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Ausschreibung: Tablettcomputer - DE-Mainz
Tablettcomputer
Informationssysteme
Dokument Nr...: 86005-2020 (ID: 2020022009262776574)
Veröffentlicht: 20.02.2020
*
DE-Mainz: Tablettcomputer
2020/S 36/2020 86005
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Mozartstraße 8
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [6]rainer.hofmann@mainzer-stadtwerke.de
Telefon: +49 6131126536
Fax: +49 6131126023
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.mainzer-mobilitaet.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2020-0017
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2020-0017
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Mobile Plattform Fahrer_Software_Hardware 30010960
Referenznummer der Bekanntmachung: X-SWMAG-2020-0017
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30213200
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die folgenden 2 Lose:
Los 1: Lieferung, Anpassung und Implementierung Software,
Los 2: Lieferung von Tablet PCs.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Software
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48810000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist das folgende Los:
Los 1: Lieferung, Anpassung und Implementierung einer
Fahrerbetriebssoftware.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2020
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionen sind gemäß der Anforderungsliste Software anzubieten. Es
handelt sich um zusätzliche Softwareerweiterungen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der
Zuschlagskriterien und begründet einen Werkliefervertrag.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Hardware
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30213200
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist das folgende Los:
Los 2: Lieferung von Tablet PCs.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2020
Ende: 30/09/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Weiere Geräte bis zu einem Lieferumfang von ca. 900 Stück.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der
Zuschlagskriterien und begründet einen Werkliefervertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, auf Landes-,
Bundes- oder EU-Ebene, vorliegen;
b) Erklärung, dass keine Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung
vorliegen;
c) Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung
der Steuern und Sozialabgaben (Unbedenklich-keitsbescheinigungen
Finanzamt, Krankenkasse), jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist;
d) Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig
ist;
e) Erklärung gem. § 4 Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz vom
1.1.2019; oder jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist;
f) Erklärung über den Eintrag in eine Handwerksrolle, ein
Berufsregister oder das Register einer Industrie- und Handelskammer,
oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/ Behörde, jeweils
nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der
Bieter ansässig ist, oder nicht zu einer Eintragung in einem Berufs-
oder Handelsregister verpflichtet ist;
g) Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung im Sinne von §
705 BGB gefordert: Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall, Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung
von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein
gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und
Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber
als Gesamtschuldner haften;
h) Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung in
Höhe von mindestens 2 000 000 EUR bei Personenschäden und 1 000 000 EUR
bei Sach-, Vermögens- und Bearbeitungsschäden je Schadensfall bzw. die
verbindliche Zusicherung eines Abschlusses im Falle der Beauftragung.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung über den Umsatz und die Ertragslage der Geschäftsjahre
2017 bis 2019;
b) Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Mitarbeiter.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Darlegung des geplanten Personaleinsatzes, quantitativ und
qualitativ;
b) Nachweis über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und
Schrift, die für eine einwandfreie und nachvollziehbare Durchführung
des Projekts unerlässlich ist;
c) Nachweis über die Qualifikation des einzusetzenden Projektleiters
(Name, Berufserfahrung, Angabe seiner beruflichen Qualifikationen,
Sprachkenntnisse usw.);
d) Darlegung zur Betriebsstätte und zum technischen Equipment für die
Durchführung der Leistungen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Vorauszahlungs- (nach Erfodernis), Vertragserfüllungs- (10 %
Auftragssumme) und Gewährleistungsbürgschaft (5 % Auftragssumme)
gemäß Besondere Vertragsbedingungen bzw. Vertrag.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Gemäß Besonderen Vertragsbedingungen bzw. Zusätzliche
Vertragsbedingungen.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. in Folge der Bildung einer
Arbeitsgemeinschaft, müssen folgende Kriterien gemäß der Rechtsform im
Sinne von § 705 BGB erfüllt werden:
Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem
Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem
Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen
berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als
Gesamtschuldner haften.
Bewerber haben der ausschreibenden Stelle die Bildung einer
Bietergemeinschaft mitzuteilen.
Wird dem Angebot einer Bietergemeinschaft zugeschlagen, so haben die
erfolgreichen Bieter gemäß ihrem Angebot eine Arbeitsgemeinschaft
(ARGE) zu bilden. Es sind alle Mitglieder der ARGE zur vertragsgemäßen
Erbringung der Leistung und zur Einhaltung der sonstigen
Verpflichtungen aus dem Vertrag einzeln verpflichtet.
Die ARGE hat dem Auftraggeber einen in allen Belangen der
Vertragsabwicklung Bevollmächtigen bekannt zu geben. Allfällige
Änderungen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Gem. Spezifikation der Ausschreibungsunterlagen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/03/2020
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 23/03/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Verfahrensfristen/Terminplan vereinbart
a) Absendung der Bekanntmachung Montag, 17.2.2020;
b) bEnde Frage- und Einspruchsfrist Teilnehmerwettbewerb Montag,
9.3.2020;
c) Abgabeschluss der Unterlagen Teilnehmerwettbewerb Donnerstag,
19.3.2020; 12:00 Uhr;
d) Aufforderung zur Angebotsabgabe ca. Montag, 23.3.2020;
e) Ende Frage- u. Einspruchsfrist Angebotseinholung ca. Montag,
6.4.2020;
f) Abgabeschluss Angebote Freitag, 17.4.2020; 12:00 Uhr;
g) Bietergespräche/ Verhandlung ca. KW 19, 2020;
h) Mitteilung gem. § 134 GWB ca. KW 21, 2020;
i) Zuschlags- u. Bindefrist Dienstag, 30.6.2020.
Verfahrensablauf:
Der Auftraggeber wird nach Eingang der Teilnehmeranträge jeweils eine
Prüfung und Wertung anhand der bekannt gegebenen Eignungskriterien
durchführen und den qualifizierten Bewerbern, die zur Angebotsabgabe
zugelassen werden, die Aufforderung zur Angebotsabgabe übermitteln.
Die eingehenden Angebote werden entsprechend der bekannt gegebenen
Zuschlagskriterien bewertet. Mit im Rahmen der ersten
Angebotsauswertung ausgewählten Bietern (max. 3) werden, soweit
Aufklärungsbedarf besteht, Bietergespräche durchgeführt.
Nach Erfordernis wird im Rahmen der Verhandlung diesen Bietern die
Möglichkeit eingeräumt ein letztes verbindliches Angebot, evtl. unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der Bietergespräche, zu platzieren.
Zur Abgabe dieses sog. letzten verbindlichen Angebotes ergeht eine
gesonderte Aufforderung. Die Angebote werden abschließend gewertet und
der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die endgültigen Angebote müssen ebenfalls alle formalen und
inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden
Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind.
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, einen Auftrag
auch ohne vorherige Verhandlung zu erteilen.
Wertungskriterien Angebote Los 1_Software
Nachfolgend aufgelistete Zuschlagskriterien finden für die Auswertung
Berücksichtigung:
Los 1: Lieferung, Anpassung und Implementierung Software
Preis: 40 %
Funktions- und Leistungsumfang: 25 %
Angebotspräsentation und Projektplanung: 25 %
Liefertermine: 10 %
Gesamt: 100 %
Die im jeweiligen Zuschlagskriterium vergebenen Prozentpunkte werden
summiert. Als das wirtschaftlich und technisch günstigste Angebot geht
jenes Angebot hervor, das in Summe die höchste Prozentzahl erreicht.
Kriterium Preis (40 %)
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des rechnerischen Gesamtpreises
(Nettopreis). Der rechnerische Gesamtpreis ist die Summe aus den
Einzelpreisen der gekennzeichneten Objekte gemäß B1_Anforderungsliste
Software, Tabellenblatt 3. Preisblatt. die als MVP klassifiziert
sind.
Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis (GPmin) erhält die volle
Prozentpunktzahl. Jeder folgende Bieter (n) erhält die Punktzahl
((GPmin/GPn) * 40). Die Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen
mathematisch gerundet.
Kriterium Funktions- und Leistungsumfang (25 %)
Bewertet wird der Erfüllungsgrad hinsichtlich der
Umsetzbarkeit/Feasibility im Bezug auf die im Lastenheft
B1_Anforderungsliste Software, Tabellenblatt 1. Anforderungen
Software aufgeführten Anforderungen (gewichtete Anforderungen) sowie
den geforderten Konzepten zu einigen Anforderungen (im Kriterienkatalog
mit Konzept gekennzeichnet) und zwar für alle Anforderungen (MVP und
Folgereleases)
Der jeweilige Bieter (n) erhält die Punktzahl ((Pktn/Pktmax) * 25). Die
Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet.
Angebotspräsentation und Projektplanung (25 %)
Bewertet wird die Gesamtpräsentation des Angebotes, die Qualifikation
des Projektleiters und der Teammitglieder, sowie die Vorgehensweise
einschließlich aller Meilensteine.
Der jeweilige Bieter (n) erhält die Punktzahl ((Pktn/Pktmax) * 25). Die
Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet.
Liefertermin (10 %)
Die Einhaltung der gewünschten Zieltermine der im Lastenheft
B1_Anforderungsliste Software, Tabellenblatt 2. Liefertermine
aufgeführten Termine ergibt die volle Punktzahl (100 Punkte). Pro
späterem Zeitintervall (jeweils eine KW) erfolgt ein Abzug von jeweils
20 Punkten.
Der jeweilige Bieter (n) erhält die Punktzahl ((Pktn/Pktmax) * 10). Die
-Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet.
Wertungskriterien Angebote Los 2_Hardware
Nachfolgend aufgelistete Zuschlagskriterien finden für die Auswertung
Berücksichtigung:
Los 2: Lieferung von Tablet PCs
Preis: 50 %
Funktions- und Leistungsumfang: 20 %
Angebotspräsentation: 10 %
Liefertermine: 20 %
Gesamt: 100 %
Die im jeweiligen Zuschlagskriterium vergebenen Prozentpunkte werden
summiert. Als das wirtschaftlich und technisch günstigste Angebot geht
jenes Angebot hervor, das in Summe die höchste Prozentzahl erreicht.
Kriterium Preis (50 %)
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des rechnerischen Gesamtpreises
(Nettopreis). Der rechnerische Gesamtpreis ist die Summe aus den
Einzelpreisen der gekennzeichneten Objekte gemäß B2_Anforderungsliste
Hardware, Tabellenblatt 3. Preisblatt.
Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis (GPmin) erhält die volle
Prozentpunktzahl. Jeder folgende Bieter (n) erhält die Punktzahl
((GPmin/GPn) * 50). Die Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen
mathematisch gerundet.
Kriterium Funktions- und Leistungsumfang (20 %)
Bewertet wird der Erfüllungsgrad hinsichtlich der
Umsetzbarkeit/Feasibility der im Lastenheft B2_Anforderungsliste
Hardware, Tabellenblatt 1. Anforderungen Hardware aufgeführten
Anforderungen (gewichtete Anforderungen).
Der jeweilige Bieter (n) erhält die Punktzahl ((Pktn/Pktmax) * 20). Die
Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet.
Angebotspräsentation und Projektvorgehen (10 %)
Bewertet wird die Gesamtpräsentation des Angebotes, die Qualifikation
des Projektleiters und der Teammitglieder, sowie die Vorgehensweise
einschließlich aller Meilensteine.
Der jeweilige Bieter (n) erhält die Punktzahl ((Pktn/Pktmax) * 10). Die
Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet.
Liefertermin (20 %)
Die Einhaltung der gewünschten Zieltermine, der im Lastenheft
B2_Anforderungsliste Hardware, Tabellenblatt 3. Liefertermine
aufgeführten Termine, ergibt die volle Punktzahl (100 Punkte). Pro
späterem Zeitintervall (jeweils eine KW) erfolgt ein Abzug von jeweils
20 Punkten.
Der jeweilige Bieter (n) erhält die Punktzahl ((Pktn/Pktmax) * 20). Die
Punktzahl wird auf 2 Nachkommastellen mathematisch gerundet.
Nebenangebote
Nebenangebote, Alternativangebote und Änderungsvorschläge sind nicht
zugelassen und werden nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für die
Einreichung von 2 oder mehreren Hauptangeboten; in diesem Fall werden
alle eingereichten Hauptangebote des Bieters/ der Bietergemeinschaft
nicht berücksichtigt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für
Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131-16-2234
Fax: +49 6131-16-2113
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
GWB) 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene
Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation
nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt
sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird
die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des
vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
21.2.2016 (BGBl. I S. 203) Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. [...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB)
und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein
Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts
aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht Hinzuweisen und betroffene
Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der
Vergabekammer für die unterlegene Partei Kostenpflichtig ist.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für
Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Ort: Mainz
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2020
References
6. mailto:rainer.hofmann@mainzer-stadtwerke.de?subject=TED
7. https://www.mainzer-mobilitaet.de/
8. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2020-0017
9. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2020-0017
10. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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