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Ausschreibung: Lieferung von 5 geländegängigen Fahrzeugen mit Allradantrieb (SUV) - DE-Grafenau
Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
Kraftfahrzeuge
Personenkraftwagen
Fahrzeuge mit Allradantrieb
Geländegängige Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen
Dokument Nr...: 878922-2020 (ID: 2020021923023474508)
Veröffentlicht: 21.02.2020
*
  Lieferung von 5 geländegängigen Fahrzeugen mit Allradantrieb (SUV)
VERGABEUNTERLAGEN
2020KSC000006
Lieferung von 5 geländegängigen Fahrzeugen mit Allradantrieb
(SUV)
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald
Freyunger Str. 2, 94481 Grafenau, Deutschland
12.02.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 3
Bewerbungsbedingungen_nur elektronisch
..................................................................................................... 3
2.1 Fristen
................................................................................................................................
................ 3
2.2 Form und Inhalt des Angebots
........................................................................................................... 3
2.3 Aufbau des Angebots
......................................................................................................................... 4
2.4 Bietergemeinschaften und
Nachunternehmer.................................................................................... 4
2.5
Kosten/Vergütung...............................................................................................................
................ 4
2.6 Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ................................................................................
5
3.1 Formale Vollständigkeit und Richtigkeit
............................................................................................. 5
3.2 Eignung der
Bieter..........................................................................................................................
.... 5
3.3 Angemessenheit der Preise
............................................................................................................... 5
3.4 Wirtschaftlichkeit
................................................................................................................................
 5
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 7
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 7
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 7
2.1. Fristen
................................................................................................................................
....... 7
2.2. Form des Angebots
................................................................................................................... 8
2.2.1. Einfache
Textform.......................................................................................................... 8
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................... 8
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe............................................................................. 8
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen............................ 11
2.4.1.
Bietergemeinschaften..................................................................................................... 11
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................... 12
2.4.3. Verbundene Unternehmen............................................................................................. 12
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ....................................................................... 13
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
13
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 13
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 14
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 14
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 15
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 16
Gewerbezentralregister
................................................................................................................................
.... 18
1. Name des Unternehmens
.................................................................................................................... 18
2.
Unternehmensform................................................................................................................
............... 18
3. Juristische
Personen/Personenvereinigungen..................................................................................... 18
4. Natürliche Person / GbR
...................................................................................................................... 19
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 20
i
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 20
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 20
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 21
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 21
Leistungsbeschreibung
SUV............................................................................................................................
22
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 24
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 27
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 29
ii
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
12.02.2020
Verfahren: 2020KSC000006 - Lieferung von 5 geländegängigen Fahrzeugen mit Allradantrieb
(SUV)
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2020KSC000006
Auftragsbezeichnung Lieferung von 5 geländegängigen Fahrzeugen mit Allradantrieb (SUV)
VERFAHREN
Auftraggeber Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald
Liefer-/Ausführungsort 94481 Grafenau
Leistungsart Lieferauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Klassifizierungen Code Bezeichnung
34000000-7 Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
34100000-8 Kraftfahrzeuge
34110000-1 Personenkraftwagen
34113000-2 Fahrzeuge mit Allradantrieb
34113300-5 Geländegängige Fahrzeuge
34115200-8 Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Nein
Skonto Zahlungsziel Tag(e)
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene
Vorinformation
Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 14.02.2020
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 16.03.2020 23:59
Angebotsfrist 23.03.2020 23:59:00
Bindefrist 23.04.2020
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Verfahrensinformationen - 1/2
1
Beginn
Ende
Anmerkungen
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://www.auftraege.bayern.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als
Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 16.03.2020 23:59 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft
werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.auftraege.bayern.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht
beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das
Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur
Kenntnis nehmen.
Verfahrensinformationen - 2/2
2
Seite 1 von 4
Bewerbungsbedingungen
1. GEGENSTAND DER AUFTRAGSVERGABE
2. ANGEBOTSABGABE
2.1 Fristen
 Die Angebotsfrist endet am _____________________. Der Bieter kann sein Angebot nur bis zum Ablauf
der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
 Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens
am _____________________ erteilen. Der Bieter ist bis dahin an sein Angebot gebunden.
 Das Fragen- und Antwortenforum wird am _____________________ elektronisch geschlossen.
2.2 Form und Inhalt des Angebots
 Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
 Der Mantelbogen muss unterschrieben oder das Angebot signiert sein.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des
Angebots. Das gilt insbesondere dann, wenn das Angebot die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Bieters enthält. Bitte beachten Sie, dass auch ein von Ihnen evtl. beigefügtes Begleitschreiben die
Vergabeunterlagen in diesem Sinne ändern kann.
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen Mitgliedstaates objektiv
nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder Erklärungen nach dem Recht des Sitzes
des Bieters anerkannt.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen
oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Die Preise im Angebot sind in Euro anzugeben. Die Auftragserteilung und die Zahlungen erfolgen ebenfalls
in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz
und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in der Leistungsbeschreibung/im Leistungsverzeichnis
hinzuweisen. Die Rügepflicht nach  107 Abs. 3 GWB bleibt davon unberührt.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit gültigen Fassung nachrangig zu den
Regelungen in den Vergabeunterlagen.
Lieferung von 5 geländegängigen Fahrzeugen mit Allradantrieb (SUV)
23.03.2020 23:59:00
23.04.2020
16.03.2020 23:59
3
Bewerbungsbedingungen
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2.3 Aufbau des Angebots
Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind die vom Auftraggeber vorgesehenen
Formulare zu verwenden.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich nach Maßgabe des  16 Abs. 2 VOL/A bzw. des  19 Abs. 2 VOL/A EG vor, von
den Bietern die Vervollständigung oder Erläuterung der vorgelegten Erklärungen und Nachweise schriftlich
oder elektronisch innerhalb einer dann festzusetzenden Frist einzufordern.
Durch diese Regelung wird der Auftraggeber weder verpflichtet, noch ein Anspruch der Bieter auf nachträgliche
Vervollständigung/Erläuterung der Erklärungen und Nachweise begründet.
Wenn der Auftraggeber von der Möglichkeit Erklärungen und Nachweise nachzufordern keinen Gebrauch
macht, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen.
2.4 Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
a) Bietergemeinschaften:
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften zulässig.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene
Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer Vertretungsverhältnisse
aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber
bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner
haften,
 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist, auf die sämtliche
Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am Vertrag Beteiligten geleistet
werden können.
b) Nachunternehmer:
Die Einschaltung von Nachunternehmern ist zulässig.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Nachunternehmer einschaltet, tritt der Bieter als Generalunternehmer
auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Nachunternehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Nachunternehmer unterschreiben und mit Firmenstempel
versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen
ist.
Der Auftragnehmer ist bei der Vergabe von Unteraufträgen verpflichtet, die Regeln über die Berücksichtigung
mittelständischer Interessen einzuhalten,  97 Abs. 3 Satz 3 GWB.
2.5 Kosten/Vergütung
Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster
usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers
über.
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Jede Veröffentlichung
und Weitergabe an Dritte (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der vergebenden
Stelle nicht statthaft.
4
Bewerbungsbedingungen
Seite 3 von 4
2.6 Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.  1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
3. PRÜFUNG UND WERTUNG DER ANGEBOTE
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen
Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
3.1 Formale Vollständigkeit und Richtigkeit
Das Angebot muss signiert bzw. der Mantelbogen unterschrieben sein. Es muss die geforderten Erklärungen
und Nachweise enthalten und den förmlichen Vorgaben entsprechen.
3.2 Eignung der Bieter
Es werden nur Angebote geeigneter Bieter berücksichtigt.
Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise beurteilt.
Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank abgegeben
wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank
vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen gesondert nachgewiesen werden.
3.3 Angemessenheit der Preise
Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt
werden. Solche Angebote werden ausgeschlossen.
3.4 Wirtschaftlichkeit
Der Zuschlag wird auf Grundlage der Angaben in den Vergabeunterlagen auf das wirtschaftlichste Angebot
je Los erteilt.
 Dabei sind Ausschlusskriterien (sog. K.O.-Kriterien) und Bewertungskriterien (sog. B-Kriterien) zu unterscheiden:
 Ausschlusskriterien müssen erfüllt werden. Angebote, die ein oder mehrere Ausschlusskriterien nicht
erfüllen, werden ausgeschlossen.
 Bei Bewertungskriterien hingegen handelt es sich um Soll-Anforderungen, die nach Punkten bewertet
werden.
 Skonti werden bei der Wertung nur berücksichtigt, wenn
 die Vergabeunterlagen eine entsprechende Eintragungsmöglichkeit vorsehen.
4. ZUSCHLAGSERTEILUNG
Wird bei Verfahren unterhalb der Schwellenwerte des  2 der Vergabeverordnung auf ein Angebot bis zum
Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als nicht berücksichtigt.
Bei Verfahren oberhalb der Schwellenwerte des  2 der Vergabeverordnung werden die nicht berücksichtigten
Bieter gemäß  101a GWB vor Zuschlagserteilung benachrichtigt.
5
Bewerbungsbedingungen
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5. NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
Die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der Schwellenwerte nach  2 der Vergabeverordnung unterliegt
der Nachprüfung durch die Vergabekammern.
Ein Antrag auf Nachprüfungsverfahren nach  102 ff. GWB ist schriftlich zu stellen und an die
,
zu richten.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach  107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
 107 Abs. 3 Nr. 1  3 GWB bleibt hiervon unberührt.
Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes
erhoben ( 128 GWB).
Für das Ausschreibungsverfahren gilt deutsches Recht.
6. FRAGEN ZUR AUFTRAGSVERGABE
Teilnehmer der elektronischen Angebotsbearbeitung stellen ihre Fragen zur Auftragsvergabe unter Ihrer
Kennung bei
www.eprocurement.bayern.de / Fragen- und Antwortenforum.
Alle Fragen und Antworten werden allen Bietern mitgeteilt.
6
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Lieferung von 5 geländegängigen Fahrzeugen mit Allradantrieb (SUV)
23.03.2020 23:59:00
23.04.2020
16.03.2020 23:59
2020KSC000006
Z-3190/2020-22
Lieferung von 5 geländegängigen Fahrzeugen mit Allradantrieb (SUV)
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2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach  126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß  2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
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 Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
 Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Abweichende Bestimmungen oder Regelungen im Zusammenhang mit dem Abschluss
dieses Vertrages werden nicht Vertragsbestandteil.
Bitte bedenken Sie, dass dies insbesondere von Ihnen beigefügte Allgemeine
Geschäftsbedingungen, Begleitschreiben oder Konzepte betrifft.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
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 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
 Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
 Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
 Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
 Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
10
 Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
 Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
11
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Er verpflichtet sich,
bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
12
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.  1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 des Vorliegens von Ausschlussgründen,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom
14. November 2017, Az. B II 2  G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis
für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das
Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
13
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß  12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
14
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
Lieferung von 5 geländegängigen Fahrzeugen mit Allradantrieb (SUV)
2020KSC000006
Z-3190/2020-22
23.03.2020 23:59:00
23.04.2020
vergabe@npv-bw.bayern.de
12.02.2020
Kathrin Schuster
15
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere beachtet
das Unternehmen stets alle gesetzlichen Mindestbedingungen, einschließlich eines
verbindlich vorgegebenen Mindestentgelts und zahlt gem.  7 Abs. 1 AGG
und  3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit
gleiches Entgelt.
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
2020KSC000006
Z-3190/2020-22
Lieferung von 5 geländegängigen Fahrzeugen mit Allradantrieb (SUV)
16
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AEntG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
17
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
gem.  150a Abs. 1 Nr. 4 GewO
Öffentliche Auftraggeber sind nach  19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  verpflichtet, für
die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach  150a GewO
anzufordern.
Hierzu werden folgende Angaben benötigt:
1. Name des Unternehmens
2. Unternehmensform
Juristische Person/Personenvereinigung (z.B. OHG, KG, GmbH, GmbH & Co KG)
(bitte weiter bei Punkt 3)
Natürliche Person / GbR
(bitte weiter bei Punkt 4)
3. Juristische Personen/Personenvereinigungen
Sitz der Firma
Anschrift der Firma
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort
Handelsregisternummer
Registergericht
2020KSC000006
Z-3190/2020-22
Lieferung von 5 geländegängigen Fahrzeugen mit Allradantrieb (SUV)
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4. Natürliche Person / GbR
Die Angaben werden für jeden Gesellschafter benötigt.
Bei mehr als drei Gesellschaftern machen Sie die erforderlichen Angaben bitte auf einer
gesonderten Anlage und laden diese unter dem Arbeitsschritt Anlagen im
Angebotsassistenten hoch.
1. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
2. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
3. Gesellschafter
Geburtsname
Familienname
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Geburtsname der Mutter
19
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
2020KSC000006
Z-3190/2020-22
Lieferung von 5 geländegängigen Fahrzeugen mit Allradantrieb (SUV)
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3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
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Nationalparkverwaltung
Bayerischer Wald
Unser Zeichen Grafenau
Z-3190/2020-22 12.02.2020
Leistungsbeschreibung
Ersatzbeschaffung geländegängiger PKWs
Die Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald bittet um Abgabe eines Angebots für folgende
Lieferleistung:
5 Geländegängige PKWs mit Allradantrieb (SUV)
1. Mindestanforderungen:
Allradantrieb, mind. 5 Sitzplätze, mind. 4 Türen, Diesel, Schadstoffklasse mind. Euro
6d-temp, Motorleistung mind. 110 PS, max. 5 l durchschnittlicher Verbrauch,
ABS, ESP, Servolenkung, Zentralverriegelung mit Fernbedienung, elektrische Fensterheber,
Radio, Navigationssystem, 360 - Rundumkamera, Bodenfreiheit mind.
20 cm beladen, Drehmoment mind. 260 Nm bei 2000 U/min (Einsatz in schwierigem
steilem Gelände mit Anhänger), Bergan- Bergabfahrassistent, Heckscheibenwischer,
Kofferraumvolumen mind. 400l, Allradantriebssteuerung oder Differentialsperre,
Sitzheizung vorne, Klimaautomatik, Anhängekupplung starr (mind. 650
kg Anhängelast ungebremst), Laderaumschutzwanne aus Kunststoff, Unterfahrschutz,
Tankschutz, Leichtmetallfelgen, Relingträger für Dachbox, Ladekantenschutz,
vollwertiges Reserverad, Farbe: dunkelblau, Freisprecheinrichtung
Optional Standheizung mit Fernbedienung
Fahrzeugpapiere wie Bedienungs- und Wartungsanleitung, Kundendienstheft sind
in deutscher Sprache zu liefern.
2. Zur Glaubhaftmachung der Leistungsfähigkeit sind dem Angebot aktuelle Prospekte
und Datenblätter beizulegen.
3. Der Auftragnehmer übernimmt die uneingeschränkte Produkthaftung für den gesamten
Lieferumfang gemäß den gültigen gesetzlichen Vorschriften.
4. Die Lieferung und Übergabe des Fahrzeuges erfolgt an den Standort der Nationalparkverwaltung
Bayerischer Wald (Freyunger Str. 2, 94481 Grafenau) mit allen
benötigten Dokumenten.
22
- 2 -
5. Kriterien der Angebotswertung:
Preis 100%
6. Die genannten Preise sind Festpreise bis zum Zeitpunkt der Auslieferung und verstehen
sich einschließlich der Mehrwertsteuer. Die Preise sind in Euro anzugeben.
Evtl. eingerechnete Rabatte müssen ausgewiesen werden.
7. Die Zahlung erfolgt nach Übergabe des Fahrzeugbriefes, Erhalt der Rechnung und
mängelfreier Abnahme durch die Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald.
23
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
12.02.2020
Verfahren: 2020KSC000006 - Lieferung von 5 geländegängigen Fahrzeugen mit Allradantrieb (SUV)
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 5 geländegängige Fahrzeuge (SUV)
Artikelnummer: 1
USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
Stück
5 geländegängige Fahrzeuge (SUV)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stück
Gesamtpreis [EUR]
................
Lieferadresse / -Termine
Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald
Freyunger Str. 2
94481 Grafenau
2 Nachrüstung oder Einbau Standheizung (optional)
Optionalposition
Artikelnummer: 2
USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
(ohne Einheit)
Standheizung mit Fernbedienung werksseitig verbaut oder nachgerüstet inkl. Einbau (optional)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 (ohne Einheit)
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/3
24
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 2/3
25
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
12.02.2020
Verfahren: 2020KSC000006 - Lieferung von 5 geländegängigen Fahrzeugen mit Allradantrieb
(SUV)
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 3/3
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
12.02.2020
Verfahren: 2020KSC000006 - Lieferung von 5 geländegängigen Fahrzeugen mit Allradantrieb
(SUV)
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eigenerklärung
Gewichtung: 0,00%
1.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht
zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
2 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
2.1 Hinweis
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
2.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/2
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KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
12.02.2020
Verfahren: 2020KSC000006 - Lieferung von 5 geländegängigen Fahrzeugen mit Allradantrieb
(SUV)
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 2/2
28
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsbeschreibung SUV Leistungsbeschreibung SUV.pdf 433,68 KB application/pdf
29
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/02/cf941b38-e261-47f0-bcf9-ef1c2f53216f.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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