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Ausschreibung: Recycling von Siedlungsabfällen - DE-Hameln
Recycling von Siedlungsabfällen
Abholung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 87555-2020 (ID: 2020022109152878154)
Veröffentlicht: 21.02.2020
*
  DE-Hameln: Recycling von Siedlungsabfällen
   2020/S 37/2020 87555
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Hameln  Zentrale Vergabestelle  im
   Auftrag der KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont
   Postanschrift: Rathausplatz 1
   Ort: Hameln
   NUTS-Code: DE923
   Postleitzahl: 31785
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@hameln.de
   Telefon: +49 51512023207
   Fax: +49 51512021266
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.hameln.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [8]www.hameln.de/stadtportal/rathaus/zentrale_vergabestelle
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2020-000
   6
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2020-00
   06
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   KAW  Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen
   Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-LK-2020-0006
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90514000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90511000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE923
   Hauptort der Ausführung:
   Umschlaganlage
   Dieselstr. 7
   31789 Hameln
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung von Papier, Pappe
   und Kartonagen (PPK) für die KreisAbfallWirtschaft Landkreis
   Hameln-Pyrmont vom 1.1.2021-31.12.2021. Es wird für den
   Vertragszeitraum von einer zu verwertenden PPK-Menge von ca. 11 000 t
   ausgegangen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2021
   Ende: 31/12/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Als Eigenerklärung vorzulegen:
    Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
   des Unternehmens,
    Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
   geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse
   abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich
   das Unternehmen in Liquidation befindet,
    Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
   die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
    Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
   sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
   erfüllt ist,
    Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft
   angemeldet hat,
    Erklärung zum NTVergG.
   Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
   Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (PQ/VOL) oder
   der Eintragung in das ULV einer Auftragsberatungsstelle
   (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen
   haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte
   Formblatt  Eigenerklärung zur Eignung  vorzulegen. Bei Einsatz von
   Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
   auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert,
   reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins
   für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
   Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
   die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
   der  Eigenerklärung zur Eignung  genannten Bescheinigungen
   zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in
   deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche
   Sprache beizufügen.
   Das Formblatt Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen
   und kann hier eingesehen werden:
   [11]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2020-00
   06
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Als Eigenerklärung vorzulegen:
    Angaben zum Umsatz i. d. letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
   Lieferungen und Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden
   Leistung vergleichbar sind unter Einschluss d. Anteils bei gemeinsam
   mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
    das dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen
   erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
    Kopie der gültigen Police einer Berufs-/
   Betriebshaftpflichtversicherung.
   Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
   Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (PQ/VOL) oder
   der Eintragung in das ULV einer Auftragsberatungsstelle
   (Präqualifikationsverzeichnis). Die Einheitliche Europäische
   Eigenerklärung (EEE) ist ebenfalls zugelassen. Nicht präqualifizierte
   Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
   ausgefüllte Formblatt  Eigenerklärung zur Eignung  vorzulegen. Bei
   Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
   Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
   präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
   Liste des Vereins für die Präqualifikation
   (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in
   die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
   Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
   -Eigenerklärung zur Eignung  genannten Bescheinigungen zuständiger
   Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
   abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
   beizufügen.
   Das Formblatt Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen
   und kann hier eingesehen werden:
   [12]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2020-00
   06
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot
   einzureichen: Unternehmensbeschreibung, Nachweis für die Zertifizierung
   zum Entsorgungsbetrieb für die vom Bieter selbst durchgeführte
   Tätigkeit; Nachweis für die Zulässigkeit von Abfalltransporten (z. B.
   Efb-Zertifikat für die Tätigkeit Befördern, Anzeige gemäß § 53 KrWG
   oder Transportgenehmigung); Referenzliste; sofern die Vergabestelle
   Bieterrundschreiben verschickt hat, ist der Nachweis zu erbringen, dass
   diese Informationen zur Kenntnis genommen wurden. Registrierte
   Unternehmen werden bei Abruf der Schreiben automatisch protokolliert,
   was als Nachweis ausreicht.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/03/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/03/2020
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [13]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2020-00
   06. Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne
   Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein
   möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen
   Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe
   Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen
   starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie
   umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den
   Vergabeverfahren vorliegen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 413115-1334/1335/1336
   Fax: +49 413115-2943
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
   Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Soweit Ihrer Rüge nicht
   abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf
   Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium
   für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2,
   21339 Lüneburg, zulässig. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
   Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen
   (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
   Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135
   Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber
   über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
   die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union vergeben hat, ohne dass
   Dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
   worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/02/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@hameln.de?subject=TED
   7. http://www.hameln.de/
   8. http://www.hameln.de/stadtportal/rathaus/zentrale_vergabestelle
   9. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2020-0006
  10. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2020-0006
  11. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2020-0006
  12. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2020-0006
  13. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2020-0006
  14. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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