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Ausschreibung: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken - DE-Hamburg
Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Dokument Nr...: 81398-2020 (ID: 2020021810123171708)
Veröffentlicht: 18.02.2020
*
  DE-Hamburg: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
   2020/S 34/2020 81398
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Flughafen Hamburg GmbH
   Postanschrift: Flughafenstraße 1-3
   Ort: Hamburg
   NUTS-Code: DE600
   Postleitzahl: 22335
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Flughafen Hamburg GmbH  Zentraleinkauf
   E-Mail: [6]JBeese@ham.airport.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.hamburg-airport.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/TenderingProcedureDetai
   ls?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1702e97a4c1-23c00c3f371cbe3
   9
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Flughafenanlagen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   RV Befragungen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 20021000440
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79300000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Abteilungen Aviation Marketing (CA), Center Managament (FC) und
   Kommunikation (CK) führen regelmäßig zu Marktforschungs-Zwecken sowie
   zur Messung der Kundenzufriedenheit Befragungen durch. Diese sind in
   den Titeln 1-3 beschrieben und sind Teil dieser Ausschreibung.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79300000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE600
   NUTS-Code: DE60
   Hauptort der Ausführung:
   Hamburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   CA ist verantwortlich für die Passagierbefragung, bei der jährlich rund
   20 000 Interviews mit Fluggästen durchgeführt werden. Die Ergebnisse
   werden überwiegend für die Akquise von Fluggesellschaften verwendet,
   aber auch für die Presse, Behörden und andere interne und externe
   Stakeholder. Die Reiserichtung, der Modal-Split und der Reisegrund sind
   hierbei besonders wichtige Merkmale, die u. a. von den
   Fluggesellschaften als Datengrundlage für die Beurteilung von
   Flugverbindungen verwendet werden.
   FC befragt darüber hinaus eine weitere wichtige Zielgruppe des
   Hamburger Flughafens, nämlich die Personen, die sich am Hamburger
   Flughafen aufhalten, jedoch nicht fliegen. Der Fokus der
   Besucherbefragung liegt dabei auf Konsumausgaben und Aktivitäten der
   Flughafenbesucher.
   CK ist verantwortlich für die international vereinheitlichte
   Qualitätsbefragung ASQ. Bei dieser Befragung werden ebenfalls Fluggäste
   an den Gates befragt. Der Fokus dieser Befragung liegt allerdings auf
   der Zufriedenheit der Kunden mit diversen Produkten und Prozessen
   entlang der Costumer Journey eines Passagiers am Flughafen Hamburg. Die
   Ergebnisse werden mit allen teilnehmenden Flughäfen verglichen und
   diesen dann zur Verfügung gestellt.
   Darüber hinaus kann es im Vertragszeitraum zu weiteren
   Marktforschungsprojekten kommen, die hier im nachfolgenden
   Leistungsverzeichnis nicht aufgeführt sind, da sie nicht Teil der
   aktuellen Ausschreibung sind (Bsp. Ad Hoc Befragungen, Projekte mit
   qualitativen Methoden, B2B-Befragung). Diese Befragungen/ Projekte
   würden dann separat beim Auftragnehmer angefragt werden mit der Bitte
   ein Angebot abzugeben. Die Beauftragung erfolgt nach separater
   Angebotsabgabe schriftlich zu den Konditionen des Vertrages.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2021
   Ende: 28/02/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag kann nach dem ersten Vertragsjahr zweimal um 2 weitere
   Jahre verlängert werden und im Anschluss letztmalig um 3 Jahre. Die
   maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
   nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
   eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000
   Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen.
    maximal [Anzahl] Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3).
   Wobei hiervon maximal [Anzahl] Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer
   III.1.3 [lit.]) entfallen,
    maximal [Anzahl] Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
   III.1.2).
   Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
    Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
   besonderer Umstände der Leistungserbringung,
    Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
    Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
   Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
   Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
   des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
   5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
   uneingeschränkt;
   4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
   Schwächen aufweisen;
   2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
   Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
   enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
   1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
   oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
   jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
   Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
   lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem
   voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten
   und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer
   Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen
   nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen
   Grundsätze.
   Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
   die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
   mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
   prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
   Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
   vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
   Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
   unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
   unterschiedlich zu gewichten.
   Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
   Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
   Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
   Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
   berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   III.1.1 a) Eigenerklärung,
   Aa) dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines
   Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder
   Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu
   einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer
   Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr
   als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt
   worden ist.
   Ab) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen
   des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
   beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen
   Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber
   nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
   eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   Ac) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen
   Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat,
   durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124
   Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person
   ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die
   Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört
   auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung
   von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB
   entsprechend.
   Ad) Eigenerklärung, dass für den Bewerber kein zwingender
   Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
   b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine
   gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
   Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des
   Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform
   des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug
   (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte
   Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei
   fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
   Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB
   auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen
   Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer
   III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher
   nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der
   Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB
   sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB
   berücksichtigen.
   Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4)
   verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9
   verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen
   des Bewerbers sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden
   oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der
   Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der
   vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten
   Sinn zu fordern.
   Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die
   Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten
   Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die
   Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit
   den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht
   übereinstimmen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf
   Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen
   vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre;
   b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto),
   aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
   Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4)
   verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9)
   verwiesen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren beim Bewerber jahresdurchschnittlich beschäftigten
   Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach
   Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind,
   in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
   b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für
   die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen
   fallen, z. B. durch Vor-lage eines Organigramms (Gliederungsplans) des
   Unternehmens;
   c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit
   fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung
   dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und
   Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl.
   Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
   Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
    Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines
   Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und
   E-Mail-Adresse,
    Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts,
    Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen,
    Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben
   zum eingesetzten Personal,
    Zeitraum der Leistungserbringung,
    Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit
   Nachunter-nehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht
   wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die
   Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist
   anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
   Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4)
   verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9)
   verwiesen.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung
   der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die
   Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
   unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen,
   zu vervollständigen oder zu korrigieren.
   Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge
   inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger
   in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
   Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber
   inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den
   in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im
   Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der
   Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
   Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß
   Ziffer II.2.9).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige
   Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als
   Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer
   Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der
   Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in
   welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie
   dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die
   Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem
   Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene
   Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der
   Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/03/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 13/02/2020
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Vorliegend wird ein zweistufiges Vergabeverfahren ausgeschrieben. Mit
   einem Teilnahmeantrag können sich interessierte Unternehmen um die
   Teilnahme bewerben. Alle fristgerecht eingegangenen Anträge werden
   bewertet. Bewerber, deren Teilnahmeantrag erfolgreich war, werden
   anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert.
   Datenaustausch und Kommunikation erfolgt ausschließlich über die AI
   Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit. Hierzu ist
   eine Registrierung des Bewerbers erforderlich. Teilnahmeanträge und
   Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und
   einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu
   unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von
   Dateien, z. B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. Über die
   Nachrichtenfunktion im Bietercockpit oder per E-Mail eingereichte
   Teilnahmeanträge und Angebote werden nicht zugelassen und führen zum
   Ausschluss. Eine doppelte Einreichung (zusätzlich per Nachricht oder
   E-Mail) führt ebenfalls zum Ausschluss. Die Plattform ist über
   folgenden Link erreichbar:
   [10]https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/index.jsp
   a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach §
   100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
   Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind
   bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der
   Gemeinschaft vorzulegen.
   Bewerber oder Bewerbergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der
   wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen unter Ziffer
   III.1.2)-III.1.3) benannte Unterlagen für die anderen Unternehmen
   insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit
   Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag
   die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach
   deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit
   über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
   Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die
   wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese
   ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall
   gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der
   Eignungsleihe haftet.
   Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
   Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die
   Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch
   dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als
   Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese
   Kapazitäten benötigt werden.
   c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher
   Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher
   Übersetzung.
   d) Der AG behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten
   informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten
   Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen zur
   Verfügung zu stellen.
   e) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der
   Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne
   Lose dieser Vergabe.
   f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) angegebenen Zeitangaben
   stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
   g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens
   [tt.mm.jjjj] bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
   h) Der AG behält sich vor, bei weniger als 3 zulassungsfähigen
   Bewerbungen das vorliegende Verfahren einzustellen. Der AG behält sich
   zudem vor, bei weniger als 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende
   Verfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die
   voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden Fällen behält sich
   der AG vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbe.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Finanzbehörde  Organisation
   und Zentrale Dienste  Grundatzangelegenheiten
   Postanschrift: Große Bleichen 27
   Ort: Hamburg
   Postleitzahl: 20354
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 40428231448
   Fax: +49 40428232020
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Finanzbehörde  Organisation
   und Zentrale Dienste  Grundsatzangelegenheiten
   Postanschrift: Große Bleichen 27
   Ort: Hamburg
   Postleitzahl: 20354
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 40428231448
   Fax: +49 40428232020
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein
   Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere
   unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/02/2020
References
   6. mailto:JBeese@ham.airport.de?subject=TED
   7. http://www.hamburg-airport.de/
   8. https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1702e97a4c1-23
c00c3f371cbe39
   9. https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/
  10. https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/index.jsp
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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