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Ausschreibung: System zum Aufspüren von Sprengstoffen - DE-Bonn
System zum Aufspüren von Sprengstoffen
Dokument Nr...: 86210-2020 (ID: 2020022009290076793)
Veröffentlicht: 20.02.2020
*
DE-Bonn: System zum Aufspüren von Sprengstoffen
2020/S 36/2020 86210
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2009/81/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Zu Händen von: www.evergabe-online.de
E-Mail: [6]B19.10@bescha.bund.de
Telefon: +49 22899610-2710
Fax: +49 2289910610-2710
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
[7]http://www.bescha.bund.de
Elektronischer Zugang zu Informationen:
[8]http://www.evergabe-online.info
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
[9]http://www.evergabe-online.de
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des
Innern
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Angebotssammelstelle
E-Mail: [10]aoe@bescha.bund.de
Internet-Adresse: [11]http://www.evergabe-online.de
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
RV und IV für konventionelle GPA Typ 2 und 6
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
verschiedene Standorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland;
hauptsächlich Flughäfen und Einrichtungen der Bundespolizei
NUTS-Code DE
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 7
Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre
übersteigt: Entfällt, RV-Laufzeit ist 7 Jahre, (VS-VGV)
Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 22 100 000,00 EUR
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Gepäckprüfanlagen
der Typen 2 und 6 sowie Vereinbarung eines Instandhaltungsvertrages
dazu
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
38546000
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Abschluss einer KdB-Rahmenvereinbarung zur Lieferung von
Gepäckprüfanlagen (GPA), davon:
bis zu 60 Stück GPA vom Typ 2, Tunnelabmessungen min. 120 cm * 100
cm, Bandhöhe ca. 25 cm,
bis zu 70 Stück GPA vom Typ 6, Tunnelabmessungen min. 75 cm * 50 cm.
Bandhöhe ca. 70 cm
Die GPA der Typen 2 und 6 müssen über 2 Bildansichten (Dual View)
verfügen.
Ergänzend für die vorstehend genannten GPA-Typen wird verschiedenes
Zubehör Gegenstand der Rahmenvereinbarung sein, wie:
nicht angetriebene Rollenbahnen,
angetriebene Rollenbahnen,
Wannen,
Funktionstestobjekte,
und so weiter.
Neben dem Abschluss der Rahmenvereinbarung zur Lieferung der GPA wird
eine Vorlage für einen Instandhaltungsvertrag vereinbart.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 22 100 000,00 EUR
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 84 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der
Fassung vom 29. November 2019, Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 5.8.2003.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen
bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur
gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Im Vergabeverfahren (bei der Angebotserstellung) und ggfs. auch später
während der Auftragsdurchführung ist es erforderlich, den Teilnehmern
bzw. dem späteren Auftragnehmer Dokumente zugänglich zu machen oder zu
überlassen, welche als Verschlusssache des Geheimschutzgrades
VS-vertraulich eingestuft sind.
Deshalb gelten für die Ausschreibung und die Auftragsvergabe folgende
zusätzliche Beschränkungen und Anforderungen:
1) Bewerber (bzw. der spätere Auftragnehmer) müssen in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der NATO ansässig
sein;
2) Die zu liefernden Geräte müssen in einem dieser Länder hergestellt
werden;
3) Der Auftragnehmer muss spätestens vor Auftragsvergabe die
Voraussetzungen für die Behandlung und Aufbewahrung von
Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-vertraulich oder eines
vergleichbaren nationalen Geheimhaltungsgrades eines der unter Nr. 1
genannten Länder erfüllen und dem Auftraggeber muss ein entsprechender
Sicherheitsbescheid (international: Facility Security Clearance)
seiner zuständigen nationalen Sicherheitsbehörde vorliegen;
4) Das mit Wartungs- oder Installationsarbeiten an den Flughäfen
beauftragte Personal muss die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats
des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der NATO sowie eine
Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu Verschlusssachen des
Geheimhaltungsgrades VS-vertraulich (international: Personnel
Security Clearance) oder eines vergleichbaren nationalen
Geheimhaltungsgrades der oben genannten Länder haben;
5) Vertreter des Unternehmens, welche in als Verschlusssache der
Geheimhaltungsstufe VS-vertraulich eingestuften Angebotsunterlagen
Einsicht nehmen möchten, müssen die Staatsangehörigkeit eines
Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums oder der NATO und eine
Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu Verschlusssachen des
Geheimhaltungsgrades VS-vertraulich (international: Personnel
Security Clearance) oder eines vergleichbaren nationalen
Geheimhaltungsgrades haben. Der Nachweis der Überprüfung gegenüber dem
Auftraggeber muss über die zuständige nationale Sicherheitsbehörde des
Unternehmens erfolgen;
6) Bewerber müssen mit dem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindliche
Erklärung gegenüber dem Auftraggeber abgeben, in der sie sich
verpflichten, sämtliche Informationen, die ihnen im Rahmen der
Ausschreibung überlassen oder zugänglich gemacht werden:
a) Nicht an Dritte weiterzugeben;
b) Nur für Zwecke zu nutzen, für die sie überlassen worden sind;
c) So zu schützen und aufzubewahren das Unbefugte keine Kenntnis
erlangen können;
d) Bei Unternehmen aus Deutschland nach den Regelungen des Handbuches
für den Geheimschutz in der Wirtschaft (GHB) zu schützen, soweit
Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch
oder VS-vertraulich betroffen sind bzw. bei Unternehmen aus anderen
Staaten diese Verschlusssachen nach den Geheimschutzregeln des
jeweiligen Landes zu schützen, die in bilateralen Geheimschutzabkommen
mit Deutschland anerkannt worden sind.
e) Sofern kein Angebot abgeben wird oder der Zuschlag nicht erteilt
wird, sämtliche überlassenen Unterlagen zu vernichten.
7) Sofern die Beteiligung von Drittunternehmen beabsichtigt ist, sind
die Anforderungen 1.-6. auch durch diese Unternehmen zu erfüllen.
Stellen Sie für die Vergabestelle nachvollziehbar dar, ob Sie zur
Durchführung z. B. einer während der Nutzungszeit erforderlich
werdenden, in einem VS-V-Dokument beschriebenen Anpassung dieses
VS-V-Dokument an ein anderes oder mehrere andere Unternehmen weiter
geben müssen und wenn ja, an welches oder welche. Dies kann z. B. der
Fall sein, wenn eine örtliche Niederlassung für die Umsetzung von
Anpassungen mindestens ein VS-V-Dokument an eine Vorlieferantin für die
Entwicklung oder die Durchführung der Anpassung weiter geben muss.
(VS-V-Dokument: als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades VS-
vertraulich eingestuftes Dokument)
In den Vergabeunterlagen werden Verschlusssachen nach dem
Geheimhaltungsgrad VS-NfD (Verschlusssache nur für den
Dienstgebrauch) enthalten sein. Aus diesem Grund muss ein Bewerber sich
verpflichten, die im VS-NfD-Merkblatt (Geheimschutzhandbuch Anlagen 04,
04a und 04b) zum Geheimschutzhandbuch festgelegten Bestimmungen
einzuhalten und die Verschlusssachen entsprechend zu behandeln. Nur
wenn dem Beschaffungsamt des BMI Ihre Verpflichtungserklärung vorliegt,
können Ihnen die als VS-NfD eingestuften Unterlagen /Informationen
überlassen werden. Soweit Drittunternehmen oder Mitglieder einer
Bewerber-/Bietergemeinschaft ebenfalls Kenntnis von den vorgenannten
Verschlusssachen erhalten sollen, sind von diesen ebenfalls jeweils
eine eigene Erklärung abzugeben und mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Auf § 353 b StGB und die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit eines
Auftragsverhältnisses nach § 20 AGB des Beschaffungsamtes des BMI wird
hingewiesen.
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots
verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist nur mit
ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der ausschreibenden Stelle
zulässig. Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen in
eigener Zuständigkeit zu vernichten.
Der Bieter hat auch nach Beendigung der Angebotsphase über die ihm
bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu
bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebots
beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten.
Beachten Sie auch die sich aus der mit Ihrem Teilnahmeantrag
abgegebenen Verpflichtungserklärung zur Behandlung von Verschlusssachen
des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS NfD) sowie
den besonderen zusätzlichen Sicherheitsanforderungen für die
Zugänglichmachung oder Überlassung von Verschlusssachen des
Geheimhaltungsgrades VS-vertraulich ergebenden Verpflichtungen.
Im Falle der Beteiligung von Drittunternehmern gelten diese
Bestimmungen entsprechend.
Publikationen, die im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung und der
Erfüllung des zu schließenden Überlassungs- und
Instandhaltungsvertrages stehen, bedürfen der Zustimmung des
Beschaffungsamtes des BMI.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: die Eigenerklärung Ausschlussgründe
(Formblatt) ist vom Bieter auszufüllen und dem Teilnahmeantrag
beizufügen,
der Auftraggeber ist vor der Zuschlagserteilung verpflichtet, eine
Anfrage gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) an das
Gewerbezentralregister zu stellen. Zu diesem Zweck ist vom Bewerber das
Formblatt Unternehmensdaten entsprechend der Rechtsform des Bewerbers
auszufüllen,
Benutzen Sie für die Einreichung Ihres Teilnahmeantrages das
Formblatt Teilnahmeantrag,
Erstellen Sie eine frei formulierte Unternehmensdarstellung, in der
Sie Ihr Unternehmen vorstellen. Erklären Sie, dass Sie im Auftragsfall
bereit sind, Ihr Installations- und Instandhaltungspersonal zum Zweck
der Zutrittsberechtigung nicht allgemein zugänglicher oder
sicherheitsempfindlicher Bereiche einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §7
LuftSiG zu unterziehen,
Erklären Sie in einer selbst zu erstellenden Erklärung, dass Sie die
in den Abschnitten III.1.4) und VI.3) genannten vertraglichen
Verpflichtungen im Vertragsfall ohne Einschränkungen erfüllen werden
können. Wenn Sie Unterauftragnehmer bei der Auftragsdurchführung
(Fertigung, Lieferung, Einbringung, Inbetriebnahme und Instandhaltung)
einsetzen werden, listen Sie diese bitte übersichtlich auf,
Erklärung(en) Verpflichtung VS-NfD (Formblatt),
ggf. Erklärung(en) Verpflichtung VS-NfD für Drittunternehmen, je eine
pro vorgesehenem Drittunternehmern,
selbst zu erstellende Verpflichtungserklärung zu VS-vertraulich,
ggf. Verpflichtungserklärung(en) zu VS-vertraulich für
Drittunternehmen, je eine pro vorgesehenem Drittunternehmern,
sofern zutreffend ist die Verpflichtungserklärung(en) zur
Eignungsleihe (Formblatt/Formblätter)beizufügen,
sofern zutreffend ist von jedem der von Ihnen vorgesehenen
Unterauftragnehmer eine separate Anlage Unternehmensdaten beizufügen,
sofern zutreffend ist die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
(Formblatt) beizufügen Hinweis: Dokumente und Erklärungen, für welche
von der Vergabestelle keine Formblätter zur Verfügung gestellt wurden,
sind vom Bewerber selbst zu erstellen.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Der Auftraggeber ist vor der Zuschlagserteilung
verpflichtet, eine Anfrage gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG)
an das Gewerbezentralregister zu stellen. Zu diesem Zweck ist vom
Bewerber die Eigenerklärung Unternehmensdaten entsprechend der
Rechtsform des Bewerbers auszufüllen. Im Rahmen der Eignungsprüfung
erfolgt ebenfalls eine Anfrage an das Gewerbezentralregister. Die
Angaben in der Anlage werden zusätzlich für die Beurteilung der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters herangezogen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Aufgrund des Auftragswertes
der RV wird ein Mindestjahresumsatz von 4 000 000 EUR im letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahr gefordert.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber muss folgende Referenzen nachweisen:
In den 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist müssen vom
Bewerber wesentliche Leistungen (d. h. solche, die mit Blick auf das
vorliegende Beschaffungsvorhaben Aufschluss über die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben können) erbracht
worden sein
Der Bewerber muss im vorstehend genannten Zeitraum an mindestens 5
internationalen Verkehrsflughäfen oder vergleichbaren, der Kontrolle
von mitgeführten Gepäck/Gegenständen dienenden Kontrollstellen,
aufsummiert mindestens 30 Gepäckprüfstationen, mindestens bestehend aus
Einförderrollenbahn oder elektrisch angetriebener Gurteinförderstrecke,
Gepäckprüfanlage, Ausförderrollenbahn oder elektrisch angetriebener
Gurtausförderstrecke und zur Gepäckprüfanlage passenden
Kontrollarbeitsplatz, geliefert, installiert und in Betrieb genommen
haben.
Diese Gepäckprüfstationen müssen dort entsprechend der Anforderungen
der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5.
November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die
Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit für
die Kontrolle von Passagieren mitgeführtem Reisegepäck oder Großgepäck
eingesetzt worden sein.
Mindestens eine der darin eingesetzten Gepäckprüfanlagentypen muss die
Voraussetzungen für den anzeigebedürftigen Betrieb gem. §19 Absatz 1
Satz 1 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung
ionisierender Strahlung (StrlSchG) erfüllen.
Die Darstellung der Referenzen muss mindestens folgende Angaben (soweit
für die jeweilige Referenz zutreffend) beinhalten:
Empfänger der Lieferung (z. B. Flughafen(-Dienstleister) oder
amtliche Stelle) bzw. Auftraggeber; um die Referenzen überprüfen zu
können, ist für jede Referenz ein Ansprechpartner (bzw. zumindest die
entsprechende Organisationseinheit) mit Kontaktdaten anzugeben,
Erfüllen der Voraussetzungen für den den anzeigebedürftigen Betrieb
gem. §19 Absatz 1 Satz 1 (StrlSchG),
Datum der Lieferung bzw. Datum oder Zeitraum der Leistungserbringung,
Beschreibung von Ausgestaltung und Umfang des Leistungsgegenstands,
Verwendung der Leistung,
Wert der Leistung.
Eine Eigenerklärung in Gestalt einer Referenzliste ist ausreichend,
Referenzschreiben sind nicht notwendig. Wurden Teile der für die
Referenzen genannten Leistungen durch Drittunternehmen oder von
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft erbracht, ist anzugeben, welche
Leistung bzw. welcher Leistungsteil im Einzelnen vom jeweiligen
Unternehmen erbracht worden ist.
Besteht mit einem Referenzgeber eine Geheimhaltungsvereinbarung, so ist
im Teilnahmeantrag darauf hinzuweisen. Stellen Sie dann Ihre Bemühungen
zur Freigabe der betroffenen Informationen dar und legen Sie einen
anderen geeigneten Nachweis zur äquivalenten Darlegung Ihrer
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle
entscheidet dann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Zulassung des
alternativen Nachweises.
Hinweis: Da das nachträgliche Austauschen einer fehlerhaften Referenz
nicht möglich ist, empfiehlt es sich, mehr als bedingungsgemäß
betrachtete Referenzen einzureichen als gefordert.
Erklären Sie, dass Sie im Auftragsfall bereit sind, die Leistung an
verschiedenen Flughäfen und verschiedenen Standorten der Bundespolizei
und anderer Dienststellen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu
erbringen.
Beschreiben Sie für die Vergabestelle nachvollziehbar, d. h. insbes.
unter Angabe der entsprechenden Ihnen zur Verfügung stehenden bzw.
stehen werdenden Personal- und weiteren Kapazitäten, wie Sie im
Auftragsfall sicherstellen, an mindestens 5 unterschiedlichen
Standorten innerhalb Deutschlands (z.B. unterschiedliche Flughäfen)
gleichzeitig Gepäckprüfstationen errichten zu können (umfasst
Anlieferung, Einbringung, Installation, Konfiguration bis hin zur
betriebsbereiten Übergabe, Benutzereinweisung).
Fortsetzung siehe VI.3).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Es wird eine Mindestmitarbeiteranzahl des Bewerbers von 15 für die
Errichtung und Instandhaltung qualifizierten, der deutschen Sprache in
Schrift und Wort mächtigen Mitarbeitern gefordert. Bestätigen Sie das
Erfüllen dieser Forderung.
Es wird darüber hinaus eine Mindestmitarbeiteranzahl des Bewerbers von
10 gefordert, welche über die Fachkunde-Bescheinigungen für die
Installation, Prüfung, Wartung und Reparatur von Röntgeneinrichtungen
entsprechend der Vorgaben des Strahlenschutzes verfügen
(Fachkundegruppen R5 gem. Strahlenschutzverordnung oder gleichwertigem
Nachweis gem. Strahlenschutzgesetz). Bestätigen Sie das Erfüllen dieser
Anforderung und fügen Sie die entsprechenden Bescheinigungen in Kopie
bei.
Die Mitarbeiter der Gruppe Mitarbeiter mit
R5-Fachkundebescheinigungen dürfen Teil der Gruppe Mitarbeiter für
die Errichtung und Instandhaltung sein, so dass insgesamt 15
Mitarbeiter ausreichen können.
Benennen und beschreiben Sie die Produkte, auf deren Basis Sie später
voraussichtlich Ihr Angebot erstellen werden.
Beachten Sie bei der Auswahl der Gepäckprüfanlage bitte die
Notwendigkeit, dass in Deutschland für die Bilddarstellung 2D-Ansichten
(die klassischen Falschfarbenröntgenbilder) eingesetzt werden müssen,
welche den seitens der ECAC festgelegten Qualitätsanforderungen genügen
müssen.
Beachten Sie bei der Auswahl der Geräte bitte auch die Notwendigkeit,
dass mit einem Röntgenvorgang möglichst 2 um 60 Grad bis 90 Grad
verdrehte Bildansichten erzeugt und gleichzeitig dargestellt werden
können.
Geben Sie an, wo die angebotenen Produkte hergestellt sein werden. Die
Angaben zu den Produkten und deren Herstellungsländern ist vor dem
Hintergrund der in III.1.4) genannten Einschränkungen und
Besonderheiten zu betrachten.
Erklären Sie hierin, dass Sie vom Hersteller der von Ihnen vorgesehenen
Produkte und Leistungen autorisiert sind und auf den Support des
Herstellers bei der Lieferung, Konfiguration und Instandhaltung
zurückgreifen können. Fügen Sie hierüber schriftliche Bestätigungen
des/der Hersteller(s) bei.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem
bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Es ist vorgesehen, alle Bewerber, welche die vorgenannten Bedingungen
erfüllen, als Teilnehmer des Vergabeverfahrens zuzulassen. Eine
zahlenmäßige Beschränkung oder ein Ranking erfolgt hierbei nicht.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
B 19.10 - 4806/18/VV: 7
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
2.4.2020 - 23:59
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
12.8.2020
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Fortsetzung zu III.2.3):
Stellen Sie ebenso nachvollziehbar dar, wie Sie später sicherstellen,
an sämtlichen bestellten Gepäckprüfstationen (bis zu 60 Stück)
fristgerecht (basierend auf den Wartungsintervallempfehlungen der
Gepäckprüfanlagenherstellerin) die regelmäßige Wartung durchführen
können und dass Ihnen dafür die nötige Service-Mitarbeiter zur
Verfügung stehen.
VI.3):
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache abgefasst
sein. Für nicht deutschsprachige Dokumente und Nachweise sind
deutschsprachige Übersetzungen beizufügen. Nicht deutschsprachige
Dokumente ohne Übersetzungen ins deutsche werden im Vergabeverfahren
nicht berücksichtigt.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei aus ihrer Sicht unvollständigen
Teilnahmeanträgen einmalig fehlende Unterlagen oder Erklärungen unter
Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden nachgeforderte
Unterlagen oder Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist
nachgereicht, wird der Bewerber mangels entsprechenden
Eignungsnachweises vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens
ausgeschlossen, an ihn ergeht keine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebotes.
Sämtliche Teilnahmebedingungen, Bewertungsangaben und Informationen zum
Teilnahmewettbewerb erhalten Sie auch in den Begleitdokumenten über die
e-Vergabe-Plattform.
Voraussetzung für Ihre Beteiligung am elektronischen Verfahren ist die
Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die
Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter
[12]http://www.evergabe-online.de.
Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter
[13]http://www.evergabe-online.info/signaturen (Stand Februar 2018)
Hinweis: Da das nachträgliche Austauschen einer fehlerhaften Referenz
nicht möglich ist, empfiehlt es sich, mehr als bedingungsgemäß
betrachtete Referenzen einzureichen als gefordert.
Es wird vorab darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall die
nachstehenden geschriebenen Regelungen in unveränderter Form
Bestandteil des Rahmenvertrages und der Instandhaltungsverträge werden:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen des
Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts-
und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an
Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu
verwerten. Insbesondere bestanden zum Zeitpunkt der Abgabe des
Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu
offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht,
soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa
gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der
Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen
gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der
Auftragnehmer die Auftraggeberin auf die gesetzliche(n)
Offenlegungspflicht(en) hinzuweisen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Auftraggeberin sofort
schriftlich zu benachrichtigen, wenn er die Einhaltung dieser
Verpflichtung nicht mehr gewährleisten kann, insbesondere, wenn für ihn
eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche
hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der Vertraulichkeit
hindern könnte.
Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger
Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich
gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die
während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden.
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der
Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die
Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den
Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages
ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: [15]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per
Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des
Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu
richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags
verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote
enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben
ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu
wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18.2.2020
References
6. mailto:B19.10@bescha.bund.de?subject=TED
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