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Ausschreibung: Fernmeldedienste - DE-Pirna
Fernmeldedienste
Dokument Nr...: 81515-2020 (ID: 2020021810151371823)
Veröffentlicht: 18.02.2020
*
  DE-Pirna: Fernmeldedienste
   2020/S 34/2020 81515
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge,
   Landratsamt
   Postanschrift: Schloßhof 2/4
   Ort: Pirna
   NUTS-Code: DED2F
   Postleitzahl: 01796
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge,
   Landratsamt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
   E-Mail: [6]vergabestelle@landratsamt-pirna.de
   Telefon: +49 35015154104
   Fax: +49 350151584104
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.landratsamt-pirna.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://my.vergabe.rib.de/bookmark.html?p_id=33090&lv_id=90741
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
   via: [9]https://my.vergabe.rib.de/bookmark.html?p_id=33090&lv_id=90741
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
   genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Geförderte Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur
   Erschließung von unterversorgten Gebieten des Landkreises Sächs.
   Schweiz-Osterzgebirge nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-06
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   64200000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ziel dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) liegt in der
   Vergabe von Zuwendungen zur Erschließung von bislang noch
   unterversorgten Gebieten des Landkreises Sächsische
   Schweiz-Osterzgebirge mit schnellen, zukunftsfähigen
   Gigabit-Breitbandinternetanschlüssen (Errichtung und Betrieb von
   NGA-Breitbandnetzen).Das Projektgebiet teilt sich auf insgesamt 7 Lose
   auf. Den einzelnen Hauptgebietslosen (Los 1 und Los 4) sind jeweils
   passende Gewerbegebietslose zugeordnet (die Lose 2 und 3 sowie die Lose
   5 bis 7). Die entsprechende Gebietsaufteilung bzw. Losbildung haben
   förderrechtliche Gründe. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu
   entnehmen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 7
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
   Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
   Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, den Zuschlag auf alle
   Lose, das Los-Trio (bestehend aus den Losen 1 bis 3) oder auf das
   Los-Quartett (bestehend aus den Losen 4 bis 7) zu erteilen. Nähere
   Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 1 West (nur i. V. m. Los 2 und Los 3)
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   64200000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED2F
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Dippoldiswalde, Glashütte,
   Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf/Erzgebirge, Kreischa, Rabenau,
   Wilsdruff)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Ziel dieser Fördermaßnahme liegt in der möglichst umfassenden,
   flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen sowie
   Schulen mit Gigabit-Internetanschlüssen und entsprechenden Diensten im
   Losgebiet dieses Clusters. Es müssen dabei min. die in den
   Vergabeunterlagen dargestellten Bandbreiten erreicht werden
   (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der
   Gebäudewand-Innenseite entscheidend).
   Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
   Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
   Fassung vom 29.11.2019 sowie Ziff. IV. der Richtlinie Digitale
   Offensive Sachsen vom 18.09.2018 gefördert werden. Die hierfür
   erforderlichen vorläufigen Zuwendungsbescheide sind beantragt; der
   Erhalt wird in Kürze erwartet.
   Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass im
   Projektgebiet in den kommenden drei Jahren mit einem rein
   privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet
   nicht zurechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung
   dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im
   Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die
   Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen
   dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau
   und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
   Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
   Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
   Die Zuwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
   es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst
   umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und
   Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden
   Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet
   in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag, die
   den Vergabeunterlagen zu nehmen sind.
   Die Umsetzung der Fördermaßnahme steht gleichwohl unter dem Vorbehalt,
   dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
   verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die beteiligten
   Kommunen zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe
   bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als
   gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von
   einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen,
   wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich
   notwendigen Landes- und Eigenmittel  gleich aus welchem Grund  nicht
   abschließend akquiriert werden können.
   Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
   die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
   78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften
   überstaatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen
   Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4
   NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu
   begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der
   EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im
   Einklang stehen. Es kommen daher die in den Vergabeunterlagen genannten
   Vorgaben und Rechtsgrundlagen zur Anwendung.
   Mit den in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein
   Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung u.a.
   auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die
   flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet
   während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von 7 Jahren enthalten
   wird. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes
   wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu
   leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
   Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen. Los 1 nur i.V.m. Los 2 und Los
   3.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
   bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen
   Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur
   Verfügung gestellt hat und Bewerbern entsprechende
   Einsichtnahmemöglichkeiten gewährt und gewähren wird.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 2 "Gewerbegebiet West Teil A" (nur i.V.m. Los 1 und Los 3)
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   64200000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED2F
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Dippoldiswalde, Wilsdruff)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Ziel dieser Fördermaßnahme (Sonderaufruf Gewerbegebiete) liegt in
   der möglichst umfassenden, flächendeckenden Versorgung von Unternehmen
   mit Gigabit-Internetanschlüssen und entsprechenden Diensten im
   Losgebiet dieses Clusters. Es müssen dabei mindestens die in den
   Vergabeunterlagen dargestellten Bandbreiten erreicht werden (tats.
   Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der
   Gebäudewand-Innenseite entscheidend).
   Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
   Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
   Fassung vom 29.11.2019 sowie Ziff. IV. der Richtlinie Digitale
   Offensive Sachsen vom 18.09.2018 gefördert werden. Die hierfür
   erforderlichen vorläufigen Zuwendungsbescheide sind beantragt; der
   Erhalt wird in Kürze erwartet.
   Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass im
   Projektgebiet in den kommenden drei Jahren mit einem rein
   privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet
   nicht zurechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung
   dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im
   Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die
   Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen
   dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau
   und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
   Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
   Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
   Die Zuwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
   es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst
   umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und
   Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden
   Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet
   in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag, die
   den Vergabeunterlagen zu nehmen sind.
   Die Umsetzung der Fördermaßnahme steht gleichwohl unter dem Vorbehalt,
   dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
   verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die beteiligten
   Kommunen zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe
   bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als
   gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von
   einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen,
   wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich
   notwendigen Landes- und Eigenmittel  gleich aus welchem Grund  nicht
   abschließend akquiriert werden können.
   Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
   die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
   78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften
   überstaatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen
   Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4
   NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu
   begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der
   EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im
   Einklang stehen. Es kommen daher die in den Vergabeunterlagen genannten
   Vorgaben und Rechtsgrundlagen zur Anwendung.
   Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein
   Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung u.
   a. auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und
   die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet
   während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren
   enthalten wird. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
   NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
   Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
   Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen. Los 2 nur i.V.m. Los 1 und Los
   3.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelleschriftlich mit dem Teilnahmeantrag
   bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen
   Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur
   Verfügung gestellt hat und Bewerbern entsprechende
   Einsichtnahmemöglichkeiten gewährt und gewähren wird.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 3 "Gewerbegebiet West Teil B" (nur i.V.m Los 1 und Los 2)
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   64200000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED2F
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Wilsdruff)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Ziel dieser Fördermaßnahme (Sonderaufruf Gewerbegebiete) liegt in
   der möglichst umfassenden, flächendeckenden Versorgung von Unternehmen
   mit Gigabit-Internetanschlüssen und entsprechenden Diensten im
   Losgebiet dieses Clusters. Es müssen dabei mindestens die in den
   Vergabeunterlagen dargestellten Bandbreiten erreicht werden (tats.
   Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der
   Gebäudewand-Innenseite entscheidend).
   Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
   Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
   Fassung vom 29.11.2019 sowie Ziff. IV. der Richtlinie Digitale
   Offensive Sachsen vom 18.09.2018 gefördert werden. Die hierfür
   erforderlichen vorläufigen Zuwendungsbescheide sind beantragt; der
   Erhalt wird in Kürze erwartet.
   Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass im
   Projektgebiet in den kommenden drei Jahren mit einem rein
   privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet
   nicht zurechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung
   dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im
   Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die
   Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen
   dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau
   und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
   Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
   Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
   Die Zuwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
   es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst
   umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und
   Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden
   Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet
   in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag, die
   den Vergabeunterlagen zu nehmen sind.
   Die Umsetzung der Fördermaßnahme steht gleichwohl unter dem Vorbehalt,
   dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
   verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die beteiligten
   Kommunen zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe
   bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als
   gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von
   einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen,
   wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich
   notwendigen Landes- und Eigenmittel  gleich aus welchem Grund  nicht
   abschließend akquiriert werden können.
   Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
   die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
   78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften
   überstaatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen
   Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4
   NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu
   begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der
   EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im
   Einklang stehen. Es kommen daher die in den Vergabeunterlagen genannten
   Vorgaben und Rechtsgrundlagen zur Anwendung.
   Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein
   Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung u.
   a. auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und
   die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet
   während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren
   enthalten wird. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
   NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
   Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
   Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen. Los 3 nur i.V.m. Los 1 und Los
   2.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelleschriftlich mit dem Teilnahmeantrag
   bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen
   Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur
   Verfügung gestellt hat und Bewerbern entsprechende
   Einsichtnahmemöglichkeiten gewährt und gewähren wird.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 4 "Ost" (nur i.V.m. Los 5, Los 6 und Los 7)
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   64200000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED2F
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Bad Schandau, Bahretal,
   Dohma, Gohrisch, Hohnstein, Königstein/Sächs.Schw., Liebstadt,
   Müglitztal, Pirna, Rathmannsdorf, Rosenthal-Bielatal, Struppen)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Ziel dieser Fördermaßnahme liegt in der möglichst umfassenden,
   flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen sowie
   Schulen mit Gigabit-Internetanschlüssen und entsprechenden Diensten im
   Losgebiet dieses Clusters. Es müssen dabei min. die in den
   Vergabeunterlagen dargestellten Bandbreiten erreicht werden
   (tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der
   Gebäudewand-Innenseite entscheidend).
   Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
   Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
   Fassung vom 29.11.2019 sowie Ziff. IV. der Richtlinie Digitale
   Offensive Sachsen vom 18.09.2018 gefördert werden. Die hierfür
   erforderlichen vorläufigen Zuwendungsbescheide sind beantragt; der
   Erhalt wird in Kürze erwartet.
   Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass im
   Projektgebiet in den kommenden drei Jahren mit einem rein
   privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet
   nicht zurechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung
   dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im
   Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die
   Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen
   dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau
   und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
   Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
   Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
   Die Zuwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
   es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst
   umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und
   Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden
   Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet
   in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag, die
   den Vergabeunterlagen zu nehmen sind.
   Die Umsetzung der Fördermaßnahme steht gleichwohl unter dem Vorbehalt,
   dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
   verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die beteiligten
   Kommunen zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe
   bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als
   gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von
   einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen,
   wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich
   notwendigen Landes- und Eigenmittel  gleich aus welchem Grund  nicht
   abschließend akquiriert werden können.
   Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
   die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
   78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften
   überstaatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen
   Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4
   NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu
   begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der
   EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im
   Einklang stehen. Es kommen daher die in den Vergabeunterlagen genannten
   Vorgaben und Rechtsgrundlagen zur Anwendung.
   Mit den in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein
   Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung u.a.
   auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die
   flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet
   während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von 7 Jahren enthalten
   wird. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes
   wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu
   leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
   Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen. Los 4 nur i.V.m. Los 5, 6 und
   7.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
   bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen
   Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur
   Verfügung gestellt hat und Bewerbern entsprechende
   Einsichtnahmemöglichkeiten gewährt und gewähren wird.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 5 "Gewerbegebiet Ost Teil A" (nur i.V.m Los 4, 6 und 7)
   Los-Nr.: 5
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   64200000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED2F
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Pirna)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Ziel dieser Fördermaßnahme (Sonderaufruf Gewerbegebiete) liegt in
   der möglichst umfassenden, flächendeckenden Versorgung von Unternehmen
   mit Gigabit-Internetanschlüssen und entsprechenden Diensten im
   Losgebiet dieses Clusters. Es müssen dabei mindestens die in den
   Vergabeunterlagen dargestellten Bandbreiten erreicht werden (tats.
   Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der
   Gebäudewand-Innenseite entscheidend).
   Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
   Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
   Fassung vom 29.11.2019 sowie Ziff. IV. der Richtlinie Digitale
   Offensive Sachsen vom 18.09.2018 gefördert werden. Die hierfür
   erforderlichen vorläufigen Zuwendungsbescheide sind beantragt; der
   Erhalt wird in Kürze erwartet.
   Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass im
   Projektgebiet in den kommenden drei Jahren mit einem rein
   privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet
   nicht zurechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung
   dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im
   Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die
   Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen
   dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau
   und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
   Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
   Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
   Die Zuwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
   es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst
   umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und
   Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden
   Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet
   in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag, die
   den Vergabeunterlagen zu nehmen sind.
   Die Umsetzung der Fördermaßnahme steht gleichwohl unter dem Vorbehalt,
   dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
   verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die beteiligten
   Kommunen zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe
   bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als
   gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von
   einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen,
   wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich
   notwendigen Landes- und Eigenmittel  gleich aus welchem Grund  nicht
   abschließend akquiriert werden können.
   Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
   die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
   78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften
   überstaatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen
   Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4
   NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu
   begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der
   EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im
   Einklang stehen. Es kommen daher die in den Vergabeunterlagen genannten
   Vorgaben und Rechtsgrundlagen zur Anwendung.
   Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein
   Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung u.
   a. auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und
   die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet
   während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren
   enthalten wird. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
   NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
   Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
   Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen. Los 5 nur i.V.m. Los 4, 6 und
   7.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
   bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen
   Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur
   Verfügung gestellt hat und Bewerbern entsprechende
   Einsichtnahmemöglichkeiten gewährt und gewähren wird.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 6 "Gewerbegebiet Ost Teil B" (nur i.V.m Los 4, 5 und 7)
   Los-Nr.: 6
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   64200000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED2F
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Pirna)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Ziel dieser Fördermaßnahme (Sonderaufruf Gewerbegebiete) liegt in
   der möglichst umfassenden, flächendeckenden Versorgung von Unternehmen
   mit Gigabit-Internetanschlüssen und entsprechenden Diensten im
   Losgebiet dieses Clusters. Es müssen dabei mindestens die in den
   Vergabeunterlagen dargestellten Bandbreiten erreicht werden (tats.
   Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der
   Gebäudewand-Innenseite entscheidend).
   Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
   Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
   Fassung vom 29.11.2019 sowie Ziff. IV. der Richtlinie Digitale
   Offensive Sachsen vom 18.09.2018 gefördert werden. Die hierfür
   erforderlichen vorläufigen Zuwendungsbescheide sind beantragt; der
   Erhalt wird in Kürze erwartet.
   Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass im
   Projektgebiet in den kommenden drei Jahren mit einem rein
   privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet
   nicht zurechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung
   dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im
   Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die
   Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen
   dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau
   und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
   Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
   Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
   Die Zuwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
   es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst
   umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und
   Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden
   Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet
   in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag, die
   den Vergabeunterlagen zu nehmen sind.
   Die Umsetzung der Fördermaßnahme steht gleichwohl unter dem Vorbehalt,
   dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
   verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die beteiligten
   Kommunen zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe
   bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als
   gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von
   einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen,
   wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich
   notwendigen Landes- und Eigenmittel  gleich aus welchem Grund  nicht
   abschließend akquiriert werden können.
   Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
   die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
   78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften
   überstaatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen
   Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4
   NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu
   begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der
   EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im
   Einklang stehen. Es kommen daher die in den Vergabeunterlagen genannten
   Vorgaben und Rechtsgrundlagen zur Anwendung.
   Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein
   Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung u.
   a. auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und
   die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet
   während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren
   enthalten wird. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
   NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
   Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
   Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen. Los 6 nur i.V.m. Los 4, 5 und
   7.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
   bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen
   Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur
   Verfügung gestellt hat und Bewerbern entsprechende
   Einsichtnahmemöglichkeiten gewährt und gewähren wird.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Los 7 "Gewerbegebiet Ost Teil C" (nur i.V.m Los 4, 5 und 6)
   Los-Nr.: 7
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   64200000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED2F
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Königstein, Dohma)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Ziel dieser Fördermaßnahme (Sonderaufruf Gewerbegebiete) liegt in
   der möglichst umfassenden, flächendeckenden Versorgung von Unternehmen
   mit Gigabit-Internetanschlüssen und entsprechenden Diensten im
   Losgebiet dieses Clusters. Es müssen dabei mindestens die in den
   Vergabeunterlagen dargestellten Bandbreiten erreicht werden (tats.
   Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der
   Gebäudewand-Innenseite entscheidend).
   Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
   Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
   Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
   Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
   Fassung vom 29.11.2019 sowie Ziff. IV. der Richtlinie Digitale
   Offensive Sachsen vom 18.09.2018 gefördert werden. Die hierfür
   erforderlichen vorläufigen Zuwendungsbescheide sind beantragt; der
   Erhalt wird in Kürze erwartet.
   Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass im
   Projektgebiet in den kommenden drei Jahren mit einem rein
   privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet
   nicht zurechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung
   dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im
   Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die
   Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen
   dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau
   und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
   Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
   Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
   Die Zuwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
   es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst
   umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und
   Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden
   Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet
   in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag, die
   den Vergabeunterlagen zu nehmen sind.
   Die Umsetzung der Fördermaßnahme steht gleichwohl unter dem Vorbehalt,
   dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
   verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die beteiligten
   Kommunen zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe
   bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als
   gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von
   einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen,
   wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich
   notwendigen Landes- und Eigenmittel  gleich aus welchem Grund  nicht
   abschließend akquiriert werden können.
   Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
   die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
   78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften
   überstaatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen
   Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4
   NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu
   begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der
   EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im
   Einklang stehen. Es kommen daher die in den Vergabeunterlagen genannten
   Vorgaben und Rechtsgrundlagen zur Anwendung.
   Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein
   Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung u.
   a. auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und
   die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet
   während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren
   enthalten wird. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
   NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
   Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
   Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen. Los 7 nur i.V.m. Los 4, 5 und
   6.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
   den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
   zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
   aufgeführt sind
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
   ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
   bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen
   Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur
   Verfügung gestellt hat und Bewerbern entsprechende
   Einsichtnahmemöglichkeiten gewährt und gewähren wird.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
    Schriftliche Bestätigung zur Einsichtnahmegewährung in den
   Infrastrukturatlas (vgl. Ziff. II.2.14),
    Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate),
    Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als 12 Monate), dass die
   Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß
   erfüllt sind,
    Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Beiträge für Beschäftigte
   ordnungsgemäß an die jeweiligen Sozialversicherungsträger abgeführt
   werden,
    Nachweis der Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz
   (TKG),
    Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß § 123
   Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) vorliegen.
   Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
   Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
    Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die
   mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren
   vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen),
   unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
   ausgeführten Aufträgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die
   Bestätigung in der Eigenerklärung gemachte Angaben durch weitergehende
   Nachweise zu verlangen,
    Nachweis über den Abschluss bzw. das aktuelle Bestehen einer
   Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Die
   Versicherung muss zumindest folgende Deckungssummenumfassen: für
   Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden mindestens 3 Mio. EUR,
    Absichtserklärung  auch unter Gremienvorbehalt  eines
   Kreditinstituts oder Kreditversicherers, die ausgeschriebene Maßnahme
   finanziell zu begleiten oder Erklärung, dass die Maßnahme durch
   Eigenmittelfinanziert wird.
   Die Eigenerklärung zum Umsatz, der Nachweis über den Abschluss einer
   Haftpflichtversicherung und die Absichtserklärung sind für jedes
   Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung
   (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen
   Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 3 Mio.
   EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind
   (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen). Bei
   Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch
   Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden.
   Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
   Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung
   (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen
   Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 3 Mio.
   EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind
   (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen). Bei
   Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch
   Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
    Tabellarische Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des
   Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die
   Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach
   Berufsgruppen,
    Tabellarische Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw.
   der Bewerbergemeinschaft für Leistungen, die mit der Maßnahme hier
   vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von
   NGA-Breitbandnetzen),insbesondere Angaben über die Zahl der in den
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahres durchschnittlich
   beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen,
    Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu
   abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen 3 Kalenderjahren,
   die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme
   vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Netzen). Anerkannt
   werden nur Referenzen, die nicht länger als 3 Kalenderjahre
   zurückliegen, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern
   auf Auftraggeberseite,
    Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu
   Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen
   Verwaltung in Bezug auf Breitbandprojekte, unter Benennung von
   Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite,
    Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu
   Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insbesondere
   von Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen 3 Jahren,
   unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf
   Auftraggeberseite.
   Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung
   (Mindeststandards) mindestens 2 bezuschlagte Referenzprojekte
   (Breitbandförderprojekte), die Leistungen zum Gegenstand hatte, die mit
   dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von
   NGA-Netzen) mit einem Volumen von mindestens 1 000 Anschlusspunkten.
   Bei Bewerbergemeinschaften kann die vorgenannten Nachweise insgesamt,
   also durch Addition von durch mehrere Projekte erschlossener
   Anschlussnehmer, nachgewiesen werden. Nachweise und Erklärungen aus
   anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer
   Übersetzung vorzulegen. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich
   vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu
   verlangen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung
   (Mindeststandards) mindestens 2 bezuschlagte Referenzprojekte
   (Breitbandförderprojekte), die Leistungen zum Gegenstand hatte, die mit
   dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von
   NGA-Netzen) mit einem Volumen von mindestens 1 000 Anschlusspunkten.
   III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   Vgl. Vergabeunterlagen
   III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
   verantwortlichen Mitarbeitern
   Pflicht zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Mitarbeiter, die für die Ausführung der betreffenden Konzession
   eingesetzt werden
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 17/03/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bei einer Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung
   beizufügen, aus der die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die
   Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im
   Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen.
   Der Teilnahmeantrag ist elektronisch  wie weiter oben beschrieben 
   bei der unter Ziff. I.1) benannten Kontaktstelle einzureichen. Bitte
   fügen Sie dem Teilnahmeantrag die geforderten Unterlagen und Nachweise
   bei.
   Erklärungen und Nachweise können, falls sich aus den Ausführungen zu
   Ziff. III.1) (Teilnahmebedingungen)nichts anderes ergibt, auch als
   Kopie eingereicht werden. Die Vergabestelle behält sich aber vor, zur
   näheren Überprüfung die Nachreichung von Originalen zu verlangen.
   Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als
   Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten
   Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die
   (Konzessions-)Vergabeverordnung. Die (Konzessions-)Vergabeverordnung
   findet jedoch keine direkte Anwendung, weil der relevante Schwellenwert
   nicht erreicht ist. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgt
   ausschließlich, um größtmögliche Transparenz sicherzustellen.
   Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
   Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
   vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
   verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
   die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
   Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
   scheiden aus.
   Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
   Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
    Anzahl an abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen 3
   Jahren (kein Breitbandprojekt: 0 Punkte; 1 Breitbandprojekt: 10 Punkte;
   2 Breitbandprojekte: 20 Punkte; 3 Breitbandprojekte: 30 Punkte; 4
   Breitbandprojekte: 40 Punkte; 5 oder mehr Breitbandprojekte: 50
   Punkte),
    Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
   Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen 3 Jahren (Keine
   Erfahrungen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
   geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
   Breitbandprojekten: 30 Punkte),
    Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen
   Verwaltung (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; Erfahrungen in 1-3 Projekten
   mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 10 Punkte; Erfahrungen ab 4
   Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 20 Punkte),
    Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
   Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
   Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
   max. 100 Punkte vergeben werden. Im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums
   behält sich die Vergabestelle vor, die oben genannten Abstufungen bei
   der Punktevergabe zu den einzelnen Eignungskriterien vorzunehmen.
   Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
   Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) 4
   geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
   Punktegleichstand und über 4 Bewerbern findet eine Losauswahl statt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
   der Landesdirektion Sachsen
   Postanschrift: Braustraße 2
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04107
   Land: Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ob sich die vorgenannte Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten
   dieses Verfahrens (Vergabe von Zuwendungen; kein typischer
   Beschaffungsvorgang der öffentlichen Hand sowie Eröffnung der
   Ausnahmeregelungen gemäß §§ 116 Abs. 2, 149 Nr. 8 GWB) für die
   Durchführung von Nachprüfungsverfahren für zuständig erklären wird,
   kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer
   entscheiden. Gleiches gilt für die Frage, ob der erforderliche
   Schwellenwert für die Zuständigkeit der Vergabekammer für
   Dienstleistungskonzessionen tatsächlich erreicht ist, vgl. § 2 KonzVgV.
   Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer.
   Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht
   fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind ggf. die
   Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen aus § 160 Abs. 3 GWB
   zu beachten. Danach ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag
   unzulässig, wenn und soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
   der Landesdirektion Sachsen
   Postanschrift: Braustraße 2
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04107
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/02/2020
References
   6. mailto:vergabestelle@landratsamt-pirna.de?subject=TED
   7. http://www.landratsamt-pirna.de/
   8. https://my.vergabe.rib.de/bookmark.html?p_id=33090&lv_id=90741
   9. https://my.vergabe.rib.de/bookmark.html?p_id=33090&lv_id=90741
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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