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Ausschreibung: Erdaushubarbeiten für archäologische Grabungen - DE-Frankfurt am Main
Erdaushubarbeiten für archäologische Grabungen
Fundamentierungsarbeiten
Verbauarbeiten
Dokument Nr...: 86799-2020 (ID: 2020022109064277461)
Veröffentlicht: 21.02.2020
*
  DE-Frankfurt am Main: Erdaushubarbeiten für archäologische Grabungen
   2020/S 37/2020 86799
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
   Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
   Ort: Frankfurt am Main
   NUTS-Code: DE712
   Postleitzahl: 60486
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Kessler, Marc
   E-Mail: [7]peter.trept@deutschebahn.com
   Telefon: +49 89130872584
   Fax: +49 69260913730
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   2. S-Bahn-Stammstrecke München VE 524 Voraushub und Archäologie
   Marienhof
   Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI31277
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45112450
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   2. S-Bahn-Stammstrecke München VE 524 Voraushub und Archäologie
   Marienhof
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45112450
   45262210
   45262212
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212
   Hauptort der Ausführung:
   München
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 30/05/2018
   Ende: 31/12/2018
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2018/S 120-274492
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 18FEI31277
   Bezeichnung des Auftrags:
   2. S-Bahn-Stammstrecke München VE 524 Voraushub und Archäologie
   Marienhof
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   14/05/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Franz Kassecker GmbH
   Ort: Waldsassen
   NUTS-Code: DE23A
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1 980 324.28 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
   Zu VI.4)
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemomblerstr. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem
   Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs.
   2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die
   Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine
   Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/02/2020
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   45112450
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45112450
   45262210
   45262212
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212
   Hauptort der Ausführung:
   München
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 30/05/2018
   Ende: 31/12/2018
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 980 324.28 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Franz Kassecker GmbH
   Ort: Waldsassen
   NUTS-Code: DE23A
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   6  Kampfmittelsondierung der archäologisch zu untersuchenden
   Restflächen im östlichen Bereich des Baufeldes mittels Georadar.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Der gebundene AN ist bereits mit der Kampfmittelsondierung auf dem
   Baufeld beauftragt. Die vorliegende geänderte Leistung beeinhaltet
   einen Wechsel der Sondierungsmethode von Flächenuntersuchungen mittels
   Großflächen- und Handsonden auf Georadar. Da der Bauablauf durch die
   laufenden Pumpversuche sowie unerwartete archäologische Funde behindert
   werden, ist eine weitere Verzögerung des Bauablaufes durch die Bindung
   eines weiteren AN dringend zu vermeiden. Die dadurch entstehenden
   Stillstandszeiten würdem unverhältnismäßig hohe Kosten bei den
   Großgeräten der Hauptbaumaßnahmen verursachen.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1 980 324.28 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1 990 324.28 EUR
References
   7. mailto:peter.trept@deutschebahn.com?subject=TED
   8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:274492-2018:TEXT:DE:HTML
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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