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Ausschreibung: Verpflegungsdienste für Schulen - DE-Pforzheim
Verpflegungsdienste für Schulen
Dokument Nr...: 85114-2020 (ID: 2020022009155575671)
Veröffentlicht: 20.02.2020
*
  DE-Pforzheim: Verpflegungsdienste für Schulen
   2020/S 36/2020 85114
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim  Zentrale Vergabestelle
   Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
   Ort: Pforzheim
   NUTS-Code: DE129
   Postleitzahl: 75175
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Personal- und Organisationsamt  Zentrale
   Vergabestelle
   E-Mail: [6]ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de
   Telefon: +49 723139-0
   Fax: +49 723139-2846
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.pforzheim.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.Vergabe24.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-170425a388f-
   76c23abb6015b8e0
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]www.vergabe24.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Essensversorgung an 2 Gymnasien (Ganztagesschulen) in Pforzheim
   Referenznummer der Bekanntmachung: ABS 2020.01
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   55524000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Essensversorgung an 2 Gymnasien (Ganztagesschulen) in Pforzheim.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 300 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Hilda-Gymnasium
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   55524000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE129
   Hauptort der Ausführung:
   Hilda-Gymnasium Pforzheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Essensversorgung für das Hilda-Gymnasium.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2020
   Ende: 31/07/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Optionale Vertragsverlängerung um ein Schuljahr bis spätestens
   31.7.2022
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Optionale Vertragsverlängerung um ein Schuljahr bis spätestens
   31.7.2022
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Im Rahmen der Prüfung und Wertung finden in der Kalenderwoche 19/2020
   Testessen statt.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kepler-Gymnasium
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   55524000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE129
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Essensversorgung für das Kepler-Gymnasium.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2020
   Ende: 31/07/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Optionale Vertragsverlängerung um ein Schuljahr bis spätestens
   31.7.2022
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Optionale Vertragsverlängerung um ein Schuljahr bis spätestens
   31.7.2022
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Im Rahmen der Prüfung und Wertung finden in der Kalenderwoche 19/2020
   Testessen statt.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach
   Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder
   des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist,
   oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser
   nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder
   Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom
   Datum der Erstellung  die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt
   der geforderten Frist zur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot
   wiedergibt.
   Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem
   betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine
   eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer
   Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen
   befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den
   Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch
   eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder
   der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen
   oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
   Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen
   Sprache sind in einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
   Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124
   GWB.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3
   Jahren,
    Erklärung des Bewerbers zu einer gültigen Berufs- bzw.
   Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 5 Mio. EUR
   für Personen- und 5 Mio. EUR für Sachschäden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Darstellung von Firmenprofil und -struktur (einschließlich des
   beschäftigten Personals getrennt nach Arbeitnehmer un Leitungspersonal)
   sowie Kompetenzschwerpunkten
   Referenzen der letzen 3 Jahre (2017, 2018, 2019)
   Vorlage eines Hygiene-Konzepts (HACCP-Konzept).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Bieter muss über eine geeignete Fachkraft zur Umsetzung der
   ausschreibungsbezogenen Anforderungen an die Mittagessensversorgung
   verfügen. Fachkräfte sind speziell qualifizierte Personen, z. B.,
   Köche, Oecotrophologen, Diätassistenten oder vergleichbar qualifizierte
   Fachkräfte.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/03/2020
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/06/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 24/03/2020
   Ortszeit: 13:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
    Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
   verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu Veröffentlichen,
   die Vergabeunterlagen unentgeltlich und Uneingeschränkt anhand
   elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation
   mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
   Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV Ihre Angebote
   mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
   Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die
   Vergabeplattform [11]www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
   Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn
   sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
    Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das
   Kiosk-System,
    Download der Software Bietercockpit" für die Angebotserstellung,
    Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
    automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen,
    verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim,
    verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe,
    Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger
   Baden-Württemberg,
    Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der
   Abgabefrist eingesehen werden können.
   Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur
   Verfügung gestellt.
    Zu Ziffer I.3) Kommunikation":
   Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische
   Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die
   Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den
   entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
   Postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
    Zu Ziffer I.3) Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen
   von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis
   zum 17.03.2020, 16.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die
   Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die
   ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
   Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten
   Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen,
   Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor
   Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
   Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls
   ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform
   Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche
   Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher
   Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich
   Übermittelten antworten.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721926-8732
   Fax: +49 721926-3985
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB
   hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut Aufgeführt sind:
   § 160 Abs. 3, Antrag
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1) gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/02/2020
References
   6. mailto:ZentraleVergabestelle@stadt-pforzheim.de?subject=TED
   7. http://www.pforzheim.de/
   8. https://www.Vergabe24.de/
   9. https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-170425a388f-76c23abb6015b8e0
  10. http://www.vergabe24.de/
  11. http://www.vergabe24.de/
  12. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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