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Ausschreibung: Digitalisierung technischer Bestandsunterlagen - DE-München
Scanning
Dokument Nr...: 878853-2020 (ID: 2020021923022574449)
Veröffentlicht: 21.02.2020
*
  Digitalisierung technischer Bestandsunterlagen
VERGABEUNTERLAGEN
2020ASE000006
Digitalisierung technischer Bestandsunterlagen
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Freistaat Bayern vertreten durch den Bayerischen Landtag - Landtagsamt
Max-Planck-Str. 1, 81675 München, Deutschland
11.02.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 3
Bewerbungsbedingungen
UVgO...................................................................................................................... 3
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
........................................................................................................ 3
2. Angebotsabgabe
................................................................................................................................
.. 3
2.1. Fristen
................................................................................................................................
....... 3
2.2. Form des Angebots
................................................................................................................... 4
2.2.1. Einfache
Textform.......................................................................................................... 4
2.2.2. Elektronische Signatur
................................................................................................... 4
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe............................................................................. 4
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen............................ 7
2.4.1.
Bietergemeinschaften..................................................................................................... 7
2.4.2. Unterauftragnehmer
....................................................................................................... 8
2.4.3. Verbundene Unternehmen............................................................................................. 8
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen ....................................................................... 9
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten..............................................................................
9
4. Bevorzugte
Bieter..........................................................................................................................
....... 9
5. Abschluss des
Vergabeverfahrens....................................................................................................... 10
6. Kommunikation im
Vergabeverfahren.................................................................................................. 10
Ergänzende Bewerbungsbedingungen
............................................................................................................ 11
1.
Vorbemerkungen..................................................................................................................
................ 13
1.1. Sprachliche
Festlegung.....................................................................................................................
13
1.2. Vertraulichkeit, Umgang mit
Vergabeunterlagen............................................................................... 13
2. Grundsätzliche Bestimmungen
............................................................................................................ 13
2.1. Form und Inhalt des Angebots
.......................................................................................................... 13
2.2. Preisangaben
................................................................................................................................
.... 13
2.3. Hinweise zum Aufbau des
Angebots................................................................................................. 13
2.4. Ausschlusskriterien
........................................................................................................................... 14
3. Bewertung der
Angebote......................................................................................................................
14
Angebotsaufforderung............................................................................................................
.......................... 15
Eigenerklärung
................................................................................................................................
................. 16
Struktur Bieter
................................................................................................................................
.................. 18
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt
als:.............................................................................................. 18
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft: ........................................................ 18
3. Bevollmächtigter
Vertreter:................................................................................................................... 19
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:.................................... 19
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
............................................................................................... 20
Vertragsunterlagen..............................................................................................................
............................. 21
i
1 Leistungsbeschreibung
......................................................................................................................... 23
1.1 Art und Menge der zu digitalisierenden Unterlagen:
.......................................................................... 23
1.2
Leistungsumfang.................................................................................................................
............... 23
1.3 Anforderungen an den
Auftragnehmer............................................................................................... 23
1.4 Übergabe der Digitalisierungsergebnisse
.......................................................................................... 23
1.5
Leistungsort....................................................................................................................
.................... 24
1.6 Zeitplan für die Erbringung der geforderten
Leistungen..................................................................... 24
2.1
Vertragsgrundlagen..............................................................................................................
.............. 24
2.2 Allgemeine
Pflichten.......................................................................................................................
.... 24
2.3
Abrechnung......................................................................................................................
.................. 24
2.4 Fälligkeit der Vergütung
..................................................................................................................... 24
2.5 Abtretung, Aufrechnung
..................................................................................................................... 25
2.6
Haftung.........................................................................................................................
...................... 25
2.7 Vertragslaufzeit / Kündigung
.............................................................................................................. 25
2.8 Antikorruptionsklausel
........................................................................................................................ 26
2.9 Schlussbestimmungen
....................................................................................................................... 26
Datenschutzhinweise_Vergabe.....................................................................................................
................... 27
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 30
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 33
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 35
ii
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
11.02.2020
Verfahren: 2020ASE000006 - Digitalisierung technischer Bestandsunterlagen
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 2020ASE000006
Auftragsbezeichnung Digitalisierung technischer Bestandsunterlagen
VERFAHREN
Auftraggeber Freistaat Bayern vertreten durch den Bayerischen Landtag - Landtagsamt
Liefer-/Ausführungsort 81675 München
Leistungsart Dienstleistungsauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Klassifizierungen Code Bezeichnung
79999100-4 Scanning
ANGEBOTE
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 14 Tag(e)
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Textform nach 126b BGB
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene
Vorinformation
Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 11.02.2020
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 05.03.2020 23:59
Angebotsfrist 09.03.2020 11:00:00
Bindefrist 10.04.2020
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn
Ende
Anmerkungen
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Verfahrensinformationen - 1/2
1
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://www.auftraege.bayern.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als
Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 05.03.2020 23:59 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft
werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.auftraege.bayern.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht
beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das
Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur
Kenntnis nehmen.
Verfahrensinformationen - 2/2
2
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand der Auftragsvergabe
2. Angebotsabgabe
2.1. Fristen
Die Angebotsfrist endet am Uhr. Der Bieter kann sein Angebot nur bis
zum Ablauf der Angebotsfrist zurückziehen oder berichtigen.
Der Auftraggeber wird den Zuschlag spätestens am erteilen. Der Bieter ist bis
dahin an sein Angebot gebunden (Bindefrist).
Die Frist für Bieterfragen endet am Uhr.
Fragen, die nicht rechtzeitig eingehen werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Digitalisierung technischer Bestandsunterlagen
Die Leistungen werden ausschließlich an Werkstätten für Menschen mit Behinderung
(WfbM) und Werkstätten für Menschen mit Sehbehinderung vergeben.
09.03.2020 11:00:00
10.04.2020
05.03.2020 23:59
2020ASE000006
ZII-O5900-0012
Digitalisierung technischer Bestandsunterlagen
3
2.2. Form des Angebots
Das Angebot ist in elektronischer Form abzugeben.
Konventionelle schriftliche Angebote in Papierform werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform eVergabe. Sie können die
online-Bearbeitung des Angebots jederzeit unterbrechen und sich dann wieder über die
Vergabeplattform in den Angebotsassistenten (durch Auswahl des entsprechenden
Verfahrens in der Registerkarte Meine Angebote) einwählen.
Die erforderlichen Arbeitsschritte zur Erstellung eines elektronischen Angebots sind im
Bieter-Handbuch dargestellt.
Die Vergabestelle hat für die rechtsgültige Abgabe der Angebote entweder ein zwingendes
Formerfordernis oder mehrere alternativ gültige Formerfordernisse vorgegeben, die Ihnen im
Schritt Angebot unterschreiben zur Auswahl angeboten werden:
Einfache Textform
Bei Auswahl der Textform nach  126b BGB genügt die Angabe eines Angebotserstellers im
dafür vorgesehenen Feld und die anschließende Bestätigung über den Button
Unterschreiben.
Elektronische Signatur
Bei Auswahl einer elektronischen Signatur müssen Sie Ihr Angebot noch mit einer
fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gemäß  2 Nr. 2. und Nr. 3 des
Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen versehen.
Bitte beachten Sie hierfür die im Angebotsassistenten beschriebene Vorgehensweise.
Der genaue Ablauf und die Anforderungen an die benötigten Komponenten sind im
Bieter-Handbuch erläutert.
2.3. Weitere Festlegungen zur Angebotsabgabe
 Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen
angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein.
Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der
Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht
gesondert abgefragt werden.
4
 Preise im Angebot sind in Euro anzugeben, Zahlungen erfolgen ebenfalls in Euro.
 Entspricht der Gesamtbetrag einer Position nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
 Der Aufbau des Angebots ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Es sind
ausschließlich die von der Vergabestelle elektronisch zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen in der zuletzt gültigen Fassung zu verwenden.
 Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist
beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas
anderes.
Nachweise, die bei Angebotsabgabe zu erbringen sind, müssen im Arbeitsschritt
Eigene Anlagen elektronisch beigefügt werden. Dateien unterliegen hinsichtlich
Größe und Benennung Beschränkungen, auf die gesondert hingewiesen wird.
 Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des  41 Abs. 2 UVgO
vor.
Bitte beachten Sie, dass Verweise auf Datenträger, Literatur, Broschüren usw. die
geforderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen. Sie werden nicht bewertet.
 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Abweichende Bestimmungen oder Regelungen im Zusammenhang mit dem Abschluss
dieses Vertrages werden nicht Vertragsbestandteil.
Bitte bedenken Sie, dass dies insbesondere von Ihnen beigefügte Allgemeine
Geschäftsbedingungen, Begleitschreiben oder Konzepte betrifft.
 Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend
kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots
gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
 Sämtliche Unterlagen sind in der gemäß den Vergabeunterlagen geforderten Form
einzureichen. Unterlagen die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, gelten als
nicht abgegeben.
 Das Angebot mit allen Anlagen ist in deutscher Sprache abzufassen.
 Sofern Nachweise oder Erklärungen gefordert sind, die ein Bieter eines europäischen
Mitgliedstaates objektiv nicht beibringen kann, werden vergleichbare Nachweise oder
Erklärungen nach dem Recht des Sitzes des Bieters anerkannt. Soweit nichts anderes
bestimmt ist, sind hierfür Übersetzungen vorzulegen, die durch einen amtlich
vereidigten Übersetzer gefertigt wurden.
5
 Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen
hinzuweisen.
 Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die
Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der
Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des
Auftraggebers.
 Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot
beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen
ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig.
Der Bieter hat auch nach Beendigung des Verfahrens über die ihm bekannt
gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers Verschwiegenheit zu
wahren. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe oder für den Fall, dass das Angebot
den Zuschlag nicht erhält, sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.
 Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
 Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit
gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen.
 Falls während der Angebotsphase die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber
geändert werden sollten (Korrekturzyklus), verlieren automatisch alle bis dahin
abgegebenen Angebote ihre Gültigkeit. Zur Erreichbarkeit des Bieters für diese Fälle
siehe Tz. 6 unten. Falls ein Angebot aufrechterhalten werden soll, muss es über den
Angebotsassistenten erneut abgegeben werden. Hierzu kann eine automatisch
angelegte Kopie des bisherigen Angebots als gültiges Angebot bestätigt werden.
 Es werden nur Angebote fachkundiger und leistungsfähiger Bieter berücksichtigt, bei
denen keine Ausschlussgründe vorliegen.
 Die Eignung der Bieter wird anhand der geforderten Erklärungen und Nachweise
beurteilt. Sofern geforderte Erklärungen und Nachweise bereits bei der Eintragung in
ein amtliches Verzeichnis oder einer Zertifizierung im Sinn des  35 Abs. 6 UVgO
abgegeben wurden, kann ersatzweise die Bescheinigung der aktuellen Eintragung
oder Zertifizierung vorgelegt werden. Darüber hinaus gehende Anforderungen müssen
gesondert nachgewiesen werden.
6
 Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Unterbeauftragung oder
sonstigen Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können
sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
 Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, ist nachzuweisen,
dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags
tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
2.4. Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und verbundene Unternehmen
Bietergemeinschaften
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die
Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Das Vorliegen
der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich
unterschriebene Erklärung abzugeben
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer
Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein von allen für die Durchführung des
Vergabeverfahrens und Vertrages gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigter
Vertreter bezeichnet ist,
 dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als
Gesamtschuldner haften,
 in der eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist,
auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung für alle am
Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf
Verlangen nachzuweisen.
7
Bei Beteiligung sog. bevorzugter Bieter an einer Bietergemeinschaft bitte Tz. 4 beachten.
Unterauftragnehmer
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den
Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter
als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen,
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Unterauftragnehmer die
entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit
Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden Erklärungen keine
Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
Der Auftragnehmer bemüht sich bei der Einholung von Angeboten der Unterauftragnehmer
regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Er verpflichtet sich,
bei der Weitergabe von Lieferleistungen die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem den Unterauftragnehmern  insbesondere
hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen  keine
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart
sind.
Verbundene Unternehmen
Die Angebotsabgabe durch verbundene Unternehmen ist grundsätzlich zulässig, soweit sich
aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt.
Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft verbundene Unternehmen einschaltet, tritt der
Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des
Auftrags.
Der Name und die Leistungen der verbundenen Unternehmen sind im Angebot zu benennen.
8
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
sowie der Fachkunde und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen verbundenen Unternehmen
die entsprechenden Erklärungen vom jeweiligen verbundenen Unternehmen unterschreiben
und mit Firmenstempel versehen zu lassen. Das gilt auch, wenn in den betreffenden
Erklärungen keine Unterschriftenzeile vorgesehen ist.
2.5. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen gem.  1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss der
Angebote der Beteiligten.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche
Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Die Verpflichtungen
aus Ziff. 2.4 bleiben davon unberührt.
3. Hinweise zu Prüfung und Wertung von Angeboten
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche
Anforderungen nach diesen Vergabeunterlagen erfüllen. Die Angebote werden hinsichtlich
 formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,
 des Vorliegens von Ausschlussgründen,
 Eignung der Bieter,
 Angemessenheit der Preise sowie
 Wirtschaftlichkeit
geprüft und bewertet.
4. Bevorzugte Bieter
Bieter, die als bevorzugte Bieter berücksichtigt werden wollen (Wertung des angebotenen
Preises mit einem Abschlag von 10 Prozent vgl. Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen
Auftragswesen (VVöA) - Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom
14. November 2017, Az. B II 2  G17/17), müssen dies im Angebot erklären und den Nachweis
für das Vorliegen der Voraussetzungen führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das
Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bieter behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bieter als Mitglieder angehören, haben zusätzlich
den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.
9
5. Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber weist auf seine Verpflichtung aus  19 Abs. 4 des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) hin, wonach bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000  für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
nach  150a der Gewerbeordnung einzuholen ist.
Bei Verhandlungsvergaben behält sich der Auftraggeber gemäß  12 Abs. 4 Satz 2 UVgO vor,
den Zuschlag auch ohne zuvor verhandelt zu haben auf ein Angebot zu erteilen.
Wird auf ein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als
nicht berücksichtigt.
6. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation mit der Vergabestelle, insbesondere die Angebotsaufklärung und
Nachforderungen sowie das Stellen von Bieterfragen und deren Beantwortung erfolgt
ausschließlich im jeweiligen Verfahren über den Angebotsassistenten unter "Nachrichten".
Sie erhalten hierzu unmittelbar eine Benachrichtigung per E-Mail. Bitte prüfen Sie in diesem
Fall Ihren Posteingang unter "Nachrichten" und bestätigen dort die Kenntnisnahme.
Telefonische Auskünfte werden vom Auftraggeber nicht erteilt.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie während des Vergabeverfahrens unter den von Ihnen
in der eVergabe mitgeteilten E-Mail-Adressen auch tatsächlich erreichbar sind.
Der Auftraggeber wickelt das Verfahren ausschließlich über diese Kontaktdaten ab. Das
gilt auch, wenn über automatisch generierte Antworten (z.B. Abwesenheitsassistenten)
andere Kontaktdaten mitgeteilt werden.
10
Az. Z II  O5900-0012
Ergänzende Bewerbungsbedingungen
11
Bayerischer Landtag
Seite 2
Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkungen
...................................................................................................................3
1.1. Sprachliche
Festlegung.....................................................................................................3
1.2. Vertraulichkeit, Umgang mit Vergabeunterlagen.............................................................3
2. Grundsätzliche Bestimmungen ............................................................................................3
2.1. Form und Inhalt des Angebots..........................................................................................3
2.2.
Preisangaben....................................................................................................................
..3
2.3. Hinweise zum Aufbau des Angebots ................................................................................3
2.4. Ausschlusskriterien
...........................................................................................................4
3. Bewertung der Angebote
......................................................................................................4
12
Bayerischer Landtag
Seite 3
1. Vorbemerkungen
1.1.Sprachliche Festlegung
In diesem Dokument wird für alle Rollen, Funktionsträger und sonstige handelnde Personen
ausschließlich die männliche Sprachform verwendet. Für die Ausführung der Arbeiten sind dabei
alle Geschlechter in gleicher Weise befähigt. Die gewählte Form dient allein der besseren
Übersichtlichkeit des Textes und damit einer leichteren Verständlichkeit seines Inhalts und soll
keine Präferenzen des Auftraggebers ausdrücken.
1.2.Vertraulichkeit, Umgang mit Vergabeunterlagen
Bewerber und Bieter dürfen Veröffentlichungen über eigene Leistungen im Zusammenhang mit
diesem Vorhaben, das Vorhaben selbst oder Teile davon nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Zustimmung der Auftraggeber vornehmen.
2. Grundsätzliche Bestimmungen
2.1.Form und Inhalt des Angebots
Soweit Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, kann der Bieter sie
auf besonderer Anlage dem Angebot beifügen. Sie dürfen jedoch nur kommentierenden Charakter
haben.
Die Beantwortung der Fragen ist so vorzunehmen, dass zu den formulierten Fragen/Forderungen
je nach Art entweder Stellung genommen wird, Erklärungen abgegeben oder Fragen beantwortet
werden.
Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte
bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.
2.2.Preisangaben
Es ist zulässig, alle oder bestimmte Kosten im Rahmen der Preise auf einem Beiblatt erläuternd
gesondert auszuweisen. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Wertung.
2.3.Hinweise zum Aufbau des Angebots
Das Angebot ist aus den im Kriterienkatalog formulierten Forderungen und Fragen zu erstellen.
Die Fragen und Forderungen sind jeweils unterschieden durch die Bezeichnung
k.o.-Kriterium = ja = Ausschlusskriterium / Mindestanforderung
k.o.-Kriterium = nein = bewertetes Kriterium.
Bezeichnung Anmerkung
1. Angebot Name des
Angebotserstellers
angeben
2. Eigenerklärung ausfüllen
3. Erklärung zur Struktur des Bieters ausfüllen
4. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ggfs. beibringen
5. Vertragsunterlagen zur Kenntnis
nehmen
6. Produkte/Leistungen ausfüllen
7. Kriterienkatalog ausfüllen
In den Fällen, in denen ein Nachunternehmerwechsel stattgefunden hat, sind die Unterlagen, die
die Eignung betreffen, noch einmal nachzureichen.
13
Bayerischer Landtag
Seite 4
2.4.Ausschlusskriterien
Die als k.o.-Kriterien bezeichneten Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen müssen bereits
zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots erfüllt sein.
3. Bewertung der Angebote
Der Zuschlag wird gemäß  43 Abs. 1 UVgO auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das
wirtschaftlichste Angebot wird bei dieser Ausschreibung zu 100% anhand der Angebotssumme
inklusive Umsatzsteuer (Produkte/Leistungen) ermittelt.
14
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und Anschrift Angaben zu Fristen und Ansprechpartner
Ablauf der Angebotsfrist:
Ablauf der Bindefrist:
voraussichtliche Ausführungsfrist:
Beginn:
Ende:
E-Mail:
Datum:
Aufforderung zur Angebotsabgabe
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vergabestelle beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben.
Falls Sie an diesem Auftrag interessiert sind, bitten wir Sie, ein Angebot abzugeben.
Es gelten die angefügten Bewerbungsbedingungen.
Wir würden uns über ein Angebot Ihrerseits sehr freuen.
Freundliche Grüße
Digitalisierung technischer Bestandsunterlagen
2020ASE000006
ZII-O5900-0012
09.03.2020 11:00:00
10.04.2020
ausschreibung@bayern.landtag.de
11.02.2020
Andrea Seiler
15
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Eigenerklärung
 Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in  123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B.  129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2  2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach  30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
 Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
 Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere beachtet
das Unternehmen stets alle gesetzlichen Mindestbedingungen, einschließlich eines
verbindlich vorgegebenen Mindestentgelts und zahlt gem.  7 Abs. 1 AGG
und  3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit
gleiches Entgelt.
 Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
2020ASE000006
ZII-O5900-0012
Digitalisierung technischer Bestandsunterlagen
16
 Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
 Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
 Es liegt kein Ausschlussgrund nach  21 AEntG,	19 MiloG,  21 SchwarzArbG und
 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500  wegen eines Verstoßes nach  23 AEntG oder  21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500  wegen Verstoßes gegen eine
in  21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
17
Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Darstellung der Struktur des Bieters
1. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt als:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Name des Bieters / der Bietergemeinschaft:
unter Einbeziehung von verbundenen Unternehmen (V)
unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern (U)
2. Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Name und
postalische Anschrift
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
bei bevorzugten Bietern ggf. Anteil am Gesamtangebot
Bitte beachten Sie, dass Bietergemeinschaften mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterschriebene Erklärung nach Ziff. 2.4.1 der Bewerbungsbedingungen
vorzulegen haben. Laden Sie die Erklärung dazu bitte im Angebotsassistenten im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen hoch.
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ZII-O5900-0012
Digitalisierung technischer Bestandsunterlagen
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3. Bevollmächtigter Vertreter:
Angabe des von allen Mitgliedern für die Durchführung des Vergabeverfahrens und Vertrages
gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigten Vertreters
4. Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder
Unterauftragnehmern:
Folgende Unternehmen sollen als verbundene Unternehmen (nachfolgend: V) oder
Unterauftragnehmer (nachfolgend: U) eingesetzt werden:
Name und
postalische Anschrift
Status
V / U
Vorgesehene Aufgaben im Rahmen des Projekts
Bitte zusätzlich Ziffer 2.4.2 und 2.4.3 der Bewerbungsbedingungen beachten.
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Projekt-Nr.:
Aktenzeichen:
Projektname:
Firmenbezeichnung und -anschrift
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Name des sich verpflichtenden Unternehmens
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter diesem mit den
Fähigkeiten bzw. Mitteln und Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für die
nachfolgenden Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.
Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistung
Ort, Datum, Unterschrift
2020ASE000006
ZII-O5900-0012
Digitalisierung technischer Bestandsunterlagen
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Az. Z II  O5900-0012
Vertragsunterlagen
Digitalisierung von technischen Bestandsunterlagen
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11.02.2020
Bayerischer Landtag Leistungsbeschreibung
Seite 2
Inhaltsverzeichnis
1 Leistungsbeschreibung
............................................................................................................3
1.1 Art und Menge der zu digitalisierenden Unterlagen:..........................................................3
1.2 Leistungsumfang
..............................................................................................................3
1.3 Anforderungen an den Auftragnehmer..............................................................................3
1.4 Übergabe der Digitalisierungsergebnisse..........................................................................3
1.5 Leistungsort
......................................................................................................................4
1.6 Zeitplan für die Erbringung der geforderten Leistungen ....................................................4
2 Vertragliche
Bestimmungen.....................................................................................................4
2.1 Vertragsgrundlagen
..........................................................................................................4
2.2 Allgemeine Pflichten
.........................................................................................................4
2.3 Abrechnung
......................................................................................................................4
2.4 Fälligkeit der Vergütung
....................................................................................................4
2.5 Abtretung, Aufrechnung ....................................................................................................5
2.6
Haftung.........................................................................................................................
....5
2.7 Vertragslaufzeit / Kündigung.............................................................................................5
2.8
Antikorruptionsklausel.......................................................................................................6
2.9 Schlussbestimmungen......................................................................................................6
22
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Bayerischer Landtag Leistungsbeschreibung
Seite 3
1 Leistungsbeschreibung
Der Technische Dienst des Bayerischen Landtags verwaltet für verschiedentliche Anlagen eine
umfangreiche Sammlung an Bestandsunterlagen. Teile dieser Bestandsunterlagen aus den Jahren
vor 2005 sind bislang ausschließlich in Papierform vorliegend.
Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistung zur Digitalisierung dieser Bestandsunterlagen,
um zukünftig einheitlich auf eine computergestützte Bestandsdatensammlung zurückgreifen
zu können.
1.1 Art und Menge der zu digitalisierenden Unterlagen:
Bei den zu digitalisierenden Unterlagen handelt es sich vorwiegend um Stehordner A4, Breite 35,
50 oder 80mm, in denen Einzelblätter, Gehefte und Planunterlagen zusammengefasst sind.
Einzelne Rubriken sind mit Trennblättern im Ordner unterteilt.
Der überwiegende Teil der Unterlagen umfasst Blattsammlungen im Format A4, welche ggf. einund
zweiseitig bedruckt sein können.
Pläne können in Sonderformaten oder DIN-Größe bis max. DIN A 0 enthalten sein.
Die Gesamtmenge der Unterlagen umfasst ca. 20 - 25 Stehordner.
1.2 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer übernimmt die Digitalisierung der übergebenen Unterlagen.
Die Scanarbeiten müssen eine Auflösung von 300 dpi haben.
Die Dateistruktur der digitalisierten Unterlagen muss der ursprünglichen Einteilung im Stehordner
entsprechen.
Die Unterlagen sind als PDF-Dateien mit optischer Zeichenerkennung (OCR) zu liefern. Der Text
muss durchsucht, bearbeitet und kopiert werden können.
1.3 Anforderungen an den Auftragnehmer
Die Leistungen werden ausschließlich an Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) und
Werkstätten für Menschen mit Sehbehinderung vergeben.
1.4 Übergabe der Digitalisierungsergebnisse
Die Ergebnisse der Digitalisierungsarbeiten sind auf einem Datenträger gesammelt dem Auftraggeber
zu übergeben. Der Datengröße entsprechend können USB-Sticks oder eine externe Festplatte
verwendet werden. Der Auftragnehmer stellt den Datenträger in Abstimmung mit dem Auftraggeber
zur Verfügung.
Eine Übermittlung via Email oder Austauschebenen des Internets ist ausdrücklich nicht gewünscht.
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Bayerischer Landtag Leistungsbeschreibung
Seite 4
1.5 Leistungsort
Die Originalunterlagen sind durch den Auftragnehmer unter eigener Organisation beim Auftraggeber
abzuholen und nach Erfüllung der Digitalisierungsarbeiten wieder abzuliefern.
Als Adresse des Auftraggebers gilt das Gebäude des Bayerischen Landtags, Max-Plank-Straße 1,
81675 München.
1.6 Zeitplan für die Erbringung der geforderten Leistungen
Die Arbeiten sind abschließend bis zum 30. November 2020 zu erbringen.
2 Vertragliche Bestimmungen
2.1 Vertragsgrundlagen
Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen bestimmen sich durch die Bedingungen dieses Vertrages,
das Angebot und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B)  im Falle eines Widerspruchs in der vorgenannten Reihenfolge.
Sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrags, insbesondere Liefer-,
Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers, werden nicht Vertragsbestandteil.
2.2 Allgemeine Pflichten
(1) Die Übertragung (einzelner) Vertragspflichten auf Unterauftragsnehmer ist nur nach ausdrücklicher
schriftlicher Einwilligung durch den Auftraggeber zulässig. Bei der Übertragung von Leistungen
als Unterauftrag ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren und es sind kleine
und mittlere Unternehmen zu beteiligen. Unterauftragnehmern dürfen keine ungünstigeren Bedingungen
gestellt werden, als zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart sind.
(2) Die Nichterfüllung von Leistungen, ein sich ankündigender Liefer- oder Leistungsverzug sowie
Mängel sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
(3) Mit Ausnahme der rein textlichen Angabe des Bayerischen Landtags im Rahmen etwaiger Referenzen
ist es dem Auftragnehmer nicht gestattet, Werbung für eigene Zwecke unter Nennung
des Bayerischen Landtags bzw. Verwendung des Bayerischen Staatswappens oder des früheren
Logos des Bayerischen Landtags zu machen.
(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich Änderungen seiner Anschrift,
Telefonnummern und sonstigen Kontaktdaten mitzuteilen.
(5) Der Auftragnehmer benennt dem Auftraggeber einen dauerhaften Ansprechpartner für die Auftragsabwicklung.
2.3 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach abschließender Durchführung der gesamten Leistung.
2.4 Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung wird binnen 30 Tagen nach vertragsgemäßer Teilleistungserbringung und Eingang
der prüfbaren und den Anforderungen des  14 UStG entsprechenden Rechnung fällig.
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Bayerischer Landtag Leistungsbeschreibung
Seite 5
2.5 Abtretung, Aufrechnung
(1) Die Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag an Dritte bedarf zu
ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Auftraggebers.
(2) Eine Aufrechnung des Auftragnehmers gegen Forderungen des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.
2.6 Haftung
(1) Der Auftragnehmer führt die Leistungen nach diesem Vertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns durch.
(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften für schuldhaft verursachte
Schäden aller Art, die durch ihn oder seine Mitarbeiter oder beauftragte Dritte bei der Erfüllung
des Vertrags und bei Gelegenheit verursacht werden. Im Falle der Unterbeauftragung zählen
die Unterauftragnehmer als Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Dem Auftragnehmer obliegt
der Beweis dafür, dass schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat. Er verzichtet gegenüber dem
Auftraggeber auf die Exkulpation nach  831 Abs. 1 S. 2 BGB.
(3) Der Auftragnehmer ist zum Ersatz von Kosten verpflichtet, die sich aus der Notwendigkeit einer
vom Auftragnehmer zu vertretenden außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber oder
einer unberechtigten Vertragsbeendigung oder Nichterfüllung durch den Auftragnehmer ergeben.
(4) Der Auftraggeber haftet  außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit  nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig
sind. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftraggebers auch bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt.
2.7 Vertragslaufzeit / Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis über den Scan von Bestandsunterlagen beginnt mit Zuschlagserteilung
und läuft mit vertragsgemäßer Leistungserbringung bis 30.11.2020, ohne dass es einer ausdrücklichen
Kündigung bedarf.
(2) Der Auftraggeber kann  abgesehen von den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen  das Vertragsverhältnis
insbesondere in folgenden Fällen außerordentlich kündigen:
1. Der Auftragnehmer gerät in Vermögensverfall, wird zahlungsunfähig oder beantragt die Eröffnung
des Insolvenzverfahren bzw. die Eröffnung eines solchen steht unmittelbar bevor;
2. Der Auftragnehmer kommt wesentlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag wiederholt und
trotz schriftlicher Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht nach;
3. Der Auftragnehmer hat bei der Auftragsvergabe falsche Angaben hinsichtlich der abzugebenden
Erklärungen gemacht;
4. Es werden schwere Verfehlungen des Auftragnehmers bzw. dessen Geschäftsführers festgestellt
(z.B. strafrechtliche Ermittlungsverfahren, insbesondere wegen politisch motivierter Straftaten,
Bußgeldbescheide wegen gewerberechtlicher Verstöße); Dem Auftraggeber ist in diesem
Falle ein Abwarten der Rechtskraft einer entsprechenden Entscheidung nicht zuzumuten;
5. Der Auftragnehmer setzt zur Erbringung seiner vertraglich geschuldeten Leistung Mitarbeiter
ein, die nach Kenntnis des Auftragnehmers wegen politisch motivierter Straftaten vorbestraft
sind.
6. Der Auftragnehmer setzt einen vom Auftraggeber nicht genehmigten Unterauftragnehmer ein;
25
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Bayerischer Landtag Leistungsbeschreibung
Seite 6
7. Für den Fall, dass der Auftragnehmer eine juristische Person oder Personengesellschaft ist: es
ergeben sich wesentliche Änderungen in der Rechtsform oder der personellen Zusammensetzung
der juristischen Person oder Gesellschaft (Geschäftsführer, Vorstand, Gesellschafter).
Sind mehrere Personen gemeinsam Vertragspartner, so genügt es, dass der Kündigungsgrund bei
einer Person eintritt.
2.8 Antikorruptionsklausel
(1) Mitarbeitern des Auftraggebers ist es aus dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Gründen untersagt,
Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile, d. h. unentgeltliche Zuwendungen, auf die kein
gesetzlich begründeter Anspruch besteht, anzunehmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Mitarbeitern
des Auftraggebers keine derartigen Geschenke oder sonstigen Vorteile anzubieten bzw.
an diese zu erbringen.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Antikorruptionsklausel
eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % der Netto- Gesamtauftragssumme, jedoch mindestens
1.000 , maximal 100.000  an den Auftraggeber zu zahlen.
(3) Der Auftraggeber ist ferner berechtigt, im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Antikorruptionsklausel
den Vertrag mit einer angemessenen Frist zu kündigen. Bei schweren Verstößen steht ihm
auch das Recht der fristlosen Kündigung zu.
(4) Der Auftraggeber weist zudem darauf hin, dass schwere Verfehlungen dazu führen können,
dass der Auftragnehmer von der Teilnahme am Wettbewerb bei der Vergabe künftiger Leistungen
ausgeschlossen werden kann ( 31 Absatz 2 UVgO).
2.9 Schlussbestimmungen
(1) Zwischen den Parteien dieses Vertrags besteht Einigkeit darüber, dass dieser Vertrag abschließend
ist und weitere Abreden nicht getroffen wurden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder unwirksam
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle
der unwirksamen Bestimmung tritt eine andere gültige Bestimmung, die dem Willen der Parteien
so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt sinngemäß, soweit sich herausstellen sollte, dass der
Vertrag eine Lücke enthält.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die
gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen sind in deutscher Sprache zu führen.
(4) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang
mit diesem Vertrag ist München.
Anmerkung: Diese Vertragsklausel ist in der Regel rein deklaratorisch, weil sich ihr Inhalt bereits
aus den sonstigen Bestandteilen der Leistungsbeschreibung ergibt. Unter Umständen kann auf sie
verzichtet werden.
26
1
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe von
öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Bayerischer Landtag  Landtagsamt, Max-Planck-Str. 1, 81675 München
E-Mail: poststelle@bayern.landtag.de, Tel. +49 89 4126	0
3. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragte des Bayerischen Landtags  Landtagsamt, Max-Planck-Str. 1,
81675 München, E-Mail: datenschutz@bayern.landtag.de, Telefon: +48 89 4126  0
4. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Es werden die personenbezogenen Daten verarbeitet, die der Bayerische Landtag
Landtagsamt im Rahmen der Geschäftsbeziehung von Ihnen erhält. Zudem werden  soweit
für die Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich  personenbezogene Daten verarbeitet, die
aus öffentlich zugänglichen Quellen (Handels- und Vereinsregister, Gewerbezentralregister
bzw. Wettbewerbsregister, Presse, Internet) zulässigerweise gewonnen oder die dem
Bayerischen Landtag  Landtagsamt von anderen Behörden des Bundes und der Länder
oder von sonstigen Dritten (z.B. Auskunfteien) berechtigt übermittelt werden.
Relevante personenbezogene Daten sind betriebliche Personalien (Name und Vorname des
verantwortlichen Bearbeiters, Firma, Firmenadresse und andere Kontaktdaten wie
Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie die IP-Adresse des verwendeten Geräts).
Der Bayerische Landtag  Landtagsamt verarbeitet persönliche Daten, z.B. im
Zusammenhang mit Bedarfserhebungen, Beschaffungsaufträgen, Angeboten, Ihren Fragen,
welche Sie z.B. über Webformulare oder per E-Mail an uns senden, Daten aus der Erfüllung
unserer vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverkehr) sowie Dokumentationsdaten
(z.B. über Fragen und Antworten zu unseren Vergabeverfahren).
5. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:
 Durchführung von Vergabeverfahren, insb.:
o Bereitstellung von Vergabeunterlagen
o Beantwortung von Bieterfragen
o Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen
o Abfrage und Überprüfung der Eignung
 Pflege einer Bieterkartei
 Dokumenten- und Vertragsmanagement
 Vertragsabwicklung
 Erfüllen datenschutzrechtlicher Verpflichtungen
 Führen sachdienlicher Kommunikation
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Unterabsatz 1
Buchstaben b, c und e EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie Art. 4 Absatz 1
Bayerisches Datenschutzgesetz.
27
2
6. An wen erfolgt eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten?
Ihre personenbezogenen Daten werden  soweit erforderlich  weitergegeben an:
 Bundesamt für Justiz zur Einholung von Gewerbezentralregister-Auskünften gem.  150a
Gewerbeordnung
 Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von
Ausschlussgründen
 Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
 Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher
Voraussetzungen
 Auskunft aus dem Bundeszentralregister
 Mitarbeiter des Bayerischen Landtags  Landtagsamts sowie Mitglieder des Bayerischen
Landtags zur sachdienlichen Kommunikation
7. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale
Organisation zu übermitteln.
8. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Bayerischen Landtag - Landtagsamt so lange
gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich
ist. Vergabeunterlagen sind bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags/der
Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des
Zuschlags ( 8 Abs. 4 VgV,  6 Abs. 2 S. 1 UVgO,	6 Abs. 3 KonzVgV,  8 Abs. 3 SektVO,
 20 EU VOB/A). Unterlagen, die als nicht archivwürdig erachtet werden, werden
datenschutzgerecht vernichtet, wenn diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf
sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.
9. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
 Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft
über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
 Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht
auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
 Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder
Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung
einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
 Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur
Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren
durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu
(Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der Bayerische
Landtag  Landtagsamt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
28
3
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den
Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Postanschrift Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstr. 18, 80538 München
Telefon: 089 212672 0
Telefax: 089 212672 50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de
10. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch den Bayerischen Landtag  Landtagsamt mit einer
entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die
Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf
erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für den Vertragsschluss erforderlich.
Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann das Vergabeverfahren nicht erfolgreich
durchgeführt und/oder der Vertrag nicht abgewickelt werden.
29
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
11.02.2020
Verfahren: 2020ASE000006 - Digitalisierung technischer Bestandsunterlagen
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
14 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Bestandsunterlagen
Bei den zu digitalisierenden Unterlagen handelt es sich vorwiegend um Stehordner A4, Breite 35, 50 oder 80mm, in denen
Einzelblätter, Gehefte und Planunterlagen
zusammengefasst sind.
Einzelne Rubriken sind mit Trennblättern im Ordner unterteilt.
Der überwiegende Teil der Unterlagen umfasst Blattsammlungen im Format A4, welche ggf. ein- und zweiseitig bedruckt sein
können.
Pläne können in Sonderformaten oder DIN-Größe bis max. DIN A 0 enthalten sein.
Die Gesamtmenge der Unterlagen umfasst ca. 20 - 25 Stehordner
1 Preisangebot USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Pauschale
Preisangebot für die Digitalisierung von bis zu 25 Stehordnern gemäß Leistungsbeschreibung
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Pauschale
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
Angabe der benötigten Arbeitsstunden für bis
zu 25 Ordner: ________
Preis pro Arbeitsstunde: ________
Angebot: Formel: [Angabe der benötigten Arbeitsstunden für bis zu 25
Ordner]*[Preis pro Arbeitsstunde]
Ergebnis: Preis
Leistungsverzeichnis - 1/3
30
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 2/3
31
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
11.02.2020
Verfahren: 2020ASE000006 - Digitalisierung technischer Bestandsunterlagen
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 3/3
32
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
11.02.2020
Verfahren: 2020ASE000006 - Digitalisierung technischer Bestandsunterlagen
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eigenerklärung
Gewichtung: 0,00%
1.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach  124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht
zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
2 Ausschlussgründe nach  31 UVgO i.V.m.  123, 124 GWB
Gewichtung: 0,00%
2.1 Hinweis
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkte erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter
zulässig.
2.2 Ausschlussgründe entsprechend  123 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend 123 GWB?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 Ausschluss entsprechend  124 GWB
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen entsprechend  124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/2
33
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
11.02.2020
Verfahren: 2020ASE000006 - Digitalisierung technischer Bestandsunterlagen
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 2/2
34
Name Dateiname Größe MIME-Type
35
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/02/b76bd882-f070-4bb4-8604-fe3b25750756.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau