Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2020022109080177595" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Scanner für Computeranwendungen - DE-Magdeburg
Scanner für Computeranwendungen
Geräte für optische Zeichenerkennung
Scannersoftwarepaket
Dokument Nr...: 86941-2020 (ID: 2020022109080177595)
Veröffentlicht: 21.02.2020
*
  DE-Magdeburg: Scanner für Computeranwendungen
   2020/S 37/2020 86941
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen-Anhalt
   Postanschrift: Lüneburger Str. 4
   Ort: Magdeburg
   NUTS-Code: DEE03
   Postleitzahl: 39106
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Justiziariat/Vergabestelle
   E-Mail: [6]katja.wartenberg@san.aok.de
   Telefon: +49 3912878-45327
   Fax: +49 3912878-845327
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://san.aok.de/
   Adresse des Beschafferprofils: [8]http://www.dtvp.de/Center
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRADE9G/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRADE9G
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: gesetzliche Krankenversicherung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kauf und Inbetriebnahme Scanner und Überlassung Scan-Software
   Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2020-0002
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30216110
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des zu schließenden Vertrags sind der Kauf und die Lieferung
   von 3 identischen höhenverstellbaren Scannern inklusive der zum Betrieb
   notwendigen Treibersoftware sowie die Lieferung und Installation einer
   Scan-Client Software. Schulungen zum Gebrauch der Hard- und Software,
   die Wartung und der Support sind ebenfalls Bestandteil der
   Ausschreibung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   30216120
   48318000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE03
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Bei der AOK Sachsen-Anhalt sollen der Posteingang und die
   Posteingangsverarbeitung in mehreren Stufen weitestgehend
   zentralisiert, digitalisiert und automatisiert werden, so dass die
   eingehenden Dokumente der Sachbearbeitung in einer elektronischen Akte
   zur Verfügung gestellt werden bzw. im Zuge einer Dunkelverarbeitung
   automatisch dort abgelegt werden.
   Die hierfür notwendige Scantechnik ist Gegenstand der vorliegenden
   Ausschreibung. Die 3 zu liefernden Scanner müssen jeweils für die
   tägliche Digitalisierung eines Seitenvolumens von 15 000 Seiten pro Tag
   bei doppelseitigem Scannen ausgelegt sein. Das heterogen strukturierte
   Beleggut muss innerhalb von 4 Stunden durch die angebotene Lösung
   verarbeitet werden können.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Zuschlagskriterienkatalog / Gewichtung: 40
   Prozent
   Qualitätskriterium - Name: Teststellung (Ergonomie 2) / Gewichtung: 10
   Prozent
   Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50 Prozent
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/05/2020
   Ende: 31/08/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Instandhaltung (Wartung und Support) der Hard- und Software wird
   für die Dauer von 36 Monaten (Mindestvertragsdauer) vereinbart. Es
   besteht die Möglichkeit der Verlängerung durch die Auftraggeberin
   zweimalig um jeweils 1 Jahr (1+1), damit maximal für die Dauer von 60
   Monaten. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht
   nicht.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Angaben zur Unternehmensform  Rechtspersönlichkeit mit entsprechendem
   Nachweis: aktueller Handelsregisterauszug, wenn im Handelsregister
   eingetragen (Erstelldatum nicht vor dem 1.12.2019). Bei
   Nichtvorhandensein ist ein gleichwertiger Nachweis (z. B.
   Gewerbeanmeldung und ggf. Gewerbeummeldung).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Kopie/Scan der gültigen Bescheinigung in Steuersachen (oder
   Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamtes, Erstelldatum nicht vor
   dem 1.12.2019,
    Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft und
   Krankenkassen über die Erfüllung der relevanten gesetzlichen Pflichten,
   diese nicht mit Ausstellungsdatum vor dem 1.12.2019 (Kopie/Scan). Für
   die gesetzlichen Krankenkassen sind die Bescheinigungen der 3
   wesentlichen Krankenkassen vorzulegen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Kopie/Scan der gültigen Bescheinigung in Steuersachen (oder
   Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamtes, Erstelldatum nicht vor
   dem 1.12.2019,
    Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft und
   Krankenkassen über die Erfüllung der relevanten gesetzlichen Pflichten,
   diese nicht mit Ausstellungsdatum vor dem 1.12.2019 (Kopie/Scan). Für
   die gesetzlichen Krankenkassen sind die Bescheinigungen der 3
   wesentlichen Krankenkassen vorzulegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    ausgefüllter Vordruck Erklärung Nachunternehmer zzgl. etwaiger
   Anlagen: Nur dann einzureichen, wenn Nachunternehmereinsatz geplant
   sowie dann die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zur
   Zugriffs- und Leistungsfähigkeit,
    ausgefüllter Vordruck Erklärung Bietergemeinschaft: Nur dann
   einzureichen, wenn Angebot von Bietergemeinschaft abgegeben wird.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Über die einzureichenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise zur
   wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit hinaus, bedarf es der Vorlage von:
    Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Paragraph 10 LVG
   LSA),
    Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/03/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/03/2020
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Die Öffnung der elektronischen Angebote findet unter Ausschluss der
   Öffentlichkeit statt. Eine Teilnahme der Bieter bei der Öffnung der
   Angebote ist nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt  Die Gesundheitskasse,
   vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg,
   Deutschland;
   2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal
   [11]www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID CXP4YRADE9G zum
   Download zur Verfügung.
   Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des
   Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen
   sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das
   Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu
   richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.
   Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf
   [12]www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch
   im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung
   gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung
   heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere
   Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im
   Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung
   Frage-/Antwortlisten erstellt, die der Bieter ohne Registrierung
   einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir
   weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich
   regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen
   abzurufen;
   3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben
   mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
   abzugeben. Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten
   Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen.
   Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der
   vertraglichen Pflichten;
   4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von
   Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die
   Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen
   schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2.
   VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den
   Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an
   den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine
   entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin
   nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur
   Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur
   Zugriffs- und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem
   Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als
   erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter
   verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer
   Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als
   Nachunternehmer anzusehen sind.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YRADE9G.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
   Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform Antrag ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134
   Absatz 2 bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz
   1 Satz 2 bleibt unberührt.
   Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) Gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder
   2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/02/2020
References
   6. mailto:katja.wartenberg@san.aok.de?subject=TED
   7. https://san.aok.de/
   8. http://www.dtvp.de/Center
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRADE9G/documents
  10. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRADE9G
  11. http://www.dtvp.de/center
  12. http://www.dtvp.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau