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Ausschreibung: System zum Aufspüren von Sprengstoffen - DE-Bonn
System zum Aufspüren von Sprengstoffen
Dokument Nr...: 86210-2020 (ID: 2020022009290076793)
Veröffentlicht: 20.02.2020
*
  DE-Bonn: System zum Aufspüren von Sprengstoffen
   2020/S 36/2020 86210
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2009/81/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
   Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
   Nationale Identifikationsnummer:
   Postanschrift: Brühler Straße 3
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53119
   Land: Deutschland
   Zu Händen von: www.evergabe-online.de
   E-Mail: [6]B19.10@bescha.bund.de
   Telefon: +49 22899610-2710
   Fax: +49 2289910610-2710
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
   [7]http://www.bescha.bund.de
   Elektronischer Zugang zu Informationen:
   [8]http://www.evergabe-online.info
   Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
   [9]http://www.evergabe-online.de
   Weitere Auskünfte erteilen:
   die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken:
   die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
   Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des
   Innern
   Nationale Identifikationsnummer:
   Postanschrift: Brühler Straße 3
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53119
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Angebotssammelstelle
   E-Mail: [10]aoe@bescha.bund.de
   Internet-Adresse: [11]http://www.evergabe-online.de
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   RV und IV für konventionelle GPA Typ 2 und 6
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Kauf
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   verschiedene Standorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland;
   hauptsächlich Flughäfen und Einrichtungen der Bundespolizei
   NUTS-Code DE
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   Laufzeit in Jahren: 7
   Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre
   übersteigt: Entfällt, RV-Laufzeit ist 7 Jahre, (VS-VGV)
   Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der
   Rahmenvereinbarung
   Geschätzter Wert ohne MwSt: 22 100 000,00 EUR
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
   Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Gepäckprüfanlagen
   der Typen 2 und 6 sowie Vereinbarung eines Instandhaltungsvertrages
   dazu
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   38546000
   II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   Abschluss einer KdB-Rahmenvereinbarung zur Lieferung von
   Gepäckprüfanlagen (GPA), davon:
    bis zu 60 Stück GPA vom Typ 2, Tunnelabmessungen min. 120 cm * 100
   cm, Bandhöhe ca. 25 cm,
    bis zu 70 Stück GPA vom Typ 6, Tunnelabmessungen min. 75 cm * 50 cm.
   Bandhöhe ca. 70 cm
   Die GPA der Typen 2 und 6 müssen über 2 Bildansichten (Dual View)
   verfügen.
   Ergänzend für die vorstehend genannten GPA-Typen wird verschiedenes
   Zubehör Gegenstand der Rahmenvereinbarung sein, wie:
    nicht angetriebene Rollenbahnen,
    angetriebene Rollenbahnen,
    Wannen,
    Funktionstestobjekte,
    und so weiter.
   Neben dem Abschluss der Rahmenvereinbarung zur Lieferung der GPA wird
   eine Vorlage für einen Instandhaltungsvertrag vereinbart.
   Geschätzter Wert ohne MwSt: 22 100 000,00 EUR
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Laufzeit in Monaten: 84 (ab Auftragsvergabe)
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der
   Fassung vom 29. November 2019, Allgemeine Vertragsbedingungen für die
   Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 5.8.2003.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen
   bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur
   gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
   insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
   Im Vergabeverfahren (bei der Angebotserstellung) und ggfs. auch später
   während der Auftragsdurchführung ist es erforderlich, den Teilnehmern
   bzw. dem späteren Auftragnehmer Dokumente zugänglich zu machen oder zu
   überlassen, welche als Verschlusssache des Geheimschutzgrades
   VS-vertraulich eingestuft sind.
   Deshalb gelten für die Ausschreibung und die Auftragsvergabe folgende
   zusätzliche Beschränkungen und Anforderungen:
   1) Bewerber (bzw. der spätere Auftragnehmer) müssen in einem
   Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der NATO ansässig
   sein;
   2) Die zu liefernden Geräte müssen in einem dieser Länder hergestellt
   werden;
   3) Der Auftragnehmer muss spätestens vor Auftragsvergabe die
   Voraussetzungen für die Behandlung und Aufbewahrung von
   Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-vertraulich oder eines
   vergleichbaren nationalen Geheimhaltungsgrades eines der unter Nr. 1
   genannten Länder erfüllen und dem Auftraggeber muss ein entsprechender
   Sicherheitsbescheid (international: Facility Security Clearance)
   seiner zuständigen nationalen Sicherheitsbehörde vorliegen;
   4) Das mit Wartungs- oder Installationsarbeiten an den Flughäfen
   beauftragte Personal muss die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats
   des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der NATO sowie eine
   Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu Verschlusssachen des
   Geheimhaltungsgrades VS-vertraulich (international: Personnel
   Security Clearance) oder eines vergleichbaren nationalen
   Geheimhaltungsgrades der oben genannten Länder haben;
   5) Vertreter des Unternehmens, welche in als Verschlusssache der
   Geheimhaltungsstufe VS-vertraulich eingestuften Angebotsunterlagen
   Einsicht nehmen möchten, müssen die Staatsangehörigkeit eines
   Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums oder der NATO und eine
   Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu Verschlusssachen des
   Geheimhaltungsgrades VS-vertraulich (international: Personnel
   Security Clearance) oder eines vergleichbaren nationalen
   Geheimhaltungsgrades haben. Der Nachweis der Überprüfung gegenüber dem
   Auftraggeber muss über die zuständige nationale Sicherheitsbehörde des
   Unternehmens erfolgen;
   6) Bewerber müssen mit dem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindliche
   Erklärung gegenüber dem Auftraggeber abgeben, in der sie sich
   verpflichten, sämtliche Informationen, die ihnen im Rahmen der
   Ausschreibung überlassen oder zugänglich gemacht werden:
   a) Nicht an Dritte weiterzugeben;
   b) Nur für Zwecke zu nutzen, für die sie überlassen worden sind;
   c) So zu schützen und aufzubewahren das Unbefugte keine Kenntnis
   erlangen können;
   d) Bei Unternehmen aus Deutschland nach den Regelungen des Handbuches
   für den Geheimschutz in der Wirtschaft (GHB) zu schützen, soweit
   Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch
   oder VS-vertraulich betroffen sind bzw. bei Unternehmen aus anderen
   Staaten diese Verschlusssachen nach den Geheimschutzregeln des
   jeweiligen Landes zu schützen, die in bilateralen Geheimschutzabkommen
   mit Deutschland anerkannt worden sind.
   e) Sofern kein Angebot abgeben wird oder der Zuschlag nicht erteilt
   wird, sämtliche überlassenen Unterlagen zu vernichten.
   7) Sofern die Beteiligung von Drittunternehmen beabsichtigt ist, sind
   die Anforderungen 1.-6. auch durch diese Unternehmen zu erfüllen.
   Stellen Sie für die Vergabestelle nachvollziehbar dar, ob Sie zur
   Durchführung z. B. einer während der Nutzungszeit erforderlich
   werdenden, in einem VS-V-Dokument beschriebenen Anpassung dieses
   VS-V-Dokument an ein anderes oder mehrere andere Unternehmen weiter
   geben müssen und wenn ja, an welches oder welche. Dies kann z. B. der
   Fall sein, wenn eine örtliche Niederlassung für die Umsetzung von
   Anpassungen mindestens ein VS-V-Dokument an eine Vorlieferantin für die
   Entwicklung oder die Durchführung der Anpassung weiter geben muss.
   (VS-V-Dokument: als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades VS-
   vertraulich eingestuftes Dokument)
   In den Vergabeunterlagen werden Verschlusssachen nach dem
   Geheimhaltungsgrad VS-NfD (Verschlusssache  nur für den
   Dienstgebrauch) enthalten sein. Aus diesem Grund muss ein Bewerber sich
   verpflichten, die im VS-NfD-Merkblatt (Geheimschutzhandbuch Anlagen 04,
   04a und 04b) zum Geheimschutzhandbuch festgelegten Bestimmungen
   einzuhalten und die Verschlusssachen entsprechend zu behandeln. Nur
   wenn dem Beschaffungsamt des BMI Ihre Verpflichtungserklärung vorliegt,
   können Ihnen die als VS-NfD eingestuften Unterlagen /Informationen
   überlassen werden. Soweit Drittunternehmen oder Mitglieder einer
   Bewerber-/Bietergemeinschaft ebenfalls Kenntnis von den vorgenannten
   Verschlusssachen erhalten sollen, sind von diesen ebenfalls jeweils
   eine eigene Erklärung abzugeben und mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
   Auf § 353 b StGB und die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit eines
   Auftragsverhältnisses nach § 20 AGB des Beschaffungsamtes des BMI wird
   hingewiesen.
   Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots
   verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist nur mit
   ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der ausschreibenden Stelle
   zulässig. Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunterlagen in
   eigener Zuständigkeit zu vernichten.
   Der Bieter hat  auch nach Beendigung der Angebotsphase  über die ihm
   bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu
   bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebots
   beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten.
   Beachten Sie auch die sich aus der mit Ihrem Teilnahmeantrag
   abgegebenen Verpflichtungserklärung zur Behandlung von Verschlusssachen
   des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS  NfD) sowie
   den besonderen zusätzlichen Sicherheitsanforderungen für die
   Zugänglichmachung oder Überlassung von Verschlusssachen des
   Geheimhaltungsgrades VS-vertraulich ergebenden Verpflichtungen.
   Im Falle der Beteiligung von Drittunternehmern gelten diese
   Bestimmungen entsprechend.
   Publikationen, die im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung und der
   Erfüllung des zu schließenden Überlassungs- und
   Instandhaltungsvertrages stehen, bedürfen der Zustimmung des
   Beschaffungsamtes des BMI.
   III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage
   Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:  die Eigenerklärung Ausschlussgründe
   (Formblatt) ist vom Bieter auszufüllen und dem Teilnahmeantrag
   beizufügen,
    der Auftraggeber ist vor der Zuschlagserteilung verpflichtet, eine
   Anfrage gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) an das
   Gewerbezentralregister zu stellen. Zu diesem Zweck ist vom Bewerber das
   Formblatt Unternehmensdaten entsprechend der Rechtsform des Bewerbers
   auszufüllen,
    Benutzen Sie für die Einreichung Ihres Teilnahmeantrages das
   Formblatt Teilnahmeantrag,
    Erstellen Sie eine frei formulierte Unternehmensdarstellung, in der
   Sie Ihr Unternehmen vorstellen. Erklären Sie, dass Sie im Auftragsfall
   bereit sind, Ihr Installations- und Instandhaltungspersonal zum Zweck
   der Zutrittsberechtigung nicht allgemein zugänglicher oder
   sicherheitsempfindlicher Bereiche einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §7
   LuftSiG zu unterziehen,
    Erklären Sie in einer selbst zu erstellenden Erklärung, dass Sie die
   in den Abschnitten III.1.4) und VI.3) genannten vertraglichen
   Verpflichtungen im Vertragsfall ohne Einschränkungen erfüllen werden
   können. Wenn Sie Unterauftragnehmer bei der Auftragsdurchführung
   (Fertigung, Lieferung, Einbringung, Inbetriebnahme und Instandhaltung)
   einsetzen werden, listen Sie diese bitte übersichtlich auf,
    Erklärung(en) Verpflichtung VS-NfD (Formblatt),
    ggf. Erklärung(en) Verpflichtung VS-NfD für Drittunternehmen, je eine
   pro vorgesehenem Drittunternehmern,
    selbst zu erstellende Verpflichtungserklärung zu VS-vertraulich,
    ggf. Verpflichtungserklärung(en) zu VS-vertraulich für
   Drittunternehmen, je eine pro vorgesehenem Drittunternehmern,
    sofern zutreffend ist die Verpflichtungserklärung(en) zur
   Eignungsleihe (Formblatt/Formblätter)beizufügen,
    sofern zutreffend ist von jedem der von Ihnen vorgesehenen
   Unterauftragnehmer eine separate Anlage Unternehmensdaten beizufügen,
    sofern zutreffend ist die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
   (Formblatt) beizufügen Hinweis: Dokumente und Erklärungen, für welche
   von der Vergabestelle keine Formblätter zur Verfügung gestellt wurden,
   sind vom Bewerber selbst zu erstellen.
   Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Der Auftraggeber ist vor der Zuschlagserteilung
   verpflichtet, eine Anfrage gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG)
   an das Gewerbezentralregister zu stellen. Zu diesem Zweck ist vom
   Bewerber die Eigenerklärung Unternehmensdaten entsprechend der
   Rechtsform des Bewerbers auszufüllen. Im Rahmen der Eignungsprüfung
   erfolgt ebenfalls eine Anfrage an das Gewerbezentralregister. Die
   Angaben in der Anlage werden zusätzlich für die Beurteilung der
   wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters herangezogen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Aufgrund des Auftragswertes
   der RV wird ein Mindestjahresumsatz von 4 000 000 EUR im letzten
   abgeschlossenen Geschäftsjahr gefordert.
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
   III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
   Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Der Bewerber muss folgende Referenzen nachweisen:
   In den 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist müssen vom
   Bewerber wesentliche Leistungen (d. h. solche, die mit Blick auf das
   vorliegende Beschaffungsvorhaben Aufschluss über die technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben können) erbracht
   worden sein
   Der Bewerber muss im vorstehend genannten Zeitraum an mindestens 5
   internationalen Verkehrsflughäfen oder vergleichbaren, der Kontrolle
   von mitgeführten Gepäck/Gegenständen dienenden Kontrollstellen,
   aufsummiert mindestens 30 Gepäckprüfstationen, mindestens bestehend aus
   Einförderrollenbahn oder elektrisch angetriebener Gurteinförderstrecke,
   Gepäckprüfanlage, Ausförderrollenbahn oder elektrisch angetriebener
   Gurtausförderstrecke und zur Gepäckprüfanlage passenden
   Kontrollarbeitsplatz, geliefert, installiert und in Betrieb genommen
   haben.
   Diese Gepäckprüfstationen müssen dort entsprechend der Anforderungen
   der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5.
   November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die
   Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit für
   die Kontrolle von Passagieren mitgeführtem Reisegepäck oder Großgepäck
   eingesetzt worden sein.
   Mindestens eine der darin eingesetzten Gepäckprüfanlagentypen muss die
   Voraussetzungen für den anzeigebedürftigen Betrieb gem. §19 Absatz 1
   Satz 1 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung
   ionisierender Strahlung (StrlSchG) erfüllen.
   Die Darstellung der Referenzen muss mindestens folgende Angaben (soweit
   für die jeweilige Referenz zutreffend) beinhalten:
    Empfänger der Lieferung (z. B. Flughafen(-Dienstleister) oder
   amtliche Stelle) bzw. Auftraggeber; um die Referenzen überprüfen zu
   können, ist für jede Referenz ein Ansprechpartner (bzw. zumindest die
   entsprechende Organisationseinheit) mit Kontaktdaten anzugeben,
    Erfüllen der Voraussetzungen für den den anzeigebedürftigen Betrieb
   gem. §19 Absatz 1 Satz 1 (StrlSchG),
    Datum der Lieferung bzw. Datum oder Zeitraum der Leistungserbringung,
    Beschreibung von Ausgestaltung und Umfang des Leistungsgegenstands,
    Verwendung der Leistung,
    Wert der Leistung.
   Eine Eigenerklärung in Gestalt einer Referenzliste ist ausreichend,
   Referenzschreiben sind nicht notwendig. Wurden Teile der für die
   Referenzen genannten Leistungen durch Drittunternehmen oder von
   Mitgliedern einer Bietergemeinschaft erbracht, ist anzugeben, welche
   Leistung bzw. welcher Leistungsteil im Einzelnen vom jeweiligen
   Unternehmen erbracht worden ist.
   Besteht mit einem Referenzgeber eine Geheimhaltungsvereinbarung, so ist
   im Teilnahmeantrag darauf hinzuweisen. Stellen Sie dann Ihre Bemühungen
   zur Freigabe der betroffenen Informationen dar und legen Sie einen
   anderen geeigneten Nachweis zur äquivalenten Darlegung Ihrer
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle
   entscheidet dann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Zulassung des
   alternativen Nachweises.
   Hinweis: Da das nachträgliche Austauschen einer fehlerhaften Referenz
   nicht möglich ist, empfiehlt es sich, mehr als bedingungsgemäß
   betrachtete Referenzen einzureichen als gefordert.
   Erklären Sie, dass Sie im Auftragsfall bereit sind, die Leistung an
   verschiedenen Flughäfen und verschiedenen Standorten der Bundespolizei
   und anderer Dienststellen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu
   erbringen.
   Beschreiben Sie für die Vergabestelle nachvollziehbar, d. h. insbes.
   unter Angabe der entsprechenden Ihnen zur Verfügung stehenden bzw.
   stehen werdenden Personal- und weiteren Kapazitäten, wie Sie im
   Auftragsfall sicherstellen, an mindestens 5 unterschiedlichen
   Standorten innerhalb Deutschlands (z.B. unterschiedliche Flughäfen)
   gleichzeitig Gepäckprüfstationen errichten zu können (umfasst
   Anlieferung, Einbringung, Installation, Konfiguration bis hin zur
   betriebsbereiten Übergabe, Benutzereinweisung).
   Fortsetzung siehe VI.3).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards
   Es wird eine Mindestmitarbeiteranzahl des Bewerbers von 15 für die
   Errichtung und Instandhaltung qualifizierten, der deutschen Sprache in
   Schrift und Wort mächtigen Mitarbeitern gefordert. Bestätigen Sie das
   Erfüllen dieser Forderung.
   Es wird darüber hinaus eine Mindestmitarbeiteranzahl des Bewerbers von
   10 gefordert, welche über die Fachkunde-Bescheinigungen für die
   Installation, Prüfung, Wartung und Reparatur von Röntgeneinrichtungen
   entsprechend der Vorgaben des Strahlenschutzes verfügen
   (Fachkundegruppen R5 gem. Strahlenschutzverordnung oder gleichwertigem
   Nachweis gem. Strahlenschutzgesetz). Bestätigen Sie das Erfüllen dieser
   Anforderung und fügen Sie die entsprechenden Bescheinigungen in Kopie
   bei.
   Die Mitarbeiter der Gruppe Mitarbeiter mit
   R5-Fachkundebescheinigungen dürfen Teil der Gruppe Mitarbeiter für
   die Errichtung und Instandhaltung sein, so dass insgesamt 15
   Mitarbeiter ausreichen können.
   Benennen und beschreiben Sie die Produkte, auf deren Basis Sie später
   voraussichtlich Ihr Angebot erstellen werden.
   Beachten Sie bei der Auswahl der Gepäckprüfanlage bitte die
   Notwendigkeit, dass in Deutschland für die Bilddarstellung 2D-Ansichten
   (die klassischen Falschfarbenröntgenbilder) eingesetzt werden müssen,
   welche den seitens der ECAC festgelegten Qualitätsanforderungen genügen
   müssen.
   Beachten Sie bei der Auswahl der Geräte bitte auch die Notwendigkeit,
   dass mit einem Röntgenvorgang möglichst 2 um 60 Grad bis 90 Grad
   verdrehte Bildansichten erzeugt und gleichzeitig dargestellt werden
   können.
   Geben Sie an, wo die angebotenen Produkte hergestellt sein werden. Die
   Angaben zu den Produkten und deren Herstellungsländern ist vor dem
   Hintergrund der in III.1.4) genannten Einschränkungen und
   Besonderheiten zu betrachten.
   Erklären Sie hierin, dass Sie vom Hersteller der von Ihnen vorgesehenen
   Produkte und Leistungen autorisiert sind und auf den Support des
   Herstellers bei der Lieferung, Konfiguration und Instandhaltung
   zurückgreifen können. Fügen Sie hierüber schriftliche Bestätigungen
   des/der Hersteller(s) bei.
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von
   Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem
   bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Es ist vorgesehen, alle Bewerber, welche die vorgenannten Bedingungen
   erfüllen, als Teilnehmer des Vergabeverfahrens zuzulassen. Eine
   zahlenmäßige Beschränkung oder ein Ranking erfolgt hierbei nicht.
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote nein
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   B 19.10 - 4806/18/VV: 7
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   2.4.2020 - 23:59
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   12.8.2020
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Fortsetzung zu III.2.3):
   Stellen Sie ebenso nachvollziehbar dar, wie Sie später sicherstellen,
   an sämtlichen bestellten Gepäckprüfstationen (bis zu 60 Stück)
   fristgerecht (basierend auf den Wartungsintervallempfehlungen der
   Gepäckprüfanlagenherstellerin) die regelmäßige Wartung durchführen
   können und dass Ihnen dafür die nötige Service-Mitarbeiter zur
   Verfügung stehen.
   VI.3):
   Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache abgefasst
   sein. Für nicht deutschsprachige Dokumente und Nachweise sind
   deutschsprachige Übersetzungen beizufügen. Nicht deutschsprachige
   Dokumente ohne Übersetzungen ins deutsche werden im Vergabeverfahren
   nicht berücksichtigt.
   Die Vergabestelle behält sich vor, bei aus ihrer Sicht unvollständigen
   Teilnahmeanträgen einmalig fehlende Unterlagen oder Erklärungen unter
   Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden nachgeforderte
   Unterlagen oder Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist
   nachgereicht, wird der Bewerber mangels entsprechenden
   Eignungsnachweises vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens
   ausgeschlossen, an ihn ergeht keine Aufforderung zur Abgabe eines
   Angebotes.
   Sämtliche Teilnahmebedingungen, Bewertungsangaben und Informationen zum
   Teilnahmewettbewerb erhalten Sie auch in den Begleitdokumenten über die
   e-Vergabe-Plattform.
   Voraussetzung für Ihre Beteiligung am elektronischen Verfahren ist die
   Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die
   Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter
   [12]http://www.evergabe-online.de.
   Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter
   [13]http://www.evergabe-online.info/signaturen (Stand Februar 2018)
   Hinweis: Da das nachträgliche Austauschen einer fehlerhaften Referenz
   nicht möglich ist, empfiehlt es sich, mehr als bedingungsgemäß
   betrachtete Referenzen einzureichen als gefordert.
   Es wird vorab darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall die
   nachstehenden geschriebenen Regelungen in unveränderter Form
   Bestandteil des Rahmenvertrages und der Instandhaltungsverträge werden:
   Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen des
   Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts-
   und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an
   Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu
   verwerten. Insbesondere bestanden zum Zeitpunkt der Abgabe des
   Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu
   offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht,
   soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa
   gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der
   Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen
   gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der
   Auftragnehmer die Auftraggeberin auf die gesetzliche(n)
   Offenlegungspflicht(en) hinzuweisen.
   Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Auftraggeberin sofort
   schriftlich zu benachrichtigen, wenn er die Einhaltung dieser
   Verpflichtung nicht mehr gewährleisten kann, insbesondere, wenn für ihn
   eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche
   hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der Vertraulichkeit
   hindern könnte.
   Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger
   Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich
   gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die
   während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden.
   Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der
   Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die
   Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den
   Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages
   ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 2289499-0
   Fax: +49 2289499-163
   Internet-Adresse: [15]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
   bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
   dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten
   durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
   Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
   Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
   der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
   BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
   Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
   spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
   Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160
   Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
   Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
   der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
   stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
   informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
   Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per
   Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
   Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des
   Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu
   richten.
   Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags
   verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote
   enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben
   ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu
   wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
   Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
   Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18.2.2020
References
   6. mailto:B19.10@bescha.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bescha.bund.de/
   8. http://www.evergabe-online.info/
   9. http://www.evergabe-online.de/
  10. mailto:aoe@bescha.bund.de?subject=TED
  11. http://www.evergabe-online.de/
  12. http://www.evergabe-online.de/
  13. http://www.evergabe-online.info/signaturen
  14. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  15. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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