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Ausschreibung: Entwicklung von kundenspezifischer Software - DE-Berlin
Entwicklung von kundenspezifischer Software
Dokument Nr...: 83524-2020 (ID: 2020021909374973955)
Veröffentlicht: 19.02.2020
*
DE-Berlin: Entwicklung von kundenspezifischer Software
2020/S 35/2020 83524
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: D-Trust GmbH
Postanschrift: Kommandantenstr. 15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Office for EU-Contract awarding (FP ECA)
E-Mail: [6]ausschreibung.pur-p@bdr.de
Fax: +49 302598-1550
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[7]https://www.bundesdruckerei.de/de/unternehmensgruppe-bundesdruckerei
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Akkreditiertes Trustcenter und qualifizierter
Vertrauensdiensteanbieter
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Software- und Entwicklungsleistungen für den SGD2
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72230000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erbringung von Software-Entwicklungsleistungen für den Betrieb des
Schlüsselgenerierungsdienstes 2 der gematik GmbH.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die D-TRUST GmbH ist von der gematik GmbH (gematik) im Rahmen eines
Vergabeverfahrens beauftragt worden, den Schlüsselgenerierungsdienst 2
(SGD2) für die elektronische Patientenakte (ePA) als zentralen Dienst
der Telematikinfrastruktur (TI) für die elektronische Gesundheitskarte
aufzubauen und zu betreiben. Da der SGD2 im Umfeld der elektronischen
Patientenakte (ePA) eine zentrale Rolle spielt und bei einem Ausfall
des SGD2 letztendlich kein Zugriff (weder für Versicherte noch für
Leistungserbringer) auf die ePA besteht, schreibt die gematik höchste
Anforderungen an die Verfügbarkeit und die sonstigen Service Level des
Dienstes vor.
Diese Anforderungen sind derart hoch, dass diese auch unter Einsatz
aller klassischen präventiven Maßnahmen (Redundanz der ausführenden
Einheiten, Redundanz der Kommunikationswege, Zero-Downtime-Fähigkeit
der Software, stringentes Logging und engmaschiges Monitoring) alleine
nur unzureichend einzuhalten sind. Daher wird zur Einhaltung der
Service Level eine weitere Maßnahme benötigt, um die Betriebsrisiken
auf ein akzeptables Maß zu beschränken und frühzeitig reagieren zu
können: Die präventive Früherkennung und Abwendung von Störungen auf
Basis künstlicher Intelligenz. Dieses lernende Prognose- und
Störungsbehebungssystem (KI) ist aufgrund der Individualität der
Systeme auf die zu entwickelnde Software für den SGD2 abzustimmen und
in diese Software zu integrieren, um die Anforderungen an das
Gesamtsystem zu erfüllen. Vor dem Hintergrund ist es maßgeblich, dass
beide Systeme aus einer Hand kommen müssen, um
Schnittstellenproblematiken und ähnliche Erschwernisse der
Verfügbarkeit des Gesamtsystems zu minimieren bzw. auszuschließen.
Zur Leistungserbringung ist es mithin erforderlich, einen Dienstleister
für die einheitliche Entwicklung der erforderlichen Software
einzuschalten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem
bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil
aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Auf Grundlage
des unter II.2.4) der Bekanntmachung dargestellten Sachverhalts liegen
die Voraussetzungen des Ausnahmetatbestands aus § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit.
b) VgV vor.
Die auftragsgegenständliche Software, welche von der IBM Deutschland
GmbH (IBM) entwickelt werden soll, ist in der konkreten Ausgestaltung,
welche auf den Vorgaben der gematik für den Betrieb des SGD2 beruhen,
technisch innovativ. Die Fa. IBM entwickelt bereits eine ähnliche
Software für den Einsatz in den von ihr betriebenen Instanzen des
Schlüsselgenerierungsdienstes 1 (SGD1), der im Wesentlichen die von der
gematik für den SGD 2 vorgegebenen Spezifikationen erfüllt, jedoch
insbesondere unter Skalierungs- und Verfügbarkeitsaspekten angepasst
werden muss. Die von der IBM zu erbringende Leistung stellt mithin eine
Modifizierung eines von diesem Unternehmen bereits entwickelten und im
Rahmen des SGD 1 betriebenen Bestandssystems dar.
Da die außerordentlich hohen Anforderungen der gematik an die Service
Level für den SGD2 mit klassischen Methoden nicht erfüllbar sind, ist
der Einsatz kognitiver Methoden zur Störungsprognose und -abwendung
erforderlich. Das Produkt IBM Operations Analytics Predictive Insights,
als Teil des IBM Watson Portfolios, ist in der Lage, diese Aufgabe zu
erfüllen. Das Predictive Insights System kann automatisiert auf Basis
der gesammelten Informationen antrainierte präventive Maßnahmen zur
Sicherung von Verfügbarkeit und Performance einleiten. Durch diese
Automatisierung reduziert sich die Lösungszeit deutlich und planbar.
Dieses System muss nun, um im konkreten Fall von Nutzen zu sein, mit
der zu erstellenden Software für den SGD2 integriert werden, um die
Vorgaben der gematik an den Betrieb des SGD 2 erfüllen zu können.
Vor diesem Hintergrund ist aufgrund der Vorkenntnisse im Rahmen der
Entwicklung der Software für den SDG 1 und der einzigartigen
Produktkenntnisse als Hersteller der maßgeblichen Softwareprodukte
ausschließlich das Unternehmen IBM als Hersteller beider Produkte dafür
qualifiziert, in der zur Verfügung stehenden Zeit bis zum Start des
Services der gematik ab 2021, sowohl die SGD2 Software zu entwickeln
als auch die KI-basierte präventive Früherkennung in diese Software zu
integrieren und damit ein funktionstüchtiges Gesamtsystem zu
entwickeln, welches den Anforderungen der gematik zum Betrieb des SGD 2
entspricht.
Nach den sachverhaltlichen Ausführungen ist somit allein das
Unternehmen IBM in der Lage, die zur Auftragsausführung (den
vertragsgerechten Betrieb des Schlüsselgenerierungsdienstes 2 der
gematik) notwendige Software für den SGD 2 zu entwickeln und mit dem
unternehmenseigenen KI-basierten Produkt IBM Operations Analytics
Predictive Insights zu einer entwicklungsbasierten Lösung zu
kombinieren. Es besteht mithin aus technischen Gründen kein Wettbewerb.
Auch die Voraussetzungen des § 14 Abs. 6 VgV sind erfüllt. Entsprechend
der vorstehenden Ausführungen gibt es keine vernünftige Alternative
oder Ersatzlösung für die zu entwickelnde Softwarelösung. Der mangelnde
Wettbewerb ist auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung
der Auftragsvergabeparameter, da die technischen Anforderungen an den
Leistungsgegenstand aufgrund der Vorgaben der gematik an den Betrieb
des SGD 2 objektiv erforderlich und von der D-Trust GmbH einzuhalten
sind.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
12/02/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: IBM Deutschland GmbH
Postanschrift: IBM-Allee 1
Ort: Ehningen
NUTS-Code: DE112
Postleitzahl: 71139
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Vertragsschluss ist nach Ablauf von 10 Kalendertagen gerechnet ab
dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vorgesehen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin.
Dort heißt es:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2020
References
6. mailto:ausschreibung.pur-p@bdr.de?subject=TED
7. https://www.bundesdruckerei.de/de/unternehmensgruppe-bundesdruckerei
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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