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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Remseck am Neckar
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 80542-2020 (ID: 2020021809531170829)
Veröffentlicht: 18.02.2020
*
  DE-Remseck am Neckar: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   2020/S 34/2020 80542
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Pattonville
   Postanschrift: John-F.-Kennedy-Allee 19/3
   Ort: Remseck am Neckar
   NUTS-Code: DE115
   Postleitzahl: 71686
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Klotz und Partner GmbH
   E-Mail: [6]hesslinger@klotzundpartner.de
   Telefon: +49 711 / 18744-20
   Fax: +49 711 / 18744-33
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.klotzundpartner.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E52498739
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.subreport.de/E52498739
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Anlagenruppen 4 + 5,
   LPH 1-9, stufenweise für den geförderter Mietwohnungsneubau in
   Pattonville
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71300000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Zweckverband Pattonville beabsichtigt, auf der Fläche westlich des
   Rewemarktes und östlich der Gemarkungsgrenze zu Ludwigsburg-Grünbühl,
   den Bau von 3 jeweils dreigeschossige Mehrfamilienhäusern im KfW 55 
   Standard. Grundlage hierfür bildet eine bereits vorliegende und
   verbindliche Vorplanung. Auf dem rd. 3.225 m^2 großen Areal sollen 36
   geförderten Mietwohnungen mit breitem Wohnungsgemenge u-förmig in 3
   Baukörpern um einen halböffentlichen Quartiersplatz, der als
   Aufenthalts- und Spielbereich für die künftigen Bewohner dienen wird,
   entstehen. Ein Teil der Wohnungen soll für die Anschlussunterbringung
   von anerkannten Flüchtlingen vorbehalten sein. Während das nördliche
   und westliche Gebäude eine Unterkellerung erhält, soll das östliche
   Gebäude ohne Unterkellung ausgeführt werden. Notwendige Kellerersatz-
   und Waschräume sollen über Räume im Aussenbereich entlag der östlichen
   Grundstücksgrenze abgedeckt werden. Südlich der Wohnbebauung soll auf
   einer Flächen von rd. 840 m^2 die Erschließung über die Arkansasstraße
   einschl. Parkierung sowie ein zentrale Sammelplatz für die
   Müllentsorgung realisiert werden. Die bereits aktuell existierende Fuß-
   und Radwegeverbindung zwischen der Arkansasstraße und der
   Frauenriedstraße (Ludwigsburg) wird in die Neuordnung der Außenanlage
   integriert und bleibt somit weiterhin bestehen. Die Umsetzung der
   Maßnahme erfolgt durch die beiden Zweckverbandsmitgliedstätte Remseck
   und Konwestheim. Die Zuordnung der Gebäude an die beiden Städte erfolgt
   gebäudebezogen. Das östliche Mehrfmilienhaus mit 18 Wohneinheiten soll
   der Stadt Remseck und das nördliche und westliche Mehrfamilienhaus mit
   jeweils 9 Wohneinheiten der Stadt Kornwestheim zugeordnet werden. Die
   Kostenauftteilung und Abrechnung muss über einen noch festzulegenden
   Verteilerschlüssel anteilig erfolgen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 106 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE115
   Hauptort der Ausführung:
   Remseck am Neckar
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55, Anlagengruppen 4 + 5,
   HOAI 2013, LPH 1-9, stufenweise.
   Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen.
   Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine
   Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer
   Leistungen besteht nicht.
   Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle
   erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen
   Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung des mit der
   Ausführung des Auftrags betrauten Personals / Gewichtung: 35
   Qualitätskriterium - Name: Bürostruktur / Büroorganisation /
   Gewichtung: 15
   Qualitätskriterium - Name: Erfassung der Aufgabenstellung und der
   Projektanforderungen sowie Darstellung der vorgesehenen Abwicklung des
   Projekts / Gewichtung: 35
   Preis - Gewichtung: 15
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 106 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/04/2020
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   1) Anzahl Beschäftigte: 200 Punkte;
   2) Referenzen Unternehmen  Fachplanung Technische Ausrüstung, AG 4 +
   5: 2.800 Punkte.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise wie folgt zu
   beauftragen:
   Die LPH 1-4 werden nach Verfahrensende beauftragt.
   Nach der Fördermittelzusage, der Erteilung des Baubeschlusses und der
   erteilten Baugenehmigung ist beabsichtigt die LPH 5-7 zu beauftragen.
   In Abhängigkeit der Finanzierbarkeit des Ausschreibungsergebnisses wird
   die LPH 8 beauftragt.
   Die LPH 9 wird nach Abnhame der LPH 8 beauftragt.
   Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine
   Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer
   Leistungen besteht nicht.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber
   oder eine Führungskraft des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Mitglied
   der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt.
   (Mindestbedingung: Elektroingenieur oder Ingenieur der Energietechnik,
   Informations- und Telekommunikationstechnik, Automatisierungstechnik,
   Unterhaltungselektronik oder vergleichbares). (Ausschlusskriterium).
   Auf Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis über die Berechtigung
   zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV
   vorzulegen (Ausschlusskriterium).
   Hinweis: Für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind
   die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen
   oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie
   2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über
   die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie
   2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer
   Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium);
   c) § 36 Abs. 1 VgV: Eigenerklärung über die Inanspruchnahme Kapazitäten
   Dritter und ggf. Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen
   Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
   d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
   (Ausschlusskriterium);
   e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
   (Ausschlusskriterium).
   Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die
   Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 5 000 000
   EUR Deckungssumme für Personenschäden und 2 000 000 EUR Deckungssumme
   für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf
   mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum
   der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend,
   welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im
   Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   f) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV:
   Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten
   (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren, Teilzeitbeschäftigte können
   entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden:
    > 3 = 200 Punkte / <=3 und >=2 = 100 Punkte / < 2 Punkte = 0 Punkte.
   g) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
   2 Referenzprojekte im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und
   Planungsanforderung an, bei denen die Fachplanung Technische Ausrüstung
   für die Anlagengruppen 4 + 5 gemäß § 55 HOAI 2013 unter Beachtung der
   deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw.
   vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
   Für jedes Referenzprojekt ist ein Projektdatenblatt mit kurzer
   Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen einzureichen.
   Referenz 1:
    Baukosten KG440+450 in EUR netto: >= 400 000 EUR = 400 Punkte / <400
   000 EUR und >= 300 000 EUR = 200 Punkte / < 300 000 EUR = 0 Punkte,
    preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnungen: ja = 400 Punkte /
   nein = 0 Punkte,
    erbrachte Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI 2013 (bei reduziertem
   Leistungsbild in den LPH 1-9 werden die maximal erreichbaren Punkte um
   die entsprechenden Leistungspunkte gemäß § 55 HOAI 2013 reduziert) =
   100 Punkte je Anlagengruppe.
   Die LPH 1 + 4 werden immer gewertet. Die Leistungsphase 9 muss
   beauftragt, aber noch nicht abgeschlossen sein.
    KfW-Effizienzhaus-Standard 55 oder besser (EnEV 2013) = 200 Punkte,
    öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB Nr. 1 / 2 / 3 / 4 = 200
   Punkte.
   Referenz 2:
    Baukosten KG440+450 in EUR netto: >= 400 000 EUR = 500 Punkte / <400
   000 EUR und >= 300 000 EUR = 250 Punkte / < 300 000 EUR = 0 Punkte,
    erbrachte Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI 2013 (bei reduziertem
   Leistungsbild in den LPH 1-9 werden die maximal erreichbaren Punkte um
   die entsprechenden Leistungspunkte gemäß § 55 HOAI 2013 reduziert) =
   100 Punkte je Anlagengruppe.
   Die LPH 1 + 4 werden immer gewertet. Die Leistungsphase 9 muss
   beauftragt, aber noch nicht abgeschlossen sein.
    KfW-Effizienzhaus-Standard 55 oder besser (EnEV 2013) = 350 Punkte,
    öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB Nr. 1 / 2 / 3 / 4 = 350
   Punkte.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Referenzen 1 + 2:
    Das Projekt ist ein Neubau oder Erweiterungsbau,
    Die Anlagengruppen 4 + 5 müssen jeweils mindestens in die Honorarzone
   II gemäß Anlage 15.2 HOAI 2013 eingeordnet sein,
    Jahr der Inbetriebnahme ab dem 1.1.2015 und vor Einreichungsfrist
   dieses Teilnahmeantrags,
    Für das Referenzprojekt müssen >= 70 Leistungspunkte je Anlagengruppe
   gemäß § 55 HOAI 2013 erbracht worden sein.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Ingenieur, Fachrichtung Elektroingenieur oder Ingenieur der
   Energietechnik, Informations- und Telekommunikationstechnik,
   Automatisierungstechnik, Unterhaltungselektronik oder vergleichbares
   gemäß § 75 Abs. 2 VgV.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   h) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bewerber/Bewerbergemeinschaften sind
   grundsätzlich zugelassen.
   Eine Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als
   Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung tätig. Im
   Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
   anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
   Eigenerklärung über die Auftragsanteile der einzelnen Mitglieder der
   Bietergemeinschaft im Auftragsfalle.
   i) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der
   freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und
   Lieferinteressen.
   Die Kriterien h) + i) sind Ausschlusskriterien.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 17/03/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 6 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Der für die Bewerbung erarbeitete Teilnahmeantrag ist für die Bewerbung
   zwingend zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b
   BGB abzugeben.
   Der Teilnahmeantrag nebst Nachweisen, zu erstellenden Anlagen sowie
   allen Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Funktion
   Teilnahmeantrag abgeben der Vergabeplattform subreport ELViS
   einzureichen.
   Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport
   ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt
   ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
   Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in
   einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung
   aus und umgekehrt, wie auch eine Bewerbung in einer weiteren
   Bewerbergemeinschaft.
   Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft
   schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
   Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen
   Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]Vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721926-8730
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse: [11]www.rp-karlsruhe.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018.
   Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
   GWB verwiesen. Dieser lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
   gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax
   oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/02/2020
References
   6. mailto:hesslinger@klotzundpartner.de?subject=TED
   7. http://www.klotzundpartner.de/
   8. https://www.subreport.de/E52498739
   9. https://www.subreport.de/E52498739
  10. mailto:Vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  11. http://www.rp-karlsruhe.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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