsreinigungsleistungen
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911200
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5
Hauptort der Ausführung:
Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Bildungszentrum Ith,
Auf dem Ith 3
37632 Holzen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
6 531,27 qm Grundfläche,
302 824,06 qm Jahresreinigungsfläche.
Bedarfsleistung Endreinigung:
2 194,83 qm Grundfläche,
96 572,52 Jahresreinigungsfläche.
Grundreinigung:
4 213,39 qm Grundfläche,
4 213,39 qm Jahresreinigungsfläche.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Reinigungsstunden / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 70
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2020
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer
Frist v 6 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht.
Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 9 Monate vor Ablauf
der Vertragslaufzeit. Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2026, ohne
das es einer gesonderten Kündigung bedarf.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Glasreinigungsleistungen
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911200 - AB21
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5
Hauptort der Ausführung:
WE 143593 Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Bildungszentrum Ith
Auf dem Ith 3
37632 Holzen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
(einseitig aufgemessen, beidseitig zu reinigen)
Die Grund-Reinigungsfläche ist nach den Konstruktionsmaßen einseitig
ermittelt. Diese Flächen sind witterungs- und raumseitig, d. h.
beidseitig zu reinigen soweit nichts anderes vorgeschrieben ist.
Die Quadratmeter werden einseitig aufgemessen und verrechnet. Bei einer
Grundfläche von 4,5 qm werden also beispielsweise 9 qm (raumseitig und
witterungsseitig) gereinigt. Die Angebotsabgabe und die Abrechnung
erfolgen auf Basis der einseitig ermittelten Fläche (= z. B. 4,5 qm).
Die ggfs. beidseitige Reinigung ist in der Richtleistung zu
berücksichtigen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2020
Ende: 30/06/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr,
sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von 6
Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die
Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor
Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen.
Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2026.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bereitstellung und Reinigung von Miet- und Lohnwäsche
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
98312000
98311000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5
Hauptort der Ausführung:
WE 143593 Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Bildungszentrum Ith
Auf dem Ith 3
37632 Holzen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bereitstellung und Reinigung der Mietwäsche: ca. 228 800 Stück pro Jahr
Der Auftragnehmer vermietet im ausreichenden Umfang die in diesem
Leistungsverzeichnis vorgegebenen Wäschestücke und übernimmt das
Waschen einschließlich des wäschereimäßigen Fertigstel-lens der
Miettextilien.
Je Wäscheart sind immer gleiche Wäschestücke zur Verfügung zu stellen.
Sollten bei Ersatzbeschaffungen gleiche Wäschestücke nicht mehr
beschaffbar sein, so ist in Form und Farbe ein annähernd identisches
Modell zu wählen. Spätestens nach Ablauf der branchenüblichen
Nutzungsdauer von 3 Jahren hat der vollständige Austausch in Abstimmung
mit dem Nutzer zu erfolgen. Bei beschädigter Wäsche übernimmt der
Auftragnehmer den Austausch der einzelnen gemieteten Wäschestücke
selbständig.
Die Mietwäsche wird regelmäßig in jeder Belegungswoche benötigt.Es muss
dem Nutzer in jeder Seminarwoche immer ein Grundbestand von zurzeit 106
Stück und Tauschwäsche, also insgesamt mindestens 120 Wäschestücke der
in der Tabelle aufgeführten einzelnen Wäschearten der Mietwäsche zur
Verfügung stehen.
Ausgenommen hiervon sind folgende Grundbestände:
Geschirrtücher 15 Stück,
Saunatücher 50 Stück,
Duschtücher für die Sauna 50 Stück.
Der Grundbedarf der einzelnen Wäschestücke wird gegebenenfalls
bedarfsgerecht angepasst werden.
Der Nutzer wird dem Auftragnehmer spätestens am Mittwoch der Vorwoche
die Anzahl der in der nächsten Woche zu liefernden Wäschestücke
schriftlich per Email mitteilen. Die zu reinigende Menge an Wäsche wird
pro Stück nach dem jeweiligen Stückpreis pro Wäscheart abgerechnet.
Anschaffungskosten sind in dem Mietpreis einkalkuliert.
Wäscheart Beschreibung
Bettgarnitur zweiteilig, bestehend aus Kissen- und Bettdeckenbezug:
Maße Kissenbezug 80 x 80 cm,
Maße Bettdeckenbezug 135 x 200 cm,
farblich und im Muster aufeinander abgestimmt,
farbig oder mit farbigem dezenten Muster, zeitgemäß nicht
ausschließlich Pastelltöne, keine reinen Blumenmuster oder Großmotive,
farbecht,
einheitliches Material: feinfädig, dicht gewebt, glatte Struktur,
Mischgewebe im Materialverhältnis von mindestens 80 % Baumwolle zu 20
% Polyester,
kein Frottee, kein Biber,
Gewicht: mindestens 135 gr/qm,
Hotelverschluss.
Bettlaken:
Spannbettlaken,
müssen die Matratzen mit folgenden Maßen vollständig bedecken Breite
90 cm, Länge 210 cm, Höhe 12 cm,
Gummibänder an den Ecken zum faltenfreien Beziehen der Matratzen,
faltenfreies Anliegen an Matratze, kein Ausleiern des Materials bei
Benutzung,
heller Farbton, uni, abgestimmt auf Bettgarnitur,
mindestens 50 % Baumwolle, Rest Polyester,
kein Frottee, kein Biber,
Gewicht mindestens 180 gr/qm.
Duschtuch:
Maße: 65-70 x 140 cm,
Frottierware,
einfarbig, kein weiß,
farbecht
ohne Muster und ohne Musterstruktur,
farblich auf Bettwäschegarnitur und Handtuch für den
Unterkunftsbereich abgestimmt,
Gewicht mindestens 500 gr/qm,
vorhandene Borden, Biesen oder Abschlusskanten dürfen sich nach der
Wäsche nicht zusammenziehen,
saugfähig,
Aufhänger an schmalen Seite oder in Ecke.
Handtuch:
Maße: 50 x 100 cm,
Frottierware,
einfarbig, kein weiß,
farbecht,
ohne Muster und ohne Musterstruktur,
farblich auf Bettwäschegarnitur und Duschtuch für den
Unterkunftsbereich abgestimmt,
Gewicht mindestens 500 gr/qm,
vorhandene Borden, Biesen oder Abschlusskanten dürfen sich nach der
Wäsche nicht zusammenziehen,
saugfähig,
Aufhänger an schmalen Seite oder in Ecke.
Saunatuch:
Maße: mindestens 90 x 180 cm,
Frottierware,
kein weiß,
farbecht,
Gewicht mindestens 500 gr/qm,
vorhandene Borden, Biesen oder Abschlusskanten dürfen sich nach der
Wäsche nicht zusammenziehen,
saugfähig.
Geschirrtuch:
Maße: mindestens 48 x 60 cm,
100 % Baumwolle,
farbecht,
saugfähig,
Aufhänger,
keine sogenannten Grubentücher.
Das Bildungszentrum Ith muss der angebotenen Mietwäsche (Farbe, Muster
u.a.) zustimmen.
Mindestzustand der Mietwäsche:
keine ausgefransten oder aufgelösten Nähte oder Säume,
bei Dusch- und Handtuch, Geschirrtuch keine abgerissenen oder
fehlende Aufhänger,
keine Löcher oder Risse,
keine Stopfstellen,
keine Verfärbungen,
keine Flecken,
keine ausgeblichenen Muster und Farben,
bei Spannbettlaken keine ausgeleierten Gummibänder,
keine dünnen Stellen (Materialverschleiß),
keine Knötchen auf Oberfläche.
Soweit Wäschestücke repariert werden, hat dies fachgerecht zu erfolgen.
Reinigung der Lohnwäsche: ca. 732 Stück pro Jahr
Kleinere Mengen der folgenden Wäschestücke werden in unregelmäßigen
Abständen zu reinigen sein:
Einziehdecken,
Kopfkissen,
Matratzenschonbezüge,
Arbeitskleidung,
Topflappen,
Küchenschürzen,
Sofadecken und Wolldecken,
Sofakissen,
Sofakissenbezüge,
Tischdecken,
Übergardinen,
Stuhlkissen,
Bankauflagen,
Sitzsack-Außenhüllen.
Dies ist keine abschließende Auflistung der Wäschestücke für die
Lohnwäsche. Nicht aufgeführte und nicht gleichartige Artikel sowie
Sonderleistungen können beauftragt werden.
Diese Wäschestücke werden zur Reinigung bei der wöchentlichen Abholung
der Mietwäsche mitgegeben und auf dem Auftragsschein gesondert
aufgeführt. Eine feste Auftragsmenge kann nicht zugesichert werden.
Bei größeren Mengen erfolgt im Vorfeld eine Abstimmung mit der
Wäscherei. Wäschestücke, die in größeren Mengen anfallen, können vor
allem folgende sein:
Matratzenschonbezüge,
Gardinen,
Kissen,
Einziehdecken.
Die Lohnwäsche wird nach Stück abgerechnet, lediglich die Gardinen
werden nach Gewicht abgerechnet. Einzelpreise für die jeweiligen
Wäschearten sind im Angebot anzugeben.
Sonderleistungen:
Sonderleistungen sollen nach vorheriger Absprache möglich sein, ebenso
kurzfristige Erhöhungen.
Abholung und Rücklieferung:
Die Mietwäsche und die als Lohnwäsche zu reinigende Wäsche ist
grundsätzlich im wöchentlichen Rhythmus dienstags in der Zeit von
7:00-15:00 Uhr in den einzelnen Häusern des Bildungszentrums Ith
abzuholen.
Das Verpacken der Schmutzwäsche übernimmt das Bildungszentrums Ith.
Die gereinigten Textilien sind spätestens am folgenden Dienstag in der
Zeit von 7:00-15:00 Uhr (mit Lieferschein) in die entsprechenden Häuser
zurück zu liefern.
Die Container müssen die Wäsche für jedes Haus getrennt enthalten.
Außerdem ist die bearbeitete Wäsche so zu transportieren, dass eine
Rückverschmutzung und Verkeimung ausgeschlossen ist.
Im Einzelfall können abweichende Abhol- und Rücklieferungszeiten
vereinbart werden. Der Nutzer kann bei besonderem Anlass
(Sonderleistungen) verlangen, dass das Reinigungsgut auf Abruf
unverzüglich abgeholt und zur vereinbarten Zeit zurück geliefert wird.
Die für den Transport, Aufbereitung und Aufbewahrung erforderlichen
Gerätschaften sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Die Kosten
für die Bereitstellung sind in die Reinigungskosten mit
einzukalkulieren.
Bearbeitung der Wäsche:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm übergebenen Textilien
pfleglich zu behandeln und die Arbeiten in technisch einwandfreiem
Verfahren durchzuführen. Der Auftragnehmer übergibt dem Nutzer einen
schriftlich niedergelegten Verfahrensablauf mit Angabe der eingesetzten
Maschinentypen und Wasch- und Reinigungsmittel. Zulässig sind im
gesamten Bearbeitungsablauf nur handelsübliche Marken-Waschmittel und
sonstige Zusätze und Präparate, die bei einwandfreier Qualität einen
guten Wasch- und Reinigungseffekt und eine schonende Behandlung
gewährleisten.
Die gesamte Miet- und Lohnwäsche ist so zu bearbeiten, dass sie wie
folgt aus dem Bearbeitungsprozess hervorgeht:
frei von im Waschverfahren entfernbaren Verschmutzungen,
sensorisch einwandfreier Zustand (ästhetisch einwandfrei und frei von
nicht wäschetypischen Gerüchen),
unter Erhaltung der Funktions- und Gebrauchsfähigkeit des Waschgutes
im Sinne RAL-GZ 992 (einwandfreie und qualitativ hochwertige
Wiederaufbereitung der Wäsche),
faser- und materialschonend,
keine Einbüßung von Form und Farbe,
farbschonend und farberhaltend, soweit es sich um farbige
Wäschestücke handelt,
weiße Wäsche oder Wäsche mit anteiligen weißen Flächen frei von
Grauschleiern und Verfärbungen,
schrankfertig (frei von groben Knitterfalten und nach festgelegtem
Muster gefaltet)/Hotelstandard,
schrankfertig (frei von groben Knitterfalten und nach festgelegtem
Muster gefaltet)/Hotelstandard,
umweltverträglich,
hygienisch sauber (im Sinne der BGA-Forderung), d.h. bei der
Auslieferung keimarm nach den Unfallverhütungsvorschriften und dem
Waschverfahren frei von pathogenen Keimen,
frei von gesundheitlich bedenklichen Rückständen,
die Wäsche ist mit den vom BGA zugelassenen Produkten und Verfahren
zu desinfizieren,
bei allen übrigen Desinfektionsmaßnahmen dürfen nur
Desinfektionsmittel verwendet werden, die von der Deutschen
Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie bzw. dem BGA geprüft und
anerkannt sind,
das Reinigungsgut ist gesondert zu lagern, so dass es bis zum
Abschluss der Bearbeitung nicht mit anderem Reinigungsgut in Berührung
kommt,
die Firma hat die Arbeitsprozesse funktionell nach reinem und
unreinem Bereich getrennt durchzuführen.
Weitere Anmietung von Wäschestücken:
Optional soll die Möglichkeit bestehen, Einziehdecken und Kopfkissen
anzumieten, mit mindestens einer Pflegeinheit pro Jahr (Leistungen
entsprechend Anl. 1.1). Bei Bedarf sollen für Einzelstücke zusätzliche
Pflegeeinheiten erfolgen können, die dann unabhängig von der Anmietung
abgerechnet werden.
Der Zeitpunkt der durchzuführenden Pflegeeinheit wird rechtzeitig mit
der Wäscherei abgesprochen.
Es ist von einem Grundbestand von zurzeit 120 Stück auszugehen.
Wäscheart: Beschreibung,
Einziehdecke,
Karostepp:
Größe 135 x 200 cm,
Bezug: Mischgewebe 50 % Baumwolle, 50 % Polyester,
Füllung 100 % Polyester,
Füllgewicht ca. 400 g/qm,
Allergiker geeignet.
Kopfkissen,
Glatt Größe 80 x 80 cm:
Bezug 100 % Baumwolle,
Füllung: Faserbällchen 100 % Polyester,
Füllgewicht: ca. 800 g,
Allergiker geeignet.
Im Falle der Anmietung der Einziehdecken und Kopfkissen entfallen diese
Wäschestücke bei der Lohnwäsche.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2020
Ende: 31/10/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr,
sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von 6
Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die
Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor
Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen.
Der Vertrag endet spätestens am 31.10.2026.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Einzelbieter/Bietergemeinschaft:
Angaben zum Unternehmen, Handelsregistereintrag, zwingende und
fakultative Ausschlussgründe;
2.1) Allgemeine Angaben zum Unternehmen:
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens,
Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder
Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder
Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon,
Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort;
2.2) Einzelunternehmen/Freiberufler:
Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder
ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem
nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten):
Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort,
Staatsangehörigkeit (im Vordruck Anhang II enthalten).
3) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach
§ 123 und § 124 GWB:
Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten,
Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße
Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen
Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die
Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter
Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen
des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das
Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw.
dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen
begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124
Abs. 1 GWB,
Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere
Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das
Mindestlohngesetz (MiLoG),
Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB (im Vordruck Anhang II
enthalten).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
4) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende
Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio.
EUR, Sachschäden 2 Mio. EUR, Vermögensschäden 500 000 EUR und
ausschließlich für Los 1 Schlüsselschäden 250 000 EUR. Sollte die
Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit
nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung
abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der
Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw.
abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten).
5) Eigenerklärung zum Umsatz:
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz
bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
6) Eigenerklärung über die Leistungserbringung:
Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung
stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter
Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (im
Vordruck Anhang II enthalten).
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart
tätig?
Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart,
Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart (im Vordruck Anhang II enthalten).
7) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart
tätig?
Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart,
Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart.
8) Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement:
Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement (im Vordruck
Anhang II enthalten), insbesondere Angaben zur Dokumentation von
Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer
ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw.
einer gleichwertigen Bescheinigung;
9) Referenzen:
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro
Leistungsart (Unterhaltsreinigung und/oder Glasreinigung) von
mindestens 2 unterschiedlichen Referenzgebern aus dem Zeitraum der
letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes,
Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher
Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des
Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang
II enthalten);
10) Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen:
Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des
Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied
als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich
verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit
den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft
als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit
dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu
haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die
Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV) zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft die Bieterauskunft mit
Eigenerklärungen (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen zu den
Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe
bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe,
4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die
Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
einzureichen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten
Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich
ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Vordruck Anhang II)
zu erteilen;
11) Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen:
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von
Unterauftragnehmern geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter
verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen
Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der
Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann
für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die Bieterauskunft
im Vergabeverfahren mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine
Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen,
3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise
vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Fortsetzung zu III.1.3)
Eignungsleihe:
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe
bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur
Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter
verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in
Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser
Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes
Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die
Bieterauskunft im Vergabeverfahren mit Eigenerklärungen zu den Ziff.
2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei
Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und
ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/04/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/04/2020
Ortszeit: 00:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die
Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Ortsbesichtigungen für die Lose 2 und 3 sind freiwillig und erfolgen
nur nach Absprache. Besichti-gungstermine sind vorab mit der für das
Objekt zuständigen Ansprechperson für Los 2 Frau Bogatzki E-Mail:
[10]beate.bogatzki@bafza.bund.de und für Los 3 Frau Grote E-Mail:
[11]heike.grote@bafza.bund.de oder Frau Kuhlmann E-Mail:
[12]doris.kuhlmann@bafza.bund.de zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen
können in den Losen 2 und 3 nur im Zeitraum vom 16.3.2020 bis 26.3.2020
durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens
23.3.2020 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der
Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin
bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Bieters
müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit sich
führen. Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung im Los 1 im
Zeitraum vom 16.3.2020 bis 26.3.2020 zwingend vorgeschrieben. Spätester
Termin für die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist der 23.3.2020. Mit
dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer zwingenden
Ortsbesichtigung (Anlage 5) einzureichen. Die Nichtvorlage des
Teilnahmenachweises führt zwingend zum Ausschluss vom Verfahren.Die
Terminanmeldung muss per E-Mail an [13]beate.bugatzki@bafza.bund.de
oder an [14]hei-ke.grote@bafza.bund.de verbindlich angekündigt werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der
Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden
durchgeführt. Die Vertreter des Bieters müssen bei der Ortsbesichtigung
ein amtlich gültiges Ausweisdokment mit sich führen.
2.b) Maximale Stundenrichtleistungen:
Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe pro Los die
Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft anzugeben. Hierbei dürfen
folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung
führt zum Ausschluss des Angebotes im betroffenen Los.
Los 1:
Raumgruppe (RG) A:220 qm/Std./Reinigungskraft,
RG B: 180 qm/Std./Reinigungskraft,
RG C: 140 qm/Std./Reinigungskraft,
RG D: 75 qm/Std./Reinigungskraft,
RG E: 75 qm/Std./Reinigungskraft,
RG F: 75 qm/Std./Reinigungskraft,
RG G: 300 qm/Std./Reinigungskraft,
RG H: 170 qm/Std./Reinigungskraft,
RG I: 190 qm/Std./Reinigungskraft,
RG J: 140 qm/Std./Reinigungskraft,
RG K: 220 qm/Std./Reinigungskraft,
RG M: 280 qm/Std./Reinigungskraft,
RG N: 230 qm/Std./Reinigungskraft.
Im Rahmen der Vertragsausführung werden die vom Bieter angebotenen
Richtleistungen überprüft und Überschreitungen mit einer Vertragsstrafe
geahndet.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die
e-Vergabe-Plattform ([15]www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht
berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur
beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 27.03.2020, 12 Uhr bei der
e-Vergabe-Plattform eingehen.
Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte
Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die
Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den
Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der
Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über
Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen
durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer
Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform
registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine
Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes
führen.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an
e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: [16]ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr,
Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [17]vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet-Adresse: [18]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160
Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der
Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum
Ablauf der Angebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag
auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vlg. § 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 4).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: [19]https://www.bundesimmobilien.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/02/2020
References
6. mailto:verdingung@bundesimmobilien.de?subject=TED
7. http://bundesimmobilien.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=312259
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=312259
10. mailto:beate.bogatzki@bafza.bund.de?subject=TED
11. mailto:heike.grote@bafza.bund.de?subject=TED
12. mailto:doris.kuhlmann@bafza.bund.de?subject=TED
13. mailto:beate.bugatzki@bafza.bund.de?subject=TED
14. mailto:hei-ke.grote@bafza.bund.de?subject=TED
15. http://www.evergabe-online.de/
16. mailto:ticket@bescha.bund.de?subject=TED
17. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
18. http://www.bundeskartellamt.de/
19. https://www.bundesimmobilien.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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