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Ausschreibung: Gebäudereinigung - DE-Berlin
Gebäudereinigung
Textilreinigung
Abholdienst für Wäsche
Dokument Nr...: 87818-2020 (ID: 2020022109184778446)
Veröffentlicht: 21.02.2020
*
  DE-Berlin: Gebäudereinigung
   2020/S 37/2020 87818
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
   Postanschrift: Fasanenstraße 87
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300
   Postleitzahl: 10623
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Verdingungsstelle
   E-Mail: [6]verdingung@bundesimmobilien.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://bundesimmobilien.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=312259
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=312259
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Unterhalts-u. Glasreinigungsleistungen und die Bereitsstellung und
   Reinigung von Miet- und Lohnwäsche für das Bundesamt für Familie und
   zivilgesellschaftliche Aufgaben in Holzen; VOEK 458-19
   Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 458-19
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90911200
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
    Los 1: Unterhaltsreinigungsleistung:
   WE 143593 Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben,
   Bildungszentrum Ith, Auf dem Ith 3 in 37632 Holzen
    6 531,27 qm Grundfläche,
    302 824,06 qm Jahresreinigungsfläche.
   Bedarfsleistung Endreinigung:
    2 194,83 qm Grundfläche,
    96 572,52 Jahresreinigungsfläche.
   Grundreinigung:
    4 213,39 qm Grundfläche,
    4 213,39 qm Jahresreinigungsfläche.
    Los 2: Glasreinigungsleistungen:
   WE 143593 Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben,
   Bildungszentrum Ith, Auf dem Ith 3 in 37632 Holzen;
    782,30 qm Grundfläche,
    6 113,80 qm Jahresreinigungsfläche.
    Los 3: Bereitstellung und Reinigung von Miet-u. Lohnwäsche:
   WE 143593 Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben,
   Bildungszentrum Ith, Auf dem Ith 3 in 37632 Holzen
    Bereitstellung und Reinigung der Mietwäsche: ca. 228 800 Stück pro
   Jahr,
    Reinigung der Leihwäsche: ca. 732 pro Jahr.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Unterhaltsreinigungsleistungen
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90911200
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA5
   Hauptort der Ausführung:
   Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben
   Bildungszentrum Ith,
   Auf dem Ith 3
   37632 Holzen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
    6 531,27 qm Grundfläche,
    302 824,06 qm Jahresreinigungsfläche.
   Bedarfsleistung Endreinigung:
    2 194,83 qm Grundfläche,
    96 572,52 Jahresreinigungsfläche.
   Grundreinigung:
    4 213,39 qm Grundfläche,
    4 213,39 qm Jahresreinigungsfläche.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Reinigungsstunden / Gewichtung: 30
   Preis - Gewichtung: 70
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2020
   Ende: 30/06/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag verlängert sich, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer
   Frist v 6 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht.
   Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 9 Monate vor Ablauf
   der Vertragslaufzeit. Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2026, ohne
   das es einer gesonderten Kündigung bedarf.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Glasreinigungsleistungen
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90911200 - AB21
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA5
   Hauptort der Ausführung:
   WE 143593 Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben
   Bildungszentrum Ith
   Auf dem Ith 3
   37632 Holzen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   (einseitig aufgemessen, beidseitig zu reinigen)
   Die Grund-Reinigungsfläche ist nach den Konstruktionsmaßen einseitig
   ermittelt. Diese Flächen sind witterungs- und raumseitig, d. h.
   beidseitig zu reinigen soweit nichts anderes vorgeschrieben ist.
   Die Quadratmeter werden einseitig aufgemessen und verrechnet. Bei einer
   Grundfläche von 4,5 qm werden also beispielsweise 9 qm (raumseitig und
   witterungsseitig) gereinigt. Die Angebotsabgabe und die Abrechnung
   erfolgen auf Basis der einseitig ermittelten Fläche (= z. B. 4,5 qm).
   Die ggfs. beidseitige Reinigung ist in der Richtleistung zu
   berücksichtigen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2020
   Ende: 30/06/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr,
   sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von 6
   Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die
   Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor
   Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen.
   Der Vertrag endet spätestens am 30.6.2026.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bereitstellung und Reinigung von Miet- und Lohnwäsche
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   98312000
   98311000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA5
   Hauptort der Ausführung:
   WE 143593 Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
   Bildungszentrum Ith
   Auf dem Ith 3
   37632 Holzen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Bereitstellung und Reinigung der Mietwäsche: ca. 228 800 Stück pro Jahr
   Der Auftragnehmer vermietet im ausreichenden Umfang die in diesem
   Leistungsverzeichnis vorgegebenen Wäschestücke und übernimmt das
   Waschen einschließlich des wäschereimäßigen Fertigstel-lens der
   Miettextilien.
   Je Wäscheart sind immer gleiche Wäschestücke zur Verfügung zu stellen.
   Sollten bei Ersatzbeschaffungen gleiche Wäschestücke nicht mehr
   beschaffbar sein, so ist in Form und Farbe ein annähernd identisches
   Modell zu wählen. Spätestens nach Ablauf der branchenüblichen
   Nutzungsdauer von 3 Jahren hat der vollständige Austausch in Abstimmung
   mit dem Nutzer zu erfolgen. Bei beschädigter Wäsche übernimmt der
   Auftragnehmer den Austausch der einzelnen gemieteten Wäschestücke
   selbständig.
   Die Mietwäsche wird regelmäßig in jeder Belegungswoche benötigt.Es muss
   dem Nutzer in jeder Seminarwoche immer ein Grundbestand von zurzeit 106
   Stück und Tauschwäsche, also insgesamt mindestens 120 Wäschestücke der
   in der Tabelle aufgeführten einzelnen Wäschearten der Mietwäsche zur
   Verfügung stehen.
   Ausgenommen hiervon sind folgende Grundbestände:
    Geschirrtücher 15 Stück,
    Saunatücher 50 Stück,
    Duschtücher für die Sauna 50 Stück.
   Der Grundbedarf der einzelnen Wäschestücke wird gegebenenfalls
   bedarfsgerecht angepasst werden.
   Der Nutzer wird dem Auftragnehmer spätestens am Mittwoch der Vorwoche
   die Anzahl der in der nächsten Woche zu liefernden Wäschestücke
   schriftlich per Email mitteilen. Die zu reinigende Menge an Wäsche wird
   pro Stück nach dem jeweiligen Stückpreis pro Wäscheart abgerechnet.
   Anschaffungskosten sind in dem Mietpreis einkalkuliert.
   Wäscheart Beschreibung
   Bettgarnitur  zweiteilig, bestehend aus Kissen- und Bettdeckenbezug:
    Maße Kissenbezug 80 x 80 cm,
    Maße Bettdeckenbezug 135 x 200 cm,
    farblich und im Muster aufeinander abgestimmt,
    farbig oder mit farbigem dezenten Muster, zeitgemäß nicht
   ausschließlich Pastelltöne, keine reinen Blumenmuster oder Großmotive,
    farbecht,
    einheitliches Material: feinfädig, dicht gewebt, glatte Struktur,
    Mischgewebe im Materialverhältnis von mindestens 80 % Baumwolle zu 20
   % Polyester,
    kein Frottee, kein Biber,
    Gewicht: mindestens 135 gr/qm,
    Hotelverschluss.
   Bettlaken:
    Spannbettlaken,
    müssen die Matratzen mit folgenden Maßen vollständig bedecken Breite
   90 cm, Länge 210 cm, Höhe 12 cm,
    Gummibänder an den Ecken zum faltenfreien Beziehen der Matratzen,
    faltenfreies Anliegen an Matratze, kein Ausleiern des Materials bei
   Benutzung,
    heller Farbton, uni, abgestimmt auf Bettgarnitur,
    mindestens 50 % Baumwolle, Rest Polyester,
    kein Frottee, kein Biber,
    Gewicht mindestens 180 gr/qm.
   Duschtuch:
    Maße: 65-70 x 140 cm,
    Frottierware,
    einfarbig, kein weiß,
    farbecht
    ohne Muster und ohne Musterstruktur,
    farblich auf Bettwäschegarnitur und Handtuch für den
   Unterkunftsbereich abgestimmt,
    Gewicht mindestens 500 gr/qm,
    vorhandene Borden, Biesen oder Abschlusskanten dürfen sich nach der
   Wäsche nicht zusammenziehen,
    saugfähig,
    Aufhänger an schmalen Seite oder in Ecke.
   Handtuch:
    Maße: 50 x 100 cm,
    Frottierware,
    einfarbig, kein weiß,
    farbecht,
    ohne Muster und ohne Musterstruktur,
    farblich auf Bettwäschegarnitur und Duschtuch für den
   Unterkunftsbereich abgestimmt,
    Gewicht mindestens 500 gr/qm,
    vorhandene Borden, Biesen oder Abschlusskanten dürfen sich nach der
   Wäsche nicht zusammenziehen,
    saugfähig,
    Aufhänger an schmalen Seite oder in Ecke.
   Saunatuch:
    Maße: mindestens 90 x 180 cm,
    Frottierware,
    kein weiß,
    farbecht,
    Gewicht mindestens 500 gr/qm,
    vorhandene Borden, Biesen oder Abschlusskanten dürfen sich nach der
   Wäsche nicht zusammenziehen,
    saugfähig.
   Geschirrtuch:
    Maße: mindestens 48 x 60 cm,
    100 % Baumwolle,
    farbecht,
    saugfähig,
    Aufhänger,
    keine sogenannten Grubentücher.
   Das Bildungszentrum Ith muss der angebotenen Mietwäsche (Farbe, Muster
   u.a.) zustimmen.
   Mindestzustand der Mietwäsche:
    keine ausgefransten oder aufgelösten Nähte oder Säume,
    bei Dusch- und Handtuch, Geschirrtuch keine abgerissenen oder
   fehlende Aufhänger,
    keine Löcher oder Risse,
    keine Stopfstellen,
    keine Verfärbungen,
    keine Flecken,
    keine ausgeblichenen Muster und Farben,
    bei Spannbettlaken keine ausgeleierten Gummibänder,
    keine dünnen Stellen (Materialverschleiß),
    keine Knötchen auf Oberfläche.
   Soweit Wäschestücke repariert werden, hat dies fachgerecht zu erfolgen.
   Reinigung der Lohnwäsche: ca. 732 Stück pro Jahr
   Kleinere Mengen der folgenden Wäschestücke werden in unregelmäßigen
   Abständen zu reinigen sein:
    Einziehdecken,
    Kopfkissen,
    Matratzenschonbezüge,
    Arbeitskleidung,
    Topflappen,
    Küchenschürzen,
    Sofadecken und Wolldecken,
    Sofakissen,
    Sofakissenbezüge,
    Tischdecken,
    Übergardinen,
    Stuhlkissen,
    Bankauflagen,
    Sitzsack-Außenhüllen.
   Dies ist keine abschließende Auflistung der Wäschestücke für die
   Lohnwäsche. Nicht aufgeführte und nicht gleichartige Artikel sowie
   Sonderleistungen können beauftragt werden.
   Diese Wäschestücke werden zur Reinigung bei der wöchentlichen Abholung
   der Mietwäsche mitgegeben und auf dem Auftragsschein gesondert
   aufgeführt. Eine feste Auftragsmenge kann nicht zugesichert werden.
   Bei größeren Mengen erfolgt im Vorfeld eine Abstimmung mit der
   Wäscherei. Wäschestücke, die in größeren Mengen anfallen, können vor
   allem folgende sein:
    Matratzenschonbezüge,
    Gardinen,
    Kissen,
    Einziehdecken.
   Die Lohnwäsche wird nach Stück abgerechnet, lediglich die Gardinen
   werden nach Gewicht abgerechnet. Einzelpreise für die jeweiligen
   Wäschearten sind im Angebot anzugeben.
   Sonderleistungen:
   Sonderleistungen sollen nach vorheriger Absprache möglich sein, ebenso
   kurzfristige Erhöhungen.
   Abholung und Rücklieferung:
   Die Mietwäsche und die als Lohnwäsche zu reinigende Wäsche ist
   grundsätzlich im wöchentlichen Rhythmus dienstags in der Zeit von
   7:00-15:00 Uhr in den einzelnen Häusern des Bildungszentrums Ith
   abzuholen.
   Das Verpacken der Schmutzwäsche übernimmt das Bildungszentrums Ith.
   Die gereinigten Textilien sind spätestens am folgenden Dienstag in der
   Zeit von 7:00-15:00 Uhr (mit Lieferschein) in die entsprechenden Häuser
   zurück zu liefern.
   Die Container müssen die Wäsche für jedes Haus getrennt enthalten.
   Außerdem ist die bearbeitete Wäsche so zu transportieren, dass eine
   Rückverschmutzung und Verkeimung ausgeschlossen ist.
   Im Einzelfall können abweichende Abhol- und Rücklieferungszeiten
   vereinbart werden. Der Nutzer kann bei besonderem Anlass
   (Sonderleistungen) verlangen, dass das Reinigungsgut auf Abruf
   unverzüglich abgeholt und zur vereinbarten Zeit zurück geliefert wird.
   Die für den Transport, Aufbereitung und Aufbewahrung erforderlichen
   Gerätschaften sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Die Kosten
   für die Bereitstellung sind in die Reinigungskosten mit
   einzukalkulieren.
   Bearbeitung der Wäsche:
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm übergebenen Textilien
   pfleglich zu behandeln und die Arbeiten in technisch einwandfreiem
   Verfahren durchzuführen. Der Auftragnehmer übergibt dem Nutzer einen
   schriftlich niedergelegten Verfahrensablauf mit Angabe der eingesetzten
   Maschinentypen und Wasch- und Reinigungsmittel. Zulässig sind im
   gesamten Bearbeitungsablauf nur handelsübliche Marken-Waschmittel und
   sonstige Zusätze und Präparate, die bei einwandfreier Qualität einen
   guten Wasch- und Reinigungseffekt und eine schonende Behandlung
   gewährleisten.
   Die gesamte Miet- und Lohnwäsche ist so zu bearbeiten, dass sie wie
   folgt aus dem Bearbeitungsprozess hervorgeht:
    frei von im Waschverfahren entfernbaren Verschmutzungen,
    sensorisch einwandfreier Zustand (ästhetisch einwandfrei und frei von
   nicht wäschetypischen Gerüchen),
    unter Erhaltung der Funktions- und Gebrauchsfähigkeit des Waschgutes
   im Sinne RAL-GZ 992 (einwandfreie und qualitativ hochwertige
   Wiederaufbereitung der Wäsche),
    faser- und materialschonend,
    keine Einbüßung von Form und Farbe,
    farbschonend und farberhaltend, soweit es sich um farbige
   Wäschestücke handelt,
    weiße Wäsche oder Wäsche mit anteiligen weißen Flächen frei von
   Grauschleiern und Verfärbungen,
    schrankfertig (frei von groben Knitterfalten und nach festgelegtem
   Muster gefaltet)/Hotelstandard,
    schrankfertig (frei von groben Knitterfalten und nach festgelegtem
   Muster gefaltet)/Hotelstandard,
    umweltverträglich,
    hygienisch sauber (im Sinne der BGA-Forderung), d.h. bei der
   Auslieferung keimarm nach den Unfallverhütungsvorschriften und dem
   Waschverfahren frei von pathogenen Keimen,
    frei von gesundheitlich bedenklichen Rückständen,
    die Wäsche ist mit den vom BGA zugelassenen Produkten und Verfahren
   zu desinfizieren,
    bei allen übrigen Desinfektionsmaßnahmen dürfen nur
   Desinfektionsmittel verwendet werden, die von der Deutschen
   Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie bzw. dem BGA geprüft und
   anerkannt sind,
    das Reinigungsgut ist gesondert zu lagern, so dass es bis zum
   Abschluss der Bearbeitung nicht mit anderem Reinigungsgut in Berührung
   kommt,
    die Firma hat die Arbeitsprozesse funktionell nach reinem und
   unreinem Bereich getrennt durchzuführen.
   Weitere Anmietung von Wäschestücken:
   Optional soll die Möglichkeit bestehen, Einziehdecken und Kopfkissen
   anzumieten, mit mindestens einer Pflegeinheit pro Jahr (Leistungen
   entsprechend Anl. 1.1). Bei Bedarf sollen für Einzelstücke zusätzliche
   Pflegeeinheiten erfolgen können, die dann unabhängig von der Anmietung
   abgerechnet werden.
   Der Zeitpunkt der durchzuführenden Pflegeeinheit wird rechtzeitig mit
   der Wäscherei abgesprochen.
   Es ist von einem Grundbestand von zurzeit 120 Stück auszugehen.
    Wäscheart: Beschreibung,
    Einziehdecke,
    Karostepp:
    Größe 135 x 200 cm,
    Bezug: Mischgewebe 50 % Baumwolle, 50 % Polyester,
    Füllung 100 % Polyester,
    Füllgewicht ca. 400 g/qm,
    Allergiker geeignet.
    Kopfkissen,
    Glatt  Größe 80 x 80 cm:
    Bezug 100 % Baumwolle,
    Füllung: Faserbällchen 100 % Polyester,
    Füllgewicht: ca. 800 g,
    Allergiker geeignet.
   Im Falle der Anmietung der Einziehdecken und Kopfkissen entfallen diese
   Wäschestücke bei der Lohnwäsche.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/11/2020
   Ende: 31/10/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr,
   sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von 6
   Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die
   Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor
   Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen.
   Der Vertrag endet spätestens am 31.10.2026.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Einzelbieter/Bietergemeinschaft:
   Angaben zum Unternehmen, Handelsregistereintrag, zwingende und
   fakultative Ausschlussgründe;
   2.1) Allgemeine Angaben zum Unternehmen:
   Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens,
   Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder
   Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder
   Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon,
   Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort;
   2.2) Einzelunternehmen/Freiberufler:
   Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder
   ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem
   nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten):
   Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort,
   Staatsangehörigkeit (im Vordruck Anhang II enthalten).
   3) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach
   § 123 und § 124 GWB:
    Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und
   Ordnungswidrigkeiten,
    Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße
   Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen
   Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und
   Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen
   Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die
   Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter
   Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
    Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen
   des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
   gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf
   Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das
   Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw.
   dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen
   begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
    Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124
   Abs. 1 GWB,
    Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere
   Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das
   Mindestlohngesetz (MiLoG),
    Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu
   Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB (im Vordruck Anhang II
   enthalten).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   4) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
   Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende
   Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio.
   EUR, Sachschäden 2 Mio. EUR, Vermögensschäden 500 000 EUR und
   ausschließlich für Los 1 Schlüsselschäden 250 000 EUR. Sollte die
   Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit
   nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung
   abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der
   Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw.
   abzuschließen (im Vordruck Anhang II enthalten).
   5) Eigenerklärung zum Umsatz:
   Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz
   bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   6) Eigenerklärung über die Leistungserbringung:
   Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
   ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen
   Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn
   auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung
   stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter
   Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (im
   Vordruck Anhang II enthalten).
   Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
    Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart
   tätig?
    Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
    Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
   Leistungsart,
    Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
   Leistungsart (im Vordruck Anhang II enthalten).
   7) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
    Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart
   tätig?
    Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
    Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
   Leistungsart,
    Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
   Leistungsart.
   8) Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement:
   Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement (im Vordruck
   Anhang II enthalten), insbesondere Angaben zur Dokumentation von
   Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer
   ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw.
   einer gleichwertigen Bescheinigung;
   9) Referenzen:
   Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro
   Leistungsart (Unterhaltsreinigung und/oder Glasreinigung) von
   mindestens 2 unterschiedlichen Referenzgebern aus dem Zeitraum der
   letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes,
   Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher
   Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des
   Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang
   II enthalten);
   10) Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen:
   Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften:
   Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle
   Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des
   Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied
   als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich
   verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit
   den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft
   als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit
   dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu
   haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die
   Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV) zu verwenden.
   Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem
   Mitglied der Bietergemeinschaft die Bieterauskunft mit
   Eigenerklärungen (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen zu den
   Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe
   bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe,
   4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die
   Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
   einzureichen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten
   Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich
   ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Vordruck Anhang II)
   zu erteilen;
   11) Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen:
   Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von
   Unterauftragnehmern geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten).
   Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter
   verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen
   Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der
   Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann
   für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die Bieterauskunft
   im Vergabeverfahren mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine
   Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen,
   3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise
   vorzulegen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Fortsetzung zu III.1.3)
   Eignungsleihe:
   Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe
   bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur
   Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten).
   Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter
   verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in
   Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser
   Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes
   Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die
   Bieterauskunft im Vergabeverfahren mit Eigenerklärungen zu den Ziff.
   2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei
   Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und
   ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 07/04/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 08/04/2020
   Ortszeit: 00:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die
   Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Ortsbesichtigungen für die Lose 2 und 3 sind freiwillig und erfolgen
   nur nach Absprache. Besichti-gungstermine sind vorab mit der für das
   Objekt zuständigen Ansprechperson für Los 2 Frau Bogatzki E-Mail:
   [10]beate.bogatzki@bafza.bund.de und für Los 3 Frau Grote E-Mail:
   [11]heike.grote@bafza.bund.de oder Frau Kuhlmann E-Mail:
   [12]doris.kuhlmann@bafza.bund.de zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen
   können in den Losen 2 und 3 nur im Zeitraum vom 16.3.2020 bis 26.3.2020
   durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens
   23.3.2020 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der
   Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin
   bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Bieters
   müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit sich
   führen. Für die Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung im Los 1 im
   Zeitraum vom 16.3.2020 bis 26.3.2020 zwingend vorgeschrieben. Spätester
   Termin für die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist der 23.3.2020. Mit
   dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer zwingenden
   Ortsbesichtigung (Anlage 5) einzureichen. Die Nichtvorlage des
   Teilnahmenachweises führt zwingend zum Ausschluss vom Verfahren.Die
   Terminanmeldung muss per E-Mail an [13]beate.bugatzki@bafza.bund.de
   oder an [14]hei-ke.grote@bafza.bund.de verbindlich angekündigt werden.
   Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der
   Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden
   durchgeführt. Die Vertreter des Bieters müssen bei der Ortsbesichtigung
   ein amtlich gültiges Ausweisdokment mit sich führen.
   2.b) Maximale Stundenrichtleistungen:
   Die Bieter haben im Preisblatt für jede Raumgruppe pro Los die
   Richtleistung qm/Stunde/Reinigungskraft anzugeben. Hierbei dürfen
   folgende Maximalwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung
   führt zum Ausschluss des Angebotes im betroffenen Los.
   Los 1:
    Raumgruppe (RG) A:220 qm/Std./Reinigungskraft,
    RG B: 180 qm/Std./Reinigungskraft,
    RG C: 140 qm/Std./Reinigungskraft,
    RG D: 75 qm/Std./Reinigungskraft,
    RG E: 75 qm/Std./Reinigungskraft,
    RG F: 75 qm/Std./Reinigungskraft,
    RG G: 300 qm/Std./Reinigungskraft,
    RG H: 170 qm/Std./Reinigungskraft,
    RG I: 190 qm/Std./Reinigungskraft,
    RG J: 140 qm/Std./Reinigungskraft,
    RG K: 220 qm/Std./Reinigungskraft,
    RG M: 280 qm/Std./Reinigungskraft,
    RG N: 230 qm/Std./Reinigungskraft.
   Im Rahmen der Vertragsausführung werden die vom Bieter angebotenen
   Richtleistungen überprüft und Überschreitungen mit einer Vertragsstrafe
   geahndet.
   Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die
   e-Vergabe-Plattform ([15]www.evergabe-online.de) einzureichen.
   Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht
   berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur
   beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 27.03.2020, 12 Uhr bei der
   e-Vergabe-Plattform eingehen.
   Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte
   Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die
   Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den
   Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der
   Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
   Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
   Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über
   Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen
   durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer
   Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform
   registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine
   Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes
   führen.
   Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an
   e-Vergabe HelpDesk:
   Telefon: +49 (0) 22899  610  1234
   E-Mail: [16]ticket@bescha.bund.de
   Geschäftszeiten:
    Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr,
    Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt  Vergabekammern des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstraße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [17]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Internet-Adresse: [18]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160
   Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der
   Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum
   Ablauf der Angebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag
   auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist
   von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vlg. § 160
   Abs. 3 S. 1 Nr. 4).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
   Postanschrift: Ellerstraße 56
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53119
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse: [19]https://www.bundesimmobilien.de/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/02/2020
References
   6. mailto:verdingung@bundesimmobilien.de?subject=TED
   7. http://bundesimmobilien.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=312259
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=312259
  10. mailto:beate.bogatzki@bafza.bund.de?subject=TED
  11. mailto:heike.grote@bafza.bund.de?subject=TED
  12. mailto:doris.kuhlmann@bafza.bund.de?subject=TED
  13. mailto:beate.bugatzki@bafza.bund.de?subject=TED
  14. mailto:hei-ke.grote@bafza.bund.de?subject=TED
  15. http://www.evergabe-online.de/
  16. mailto:ticket@bescha.bund.de?subject=TED
  17. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  18. http://www.bundeskartellamt.de/
  19. https://www.bundesimmobilien.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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