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Ausschreibung: Bauarbeiten - DE-Elzach
Bauarbeiten
Installation von medizinischen Einrichtungen
Installation von mechanischen Einrichtungen
Dokument Nr...: 81893-2020 (ID: 2020021909031372259)
Veröffentlicht: 19.02.2020
*
DE-Elzach: Bauarbeiten
2020/S 35/2020 81893
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BDH Klinik Elzach gGmbH Erweiterungsneubau
Postanschrift: Am Tannwald 1-3
Ort: Elzach
NUTS-Code: DE133
Postleitzahl: 79215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): PEG mbH Susanne Schäfer-Morell
E-Mail: [6]s.schaefer-morell@peg-architekten.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.peg-architekten.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E72674347
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E72674347
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gemeinnützige GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
LV 484-4-013 Deckenliftsysteme (BDH Klinik Elzach gGmbH
Erweiterungsneubau)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
BDH-Klinik Elzach gGmbH Klinik für Neurologische Rehabilitation
Erweiterungsneubau,
LV 484-4-013 Deckenliftsystem.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
51410000
51120000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
NUTS-Code: DE1
NUTS-Code: DE13
NUTS-Code: DE133
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
ca. 16 St. Deckenliftsysteme mit Schienenlänge von ca. 4 700 mm, mit
jeweils 2 Tüchern je System zur Patientenumbettung oder Transfer in
sitzender Position,
ca. 1 St. Deckenliftsystem mit Schienenlänge von ca. 9 500 mm, mit
Gehgurten zur Durchführung von Gehübungen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 3
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle
des Sitzes oder Wohnsitzes. Nachweis ist möglich durch:
Die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation für
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eintragung
in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die
ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE),
Vorzulegen. Einzelnachweise (Registerauszug, Auszug aus der
Handwerksrolle) sind ggf. auf Anforderung der Vergabestelle
einzureichen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen sowie ggf. auch
Einzelnachweise (Registerauszug, Auszug aus der Handwerksrolle) auch
für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese anderen
Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis ist möglich durch:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
oder die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedsstaaten, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Im Angebot ist die jeweilige Nummer, unter der das
Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird, anzugeben.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist
auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen
präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation
erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die
ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE),
Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen
(Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die
anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese anderen Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis
geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt Eigenerklärungen zur
Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen
zu bestätigen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis ist möglich durch:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
oder die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
Mitgliedsstaaten, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Im Angebot ist die jeweilige Nummer, unter der das
Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird, anzugeben.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist
auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese anderen Unternehmen
präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation
erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die
ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE),
Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen
(Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die
anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer,
unter der diese anderen Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis
geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt Eigenerklärungen zur
Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen
zu bestätigen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der
Bruttoauftragssumme Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der
Bruttoauftragssumme einschließlich beauftragter Nachträge;
2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
Zahlungsbedingungen gemäß § 16 VOB/B in Verbindung mit den sonstigen
Vergabeunterlagen;
3) Rechtsform von Bietergemeinschaften Im Auftragsfall: Gesellschaft
bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischen Haftung und
bevollmächtigtem Vertreter Im Vergabeverfahren sind alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft anzugeben und ein Mitglied als bevollmächtigter
Vertreter zu benennen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/03/2020
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/05/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/03/2020
Ortszeit: 11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die elektronische Angebotsabgabe per Email ist nicht zulässig.
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über die Vergabeplattform
Subreport ELVIS über das Menu Angebotsabgabe zu erfolgen.
Die Angebotsabgabe über das Menu Bieterkommunikation ist nicht
zulässig!
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Siehe §134 GWB: Informations- und Wartepflicht:
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
GWB §160 Einleitung Antrag:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2020
References
6. mailto:s.schaefer-morell@peg-architekten.de?subject=TED
7. http://www.peg-architekten.de/
8. https://www.subreport.de/E72674347
9. https://www.subreport.de/E72674347
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