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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Gelsenkirchen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 86206-2020 (ID: 2020022009283076748)
Veröffentlicht: 20.02.2020
*
  DE-Gelsenkirchen: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2020/S 36/2020 86206
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Rechtsgrundlage:
   Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr,
   vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe
   von Behörden nach Art. 2 lit. b VO EG Nr. 1370/2007, zugleich handelnd
   für den Rhein-Kreis Neuss
   Postanschrift: Augustastraße 1
   Ort: Gelsenkirchen
   NUTS-Code: DEA32
   Postleitzahl: 45879
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, Augustastr. 1, 45879
   Gelsenkirchen
   E-Mail: [5]OePNV_Finanzierung@vrr.de
   Telefon: +49 2091584-0
   Fax: +49 2091584123-358
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]www.vrr.de
   Adresse des Beschafferprofils: [7]https://www.rhein-kreis-neuss.de
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr,
   vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, handelnd als Gruppe
   von Behörden nach Art. 2 lit. b VO EG Nr. 1370/2007, zugleich handelnd
   für den Rhein-Kreis Neuss
   Postanschrift: Augustastraße 1
   Ort: Gelsenkirchen
   NUTS-Code: DEA32
   Postleitzahl: 45879
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, Augustastr. 1, 45879
   Gelsenkirchen
   E-Mail: [8]OePNV_Finanzierung@vrr.de
   Telefon: +49 2091584-0
   Fax: +49 2091584123-358
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [9]www.vrr.de
   Adresse des Beschafferprofils: [10]https://www.rhein-kreis-neuss.de
   I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Die zuständige Behörde beschafft im Auftrag anderer zuständiger
   Behörden.
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Kommunalbehörde
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Direktvergabe eines öffentl. Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 4
   VO (EG) Nr. 1370/2007 über Verkehrsleistungen der Linie 098 im ÖPNV mit
   Bussen auf dem Gebiet des Rhein-Kreises Neuss
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
   Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1D
   Hauptort der Ausführung:
   Rhein-Kreis Neuss
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Einzelheiten zum Gegenstand, Umfang und den Qualitätszielen des
   öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind in dem Dokument
   Vorinformation gem. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 des Rhein-Kreises
   Neuss zur beabsichtigten Direktvergabe eines öffentlichen
   Dienstleistungsauftrags gem. Art. 5 Abs. 4 VO (EG) 1370/2007 für die
   Linie 098 sowie vorherige Notvergabe gem. Art. 5 Abs. 5 VO (EG)
   1370/2007 enthalten, welches unter
   [11]https://www.rhein-kreis-neuss.de/vergabe-linie-098
   Abrufbar ist. Ergänzend gelten die Vorgaben des Nahverkehrsplans des
   Rhein-Kreises Neuss, in der jeweils geltenden Fassung zu
   Qualitätsstandards des ÖPNV-Angebots, zur Barrierefreiheit und zur
   Angebotskonzeption.
   Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt die Vergabe eines ausschließlichen
   Rechtes im Sinne des Art. 2 lit. f) VO (EG) 1370/2007 i. V. m. § 8a
   Abs. 8 PBefG zum Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des
   öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind. Ausgeschlossen werden sollen
   dadurch lediglich neu beantragte, wegen ihrer Verkehrsfunktion oder
   ihrer räumlichen und zeitlichen Lage gleichartige Verkehrsleistungen,
   die das Fahrgastpotenzial der Linie, die Gegenstand des öffentlichen
   Dienstleistungsauftrags ist, nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
   Weitere Einzelheiten regelt im Fall der Erteilung der öffentliche
   Dienstleistungsauftrag.
   (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
   Anforderungen)
   II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
   Beginn: 01/03/2021
   Laufzeit in Monaten: 118
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Direkte Vergabe eines kleinen Auftrags (Art. 5.4 von 1370/2007)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, vertreten durch die
   Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (kurz VRR), handelnd als Gruppe von
   Behörden im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 1 und nach Art. 2 lit. b VO
   (EG) Nr. 1370/2007, zugleich handelnd für den Rhein-Kreis Neuss,
   beabsichtigt, mit Wirkung zum 1.3.2021 die Direktvergabe der oben
   genannten öffentlichen Personenverkehrsdienste im Rahmen von Art. 5
   Abs. 4 VO (EG) Nr. 1370/2007 vorzunehmen.
   Die Verbandsmitglieder haben sich im Zweckverband VRR zu einer Gruppe
   von Behörden i. S. d. Art. 2 lit. b), Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO (EG) Nr.
   1370/2007 zusammengeschlossen. Die Gruppe von Behörden stellt
   integrierte Verkehrsdienste im Sinne von Art. 2 lit. m) VO (EG) Nr.
   1370/2007 sicher.
   Dabei sind die Verbandsmitglieder nach § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW als
   Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV
   verantwortlich. Sie sind zuständige Behörden im Sinne der VO (EG) Nr.
   1370/2007 (vgl. § 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW). Als solche sind sie zuständig
   für die Definition der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im
   öffentlichen Dienstleistungsauftrag. Der Rhein-Kreis Neuss legt die
   gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im öffentlichen
   Dienstleistungsauftrag fest.
   Zudem führt der VRR sowohl als Gruppe von Behörden als auch im Namen
   und im Auftrag der jeweils zuständigen Zweckverbandsmitglieder das
   Verfahren der Direktvergabe durch. In diesem Rahmen stellt der VRR
   gegenüber dem ausgewählten Verkehrsunternehmen fest, dass eine
   Betrauung vorliegt und erlässt einen Finanzierungsbescheid gemäß der
   Finanzierungsrichtlinie des VRR.
   Sämtliche dieser Vorabbekanntmachung zugrundliegenden Dokumente
   enthalten wesentliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff.
   PBefG. Eigenwirtschaftliche Anträge, die von diesen Anforderungen
   abweichen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
   Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer
   Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Straßenbahnen,
   Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach
   dieser Vorabbekanntmachung zu stellen.
   Die Vergabe der Verkehrsleistung erfolgt als Gesamtleistung (vgl. § 8a
   Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche
   Anträge können sich nur auf die Gesamtleistung, nicht aber auf
   Teilleistungen, beziehen (vgl. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG).
   Gemäß Art. 4 Abs. 5 VO (EG) 1370/2007 wird der öffentliche
   Dienstleistungsauftrag mit der Vorgabe verbunden sein, dass der
   Betreiber seinen mit der Ausführung des öffentlichen
   Dienstleistungsauftrags befassten Beschäftigten (ohne Auszubildenden)
   mindestens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem der
   einschlägigen und repräsentativen, mit einer tariffähigen Gewerkschaft
   vereinbarten Tarifverträge im Sinne von § 2 Abs. 2 TVgG NRW vorgesehene
   Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zahlt und
   während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollzieht sowie die
   Anforderungen in § 2 TVgG NRW beachtet. Hierbei wird auf die
   Verordnung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen
   im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (Repräsentative
   Tarifverträge Verordnung  RepTVVO) in der jeweils aktuellen Fassung
   verwiesen.
   Rechtsbehelfsverfahren und Nachprüfungsverfahren bzw. Fragen zu diesen
   Verfahren können bei folgender Stelle eingereicht werden:
   Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der
   Bezirksregierung Köln
   Zeughausstraße 2-10
   50667 Köln
   Telefon: +49 2211473045
   Telefax: +49 2211472889
   E-Mail: [12]VKRhld-K@bezreg-koeln.nrw.de
   Internet-Auftritt:
   [13]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.ht
   ml und [14]https://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
   Die Fristen für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ergeben
   sich aus den §§ 135 und 160 GWB, die auch bei Vergaben nach Art. 5 Abs.
   2 bis 5 der VO (EG) Nr. 1370/2007 anwendbar sind (vgl. § 8 Abs. 7 Satz
   1 PBefG).
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/02/2020
References
   5. mailto:OePNV_Finanzierung@vrr.de?subject=TED
   6. http://www.vrr.de/
   7. https://www.rhein-kreis-neuss.de/
   8. mailto:OePNV_Finanzierung@vrr.de?subject=TED
   9. http://www.vrr.de/
  10. https://www.rhein-kreis-neuss.de/
  11. https://www.rhein-kreis-neuss.de/vergabe-linie-098
  12. mailto:VKRhld-K@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
  13. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
  14. https://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
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