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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Gelsenkirchen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 86206-2020 (ID: 2020022009283076748)
Veröffentlicht: 20.02.2020
*
DE-Gelsenkirchen: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2020/S 36/2020 86206
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr,
vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe
von Behörden nach Art. 2 lit. b VO EG Nr. 1370/2007, zugleich handelnd
für den Rhein-Kreis Neuss
Postanschrift: Augustastraße 1
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, Augustastr. 1, 45879
Gelsenkirchen
E-Mail: [5]OePNV_Finanzierung@vrr.de
Telefon: +49 2091584-0
Fax: +49 2091584123-358
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]www.vrr.de
Adresse des Beschafferprofils: [7]https://www.rhein-kreis-neuss.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr,
vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe
von Behörden nach Art. 2 lit. b VO EG Nr. 1370/2007, zugleich handelnd
für den Rhein-Kreis Neuss
Postanschrift: Augustastraße 1
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, Augustastr. 1, 45879
Gelsenkirchen
E-Mail: [8]OePNV_Finanzierung@vrr.de
Telefon: +49 2091584-0
Fax: +49 2091584123-358
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [9]www.vrr.de
Adresse des Beschafferprofils: [10]https://www.rhein-kreis-neuss.de
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Die zuständige Behörde beschafft im Auftrag anderer zuständiger
Behörden.
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Direktvergabe eines öffentl. Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 4
VO (EG) Nr. 1370/2007 über Verkehrsleistungen der Linie 098 im ÖPNV mit
Bussen auf dem Gebiet des Rhein-Kreises Neuss
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1D
Hauptort der Ausführung:
Rhein-Kreis Neuss
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Einzelheiten zum Gegenstand, Umfang und den Qualitätszielen des
öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind in dem Dokument
Vorinformation gem. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 des Rhein-Kreises
Neuss zur beabsichtigten Direktvergabe eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrags gem. Art. 5 Abs. 4 VO (EG) 1370/2007 für die
Linie 098 sowie vorherige Notvergabe gem. Art. 5 Abs. 5 VO (EG)
1370/2007 enthalten, welches unter
[11]https://www.rhein-kreis-neuss.de/vergabe-linie-098
Abrufbar ist. Ergänzend gelten die Vorgaben des Nahverkehrsplans des
Rhein-Kreises Neuss, in der jeweils geltenden Fassung zu
Qualitätsstandards des ÖPNV-Angebots, zur Barrierefreiheit und zur
Angebotskonzeption.
Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt die Vergabe eines ausschließlichen
Rechtes im Sinne des Art. 2 lit. f) VO (EG) 1370/2007 i. V. m. § 8a
Abs. 8 PBefG zum Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des
öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind. Ausgeschlossen werden sollen
dadurch lediglich neu beantragte, wegen ihrer Verkehrsfunktion oder
ihrer räumlichen und zeitlichen Lage gleichartige Verkehrsleistungen,
die das Fahrgastpotenzial der Linie, die Gegenstand des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags ist, nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
Weitere Einzelheiten regelt im Fall der Erteilung der öffentliche
Dienstleistungsauftrag.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 01/03/2021
Laufzeit in Monaten: 118
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Direkte Vergabe eines kleinen Auftrags (Art. 5.4 von 1370/2007)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (kurz VRR), handelnd als Gruppe von
Behörden im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 1 und nach Art. 2 lit. b VO
(EG) Nr. 1370/2007, zugleich handelnd für den Rhein-Kreis Neuss,
beabsichtigt, mit Wirkung zum 1.3.2021 die Direktvergabe der oben
genannten öffentlichen Personenverkehrsdienste im Rahmen von Art. 5
Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 vorzunehmen.
Die Verbandsmitglieder haben sich im Zweckverband VRR zu einer Gruppe
von Behörden i. S. d. Art. 2 lit. b), Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO (EG) Nr.
1370/2007 zusammengeschlossen. Die Gruppe von Behörden stellt
integrierte Verkehrsdienste im Sinne von Art. 2 lit. m) VO (EG) Nr.
1370/2007 sicher.
Dabei sind die Verbandsmitglieder nach § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW als
Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV
verantwortlich. Sie sind zuständige Behörden im Sinne der VO (EG) Nr.
1370/2007 (vgl. § 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW). Als solche sind sie zuständig
für die Definition der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im
öffentlichen Dienstleistungsauftrag. Der Rhein-Kreis Neuss legt die
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im öffentlichen
Dienstleistungsauftrag fest.
Zudem führt der VRR sowohl als Gruppe von Behörden als auch im Namen
und im Auftrag der jeweils zuständigen Zweckverbandsmitglieder das
Verfahren der Direktvergabe durch. In diesem Rahmen stellt der VRR
gegenüber dem ausgewählten Verkehrsunternehmen fest, dass eine
Betrauung vorliegt und erlässt einen Finanzierungsbescheid gemäß der
Finanzierungsrichtlinie des VRR.
Sämtliche dieser Vorabbekanntmachung zugrundliegenden Dokumente
enthalten wesentliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff.
PBefG. Eigenwirtschaftliche Anträge, die von diesen Anforderungen
abweichen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer
Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Straßenbahnen,
Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach
dieser Vorabbekanntmachung zu stellen.
Die Vergabe der Verkehrsleistung erfolgt als Gesamtleistung (vgl. § 8a
Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche
Anträge können sich nur auf die Gesamtleistung, nicht aber auf
Teilleistungen, beziehen (vgl. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG).
Gemäß Art. 4 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007 wird der öffentliche
Dienstleistungsauftrag mit der Vorgabe verbunden sein, dass der
Betreiber seinen mit der Ausführung des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags befassten Beschäftigten (ohne Auszubildenden)
mindestens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem der
einschlägigen und repräsentativen, mit einer tariffähigen Gewerkschaft
vereinbarten Tarifverträge im Sinne von § 2 Abs. 2 TVgG NRW vorgesehene
Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zahlt und
während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollzieht sowie die
Anforderungen in § 2 TVgG NRW beachtet. Hierbei wird auf die
Verordnung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen
im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (Repräsentative
Tarifverträge Verordnung RepTVVO) in der jeweils aktuellen Fassung
verwiesen.
Rechtsbehelfsverfahren und Nachprüfungsverfahren bzw. Fragen zu diesen
Verfahren können bei folgender Stelle eingereicht werden:
Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Telefon: +49 2211473045
Telefax: +49 2211472889
E-Mail: [12]VKRhld-K@bezreg-koeln.nrw.de
Internet-Auftritt:
[13]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.ht
ml und [14]https://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
Die Fristen für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ergeben
sich aus den §§ 135 und 160 GWB, die auch bei Vergaben nach Art. 5 Abs.
2 bis 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007 anwendbar sind (vgl. § 8 Abs. 7 Satz
1 PBefG).
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/02/2020
References
5. mailto:OePNV_Finanzierung@vrr.de?subject=TED
6. http://www.vrr.de/
7. https://www.rhein-kreis-neuss.de/
8. mailto:OePNV_Finanzierung@vrr.de?subject=TED
9. http://www.vrr.de/
10. https://www.rhein-kreis-neuss.de/
11. https://www.rhein-kreis-neuss.de/vergabe-linie-098
12. mailto:VKRhld-K@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
13. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
14. https://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
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