(1) Searching for "2020022109152878154" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Recycling von Siedlungsabfällen - DE-Hameln
Recycling von Siedlungsabfällen
Abholung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 87555-2020 (ID: 2020022109152878154)
Veröffentlicht: 21.02.2020
*
DE-Hameln: Recycling von Siedlungsabfällen
2020/S 37/2020 87555
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hameln Zentrale Vergabestelle im
Auftrag der KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@hameln.de
Telefon: +49 51512023207
Fax: +49 51512021266
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.hameln.de
Adresse des Beschafferprofils:
[8]www.hameln.de/stadtportal/rathaus/zentrale_vergabestelle
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2020-000
6
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2020-00
06
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
KAW Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen
Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-LK-2020-0006
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90514000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90511000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE923
Hauptort der Ausführung:
Umschlaganlage
Dieselstr. 7
31789 Hameln
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung von Papier, Pappe
und Kartonagen (PPK) für die KreisAbfallWirtschaft Landkreis
Hameln-Pyrmont vom 1.1.2021-31.12.2021. Es wird für den
Vertragszeitraum von einer zu verwertenden PPK-Menge von ca. 11 000 t
ausgegangen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
des Unternehmens,
Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse
abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich
das Unternehmen in Liquidation befindet,
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
erfüllt ist,
Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft
angemeldet hat,
Erklärung zum NTVergG.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (PQ/VOL) oder
der Eintragung in das ULV einer Auftragsberatungsstelle
(Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen
haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert,
reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins
für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in
deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche
Sprache beizufügen.
Das Formblatt Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen
und kann hier eingesehen werden:
[11]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2020-00
06
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
Angaben zum Umsatz i. d. letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
Lieferungen und Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss d. Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
das dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
Kopie der gültigen Police einer Berufs-/
Betriebshaftpflichtversicherung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (PQ/VOL) oder
der Eintragung in das ULV einer Auftragsberatungsstelle
(Präqualifikationsverzeichnis). Die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) ist ebenfalls zugelassen. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
Liste des Vereins für die Präqualifikation
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in
die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
-Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Das Formblatt Eigenerklärung befindet sich in den Vergabeunterlagen
und kann hier eingesehen werden:
[12]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2020-00
06
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot
einzureichen: Unternehmensbeschreibung, Nachweis für die Zertifizierung
zum Entsorgungsbetrieb für die vom Bieter selbst durchgeführte
Tätigkeit; Nachweis für die Zulässigkeit von Abfalltransporten (z. B.
Efb-Zertifikat für die Tätigkeit Befördern, Anzeige gemäß § 53 KrWG
oder Transportgenehmigung); Referenzliste; sofern die Vergabestelle
Bieterrundschreiben verschickt hat, ist der Nachweis zu erbringen, dass
diese Informationen zur Kenntnis genommen wurden. Registrierte
Unternehmen werden bei Abruf der Schreiben automatisch protokolliert,
was als Nachweis ausreicht.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/03/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/03/2020
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[13]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2020-00
06. Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne
Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein
möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen
Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe
Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen
starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie
umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den
Vergabeverfahren vorliegen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336
Fax: +49 413115-2943
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach
Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Soweit Ihrer Rüge nicht
abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf
Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2,
21339 Lüneburg, zulässig. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen
(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135
Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber
über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass
Dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/02/2020
References
6. mailto:vergabestelle@hameln.de?subject=TED
7. http://www.hameln.de/
8. http://www.hameln.de/stadtportal/rathaus/zentrale_vergabestelle
9. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2020-0006
10. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2020-0006
11. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2020-0006
12. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2020-0006
13. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-LK-2020-0006
14. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|