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Ausschreibung: Fernmeldedienste - DE-Pirna
Fernmeldedienste
Dokument Nr...: 81515-2020 (ID: 2020021810151371823)
Veröffentlicht: 18.02.2020
*
DE-Pirna: Fernmeldedienste
2020/S 34/2020 81515
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge,
Landratsamt
Postanschrift: Schloßhof 2/4
Ort: Pirna
NUTS-Code: DED2F
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge,
Landratsamt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
E-Mail: [6]vergabestelle@landratsamt-pirna.de
Telefon: +49 35015154104
Fax: +49 350151584104
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.landratsamt-pirna.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://my.vergabe.rib.de/bookmark.html?p_id=33090&lv_id=90741
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
via: [9]https://my.vergabe.rib.de/bookmark.html?p_id=33090&lv_id=90741
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben
genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Geförderte Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur
Erschließung von unterversorgten Gebieten des Landkreises Sächs.
Schweiz-Osterzgebirge nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-06
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64200000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ziel dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) liegt in der
Vergabe von Zuwendungen zur Erschließung von bislang noch
unterversorgten Gebieten des Landkreises Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge mit schnellen, zukunftsfähigen
Gigabit-Breitbandinternetanschlüssen (Errichtung und Betrieb von
NGA-Breitbandnetzen).Das Projektgebiet teilt sich auf insgesamt 7 Lose
auf. Den einzelnen Hauptgebietslosen (Los 1 und Los 4) sind jeweils
passende Gewerbegebietslose zugeordnet (die Lose 2 und 3 sowie die Lose
5 bis 7). Die entsprechende Gebietsaufteilung bzw. Losbildung haben
förderrechtliche Gründe. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 7
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, den Zuschlag auf alle
Lose, das Los-Trio (bestehend aus den Losen 1 bis 3) oder auf das
Los-Quartett (bestehend aus den Losen 4 bis 7) zu erteilen. Nähere
Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 1 West (nur i. V. m. Los 2 und Los 3)
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64200000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2F
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Dippoldiswalde, Glashütte,
Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf/Erzgebirge, Kreischa, Rabenau,
Wilsdruff)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Ziel dieser Fördermaßnahme liegt in der möglichst umfassenden,
flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen sowie
Schulen mit Gigabit-Internetanschlüssen und entsprechenden Diensten im
Losgebiet dieses Clusters. Es müssen dabei min. die in den
Vergabeunterlagen dargestellten Bandbreiten erreicht werden
(tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der
Gebäudewand-Innenseite entscheidend).
Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
Fassung vom 29.11.2019 sowie Ziff. IV. der Richtlinie Digitale
Offensive Sachsen vom 18.09.2018 gefördert werden. Die hierfür
erforderlichen vorläufigen Zuwendungsbescheide sind beantragt; der
Erhalt wird in Kürze erwartet.
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass im
Projektgebiet in den kommenden drei Jahren mit einem rein
privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet
nicht zurechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung
dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im
Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die
Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen
dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau
und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Zuwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst
umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und
Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden
Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet
in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag, die
den Vergabeunterlagen zu nehmen sind.
Die Umsetzung der Fördermaßnahme steht gleichwohl unter dem Vorbehalt,
dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die beteiligten
Kommunen zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe
bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als
gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von
einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen,
wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich
notwendigen Landes- und Eigenmittel gleich aus welchem Grund nicht
abschließend akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften
überstaatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen
Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4
NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu
begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der
EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im
Einklang stehen. Es kommen daher die in den Vergabeunterlagen genannten
Vorgaben und Rechtsgrundlagen zur Anwendung.
Mit den in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein
Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung u.a.
auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die
flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet
während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von 7 Jahren enthalten
wird. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes
wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu
leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen. Los 1 nur i.V.m. Los 2 und Los
3.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen
Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur
Verfügung gestellt hat und Bewerbern entsprechende
Einsichtnahmemöglichkeiten gewährt und gewähren wird.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 2 "Gewerbegebiet West Teil A" (nur i.V.m. Los 1 und Los 3)
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64200000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2F
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Dippoldiswalde, Wilsdruff)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Ziel dieser Fördermaßnahme (Sonderaufruf Gewerbegebiete) liegt in
der möglichst umfassenden, flächendeckenden Versorgung von Unternehmen
mit Gigabit-Internetanschlüssen und entsprechenden Diensten im
Losgebiet dieses Clusters. Es müssen dabei mindestens die in den
Vergabeunterlagen dargestellten Bandbreiten erreicht werden (tats.
Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der
Gebäudewand-Innenseite entscheidend).
Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
Fassung vom 29.11.2019 sowie Ziff. IV. der Richtlinie Digitale
Offensive Sachsen vom 18.09.2018 gefördert werden. Die hierfür
erforderlichen vorläufigen Zuwendungsbescheide sind beantragt; der
Erhalt wird in Kürze erwartet.
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass im
Projektgebiet in den kommenden drei Jahren mit einem rein
privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet
nicht zurechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung
dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im
Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die
Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen
dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau
und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Zuwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst
umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und
Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden
Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet
in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag, die
den Vergabeunterlagen zu nehmen sind.
Die Umsetzung der Fördermaßnahme steht gleichwohl unter dem Vorbehalt,
dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die beteiligten
Kommunen zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe
bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als
gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von
einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen,
wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich
notwendigen Landes- und Eigenmittel gleich aus welchem Grund nicht
abschließend akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften
überstaatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen
Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4
NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu
begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der
EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im
Einklang stehen. Es kommen daher die in den Vergabeunterlagen genannten
Vorgaben und Rechtsgrundlagen zur Anwendung.
Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein
Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung u.
a. auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und
die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet
während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren
enthalten wird. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen. Los 2 nur i.V.m. Los 1 und Los
3.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelleschriftlich mit dem Teilnahmeantrag
bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen
Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur
Verfügung gestellt hat und Bewerbern entsprechende
Einsichtnahmemöglichkeiten gewährt und gewähren wird.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 3 "Gewerbegebiet West Teil B" (nur i.V.m Los 1 und Los 2)
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64200000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2F
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Wilsdruff)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Ziel dieser Fördermaßnahme (Sonderaufruf Gewerbegebiete) liegt in
der möglichst umfassenden, flächendeckenden Versorgung von Unternehmen
mit Gigabit-Internetanschlüssen und entsprechenden Diensten im
Losgebiet dieses Clusters. Es müssen dabei mindestens die in den
Vergabeunterlagen dargestellten Bandbreiten erreicht werden (tats.
Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der
Gebäudewand-Innenseite entscheidend).
Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
Fassung vom 29.11.2019 sowie Ziff. IV. der Richtlinie Digitale
Offensive Sachsen vom 18.09.2018 gefördert werden. Die hierfür
erforderlichen vorläufigen Zuwendungsbescheide sind beantragt; der
Erhalt wird in Kürze erwartet.
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass im
Projektgebiet in den kommenden drei Jahren mit einem rein
privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet
nicht zurechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung
dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im
Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die
Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen
dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau
und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Zuwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst
umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und
Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden
Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet
in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag, die
den Vergabeunterlagen zu nehmen sind.
Die Umsetzung der Fördermaßnahme steht gleichwohl unter dem Vorbehalt,
dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die beteiligten
Kommunen zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe
bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als
gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von
einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen,
wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich
notwendigen Landes- und Eigenmittel gleich aus welchem Grund nicht
abschließend akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften
überstaatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen
Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4
NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu
begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der
EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im
Einklang stehen. Es kommen daher die in den Vergabeunterlagen genannten
Vorgaben und Rechtsgrundlagen zur Anwendung.
Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein
Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung u.
a. auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und
die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet
während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren
enthalten wird. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen. Los 3 nur i.V.m. Los 1 und Los
2.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelleschriftlich mit dem Teilnahmeantrag
bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen
Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur
Verfügung gestellt hat und Bewerbern entsprechende
Einsichtnahmemöglichkeiten gewährt und gewähren wird.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 4 "Ost" (nur i.V.m. Los 5, Los 6 und Los 7)
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64200000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2F
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Bad Schandau, Bahretal,
Dohma, Gohrisch, Hohnstein, Königstein/Sächs.Schw., Liebstadt,
Müglitztal, Pirna, Rathmannsdorf, Rosenthal-Bielatal, Struppen)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Ziel dieser Fördermaßnahme liegt in der möglichst umfassenden,
flächendeckenden Versorgung von privaten Haushalten, Unternehmen sowie
Schulen mit Gigabit-Internetanschlüssen und entsprechenden Diensten im
Losgebiet dieses Clusters. Es müssen dabei min. die in den
Vergabeunterlagen dargestellten Bandbreiten erreicht werden
(tatsächliche Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der
Gebäudewand-Innenseite entscheidend).
Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
Fassung vom 29.11.2019 sowie Ziff. IV. der Richtlinie Digitale
Offensive Sachsen vom 18.09.2018 gefördert werden. Die hierfür
erforderlichen vorläufigen Zuwendungsbescheide sind beantragt; der
Erhalt wird in Kürze erwartet.
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass im
Projektgebiet in den kommenden drei Jahren mit einem rein
privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet
nicht zurechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung
dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im
Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die
Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen
dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau
und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Zuwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst
umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und
Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden
Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet
in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag, die
den Vergabeunterlagen zu nehmen sind.
Die Umsetzung der Fördermaßnahme steht gleichwohl unter dem Vorbehalt,
dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die beteiligten
Kommunen zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe
bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als
gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von
einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen,
wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich
notwendigen Landes- und Eigenmittel gleich aus welchem Grund nicht
abschließend akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften
überstaatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen
Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4
NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu
begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der
EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im
Einklang stehen. Es kommen daher die in den Vergabeunterlagen genannten
Vorgaben und Rechtsgrundlagen zur Anwendung.
Mit den in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein
Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung u.a.
auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und die
flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet
während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von 7 Jahren enthalten
wird. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des NGA-Breitbandnetzes
wird auch verpflichtet sein, die nach den Förderregularien zu
leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen. Los 4 nur i.V.m. Los 5, 6 und
7.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen
Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur
Verfügung gestellt hat und Bewerbern entsprechende
Einsichtnahmemöglichkeiten gewährt und gewähren wird.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 5 "Gewerbegebiet Ost Teil A" (nur i.V.m Los 4, 6 und 7)
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64200000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2F
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Pirna)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Ziel dieser Fördermaßnahme (Sonderaufruf Gewerbegebiete) liegt in
der möglichst umfassenden, flächendeckenden Versorgung von Unternehmen
mit Gigabit-Internetanschlüssen und entsprechenden Diensten im
Losgebiet dieses Clusters. Es müssen dabei mindestens die in den
Vergabeunterlagen dargestellten Bandbreiten erreicht werden (tats.
Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der
Gebäudewand-Innenseite entscheidend).
Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
Fassung vom 29.11.2019 sowie Ziff. IV. der Richtlinie Digitale
Offensive Sachsen vom 18.09.2018 gefördert werden. Die hierfür
erforderlichen vorläufigen Zuwendungsbescheide sind beantragt; der
Erhalt wird in Kürze erwartet.
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass im
Projektgebiet in den kommenden drei Jahren mit einem rein
privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet
nicht zurechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung
dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im
Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die
Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen
dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau
und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Zuwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst
umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und
Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden
Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet
in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag, die
den Vergabeunterlagen zu nehmen sind.
Die Umsetzung der Fördermaßnahme steht gleichwohl unter dem Vorbehalt,
dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die beteiligten
Kommunen zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe
bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als
gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von
einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen,
wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich
notwendigen Landes- und Eigenmittel gleich aus welchem Grund nicht
abschließend akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften
überstaatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen
Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4
NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu
begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der
EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im
Einklang stehen. Es kommen daher die in den Vergabeunterlagen genannten
Vorgaben und Rechtsgrundlagen zur Anwendung.
Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein
Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung u.
a. auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und
die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet
während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren
enthalten wird. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen. Los 5 nur i.V.m. Los 4, 6 und
7.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen
Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur
Verfügung gestellt hat und Bewerbern entsprechende
Einsichtnahmemöglichkeiten gewährt und gewähren wird.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 6 "Gewerbegebiet Ost Teil B" (nur i.V.m Los 4, 5 und 7)
Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64200000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2F
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Pirna)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Ziel dieser Fördermaßnahme (Sonderaufruf Gewerbegebiete) liegt in
der möglichst umfassenden, flächendeckenden Versorgung von Unternehmen
mit Gigabit-Internetanschlüssen und entsprechenden Diensten im
Losgebiet dieses Clusters. Es müssen dabei mindestens die in den
Vergabeunterlagen dargestellten Bandbreiten erreicht werden (tats.
Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der
Gebäudewand-Innenseite entscheidend).
Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
Fassung vom 29.11.2019 sowie Ziff. IV. der Richtlinie Digitale
Offensive Sachsen vom 18.09.2018 gefördert werden. Die hierfür
erforderlichen vorläufigen Zuwendungsbescheide sind beantragt; der
Erhalt wird in Kürze erwartet.
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass im
Projektgebiet in den kommenden drei Jahren mit einem rein
privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet
nicht zurechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung
dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im
Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die
Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen
dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau
und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Zuwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst
umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und
Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden
Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet
in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag, die
den Vergabeunterlagen zu nehmen sind.
Die Umsetzung der Fördermaßnahme steht gleichwohl unter dem Vorbehalt,
dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die beteiligten
Kommunen zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe
bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als
gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von
einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen,
wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich
notwendigen Landes- und Eigenmittel gleich aus welchem Grund nicht
abschließend akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften
überstaatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen
Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4
NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu
begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der
EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im
Einklang stehen. Es kommen daher die in den Vergabeunterlagen genannten
Vorgaben und Rechtsgrundlagen zur Anwendung.
Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein
Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung u.
a. auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und
die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet
während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren
enthalten wird. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen. Los 6 nur i.V.m. Los 4, 5 und
7.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen
Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur
Verfügung gestellt hat und Bewerbern entsprechende
Einsichtnahmemöglichkeiten gewährt und gewähren wird.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 7 "Gewerbegebiet Ost Teil C" (nur i.V.m Los 4, 5 und 6)
Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64200000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2F
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Königstein, Dohma)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Ziel dieser Fördermaßnahme (Sonderaufruf Gewerbegebiete) liegt in
der möglichst umfassenden, flächendeckenden Versorgung von Unternehmen
mit Gigabit-Internetanschlüssen und entsprechenden Diensten im
Losgebiet dieses Clusters. Es müssen dabei mindestens die in den
Vergabeunterlagen dargestellten Bandbreiten erreicht werden (tats.
Verfügbarkeit am sog. Abschlusspunkt Linientechnik an der
Gebäudewand-Innenseite entscheidend).
Das Vorhaben soll mit Fördermitteln auf Grundlage des sog.
Wirtschaftlichkeitslückenmodells gemäß Ziff. 3.1 der Richtlinie
Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik
Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der
Fassung vom 29.11.2019 sowie Ziff. IV. der Richtlinie Digitale
Offensive Sachsen vom 18.09.2018 gefördert werden. Die hierfür
erforderlichen vorläufigen Zuwendungsbescheide sind beantragt; der
Erhalt wird in Kürze erwartet.
Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass im
Projektgebiet in den kommenden drei Jahren mit einem rein
privatwirtschaftlichen Ausbau mit NGA-Breitbandnetzen im Projektgebiet
nicht zurechnen ist. Ziel der Fördermaßnahme ist daher die Beseitigung
dieses Marktversagens durch Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke im
Wege der Gewährung von Geldzuwendungen in entsprechender Höhe. Die
Wirtschaftlichkeitslücke ist definiert als der Differenzbetrag zwischen
dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten für den Aufbau
und Betrieb des Breitbandnetzes. Die hier maßgebliche förderrechtliche
Zweckbindungsfrist beträgt sieben Jahre nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des geförderten Breitbandnetzes.
Die Zuwendungen sind der Höhe nach begrenzt. Ziel des Landkreises ist
es daher, mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine möglichst
umfassende und hochwertige Versorgung von allen privaten Haushalten und
Unternehmen mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden
Diensten zu den jeweiligen Mindestbandbreiten zu erreichen. Dies findet
in den maßgeblichen Zuschlagskriterien entsprechend Niederschlag, die
den Vergabeunterlagen zu nehmen sind.
Die Umsetzung der Fördermaßnahme steht gleichwohl unter dem Vorbehalt,
dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Mit dem Teilnahmewettbewerb
verpflichten sich weder die Vergabestelle, noch die beteiligten
Kommunen zum Abschluss von Verträgen mit den Bewerbern. Die Vergabe
bleibt vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als
gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von
einer solchen Unwirtschaftlichkeit ist insbesondere dann auszugehen,
wenn die durch den Bund avisierten Fördermittel oder die zusätzlich
notwendigen Landes- und Eigenmittel gleich aus welchem Grund nicht
abschließend akquiriert werden können.
Bei der Auswahl von privaten TK-Netzbetreibern muss die Vergabestelle
die Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts berücksichtigen, vgl. Rn.
78c der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften
überstaatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen
Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie § 6 i.V.m. § 5 Abs. 4
NGA-Rahmenregelung. Zu beachten ist vor allem, dass die Auswahl des zu
begünstigenden Bieters mit dem Geist und den Grundsätzen der
EU-Vergaberichtlinien und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im
Einklang stehen. Es kommen daher die in den Vergabeunterlagen genannten
Vorgaben und Rechtsgrundlagen zur Anwendung.
Mit dem in diesem Verfahren erfolgreichen Bieter wird ein
Zuwendungsvertrag abgeschlossen, der neben der Ausbauverpflichtung u.
a. auch die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebs und
die flächendeckende Versorgung aller Anschlussnehmer im Ausbaugebiet
während der Zweckbindungs- bzw. Vertragslaufzeit von sieben Jahren
enthalten wird. Der ausgewählte Errichter und Betreiber des
NGA-Breitbandnetzes wird auch verpflichtet sein, die nach den
Förderregularien zu leistenden Dokumentationspflichten zu erbringen.
Weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen. Los 7 nur i.V.m. Los 4, 5 und
6.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in
den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder
zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Voraussetzung für die Teilnahme eines Bewerbers in diesem Verfahren
ist, dass dieser der Vergabestelle schriftlich mit dem Teilnahmeantrag
bestätigt, dass er der Bundesnetzagentur (BNetzA) alle erforderlichen
Daten zu einer vorhandenen Infrastruktur für den Infrastrukturatlas zur
Verfügung gestellt hat und Bewerbern entsprechende
Einsichtnahmemöglichkeiten gewährt und gewähren wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Schriftliche Bestätigung zur Einsichtnahmegewährung in den
Infrastrukturatlas (vgl. Ziff. II.2.14),
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate),
Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als 12 Monate), dass die
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß
erfüllt sind,
Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Beiträge für Beschäftigte
ordnungsgemäß an die jeweiligen Sozialversicherungsträger abgeführt
werden,
Nachweis der Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz
(TKG),
Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß § 123
Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) vorliegen.
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die
mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren
vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen),
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Aufträgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die
Bestätigung in der Eigenerklärung gemachte Angaben durch weitergehende
Nachweise zu verlangen,
Nachweis über den Abschluss bzw. das aktuelle Bestehen einer
Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Die
Versicherung muss zumindest folgende Deckungssummenumfassen: für
Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden mindestens 3 Mio. EUR,
Absichtserklärung auch unter Gremienvorbehalt eines
Kreditinstituts oder Kreditversicherers, die ausgeschriebene Maßnahme
finanziell zu begleiten oder Erklärung, dass die Maßnahme durch
Eigenmittelfinanziert wird.
Die Eigenerklärung zum Umsatz, der Nachweis über den Abschluss einer
Haftpflichtversicherung und die Absichtserklärung sind für jedes
Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung
(Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen
Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 3 Mio.
EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind
(Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen). Bei
Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch
Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden.
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union sind in einer Übersetzung vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung
(Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen
Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 3 Mio.
EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind
(Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen). Bei
Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch
Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Tabellarische Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des
Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach
Berufsgruppen,
Tabellarische Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw.
der Bewerbergemeinschaft für Leistungen, die mit der Maßnahme hier
vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von
NGA-Breitbandnetzen),insbesondere Angaben über die Zahl der in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahres durchschnittlich
beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen,
Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu
abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen 3 Kalenderjahren,
die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme
vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Netzen). Anerkannt
werden nur Referenzen, die nicht länger als 3 Kalenderjahre
zurückliegen, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern
auf Auftraggeberseite,
Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu
Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen
Verwaltung in Bezug auf Breitbandprojekte, unter Benennung von
Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite,
Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu
Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insbesondere
von Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen 3 Jahren,
unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf
Auftraggeberseite.
Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung
(Mindeststandards) mindestens 2 bezuschlagte Referenzprojekte
(Breitbandförderprojekte), die Leistungen zum Gegenstand hatte, die mit
dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von
NGA-Netzen) mit einem Volumen von mindestens 1 000 Anschlusspunkten.
Bei Bewerbergemeinschaften kann die vorgenannten Nachweise insgesamt,
also durch Addition von durch mehrere Projekte erschlossener
Anschlussnehmer, nachgewiesen werden. Nachweise und Erklärungen aus
anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer
Übersetzung vorzulegen. Die Erläuterungen sind für jedes Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft einzeln abzugeben. Die Vergabestelle behält sich
vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu
verlangen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung
(Mindeststandards) mindestens 2 bezuschlagte Referenzprojekte
(Breitbandförderprojekte), die Leistungen zum Gegenstand hatte, die mit
dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von
NGA-Netzen) mit einem Volumen von mindestens 1 000 Anschlusspunkten.
III.1.5)Angaben über vorbehaltene Konzessionen
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
Vgl. Vergabeunterlagen
III.2.3)Angaben zu den für die Ausführung der Konzession
verantwortlichen Mitarbeitern
Pflicht zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Mitarbeiter, die für die Ausführung der betreffenden Konzession
eingesetzt werden
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 17/03/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung
beizufügen, aus der die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die
Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch wie weiter oben beschrieben
bei der unter Ziff. I.1) benannten Kontaktstelle einzureichen. Bitte
fügen Sie dem Teilnahmeantrag die geforderten Unterlagen und Nachweise
bei.
Erklärungen und Nachweise können, falls sich aus den Ausführungen zu
Ziff. III.1) (Teilnahmebedingungen)nichts anderes ergibt, auch als
Kopie eingereicht werden. Die Vergabestelle behält sich aber vor, zur
näheren Überprüfung die Nachreichung von Originalen zu verlangen.
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten
Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die
(Konzessions-)Vergabeverordnung. Die (Konzessions-)Vergabeverordnung
findet jedoch keine direkte Anwendung, weil der relevante Schwellenwert
nicht erreicht ist. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgt
ausschließlich, um größtmögliche Transparenz sicherzustellen.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen
Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf
vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung
verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie
die unter Ziff. III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Mindeststandards (=
Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen,
scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung der
Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgenden Eignungsmatrix statt:
Anzahl an abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen 3
Jahren (kein Breitbandprojekt: 0 Punkte; 1 Breitbandprojekt: 10 Punkte;
2 Breitbandprojekte: 20 Punkte; 3 Breitbandprojekte: 30 Punkte; 4
Breitbandprojekte: 40 Punkte; 5 oder mehr Breitbandprojekte: 50
Punkte),
Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten, insb. zu
Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in den vergangenen 3 Jahren (Keine
Erfahrungen: 0 Punkte; 1-2 geförderte Breitbandprojekte: 10 Punkte; 3-4
geförderte Breitbandprojekte: 20 Punkte; ab 5 geförderten
Breitbandprojekten: 30 Punkte),
Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Stellen der öffentlichen
Verwaltung (Keine Erfahrungen: 0 Punkte; Erfahrungen in 1-3 Projekten
mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 10 Punkte; Erfahrungen ab 4
Projekten mit Stellen der öffentlichen Verwaltung: 20 Punkte),
Die Vergabestelle wird anhand der von den Bewerbern vorgelegten
Unterlagen zu den einzelnen Eignungskriterien und des fachlichen
Beurteilungsspielraums eine Gesamtbewertung vornehmen. Insgesamt können
max. 100 Punkte vergeben werden. Im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums
behält sich die Vergabestelle vor, die oben genannten Abstufungen bei
der Punktevergabe zu den einzelnen Eignungskriterien vorzunehmen.
Anhand des Ergebnisses der Gesamtbewertung werden anschließend für die
Durchführung des Verhandlungsverfahrens maximal (wenn vorhanden) 4
geeignete Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Bei
Punktegleichstand und über 4 Bewerbern findet eine Losauswahl statt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ob sich die vorgenannte Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten
dieses Verfahrens (Vergabe von Zuwendungen; kein typischer
Beschaffungsvorgang der öffentlichen Hand sowie Eröffnung der
Ausnahmeregelungen gemäß §§ 116 Abs. 2, 149 Nr. 8 GWB) für die
Durchführung von Nachprüfungsverfahren für zuständig erklären wird,
kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer
entscheiden. Gleiches gilt für die Frage, ob der erforderliche
Schwellenwert für die Zuständigkeit der Vergabekammer für
Dienstleistungskonzessionen tatsächlich erreicht ist, vgl. § 2 KonzVgV.
Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer.
Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht
fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind ggf. die
Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen aus § 160 Abs. 3 GWB
zu beachten. Danach ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag
unzulässig, wenn und soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei
der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/02/2020
References
6. mailto:vergabestelle@landratsamt-pirna.de?subject=TED
7. http://www.landratsamt-pirna.de/
8. https://my.vergabe.rib.de/bookmark.html?p_id=33090&lv_id=90741
9. https://my.vergabe.rib.de/bookmark.html?p_id=33090&lv_id=90741
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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