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Ausschreibung: Tablettcomputer - DE-Mainz
Tablettcomputer
Informationssysteme
Dokument Nr...: 86005-2020 (ID: 2020022009262776574)
Veröffentlicht: 20.02.2020
*
  DE-Mainz: Tablettcomputer
   2020/S 36/2020 86005
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
   Postanschrift: Mozartstraße 8
   Ort: Mainz
   NUTS-Code: DEB35
   Postleitzahl: 55118
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]rainer.hofmann@mainzer-stadtwerke.de
   Telefon: +49 6131126536
   Fax: +49 6131126023
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.mainzer-mobilitaet.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2020-0017
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2020-0017
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Mobile Plattform Fahrer_Software_Hardware  30010960
   Referenznummer der Bekanntmachung: X-SWMAG-2020-0017
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30213200
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die folgenden 2 Lose:
    Los 1: Lieferung, Anpassung und Implementierung Software,
    Los 2: Lieferung von Tablet PCs.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Software
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   48810000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB35
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Vergabeverfahrens ist das folgende Los:
    Los 1: Lieferung, Anpassung und Implementierung einer
   Fahrerbetriebssoftware.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2020
   Ende: 31/12/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Optionen sind gemäß der Anforderungsliste Software anzubieten. Es
   handelt sich um zusätzliche Softwareerweiterungen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der
   Zuschlagskriterien und begründet einen Werkliefervertrag.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Hardware
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   30213200
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB35
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Vergabeverfahrens ist das folgende Los:
    Los 2: Lieferung von Tablet PCs.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2020
   Ende: 30/09/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Weiere Geräte bis zu einem Lieferumfang von ca. 900 Stück.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der
   Zuschlagskriterien und begründet einen Werkliefervertrag.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, auf Landes-,
   Bundes- oder EU-Ebene, vorliegen;
   b) Erklärung, dass keine Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung
   vorliegen;
   c) Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung
   der Steuern und Sozialabgaben (Unbedenklich-keitsbescheinigungen
   Finanzamt, Krankenkasse), jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
   des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist;
   d) Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig
   ist;
   e) Erklärung gem. § 4 Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz vom
   1.1.2019; oder jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
   Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist;
   f) Erklärung über den Eintrag in eine Handwerksrolle, ein
   Berufsregister oder das Register einer Industrie- und Handelskammer,
   oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/ Behörde, jeweils
   nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der
   Bieter ansässig ist, oder nicht zu einer Eintragung in einem Berufs-
   oder Handelsregister verpflichtet ist;
   g) Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung im Sinne von §
   705 BGB gefordert: Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
   Auftragsfall, Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung
   von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein
   gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und
   Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber
   als Gesamtschuldner haften;
   h) Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung in
   Höhe von mindestens 2 000 000 EUR bei Personenschäden und 1 000 000 EUR
   bei Sach-, Vermögens- und Bearbeitungsschäden je Schadensfall bzw. die
   verbindliche Zusicherung eines Abschlusses im Falle der Beauftragung.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Erklärung über den Umsatz und die Ertragslage der Geschäftsjahre
   2017 bis 2019;
   b) Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
   beschäftigten Mitarbeiter.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Darlegung des geplanten Personaleinsatzes, quantitativ und
   qualitativ;
   b) Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und
   Schrift, die für eine einwandfreie und nachvollziehbare Durchführung
   des Projekts unerlässlich ist;
   c) Nachweis über die Qualifikation des einzusetzenden Projektleiters
   (Name, Berufserfahrung, Angabe seiner beruflichen Qualifikationen,
   Sprachkenntnisse usw.);
   d) Darlegung zur Betriebsstätte und zum technischen Equipment für die
   Durchführung der Leistungen.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Vorauszahlungs- (nach Erfodernis), Vertragserfüllungs- (10 %
   Auftragssumme) und Gewährleistungsbürgschaft (5 % Auftragssumme) 
   gemäß Besondere Vertragsbedingungen bzw. Vertrag.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Gemäß Besonderen Vertragsbedingungen bzw. Zusätzliche
   Vertragsbedingungen.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. in Folge der Bildung einer
   Arbeitsgemeinschaft, müssen folgende Kriterien gemäß der Rechtsform im
   Sinne von § 705 BGB erfüllt werden:
   Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem
   Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem
   Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen
   berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als
   Gesamtschuldner haften.
   Bewerber haben der ausschreibenden Stelle die Bildung einer
   Bietergemeinschaft mitzuteilen.
   Wird dem Angebot einer Bietergemeinschaft zugeschlagen, so haben die
   erfolgreichen Bieter gemäß ihrem Angebot eine Arbeitsgemeinschaft
   (ARGE) zu bilden. Es sind alle Mitglieder der ARGE zur vertragsgemäßen
   Erbringung der Leistung und zur Einhaltung der sonstigen
   Verpflichtungen aus dem Vertrag einzeln verpflichtet.
   Die ARGE hat dem Auftraggeber einen in allen Belangen der
   Vertragsabwicklung Bevollmächtigen bekannt zu geben. Allfällige
   Änderungen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Gem. Spezifikation der Ausschreibungsunterlagen
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/03/2020
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 23/03/2020
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Verfahrensfristen/Terminplan vereinbart
   a) Absendung der Bekanntmachung Montag, 17.2.2020;
   b) bEnde Frage- und Einspruchsfrist Teilnehmerwettbewerb Montag,
   9.3.2020;
   c) Abgabeschluss der Unterlagen Teilnehmerwettbewerb Donnerstag,
   19.3.2020; 12:00 Uhr;
   d) Aufforderung zur Angebotsabgabe ca. Montag, 23.3.2020;
   e) Ende Frage- u. Einspruchsfrist Angebotseinholung ca. Montag,
   6.4.2020;
   f) Abgabeschluss Angebote Freitag, 17.4.2020; 12:00 Uhr;
   g) Bietergespräche/ Verhandlung ca. KW 19, 2020;
   h) Mitteilung gem. § 134 GWB ca. KW 21, 2020;
   i) Zuschlags- u. Bindefrist Dienstag, 30.6.2020.
   Verfahrensablauf:
   Der Auftraggeber wird nach Eingang der Teilnehmeranträge jeweils eine
   Prüfung und Wertung anhand der bekannt gegebenen Eignungskriterien
   durchführen und den qualifizierten Bewerbern, die zur Angebotsabgabe
   zugelassen werden, die Aufforderung zur Angebotsabgabe übermitteln.
   Die eingehenden Angebote werden entsprechend der bekannt gegebenen
   Zuschlagskriterien bewertet. Mit im Rahmen der ersten
   Angebotsauswertung ausgewählten Bietern (max. 3) werden, soweit
   Aufklärungsbedarf besteht, Bietergespräche durchgeführt.
   Nach Erfordernis wird im Rahmen der Verhandlung diesen Bietern die
   Möglichkeit eingeräumt ein letztes verbindliches Angebot, evtl. unter
   Berücksichtigung der Ergebnisse der Bietergespräche, zu platzieren.
   Zur Abgabe dieses sog. letzten verbindlichen Angebotes ergeht eine
   gesonderte Aufforderung. Die Angebote werden abschließend gewertet und
   der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
   Die endgültigen Angebote müssen ebenfalls alle formalen und
   inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden
   Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind.
   Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, einen Auftrag
   auch ohne vorherige Verhandlung zu erteilen.
   Wertungskriterien  Angebote  Los 1_Software
   Nachfolgend aufgelistete Zuschlagskriterien finden für die Auswertung
   Berücksichtigung:
   Los 1: Lieferung, Anpassung und Implementierung Software
   Preis: 40 %
   Funktions- und Leistungsumfang: 25 %
   Angebotspräsentation und Projektplanung: 25 %
   Liefertermine: 10 %
   Gesamt: 100 %
   Die im jeweiligen Zuschlagskriterium vergebenen Prozentpunkte werden
   summiert. Als das wirtschaftlich und technisch günstigste Angebot geht
   jenes Angebot hervor, das in Summe die höchste Prozentzahl erreicht.
    Kriterium Preis (40 %)
   Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des rechnerischen Gesamtpreises
   (Nettopreis). Der rechnerische Gesamtpreis ist die Summe aus den
   Einzelpreisen der gekennzeichneten Objekte gemäß B1_Anforderungsliste
   Software, Tabellenblatt 3. Preisblatt. die als MVP klassifiziert
   sind.
   Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis (GPmin) erhält die volle
   Prozentpunktzahl. Jeder folgende Bieter (n) erhält die Punktzahl
   ((GPmin/GPn) * 40). Die Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen
   mathematisch gerundet.
    Kriterium Funktions- und Leistungsumfang (25 %)
   Bewertet wird der Erfüllungsgrad hinsichtlich der
   Umsetzbarkeit/Feasibility im Bezug auf die im Lastenheft
   B1_Anforderungsliste Software, Tabellenblatt 1. Anforderungen
   Software aufgeführten Anforderungen (gewichtete Anforderungen) sowie
   den geforderten Konzepten zu einigen Anforderungen (im Kriterienkatalog
   mit Konzept gekennzeichnet) und zwar für alle Anforderungen (MVP und
   Folgereleases)
   Der jeweilige Bieter (n) erhält die Punktzahl ((Pktn/Pktmax) * 25). Die
   Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet.
    Angebotspräsentation und Projektplanung (25 %)
   Bewertet wird die Gesamtpräsentation des Angebotes, die Qualifikation
   des Projektleiters und der Teammitglieder, sowie die Vorgehensweise
   einschließlich aller Meilensteine.
   Der jeweilige Bieter (n) erhält die Punktzahl ((Pktn/Pktmax) * 25). Die
   Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet.
    Liefertermin (10 %)
   Die Einhaltung der gewünschten Zieltermine der im Lastenheft
   B1_Anforderungsliste Software, Tabellenblatt 2. Liefertermine
   aufgeführten Termine ergibt die volle Punktzahl (100 Punkte). Pro
   späterem Zeitintervall (jeweils eine KW) erfolgt ein Abzug von jeweils
   20 Punkten.
   Der jeweilige Bieter (n) erhält die Punktzahl ((Pktn/Pktmax) * 10). Die
   -Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet.
   Wertungskriterien  Angebote  Los 2_Hardware
   Nachfolgend aufgelistete Zuschlagskriterien finden für die Auswertung
   Berücksichtigung:
   Los 2: Lieferung von Tablet PCs
   Preis: 50 %
   Funktions- und Leistungsumfang: 20 %
   Angebotspräsentation: 10 %
   Liefertermine: 20 %
   Gesamt: 100 %
   Die im jeweiligen Zuschlagskriterium vergebenen Prozentpunkte werden
   summiert. Als das wirtschaftlich und technisch günstigste Angebot geht
   jenes Angebot hervor, das in Summe die höchste Prozentzahl erreicht.
    Kriterium Preis (50 %)
   Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des rechnerischen Gesamtpreises
   (Nettopreis). Der rechnerische Gesamtpreis ist die Summe aus den
   Einzelpreisen der gekennzeichneten Objekte gemäß B2_Anforderungsliste
   Hardware, Tabellenblatt 3. Preisblatt.
   Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis (GPmin) erhält die volle
   Prozentpunktzahl. Jeder folgende Bieter (n) erhält die Punktzahl
   ((GPmin/GPn) * 50). Die Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen
   mathematisch gerundet.
    Kriterium Funktions- und Leistungsumfang (20 %)
   Bewertet wird der Erfüllungsgrad hinsichtlich der
   Umsetzbarkeit/Feasibility der im Lastenheft B2_Anforderungsliste
   Hardware, Tabellenblatt 1. Anforderungen Hardware aufgeführten
   Anforderungen (gewichtete Anforderungen).
   Der jeweilige Bieter (n) erhält die Punktzahl ((Pktn/Pktmax) * 20). Die
   Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet.
    Angebotspräsentation und Projektvorgehen (10 %)
   Bewertet wird die Gesamtpräsentation des Angebotes, die Qualifikation
   des Projektleiters und der Teammitglieder, sowie die Vorgehensweise
   einschließlich aller Meilensteine.
   Der jeweilige Bieter (n) erhält die Punktzahl ((Pktn/Pktmax) * 10). Die
   Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet.
    Liefertermin (20 %)
   Die Einhaltung der gewünschten Zieltermine, der im Lastenheft
   B2_Anforderungsliste Hardware, Tabellenblatt 3. Liefertermine
   aufgeführten Termine, ergibt die volle Punktzahl (100 Punkte). Pro
   späterem Zeitintervall (jeweils eine KW) erfolgt ein Abzug von jeweils
   20 Punkten.
   Der jeweilige Bieter (n) erhält die Punktzahl ((Pktn/Pktmax) * 20). Die
   Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet.
   Nebenangebote
   Nebenangebote, Alternativangebote und Änderungsvorschläge sind nicht
   zugelassen und werden nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für die
   Einreichung von 2 oder mehreren Hauptangeboten; in diesem Fall werden
   alle eingereichten Hauptangebote des Bieters/ der Bietergemeinschaft
   nicht berücksichtigt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für
   Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
   Postanschrift: Stiftstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Telefon: +49 6131-16-2234
   Fax: +49 6131-16-2113
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
   ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
   Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
   Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
   GWB) 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene
   Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation
   nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt
   sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der
   Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird
   die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
   sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des
   vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
   21.2.2016 (BGBl. I S. 203) Anwendung.
   § 160 GWB lautet auszugsweise:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein. [...]
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle
   (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen
   Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
   Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB)
   und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
   der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein
   Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts
   aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
   damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
   Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
   schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
   2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht Hinzuweisen und betroffene
   Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
   Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
   seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
   Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der
   Vergabekammer für die unterlegene Partei Kostenpflichtig ist.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für
   Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
   Ort: Mainz
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/02/2020
References
   6. mailto:rainer.hofmann@mainzer-stadtwerke.de?subject=TED
   7. https://www.mainzer-mobilitaet.de/
   8. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2020-0017
   9. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2020-0017
  10. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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